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:behammert:

 

Jo! ne is klar. Himmel hilf. Warum nutzt du eigentlich Facebook, Google & youtube? Sicher das kein "Zionist" beteiligt ist?

 

Man munkelt so....

 

Amerika könnte in politischer Hinsicht von den Zionisten angeführt werden.

 

Google, Youtube und Co. sind Marken von Amerikanern.

Ich bin nicht gegen Amerikaner, Israelis oder Juden, aber gegen viele amerikanische & israelischer Politiker, Zionisten,....

 

Deine Frage müsste beantwortet sein.

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:confused1:

Amerika könnte in politischer Hinsicht von den Zionisten angeführt werden.

 

Google, Youtube und Co. sind Marken von Amerikanern.

Ich bin nicht gegen Amerikaner, Israelis oder Juden, aber gegen viele amerikanische & israelischer Politiker, Zionisten,....

 

Deine Frage müsste beantwortet sein.

.

 

Meine Frage ist keineswegs beantwortet. Du schreibst: Ich bin nicht gegen Amerikaner, Israelis oder Juden, aber gegen viele amerikanische & israelischer Politiker, Zionisten,....

 

Ich bin nicht gegen Amerikaner, Israelis oder Juden
....., aber, aber, aber...

 

..wenn der eigen Vorteil zu Tage kommt vergisst man schon mal seine Prioritäten ;-) Nech?

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:confused1:

.

 

Meine Frage ist keineswegs beantwortet. Du schreibst: Ich bin nicht gegen Amerikaner, Israelis oder Juden, aber gegen viele amerikanische & israelischer Politiker, Zionisten,....

 

....., aber, aber, aber...

 

..wenn der eigen Vorteil zu Tage kommt vergisst man schon mal seine Prioritäten ;-) Nech?

 

Ich bin gezielt gegen viele "amerikanische Politiker" aber nicht gegen "alle" Amerikaner.

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  • 1 Monat später...

TÜRKISCHE THESEN ÜBER DIE ARMENIENFRAGE

 

VÖLKERMORD AN DEN ARMENIERN – GAB ES WIRKLICH?

 

In der letzten Aprilwoche wird alljährlich die Armenienfrage immer wieder erneut aufgegriffen und mit derselben klassischen These argumentiert. Nämlich dass die Türken 1915 angeblich Völkermord an den Armeniern verübt hätten.

Vertretern der Gegenthese, die sogenannte türkischen Ansichten werden hier zusammengefasst dargestellt.

 

I – Was geschah 1915 in Anatolien?

 

1. Die Armenier, die Jahrhunderte lang im Seldschukischen und Osmanischen Reich durch ihre ergiebigen Dienste und ihre großen Werke einen bedeutenden Beitrag zur türkischen Kultur geleistet hatten und die man deswegen ein „treues Volk“ nannte, arbeiteten im Ersten Weltkrieg mit der russischen Armee zusammen, erhoben sich gegen das Osmanische Reich und gaben so ihre bisherige Treue auf.

 

2. Angestachelt durch einige europäische Staate, die die Aufteilung des Osmanischen Reiches betrieben, hatten die Armenier die Absicht, in Anatolien ihren eigenen Staat zu gründen.

 

3. Indessen waren sie in keinem Gebiet Anatoliens in der Mehrheit. Selbst in den Städten, in denen die Konzentration der Armenier am höchsten war, lag ihr Bevölkerungsanteil nur bei ca. 30%

 

4. Die Armenier gründeten zu diesem Zweck mit Hilfe einiger Staaten ab 1885 verschiedene Milizen, deren bekannteste die Hincak und die Tasnak waren.

 

5. Armenische Terrororganisationen entfachten an verschiedenen Orten Aufstände und blutige Provokationen, um bei europäischen Staaten Interesse zu wecken und ihre Einmischung zu bewirken.

 

6. Als osmanische Truppen als Verbündete der Deutschen an der Ostfront gegen die Armee des zaristischen Russland kämpften, sahen die armenischen Milizen ihre Gelegenheit gekommen und überfielen die osmanischen Kräfte von hinten.

 

7. Armenische Milizen griffen schutzlose muslimische Siedlungen an, deren kampffähige männliche Bevölkerung wegen des Krieges an der Front war, und töteten mehrere hundert unschuldiger Menschen.

 

8. Um diesen Zustand zu beseitigen, sah sich die osmanische Regierung gezwungen, die an den Aufständen und anarchistischen Umtrieben aktiv beteiligten oder diese passiv unterstützenden Armenier ins nördliche Syrien zu befördern, das Teil des Osmanischen Reichs war.

 

9. Diese in der osmanischen Sprache „Tehcir“ genannte Beförderung hatte zwei Ziele: Erstens sollte die Sicherheit der osmanischen Truppen hinter der Front gegen Russland gewährleistet werden, zweitens galt es, die muslimische Bevölkerung vor weiteren armenischen Angriffen zu schützen.

 

10. Unglücklicherweise haben viele Armenier trotz der Schutzmaßnahmen bei der Beförderung ihr Leben verloren, deren Anzahl man nicht abschätzen kann. Für Fahrlässigkeit bei der Aufgabe, die Armenier zu schützen, hatten Offiziere und zuständige führende Persönlichkeiten mit Strafen zu rechen, die bis zur Hinrichtung reichen konnten.

 

11. Die wichtigsten Gründe für die Verluste bei den Armeniern sind ansteckende Krankheiten, schlechte Reisebedingungen, Raubüberfälle, die auf das tragbare Eigentum der Armenier abzielten, und die allgemein schlechte Lage durch den Krieg (knappe Lebensmittel, schlechte medizinische Versorgung usw.), die nicht nur die Armenier sondern die ganze Bevölkerung betraf.

 

12. Obwohl den wegbeförderten Armeniern nach dem Krieg die Rückkehr nach Anatolien und Wiederinbesitznahme ihres zurückgelassenen Eigentums gestattet wurde, sind wegen des begangenen Verrats nur wenige zurückgekommen. Auch der Großteil der nicht wegbeförderten Armenier verließ Anatolien vor allem in Richtung Russland, Frankreich und USA.

 

13. Die ins Ausland gegangenen Armenier konnten die Leiden und das Unglück ihres Volkes nicht vergessen, obwohl das Grundproblem von armenischer Seite selbst ausgelöst worden war, hegten dauerhaft Rachegefühle gegen die Türken und die Türkei und fingen dort, wo sie lebten, gegen die Türkei zu arbeiten an.

 

14. Anfangs lockte man einige hohe osmanische Offiziere, die der „Partei der Einheit und des Fortschritts“ (Ittihat ve Terakki Partisi) angehört und wegen der Niederlage im Krieg die Türkei verlassen hatten, in die Falle und ermordete sie. Obwohl die armenischen Mörder gefasst wurden, entgingen sie einer Strafe.

 

15. Danach begann eine armenische Propaganda, die sich besonders nach dem Zweiten Weltkrieg bedeutend verstärkte. Die exilarmenische Publizistik begann das Schicksal der Armenier im Ersten Weltkrieg mit dem der Juden im Zweiten Weltkrieg zu vergleichen, nachdem Vertreter Hitlerdeutschlands des Völkermordes angeklagt worden waren, und versuchte die Weltöffentlichkeit von dieser Parallele zu überzeugen.

 

16. Ausgehend von der Theorie der ethnischen Säuberung haben verschiedene armenische Terrororganisationen, vor allem ASALA, Vertreter der türkischen Republik im Ausland angegriffen und dabei 31 Personen (Diplomaten und ihre Verwandten) getötet. Bei dem 1983 auf dem französischen Flughafen Orly verübten Attentat kamen 4 Franzosen, 2 Amerikaner und ein Türke ums Leben.

 

17. Vor allem nach dem Anschlag von Orly büßte die armenische Sache die Sympathien und Unterstützung der Weltöffentlichkeit in hohem Maße ein. Deshalb wandten sich die armenischen Aktivisten verstärkt dem Kampf mit politischen Mitteln zu. Sie begannen, bei den Parlamenten einflussreicher Staaten auf die Anerkennung der von ihnen behaupteten staatlich verordneten ethnischen Säuberung hinzuwirken, und versuchten, den 24. April als deren allgemeinen Gedenktag international zu etablieren.

 

18. In Wirklichkeit ist der 24. April 1915 der Tag, an dem führende armenische Aufrührer, die vorher mehrmals begnadigt worden waren, in Gefängnisse in Ankara und Çankırı gesteckt wurden.

 

II – Wurden die Armenier Opfer eines Völkermordes?

 

1. Der Osmanische Staat hatte mit den Armeniern, die etwa 800 Jahre (1070-1870) in Anatolien als treues Volk gelebt hatten, keine Probleme gehabt. Zehn Tausende von ihnen waren Staatsbeamte, Unternehmer, Industrielle, Gutsherren und Händler. Vor allem standen das Außen- und das Finanzministerium nach 1826 völlig unter der Kontrolle von Armeniern.

 

2. Die Behauptung, 1,5 Millionen Armenier hätten bei der Umsiedlungsaktion ihr Leben verloren, ist unter keinen Umständen richtig. Verschiedenen Quellen zufolge betrug die Anzahl der im Jahre 1915 in Anatolien lebenden Armenier nicht mehr als 1,3 Millionen.

 

3. Die Armenier haben nicht nur während und nach ihrem Zug, sondern auch in Kämpfen mit der osmanischen Armee große Verluste erlitten.

 

4. In der Tat ist die Zahl der durch Armenier ermordeten Muslime höher als die armenischen Verluste. Heutzutage werden immer wieder Massengräber mit den Leihnamen von Muslimen aufgefunden. Wenn die armenische Behauptung richtig und ein Völkermord begangen worden wäre, sollten in gleicher Weise ebenso 1500 armenische Massengräber existieren. (Selbst wenn man für ein Massengrab die sehr hoch gegriffene Zahl von 1000 Leichnamen ansetzt)

 

5. Da die für die erlebte Tragödie Verantwortlichen die armenischen Aufständischen sind, hat der osmanische Staat Maßnahmen ergriffen, wie sie in von anderen Ländern in vergleichbarer Lage benutzt zu werden pflegen. Es gibt keine Beweise dafür, dass die osmanische Regierung die Absicht oder einen Plan besaß oder gar Aktionen unternahm, die armenische Bevölkerung auszulöschen. Was mit den Armeniern passiert ist, entspricht in keiner Weise der in der Charta der Vereinten Nationen von 1948 im Abschnitt über den Völkermord, dessen Vorbeugung und Bestrafung formulierten Definition des Genozids.

 

6. Aus diesem Grund kommt Armenien einerseits heute nicht dem Vorschlag der Türkei entgegen, die Frage in gemeinsamen Kommissionen zu behandeln und so eine Lösung zu finden, und hütet sich andererseits davor, die Sache vor einen internationalen Gerichtshof zu bringen, obwohl es das Recht dazu hätte.

 

7. Die nach dem Sieg im Befreiungskrieg gegründete Türkische Republik wollte nicht in den für beide Seiten verlustreichen und traurigen Ereignissen wühlen und ein neues Kapitel in den Beziehungen mit den Armeniern eröffnen.

 

8. Als ein möglicher Beitritt der Türkei zur EU sich am Horizont abzuzeichnen begann, erfolgte in mehreren Ländern die Anerkennung der Theorie vom Völkermord durch Parlamentsbeschlüsse. Deswegen haben danach offizielle Anstalten und Nichtregierungsorganisationen in der Türkei begonnen, sich mit der Frage seriöser zu beschäftigen. Die betriebenen historischen Forschungen bringen in zunehmender Anzahl Quellen und Ergebnisse hervor, die die armenischen Thesen widerlegen.

 

III – Zwei wichtige Dokumente

 

Es existieren viele Dokumente, die die türkische Sicht der Dinge stützen, doch möge in diesem bescheidenen Rahmen die Nennung zweier davon genügen.

 

1. In der in Boston in den USA herausgegebenen christlichen Zeitung „The Congregationalist“ erschien am 23.12.1893 ein Leserbrief des amerikanischen Priesters Cyrus Hamlin, der 39 Jahre als Missionar in Anatolien tätig gewesen und in dieser Zeit auch einer der Gründer des bekannten amerikanischen Robert College in Istanbul geworden war.

In diesem Brief sprach er von dem Programm einer der größten armenischen Aufstandsbewegungen, der Hincak Partei, sowie von den Gesprächen, die er selbst mit hochrangigen gesellschaftlichen Vertretern der Armenier geführt hatte. Er leitete daraus die Überzeugung ab, die armenischen Aufständischen planten Überfälle auf türkische und kurdische Siedlungen und blutige Attentate mit dem Ziel einer russischen Intervention in Anatolien. Hamlin appellierte an die Amerikaner jegliche Hilfe für Hincak Partei einzustellen.

