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Religiöse Pluralisierung verlangt Weiterentwicklung des theologischen und religionswissenschaftlichen Feldes

 

Wissenschaftsrat empfiehlt Aufbau von islamischen Studien an staatlichen Universitäten

 

Die wachsende Pluralität religiöser Zugehörigkeiten in Deutschland und der steigende Bedarf an wissenschaftlicher Expertise in Fragen der Religion stellen neue Anforderungen an Organisation und Leistungsfähigkeit der damit befassten Wissenschaften. Der Wissenschaftsrat empfiehlt deshalb, das theologische und religionswissenschaftliche Feld im deutschen Wissenschaftssystem weiterzuentwickeln. Die dazu notwendigen strukturellen Anpassungen insbesondere der christlichen Theologien und der Ausbau der übrigen Fächer sollten dabei innerhalb des staatlichen Hochschulsystems erfolgen. Das betrifft vor allem auch den Aufbau Islamischer Studien an Universitäten; dies ist der beste Weg, die wissenschaftliche Qualität von Forschung und Lehre zu sichern, das Gespräch mit den anderen Formen wissenschaftlicher Weltauslegung zu intensivieren und auch eine verlässliche theologische Basis für den interreligiösen Dialog zu schaffen.

 

Zu den Empfehlungen im Einzelnen:

 

Die christlichen Theologien sollten eine stärkere Profilbildung der Fakultäten anstreben und sich intensiver als bislang an fakultätsübergreifenden interdisziplinären Forschungsprojekten beteiligen. Religionslehrer und -lehrerinnen bedürfen angesichts der neuen Pluralität der religiösen Bekenntnisse wachsender fachlicher Kompetenzen. Um diesen steigenden Anforderungen gerecht zu werden, sollten theologische Institute, die für Gymnasien beziehungsweise Sekundarstufen I plus II ausbilden, über eine angemessene fachliche Ausstattung von mindestens fünf Professuren verfügen.

 

Da es sich bei der Habilitation um eine rein akademische Angelegenheit handelt, richtet der Wissenschaftsrat die dringende Bitte insbesondere an die Katholische Kirche, sich aus dem Habilitationsverfahren zurückzuziehen. Bei Berufungen sollten die Kirchen für ein rasches und für alle Beteiligten verlässliches und transparentes Verfahren der kirchlichen Beteiligung Sorge tragen.

 

Für die Judaistik/Jüdischen Studien sowie für die Religionswissenschaft empfiehlt der Wissenschaftsrat die institutionelle Ausgliederung aus theologischen Fakultäten. Ihre fachliche Weiterentwicklung sollte durch den Auf- und Ausbau von Instituten sichergestellt werden, die auch personell vier bis fünf Schwerpunkte des jeweiligen Fachs abdecken. Dies sind institutionelle Voraussetzungen für die eigenständige fachliche Weiterentwicklung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

 

Islamische Studien sind bisher an deutschen Hochschulen noch nicht etabliert. Dieser Zustand wird der Bedeutung der größten nichtchristlichen Glaubensgemeinschaft in Deutschland nicht gerecht. Daher empfiehlt der Wissenschaftsrat, über die Einrichtung von Einzelprofessuren mit islamisch-religionspädagogischer Ausrichtung hinaus künftig an zwei bis drei Standorten im staatlichen Hochschulsystem größere, autonome Organisationseinheiten für Islamische Studien zu etablieren. Neben Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht sollen dort auch Islamische Religionsgelehrte, Fachpersonal für Sozial- und Gemeindearbeit sowie insbesondere der wissenschaftliche Nachwuchs für Islamische Studien ausgebildet werden.

 

Im Hinblick auf die institutionellen Erfordernisse, die sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungs- und Mitwirkungsrecht der Religionsgemeinschaften ergeben, schlägt der Wissenschaftsrat vor, an den entsprechenden Hochschulen theologisch kompetente Beiräte für Islamische Studien einzurichten. Sie sollen an der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von theologischen Studiengängen sowie bei der Einstellung des wissenschaftlichen Personals beteiligt werden. Die Mitwirkung bei Berufungen erstreckt sich nicht auf die wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation der Kandidaten und Kandidatinnen, sondern allein auf die Prüfung, ob aus religiösen Gründen Einwände gegen die von der Universität ausgewählten Personen geltend gemacht werden können. Im Rat sollten muslimische Verbände und Religionsgelehrte sowie muslimische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vertreten sein.

 

Der Ausbau religionsbezogener Wissenschaften und der Aufbau von Islamischen Studien erfordern zusätzliche finanzielle Ressourcen. Dies alles wie auch der koordinierte Umbau der christlichen Theologien kann nur dann gelingen, wenn über die Grenzen der Bundesländer sowie der Bistümer und Landeskirchen hinweg ein Prozess intensiver gegenseitiger Information und Koordination stattfindet. Der Wissenschaftsrat hält es für

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Zu den Empfehlungen im Einzelnen:

 

Die christlichen Theologien sollten eine stärkere Profilbildung der Fakultäten anstreben und sich intensiver als bislang an fakultätsübergreifenden interdisziplinären Forschungsprojekten beteiligen.

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Religionslehrer und -lehrerinnen bedürfen angesichts der neuen Pluralität der religiösen Bekenntnisse wachsender fachlicher Kompetenzen.

eine interdisziplinäre ausbildung für angehende akademiker ist unabdingbar. defintiv - dies sollte allerdings meines erachtens ein ziel für alle religionsstudien sein - also kein spezifikum für das christliche theologiestudium.

 

geistliche benötigen in unserer durch diversität gekennzeichneten gesellschaft nicht nur religiöse und psychologisch-pädagogische unterweisung - sie müssen vielmehr auch in den disziplinen linguistik unterrichtet (idealerweise sollten die geistlichen mindestens bilingual sein; denn sprache ist sowohl barriere und demnach auch schlüssel) und damit verbunden, müssen auch interkulturelle-kompetenz-seminare in ihrem pflichtrepertoire sein.

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