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Die Stadt Norderstedt hat der muslimischen Gemeinde einen muslimischen Friedhof eingerichtet. Weit über 200 Gäste kamen zur Einweihung

 

http://www.abendblatt.de/multimedia/archive/00235/muslime_HA_Wirtscha_235150c.jpg

Hans-Joachim Grote (rechts) übergibt Belma Yesilkaya den Schlüssel zum muslimischen Friedhof. Zur Einweihung kam auch Devrin Öztürk, türkischer Generalkonsul in Hamburg.

Foto: Heike Linde-Lembke

 

Norderstedt. Auf 5000 Quadratmetern können 500 Grabstellen entstehen. Das erste Feld wird 120 Grabstätten umfassen. Initiiert wurde der muslimische Friedhofsteil vom Türkisch-Deutschen Freundschaftsverein und der Türkisch-islamischen Gemeinde in Norderstedt. "Doch auch Muslime aus der gesamten Region können hier ihre letzte Ruhestätte finden", sagte Norderstedts Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote.

 

In Norderstedt leben 3000 Muslime. Muslimische Friedhöfe gibt es in Kiel und ein Gräberfeld in Rendsburg. Verstorbene Norderstedter Muslime wurden bisher in ihrer Heimat beerdigt oder auf dem muslimischen Teil des Friedhofs in Hamburg-Öjendorf.

 

"Jetzt haben die Norderstedter Muslime auch über den Tod hinaus eine Heimat in dieser Stadt", sagte Kemal Özer vom schleswig-holsteinischen Landesverband der Türkisch-Islamischen Union für Religion (Ditib). "Wir sind ein Teil dieser Gesellschaft und bereit, mit allen Mitteln ein harmonisches Miteinander zu pflegen", sagte Belma Yesilkaya, Vorsitzende des Türkisch-Deutschen Freundschaftsvereins Norderstedt.

 

Da die Muslime an ein Leben nach dem Tod glauben, werden sie im Leichentuch ohne Sarg mit dem Kopf nach Mekka beerdigt. Zudem werden die Gräber nicht aufgehoben wie auf christlichen Friedhöfen üblich. Damit der Leichnam aus Umweltschutzgründen nicht mit dem Erdreich in Verbindung kommt, werden in der Erde Grabkammern gemauert, die 60 Zentimeter aus dem Erdboden herausragen. "Sterben bedeutet nicht Vergehen, sondern den Übergang in eine andere Daseinsform", sagte Religionsattaché Ömer Yilmaz.

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Da die Muslime an ein Leben nach dem Tod glauben, werden sie im Leichentuch ohne Sarg mit dem Kopf nach Mekka beerdigt. Zudem werden die Gräber nicht aufgehoben wie auf christlichen Friedhöfen üblich. Damit der Leichnam aus Umweltschutzgründen nicht mit dem Erdreich in Verbindung kommt, werden in der Erde Grabkammern gemauert, die 60 Zentimeter aus dem Erdboden herausragen. "Sterben bedeutet nicht Vergehen, sondern den Übergang in eine andere Daseinsform", sagte Religionsattaché Ömer Yilmaz.

 

 

Selam,

gemauerte Grabkammern die 60 cm aus dem Erdboden ragen? Ist das überhaupt dann helal?

Ich finde die Vorstellung etwas komisch in so einer gemauerten Kiste zu liegen. Das ist ja eigentlich genauso schlimm wie ein Sarg, wenn nicht noch schlimmer.

 

Und wieso ragen die 60 cm aus dem Boden? Das stell ich mir aber etwas skurril vor, wenn da überall so kleine Mauern aus der Erde kommen.

 

Viele Grüße,

FrauRosi!

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  • 3 Jahre später...

[h=1]Geplant ab 2014NRW will muslimische Friedhöfe erlauben[/h]zRP ONLINE 23.04.2013 - 16:27

Düsseldorf (RPO). Muslimische Organisationen sollen ab 2014 in Nordrhein-Westfalen erstmals eigene Friedhöfe betreiben dürfen. Eine entsprechende Novellierung des Bestattungsgesetzes beschloss am Dienstag das Landeskabinett in Düsseldorf. Der Gesetzentwurf, der auch ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit ermöglichen soll, wird nun in den Landtag eingebracht.

 

Mit der Novelle sollen Kommunen gemeinnützigen Religionsgemeinschaften oder religiösen Vereinen die Errichtung eines Friedhofs genehmigen können, wenn ein dauerhafter Betrieb sichergestellt ist. Damit sollen Bestattungen nach muslimischer Tradition erleichtert werden. "Ich gehe davon aus, dass sich muslimische Bürger zunehmend in Deutschland bestatten lassen möchten, damit die Grabstätten in der Nähe ihrer Kinder und Enkelkinder liegen", erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Bislang sind in NRW nur muslimische Bestattungen erlaubt. Der Betrieb eines Friedhofes ist islamischen Gemeinschaften aber nicht gestattet, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind.

 

Zudem sollen Friedhofsträger nach dem neuen Bestattungsgesetz Grabsteine aus Kinderarbeit untersagen können. Damit werde vor allem ein Wunsch kirchlicher Friedhofsträger verwirklicht, erklärte die Ministerin.

 

Laut Ministerium gibt es keine verlässliche Angaben über die Zahl der Kinder, die unter Verstoß gegen internationale Konventionen an der Herstellung importierter Grabsteine beteiligt sind. Das Institut für Ökonomie und Ökumene rechne aber damit, dass alleine in der indischen Steinindustrie 150.000 Kinder tätig sind. Nach Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation verrichten weltweit 115 Millionen Kinder Arbeiten, die schädliche Auswirkungen auf ihre Gesundheit, Sicherheit und ihre sittliche Entwicklung haben.

 

 

Quelle: KNA/felt

 

 

 

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[h=3]Zahl der Bestattungen im Herkunftsland gehen zurück[/h][h=1]Muslime in Deutschland: Auch im Tod ein Teil dieses Landes[/h]

[h=4]Die Anlässe sind traurig, aber dass Muslime ihre verstorbenen Verwandten hier bestatten lassen, zeigt sichtbar, dass der Islam zu Deutschland gehört. Das Land NRW und eine private Initiative haben sich dieses Themas angenommen.[/h]

 

 

 

Im bevölkerungsreichsten Bundesland könnten bald mehrere muslimische Friedhöfe entstehen. Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen beschloss am gestrigen Dienstag in Düsseldorf einen entsprechenden Gesetzesentwurf, in dem auch eine Erleichterung der Organisation und Durchführung muslimischer Bestattungen vorgesehen ist.