 

2. Als ein interessantes Dokument aufgetaucht ist, vorgelegt auf dem Parteikongress der Tasnaksutyun in Bukarest 1923 von Ovannes Kaçaznuni, dem Chef der ersten armenischen Regierung, die sich im Jahre 1918 im Südkaukasus unter Beteiligung von aus Anatolien dorthin gegangenen Armeniern formiert hatte. Dort ist zu lesen: „Ohne jegliche Einschränkung hatten wir und Russland zugewandt. Ohne irgendeinen Grund waren wir im Siegesrausch; Wir waren ganz sicher, dass uns die russische Regierung für unsere Treue, Zusammenarbeit und Hilfeleistung die Unabhängigkeit eines armenischen Staates (heutiges Armenien zusammen mit einem Gebiet in Ostanatolien) schenken würde. Unsere Sinne waren vernebelt. In Erwartung der Erfüllung unserer Wünsche durch Andere, im Vertrauen auf die leeren Worte verantwortungsloser Personen und unter der Wirkung einer Selbsthypnose besaßen wir keinen Blick für die Realitäten und verloren uns in Träumereien“.

An anderer Stelle seiner Rede heißt es: „ Im Sommer und Herbst 1915 wurden wir Türkei-Armenier zwangsweise einer Wegbeförderung unterzogen. Wir haben massenweise Verbannung und Überfälle erlitten. All dies versetzte der armenischen Sache einen tödlichen Schlag. Während wir uns auf die vom historischen Armenien auf uns gekommenen Traditionen besannen und den Versprechungen der europäischen Diplomatie Gehör schenkten, wurden die Gebiete, die das Fundament unserer Unabhängigkeit bilden sollten, evakuiert; die armenischen Städte sind frei von Armeniern verblieben. Die Türken wussten, was sie tun, und haben heute keinen Anlass, etwas zu bereuen; wie im Nachhinein zu verstehen ist, war dieses Verfahren (die Wegbeförderung) aus dem Blickwinkel einer gründlichen Lösung der armenischen Frage in der Türkei das endgültigste und angemessenste.““ Antworte auf diese E-Mail, um den Pinnwandeintrag zu kommentieren.

 

 

Dr. Sadi Aydin

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  • 2 Jahre später...

100 Jahre nach Massaker im Osmanischen Reich

 

Erdogan spricht Armeniern Beileid aus

 

Der türkische Regierungschef Erdogan wandte sich überraschend mit einer Erklärung an die Armenier.

 

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat erstmals sein Bedauern über die Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich bekundet. In einer Erklärung wandte er sich an "die Enkel der 1915 getöteten Armenier" und sprach ihnen sein Beileid aus. Die Ereignisse von 1915 seien unmenschlich gewesen, erklärte der Regierungschef überraschend. "Es lässt sich nicht abstreiten, dass die letzten Jahre des Osmanischen Reiches, gleich welcher Religion oder ethnischer Herkunft sie angehörten, für Türken, Kurden, Araber, Armenier und Millionen weiterer osmanischer Bürger eine schwierige Zeit voller Schmerz waren", teilte Erdogan weiter mit. Es sei aber "inakzeptabel, dass die Ereignisse von 1915 als ein Vorwand für eine Anfeindung gegenüber der Türkei benutzt und zu einem politischen Streitthema stilisiert" würden.

 

Er schlug damit deutlich versöhnlichere Töne als viele türkische Spitzenpolitiker in der Vergangenheit, auch hatten weder er noch seine Amtsvorgänger sich bisher so geäußert. Ob die Äußerungen die Beziehungen zwischen der Türkei und seinem kleineren Nachbarn verbessern können, ist noch unklar.

 

Umstrittener Völkermord-Begriff

 

Was genau 1915 geschah und wie viele Opfer es gab, ist bis heute umstritten. Die Türkei räumt ein, dass im Ersten Weltkrieg viele Armenier bei Zusammenstößen ums Leben kamen. Die Zahl von bis zu 1,5 Millionen Toten wird aber bestritten. Viele westliche Historiker und Politiker bewerten die Tat als Völkermord, was die Türkei bestreitet. Auch Erdogan verwendete diesen Begriff in seiner Erklärung nicht. In Armenien wird der 24. April offiziell als Völkermord-Gedenktag begangen.

 

Die USA begrüßten die Äußerungen Erdogans über die Leiden der Armenier im Osmanischen Reich. Dies sei ein "positiver Schritt", der zu einer "vollen Anerkennung der Fakten" und zur Versöhnung führen könne, sagte Jen Psaki, Sprecherin des US-Außenamtes.

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  • 4 Wochen später...

[h=1]Armenierfrage

Trotz Annäherung – Anerkennung des „Genozids“ bleibt Ziel für 2015[/h]

[h=4]Ein hochrangiger Diplomat in Jerewan äußerte sich gegenüber Today’s Zaman, dass das Normalisierungsprotokoll von 2009 von Armenien und der Türkei ratifiziert werden könnte. Allerdings sei es bis zur Aussöhnung noch ein weiter Weg. (Foto: reuters)[/h]

Von DTJ-ONLINE | 19.05.2014 09:52

 

 

 

Vielversprechende Anzeichen für eine Annäherung im armenisch-türkischen Verhältnis: Ein hochrangiger armenischer Offizieller in Jerewan deutete gegenüber Today’s Zaman an, dass die 2009 unterfertigten, aber nicht ratifizierten Protokolle über eine Normalisierung des Verhältnisses zwischen den entfremdeten Nachbarn nicht „tot und verloren in den Geschichtsbüchern verstauben“.

Sollte das türkische Parlament parlamentarische Schritte in Richtung der Ratifizierung der Protokolle unternehmen, betonte der hochrangige Diplomat des armenischen Außenministeriums, der anonym bleiben wollte, würde auch Armenien diese ratifizieren.

Der Normalisierungsprozess stand 2009 bereits kurz vor dem Abschluss, ehe Aserbaidschan seine Vorbehalte äußerte und auf den noch nicht beigelegten Konflikt um die Enklave Berg-Karabach hinwies. Als die Türkei im Rahmen der Ratifizierungsverhandlungen in Zürich darauf beharrte, dass Armenien zuerst eine Lösung des Konflikts um die Kaukasusenklave zusagen sollte, unterblieb der Anschluss.

„Entgegen vielen Behauptungen glauben wir nicht, dass die Protokolle tot sind“, äußerte der Diplomat. „Wie auch immer, ein Punkt ist besonders wichtig, nämlich dass, selbst wenn die Abkommen ratifiziert werden, diplomatische Beziehungen aufgenommen und die Grenzen geöffnet werden, die wirklich schwierige Aufgabe immer noch die Versöhnung zwischen den Nationen ist. Darüber müssen wir nachdenken.“

Schritte in die richtige Richtung

Unterdessen hat Serj Sarksyan, der Präsident Armeniens, seinem Amtskollegen in Ankara, Abdullah Gül, in Anbetracht der über 300 Todesopfer fordernden Bergwerkskatastrophe in Soma kondoliert. Bereits im Vorfeld des Statements hatten armenische Offizielle Today’s Zaman gegenüber unterstrichen, Armenien werde in einer derartigen humanitären Situation zur Türkei stehen.

In den letzten Monaten hatten sich die Anzeichen für eine Annäherung im Verhältnis der beiden Länder gemehrt. Der türkische Außenminister Ahmet Davutoğlu hatte im Dezember Armenien besucht, nachdem er bereits zuvor bei seinem armenischen Amtskollegen um ein Treffen angefragt hatte.

Im Vormonat hatte Premierminister Recep Tayyip Erdoğan in einer historischen Erklärung über die Ereignisse von 1915 sein Beileid gegenüber den Enkeln der damals getöteten Armenier zum Ausdruck gebracht, was eine Premiere in der Geschichte der türkischen Republik war.

Der Diplomat bezeichnete die Erklärung jedoch als problematisch. „Die armenische Frage soll nicht für innenpolitische türkische Zwecke missbraucht werden“, betonte der Geschäftsträger. Erdoğans Erklärung wäre nach wie eine „pure Form der Leugnung“ dessen, was Armenier als „Genozid“ betrachten.

Hollande gießt Öl ins Feuer

Armeniens Strategie mit Blick auf das Jahr 2015 sei es, sich darum zu bemühen, im Gedenkjahr eine Anerkennung der Ereignisse als Genozid zu erreichen. Man habe zahlreiche Regionalkommissionen in verschiedenen Ländern gegründet und in den letzten fünf Jahren 15 Botschaften in verschiedenen Ländern eröffnet.

„Vielleicht wird sich die türkische Seite zu den Anmerkungen Hollandes äußern müssen“, ergänzte der Diplomat. Er spielte damit auf die jüngsten Ankündigungen des französischen Präsidenten an, der am Montag in Jerewan ankündigte, einen weiteren Versuch zu starten, in Frankreich ein Gesetz auf die Beine zu bringen, das es zu einer Straftat machen soll, die Qualifikation der Ereignisse von 1915 als „Genozid“ zu leugnen. Vor zwei Jahren hatte die Türkei einer ähnlichen Initiative vehementen Widerstand entgegengebracht.

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  • 5 Monate später...

İsmail Kul | DTJ, 26.10.2014 09:00

 

Erster Weltkrieg*

„Selbst viele Armenier sprechen nicht von Völkermord“

 

Erster Weltkrieg: Der Historiker Prof. Dr. Klaus Kreiser spricht nicht von „Völkermord“, wenn es um die Zwangsumsiedlung der Armenier aus Anatolien geht: „Selbst viele Armenier sprechen nicht von Völkermord“. (Foto: rtr)

 

Der Historiker Klaus Kreiser vermeidet es von „Völkermord“ zu sprechen, wenn von der Zwangsumsiedlung der Armenier im Jahre 1914 aus Anatolien die Rede ist und erklärt es damit „als Deutscher vorsichtig mit dem Wort“ umzugehen. Er geht zwar von einer Mitschuld der Deutschen für die Vertreibung der Armenier aus, dass die Maßnahme jedoch von den Deutschen empfohlen worden sei, sieht er historisch als „nicht bewiesen“. Der Atatürk-Biograf sieht in dem Republiksgründer einen Glücksfall für die Türkei und sieht in dem Land am Bosporus eines der wenigen Nation-Building-Programme in Nahen Osten.

 

Sie schreiben, in Bezug auf die Armenier: „Der Krieg gegen Russland bot der osmanischen Führung einen willkommenen Vorwand zur Vertreibung und Vernichtung großer Teile der armenischen Bevölkerung.“ Heißt das, dass die Deportation der Armenier keine Selbstverteidigungsmaßnahme war, sondern eine geplante Aktion?

 

Das „Vorläufige Gesetz“ (kanun-i muvakkat) vom 27. Mai 1915 erlaubte den Militärbefehlshabern aus militärischen Notwendigkeiten einzelne oder ganze Bevölkerungsgruppen „an andere Orte“ zu deportieren und anzusiedeln. Freilich wurden schon zuvor im Osten Deportationsbefehle Talât Paṣas an die Militärbefehlshaber übermittelt und durchgeführt. Es ist unbestreitbar, dass die türkische Führung nicht nur die Armenier deportierte, die in der Nähe der russischen Front lebten, sondern auch aus dem Westen des Landes unter anderem aus den Städten Eskiṣehir, Ankara und Konya. Von einer „geordneten“ Umsiedlung, wie es ein ehemaliger Präsident des Türkischen Historiker Verbandes (Türk Tarih Kurumu) verbreitete, konnte keine Rede sein. Oft wird auch vergessen, dass nicht nur Armenier, sondern auch andere christliche Gruppen vertrieben wurden. Selbst türkische Rekruten aus Van oder Bitlis, die zu ihren Einheiten gehen mussten hatten oft nicht einmal das Brot um die Kasernen ohne zu hungern zu erreichen. Wie sollten denn ganze Familien die Hungermärsche überstehen?

 

Ziel war also die Türkisierung Anatoliens?

 

Es ging nicht nur um tatsächliche und vermeintliche militärische Notwendigkeiten. Für die Nationalisten war die „ethnische Arbeitsteilung“ zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen ein Dorn im Auge. Als Talât Paṣa*in das von Armeniern „gesäuberte“ Ankara kam, begrüßte er, jetzt so viele Muslime in den Gewerbeberufen zu sehen, in denen sie früher nicht vertreten waren.

 

Manche sagen auch, die Idee der Deportation käme aus Deutschland..

 

Ja, davon liest man öfters. Ortaylı hat in seinem Buch deutsche Konsuln und Offiziere als „Organisatoren“ und „Antreiber“ genannt ohne Belege beizubringen. Ich weiß nicht, ob Ortaylı heute noch den Standpunkt vertritt, Tehcir (die Umsiedlung der Armenier) sei aus Gründen der militärischen Sicherheit auf Empfehlung des Deutschen Generalstabs veranlasst worden. Es ist aber richtig, dass die deutsche Seite eine erhebliche Mitschuld durch Untätigkeit trifft. Umgekehrt will ich auf eine vor kurzem (2012) in der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft veröffentlichte Arbeit des früheren Diplomaten Hansjörg Eif hinweisen. Eif zeigt, wie die deutsche Botschaft in Istanbul Cemal Paṣa, damals Oberkommandierender der 4. Armee in Syrien, an der Vertreibung aller Juden aus Jaffa und den zionistischen Kolonien abhielt.

 

Im nächsten Jahr haben wir den 100. Jahrestag der „großen Katastrophe“. Sie sprechen in diesem Zusammenhang nicht von Völkermord. Warum?

