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WAS BEDEUTET „VÖLKERMORD“?

 

 

Dieser Begriff ist die Definition einer Straftat und wurde mit dem Entschluss der Plenarsitzung der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1948 ratifiziert und trat am 11. Januar 1951 mit dem internationalen Abkommen über Vorbeugung und Bestrafung von Völkermord in Kraft. Die Türkei hat diesen Vertrag unterschrieben und ratifiziert.

 

Dem genannten Vertrag zufolge müssen folgende drei Faktoren verwirklicht worden sein, um von einem Völkermord ausgehen zu können. 1) Vor allem muss eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe vorhanden sein. 2) Diese Gruppe muss von der Tätigkeit, die in dem Vertrag aufgezählten "Tötung der Gruppenmitglieder" bis zur "Die Kinder einer Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe verziehen" und auch "Die physische Existenz der Gruppe beendenden Lebensvoraussetzungen unterwerfen" Tätigkeit beinhaltenden Behandlungen unterworfen werden. 3) Bei dieser erwähnten Gruppe muss "Die Absicht teilweise oder vollkommen zu vernichten" vorhanden sein.

 

Dieser Schlüsselabschnitt unterscheidet den Völkermord von den anderen "Menschenmorden", die sich auf Kriege und Aufstände etc. stützen. Die Mordtat verwandelt sich erst dann in einen Völkermord, wenn sie beabsichtigt ist, weil die Opfer Mitglied einer bestimmten nationalen, ethnischen oder religiösen Gruppe sind. Die Zahl der Opfer gewinnt nur dann an Bedeutung, wenn eine Absicht gegenüber der Gruppe nachgewiesen werden kann. Wie Sartre bereits im Zusammenhang mit dem Russel Gericht über den Vietnam-Krieg sagte "für die Erbringung eines solchen Beweises muss man die Ereignisse objektiv untersuchen".

 

QUELLE:

 

Soysal, Mümtaz: Orly Angriffsprozess 19. Februar - 2. März 1985, Zeugen- und Anwaltserklärungen, Volkswirtschaftliche Fakultät der Universität Ankara, 1985, Seite 8

 

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