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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

Ebay...?


Yasin

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

ich habe vor paar wochen ein N95 bei ebay bei verkauft... das Handy war ohne gebrauchsspuren... nur leider ist es bei dem Versand zur schaden gekommen (wei vom Käufer behauptet)... jetzt will die person zum anwalt oder das geld zurück was ich leider nicht geben kann...

 

was soll ich tun? könnte sie damit beim anwalt durchkommen?

 

hier der link

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MESOX:IT&item=130264719752

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Wenn Du Privatverkäufer bist und Rückgabe und Gewährleistung ausgeschlossen hast, hat der Käufer gegen Dich keinen rechtlichen Anspruch! Dann kann er höchstens bei dem Versanunternehmen versuchen, geld für den Transportschaden zu bekommen (DHL, Hermes etc).

 

Wenn der Verkäufer gewerblich ist muss der für den Versand aufkommen.

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Da du versichert verschickt hast haftet die Post auch für Versandschaden. Voraussetzung ist natürlich, dass du das Handy auch so gut verpackt hast, dass es einen Sturz von 2 mtr. überstehen würde (also mit Luftpolsterfolie oder ähnlichem). Die Frage wäre nun, welcher Schaden ist entstanden. Kann der Käufer das vielleicht fotografieren und dir mailen. Damit könntest du dann Schadenersatzforderungen bei der Post durchsetzen.

Hilfreich wäre für dich auch ein Augenzeuge, der bestätigt, dass dein Handy i.O. war als es verschickt wurde.

 

Ich hatte mal ein Porzellanteil per Hermesversand verschickt, dass zerbrochen angekommen ist. Hermes hat mir den Warenwert anstandslos erstattet.

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Hat der Käufer dir denn ein Bild von dem Artikel geschickt? Ich meine vom kaputten Teil?

Ich bin sehr skeptisch das das Handy auf den Transport kaputt gegangen ist, ich vermute eher dass der Käufer es fallen hat lassen oder ähnliches und nun das kaputte Handy nicht haben will... oder es ist überhaupt nicht kaputt und er will so nur zu einen billigen Handy kommen.

Es gibt übrigens auch Leute die Ware bestellen die sie kaputt zu hause haben, dann neu bestellen, dann beschwerde dass es kaputt ist und sie schicken den Verkäufer die kaputten Sachen zurück...

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nein ein Bild hab ich nicht bekommen oder ähnliches...!

 

Dann würde ich das auf jeden fall verlangen, dass er ein bild schickt von dem Schaden. Hast du noch die Nummer des Gerätes? Damit er dir nicht ein anderes kaputtes Handy zurückschickt...

Ich würde sowieso verlangen dass er das kaputte Teil zurückschickt, falls nicht würde ich nichts erstatten. Notfalls musst du ihn den Kaufpreis und das Porto erstatten, falls seine Beschwerde berechtigt ist, aber wie gesagt, das sollte doch genau geprüft werden.

Übrigens, wegen einer Unstimmigkeit wird man bei Ebay nicht gleich gelöscht :), aber es sieht natürlich in der Bewertung nicht gut aus.

Was ich so schlimm finde ist dass man Käufer nicht mehr negativ bewerten kann, seit dem Ebay das eingeführt hat bewerten die gute Ware mit Neutral, schreiben Ware Super dazu und ähnliches...

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Also wenn du da eine Lüge in die Artikelbeschreibung geschrieben hast, dann hast du Betrug begangen. Das ist dennoch nicht nachweisbar für den Käufer denke ich.

 

Aber ich mein von ein paar Mal benutzen ist es bestimmt nicht zu dem Zustand gekommen, dass es beim Transport kaputt geht. Ich würde aufjedenfall wie Anja das schon gesagt hat, ein Foto von dem Handy verlangen!!!

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S.A.

 

Ich denke auch, dass der Käufer für seine Behauptungen in der Beweispflicht steht. Am Besten mehrere Fotos, wovon auch hervor geht dass es sich tatsächlich um dieses Handy handelt, Aufdruck IMEI oder Seriennummer.

 

Wenn Du es ein paar mal "benutzt" hast für Testzwecke, ohne einen Zweck für den persönlichen Nutzen sehe ich da auch kein Problem.

Schliesslich hast Du es ja auch nicht als "original verpackte Ware" angeboten.

 

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Leute hab heute vom Anwalt ein Brief bekommen mit einer ANzeige...

 

da steht wegen falscher Artikelbeschreibung das ich es neu angeboten hätte und das das handy gebrauchsspuren aufweißt...

 

was soll ich tun ... ich krieg panik...

 

hier die e-mail die ich als antwort an die käuferin geschickt habe

 

Selam,

 

Bayraminizin mübarek olsun. Hab heute den Brief vom Anwalt bekommen. Leider steht auf dem Brief Zeki Tekes,

lmein name ist aber Yasin Tekes... Zeki Tekes ist mein Vater!!... BITTE ÄNDERN!!! ich hab mein lohn jetzt bekommen ... schicken sie mir per email fotos vom handy dann können wir weiteres klären ... ich will den zustand sehen...obwohl ich weiß das ich es NEU UND OHNE GEBRAUCHSSPUREN GESCHICKT HABE

 

es ist alles auf dem Versand weg passiert... das können Sie Ihrem Anwalt auch sagen ;)

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Yasim, bleib erstmal ruhig :)

Die Käuferin muss dir ein Bild von dem Schaden zuschicken, schreibe ihr das und gib ihr 3 Tage Zeit das auch zu tun. Hebe alle Emails die du von ihr bekommen - und die die du ihr geschrieben hast hast gut auf, damit du da etwas in der Hand hast.

Denn es ist schon sehr mysteriös dass sie auf deine Forderung ein Bild des angeblich kaputten Handy zu schicken bisher nicht eingegangen ist.

Wie hast du das Handy verschickt, als Paket oder Päckchen? Päckchen sind ja leider nicht versichert.

 

Das nächste Mal musst du unbedingt dazu schreiben dass du die Ware privat verkaufst, und daher keine Rücknahme oder Garantie besteht.

Ich verwende dafür folgenden Vers, darfst du dir gerne kopieren:

Aufgrund des neuen Produkthaftungsgesetzes weise ich darauf hin, dass der Artikel von privat verkauft wird. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich daher damit einverstanden, auf die nach neuem EU-Recht gesetzliche Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen.

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  • 3 Wochen später...

Schon seltsam... ich würde auf jeden Fall auf ein Bild des Handys bestehen und falls doch beschädigt auf Rücksendung bestehen, und erst dann das Geld zurückschicken.

Hm, die Paypalzahlung liegt ja nun schon einen Monat zurück, ich denke man kann das nur bis zu einen Monat widerrufen... das ist ja auch so seltsam an der Sache, wäre da wirklich was dran an der Geschichte dass das Handy kaputt ist, warum hat die Käuferin dann nicht gleich Paypal eingeschaltet und ihr Geld zurückgefordert??

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Hm, ich würde das Handy zurückverlangen zumindest, sie kann nicht Geld und Handy haben, so gehts auch wieder nicht. Das würde ich den Anwalt schreiben, dass ich das Handy zurück haben will und danach das Geld überweisen werde.

Du musst als privater Verkäufer unbedingt dazu schreiben: Keine Garantie und Rücknahme....

Mir kommt das fast vor als solltest du aufs Kreuz gelegt werden....

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