 

Ich gehe als Deutscher mit dem Wort „Völkermord“ vorsichtig um. Ich halte es nicht für hilfreich. Das blockiert zu viele Gespräche, und viele Armenier selbst gebrauchen es nicht. Und als Deutscher, der weiß, wie auf dem Schreibtisch wenige Kilometer von hier in einer Villa am Wannsee der Völkermord an den Juden bürokratisch geplant wurde (als er faktisch schon in Gang gesetzt war!), möchte ich das nicht mit dem Schicksal der Armenier gleichsetzen.

 

Wie kann die Türkei dieses Thema aufarbeiten?

 

Ich würde Projekte an Schulen, Museen und mit lokalen Medien fördern. Die Ortsgeschichte eignet sich für den Erwerb von Verständnis für alle Seiten. Man muss aber auch vermitteln, dass die schriftlichen Quellen nicht auf alle Fragen Antwort geben.

 

Sie haben auch eine Atatürk-Biographie geschrieben, das schon fünf Auflagen erreicht hat und auch ins Türkische und Niederländische übersetzt wurde. Was für ein Mensch war er?

 

Ich halte ihn schon für ungeheuer wichtig. Er war ein absoluter Glücksfall für das Land. Auch Konservative erkennen ihn an, wenn sie sagen: Er war zwar religionslos, aber ein großer Mann. Diese Formel konnte man ja immer wieder hören.

 

Was kann man aus Sicht der Geschichtswissenschaft über seine Religiosität sagen?

 

Ganz eindeutig sind seine französisch verfassten Briefe an Madame Corinne, die Witwe eines Kameraden. In der türkischen und deutschen Übersetzung eines dieser Briefe (aus Maydos im Juli 1915) fehlen bewusst (die Übersetzerin ins Deutsche wollte ausdrücklich nicht „provozieren“) die Stellen, die zeigen, dass er nicht den Glauben – seiner Soldaten – an das Paradies teilte.

 

War er Atheist?

 

Ich glaube ja. Er ließ die religiösen Amtsträger gewähren, weil er – welch ein Irrtum – vom allmählichen Austrocknen der islamischen Institutionen überzeugt war.

 

Warum?

 

Unter seinen Alters- und Standesgenossen war Mustafa Kemal keine Ausnahme. Viele waren vom biologischen Materialismus der Epoche geprägt.

 

Wird er nicht langsam von der Bildfläche verschwinden?

 

Das ist das Schicksal aller historischen Figuren. An den Schöpfer des zweiten deutschen Kaiserreichs, Otto von Bismarck, erinnern fast nur noch Straßennamen. Wir müssen abwarten, wie der Staat im Jubiläumsjahr 2023 mit dem Gründer der Republik umgeht.

 

War die Nationalstaatsbildung erfolgreich?

 

Ja, die Türkei ist eines der wenigen Nation-Building-Programme im Nahen Osten, die ein positives Ergebnis haben. Einem vormodernen Staat wäre die Integration von vielen Millionen Einwanderern im frühen 20. Jahrhundert sicher nicht gelungen.

 

Prof. Dr. Klaus Kreiser*studierte in Köln und München, wo er 1972 promoviert wurde und anschließend lehrte. Von 1976 bis 1980 war er Wissenschaftlicher Referent des Deutschen Archäologischen Instituts in Istanbul. 1983 habilitierte er sich an der Universität München. Von 1984 bis zu seiner Emeritierung 2005 war er Professor für Türkische Sprache, Geschichte und Kultur an der Universität Bamberg.

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  • 4 Monate später...

Armenien

[h=1]Es war kein Völkermord[/h]

Die Massaker von 1915/16 an den Armeniern waren weder Dschihad noch geplante Ausmerzung. Die Türken standen im Krieg, wurden provoziert und verteidigten ihr Reich, behauptet Historiker Norman Stone. Eine polemische Replik auf die Genozid-These von Hans-Lukas Kieser in der vergangenen Weltwoche.

Von Norman Stone

«Der armenische ‹Genozid› ist eine imperialistische Verschwörung.» Dies sind die Worte von Dogu Perinçek, einem türkischen Marxisten, und er sprach sie in der Schweiz. Die Schweiz – Land der Freiheit und der freien Rede – hat ein (durch Volksabstimmung gebilligtes) Gesetz erlassen, das das Leugnen von Völkermord unter Strafe stellt. Das Gesetz wurde ursprünglich formuliert, um gegen Holocaust-Leugner vorgehen zu können. Es definiert nicht genau, was unter Völkermord zu verstehen ist und welche historischen Ereignisse als Genozid zu werten sind. Offenbar fallen die Massaker gegen die osmanischen Armenier im Jahre 1915 unter die Definition, denn Dogu Perinçek wurde von der Polizei einvernommen, nachdem er seine kritische Aussage gemacht hatte.

 

Die Polizei interessierte sich auch für Betrachtungen, die ein türkischer Historiker, Yusuf Halaçoglu, angestellt hatte. Halaçoglu, der eine historische Stiftung leitet und der die die armenische Frage von 1915 betreffenden Dokumente einem eingehenden Studium unterzogen hat, sagte in der Schweiz, dass es keine geplante türkische Ausrottung der Armenier von Anatolien gegeben habe: Hunderttausende seien wegen einer Rebellion deportiert worden, und viele von ihnen seien an Krankheit oder Hunger gestorben. Dies ist eine vertretbare These, die Geschichtsforscher, die mit den Quellen vertraut sind, akzeptieren oder zumindest ernst nehmen. Nun existiert aber eine armenische Diaspora, der es irgendwie gelungen ist, diese oder jene öffentliche Körperschaft davon zu überzeugen, «Genozidleugnung» zu einem Verbrechen zu machen. Im Falle von Professor Halaçoglu wurde sogar die Interpol eingeschaltet.

 

Tod in der Verbannung

 

Dogu Perinçek, als ein altes marxistisches Schlachtross bekannt, und ich selber – der einst Reden für Margaret Thatcher schrieb – sind politisch meilenweit voneinander entfernt, aber ich stimme mit ihm völlig überein, was die armenische Angelegenheit betrifft, oder ich bin zumindest nicht von den Genozidvorwürfen überzeugt. Wenn die armenische Diaspora selber ihrer Sache so sicher ist, sollte sie ihren Fall einem ordnungsgemässen Gericht unterbreiten. Sie hat dies nie getan und es vorgezogen, diverse Politiker so zu betören, zu verwirren, anzuöden oder zu bestechen, dass sie diesen oder jenen Gesetzesentwurf einbrachten.

 

Hans-Lukas Kieser vertritt in seinem Artikel in der Weltwoche (Nr. 42.06) die Auffassung, dass im Jahre 1915 ein Völkermord an den Armeniern begangen wurde. Nun stimmt es, dass damals die armenische Bevölkerung von fast ganz Anatolien deportiert wurde und dass es zu einigen wohldokumentierten Massakern kam. Missionare und Diplomaten waren Zeugen dieser Ereignisse und haben über sie Bericht erstattet. Es gibt Auseinandersetzungen über die Zahl der Umgebrachten und darüber, wie sie starben. Yusuf Halaçoglu (dessen Werk von Kieser nicht erwähnt wird), der sich auf von osmanischen Behörden erhobene Statistiken beruft, nennt die Zahl von 550000 Deportierten und sagt, von diesen seien 50000 gestorben, wobei die Hälfte davon getötet wurde. Ein besonders grauenhaftes Massaker wurde in der Nähe von Erzincan veranstaltet, und die Flüsse waren voller herabtreibender Leichen. Im Exil starben die Deportierten an Hunger und Seuchen. Stanford Shaw (von Kieser auch nicht erwähnt) – er war Professor in Kalifornien – nennt die Zahl 300000. Diaspora-Armenier, die 300000 als eine verharmlosende Beleidigung empfanden, versuchten, Shaws Haus mit einer Feuerbombe in Brand zu stecken. Wie gross war der Anteil der Gesamtbevölkerung Anatoliens, der in jener Zeit an Hunger oder Epidemien starb? Ein Viertel? Ein Drittel? Niemand weiss es wirklich.

 

Im Jahre 1914 brach ein Krieg zwischen Russland und der Türkei aus, wobei die Russen sich auf christliche Solidarität mit den Armeniern beriefen. In der russischen Armee dienten vier armenische Regimenter, und als sie die Grenze überschritten, rebellierten die Armenier in der Stadt Van. Die Osmanen beschlossen darauf, die armenische Bevölkerung, die etwa einen Fünftel der Gesamtbevölkerung Anatoliens ausmachte, zu deportieren. Viele, sehr viele starben. War dies ein beabsichtigter Völkermord, oder bedeutete die «Deportation» nach Syrien das, was das Wort besagt?

 

Es gibt verschiedene Dinge dazu zu sagen. Erstens einmal: Viele Armenier überlebten. Kieser erwähnt dies nicht, aber die Armenier in den Städten Istanbul und Izmir wurden nicht deportiert. Diejenigen in Aleppo überlebten ebenfalls. Wenn man den Vergleich mit dem Holocaust anstellen will, dann ist dies, wie wenn die Juden von Berlin, Wien und Frankfurt verschont worden wären. Würde Hans-Lukas Kieser Stanford Shaws fünfbändige Geschichte des türkischen Unabhängigkeitskriegs lesen (in seinem Artikel unerwähnt), würde er begreifen, was geschah. Die Armenier wurden deportiert und starben in grosser Zahl. 1917 wurde ihnen die Rückkehr nach Ostanatolien erlaubt. 1918 wurde Armenien unabhängig. Mit der Unterstützung von Grossbritannien und Frankreich machten sich die Armenier daran, einen Staat zu schaffen, der grösser ist als das heutige Armenien (unter anderem beanspruchten sie Batum, Erzurum und verschiedene andere Städte). Nebenbei gesagt, praktizierten sie dabei in grossem Stil, was man heute «ethnische Säuberung» nennt.

 

Opfer einer Verschwörung

 

Ein junger Historiker der Universität Harvard, der auf das Osmanische Reich und das zaristische Russland spezialisiert ist, hat das Geschehen dokumentiert (auch seine Forschungsarbeit bleibt bei Kieser unerwähnt): Die Armenier verliessen die wichtigsten Städte der Türkei, um sich im neuen Armenien niederzulassen. 1920 brach Nordarmenien zusammen. Kurz darauf flohen auch Hunderttausende von Südarmeniern auf französisches Gebiet – Syrien, Libanon, Tunesien und schliesslich auch nach Frankreich selber. Die Niederlage Nordarmeniens wird übrigens von dem armenischen Historiker Richard Hovannisian (einem ehemaligen Mitarbeiter Stanford Shaws) ausgezeichnet beschrieben. Sein vierter Band ist meiner Ansicht nach ein Klassiker. Es ist eine ungeheuer traurige Geschichte, denn jeder, der mit der Türkei vertraut ist, wird mir beipflichten, wenn ich das Verschwinden der Armenier (wie auch der Griechen) aus der Türkei zutiefst bedaure. Um aber gegenüber den Türken fair zu bleiben, muss man auch sagen, dass sie Opfer einer «imperialistischen Verschwörung» wurden und dass die Armenier sich dabei als Werkzeug benutzen liessen.

 

Wollte die osmanische Regierung 1915 die Armenier auf die gleiche Weise ausrotten, wie dies Hitler später mit den Juden tun sollte? Bernard Lewis, dem eminenten Historiker und Islamkenner der Universität Princeton, wurde diese Frage von Le Monde gestellt, und er wich einer direkten Antwort aus. Er sagte: «Es hängt davon ab, was man unter ‹Genozid› versteht.» Darauf wurde er von Armeniern vor Gericht gezerrt. Er gewann vier der Verfahren, worauf seine Gegner Berufung einlegten. (Bernard Lewis ist heute neunzigjährig, und seine erstmals 1963 veröffentlichte Geschichte der modernen Türkei ist immer noch erhältlich.) Lewis verlor den fünften Prozess und wurde zur Bezahlung einer symbolischen Strafe von einem Franc verurteilt, weil er die Gefühle von Menschen verletzt habe. Die französische Justiz ist wahrhaft bizarr. Die Tatsachen geben Bernard Lewis recht: Es gibt kein Dokument, das zeigt, dass die osmanische Regierung «Völkermord» beabsichtigte.

 

Ein intelligenter Gelehrter auf der armenischen Seite, der türkische Historiker Taner Akçam, vertritt die Auffassung, dass gerade das Fehlen eines Dokuments für einen «Völkermord» spricht. Der bekannteste Autor zum Thema der armenischen Frage ist Vahakn Dadrian, der unermüdlich die Völkermord-These vertritt. Dadrian verteidigt Dokumente als echt, die allgemein als Fälschungen betrachtet werden, und zwar als Fälschungen, die nicht weniger grotesk sind als die berüchtigten «Hitler-Tagebücher»: 1920, als Armenien im Begriffe war zusammenzustürzen, legte ein Journalist namens Andonian Dokumente vor – etwa vierzig angebliche Telegramme –, die zeigen sollten, dass der osmanische Grosswesir Talaat die Vernichtung der Armenier befahl, einschliesslich Kindern in Waisenhäusern. Diese Dokumente wurden nach London und Paris weitergeleitet. Sie wurden von den britischen Justizbehörden nie verwendet, und auch ein deutsches Gericht, das den Fall des späteren Mörders von Talaat behandelte (und diesen freisprach), anerkannte sie nicht. Die besagten Dokumente sind inzwischen verschwunden – was kaum für ihre Authentizität spricht. Trotzdem verteidigt Dadrian sie.

