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Salamu Alaikum

 

ich habe eine frage zu einer Sure:

 

 

..........und ihre Schamteile bewahren;

außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen; denn dann sind sie nicht zu tadeln.

Diejenigen aber, die darüber hinaus etwas begehren, sind Übertreter. [23:1-7]

 

Wie darf ich das verstehen ??

 

Diese Frauen, die man von Rechts wegen besaß, waren ja damals soweit ich weiß die Sklavinen. Aber war es ehrlich erlaubt auch mit Ihnen Geschlechtsverkehr zu haben ? Welche geschichtlichen Hintergründe hat das und wie wird das heute gesehen ??

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  • 1 Jahr später...

sa,

 

islam betrachtet den menschen als die krone der schöpfung. er ist der auserwählte. freiheit ist einer der wertvollsten privilegien die wir haben.

aber das war nicht immer so. schon seit jeher haben menschen andere menschen, die sie für minderwertig hielten, verkauft und gekauft.

 

islam hat mit einem belohnungssystem versucht die sklavrei abzuschaffen, zb. als vergeltung, ersatzleitung usw. auch die beschreibung eines guten/lobenswerten tates die darin bemessen wird "als hätte man einen sklaven befreit" ist immer für einen gläubigen ein ansporn gewesen, menschen aus der sklaverei zu befreien.

man kann zum beispile die rechte der eltern niemals wieder gut machen, außer man befreit sie aus der sklaverei.

 

aber bis die sklaverei abgeschaft wurde galt sie als ein realer teil des alltags, so wurde auch in der islamischen rechtsprechung die sklaverei mitberücksichtigt und den sklaven sogar minderung der strafen zugesprochen, da sie selber kein bestimmungrecht über sich selbst hatten.

 

ein sklave war eine ware. ohne jede mitbestimmungsrecht und meinung. er wurde gekauft, verkauft und ausgetauscht.

wenn ein mann eine frau als sklavin gekauft hatte, war sie praktisch das eigentum des mannes.

sowie man einen tisch oder ein auto nicht fragt, ob er/es mit der behandlung einverstanden ist, so hatte auch ein sklave kein wiederspruchsrecht.

eine sklavin hatte die wünsche ihres herren/besitzers zu erfüllen.

da beim kauf einer sklavin die schutzbefohlenen bestimmungen an den besitzer gingen, dh. er für ihren unterkunft, unterhalt,erzeihung, bildung usw verantwortlich war, galt automatisch keine notwendigkeit für eine eheschließung.

eine sexuelle beziehung zu einer sklavin war zu damaligen zeit völlig normal. sofern die sklavin nicht schon verheiratet war!

 

heute können wir uns das nicht mehr vorstellen und tun so als wäre es eine vorweltliche regelung. aber selbst inder wiege der demokratie USA wurde bis vor etwa 50 jahren sklaverei betrieben.

 

und wer weiß.... was die zukunft mit sich bringt.

 

sa

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B.

S.

 

Eine gute und prägnente Ausführung der Sachbestände von damals - sehr gut beschrieben, Schwester Serbederan.

 

Nur möchte ich einen Punkt ergänzen, weil ich denke, daß du daran vielleicht nicht gedacht hast, aber natürlich weißt, daß es nicht so gemeint ist, nämlich:

 

ein sklave war eine ware. ohne jede mitbestimmungsrecht und meinung. er wurde gekauft, verkauft und ausgetauscht.

wenn ein mann eine frau als sklavin gekauft hatte, war sie praktisch das eigentum des mannes.

 

Hierbei können Nichtmuslime und auch Muslime mit wenig Wissen denken, daß dies auch unter Islam (damals) so gewesen sei, was natürlich nicht der Fall war. Der Islam hat die Sklaven als Geschwister betrachtet. Man sollte sie genauso menschlich und gerecht behandeln, wie freie Menschen, ihnen von den selben Dingen zum Essen und Bekleiden geben, wie für sich oder die Freien. Man könnte ruhig sagen, daß von den Muslimen gekaufte Sklaven praktisch keine Sklaven im klassischen Sinne mehr waren, sondern Hausangestellte, zumal sie, wie gesagt, wie Geschwister zu betrachten waren.

 

Du bist mir wegen der Ergänzung hoffentlich nicht böse, liebe Schwester.

 

ws

Cemil

Bearbeitet von Cemil Kaya
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sa. und guten morgen,

 

nein natürlich nicht.

 

ich dachte, dass sich im unteren satzt schon eine abneigende haltung des islam gegenüber der sklaverei erkennbar wäre

 

islam hat mit einem belohnungssystem versucht die sklavrei abzuschaffen, zb. als vergeltung, ersatzleitung usw. auch die beschreibung eines guten/lobenswerten tates die darin bemessen wird "als hätte man einen sklaven befreit" ist immer für einen gläubigen ein ansporn gewesen, menschen aus der sklaverei zu befreien.

man kann zum beispile die rechte der eltern niemals wieder gut machen, außer man befreit sie aus der sklaverei

 

sa

 

ich danke dir für die ergänzung

 

ws

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