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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

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Da stimme ich mit dir überein. Aber dann verlange auch nicht von anderen, sie sollen erst mal ihren Glaubensbrüdern/Schwestern beistehen. Der Islam steht auf doch der Seite des Rechts.

 

Das hab ich auch nicht verlangt, aber man darf auch seine Geschwister nicht ohne Grund angreifen, oder siehst du hier irgendwelche Gründe, außer vielleicht, dass ich keine Türkin bin?

 

Und Jörg! schicke mir bitte keine Videos von E lQaida per mail, sonst gehe ich davon aus, dass du zu PI gehörst.

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Der Text ist wichtig und nicht nur andere machen Fehler. Und natürlich gehöre ich zu PI, da ich Dinge im Islam, oder die im Namen des Islams verbreitet werden, kritisiere. Die gehören doch alle zu PI oder sind Islamhasser.

 

Aha! Also wenn du dich über den Quran lustig machst, gehörst du nicht zu PI, aber wenn ich die anderen kritisiere gehöre ich automatisch zu El Qaida oder wie?

 

Du darfst den Quran kritisieren, ich darf aber Amerika, die Weltdordnung, die Kirche und Islamophobie..usw. nicht kritisieren

Bearbeitet von Lamya
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Also, das ich den Quran kritisiert habe, ist mir neu. Ich hatte nur wiedergegenben, was andere Gelehrte gesagt haben sollen. Allenfals kannst du dann denen so etwas vorwerfen. Nur möchte ich mich nicht unter die Scharia stellen lassen.

 

Der Begriff Schari’a bezeichnet das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezüglichen Vorschriften Gottes. Die Gesetze der Schari’a sind für alle Menschen in einer islamischen Gesellschaft verbindlich, auch für Nichtmuslime. Lediglich einige wenige Verpflichtungen, wie etwa das fünfmalige tägliche Gebet oder das Fasten im Ramadan, sind nur für Muslime obligatorisch. Das islamische Gesetz regelt alle äußeren Beziehungen und Verpflichtungen (forum externum) des Menschen zu Gott und zu den Mitmenschen. Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott, d. h. al-’ibadat / ‏العبادات ‎ / al-ʿibādāt /„gottesdienstliche Handlungen“, erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen, d. h. al-mu’amalat / ‏المعاملات ‎ / al-muʿāmalāt /„gegenseitige Beziehungen“, stets dem Gesetz entsprechen. Um Glaubensfragen im engeren Sinne kümmert sich die Schari’a nicht. Der Mensch hat das islamische Recht mit seinen Bestimmungen und Widersprüchen kritiklos zu akzeptieren. Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik der göttlichen Gesetze ist nur zulässig, soweit Gott selbst den Weg dazu weist.

Als unfehlbare Pflichtenlehre umfasst die Schari’a das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben sowohl der Muslime als auch das Leben der im islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen (dhimma) insofern, als ihre öffentliche Lebensführung dem Islam und den Muslimen in keiner Weise hinderlich sein darf. Die Einheit zwischen Religion und Recht bringt in einem theokratischen Staatswesen auch die Einheit zwischen Religion und Staat mit sich, die sich in den arabisch-islamischen Staaten der Gegenwart (deren Staatsreligion der Islam ist) unterschiedlich bemerkbar macht.

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Also, das ich den Quran kritisiert habe, ist mir neu. Ich hatte nur wiedergegenben, was andere Gelehrte gesagt haben sollen. Allenfals kannst du dann denen so etwas vorwerfen. Nur möchte ich mich nicht unter die Scharia stellen lassen.

 

Der Begriff Schari’a bezeichnet das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezüglichen Vorschriften Gottes. Die Gesetze der Schari’a sind für alle Menschen in einer islamischen Gesellschaft verbindlich, auch für Nichtmuslime. Lediglich einige wenige Verpflichtungen, wie etwa das fünfmalige tägliche Gebet oder das Fasten im Ramadan, sind nur für Muslime obligatorisch. Das islamische Gesetz regelt alle äußeren Beziehungen und Verpflichtungen (forum externum) des Menschen zu Gott und zu den Mitmenschen. Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott, d. h. al-’ibadat / ‏العبادات ‎ / al-ʿibādāt /„gottesdienstliche Handlungen“, erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen, d. h. al-mu’amalat / ‏المعاملات ‎ / al-muʿāmalāt /„gegenseitige Beziehungen“, stets dem Gesetz entsprechen. Um Glaubensfragen im engeren Sinne kümmert sich die Schari’a nicht. Der Mensch hat das islamische Recht mit seinen Bestimmungen und Widersprüchen kritiklos zu akzeptieren. Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik der göttlichen Gesetze ist nur zulässig, soweit Gott selbst den Weg dazu weist.