 

«Beweise» sind Fälschungen

 

Was lässt sich über die angeblich den Genozid beweisenden Dokumente sagen? Das Papier, auf dem sie geschrieben waren, stammt von einer französischen Schule in Aleppo. Dadrian erklärt dies mit einer 1915 herrschenden Papierknappheit. Die Unterschrift des Gouverneurs ist falsch. Dadrian: Die Leute ändern ihre Unterschriften. Die Datierung ist falsch, weil der Fälscher nicht realisierte, dass das muslimische Jahr im März beginnt, und deshalb die Dokumente mit einer Jahreszahl datierte, die unserem 1916 und nicht unserem 1915 entspricht. Diese offensichtlich gefälschten Dokumente sind das einzige direkte Beweisstück für einen von den Osmanen bewusst beabsichtigten «Völkermord». Es gibt in diesem Zusammenhang noch weitere Beweisfetzen, die der sehr respektierte amerikanische Historiker Guenter Lewy (Amherst-Universität, Massachusetts) darlegt. Sein Verleger ist gewöhnlich die Oxford University Press. Dieser Verlag hat sich geweigert, sein Buch über die armenischen Massaker zu publizieren, mit der Begründung, er vertrete einen «türkischen Leugnungsdiskurs». Das wissenschaftlich seriöse Buch wurde dann von der Universität Utah publiziert.

 

Wir kommen nun zum Kern der Sache. Die Briten besetzten Istanbul von Ende 1918 bis Ende 1922. Sie hatten freien Zugang zu den Archiven, und sie verhafteten 150 prominente Türken, die sie auf Malta festhielten. Keine Beweise, die ihnen Genozid nachweisen würden, sind je aufgetaucht. In ihrer Not wandten sich die Briten an das amerikanische Staatsdepartment und fragten, ob dieses irgendwelche belastende Unterlagen gegen die türkischen Beamten besässe. Immerhin waren amerikanische Konsuln Zeugen der Ereignisse von 1915 und 1916 gewesen. Die Antwort der Amerikaner: Wir besitzen keine Beweise. Nun werden Historiker aus der armenischen Diaspora behaupten, dass a) die türkischen Nationalisten die britischen Offiziellen unter Druck setzten und b) die Amerikaner bereits damals begannen, sich für das Öl im Nahen Osten zu interessieren, und es deshalb vermieden, die Türken vor den Kopf zu stossen. Wie dem auch sei: Sind dies wirklich schlüssige Argumente für einen «Völkermord»?

 

Was bleibt, sind die Massaker an den Armeniern. Niemand bestreitet sie. Die Frage ist: Warum kam es zu den Massakern? Kieser scheint zu glauben, dass eine Art kollektiver Wahnsinn die türkischen Führer von 1915 leitete – eine Mischung von islamischem Dschihad und von Möchtegern-jakobinischem Nationalismus, ein Wahnsinn, der auf die Vernichtung von Minderheiten hinsteuerte. Nun muss man sich vergegenwärtigen, dass die Türken damals in einem Weltkrieg gegen Feinde standen, die eine Aufteilung Anatoliens planten. Die Russen waren vom Kaukasus her eingedrungen, die Briten hatten die Dardanellen angegriffen, und die Franzosen bildeten eine armenische Legion auf Zypern aus. (Kieser erwähnt zu Recht Franz Werfels «Vierzig Tage des Musa Dagh», aber die Chronologie ist ihm entgangen: Der Aufstand ereignete sich vor den Deportationen und war die direkte Folge des französischen Eingreifens in der Südtürkei.) Ein armenischer Aufstand hatte bereits in Van stattgefunden, und obschon Kieser glaubt, es habe sich dabei um eine defensive Aktion gehandelt, sahen es die Russen, die das Gebiet zwei oder drei Wochen später besetzten, anders. Michael Reynolds hat die einschlägigen Dokumente studiert. Demgemäss notierte der Vizekönig des Kaukasus, dass die Armenier sich jede Art von Grausamkeit zuschulden hatten kommen lassen – sie töteten Greise, Frauen und Kinder. Dies rief eine ungeheure türkische Reaktion hervor. Der Trost bestand für den Vizekönig darin, dass Russland sich «Armenien ohne die Armenier» einverleiben konnte. Niemand scheint die Armenier besonders geschätzt zu haben.

 

Ein Aspekt der Angelegenheit ist meines Wissens noch nie richtig untersucht worden: das Verhältnis zwischen den armenischen Nationalisten und der Art des russischen Terrorismus, den Dostojewski in «Die Besessenen» beschreibt. Die osmanischen Armenier waren, wie dies Kieser vermerkt, gut integriert. Sie lieferten mehr als ihren proportionalen Anteil an Diplomaten, Verlegern, Spezialisten jeder Art und wurden von britischen Reisenden des 19. Jahrhunderts als «christianisierte Türken» betrachtet. 1821, als die Griechen rebellierten, waren es loyale Armenier, die den orthodoxen Patriarchen töteten. 1870, als das Osmanische Reich begann zusammenzufallen, verschrieben sich einige Armenier der nationalen Sache. Die zwei revolutionären armenischen Organisationen hatte sogar russische Namen: Hinschak heisst «Glocke», ein Echo von Alexander Herzens Kolokol, und Daschnak heisst «Föderation», ein Echo des frühsozialistischen jüdischen «Bunds».

 

Die Taktik dieser Dostojewski-Figuren war einfach genug: Man provoziert die Polizei mit einer Terrorhandlung, die Polizei antwortet auf plumpe Art, Unschuldige leiden, die Öffentlichkeit sympathisiert mit deiner Seite. Wichtig ist, dass man anfänglich Abweichler im eigenen Lager, die vor solchen Taten warnen, umbringt. Ein Beispiel dafür ist der Bürgermeister von Van. Der Terror der armenischen Nationalisten nahm auf diese Weise in den 1880er Jahren seinen Anfang, und sie verstanden es ausgezeichnet, die westliche öffentliche Meinung für sich zu gewinnen. Bis auf den heutigen Tag bleiben die «armenischen Massaker» im Bewusstsein des westlichen Publikums. Nun warnten aber die Konsuln jener Zeit vor den armenischen Terroristen, wie dies ein fundiertes Buch von Jeremy Salt schildert (von Kieser nicht erwähnt). Bis heute ist es eine Tatsache, dass die Türken sich in Sachen Public Relations ungeschickt anstellen: Die armen Kerle können einfach nicht gut lügen. Aber es gibt schlimmere Sünden. Das ganze Land ist auf Flüchtlingen aufgebaut: der Kaukasus, die Krim, der Balkan. Laut Justin McCarthy (in «Death and Exile», von Kieser einmal mehr nicht erwähnt) waren es sieben Millionen Flüchtlinge, und eine enorme Zahl davon kam um. Wenn wir uns bloss der Armenier erinnern und die andern Opfer vergessen, sind wir eines zivilisierten Landes unwürdig und machen wir uns des Rassismus schuldig.

 

Eine Tragödie für alle

 

Ein herausragendes armenisches Opfer der Ereignisse war Patriarch Ashikyan. 1890 bezog er klar Stellung und warnte in einer Predigt in der Kum-Kapi-Kathedrale vor den Nationalisten. Er sagte, Türken und Armenier hätten tausend Jahre lang zusammengelebt und sie seien sogar Alliierte im Kampf gegen Byzanz gewesen. Ihre Kultur habe geblüht (Was sie wirklich tat. Man besuche das armenische Quartier in Jerusalem, wo eine ausgezeichnete und würdige Ausstellung zu sehen ist, die auch nicht eine Spur von Selbstmitleid enthält). In keinem Teil des Osmanischen Reichs, sagte der Patriarch, machten die Armenier eine Mehrheit aus (Die Stadt mit dem höchsten armenischen Bevölkerungsanteil war übrigens Ankara). Wenn die Nationalisten – so der Patriarch – die Türken provozieren sollten, würde dies zu endlosem Blutvergiessen führen und das Verderben der Armenier bedeuten.

 

Der Patriarch hatte natürlich recht. Und was war die Antwort der Nationalisten? Sie erschossen ihn.

 

Wenn Sie in die Osttürkei fahren, besuchen Sie Kars. Es war früher eine arme und schmutzige Stadt. In jüngerer Zeit hat es gewisse, bitter nötige Fortschritte gemacht, die zweifellos mit der Pipeline zusammenhängen, welche kaspisches Öl ins Mittelmeer bringt.

 

Kars liegt an der armenischen Grenze, und die Ruinen der alten Hauptstadt Armeniens – Ani – liegen überall herum. Wenn Sie über die Grenze schauen, sehen Sie einen Steinbruch, und das dort verwendete Dynamit beschädigt die Ruinen auf der türkischen Seite. Armenien ist heute ein Armenhaus, das jedes Jahr an Bevölkerung verliert. Die Hauptbeschäftigung scheint Schlangestehen für Visa zu sein. In der Sowjetzeit hatte Armenien drei Millionen Einwohner. Es wurde unabhängig und nahm Karabakh den Aseris weg, von denen heute drei viertel Millionen Flüchtlinge sind. Was hat dies Armenien gebracht? Es ist heute ein armes Binnenland ohne Aussenhandel, dessen Bevölkerung um die Hälfte geschrumpft ist. Die Armenier stimmen mit ihren Füssen ab. 70000 leben schwarz in Istanbul. Tatsache ist, dass die armenische Unabhängigkeit dem Volk mehr geschadet hat, als es die Türken je taten. Heute gibt es 1500000 Armenier weniger als damals.

 

Hätte die armenische Diaspora die Interessen ihres eigenen Landes auf dem Herzen, dann würde sie dem eigentlichen Problem ins Gesicht schauen. Damals, 1915, tobte ein Krieg. Christen und Muslime wurden in einen Zustand der Feindschaft gezwungen. Beide waren im Fehler. Die Memoiren von Talaat Pascha, dem osmanischen Minister, der die Hauptverantwortung für die Ereignisse trug, tönen wahr: Was geschah, war ihm zutiefst zuwider. Dasselbe lässt sich für den damaligen deutschen Kommandanten sagen, Bronsart von Schellendorf. Die armenische Tragödie ist eine Tragödie für alle: für die Türken wie für die Armenier. Die Türkei brauchte zwei Generationen, um sich davon zu erholen. Aber seien wir fair: Wer provozierte wen? Franz Werfel schrieb in seinem Vorwort zu «Vierzig Tage»: «Nicht gegen Türken polemisieren». Die moderne Türkei ist das einzige Land zwischen Athen und Singapur, in dem Leute zu leben wünschen. Sie hat ein riesiges Einwandererproblem, unter anderem mit armenischen Immgiranten. Juden, darunter prominente Wissenschaftler, wurden von den Türken vor Hitler just dann gerettet, als Werfel sein Buch schrieb. Er wusste, was er sagte.

 

 

 

 

Der in Edinburg geborene Norman Stone ist ein auf europäische Geschichte spezialisierter britischer Historiker, der zahlreiche historische Werke, darunter eine Hitler-Biografie, veröffentlicht hat. Nach 13-jähriger Tätigkeit als Professor für Moderne Geschichte an der Universität Oxford siedelte er in die Türkei über und lehrt gegenwärtig an der Koç-Universität in Istanbul.

 

Aus dem Englischen von Hanspeter Born

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Zwangsumsiedlung im Osmanischen Reich

EU und die Türkei: Armenierfrage belastet Beziehungen

 

Wer vom sogenannten Völkermord an den Armeniern reden will, darf „von den genozidalen Kolonialverbrechen im 20. Jahrhundert nicht schweigen“. Was für die türkische Regierung gilt, so Bommarius, das gilt ebenfalls für die Bundesregierung und die belgische Regierung, „die bis heute in den Palästen sitzt, die in Brüssel mit dem Blut und dem Leben der Afrikaner errichtet wurden, aber zu den Verbrechen schweigt.“

17.04.2015, von Yasin Baş

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Foto: tccb.gov.tr

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Wenn wieder, wie jedes Jahr im April, die Armenierfrage auf der politischen Agenda steht, steigt das diplomatische Thermometer zwischen der Türkei und Teilen der westlichen Staatengemeinschaft in ungeahnte Höhen. Dieses Jahr jährt sich die Tragödie zum hundersten Mal. Daher ist davon auszugehen, dass die Debatte um die schrecklichen Ereignisse während des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich besonders heftig ausfallen wird.

Türkei fordert seit Jahren eine Aufarbeitung durch eine unabhängige Historikerkommission

Das Europäische Parlament hat die Türkei aufgefordert, die Tragödie an den Armeniern im Osmanischen Reich als Völkermord anzuerkennen. Der 100. Jahrestag der damaligen Geschehnisse sei eine wichtige Gelegenheit, die eigene Geschichte aufzuarbeiten, hieß es in einer Verlautbarung aus Brüssel. Die Abgeordneten forderten, dass die Türkei ungehinderten Zugang zu allen Archiven ermöglichen solle. Ziel müsse eine wirkliche Aussöhnung zwischen dem türkischen und dem armenischen Volk sein. Ob dies jedoch ernsthaft bezweckt wird, bezweifeln Experten. Denn die Türkei seinerseits bietet seit Jahren an, seine Archive einer unabhängigen Historikerkommission uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Aus Mangel an Kooperationspartnern konnte dies bis jetzt nicht in die Tat umgesetzt werden. Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hatte die Ansicht des EU-Parlaments deshalb schon vor der Erklärung als belanglos abgetan. Erdoğan sagte: „Die Entscheidung geht bei uns zum einen Ohr rein und zum anderen wieder heraus.“

Papst Franziskus bringt Stein ins Rollen

Die Debatte ins Rollen brachte dieses Jahr kein geringerer als der Papst höchstpersönlich. Das Oberhaupt der Katholiken bezeichnete die katastrophalen Ereignisse im damaligen Osmanischen Reich als sogenannten „ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts“.

