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Selamu aleykum liebe Geschwister

Hier alle Regelungen und Verbote während des Fastens und für das Fasten im Ramadan aus 100%authentischen Ilimihal/Katechismusbüchern mit ernst zu nehmenden Autoren.

Es wurden nur die Fikhregeln der hanefitischen Rechstschule behandelt (aus Gründen der Erleichterung für unsereins, mich :-) )

 

Das Fasten im Ramadan

 

Fasten/Oruc :

- arab. Saum (sich beherrschen, sich kontrollieren)

- vom Imsak bis zum Iftar nicht essen, trinken, Geschlechstverkehr haben

 

Imsak: Zeitpunkt des Fastenbeginns/ Anfang des Morgengebets

Iftar : Zeitpunkt des Fastenbrechens/ Anfang des Abendgebetes

Sahur: das Essen vor der Zeit des Imsak

 

 

Die Formen des Fastens:

1. Fard- Pflicht

2. Vacib-nach fard

3. Nafila- freiwillig/zusätzlich

4. Makruh-verpönt

5. anderes Zusatzfasten

 

 

Wann darf man nicht Fasten?

- 1. Tag des Ramadan-Festes (bayram/id)

- Ersten drei Tage des Opferfestes (kurban)

- Nur Samstags oder nur Freitags

- 10. Tag des Monats Muharrem (aschura)

- Ohne iftar 2 Tage hintereinander fasten

 

Das Fard Fasten: Ramadan

 

Für wen ist es fard zu fasten?

 

- Für alle Männer und Frauen und auch Kinder, die die Pubertät erreicht haben.

- Für Reisende und Kranke ist es nicht zwingend im Ramadan zu fasten, sie müssen aber alle nicht gefasteten Tage nachfasten = kaza

- Frauen, die ihre Periode haben oder Frauen, die entbunden haben und die im Wochenbett liegen, dürfen nicht fasten, müssen aber kaza machen

 

Wann sind die Zeiten des Fastens?

 

Die Fastenzeit ist vom Imsak bis zum Iftar.

 

IMSAK:

- Wenn man zum sahur aufsteht,jedoch nicht weiß ob imsak schon eingebrochen ist und somit weiterisst, ist das Fasten sahih, es wird jedoch geraten bei Zweifel nicht weiterzuessen

- Wenn man aber im Nachhinein feststellt ,dass doch imsak ist, ist das Fasten fällig und man muss kaza machen

 

IFTAR:

- In Zweifel Fastenbrechen am Abend zu machen ist nicht helal, auch wenn es sich im Nachhinein nicht feststellen konnte ob iftar war, muss man kaza (=ein Tag nachfasten) machen.

 

Niya/Absicht beim Fasten:

Die Absicht erfolgt im Herzen, es ist nicht zwingend es auszusprechen, jedoch sunna. Doch damit das Fasten gültig wird muss man die innere Absicht dazu nehmen.

Es reicht auch am Abend zu wissen, dass man morgen fasten wird, zum sahur aufzustehen gilt auch als niya. Für den Ramadan sollte man vom Abend bis zur Morgendämmerung (günes,kusluk) die Absicht zum Fasten nehmen.

 

 

Die Strafe des unerlaubten Fastenbrechens/ Nichtfastens

 

Die Absicht zum Fasten zu nehmen ist verpflichtend, somit ist das Brechen des Fastens auch haram. Auch das Nichtfasten des Fard-Fastens ist haram.

 

KAZA: einen Tag nachfasten, wenn man nicht gefastet oder gebrochen hat.

- Bei schwerer Krankheit,Periode bei Frauen,oder Reisende, die ihr Fasten brechen oder gar nicht fasten können

- Wenn das Fasten bei bestimmten Kriterien als gebrochen zählt

 

Im Gegensatz zur schafitischen Rechtschule ist die Zeit des kaza nach Imam-i Azam nicht begrenzt. Wenn man kaza vom letzten Jahr hat und der Ramadan angebrochen ist, kann man die kazas nach dem Ramadan nachfasten.

 

KEFFARET: das Ramadanfasten absichtlich brechen ohne berechtigte Ausnahmen erfordert keffaret.

Bedeutung: für einen Tag 60 Tage,also 2 Monate am Stück nachfasten.

-wegen Krankheit, hohem Alter, Unterernährung nicht keffaret machen können: FIDYE erforderlich.