Als unfehlbare Pflichtenlehre umfasst die Schari’a das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben sowohl der Muslime als auch das Leben der im islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen (dhimma) insofern, als ihre öffentliche Lebensführung dem Islam und den Muslimen in keiner Weise hinderlich sein darf. Die Einheit zwischen Religion und Recht bringt in einem theokratischen Staatswesen auch die Einheit zwischen Religion und Staat mit sich, die sich in den arabisch-islamischen Staaten der Gegenwart (deren Staatsreligion der Islam ist) unterschiedlich bemerkbar macht.

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was andere Gelehrte gesagt haben sollen.

 

Der Begriff Schari’a bezeichnet das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezüglichen Vorschriften Gottes. Die Gesetze der Schari’a sind für alle Menschen in einer islamischen Gesellschaft verbindlich, auch für Nichtmuslime. Lediglich einige wenige Verpflichtungen, wie etwa das fünfmalige tägliche Gebet oder das Fasten im Ramadan, sind nur für Muslime obligatorisch. Das islamische Gesetz regelt alle äußeren Beziehungen und Verpflichtungen (forum externum) des Menschen zu Gott und zu den Mitmenschen. Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott, d. h. al-’ibadat / ‏العبادات ‎ / al-ʿibādāt /„gottesdienstliche Handlungen“, erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen, d. h. al-mu’amalat / ‏المعاملات ‎ / al-muʿāmalāt /„gegenseitige Beziehungen“, stets dem Gesetz entsprechen. Um Glaubensfragen im engeren Sinne kümmert sich die Schari’a nicht. Der Mensch hat das islamische Recht mit seinen Bestimmungen und Widersprüchen kritiklos zu akzeptieren. Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik der göttlichen Gesetze ist nur zulässig, soweit Gott selbst den Weg dazu weist.

Als unfehlbare Pflichtenlehre umfasst die Schari’a das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben sowohl der Muslime als auch das Leben der im islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen (dhimma) insofern, als ihre öffentliche Lebensführung dem Islam und den Muslimen in keiner Weise hinderlich sein darf. Die Einheit zwischen Religion und Recht bringt in einem theokratischen Staatswesen auch die Einheit zwischen Religion und Staat mit sich, die sich in den arabisch-islamischen Staaten der Gegenwart (deren Staatsreligion der Islam ist) unterschiedlich bemerkbar macht

 

Woher hast du diese Definitionen, Bitte Quellen angeben!

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  • 1 Monat später...

Die Strafen die im Quran herrschen bzw. steht, gilt auch für das "ach so tolle 20 Jahrhundert". Allah hat gesprochen Allah hat befohlen, sein Wort ist Recht und Ordnung! Und naja ich will den "beef" (Streit in einem Straßen slang) zwischen Lamya und Afterlife nicht weiter aufkeilen doch, Lamya schwester ich bitte dich du Antwortest in diesen Thread dann hat die schwester Afterlife gesagt das dass nicht ihre frage beantwortet hat und dann bist du darauf hin aggresiv geworden und den Thema hast du leicht verfehlt. Und glaube mir ich wusste nicht das du KEINE Türkin bist doch glaube mir ich schere mich ein Dreck auf irgend eine Nationalität oder Geschlecht denn dies konnte man sich nicht aussuchen! Ich persönlich differenziere mich mit mein gegenüberstehenden durch den glauben Art und Weise und seinen benehmen. Meine frage zum Thema, ehmm Scharia hat aber so einiges gesagt, das im Islam dies und das haram sei, bestes Beispiel-Musik, Männer und Frauen in einem Raum (gemischte Schulen sind haram) wenn sie nichts mit Islam zu tun haben wo nehmen sie sich das Recht über den Al-Islam zu urteilen?

 

Ich hoffe ihr versteht mich. Ich habe mir wirklich mühe gegeben mich auf einer Korrekten Art und Weise meinen Statement wiederzugeben. Ja Grammatik ist auch nicht mein Fall das weiß ich.^^

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Lamya schwester ich bitte dich du Antwortest in diesen Thread dann hat die schwester Afterlife gesagt das dass nicht ihre frage beantwortet hat und dann bist du darauf hin aggresiv geworden und den Thema hast du leicht verfehlt.