Papst verkennt die Geschichte

Christian Bommarius vom „Kölner Stadt-Anzeiger“ schreibt hierzu: „Der Papst hat die Wahrheit gesagt, und dennoch ist ihm in einem wichtigen Punkt zu widersprechen. Seine Behauptung, der Genozid an den Armeniern sei der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts gewesen, ist falsch. Auch wenn die Mehrheit der deutschen Politiker davon nichts wissen will, war die weitgehende Vernichtung der Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika [Namibia] zwischen 1904 und 1908 nach fast einhelliger Ansicht der Wissenschaft als Völkermord einzustufen.“

Die Vergangenheit der Kolonialmächte ist oft mit Blut verschmiert

Und weiter: „Die Auslöschung von rund zehn Millionen Afrikanern in der Kolonie Kongo des belgischen Königs Leopold II. hatte bereits in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts begonnen. Der Genozid endete erst in den Jahren nach 1908, nachdem der König zur Abgabe der Kolonie gezwungen worden war.

Wer vom sogenannten Völkermord an den Armeniern reden wolle, dürfe „von den genozidalen Kolonialverbrechen im 20. Jahrhundert nicht schweigen“. Was für die türkische Regierung gelte, so Bommarius, das gelte ebenfalls für die Bundesregierung und die belgische Regierung, „die bis heute in den Palästen sitzt, die in Brüssel mit dem Blut und dem Leben der Afrikaner errichtet wurden, aber zu den Verbrechen schweigt.“

Oberkommando der türkischen Truppen lag bei der deutschen Militärmission

Ferner weist Bommarius auf ein nicht unwichtiges Detail hin. Er schreibt: „Aber denkbar ist natürlich auch, dass Deutschland nicht an seine Beteiligung am Völkermord an den Armeniern erinnert werden will. Die türkischen Truppen wurden damals von deutschen Offizieren kommandiert, und Reichskanzler Theobald von Bethmann-Hollweg hatte die Losung ausgegeben: „Unser Ziel ist es, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig, ob darüber die Armenier zugrunde gehen oder nicht.“

Der Korrespondent des „Spiegel“ in Istanbul, Hasnain Kazim, zitiert in einem aktuellen Online-Artikel Passagen aus einem kürzlich erschienenen Buch („Beihilfe zum Völkermord“) des Journalisten Jürgen Gottschlich. Was der Spiegel-Autor dort über die Briefwechsel des deutschen Marineattachés in Istanbul, Hans Humann und den deutschen Chef der türkischen Flotte, Admiral Wilhelm Souchon erwähnt, ist schockierend. Was diese Militärdiplomaten über die Armenier über die Lippen bringen, ist kaum noch an rassistischer Geschmacklosigkeit und Menschenverachtung zu überbieten.

Kirchen in Deutschland gedenken am 23. April der christlichen Opfer

Nun wollen auch die Spitzen der beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland, die Evangelische Kirche (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz, am 23. April in Berlin in einem ökumenischen Gottesdienst an den so genannten „Völkermord an den Armeniern, Aramäern und Pontos-Griechen“ erinnern. Bundespräsident Joachim Gauck werde, nach Angaben seines Sprechers, eine kurze Rede bei der Veranstaltung halten.

Alle Opfer, gleich welcher Religion haben Recht auf Anteilnahme

Die Frage, wieso sowohl der Papst als auch die beiden großen christlichen Konfessionsleitungen in Deutschland nur an das Leid der Christen gedenken und beispielsweise die ethnischen Säuberungen, was nicht wenige Menschen als Völkermord bezeichnen, in den 1990er Jahren mitten in Europa an muslimischen Bosniaken in Srebrenica völlig ausblenden, sei dahingestellt.

Der Mensch ist wertvoll, weil er ein Mensch ist

Sind nichtchristliche Opfer vielleicht weniger wertvoll? Was ist mit den Opfern in Afrika (Ruanda, Kongo, Somalia usw.)? Wieso gedenkt niemand so ausgiebig wie es jetzt der Fall ist, den Opfern in Syrien, Sri Lanka, Irak, Bosnien-Herzegowina, Afghanistan oder Gaza, Tel-Aviv-Jafo, Xinjiang und Myanmar-Arakan? Der Präsident der Handelskammer von Ankara, Sinan Aygün, bezeichnet die Tragödien in Teilen dieser Orte als „postmodernen Völkermord“ und fragt, wieso kaum jemand wirksam die Stimme erhebe, wenn im Irak zwischen 665.000 bis 1.000.000 Menschen getötet werden.

Eine Art „Kreuzzugsmentalität“ führt hier nicht weiter. Menschen sollten nicht nach Religionen oder anderen Gesichtspunkten klassifiziert werden. Menschen verdienen eine Achtung allein deshalb, weil sie Menschen sind. Aus diesem Grunde verdienen sowohl Armenier als auch Bosnier, Tutsis, Rohingya, Uiguren, Yeziden, Tamilen, Thraker und sonstige Menschen, die Opfer von Gewalt, Bürgerkrieg oder grausame Verbrechen geworden sind, eine aufrichtige Anteilnahme.

 

Yasin Bas

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US-Wissenschaftler: Die Türken haben die Armenier nicht ermordet

 

Deutsch Türkische Nachrichten**|**Veröffentlicht: 18.04.15, 08:58Der Streit um die armenische Völkermord-Frage belastet das türkisch-armenische Verhältnis. Der US-Wissenschaftler Justin Mc Carthy verteidigt die Türkei und sagt, dass es keinen Völkermord gegeben habe. Die Mehrheit der Armenier habe die Deportation überlebt. Zuvor hatte es einen Bürgerkrieg im Südosten der Türkei gegeben. Doch Fakten seien nicht wichtig. Türken seien im Westen per se unglaubwürdig, weil sie Muslime sind.Themen:*Ankara,*Armenien,*Armenier,*Brüssel,*Deutschland,*EGMR,*EU,*Europa,*Genozid,*Istanbul,*Türkei,*Türken,VökermordDer EGMR urteilte im Dezember (ECHR 370, 2013, 17.12.2013), dass Bürger das Recht haben, die Deportationen der Armenier der Südost-Türkei im Jahr 1915 nicht als Völkermord zu umschreiben. (Foto: Flickr/ European Court of Human Rights byfrancois schnell*CC BY 2.0)Der US-Wissenschaftler Justin Mc Carthy hat in der Völkermord-Frage bezüglich der Armenier Partei für die Türken ergriffen. Mc Carthy ist der Ansicht, dass es zu keinem Zeitpunkt einen Völkermord-Befehl im Osmanischen Reich gegeben hat. Damit deckt sich der Befund des Amerikaners mit dem des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).Doch Mc Carthy sagt auch, dass die Öffentlichkeit in den USA und insbesondere in Europa den Türken kein Gehör schenken wird. Ausschlaggebend sei, dass die Türken schlichtweg Muslime seien und die Armenier Christen. „Gegen die Türken bestehen einfach zu viele Vorurteile“, zitiert die Nachrichtenagentur Anadolu Mc Carthy. Offenbar spricht Mc Carthy einen in Europa fest verwurzelten antitürkischen Instinkt an, der zusammen mit dem Antisemitismus über Jahrhunderte von der Kirche geprägt wurde. Eine besonders komische Form christlicher Nächstenliebe.

 

Menschenrechts-Gericht gibt der Türkei Recht

 

Der EGMR urteilte im Dezember (ECHR 370, 2013, 17.12.2013), dass Bürger das Recht haben, die Deportationen der Armenier der Südost-Türkei im Jahr 1915 nicht als Völkermord zu umschreiben. Zuvor hatte die Vereinigung Schweiz-Armenien Strafanzeige gegen den türkischen Politiker Doğu Perinçek gestellt. Der hatte in der Schweiz gesagt, dass es keinen Völkermord an den Armeniern gegeben habe. Doch die Deportationen nach Syrien und Überfälle mit anschließenden Massakern an Armeniern bestritt Perinçek nicht.Für die rechtliche Anerkennung eines Völkermords ist die Absicht entscheidend. Es muss die Absicht vorhanden sein, eine nationale, ethnische, religiöse oder rassische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Diese Absicht lag zu keinem Zeitpunkt vor.

 

Bürgerkrieg und Deportation

 

Auch der*Historiker Bernard Lewis sagt, dass es eine derartige Absicht nicht gegeben hat. Ein Vergleich mit dem Holocaust an den Juden sei falsch. Die Deportation erfolgte nachdem sich die Armenier des Südostens*1915*den russischen Truppen angeschlossen hatten. Die Truppen des Zarenreichs marschierten am 6. Mai 1915 in Ostanatolien ein.Anschließend*verübten armenische Nationalisten*Massaker an der türkisch-kurdischen Bevölkerung (auch zuvor in den Jahren 1889, 1894, 1897, 1898, 1901, 1904 und 1905 – einschließlich ein Attentats-Versuch gegen Sultan Abdülhamit II. im Jahr 1896). Folglich wurde am 27. Mai das Deportations-Gesetz beschlossen. Der britische Historiker Norman Stone schließt sich dieser Ansicht an. Denn nichts anderes geht aus Archiven und nicht verfälschten historischen Dokumenten hervor. Vom Deportations-Gesetz waren nicht alle Armenier betroffen.Schon im 19. Jahrhundert gab es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Nationalen Armenischen Freiheits-Bewegung und osmanischen Truppen, sagte Lewis 2002 auf dem*US-Kanal C-Span. Die Bewegung lieferte sich einen Guerilla-Krieg mit der Türkei und wollte im Südosten der Türkei einen unabhängigen armenischen Staat gründen, schreibt Mikaberidze, Alexander (Conflict and Conquest in the Islamic World: A Historical Encyclopedia, Volume 1. Santa Barbara, S. 318).Mikaberidze schreibt weiter, dass die armenischen Legionen Unterstützung aus Frankreich erhielten. So ließ Paris die französisch-armenische Legion gründen. Eine herausragende Rolle bei der Aufwiegelung der Armenier gegen ihre eigene Heimat spielten christliche Missionare aus Europa.In diesem Zusammenhang hat die Türkei in den vergangenen Jahren eine Initiative ins Leben gerufen, um die Vorkommnisse des Jahres 1915 zu beleuchten. Es wurde ein*Dokumentarfilm*produziert, das Zeitzeugen, Akademiker und Politiker zu Wort kommen lässt. Dabei wird auch den Befürwortern der Völkermord-These ein Raum für ihre Ansichten geboten.Der erste rechtlich und faktisch belegte Völkermord des 20. Jahrhunderts hat an den Hereros stattgefunden. Doch eine Entschuldigung ist bis heute ausgeblieben. Dabei hat die Merkel-Regierung eine in gewohnter Weise trickreiche Erklärung. Zum Zeitpunkt des Völkermords an den Hereros habe es noch gar keine UN-Völkermordkonvention gegeben, berichtet das*Migazin.Aber dieser schrägen Logik zufolge, müsste die GroKo auch die türkische Regierung verteidigen.Denn der wirft sie einen Völkermord vor, der sich ebenfalls vor Verabschiedung der UN-Völkermordkonvention begeben haben soll.

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Ratschläge für den Genozid

 

21.04.2015

 

BERLIN/ANKARA

 

(Eigener Bericht) - Der aktuelle Berliner Streit um die offizielle Bezeichnung für den Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich ist ein Streit um die offizielle Einstufung auch deutscher Staatsverbrechen. Dies ergibt sich aus historischen Untersuchungen und aus neuen Recherchen, die die Beihilfe hoher Funktionsträger des deutschen Kaiserreichs für den Genozid klar nachweisen. Demnach haben deutsche Offiziere, die im Ersten Weltkrieg führende Positionen in der osmanischen Armee bekleideten, etwa an Deportationsbeschlüssen mitgewirkt, die die armenischsprachigen Einwohner des Osmanischen Reichs der genozidalen Gewalt osmanischer Militärs und anatolischer Banden preisgaben. Weit mehr als eine Million Armenier wurden ab April 1915 massakriert oder gezielt dem Tod durch Hunger, Durst und Krankheiten ausgesetzt. Wie eine aktuelle Publikation des Journalisten Jürgen Gottschlich belegt, war die deutsche Beihilfe dadurch motiviert, dass man der Ansicht war, die Armenier stünden mit Russland im Bunde und müssten deshalb ausgeschaltet werden. Bezeichnet der Bundestag in seiner für den hundertsten Jahrestag des Beginns der Massaker geplanten Resolution den Genozid tatsächlich als Genozid, dann räumt er ein, dass sich deutsche Offiziere und Regierungsstellen eines Verbrechens schuldig gemacht haben, das nicht verjährt.