 

So sollen künftig auch Religionsgemeinschaften oder religiöse Vereine die Errichtung und den Betrieb kommunaler Friedhöfe übernehmen können. Dazu müssten die Religionsgemeinschaften oder religiöse Vereine unter anderem einen „dauerhaften Betrieb“ sicherstellen, hieß es aus der Staatskanzlei.

 

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), die mit ihrem Ministerium die entsprechende Novelle vorbereitet hat, zeigt sich überzeugt, dass dieses „gesetzgeberische Signal“, wie sie es formuliert, die Zusammenarbeit in diesem Bereich fördern wird.

 

Steffens weiter: „Ich gehe davon aus, dass sich muslimische Bürgerinnen und Bürger zunehmend in Deutschland bestatten lassen möchten, damit die Grabstätten in der Nähe ihrer Kinder und Enkelkinder liegen, die hier leben“. Bislang konnten Kommunen lediglich Plätze innerhalb eines bestehenden Friedhofs für muslimische Bestattungen reservieren. Jedoch können die Gräber meist nur für eine begrenzte Dauer von den Angehörigen der Verstorbenen angemietet werden.

 

Nach Ablauf dieses Zeitraumes besteht jedoch je nach Platzsituation die Gefahr, dass diese Gräber eingeebnet und die Grabsteine entfernt werden. Auch der Verband der islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) ist mit der neuen Gesetzesnovelle zufrieden. Erol Pürlü vom VIKZ sagte gegenüber dem DTJ, dass solche Entwicklungen für Muslime sehr gut seien und dass er daran glaube, dass Muslime bald ewig in ihren Gräbern ruhen können. Die entsprechende Gesetzesnovelle muss nun durch den nordrhein-westfälischen Landtag.

 

Privatinitiative hilft bei der Orientierung

 

Von der Option, ihre Verwandten hier bestatten zu lassen, machen tatsächlich immer mehr Muslime Gebrauch. Die „Initiative Kabir“ will den Betroffenen helfen, sich angesichts der noch sehr undurchsichtigen Situation zu orientieren und hat zu diesem Zweck aufwww.initiative-kabir.de eine Möglichkeit geschaffen, eine nicht-kommerzielle und wissenschaftliche Perspektive auf die Situation muslimischer Grabfelder in Deutschland zu bekommen.

 

Die Besucher der Homepage bekommen auf diesem Wege erstmals die Möglichkeit, sich Informationen zum Themenfeld der muslimischen Bestattungskultur und zu muslimischen Grabfeldern in Deutschland zu verschaffen.

 

Es werden die einzelnen Phasen muslimischer Bestattungen, beginnend vom Sterben bis hin zur Beerdigung, aufgearbeitet und erläutert. Außerdem kann man sich auf der Seite darüber informieren, wie viele muslimische Grabfelder es bislang in Deutschland überhaupt gibt und wo diese sich befinden. All diese Informationen sind mit reichlichem Fotomaterial geschmückt.

 

Da zu diesem Themenbereich allerdings bis dato nur wenig bis gar keine Forschung betrieben worden ist, hat die „Initiative Kabir“ auch einen wissenschaftlichen Ehrgeiz entwickelt. Man wolle nicht nur eine Informationslücke zu schließen, sondern auch eine Dokumentationsgrundlage für wissenschaftliche Arbeiten bieten, meint Gründer Erdoğan Karakaya.

 

Zudem ergänzt Karakaya, dass diese Webseite Muslimen in Deutschland helfen soll, zu erkennen, dass sie ebenfalls ein Teil dieses Landes und dieser Gesellschaft sind – und das nicht nur zu ihren Lebzeiten.

 

 

 

DTJ, 24.04.2013 15:59

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[h=2]Muslimische Grabfelder[/h]

Die Undurchsichtigkeit der Anzahl der muslimischen Grabfelder in Deutschland ist sicherlich einer der Gründe warum solch eine Internetpräsenz initiiert wurde.

Deswegen stimmt die Anzahl der hier angegebenen Grabfelder womöglich nicht ganz. Dem Verfasser ist die Existenz dieser hier angeführten muslimischen Grabfelder in Deutschland nur durch Erwähnung innerhalb anderer wissenschaftlicher Arbeiten, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel und durch persönliche Internetrecherchen bekannt.

Eines der Arbeitsziele ist es, das Engagierte die muslimischen Grabfelder in ihrer Umgebung Fotografieren und zur vollständigen Dokumentation auf dieser Seite beitragen.

Baden-Württemberg:

Bruchsal, Esslingen am Neckar, Freiburg im Breisgau/ St. Georgen, Friedrichshafen, Grenzach-Whylen, Göppingen, Heidelberg Pfaffengrund, Heilbronn Böckingen, Karlsruhe, Kornwestheim, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Mosbach, Mühlacker, Neckarsulm, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rheinfelden in Baden, Schorndorf, Schwetzingen, Sindelfingen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Walldorf,

Bayern:

Augsburg, Erlangen, Forchheim, Fürth, Kelheim, München, Neumarkt in der Oberpfalz, Neu-Ulm, Nürnberg, Rosenheim, Zirndorf,

Berlin:

Stadt Berlin: Neukölln am Columbiadamm, Gatow,

Brandenburg:

Zehrendorf,

Bremen:

Stadt Bremen, Stadt Bremerhaven

Hamburg:

Stadt Hamburg: Ohlsdorf, Öjendorf

Hessen:

Baunatal, Darmstadt, Dietzenbach, Eschborn, Frankfurt, Gießen, Groß-Gerau, Hanau, Heusenstamm, Kassel, Langen, Marburg an der Lahn, Neu-Isenburg, Offenbach am Main, Rodgau-Jügesheim, Rüsselsheim, Stadtallendorf, Wiesbaden,

Mecklenburg-Vorpommern:

Niedersachsen:

Braunschweig, Celle, Delmenhorst, Emden, Hameln, Hannover, Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Syke, Soltau, Wolfsburg

Nordrhein-Westfalen:

Aachen , Ahlen, Aldenhoven, Alsdorf, Bergneustadt, Bielefeld, Bocholt, Bochum, Bonn, Bünde, Burscheid, Castrop-Rauxel, Detmold, Dormagen, Düsseldorf, Duisburg, Eschweiler, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Greven, Gütersloh, Hagen, Hamm, Hattingen, Herford, Herzogenrath, Ibbenbüren, Jülich, Kamp-Lintfort, Köln, Krefeld, Leverkusen, Lünen, Menden, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Paderborn, Recklinghausen, Remscheid, Rheine, Sankt Augustin, Schwerte, Siegburg, Siegen, Solingen, Steinfurt, Troisdorf, Velbert, Werl, Wesel, Wesseling, Westerkappeln, Witten, Würselen, Wuppertal,

Rheinland-Pfalz:

Bad Kreuznach, Bornheim, Ingelheim, Konz, Ludwigshafen, Mainz-Mombach, Neuwied, Wittlich, Worms,

Saarland:

Saarbrücken,

Sachsen:

Leipzig, Dresden

Sachsen-Anhalt:

Schleswig-Holstein:

Heide, Kiel, Lübeck, Neumünster, Rendsburg,

Thüringen:

Erfurt

 

 

INITIATIVE KABIR

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  • 1 Jahr später...