 

Fidye: (versch. Varianten)

- 60 arme Menschen an einem Morgen und an einem Abend ernähren (2 Mahlzeiten)

- einen armen Menschen 60 Tage ernähren

- das jeweilige Geld einem/mehreren in die Hand geben

und danach Reue zeigen und um Vergebung bei Allah bitten

- keffaret wird jedoch nichtig, wenn der Ramadan dazwischen kommt oder ein Tag dazwischen kommt, an dem es haram ist zu fasten. Dann muss man mit dem durchgängigem 2 Monate-Fasten von neuem beginnen

- aufgrund ihrer Reise dürfen Reisende ihr keffaret nicht brechen

- eine Frau kann nach dem Ende ihrer Periode von dem aufgehörten Tag an weiterfasten

 

Keffaret ist nur dann erforderlich,wenn das Fard-Fasten gebrochen wurde, nicht wenn die Absicht überhaupt nicht genommen und somit nicht gefastet wurde, in dem Falle ist nur kaza fällig.

 

Zustände,die kaza und keffaret erfordern:

(ohne gezwungen zu werden,ohne zu vergessen dass man fastet und mit voller Absicht folgendes tun) :

 

1. Geschlechtsverkehr haben

2. Essen, trinken, Medikamente einnehmen

3. Regen, Hagel, Schnee willentlich schlucken

4. Tabak, Zigaretten rauchen, ähnliches anzünden und den Rauch inhalieren

5. Tierische Fette, Dörrfleisch oder rohes Fleisch essen

6. Etwas, was in der Größe eines Sesamkerns ist (was nicht zwischen den Zähnen war) zu schlucken oder kauend schlucken

7. Etwas Salz essen

8. Die Spucke der Ehefrau/Ehemann oder von einem, den man mag, zu schlucken

 

Diese Sachen ernähren den Körper und man hat einen gewissen Geschmack/Gefallen daran, deswegen sind bei deren Durchführung kaza und keffaret erforderlich.

 

Keffaret, den man nicht mehr machen muss:

- Absichtlcih fasten brechen und am gleichen Tag die Periode/ schwere Krankheit kriegen = kein keffaret, nur kaza erforderlich

 

 

Zustände,die das Fasten ungültig machen und nur kaza erfordern:

(mit voller Absicht und ungezwungenermaßen folgendes tun: )

 

1. Ungekochten Reis essen

2. Mehl oder Teig essen (wenn Öl oder Zucker enthalten ist- keffaret fällig)

3. In einer großen Menge Salz schlucken

4. Rohstroffe, die man im Normalfall nicht isst, essen, wie Kieselsteine, Erde,etc.

5. Kirschkerne/Olivenkerne schlucken

(das Innere eines Aprikosenkerns essen- keffaret fällig, da es süßlich ist)

6. Unreife Früchte essen (wenn sie gesalzen, gebraten sind- keffaret)

7. Unreife Wallnüsse essen und getrocknete Erd -und Haselnüsse

ohne zu kauen mit der Schale schlucken

8. Zäpfchen einnehmen

9. Medikmanet in die Nase/ins Ohr einflössen

10. Mit trichterartigem Gegenstand etw. in die Speiseröhre einflössen

11. Auf eine offene Wunde am Bauch oder am Kopf etw. schmieren, was der Körper einzieht

12. Unwillentlich Regen/ Schnee, welches in den Mund gelang,schlucken

13. Während des wudu/abdest absichtlich Wasser schlucken

14. Willentlich Rauch inhalieren (Zigarettenrauch oder Parfüm =

Keffaret,weil es einem Genuss bereitet)

15. Durch Zwang das Fasten brechen

16. Während des Schlafes Wasser von einem in den Rachen

eingeflösst bekommen

17. Vergessend essen, trinken und mit dem Gedanken,das Fasten sei jetzt eh ganz gebrochen, weiteressen und trinken

18. Etwas in Kichererbsengröße, welches zwischen den Zähnen ist,

essen

19. Absichtlich brechen (sei es noch so wenig)

20. Erbrochenes in Mundbereichgröße,welches unwillentlich oder

willentlich kommt, wieder schlucken

21. Noch essen, mit dem Gedanken die Zeit des sahur sei noch nicht vorbei, obwohl die Zeit schon verstrichen ist

22. Zeit des Iftars sei gekommen denkend und im Ungewissen

bleibend essen (wenn es für einen schon feststand, dass dieses wirklich so ist = keffaret)

23. Anderes Fasten außerhalb des Ramadan zu brechen, absichtlich

oder unabsichtlich= nur kaza

24. Ausfluss kriegen, während man seine Ehefrau/Ehemann küsst,

umarmt,etc.