 

Streit um die Sprachregelung

 

In Berlin hält der Streit darum an, wie der Genozid an der armenischsprachigen Bevölkerung des Osmanischen Reichs in offiziellen Dokumenten und in Stellungnahmen staatlicher Stellen genannt werden soll. Bislang weigert sich die Bundesregierung, von einem Genozid zu sprechen, und zieht sich auf Begriffe wie "Vertreibung", "Massaker" oder "ethnische Säuberung" zurück. Hintergrund ist, dass die Einstufung des Massenverbrechens nicht nur Taten osmanisch-türkischer Funktionsträger betrifft, sondern auch hochrangige Offiziere und höchste Staatsorgane des Deutschen Reichs. Dies belegen wissenschaftliche Untersuchungen und neue Recherchen, die die deutsche Beihilfe zum Genozid an den Armeniern im Detail dokumentieren.

 

Der Weg zur Weltmacht

 

Die deutsche Beihilfe zum Genozid an der armenischsprachigen Bevölkerung des Osmanischen Reichs resultierte letztlich aus der strategisch angelegten deutschen Südost-Expansion. In den 1880er Jahren hatte Berlin militärisch und wirtschaftlich eine intensive Zusammenarbeit mit Konstantinopel aufgenommen. 1882 begann es mit der Entsendung von Offizieren, die das marode osmanische Militär reformieren und dadurch das schwächelnde Osmanische Reich wieder stärken und vor allem unter deutschen Einfluss bringen sollten. 1888 erhielt ein deutsch geführtes Konsortium den Auftrag zum Bau der Anatolischen Eisenbahn, die von Konstantinopel ins Innere Anatoliens bis Konya beziehungsweise Ankara führte. 1899 folgte der Auftrag zum Bau der Bagdadbahn, die das Gebiet des heutigen Irak erschließen und letztlich bis Basra führen sollte. Ziel war es nicht nur, den Mittleren Osten als Rohstoffquelle und als Absatzgebiet für deutsche Waren zu gewinnen, sondern auch, über das Osmanische Reich weiter nach Osten vorzudringen - bis Iran und weiter bis Indien, das "Kronjuwel" des damaligen Britischen Reichs. Die Zusammenarbeit mit dem Sultan, die 1889 und 1898 durch zwei Besuche Kaiser Wilhelms II. in Konstantinopel gefestigt wurde, galt in Berlin als notwendiger Schritt auf dem deutschen Weg zur Weltmacht.

 

In Führungspositionen

 

Entsprechend setzte Berlin auch im Ersten Weltkrieg auf ein enges Bündnis mit dem Osmanischen Reich. Begünstigt wurde dies dadurch, dass deutsche Offiziere seit Beginn der deutsch angeleiteten Militärreformen führende Positionen in den osmanischen Streitkräften übernommen hatten. Generalleutnant Friedrich Bronsart von Schellendorf etwa besaß als Generalstabschef der Osmanischen Armee maßgeblichen Einfluss auf die gesamte osmanische Kriegsführung. Mit Otto von Feldmann leitete ein deutscher Soldat die Operationsabteilung der Obersten Heeresleitung des Osmanischen Reichs. Deutsche Offiziere befehligten auf unterschiedlichen Ebenen auch konkrete osmanische Kriegsoperationen. So kommandierte General Otto Liman von Sanders, offizieller Leiter der deutschen Militärmission in Konstantinopel, 1915 die Abwehrschlacht von Gallipoli, die die deutsch-osmanische Kontrolle über die Verbindung zwischen Schwarzem Meer und Mittelmeer sicherte und Russland von den Weltmeeren fernhielt. Major Eberhard Graf Wolffskeel von Reichenberg wirkte als Stabschef des stellvertretenden Kommandeurs der osmanischen IV. Armee. Die Beispiele ließen sich leicht vermehren.

 

Deutsche Ratschläge

 

Deutsche Offiziere waren daher äußerst eng eingebunden, als die politisch-militärische Führung in Konstantinopel im Frühjahr 1915 gegen die armenischsprachigen Bevölkerungsteile des Landes mobilzumachen begann - dies mit der Behauptung begründend, die christlichen Armenier hätten sich auf die Seite des russischen Kriegsgegners geschlagen und betrieben zu dessen Gunsten Subversion. Wie der Journalist Jürgen Gottschlich in einer aktuellen Publikation zeigt, beschränkte sich die deutsche Rolle dabei keineswegs auf das passive Tolerieren osmanischer Massaker, sondern bezog eigene Initiativen ein. "Es soll und darf ... nicht geleugnet werden, daß auch deutsche Offiziere - und ich selbst gehörte zu ihnen - gezwungen waren, ihren Rat dahin zu geben, zu bestimmten Zeiten gewisse Gebiete im Rücken der Armee von Armeniern freizumachen", gab etwa Operationschef Otto von Feldmann später zu.[1]

 

Organisatorische Köpfe

 

Tatsächlich gaben deutsche Militärs nicht nur in den allgemeinen Debatten des osmanischen Generalstabs Ratschläge zu den Armenier-Deportationen. Wie der damalige osmanische Innenminister Talaat in seinen Memoiren schildert, wurde die Vorlage für das Deportationsgesetz vom 27. Mai 1915, das die Verschleppung der Armenier festlegte, vom Generalstab unter seinem Chef Bronsart von Schellendorf erstellt. Gottschlich weist darauf hin, dass Experten wie der türkische Historiker İlber Ortaylı Bronsart von Schellendorf gar für den "organisatorische(n) Kopf hinter den Deportationen" halten.[2] Deutsche Offiziere setzten die Deportationen teilweise sogar gegen Widerstand durch. Dies gilt etwa für die Verschleppung armenischer Arbeiter, die beim Bau der Bagdadbahn tätig waren. Bemühungen des Bagdadbahn-Vizepräsidenten Franz J. Günther, eine Ausnahmeregelung für seine Angestellten zu erhalten, scheiterten letztlich an Oberleutnant Karl Anton Böttrich, dem Leiter der Eisenbahn- und Transportdivision im Osmanischen Generalstab. Böttrich unterschrieb im Oktober 1915 eigens einen Deportationsbefehl gegen sie. Günther hielt trocken fest: "Die Unterschrift eines Mitglieds der deutschen Militärmission beweist, daß die Deutschen nicht nur nichts getan haben, um die Verfolgung der Armenier zu verhindern, sondern stattdessen verschiedene Befehle dazu von ihnen ausgegangen sind und unterzeichnet wurden." In einzelne Operationen waren Deutsche sogar militärisch aktiv eingebunden. Major Wolffskeel etwa beteiligte sich ab März 1915 an Operationen der IV. Armee gegen Armenier in Zeitun (heute: Süleymanlı) und an der Niederschlagung des armenischen Widerstands in Urfa im Oktober 1915.

 

"Von Rußland genährte Wühlarbeit"

 

Während einzelne deutsche Diplomaten in osmanischen Provinzhauptstädten wegen der Massaker, deren Folgen sie unmittelbar erleben mussten, Protest einlegten, wurde der Genozid von der diplomatischen Führungsebene stets gedeckt. "Die von Rußland genährte armenische Wühlarbeit hat Dimensionen angenommen, welche den Bestand der Türkei bedrohen", schrieb etwa der deutsche Botschafter in Konstantinopel, Hans Freiherr von Wangenheim, am 31. Mai 1915 nach Berlin. Man dürfe deshalb "die türkischen Maßnahmen ... nicht grundsätzlich hindern", auch wenn sie "in der gesamten uns feindlich gesinnten Welt wieder große Aufregung verursachen". Internationale Appelle an Berlin, seinen maßgeblichen Einfluss auf Konstantinopel zu nutzen, um den Verbündeten zur Mäßigung zu veranlassen, prallten an der deutschen Diplomatie ab. Botschafter Wangenheim reichte folgenlose verbale Protestnoten bei der osmanischen Regierung lediglich ein, um Berlin reinzuwaschen, wie er gegenüber dem Auswärtigen Amt erläuterte: "Um eventuellen späteren Invektiven unserer Feinde, als seien wir mitschuldig an dem rigorosen türkischen Vorgehen, wirksam entgegentreten zu können", habe er es "für geboten erachtet", offizielle osmanische Stellen "darauf aufmerksam zu machen, daß wir die Deportationen der armenischen Bevölkerung nur insofern billigen, als sie durch militärische Rücksicht geboten ist und zur Sicherung gegen Aufstände dient, daß aber bei Ausführung dieser Maßregel die Deportierten vor Plünderung und Metzeleien zu schützen seien".[3]

 

Berlins oberstes Ziel

 

Nachdrückliche Schritte, um Letzteres auch wirklich durchzusetzen, unternahm Wangenheim freilich nicht. Als sein Nachfolger Paul Graf Wolff Metternich sich für eine kurze Zeit darum bemühte, wurde er, wie Gottschlich schildert, von Berlin abberufen. Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg persönlich setzte sich dafür ein. Zur Begründung schrieb er an das Auswärtige Amt: "Unser einziges Ziel ist, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darüber Armenier zugrunde gehen oder nicht."[4]

 

 

[1], [2], [3], [4] Zitate nach: Jürgen Gottschlich: Beihilfe zum Völkermord. Deutschlands Rolle bei der Vernichtung der Armenier. Berlin 2015 (Christoph Links Verlag). Unsere Rezension finden Sie hier.

 

 

 

Quelle: http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59097

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Jürgen Gottschlich: Beihilfe zum Völkermord

 

21.04.2015

 

Deutschlands Rolle bei der Vernichtung der Armenier

 

Berlin 2015 (Christoph Links Verlag)

344 Seiten

19,90 Euro

file:///C:/Users/citrix/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image002.jpgISBN: 978-3-86153-817-2

Die wirtschaftlichen Folgen der Deportationen machten Eberhard Graf Wolffskeel von Reichenberg durchaus Sorgen. Anfang 1915 war der deutsche Major von der Westfront ins Osmanische Reich versetzt worden, um dem Kriegsverbündeten beizustehen, der von der Triple Entente im Westen - an den Dardanellen - wie auch im Osten Anatoliens heftig bedrängt wurde. Das Osmanische Reich besaß für Berlin erhebliche strategische Bedeutung, und daher investierte man einiges, um es militärisch über die Runden zu bringen. Diverse deutsche Offiziere hatten bereits führende Positionen im osmanischen Heer inne, um die marode Truppe auf Trab zu bringen. Wolffskeel sollte nun mithelfen und wurde zum Stabschef von Fahri Pascha ernannt, dem stellvertretenden Kommandeur der IV. Armee. In dieser Funktion nahm er an deren Operationen teil, insbesondere an der Niederschlagung von Aufständen, mit denen sich Armenier vor der Deportation zu schützen suchten - so auch im Oktober 1915 in Urfa. Das armenische Viertel der Stadt lag bald in Trümmern, und Wolffskeel dachte nun über die Zukunft nach. "Es gibt keine Arbeiter mehr", stellte er fest: "Alle, aber auch alle Handwerker waren Armenier, die Türken haben sich höchstens mit etwas Landwirtschaft beschäftigt. Wenn nun alle Armenier abtransportiert werden, hört jede industrielle Tätigkeit auf. Es gibt keine Schneider mehr, keine Schuster, keine Schmiede, kurz nichts."

Wolffskeel machte sich Sorgen über die wirtschaftliche Zukunft der osmanischen Territorien, aus denen die Armenier in die Vernichtung deportiert wurden - aber auf den Gedanken, die osmanische Armee, die in hohem Maße vom Deutschen Reich abhängig und damit prinzipiell beeinflussbar war, vom Genozid abzuhalten, verfiel er wie die meisten deutschen Spitzenmilitärs nicht. Der Grund? Einerseits legte Berlin prinzipiell höchsten Wert darauf, das Bündnis mit dem Osmanischen Reich nicht zu gefährden. Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg persönlich wetterte, als der Ende 1915 ins Amt gekommene Botschafter Deutschlands im Osmanischen Reich Paul Graf Wolff Metternich vorschlug, in Konstantinopel entschlossen gegen den Genozid zu intervenieren: "Die vorgeschlagene öffentliche Koramierung eines Bundesgenossen während eines laufenden Krieges wäre eine Maßregel, wie sie in der Geschichte noch nicht dagewesen ist." Darüber hinaus aber hielten zahlreiche deutsche Spitzenmilitärs die Deportation der Armenier für durchaus angebracht, weil diese als Einflussagenten Russlands galten. "Daß die Armenier sich vor dem Kriege und während desselben nicht als türkische Untertanen, sondern in erster Linie als russische Vortruppen betrachteten, ist wohl klar erwiesen", behauptete Otto von Feldmann, deutscher Offizier und Leiter der Operationsabteilung der Obersten Heeresleitung des Osmanischen Reichs. "In dieser kritischen Lage faßte das Gesamtministerium den schweren Entschluß, die Armenier für staatsgefährlich zu erklären und sie zunächst aus den Grenzgebieten zu entfernen", erläuterte Friedrich Bronsart von Schellendorf, deutscher Generalstabschef der osmanischen Armee. Er erklärte die Deportationen in voller Kenntnis ihres genozidalen Charakters für legitim.