Neues Bestattungsgesetz in NRW berücksichtigt religiöse Vielfalt

 

Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 16/2723

Beschlussempfehlung und Bericht des Fachausschusses: Drucksache 16/6138

 

Die Novelle des Bestattungsgesetzes enthält folgende Neuregelungen:

 

  • Aufstellungsverbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit
    durch Ermächtigung der Friedhofsträger, entsprechende Aufstellungsverbote in ihren Satzungen zu erlassen
  • Muslimische Friedhöfe
    durch Ermöglichung des selbstständigen Betriebs von Friedhöfen durch gemeinnützige Religionsgemeinschaften und religiöse Vereine
  • Verbesserung der Leichenschau
    durch rechtliche Grundlagen zur Durchführung von Modellvorhaben

Die rechtmäßige Beisetzung der Totenasche soll durch die Einführung einer Frist und Nachweispflicht sichergestellt werden.

Außerdem werden Einsichtsrechte in die Todesbescheinigung geregelt.

Weitere Änderungen sind vorgesehen.

[h=3]Beratungsstand[/h]

  • Nach der 2. Lesung am 02.07.2014 mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung von FDP und PIRATEN mit den vom Fachausschuss beschlossenen Änderungen angenommen und verabschiedet.
    Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
    Ebenfalls angenommen wurde ein Entschließungsantrag von SPD und GRÜNEN -Drucksache 16/6225 -, während der Entschließungsantrag der CDU - Drucksache 16/6222 - keine Mehrheit fand.
  • Beratungsvorgang

[h=3]Weitere Materialien[/h]

  • Vorlage 16/1681 - Schriftlicher Bericht der Landesregierung zum Thema "Bestattungsgesetz: BVerwG-Urteil zum Aufstellungsverbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit"
  • Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.10.2013 zu seinem Urteil über ein "Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit in städtischer Friedhofssatzung nur aufgrund gesetzlicher Regelung"

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  • 3 Monate später...

[h=2]Ohne Sarg bestattet[/h][h=1]Erste muslimische Beerdigung in Berlin[/h]In Spandau wurde erstmals ein Mann nach muslimischem Ritual bestattet. Zuvor musste der Sargzwang abgeschafft werden.

 

Drei Männer hieven einen in Leintücher eingewickelten Leichnam in ein 1,40 Meter tiefes Grab. Ein Bestatter legt Holzlatten schräg über den Toten, dann schaufelt die Trauergemeinde Erde in das Grab. Währenddessen liest ein Imam auf Arabisch die Yassin-Sure aus dem Koran vor. Auf Deutsch sagt er: „Möge Allah ihn annehmen und ins Paradies schicken.“

So wurde am Freitag auf dem Landschaftsfriedhof Gatow in Spandau ein mit Mitte 50 verstorbener Jordanier beerdigt. Es war die erste sarglose Bestattung in Berlin. Noch nie zuvor war ein Muslim auf diese Weise in der Hauptstadt begraben worden.

„Wir haben 30 Jahre lang für diese Form der Beerdigung gekämpft“, sagt Seelsorger Abu Nader (56). Vor rund einem Jahr schaffte Berlin den Sargzwang ab, doch erst jetzt erteilten Gesundheitsämter und der Friedhof in Spandau ihre Genehmigung.

Warum wollen Muslime ohne Sarg bestattet werden? „Wir sind aus Erde gemacht worden und sollen wieder zur Erde gehen“, erklärt Nader. Vor der Beerdigung wird der Leichnam gewaschen und mit arabischen Kräutern bestreut.

„In Hamburg und Bremen sind muslimische Bestattungen schon lange erlaubt“, sagt Isikali Karayel (40) vom Bestattungsinstitut Markaz. „Dass es hier so lange dauerte, hängt wohl auch damit zusammen, dass viele Bestatter an den Särgen das meiste Geld verdienen.“

Bisher ließen sich bis zu 90 Prozent der verstorbenen Berliner Muslime in ihre Heimatländer überführen. Das könnte sich jetzt ändern.

BZ, 11.10.2014

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  • 5 Monate später...

[h=2]ISLAMISCHE BESTATTUNG[/h][h=2]Sargzwang nur noch in vier Bundesländern[/h]In den meisten Bundesländern wurde die Sargpflicht für Muslime aufgehoben. Damit ist eine der Grundbedingungen für eine islamische Bestattung in Deutschland erfüllt.

 

 

Nur noch vier Bundesländern praktizieren einen strikten Sargzwang. Die von Muslimen gewünschte Bestattung im Leichentuch ließen inzwischen 9 der 16 Länder als Ausnahme von der Sargpflicht zu, teilte die Verbraucherinitiative Bestattungskultur “Aeternitas” am Mittwoch mit. In Nordrhein-Westfalen sei 2003 die Sargpflicht komplett gestrichen worden. Einen Sargzwang gebe es derzeit nur noch in Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

“Aeternitas” wies darauf hin, dass auch in Sachsen-Anhalt mit einer Reform des Bestattungsgesetzes bald der Sargzwang wohl fallen werde. Eine Bestattung im Tuch sollte nicht nur aus religiösen Gründen erfolgen können, so die Verbraucherinitiative. Denn Traditionen und Wertvorstellungen wandelten sich. Fragen der Menschenwürde würden nicht berührt, sofern der Wunsch des Verstorbenen beachtet werde. Hygieneprobleme beim Transport vor der Beisetzung ließen sich durch wiederverwendbare Särge lösen.

Viele Muslime verfügen immer noch, dass sie nach ihrem Tod in ihr Herkunftsland überführt werden, damit eine Beisetzung gemäß ihrer eigenen Religion möglich ist. inzwischen leben etwa 4 Millionen Muslime in Deutschland Immer mehr vor allem in Deutschland sozialisierte Muslime würden eine Beisetzung in Deutschland vorziehen, sofern sie nach islamischen Richtlinien erfolgt. Die Aufhebung des Sargzwangs ist eine Grundbedingung für ein islamisches Begräbnis.(KNA/iQ) 25.03.2015

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  • 7 Jahre später...

Ein muslimischer Friedhof

Samir Bouaissa läuft an einem Zaun entlang, einen Abhang herunter.