25. Von einem die Spucke oder etw. aus seinem Mund schlucken

(da dieses obszön für den Menschen ist, ist nur kaza fällig. Doch ist die Person eine geliebte, gemochte Person= keffaret fällig)

26. Von hinten oder vorne des Genitalbereichs Wasser, Öl,

Medikamente einflössen

27. Selbstbefriedigung

28. Blut schlucken. Doch wenn man z.B. Zahnbluten hat und mehr an

Spucke als an Blut vorhanden ist und dieses schluckt bricht das

Fasten nicht.

 

Zustände, die das Fasten nicht brechen:

 

1. Im Zustand des Vergessens essen,trinken, Geschlechtsverkehr haben

2. Ausfluss des Erregens während des Schlafes kriegen

3. Seine Frau küssen, ihre Hand halten, etc, es sei denn man bekommt keinen Ausfluss des Erregens

4. Bei Beendung der Periode bei Frauen in der Nacht den Gusl tagsüber im Zustand des Fastens nehmen

5. Eigenen Speichel schlucken

6. Schleim (bei einer Erkältung,etc.) schlucken

7. Während des Duschens Wasser in die Ohren kriegen

8. Unwillentlich Zigarettenrauch, Parfüm einatmen

9. Staub oder eine Fliege in die Speiseröhre bekommen

10.Tränen in kleiner Menge (1-2 Tropfen) in den Mund bekommen

(wenn es mehr ist = kaza)

11. Essensreste vom Sahur, die kleiner sind als eine Kichererbse schlucken

12. Wenn Erbrochenes,welches selber kommt, auch selber wieder zurückgeht

13. Blut abnehmen lassen

14. Augen mit Kajal schminken

15. Alles an Cremes, Ölen welche in die Hautporen gelangen

16. Wenn Salben am Kopf-und Bauchbereich nicht in den Körper gelangen

(wenn keine offenen Wunden vorhanden sind)

17.Wenn während des wudu Nässe im Mund bleibt und geschluckt wird

 

Was macht man, wenn man einen Fastenden am Essen/Trinken sieht?

 

Wenn derjenige ein schwacher, alter oder unterernährter Mensch ist soll man ihn an seiner Tat nicht hindern, sondern seinen Zustand des Vergessens für ihn als eine Barmherzigkeit Allahs ansehen.

 

Spritzen und Impfungen:

 

Der Mensch besitzt 2 Aufnahmekanäle

1. Nase, Mund, Ohr, Genitalbereich

 

=Wenn hier etw. aufgenommen wird, ist das Fasten in den meisten Fällen gebrochen

 

2. Wunden,Schnitte

 

Nach Imam-i Azam ist das Fasten bei der Aufnahme von etw. durch diesen Bereich ebenfalls fällig

 

 

Wenn in den Spritzen und Impfungen Medikamente,Flüssiges enthalten sind und diese in Adern ,ins Fleisch gespritzt werden,ist das Fasten fällig

= kaza

Man kann sich jedoch Blut abnehmen lassen aber nicht Blut einflösen lassen.

 

MEKRUH

(=etw, was zwischen helal und haram steht, jedoch mehr zu haram hinneigt, von welchem wärmstens abgeraten wird):

 

1. Mit Wasser benetztes Miswak oder Zahnbürste ist nach Imam- Azam erlaubt. Doch Zahnpasta sollte man vermeiden.

2. Das Abschmecken von Essen. Es sei denn man hat einen sehr pingeligen Ehemann, dann ist es nur erlaubt abzuschmecken aber dieses ist nicht zu schlucken

3. Beim Wudu/Gusl extra viel Wasser in Mund und Nase nehmen und lange dort verweilen lassen

4. Kaugummi kauen

5. Blutspende,welches an Kräften zehrt

6. Außerhalb des wudu in Mund und Nase Wasser nehmen um sich zu erfrischen oder sich mit kaltem Wasser waschen

(weil es ein Gefühl des Bedrängnisses zeigt)