Jürgen Gottschlich, Journalist und Türkei-Kenner, hat sich mit der deutschen Beihilfe zum Genozid an der armenischsprachigen Bevölkerung des Osmanischen Reichs befasst und rechtzeitig zum hundersten Jahrestag der Verschleppung der armenischen Elite in Konstantinopel am 24. April 1915, die heute allgemein als Ausgangspunkt für den Genozid betrachtet wird, einen ausführlichen Band dazu vorgelegt. Gottschlich beschreibt im Detail und gestützt auf Recherchen vor Ort wie auf Originalquellen, wie deutsche Offiziere den Genozid nicht nur tolerierten, sondern sich auch aktiv an ihm beteiligten - indem sie Deportationsbeschlüsse unterzeichneten, indem sie Operationen gegen die Armenier leiteten und indem sie Widerstände gegen die Verschleppung von Zivilisten brachen. Gottschlich beschreibt zudem, wieso deutsche Offiziere überhaupt in führenden Positionen in der osmanischen Armee tätig waren: Weil das Deutsche Reich im Bemühen, in der Weltpolitik gegen Großbritannien anzutreten, sich dazu im Südosten Rohstoffquellen und Absatzmärkte zu sichern und über das Osmanische Reich in den Mittleren Osten, letztlich bis Indien vorzudringen, eng mit Konstantinopel verbündete und ihm daher auch militärisch zur Seite sprang, nicht nur mit Waffenlieferungen, sondern auch - wie man heute sagen würde - mit militärischer Ausbildungshilfe. "Beihilfe zum Völkermord" schildert eindringlich, wie Expansionsbestrebungen in den Krieg und letztlich in den Genozid mündeten, den deutsche Stellen aktiv begleiteten. Das sehr lesenswerte Buch ist ein historisches Lehrstück über deutsche Machtpolitik und ihre blutigen Folgen.

 

Quelle:

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59096

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  • 2 Wochen später...

Völkermord an den Armeniern?

 

Von KAI AMBOS

29.04.2015 •Wer den Vorwurf des Genozids erhebt, muss ihn begründen können– insbesondere die Zerstörungsabsicht.

Niemand kann vernünftigerweise bestreiten, was Bundespräsident Gauck in seiner Armenien-Rede am 23. April 2015 in aller Klarheit gesagt hat: Die „Angehörigen des armenischen Volkes“ wurden „vor einem Jahrhundert zu Hundertausenden Opfer von geplanten und systematischen Mordaktionen“. Es ist wahrscheinlich auch zutreffend, dass diese vom Osmanischen Reich zu verantwortenden Taten sich gerade deshalb gegen die Armenier gerichtet haben, „weil sie Armenier waren“. Doch handelte es sich dabei auch tatsächlich, wie von Gauck weiter gesagt, um einen „Völkermord“ im juristischen Sinne?

 

Nach der im Jahre 1948 verabschiedeten Völkermordkonvention haben wir es mit einem solchen zu tun, wenn bestimmte Handlungen gegen eine „nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe“ vorgenommen werden und zwar „in der Absicht“, diese „als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Es geht also nicht, wie der deutsche Begriff insinuiert, um den Mord an Völkern, sondern um die Vernichtung bestimmter Gruppen. Das trifft der Begriff „Genozid“ besser. Die Armenier sind zweifellos eine solche (ethnisch-religiöse) Gruppe, aber haben die türkischen Täter auch mit der erforderlichen Zerstörungsabsicht gehandelt? Kann man überhaupt ein Verhalten mit einer juristischen Kategorie belegen, die zu seinem Zeitpunkt noch gar nicht existiert hat?

 

Das sind keineswegs nur juristische Spitzfindigkeiten. Das Genozidverbot ist zwingendes Völkerrecht (ius cogens). Die von der Konvention geforderte „Verhütung und Bestrafung“ richtet sich an alle Staaten dieser Erde. Alle sind aufgerufen, einen Genozid zu verhüten und zu bestrafen. Der besondere Unrechtsgehalt – der Angriff auf eine der genannten Gruppen und die darin liegende Negierung ihres Existenzrechts – macht die Tat zum „Verbrechen der Verbrechen“, das mit einem besonderen Stigma versehen ist. Deshalb ist es auch verständlich, wenn ein Staat sich gegen die damit verbundene Stigmatisierung wehrt.

 

Natürlich ist es möglich, ein genozidales Verhalten auch nachträglich, gleichsam retrospektiv, als ein solches zu bewerten. Eine andere Frage ist, ob auch eine nachträgliche gerichtliche Aburteilung als Genozid zulässig ist. Nach unserem Verständnis verbietet dies das Rückwirkungsverbot, weil danach das Tatzeitrecht für die Aburteilung maßgeblich ist. Deshalb konnte auch der Holocaust, jedenfalls durch deutsche Gerichte, nicht als Genozid sondern „nur“ als massenweiser Mord abgeurteilt werden. Und ebenso wenig hätte man die damaligen türkischen Täter für ihre – ja noch früher liegenden – Taten wegen Genozid verurteilen können, selbst wenn unmittelbar nach den Taten der Tatbestand samt Gericht geschaffen worden wäre. Doch kann man, so lautet der völkerstrafrechtliche Einwand, das Rückwirkungsverbot auch weniger streng verstehen und die Strafbarkeit nach Gewohnheitsrecht oder allgemeinen Rechtsgrundsätzen ausreichend sein lassen. Das tut etwa die „Nürnbergklausel“ des Artikel 7 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (weshalb Deutschland diese ursprünglich mit einem völkervertraglichen Vorbehalt versehen hat). Letztlich kommt es hier darauf nicht an. Denn das Rückwirkungsverbot schließt jedenfalls unstrittig nicht die nachträgliche – außergerichtliche – Bewertung eines früheren Verhaltens als Genozid aus. Allerdings gelten auch insoweit die juristischen Maßstäbe der Genozidkonvention, jedenfalls wenn man mit dem Genozidvorwurf die juristischen Konsequenzen und die moralische Stigmatisierung erreichen will. „Genozid“ ist primär ein Rechtsbegriff, sonst verkommt er in der Tat zum politischen, konturenlosen „Kampfbegriff“ (F.A.Z. vom 23. April).

 

Als Rechtsbegriff verlangt der Genozidtatbestand die genannte Zerstörungsabsicht. Sie macht ihn – in der Sprache der Strafjuristen – zu einem Tatbestand mit überschießender Innentendenz, bei dem die subjektive Seite – die Zerstörungsabsicht des Täters – über die objektiven Angriffshandlungen hinausgeht. Hier liegt des Pudels Kern. Diese Absicht muss nachweisen, wer den Genozidvorwurf erhebt. Dazu findet sich aber nichts in der Rede des Bundespräsidenten. Und auch Fachhistoriker, die ja fast unisono vom armenischen Genozid sprechen, haben ersichtlich Probleme mit diesem Nachweis. So konnte man dieser Tage im Deutschlandfunk ein Interview mit dem Züricher Historiker Hans-Lukas Kieser hören, der auf die Nachfrage nach dem „Vorsatz der Vernichtung“ nur antworten konnte: Es sei „schwierig“, „juristisch klipp und klar ... Entwürfe zu finden ... die den Vorsatz wirklich sozusagen hundertprozentig zeigen ...“ Gleichwohl bejahte Kieser den Vorsatz im Ergebnis – unter Hinweis auf die „gesamte Organisation“ und den „großen Umfang“ der Massaker. Einen völkerstrafrechtlich geschulten und mit der Schwierigkeit des Vorsatznachweises vertrauten Juristen kann dies aber nicht befriedigen; ganz abgesehen davon, dass beim Genozid eine über den „Vorsatz“ hinausgehende und zusätzlich erforderliche „Absicht“ verlangt wird.

 

Die Zerstörungsabsicht stellt eine hohe, für viele (internationale) Gerichte unüberwindbare Hürde dar. Sie ist der Hauptgrund, dass völkerstrafrechtliche Verurteilungen wegen Genozid äußerst selten sind. Auf völkerrechtlicher Ebene kann man insoweit nur auf das Srebrenica-Verfahren des Jugoslawien-Tribunals und einige Urteile des Ruanda-Tribunals wegen des Genozids der Hutus an den Tutsis verweisen. Beim Internationalen Strafgerichtshof gibt es derzeit nur ein Verfahren gegen den (gerade wiedergewählten!) sudanesischen Präsident Al Baschir wegen eines angeblichen Genozids im sudanesischen Darfur. Ob es mit einer Verurteilung enden wird, ist nicht zuletzt wegen des schwierigen Nachweises der Zerstörungsabsicht fraglich. Mangels direkter Beweise, etwa eines gegen eine bestimmte Gruppe gerichteten Vernichtungsbefehls, kann er in der Regel nur gelingen, wenn sich die Zerstörungsabsicht aus den Tatumständen – ganz im Sinne der alten Lehre vom dolus ex re – ableiten lässt.

 

Dies alles schließt nicht a limine aus, dass die Verbrechen an den Armeniern aufgrund einer umfassenden Bewertung der vorliegenden Quellen das Genozidverdikt verdienen. Doch sollte man im Lichte der aufgezeigten Schwierigkeiten einen solchen Vorwurf nicht allzu leichtfertig erheben. Auch sollte man sich des Unterschieds zum nationalsozialistischen Holocaust bewusst sein. Dessen Bewertung als Genozid lässt sich nämlich auf Dokumente stützen (insbesondere das berüchtigte Dokument der Wannsee-Konferenz zur „Endlösung der Judenfrage“), die die Zerstörungsabsicht eindeutig belegen. Überdies ist diese auch gerichtlich in zahlreichen Verfahren, etwa im Jerusalemer Eichmann-Verfahren und im Frankfurter Auschwitz-Prozess, bestätigt worden, auch wenn jedenfalls in den deutschen Verfahren das Rückwirkungsverbot eine Anwendung des – zwischenzeitlich in das deutsche Recht übernommenen – Genozidtatbestands ausgeschlossen hat. In Nürnberg sind die NS-Täter sogar – trotz des Rückwirkungsverbots und des Fehlens eines expliziten Tatbestands – wegen Genozid angeklagt und einige im Juristenprozess sogar deswegen (als Verbrechen gegen die Menschlichkeit!) verurteilt worden. Für die Armenien-Frage folgt aus all dem, dass man sich ein endgültiges Urteil bis zu dem Bericht einer unabhängigen, juristisch beratenen Historikerkommission vorbehalten sollte.

 

Professor Dr. Dr. h.c. Kai Ambos lehrt Strafrecht an der Universität Göttingen und ist Richter am Landgericht.

 

Professor Dr. Dr. h.c. Kai Ambos lehrt Strafrecht an der Universität Göttingen und ist Richter am Landgericht./p

 

Quelle: F.A.Z.

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  • 7 Jahre später...

tragosso

 

Wieso akzeptiert die türkische Regierung nicht endlich den Genozid an den Armeniern ?

 

http://www.tagesschau.de/ausland/jahrestag-voelkermord-armenier-101.html

 

Aus der Türkei ist Erdogan mir noch der liebste Politiker .Ich weiß,er ist der Präsident,aber Davutoglu ist für mich nur eine Strohmann.

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article139981810/Warum-die-Tuerkei-den-Genozid-nicht-anerkennt.html

 

 

Meiner Meinung nach liegt das Problem an dem falschen Stolz der Türken und das keiner der erste Präsident sein möchte ,der das Massaker als Völkermord/Genozid akzeptiert.

Kommt mir bitte nicht mit stundenlangen Dokumentationen.

Man sollte auch einmal das Hand aufs Herz legen und sich der Fehler seiner Ahnen bewusst werden.

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k36

  tragosso said:
Wieso akzeptiert die türkische Regierung nicht endlich den Genozid an den Armeniern ?

 

http://www.tagesschau.de/ausland/jahrestag-voelkermord-armenier-101.html

 

Aus der Türkei ist Erdogan mir noch der liebste Politiker .Ich weiß,er ist der Präsident,aber Davutoglu ist für mich nur eine Strohmann.

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article139981810/Warum-die-Tuerkei-den-Genozid-nicht-anerkennt.html

 

 

Meiner Meinung nach liegt das Problem an dem falschen Stolz der Türken und das keiner der erste Präsident sein möchte ,der das Massaker als Völkermord/Genozid akzeptiert.

Kommt mir bitte nicht mit stundenlangen Dokumentationen.

Man sollte auch einmal das Hand aufs Herz legen und sich der Fehler seiner Ahnen bewusst werden.

 

 

Erdogan ist zu Eingeständnissen bereit und hat deshalb eine unabhängige Historikerkommision vorgeschlagen, die von armenischer Seite abgelehnt wird. Die Türkei bietet außerdem die Öffnung ihrer Archive an.

 

Nur weil der Westen und Armenien immer wieder von 2 Millionen armenischen Zivilisten reden, wird es nicht wahr.

 

Armenier hatten zu dieser Zeit sich auch an die Sowjetunion angeschlossen und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung in der Osttürkei verübt. Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Perincek

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Legend Killer

80 Jahre Lang hat nie jemand von einem Völkermord gesprochen. Weder die Armenier noch die EU. Warum? Weil das nie stattgefunden hat.

Erst seit 20 Jahren ist das ein Thema.

 

Ein Völkermord wäre es, wenn systematisch ALLE Menschen einer bestimmten Gruppe ermordet werden.