"Also, das ist der jüdische Friedhof, der ist auch relativ neu und da drunter, also direkt hinter dem Zaun, direkt hinter dem Mäuerchen, was sie sehen, das ist

 

 

das Grundstück, was dann der muslimische werden würde."

Bouaissa, CDU-Ratsherr in Wuppertal, ist Sprecher des Interessenverbands Wuppertaler Moscheen. Er zeigt auf eine Fläche, auf der teilweise noch Bäume stehen.

 

 

Ein Grundstück von 20.000 Quadratmetern, das die evangelische Gemeinde dem Verband verkauft.

"Das wichtigste daran ist einmal die Ausrichtung nach Mekka, also, dass der Blick der Toten Richtung Mekka ausgerichtet ist. Das ist hier Südost."

Man wolle eine schlichte Grabausstattung haben, so Bouaissa, eine große Rasenfläche, auf dem die einzelnen Grabstellen erkennbar, aber durchaus identisch wären.

 

 

Grundlage für seine Bemühungen war eine Umfrage in den Gemeinden. Bislang hätten vor allem die türkische und marokkanische Community ihre Angehörigen in der

 

 

alten Heimat beerdigt. Aus Mangel an Alternativen, hieß es:

"Ja, wenn wir hier einen Friedhof hätten, der muslimisch getragen würde und wo uns garantiert würde, dass nach muslimischen Riten bestattet wird, dann könnten

 

 

wir uns schon vorstellen, hier bestattet zu werden. Das kam mehrheitlich aus der zweiten und dritten Generation, aber vereinzelt auch aus der ersten Generation.

 

 

Man hat hier seine Heimat gefunden, lebt hier, muss aber immer noch für den Tod planen, dass man irgendwo anders bestattet wird."

Zwar gibt es in Deutschland auch Flächen, auf den Muslime beerdigt werden können, doch das Areal in Wuppertal wäre, so Bouaissa, der erste Friedhof, der von

 

 

Muslimen selbst betrieben würde - mit etwas Glück schon ab Jahresende.

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[h=2]ISLAMISCHE BESTATTUNG[/h][h=2]Islamische Bestattungen in der deutschen Heimat[/h]Die Möglichkeit der islamkonformen Beisetzung ist ein Schritt hin zur stärkeren Beheimatung der Muslime in Deutschland. Wovon hängt die Entscheidung ab, sich als Muslim in Deutschland begraben zu lassen? Erdoğan Karakaya nennt drei Aspekte.

 

 

IslamIQ, 31.07.2016

 

In einem türkischsprachigen Lied heißt es: „…man solle mich im Regen meines (Heimat-)Dorfes waschen“. Der Künstler besingt die Enge der Fremde und sehnt sich zurück nach seinem Geburtsort, das er als Heimat benennt. Der Wunsch nach dieser Heimat ist so stark, dass er, selbst wenn er in der gefühlten Fremde stirbt, darum bittet, an seinen Geburtsort zurückgebracht zu werden, damit dort sein Leichnam mit dem Wasser jenes Dorfes gewaschen wird.

 

 

Dieser Wunsch nach Heimat ist wohl zutiefst menschlich. Dessen Ursache liegt für die Einen in der Hineingeworfenheit des Menschen in der Welt und für die Anderen in der Sehnsucht nach einer Rückkehr zu einem vermeintlichen Ursprung des Menschen – der bei Gott selbst sei.

[h=2]Innere Verbundenheit zur Heimat[/h]Der Heimat-Begriff dient als Ausdruck für die innere Verbundenheit zu einem Land, einer Region, dem Geruch von frischgebackenem Brot oder die Nähe bestimmter geliebter Menschen. Ganz gleich welche Assoziationen mit diesem Terminus erfolgen mögen, ihrer Natur nach sind sie stets subjektiv und romantisierend.

Heimat – was es in seiner Sache auch sein mag – besitzt eher in Sondersituationen des Menschen eine ungewohnte Omnipräsenz, die wie im eingangs zitierten Lied, mit einem frommen Wunsch verknüpft sein kann, in der persönlichen Heimat seine letzten Atemzüge zu erleben oder zumindest bestattet zu werden.

Insbesondere in Zeiten von freiwilligen und unfreiwilligen Migrationsbewegungen, aufgrund von wirtschaftlicher Not oder aus Angst um das eigene Leben oder das der Liebsten transformieren sich fortwährend die Gesellschaften und entwurzeln Millionen von Individuen. Diese geographische Heimatlosigkeit führt zu einem Suchen nach einer gefühlten Heimat. Dieser spannungsgeladene Prozess der Beheimatung von Minderheiten kann in der neuen lokalen Verortung zu Herausforderungen führen. Gerade wenn dieser Beheimatungsprozess etwas ganz Elementares wie das Recht auf eine pietätvolle Bestattung thematisiert, gehen Vorstellungen damit einher, die langwieriger Aushandlungsprozesse bedürfen.

[h=2]Islamkonforme Beisetzung in Deutschland[/h]Vor allem in den letzten fünf Jahren wird das Thema der islamkonformen Beisetzung in Deutschland als Möglichkeit wahrgenommen, die Beheimatung von Muslimen stärker voranzutreiben und das Grundrecht auf eine pietätvolle Bestattung gewährleisten zu können. Die Ergebnisse dieses noch längst nicht abgeschlossenen Aushandlungsprozesses variieren jedoch von Region zu Region. Konkret haben Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen Bürgerinnen und Bürgern das Recht eingeräumt, sarglos in einem Leichentuch bestattet zu werden. Zwar wurde medial damit ein Entgegenkommen gegenüber lediglich den muslimischen Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert, doch betrifft diese Bestimmung alle Religionsgruppen, die genau jene sarglose Bestattung als religiöse Verbindlichkeit ansehen.

Die Bestattung von Muslimen in Deutschland wurde allzu oft als Notlösung für jene wahrgenommen, die nicht in Krisengebiete rückgeführt werden können. Doch die Realität von Muslimen, ob mit oder ohne Migrationserfahrung, vergegenwärtigt, dass immer öfter die Entscheidung bewusst für die Beisetzung in Deutschland fällt.

Doch gerade die Aushandlungsprozesse in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen produzieren unterschiedliche Ergebnisse, bspw. bei der Frage, wie ein muslimisches Grabfeld beschaffen sein sollte, welche Bestattungspraktiken als islamkonform angesehen werden und wie jene Gräber zu gestalten und pflegen seien.

