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Erdogan: „Ein Sieg der Demokratie“

 

Die türkische Regierungspartei AKP wird nicht verboten. Einen Antrag auf Auflösung der Partei wies das Verfassungsgericht in Ankara am Mittwoch ab, es wurden aber finanzielle Auflagen verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte der Partei vorgeworfen, eine Islamisierung des Landes zu betreiben und damit gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religion zu verstoßen.

 

Sechs der elf Richter stimmten für ein Verbot, wie Gerichtspräsident Hasim Kilic nach dreitägigen Beratungen mitteilte. Für eine Auflösung der seit fast sechs Jahren regierenden Partei wären sieben Richterstimmen nötig gewesen. Zudem beschloss das Gericht mit nur einer Gegenstimme, die staatlichen Finanzhilfen, die die Partei zuletzt erhalten hatte, um die Hälfte zu kürzen.

 

„Ernste Warnung“

 

Kilic nannte das Urteil eine „ernste Warnung“ an die Partei: „Ich hoffe, dass dieses Ergebnis sehr genau analysiert und bewertet wird. Die betroffene Partei sollte die Botschaft ernst nehmen. Am Ende bedeutet dies eine Warnung.“

 

Die Staatsanwaltschaft hatte der AKP in dem vor viereinhalb Monaten angestrengten Verbotsverfahren vorgeworfen, eine Islamisierung des Landes zu betreiben. Damit verstoße sie gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religion. Die AKP sei ein „Zentrum von Aktivitäten gegen den säkularen Staat“, hatte die Anklage der Partei vorgeworfen.

 

Erdogan erleichtert

 

Die AKP bezeichnete das Urteil nun als Sieg der Demokratie in der Türkei. Ministerpräsident Erdogan zeigte sich erleichtert. Mit dem Urteil sei die „Ungewissheit“, vor der die Türkei gestanden habe, beseitigt worden, sagte der Regierungschef in einer ersten Reaktion am Mittwochabend in Ankara.

 

Die Vorwürfe der Anklage wies er abermals zurück. Die AKP sei „niemals ein Zentrum von Aktivitäten gegen den Laizismus“, die Trennung von Staat und Religion, gewesen und werde auch künftig „für die Grundwerte unserer Republik“ eintreten. Die AKP werde ihre Strategie der politischen und wirtschaftlichen Stabilität fortsetzen. Dazu gehöre auch die angestrebte Vollmitgliedschaft in der EU.

 

...und auch Steinmeier

 

Auch der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) reagierte mit Erleichterung auf den Richterspruch. „Jetzt kommt es darauf an, dass alle Entscheidungsträger ihren Beitrag zu Versöhnung und politischer Stabilität im Land leisten und an dem Reformkurs entschlossen festhalten“, sagte er. Für die weitere Annäherung an die Europäische Union sei es „von größter Bedeutung“, dass die Türkei ihre demokratischen Institutionen weiter stärke.

 

Die Entscheidung des Gerichts sei eine „gute Nachricht“, sagte eine Sprecherin des EU-Außenbeauftragten Solana. Solana hoffe, dass das Urteil zur Wiederherstellung der politischen Stabilität beitragen werde.EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn forderte die Türkei auf, „jetzt mit ganzer Energie die Reformen zur Modernisierung des Landes wieder aufzunehmen“.

 

Betätigungsverbote hinfällig

 

Mit der Entscheidung des Gerichts, die AKP nicht aufzulösen, wurden auch die von der Staatsanwaltschaft beantragten politischen Betätigungsverbote für Ministerpräsident Erdogan und 70 weitere hohe AKP-Mitglieder hinfällig. Wäre die Partei verboten worden, hätten sich Erdogan, Staatspräsident Abdullah Gül, mehrere Minister und zahlreiche Abgeordnete möglicherweise fünf Jahre nicht parteipolitisch betätigen dürfen.

 

Für diesen Fall war mit vorgezogenen Wahlen im Herbst gerechnet worden. In der Parlamentswahl vor einem Jahr hatte die AKP 47 Prozent der Stimmen erhalten.

 

 

 

Text: FAZ.NET mit dpa/AP

30.07.2008

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