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Muslimische Frauen sind entsetzt über den Frankfurter Gerichtsbeschluss

 

Bonn, 21.03.2007

 

Die Ablehnung des Scheidungsantrags einer deutschen, muslimischen Frau mit Hinweis auf den Koran weist HUDA entschieden zurück. Der Beschluss des Frankfurter Amtsgerichtes würde dazu führen, dass die in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau für eine muslimische Frau in Deutschland nicht gilt!

 

Die Richterin stellt sich damit auf die Stufe von Regimen wie Taliban, Iran oder Saudi-Arabien, wo Frauenrechte mit Füßen getreten werden. Der Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht für alle diejenigen Muslime, die sich um eine zeitgemäße, geschlechtergerechte Auslegung des Korans bemühen. Es wirkt wie Öl ins Feuer von Männern, die Frauen unterdrücken, und von Leuten, die einer Hysterie gegenüber dem Islam den Weg bereiten.

 

Deutsche Gerichte sollten sich bei Ihrer Urteilsfindung immer auf Verfassung und Grundgesetz stützen und die Auslegung kritischer Koranverse Fachleuten überlassen.

 

Die Vorsitzende des Netzwerks, Karimah Körting-Mahran, sagte: „Als muslimische Frauen fragen wir uns, ob wir neben frauenfeindlich denkenden Muslimen jetzt auch noch deutsche Gerichte davon überzeugen müssen, dass die Frau auf der gleichen Stufe steht wie der Mann. Dass sie wie jeder andere Mensch das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit hat. Dass ihre Würde unter allen Umständen geschützt werden muss.“

 

Und Michaela Sulaika Kaiser ergänzte: „Die im 7. Jahrhundert offenbarten Verse müssen in ihrem jeweiligen Kontext betrachtet werden. Zur Auslegung der Verse sind historische, linguistische und koraninterne Analysen zu machen. Für den zitierten Koranvers 4:34 führt diese Analyse dazu, dass das arabische Wort „daraba“ im Fall einer ehelichen Krisensituation nicht mit „Schlagen“ übersetzt werden darf. Denn das Schlagen der Frau widerspricht eindeutig dem Anlass dieser Offenbarung wie auch dem Verhalten des Propheten Muhammad. Und es steht im Gegensatz zu anderen Koranversen, die sich mit dem Verhältnis von Mann und Frau beschäftigen. Selbst traditionelle Auslegungen des Verses 4:34 kommen zu dem Ergebnis, dass es sich beim Schlagen der Frau allenfalls um einen „leichten Klaps“ handeln dürfe. Dies zeigt einerseits, dass selbst traditionelle Männer ein Verprügeln der Frau für nicht richtig halten. Andererseits macht dies leider auch deutlich, dass wir bei Auslegungen des Koran auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit noch am Anfang stehen.“

 

HUDA e.V. ist ein unabhängiger Zusammenschluss muslimischer Frauen in Deutschland

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