[h=2]Keine einheitliche Regelung[/h]Sicherlich wäre in Erwägung zu ziehen, dass die Vielzahl der Ergebnisse der Heterogenität der Muslime geschuldet ist. Zudem zeigt sich – wenn die Aushandlungsprozesse und ihre Akteure näher untersucht werden –, dass es an einheitlichen Entscheidungen von Expertinnen und Experten fehlt. Lokale Akteure neigen dazu, die von ihnen bekannten Herkunftsvorstellungen ungefragt zu übernehmen und auf die eigene Situation vor Ort zu übertragen. Das führt jedoch dazu, dass innerhalb der Verhandlungen bspw. für die Initiation eines muslimischen Grabfelds, die Realität in Deutschland unberücksichtigt bleibt.

Sofern der Bedarf besteht und die Kommunen sich mit den jeweiligen lokalen muslimischen Ansprechpartnern einigen können, werden auf städtischen Friedhöfen einzelne Abschnitte für Muslime reserviert. Die Bestimmungen für diese Grabfelder, ob und wie jene gepflegt werden, welche Grabanbauten, Blumen, Dekor usw. erlaubt sind, werden immer wieder kommunal neu ausgehandelt. Aus diesem Grund finden sich mancherorts Ausnahmeregelungen, die ihrer Natur nach für die jeweiligen Partner, wie der Kommune und den muslimischen Ansprechpartnern, eher einem unzufrieden stellenden Kompromiss entsprechen.

Aus diesem Grund soll in kurzer Form versucht werden, einzig drei Aspekte von vielen zu benennen, die unweigerlich miteinander in Verbindung stehen und die Entscheidung für oder gegen eine Bestattung in Deutschland mitbeeinflussen.

[h=2]Die religiös-theologische Sphäre[/h]Die religiös-theologische Sphäre ist koranisch begründet und geht aus der Tradition des Propheten Muhammad hervor. Sie wird zudem durch die jeweilige Tradition der eigenen Rechtschule geprägt. Der idealtypische Ablauf einer Bestattung ist den Informationsbroschüren der muslimischen Gemeinschaften zu entnehmen. Jedoch beschreiben genau jene einen vertraditionalisierten Idealtypus und sollten daher als Prototypen verstanden werden, die aufgrund von Notwendigkeiten der Verortung und kontextuellen Einschränkungen, wie bspw. eines säkular-juristischen Rahmens, unfreiwillig Anpassungen erfahren.

In Bezug auf diese Ebene werden bspw. Fragen nach, geeigneten Räumlichkeiten für die Totenwaschung, der Einbindung der Gemeinschaft in die Rituale einer zügigen Bestattung, wie z. B. das Waschen des Leichnams, Tragen des Sargs, Hineinlegen des Leichnams in das ausgehobene Grab, das Befüllen des Grabs, die Ausrichtung der Gräber, eine „ewige Totenruhe“, die problematisch wahrgenommene Bestattung in der Nähe „Andersgläubiger“ und der Wunsch nach „unberührter“ Erde – damit ist ein Erdboden gemeint, das noch nicht als Grabfeld benutzt wurde –, geäußert.

Die Beantwortung solcher Fragen hängt nicht zuletzt von der theologischen Expertise der lokalen Protagonisten zu diesem Fachthema, ihrem Verhältnis zur Residenzgesellschaft und ihrer Motivation für solcherlei Verhandlungen ab. Insbesondere muslimische Partner sollten sich in diesen Prozess ihrer persönlichen Vorannahmen und Grenzen bewusst sein, um die Entscheidungen verallgemeinerungsfähig und nicht subjektiv herkunftsorientiert zu artikulieren.

[h=2]Der ökonomische Standpunkt[/h]Genauso wie die theologische Ebene nicht unabhängig von anderen Faktoren betrachtet werden kann, verhält es sich ähnlich mit dem ökonomischen Standpunkt. Muslime mit kulturellen Zusatzqualifikationen und einer Migrationserfahrung haben durch die Institutionalisierung der Sterbe- bzw. Bestattungsfonds die Möglichkeit, in das vermeintliche Herkunftsland rückgeführt zu werden. Diese Dienstleistung umfasst die Waschung, die Einhüllung und den Transport des Leichnams mit einer Begleitperson, um den Leichnam bis zu einer zuvor bestimmten Adresse zu transportieren, sodass die örtliche Verwandtschaft sich um die verbleibenden Rituale und die Bestattung kümmert. Dabei kommt es vor, dass ein doppeltes Totengebet stattfindet – sowohl in der lokalen Gemeinde in Deutschland als auch dem Herkunftsland.

Die Rückführung produziert vergleichsweise viel niedrigere Kosten als die Möglichkeit in Deutschland auf einem muslimischen Grabfeld bestattet zu werden. Das liegt unter anderem an der Pachtgebühr für ein Wunschgrab, die aufgrund der längeren Liegefristen höher ausfällt als für ein Reihengrab. Darüber hinaus ist das Aufstellen eines individualisierten Grabsteins, weitaus teurer als ein standardisierter Grabstein aus weißem Marmor, der bspw. in der Türkei zahlreich vorzufinden ist und bei dem einzig die persönlichen Daten des Verstorbenen eingearbeitet werden müssen.

[h=2]Die gesellschaftliche Ebene[/h]Ferner existiert eine gesellschaftliche Ebene, die aufgrund ihrer Verwicklung in die verschiedenen Lebensbereiche Konflikte produzieren kann.

Gesamtgesellschaftliche Diskurse und Transformationen beeinflussen bzw. verändern in gleicher Weise muslimische Communities. Ob sie nun Produkte von Individualisierungsbestrebungen sind oder konkurrierende Meinungen repräsentieren – sie alle beanspruchen Authentizität. Die Gefahr besteht darin, dass über die Rituale von Sterben, Bestattung und Trauer scharfe Trennlinien gegenüber anderen Muslimen und Andersgläubiger gezogen werden. Konkret bedeutet dies, dass Menschen muslimischen Glaubens, die individuelle Vorstellungen davon haben, wie ihre Bestattung aussehen soll, der Zugang zu einem muslimischen Grabfeld verwehrt wird.

[h=2]Fazit[/h]Die Entscheidung, ein muslimisches Grabfeld bzw. einen Friedhof in muslimischer Trägerschaft zu initiieren, ist ein wichtiger Schritt in der emotionalen Beheimatung von Menschen. Doch ob und welche Herausforderungen im Aushandlungsprozess entstehen, obliegt einerseits der intensiven Vorarbeit, dem Einbezug traditionell anerkannter und mainstreamfähiger Formen, die Bewusstwerdung über die prophetischen Motive, die korrekte Übertragung muslimischer Rituale in die deutsche Sozialisation und die Bereitschaft der Verhandlungspartner.

Soll die jeweilige Kommune den muslimischen Gemeinden entgegenkommen und ist bereit im Rahmen des Möglichen Sonderregelungen zu treffen, sollten die muslimischen Protagonisten in der Lage sein, konkrete Wünsche und Bedingungen zu äußern, die realisierbar sind und sich nicht an illusionistischen Ritualnarrativen orientieren.