 

Bruder, dass meine Antworten für sie keine Antworten sind, wusste ich schon im Vorfeld,ich hab nur mich dazu geäußert. Und zwar, dass z.B. die Todesstrafe und Folter in Amerika immer noch gilt, obwohl wir in 21. Jh. sind und Amerika ist ein "Zivilisirtes" "Demokratisches" Land usw. usf. Oder die Inquisition im Mittelalter grausamer geht ja gar nicht, wenn wir das mit den Islamischen Mittelalter Vergleichen, wo die Scharia durchgeführt wurde, dann ist die Scharia Ideal.

 

Aber dass sie, diese Gedanken von mir als Ablenkungsmanöver darstellt,in dem sie sagt:

 

Wenn man auf die andern guckt, braucht man nicht auf sich selbst zu achten was.

 

Habe ich für mich und für die Scharia (Quran) als Beleidigung empfunden. Da erstmal die Scharia ja sowieso nicht mehr durchgeführt wird, dann brauchen die Muslime nicht auf andere zu gucken um von sich abzulenken.

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Ja Amerika kriegt auch Hirnwaesche hin, genau wie die Terroristen die in Namen von Islam toeten. Aber was ist Sharia warum faellen die Rechtsurteile gegenueber den Islam wenn sie nur ein Prozent des Islams ist? Die Sharia verbietet Musik hoeren etc. Also wer sind sie genauer? Bitte in einem einfachen Deutsch erklaeren weil ich sonst echt zweifel ··· Naja ich glaubedie Schwester hat sich einfach nur verarscht gefuehlt, ao wuerde ich mich an ihrer stelle fuehlen. Mehr will ich mich nich aeussern bitte Vertrag euch einfach
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Bitte in einem einfachen Deutsch erklaeren weil ich sonst echt zweifel ··· Naja ich glaubedie Schwester hat sich einfach nur verarscht gefuehlt, ao wuerde ich mich an ihrer stelle fuehlen.

 

Also ich verstehe auch nicht, was du sagen willst.icon12.png

 

Die Sharia verbietet Musik hoeren etc.

 

Nein! die Scharia verbietet die Musik an sich nicht!

 

Klar! wenn man die "Scharia" von einer bestimmten Sekte meint oder bestimmte Sachen, die im Quran gar nicht stehen und Ijtihad brauchen, dann kann man, wenn Allah will, schon zweifeln. Oft nimmt man ein schwacher Hadith als Grundlage und erklärt irgendwas für Verboten. so sind z.B. auch Meinungsvershiedenheiten zw. die offiziell anerkanten 4 Rechtsschulen entstanden....

Bearbeitet von Lamya
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Aha, lol! Warum erzahlen denn die Leute so etwas? Wie erkennt man das eine Sharia die "wahre" Sharia ist? Die Sharia sagt das maenner und frauen nicht in einem Raum sein duerfen also das gemischte Schulen haram ist. Ist da ein funken wahrheit drinne?

Was ich sagen wollte ist das sich die schwester Afterlife von dir vielleicht verarscht gefuehlt hat und somit die Diskussion bzw. Streitigkeit aufgekommen ist.

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Die Sharia sagt das maenner und frauen nicht in einem Raum sein duerfen also das gemischte Schulen haram ist.

 

Das sagt nicht die Scharia, sondern die Wahabiten, für sie ist alles Haram! Musik, Kunst, Frauenstimme, die Frau darf ihr Gesicht nicht zeigen und nicht mit Männern reden usw.

 

Was ich sagen wollte ist das sich die schwester Afterlife von dir vielleicht verarscht gefuehlt hat und somit die Diskussion bzw. Streitigkeit aufgekommen ist.

 

Ich fühle mich auch gerade von dir veräppelt, aber streiten will ich mit dir trotzdem nicht.icon12.png

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Warum schwester fuehlst du dich von mir veräppelt? Sorry wollt ich nicht! Naja woher weist du das ich das aus einem wahhabistischen Forum habe^^ also ist es nicht haram eine gemischte Schule zu besuchen? Aber viele deklarieren Musik als haram umd das in einem Tuerkischen Moschee was ja eh nich so "streng" ist.-sagt man unter wahhabis so glaube ich
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