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Gerichtsurteil

Krankenschwester darf Kopftuch tragen

 

 

 

Die Muslimin hatte sich ein christliches Haus ausgesucht - dann wurde ihr wegen ihres Kopftuches fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht verurteilte das Heilig-Geist-Krankenhaus jetzt dazu, die Frau wieder zu beschäftigen.

 

Das Arbeitsgericht verurteilte das Heilig-Geist-Krankenhaus dazu, die Frau wieder zu beschäftigen.

 

Das Kopftuch als Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam ist auch für eine kirchliche Einrichtung kein Grund zur Kündigung einer Mitarbeiterin. Diesem Urteil des Kölner Arbeitsgerichtes wird sich nun das Kölner Heilig-Geist-Krankenhaus beugen. Erstmals wurde damit in Deutschland ein kirchlicher Träger aufgefordert, eine Muslimin weiterzubeschäftigen, die auch am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen will.

 

„Ich bin schon sehr traurig, dass es so gelaufen ist“, sagt Ayla A. Das ist nicht ihr richtiger Name, den möchte sie mit Rücksicht auf ihre Familie nicht genannt wissen. „Für mich ist dieses Urteil nicht wirklich Grund zur Freude, weil ich im Moment nicht weiß, wie es weitergehen soll. Ich möchte nicht wegen meines Kopftuches am Arbeitsplatz in Schwierigkeiten kommen.“ Innerlich ist die Ehefrau und Mutter von vier Kindern zerrissen. „Wir benötigen das Geld. Aber auf eine Kopfbedeckung will ich aus Glaubensgründen nicht verzichten. Das mache ich für Gott und das ist mir letztendlich wichtiger als Geld.“

 

Glaubensgründe seien es auch gewesen, weshalb sie sich vor 18 Jahren für das Heilig-Geist-Krankenhaus als Ausbildungsplatz entschlossen habe: „Ich dachte, dass es in christlichen Häusern um den Glauben an Gott geht und dass man da liebevoller mit Patienten umgeht.“ Träger des Krankenhauses ist der Orden der Cellitinnen, der sich in der Krankenpflege engagiert. 13 Jahre arbeitete Ayla A. als Krankenschwester in dem katholischen Krankenhaus. „Zur vollsten Zufriedenheit“ ihres Arbeitgebers, wie er ihr in einem Zeugnis bescheinigt. Während dieser Jahre trug sie kein Kopftuch. Das änderte sich während des dreijährigen Erziehungsurlaubes nach der Geburt des dritten Kindes. „Ich habe mich mehr und mehr mit dem Glauben beschäftigt und dann beschlossen, das Kopftuch umzubinden. Meinem Mann war es gleich. Aber ich wollte es.“

 

Noch bevor der Erziehungsurlaub beendet war, suchte sie ihren Arbeitgeber auf, mit einem großen Tuch, das auch die Schultern verhüllt. „Es war kein Problem, dass ich wieder einen Dienst aufnehmen konnte. Aber es sollte ohne Kopftuch sein.“ Als Ayla A. dann am ersten Arbeitstag doch mit Tuch erschien, sollte sie ihren Dienst, wie sie erzählt, erst gar nicht aufnehmen. „Ich habe auch angeboten, ein weißes Tuch umzubinden auf westliche Art im Nacken. Ich muss es auf der Arbeit nicht islamisch tragen, sondern nur so, dass die Haare bedeckt sind.“

 

Auch dieses Entgegenkommen sei nicht gehört worden, so ihr Anwalt Abdullah Emili. Das Krankenhaus habe ihr gekündigt, ohne vorherige Abmahnung. In einem Schreiben wurde ihr mitgeteilt, dass das Kopftuch untersagt sei, weil es nicht mit der katholischen Glaubens- und Sittenlehre in Einklang stehe, auf die in ihrem Dienstvertrag hingewiesen wird. Eine Kündigung zu Unrecht, findet der Anwalt. Mit dem bloßen Tragen eines Kopftuches könne nicht gegen diese Lehre verstoßen werden: „Die richtet sich allein an katholische Gläubige. Ansatzpunkte für Angehörige anderer Religionsgruppen sind darin nicht enthalten.“

 

Auch sonst habe seine Mandantin sich nichts zuschulden kommen lassen, was als Loyalitätsverstoß gewertet werden könnte. Im Gegenteil, von ihrer Einstellung her war dieser Arbeitsplatz für sie richtig. Emili: „Die katholische Kirche und der Islam erkennen sich schließlich seit dem zweiten Vatikanischen Konzil gegenseitig an.“

 

Wenn dem Arbeitgeber ein bestimmtes Erscheinungsbild wichtig sei, könne er Dienstkleidung im Arbeitsvertrag festschreiben. Doch das sei nicht der Fall. Auf dieses Manko wies auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung hin. Im Übrigen erklärte sie, dass Ayla A. mit dem Tragen eines Kopftuches ein Grundrecht in Anspruch nimmt. Das könne nicht ohne weiteres kraft Weisungsrecht untersagt werden. Zudem sei sie als Krankenschwester nicht Tendenzträgerin, sie habe weder eine verantwortliche Stelle im Krankenhaus noch eine repräsentative. Zu guter Letzt könne ihr ohne vorherige Abmahnung nicht einfach gekündigt werden.

 

Ob das Urteil angefochten wird, bleibt abzuwarten, meint Rechtsanwalt Emili. Die Geschäftsführung des Heilig-Geist-Krankenhauses hat sich inzwischen jedoch entschieden. „Wir wollen nicht in Berufung gehen“, erklärte Georg von Mylius, Geschäftsführer des Heilig-Geist- Krankenhauses. Ayla A. werde weiterhin eine Arbeitsstelle angeboten. Zu den Auseinandersetzungen um das Kopftuch sagte er: „Wir müssen allerdings prüfen, inwieweit ein Verzicht auf die Berufung Auswirkungen auf andere kirchliche Arbeitgeber hat. Das war eine unglückliche Entwicklung. Schließlich arbeiten in Altenheimen des Ordens auch muslimische Pflegerinnen. Etliche tragen ja ein Kopftuch.“

 

VON KIRSTEN BOLDT, 17.06.08,

Kölner-Stadt-Anzeiger

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