Aus diesem Grund benötigt die aktuelle Situation ein von organisierten und nicht organisierten Muslimen gleichermaßen anerkanntes Handbuch bzw. Regelwerk, dass die Notwendigkeiten der religiösen Konformität einer Bestattung thematisiert und praxistauglich für Deutschland bzw. die einzelnen Bundesländer darstellt.

Erst dann kann in den lokalen Aushandlungsprozessen eine nachvollziehbare einheitliche Professionalität gewährleistet werden, die um der Muslime Willen hohe Standards formuliert. Solchermaßen kann sichergestellt werden, dass die durchgeführten Gespräche auf einer anerkannten Norm fußen und mögliche gesellschaftliche Spannungen, ob innermuslimisch oder darüber hinaus, vorbeugend entgegengewirkt werden kann.

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[h=2]BERLIN[/h][h=2]Neues Gräberfeld für islamische Bestattungen[/h]Berlin bekommt ein neues islamisches Gräberfeld. Damit wird auf den erhöhten Bedarf nach islamischen Bestattungsmöglichkeiten in Berlin reagiert.

 

IslamIQ 02.08.2016

 

Berlin schafft mehr Raum für muslimische Bestattungen. Auf dem Friedhof Ruhleben ist am Montag ein 1300 Quadratmeter großes Feld für 133 Grabstellen eröffnet worden. Dort seien auch Bestattungen ohne Sarg möglich, teilten die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit. Bei Bedarf könne das Feld ab 2020 um 2000 Quadratmeter erweitert werden.

 

 

Für die kommenden Jahre geht die Senatsverwaltung von einer wachsenden Zahl islamischer Bestattungen aus. Menschen, die seit der Geburt in Deutschland lebten, würden zunehmend hier die letzte Ruhe finden wollen. Auch durch die wachsende Zahl von muslimischen Flüchtlingen werde der Bedarf stärker werden.

Schon heute sind Bestattungen nach islamischen Ritus in Berlin auf dem Evangelischen Neuen Zwölf-Apostel-Friedhof, dem Landschaftsfriedhof Gatow in Spandau und dem Friedhof Columbiadamm in Neukölln möglich.

[h=2]Zahl der sarglosen Bestattungen steigt[/h]Die Zahl der Bestattungen ohne Sarg nach islamischer Tradition steigt in der deutschen Hauptstadt sprunghaft an. Das geht aus einer im Juni veröffentlichten Antwort der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen auf eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus hervor. Demnach erfolgten 2014 in Berlin 13 sarglose Bestattungen und im Jahr darauf bereits 147.

Die Möglichkeit der islamkonformen Bestattung ist ein Schritt hin zur stärkeren Beheimatung der Muslime in Deutschland. Wovon hängt die Entscheidung ab, sich als Muslim in Deutschland begraben zu lassen? Diese Frage beantwortete Erdoğan Karakaya für IslamiQ. (dpa, iQ)

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[h=2]LETZTE RUHE IN DER NEUEN HEIMAT[/h][h=2]Mehr Muslimische Bestatungen in NRW[/h]Immer mehr in NRW lebende Muslime wollen in Deutschland beigesetzt werden. Doch längst nicht überall ist die Bestattung nach ihren Ritualen möglich. Wuppertal plant nun den ersten muslimischen Friedhof Deutschlands.

 

Sie haben oft jahrelang in NRW gelebt und gearbeitet – doch nach dem Tod werden viele Muslime in ihr Herkunftsland überführt und dort bestattet. Jahrzehntelang war das so. Doch allmählich setze ein Umdenken ein, sagt Mohamed Abodahab vom muslimischen Friedhofsträgerverein in Wuppertal. Immer mehr Muslime wollen dort begraben werden, wo sie gelebt haben – und wo Freunde und Familienangehörige weiterhin leben. Viele NRW-Kommunen setzt das unter Zugzwang. Im Wuppertal soll deshalb bis Frühjahr 2018 der erste muslimische Friedhof Deutschlands mit Platz für etwa 1500 Gräber entstehen.

 

 

Im Moment bieten die meisten Städte Muslimen eine Bestattung auf einem speziellen Gräberfeld auf städtischen Friedhöfen an. In Köln nehmen das nach Angaben der Stadt durchschnittlich etwa 50 Menschen im Jahr in Anspruch. In Aachen ist die Zahl seit 2011 von 20 auf 50 gestiegen. In Düsseldorf gab es 2011 noch 33 muslimische Bestattungen, 2016 schon 63. In Duisburg stieg die Zahl laut Stadtverwaltung von etwa 20 im Jahr 2014 auf 43 im vergangenen Jahr. In Essen und anderen Städten gibt es ebenfalls den Trend zu mehr Bestattungen auf den muslimischen Gräberfeldern.

!Dort wo Menschen leben, sich integrieren, sich wohlfühlen und sterben, sollten sie auch das Recht haben nach ihren religiösen Grundsätzen begraben zu werden!, sagt Abodahab. Und auch wenn diese denen des christlichen und jüdischen Glaubens ähneln, gibt es doch Unterschiede.

Der Leichnam wird ohne Sarg in ein Leintuch gewickelt und in das Grab gelegt – auf der rechten Seite liegend, mit dem Blick nach Mekka. Vor der Beerdigung wird der Verstorbene nach bestimmten Ritualen gewaschen – zwischen Tod und Begräbnis sollte nicht mehr als ein Tag vergehen.

„Manche Vorgaben sind wichtiger, werden strenger umgesetzt, bei anderen kann man lockerer sein“, sagt Hicham El Founti vom Islamischen Bestattungsinstitut NRW in Düsseldorf. Das Waschen sei besonders wichtig – und, dass der Leichnam nicht verbrannt werde.

Der besondere Knackpunkt bei Bestattungen in Deutschland ist aber häufig das sogenannte Ewigkeitsrecht. Nach muslimischem Glauben soll garantiert werden, dass Gräber nicht mehrfach belegt werden und dass das Grab auf Ewigkeit bestehen bleibt. In Deutschland werden die Gräber aber meist nach 25 Jahren aufgelöst. Manchmal kann man verlängern – was aber nach 50, 100 oder mehr Jahren mit dem Grab passiert, ist unklar.