7. Jemand der es seinem nefs nicht zutraut und trotzdem seine Frau küsst

8. Sich in nackten Zustand umarmen (Ehepartner)

9. Wenn man seinen Speichel ansammelt um es anschließend zu schlucken

10. Rosenduft oder Misk ist erlaubt und nicht mekruh

 

Adab und Sunna des Fastens:

 

• Zum Sahur aufstehen

• Sahur spät und Imsak schnell machen, das Fasten bei Imsakbeginn sofort brechen

• Iftar mit Datteln oder Wasser beginnen, danach Abendgebet vollführen und anschließend das „Hauptessen“ zu sich nehmen

• Nicht im vollen Maßen essen

• Nicht nur seinen Magen sondern auch seinen nefs, seine Gedanken und Gefühle, seine Ohren und Augen fasten lassen und sich von haram fernhalten..............

 

Quelle: "Islam Ilmihali", Mehmet Dikmen

"Aciklamali Islam Ilmihali", Mehmet Paksu

"Feinheiten Islamischen Glaubens", Ömer Nasuhi Bilmen

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  • 11 Monate später...

Meinst du das generell oder aufs Fasten bezogen?

Theoretisch sollte man sich gar nicht schminken, ist eh alles nur künstlicher Kram und macht die Haut auch abhängig was z.B. Make up betrifft. Praktisch gesehen sollte man sich nicht zukleben und tapezieren und den in-den-Farbtopf-gefallen-Effekt auslösen.

Bezogen auf das oben erwähnte Kajal wähernd des Fastens:

Frauen können sich laut Hadithen unter Freundinnen oder gegenüber dem Ehemann hübsch machen- in dem Fall mit Kajal.

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Schwester, ich hätte da noch eine Frage, denn ich meine soetwas mal gelesen zu haben bin mir aber nicht sicher.

 

Wenn man z.B. das Fasten bricht mit eines der Sachen die nur Kaza erfordern, dann darf man doch bis zum iftar beginn dennoch keines von denen machen die keffaret erfordern, sonst muss man trotzdem keffaret machen?

 

Oder erinnere ich mich falsch?

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Ich dachte das Fasten ist fällig wenn man Kaugummi kaut? Es erzeugt doch einen Geschmack, den man schluckt und dadurch Genuß empfindet. Warum ist es denn nur Mekruh?

 

Falim z.B. ist doch ohne Geschmack, vielleicht meint die Schwester das, kann sein;)

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Ich meine gar nichts dazu, habe es lediglich abgetippt^^

Also das mit dem Kaugummi war so aufgeführt, ich hatte es verkürzt:

a) Es muss ohne Geschmack sein

b)es muss ein schon vorher vorgekautes, weißes Kaugummi sein

c) es darf nicht auseinanderbröseln

 

Fazit: man lässt es lieber bleiben, bei all den Dingen, außerdem ist es mekruh

 

Wenn man z.B. das Fasten bricht mit eines der Sachen die nur Kaza erfordern, dann darf man doch bis zum iftar beginn dennoch keines von denen machen die keffaret erfordern, sonst muss man trotzdem keffaret machen?

Es gibt Sachen, die das Fasten brechen, seien sie willentlich oder unwillentlich gemacht. Wenn mein Fasten z.B. um 12.00 Uhr gebrochen ist und Kaza erfordert, muss ich trotzdem bis zum iftar "weiterfasten" und den Tag dann nochmals nachfasten. Wenn ich jetzt denke, ok mein Fasten ist eh gebrochen ich ess mir dann mal den Bauch voll- dann ist Keffaret fällig!

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  • 4 Monate später...

nun ja, im hadith des propheten (sav.) steht, dass man nicht ausschließlich am tag der aschura fasten soll; es ist demnach eigentlich nicht erlaubt (tenzihen mekruh) nur an aschura zu fasten.

wie schwester nur efsan es sagte, ist es sunna (mind.) am tag davor oder danach noch zu fasten. besser ist es natürlich drei tage lange zu fasten.

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@MuR.a.T

Der erste Muharrem war der 17.12.09, wie schon Schwester Nur Efsan geschrieben hat.

Für die Berechnung des 10.Muharrem muss man 17.12 + 9 nehmen, weil der 17.12 schon der 1. Muharrem ist und bis zum 10. Muharrem bleiben noch 9 Tage:

Also ist der 10. Muharrem der 26.12.09 gewesen.

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  • 3 Jahre später...

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