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Assalamu Alaikum

 

Die Pflichthandlungen des Wuddu:

 

1.) die Niyyah

 

Man muss die Absicht bzw. den Entschluss gefasst haben sich zu reinigen und die Unreinheit zu beseitigen. Die Absicht sollte nicht laut ausgesprochen werden, denn der Ort der Absicht ist das Herz und nicht die Zunge und dies gilt für das Verrichten aller gottesdienstlichen Handlungen.

 

2.) Das sagen von Bismillah (sofern man sich daran erinnert).

 

3.) Das Waschen des gesamten Gesichtes, einschließlich das Ausspülen des Mundes und der Nase.

 

4.) Das Waschen der Arme bis zu den Ellbogen bzw. einschließlich der Ellbogen.

 

5.) Über den gesamten Kopf streichen, einschließlich der Ohren.

 

6.) Das Waschen der Füße bis zu den Knöcheln.

 

Es ist eine Pflicht diese genannten Körperstellen gründlich zu waschen.

 

7.) Die Einhaltung der Reihenfolge der Handlungen. Zuerst wird das Gesicht gewaschen, dann die Arme, dann wird über den Kopf und die Ohren gestrichen und schlußendlich die Füße gewaschen, weil der Prophet Wuddu in dieser Reihenfolge verrichtete.

 

8.) Diese Handlungen müssen ununterbrochen ausgeführt werden, damit ist gemeint, dass ein Körperteil nach dem anderen gewaschen werden muss, ohne lange Unterbrechung zwischen dem Waschen eines Körperteils und des anderen.

 

Dies sind die Pflichthandlungen des Wudu die verrichtet werden müssen, damit der Wuddu korrekt ist.

 

 

Sunnah-Handlungen des Wuddu:

 

1.) Das dreimalige Waschen der Hände (das Waschen der Hände wird jedoch zur Pflicht, wenn man vom Schlaf erwacht ist)

 

2.) Das dreimalige Ausspülen des Mundes und der Nase, die linke Hand sollte dazu verwendet werden das Wasser von der Nase zu entfernen.

 

3.) Das dreimalige Waschen des Gesichtes, vom Haaransatz bis zum Kiefer und Kinn und vom Ohr zu Ohr. Der Mann sollte auch den Bart waschen, denn es ist Teil des Gesichts. Wenn sein Bart dünn ist, dann sollte er ihn ihnen und aussen waschen, wenn sein Bart dick und dicht ist, dann sollte er nur die Oberfläche waschen und mit seinen Fingern durch den Bart fahren.

 

4.) Das dreimalige Waschen der Arme bis zu den Ellebogen. Die Arme reichen von den Fingerspitzen, einschließlich der Nägel bis zum unteren Teil des Oberarmes. Es ist wichtig, vor dem Waschen das zu entfernen was sich auf der Haut befindet, welches das Wasser daran hinder an die Haut zu gelangen, wie Farbe, Schlamm, Kies usw.

 

5.) Über den Kopf und die Ohren mit frischem Wasser zu streichen und nicht mit dem Wassser das übrig blieb vom Waschen der Arme. Man streicht sich mit den Händen vom vordersten Teil des Kopf bis zum hinteren Teil des Kopfes und wieder zurück zum vordersten Teil des Kopfes. Beim Streichen über die Ohren wird der Zeigefinger in die Ohren gesteckt, während man mit dem Daumen über den hinteren Teil der Ohren streicht. Was die Haare der Frauen betrifft, so sollte sie über sie streichen, unabhängig davon ob die Haare frei oder geflochten sind, vom vordersten Teil des Kopfes bis zu den Haarwurzeln am Nacken. Aber sie muss nicht über das gesamte Haar streichen.

 

6.) Das dreimalige Waschen der Füße bis zu den Knöcheln.

 

7.) Das Benutzen eines Siwak

 

8.) Das leichte Reiben der Körperstellen

 

9.) Die dreimalige Ausführung der Handlungen (ausgenommen dem Streichen über Kopf und Ohren)

 

10.) Das Beginnen mit rechts

 

11.) Das Sprechen des Bittgebets nach Beendigung der Gebetswaschung: "Ash hadu an la ilaha illa llah wahdahu la scharika lah, wa ash hadu anna muhammadan ´abduhu wa rasuluh." ("Ich bezeuge das niemand mit Recht und Wahrheit angebetet wird, außer Allah und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesander ist.") und: "Allahuma j´alni min tawabin, wa j´alni minal mutatahirin." ("Oh Allah lass mich zu den Bereuenden gehören und zu jenen die gereinigt sind.")

 

 

Handlungen die Wuddu ungültig machen:

 

1.) All das was aus den Geschlechtsteilen ausgeschieden wird, wie Urin, Kot, Mahdi (eine dünne Flüßigkeit die austritt, wenn eine Person erregt ist), Wadi (eine dicke Flüßigkeit die nach dem Urinieren austreten kann) usw.

 

2.) Tiefer Schlaf bzw. Bewusstlosigkeit

 

3.) Das Berühren der Geschlechtsteile auf leidenschaftliche Art und Weise, ohne dass sich ein Stück Stoff zwischen der Hand und dem Geschlechtsteil befindet

 

4.) Das Essen von Kamelfleisch

 

 

Quelle: Islam Q&A, meine Fiqh-Abhandlung

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