Nach Angaben der Stadt Wuppertal hätten sich bislang die meisten Muslime, die dort gestorben sind, in ihre Heimat überführen lassen.“«Die Akzeptanz für das Gräberfeld im Wuppertaler Stadtteil Ronsdorf war nicht besonders groß“, bestätigt Abodahab. Das sei beim neuen Friedhofsprojekt anders. Denn: die Stadt garantiert dem Trägerverein vertraglich das Ewigkeitsrecht. „Ich werde immer wieder von älteren Gemeindemitgliedern gefragt, wann der Friedhof endlich fertig ist.“

Die Idee für den rein muslimischen Friedhof kam vor knapp zehn Jahren aus der nicht-muslimischen Bevölkerung. „Es hieß, wenn es doch jüdische und christliche Friedhöfe gibt – warum dann keinen muslimischen?“, erinnert sich Abodahab. Erst seit einer Änderung im Bestattungsgesetz 2014 können nicht nur Körperschaften öffentlichen Rechts, sondern auch religiöse Vereine eigene Friedhöfe betreiben.

In anderen NRW-Städten stößt das Wuppertaler Projekt auf geteilte Meinungen. In Köln sei das Ziel, muslimischen Mitbürgern im Rahmen der Integration einen würdigen Bestattungsort auf einem der bestehenden Friedhöfe zu bieten, sagt eine Sprecherin. Auch in Essen, Duisburg, Dortmund und Aachen wird derzeit nicht über einen muslimischen Friedhof diskutiert. In Düsseldorf hingegen habe der Kreis der Muslime Interesse an einer rein islamischen Grabstätte bekundet.“«Die Verhandlungen befinden sich aber noch in einem frühen Stadium“, sagt eine Sprecherin.

Die Stadt Wuppertal ist stolz auf ihr Projekt, wie eine Stadtsprecherin betont: „Es ist ein bedeutender Schritt der Integration, wenn Menschen gemäß ihrem Glauben dort bestattet werden können, wo sie auch ihr Leben verbracht haben und wo ihre Familien sind.“ (dpa, iQ)

17.04.2017

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[h=2]"Toleranz selbstverständliche Grundlage" - aber...[/h]Eine muslimische Familie beansprucht in Bayern ein ganzes Gräberfeld für einen Angehörigen. Der Bürgermeister erteilt dem Ansinnen eine Absage. Jetzt gibt es Streit.

 

 

 

 

[h=2]Alles Richtung Mekka - widerspricht offener Struktur des Friedhofs[/h]Die Toleranz gegenüber anderen Konfessionen ist auf dem Friedhof in Oberhaching - so wie im Übrigen überall in Deutschland - laut Bürgermeister Stefan Schelle (CSU) in der 'tz' eine selbstverständliche Grundlage. Dazu gehöre auch, dass es keine konfessionsgebundenen Grabfelder geben soll. Zwar seien Bestattungen mit eigenen, religionsspezifischen Ritualen erlaubt, sollten sie nicht gegen das Gesetz verstoßen. Ganze Bereiche für Andersgläubige seien aber tabu.

Die muslimische Familie in diesem Fall beanspruchte jedoch ein ganzes Gräberfeld. Alles sollte in Richtung Mekka ausgerichtet sein. Ein Vorhaben, dass dem Grundkonzept des Friedhofs in Oberhaching mit offener Struktur widerspreche, teilte der Haupt- und Finanzausschuss mit. Dass die Familie den Wunsch formulierte, keine 'Ungläubigen' in der Nähe bestatten zu lassen, machte die Konfrontation für Schelle umso schwieriger.

 

[h=2]"Es gehört zur Religionsfreiheit, dass man die andere Religion neben sich toleriert"[/h]Beim Termin im Bürgermeisterbüro soll die Familie laut 'tz' mit Hilfe eines muslimischen Bestatters einen gewissen Abstand gefordert haben. Ihr Argument: Es gebe ähnliche Anordnungen auf anderen Grabfeldern in München.

Oberbürgermeister Schelle blieb bei seinem Standpunkt. Sein Schlusswort: "Alleinansprüche auf Gräberfelder, das ist mit uns nicht zu machen. Es gehört zur Religionsfreiheit, dass man die andere Religion neben sich toleriert. Es muss ja auch der Christ tolerieren, dass neben ihm ein Muselmane liegt.“

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  • 8 Monate später...

Liste von Städten und Gemeinden mit islamischen Grabfeldern in Deutschland


Baden-Württemberg
Aalen
Albstadt
Backnang
Bad Urach*
Balingen
Bietigheim-Bissingen
Böblingen
Bretten
Bruchsal*
Ebersbach an der Fils*
Esslingen am Neckar
Fellbach
Freiburg im Breisgau
Friedrichshafen
Göppingen
Grenzach-Whylen
Heidelberg
Heidenheim
Heilbronn
Herrenberg
Horb
Karlsruhe
Kirchheim unter Teck
Konstanz
Kornwestheim
Leimen*
Leonberg
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Mannheim
Meßkirch
Mössingen
Mosbach
Mühlacker
Murr
Nagold*
Neckarsulm
Nürtingen
Offenburg
Pforzheim
Pleidelsheim
Radolfzell
Ravensburg
Reutlingen
Rheinfelden (Baden)
Rottweil
Schorndorf
Schwetzingen*
Sindelfingen
Sinsheim
Spaichingen
Stuttgart
Tuttlingen
Ulm
Villingen-Schwenningen
Waiblingen
Waldenbuch
Walldorf*
Walzbachtal*
Weinheim
Wiesloch
Winnenden
Wyhl*


Bayern
Aschaffenburg
Augsburg
Bamberg
Coburg*
Dachau
Deggendorf
Erlangen
Forchheim
Freising
Fürth*
Hof
Kaufbeuren*
Kelheim
Landshut
Lindau
Marktoberdorf
München
Neumarkt in der Oberpfalz*
Nürnberg
Ottobrunn*
Passau
Penzberg
Regensburg*
Rosenheim
Schweinfurt
Türkheim*
Vilsbiburg
Würzburg
Zirndorf

Berlin
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Bezirksamt)
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Luisen-Kirchengemeinde Berlin-Charlottenburg)
Bezirk Neukölln (Bezirksamt)
Bezirk Neukölln (Evangelischer Friedhofsverband Berlin Stadtmitte)*
Bezirk Spandau (Bezirksamt)
Bezirk Tempelhof-Schöneberg (Evangelische Zwölf Apostel Kirchengemeinde)
Brandenburg
Borkheide
Fürstenwalde
Potsdam*


Bremen
Bremen
Bremerhaven


Hamburg
Bezirk Bergedorf (Bezirksamt)
Bezirk Mitte (Bezirksamt)*
Bezirk Mitte (Hamburger
Friedhöfe)
Bezirk Nord (Hamburger
Friedhöfe)


