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Kapitel: Gegenseitige Hilfe in Frömmigkeit und Gottesfurcht

 

Kapitel 21

 

Gegenseitige Hilfe in Frömmigkeit und Gottesfurcht

Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht:

"Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit und Gottesfurcht..." (5:2)

 

"Bei der Zeit! Wahrlich, der Mensch ist zum Verderben (verurteilt), außer denjenigen, die glauben und gute Werke tun und sich (gegenseitig) zum Rechten aufrufen und sich (gegenseitig) zur Geduld (und Standhaftigkeit) aufrufen." (103:1-3)

 

Imam Asch-Schafi'i (rA) meinte dazu, dass die meisten Menschen die Bedeutung dieser Sure (Al-Asr) unterschätzen.

 

Abu Abdur-Rahman Zaid ibn Khälid al-Dschuhani ® berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Wer für die Ausrüstung eines Mudschahids** sorgt, zählt auch als Mudschdhid, und wer sich um die Angehörigen eines Mudschahids kümmert, zählt auch als Mudschahid, der am Dschihad teilgenommen hat." (Al-Bukhari und Muslim)

**Mudschahid nennt man denjenigen, der Dschihad führt

[Riyad us-Salihin Nr. 177]

 

 

Abu Said al-Khudri ® erzählte: Der Gesandte Allahs (s) beauftragte eine Abteilung von Mudschahidin gegen den Lahyan-Stamm von Hudhail zu kämpfen, und er befahl: "Jeder zweite Mann soll sich vorbereiten, in den Dschihad zu ziehen, doch werden beide das gleiche Maß an Belohnung bekommen." (Muslim)

[Riyad us-Salihin Nr. 178]

 

 

 

 

Ibn Abbas ® erzählte: Der Gesandte Allahs (s) stieß bei Ar-Rauha'** auf Reisende, und fragte sie: "Wer seid ihr?" Sie sagten: "Muslime!", dann fragten sie ihn: "Und wer bist du?" Er antwortete: "Der Gesandte Allahs." Da trat eine Frau mit einem Jungen hervor und fragte: "Zählt die Pilgerfahrt dieses Jungen?" Er sagte: "Ja, und du wirst auch eine Belohnung bekommen." (Muslim)

 

**Das ist ein Vorort von Medina.

[Riyad us-Salihin Nr. 179]

 

 

 

 

Abu Musa ai-Asch'ari ® überliefert: Der Prophet (s) sagte: "Ein vertrauenswürdiger muslimischer Verwalter ist einer, der seine Pflichten ehrlich durchführt und vollendet, womit er beauftragt wurde, und der jedem voll aushändigt, wozu er berechtigt ist, und zwar aus ganzem Herzen. Ein solcher Verwalter ist wie jemand, der Sadaqa gibt." (Al- Bukhari und Muslim)

 

Nach einer anderen Version zählt derjenige, der dafür sorgt, dass ein anderer etwas erhält, auch als jemand, der Sadaqa gibt.

 

Beide Versionen gelten als gesund (sahih).

 

[Riyad us-Salihin Nr. 180]

 

 

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