Hessen
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Baunatal
Darmstadt*
Dietzenbach
Eschborn*
Frankfurt am Main
Friedberg
Fulda
Gießen
Groß-Gerau
Hanau
Hattersheim am Main
Heusenstamm
Karben
Kassel
Kelsterbach
Kriftel
Langen
Maintal
Marburg an der Lahn
Mühlheim am Main
Neu-Isenburg
Obertshausen*
Oberursel*
Offenbach am Main
Rodgau
Rödermark
Rüsselsheim
Seligenstadt
Stadtallendorf
Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern
Greifswald
Rostock
Schwerin
Stralsund
Waren (Müritz)*


Niedersachsen
Bramsche
Braunschweig
Cuxhaven
Delmenhorst*
Emden
Geestland
Georgsmarienhütte*
Gifhorn
Göttingen
Goslar
Hameln
Hannover
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Laatzen
Lüneburg
Melle
Northeim
Oldenburg
Osnabrück
Quakenbrück
Rinteln
Rotenburg (Wümme)
Salzgitter*
Soltau
Wathlingen
Wilhelmshaven
Wolfsburg*

 

Nordrhein-Westfalen
Aachen
Ahlen
Aldenhoven
Alsdorf
Arnsberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Salzuflen
Beckum
Bergisch Gladbach*
Bergneustadt
Betzdorf
Bielefeld
Bocholt
Bochum (Stadt)*
Bochum (Evangelische Kirchengemeinde Eppendorf-Goldhamme)
Bonn*
Bornheim
Bottrop
Brühl
Bünde
Castrop-Rauxel
Detmold
Dormagen
Dortmund
Dülmen
Düren
Düsseldorf*
Duisburg
Emsdetten*
Erkrath
Eschweiler
Essen
Euskirchen
Gelsenkirchen
Gladbeck
Greven*
Grevenbroich
Gütersloh
Hagen
Hamm
Harsewinkel
Hattingen
Hemer
Herford
Herne
Herten
Herzogenrath
Hückelhoven
Ibbenbüren
Jülich*
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerpen
Köln
Krefeld
Langenfeld*
Leverkusen
Lippstadt
Löhne
Lübbecke
Lünen
Marl
Mechernich
Menden
Meppen
Meschede
Mettmann*
Minden
Mönchengladbach*
Moers*
Monheim am Rhein
Mülheim an der Ruhr
Münster
Neuenkirchen
Neuss
Niederkassel
Oberhausen
Olpe
Paderborn
Ratingen
Recklinghausen
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rheine
Rietberg
Sankt Augustin
Schwelm
Schwerte
Siegburg
Siegen
Soest
Solingen
Steinfurt
Troisdorf
Übach-Palenberg
Velbert
Viersen
Werl
Wesel
Wesseling*
Westerkappeln
Willich
Witten*
Wuppertal
Würselen

 

Rheinland-Pfalz
Alzey
Bad Kreuznach
Bingen*
Bitburg
Bullay
Frankenthal
Gerolstein
Idar-Oberstein
Ingelheim*
Kaiserslautern
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Konz
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Landau
Ludwigshafen
Mainz*
Neustadt
Neuwied
Puderbach
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Trier
Wittlich
Worms


Saarland
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Neunkirchen
Saarbrücken
Saarlouis*
Völklingen


Sachsen
Chemnitz
Dresden
Leipzig


Sachsen-Anhalt
Halle
Magdeburg
Salzwedel
Stendal


Schleswig-Holstein
Flensburg
Heide
Itzehoe
Kiel
Lübeck
Neumünster
Norderstedt
Rendsburg


Thüringen
Erfurt
Gera
Jena
Nordhausen
Sonneberg

 

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  • 1 Monat später...

Bedarf an muslimischen Bestattungen steigt weiter

Seit einigen Jahren werden immer mehr Flächen für muslimische Bestattungen in Berlin benötigt. Auf einigen Friedhöfen wurden bereits besondere Grabfelder geschaffen.

Symbolbild: Islamische Bestattungen
Symbolbild: Islamische Bestattungen © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ

Immer mehr Muslime wollen in Berlin ihre letzte Ruhe finden. Es gibt zwar zunehmend Grabflächen für muslimische Bestattungen, doch der Bedarf ist noch nicht gedeckt. Die Zunahme der älteren muslimischen Bevölkerung sei ein Grund für den größer werdenden Bedarf nach speziellen Gräbern, teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt auf dpa-Anfrage mit.

Außerdem wollen mehr muslimische Menschen, die in Berlin aufgewachsen sind und teilweise schon über mehrere Generationen leben, demnach auch dort bestattet werden. Hinzu komme der steigende Anteil der muslimischen Bevölkerung, insbesondere durch die Flüchtlingssituation.

Regeln der islamischen Bestattung

In Berlin gibt es laut Angaben der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt aktuell auf sechs landeseigenen Friedhöfen und fünf evangelischen Friedhöfen speziell ausgewiesene Grabfelder für Bestattungen nach islamischem Ritus.

Bei Muslimen sind in der Regel keine Urnenbestattungen üblich, nach muslimischem Ritus werden Verstorbene oft in ein Leichentuch gehüllt beerdigt. Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. In Deutschland gilt zwar für Erdbestattungen meist eine Sargpflicht. Berlin erlaubt eine Bestattung im Leichentuch aber seit 2010 in muslimischen Grabstätten.

Berlin braucht neue Grabfelder für Muslime

Der Bedarf an muslimischen Gräberfeldern in Berlin wird derzeit auf etwa 2000 pro Jahr geschätzt, sagte Ahmet Gür, Vorstandsmitglied der DITIB Şehitlik-Gemeinde. Erst im Oktober wurde auf dem evangelischen Friedhof Sophien III in Berlin-Mitte Platz für 750 Grabstellen für muslimische Beisetzungen geschaffen. Auch auf dem Emmaus-Friedhof im Bezirk Neukölln (500 Grabstellen), dem Friedhof Pankow III und dem Friedhof Seestraße im Wedding (672 Grabstellen) sind mittlerweile solche Begräbnisse möglich.

Es gebe bereits weitere Pläne, bestehende Grabfelder zu erweitern und neue einzurichten, teilte der Sprecher mit. „Durch die neuen Friedhöfe können wir temporär den Bedarf zum Teil decken. Eine wohnortnahe Bestattung ohne große Wartezeiten ist aber leider immer noch nicht gegeben“, bemängelte Gür. Er hofft, dass langfristig alle Berliner Bezirke Möglichkeiten für muslimische Beerdigungen schaffen.

Auf den meisten Friedhöfen könne nur eine Beerdigung pro Tag durchgeführt werden, wodurch es zu Wartezeiten komme. Allerdings muss im Islam die Beerdigung des Verstorbenen zeitnah erfolgen. Daher entscheiden sich viele Familien doch noch für eine Überführung ins Ausland, so Gür. (dpa, iQ)

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