Das ist hier aber nicht der Fall. Nur gegen diejenigen, die Krieg geführt haben, ist man vorgegangen. Alle anderen, Zivilisten oder auch Armenier, die sich diesen Truppen nicht angeschlossen haben, wurden nicht bekämpft.

Das sagen sogar armenischer Historiker.

 

Jedes Jahr veranstalten die Armenier in Istanbul eine Gedenkveranstaltung, an der auch die türkische Regierung teilnimmt. Vor 2 Tagen noch hat Erdogan daran teilgenommen. Auch diese Armenier sagen: "Ja, es ist etwas furchbares passiert. aber es war KEIN Völkermord."

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I. Historischer Hintergrund des Konfliktes

Obwohl Türken und Armenier jahrhundertelang miteinander zusammenlebten, führten die Erlebnisse unter den Umständen des Ersten Weltkrieges dazu, dass sich beide Völker voneinander entfernten. Der Erste Weltkrieg stellte eine noch nie zuvor dagewesene Katastrophe dar. Mindestens 16 Millionen Menschen verloren ihr Leben, 20 Millionen wurden verletzt. Das Osmanische Reich, die Österreich-Ungarische Monarchie und das Russische Zarenreich zerfielen; die Grenzen verschoben sich maßgeblich, und es kam zu massenhafter Migration.

Im Grunde begann der Zusammenbruch des Osmanischen Reiches schon vor dem Ersten Weltkrieg. Die nationalistischen Ideen aus dem Westen führten vor allem auf dem Balkan zu großen Gebietsverlusten und zu einer weiteren Schwächung der osmanischen Staatsstruktur. Von 1864 bis 1922 verloren mindestens 4,5 Millionen muslimische Bürger des Osmanischen Reiches ihr Leben. Zudem wurden während des Zerfalls des Reiches nahezu 5 Millionen osmanische Bürger aus ihren Heimatländern auf dem Balkan und im Kaukasus vertrieben und sahen sich gezwungen, in Istanbul oder in Anatolien Zuflucht zu suchen. In diesem Prozess haben alle Bevölkerungsgruppen des Reiches Leid erfahren. Dass auch die Armenier in jener turbulenten Zeit großes Leid erfahren haben und das gemeinsame Schicksal des Reiches geteilt haben, ist eine Tatsache.

Die Unterstützung, die einige einflussreiche armenische Organisationen ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der auf die Schwächung und Spaltung des Osmanischen Reiches gerichteten Politik des Russischen Zarenreichs entgegenbrachten, wurde als ernstzunehmende Sicherheitsgefahr für das Osmanische Reich gewertet. Die separatistischen Aktivitäten und Aufstände der genannten Gruppen und ihre bewaffneten Angriffe in Gebieten mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung führten dazu, dass diese Gefahr immer größer wurde. Im Ersten Weltkrieg schlossen sich radikale Armenier zur Gründung eines ethnisch homogenen Armeniens den Reihen der russischen Besatzungsarmee an.

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„Während das Daschnak-Programm Freiheit und Autonomie unter dem Dach des Reiches anstrebte, hatte das Huntschak-Programm die völlige Abspaltung und Unabhängigkeit zum Ziel. Letztlich wandten diese Gruppen, um ihre Ziele zu erreichen, unterschiedliche Taktiken an. Beispielsweise organisierten die Huntschaken Massendemonstrationen, um die Aufmerksamkeit Europas schnell auf die armenische Frage zu lenken. Ihre beachtenswertesten Aktionen sind die Kumkapı-Demonstrationen vom 27. Juli 1890, der Yafta-Fall 1893 in Anatolien und der 1894 begonnene Sason-Aufstand gegen kurdische Nomadenstämme und die Steuereintreiber der Regierung.“ (Bedross Der Matossian, Shattered Dreams of Revolution: From Liberty to Violence in the Late Ottoman Empire, 2014, S. 13)

 

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Daraufhin beschloss die Regierung des Osmanischen Reiches, die im Kriegsgebiet oder in nahegelegenen strategischen Gebieten lebende armenische Bevölkerung von den Versorgungs- und Zugangslinien der russischen Besatzungsarmee zu entfernen und in die südlichen Reichsprovinzen umzusiedeln. Auch einige Armenier, die zwar von der Kriegslinie entfernt lebten, über die jedoch Informationen oder der Verdacht über eine Kollaboration mit dem Feind vorlagen, wurden dieser Praxis unterworfen.

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„(…) Es ist irreführend, das Massaker an den Armeniern des Osmanischen Reiches dem gleichzusetzen, was den Juden in Nazideutschland widerfuhr (…) Was den Armeniern widerfuhr, ist das Ergebnis des bewaffneten Massenaufstandes der Armenier gegen die Türken, der schon vor dem Krieg begann und in umfassenderem Maße weiterlief (...)“ (Bernard Lewis, Notes on a Century: Reflections of a Middle East Historian, 2012)

 

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Auch wenn die osmanische Regierung Planungen für den Schutz und die Lebensmittelversorgung der umgesiedelten Armenier vorgenommen hatte, konnte sie nicht verhindern, dass unter den Bedingungen der Zeit großes Leid erfahren wurde. Die durch innere Konflikte noch weiter verschärften Kriegsbedingungen, auf Rache sinnende lokale Gruppen, Räuberbanden, Hungersnot, Epidemien und ein allgemeiner Zustand der Rechtlosigkeit im zerfallenden Reich führte zu einer Tragödie ungeahnten Ausmaßes.

Archivdokumente belegen, dass es einige osmanische Staatsbedienstete gab, die gegen die Anweisungen verstießen und Verbrechen gegen die armenischen Konvois begingen und dass sie für die armenischen Verluste belangt und im Jahre 1916 zu verschiedenen Strafen, auch zur Todesstrafe, verurteilt wurden.

Anstelle des Osmanischen Reiches, das am Ende des Ersten Weltkriegs faktisch nicht mehr existierte, wurde als Ergebnis des von Elementen des Imperiums geführten „Befreiungskrieges“ die Republik Türkei gegründet. Bei diesem Existenzkampf musste die nationale Bewegung, die die Republik Türkei gründete, sowohl mit den Besatzungsmächten als auch mit armenischen Aufständischen kämpfen, vor allem im Zeitraum 1918-1920. Als die aus dem Krieg siegreich hervorgegangene Republik Türkei im Jahre 1923 als Nachfolger des Osmanischen Reiches mit dem Grundsatz „Frieden in der Heimat, Frieden in der Welt“ ihren Platz auf der Weltbühne einnahm, vergrub sie den Schmerz über ihre gefallenen Millionen von Bürgern und den Verlust von hunderttausenden Quadratkilometern ihres Staatsgebietes in ihr Herz und richtete ihr Augenmerk auf eine auf Frieden, Wohl und Freundschaft basierende Zukunft.

 

II. Eingang der Ereignisse von 1915 in die Welttagesordnung

Nahezu ein halbes Jahrhundert nach den Ereignissen des Jahres 1915 begann eine aus den Leiden der Vergangenheit abgeleitete Bewegung der neuen Geschichtsschreibung. Es ist vielsagend, dass diese Bewegung mit dem Ziel, die Ereignisse nur aus Sicht der Armenier darzustellen und diese Darstellung in der Weltöffentlichkeit zu popularisieren, zur Zeit der bipolaren Weltordnung entstand. Unter der Federführung in der Sowjetunion lebender armenischer Gruppen wurde in den 1960er Jahren damit begonnen, die Ereignisse des Jahres 1915 mit einer organisierten Propagandakampagne auf die Tagesordnung der Welt zu setzen. Diese Kampagne gegen die Türkei, die zu Zeiten des Kalten Krieges an der Seite des Westens stand und für seine Sicherheit eine existenzielle Rolle spielte, wurde zu einem wichtigen Prüfungs- und Streitgebiet.

 

 

III. Radikale armenische Gruppen und Terror

Diese innerhalb der Sowjetunion begonnene Kampagne verbreitete sich einige Zeit später auf armenische Gruppen in der gesamten Welt, befeuerte den Radikalismus und führte so zu Gewalttaten gegen die Türkei und die türkische Identität. Es wurden abscheuliche Terroranschläge verübt, die für Türken schmerzhafte Erinnerungen darstellen. Um die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf die armenischen Thesen zu lenken, wurden ab 1973 37 türkische Diplomaten und ihre Familienangehörigen von armenischen Terroristen, begründet mit den Ereignissen von 1915, grausam ermordet.

 

IV. Entstehungsprozess des „Armenischen Narrativs“ zu den Ereignissen des Jahres 1915

Nachdem die Terrorgruppen, die die Angelegenheit durch Terror popularisierten und auf die Welttagesordnung setzten, somit ihr Ziel erreicht hatten, ging der armenische Radikalismus zur nächsten Stufe über. Denn nunmehr gab es eine „armenische Frage“, auf die die Welt neugierig war und über die sie sehr wenig wusste. Nun war es an der Zeit, „ein Narrativ/einen Diskurs“ aufzubauen, der vor allen Dingen nur auf die Gefühlswelt der Armenier ausgerichtet ist und bei dem zuweilen sogar gefälschte Dokumente/Fotografien benutzt werden. Um dieses Narrativ zu stützen, wurden auch zweifelhafte Methoden angewandt und überzogene oder unwahre Erinnerungsberichte verwendet.

Unangebrachter und unrechtmäßiger Gebrauch des Begriffs „Leugnung“

Das armenische Narrativ bezeichnet die Ereignisse von 1915 a priori als „Völkermord“ und blendet hierbei den historischen Hintergrund sowie konkrete Fakten aus und lässt die rechtliche Dimension völlig außer Acht. Dieses den Völkermord zugrunde legende Narrativ, dieses „magische Wort“, verleiht den armenischen Thesen zum einen Sichtbarkeit und zum anderen wird damit die Angelegenheit geradezu geheiligt, sodass sie eine Unantastbarkeit erlangt.

Außerdem werden durch die Schaffung einer schwerwiegenden Opferrolle menschliche Gefühle missbraucht, das Eintreten für das armenische Narrativ als einzig politisch korrekter Ansatz aufgezwungen und eine andere Haltung hingegen als „Leugnung“ etikettiert und indem sie zu einer Straftat erklärt wird, unterdrückt. Dabei kann eine Behauptung schon ihrem Wesen nach nicht „geleugnet“ werden, sie kann lediglich infrage gestellt werden. Der Begriff „Leugnung“ wird bewusst dazu gebraucht, um das Gegennarrativ und somit den Diskurs zu verhindern.

Mit dieser Taktik hat die armenische Diaspora auch mit Unterstützung ihrer breiten Möglichkeiten in den westlichen Ländern, in denen ihre Mitglieder Staatsbürger sind, unzählige Publikationen drucken lassen, die den Fokus auf das armenische Narrativ legen und der Weltöffentlichkeit die Ereignisse von 1915 aus einer einseitigen Perspektive nahelegen. Bei vielen dieser Publikationen handelt es sich im Grunde um verschiedene Versionen einiger umstrittener Hauptquellen.

Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass die „Völkermordthese“ für die Armenier Bestandteil einer „übergeordneten Identität“ ist, die alle Armenier weltweit miteinander verbindet. Dennoch ist dies eine „negative Identität“ und es ist offenkundig, dass sie für die Armenier keine positive Wirkung hat und Armenien wiederum in eine von der Welt isolierte Lage drängt.

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„Viele der Nachfahren derer, die Opfer der 1915 und in den darauffolgenden Jahren stattgefundenen Ereignisse wurden, – vor allem diejenigen, die der armenischen Diaspora angehören – bauen ihre Identität auf der Wahrnehmung auf, dass ihr Volk Opfer eines Völkermords wurde.“ (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil der Großen Kammer in der Rechtssache Perinçek/Schweiz, 15.10.2015, Paragr. 156)

 

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Für einige Drittländer hingegen sind die „Völkermordthesen“ ein Instrument der Außenpolitik, das man von Zeit zu Zeit und konjunkturabhängig gegen die Türkei einsetzen will.

Es ist nicht möglich, das Leid der Armenier des Osmanischen Reiches zu leugnen.

All diese Ausführungen sollen nur auf die Haltlosigkeit der Völkermordthese aufmerksam machen.

Niemand kann leugnen, dass die Armenier großes Leid erfahren haben und viele von ihnen ihr Leben verloren haben. Dass in der gleichen Zeit auch Millionen von muslimischen Bürgern des Osmanischen Reiches ihr Leben verloren haben, die von westlichen Historikern meist übersehen werden, erfordert nicht, die Verluste der Armenier auszublenden oder gering zu schätzen. „Das Feuer verbrennt den Ort, auf den es fällt.“

Doch auf den Völkermord als einzige mögliche Bezeichnung für die Ereignisse des Jahres 1915 zu beharren und hierbei die historischen Fakten, die Kriegsumstände und das geltende Recht außer Acht zu lassen, ist nicht der einzige Weg, das Andenken der Verstorbenen zu ehren. Zudem verhindert diese Anomalie, dass Türken und Armenier erneut zusammenfinden und sich aussöhnen.

 

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„(…) Die Grundlage, auf die sich die armenischen Behauptungen stützen, die die Todesfälle im 1. Weltkrieg als Völkermord bezeichnen, ist unzureichend, die Anschuldigung zu belegen, dass das Regime der Jungtürken vorsätzlich Massaker verübt hat (…)“ (Guenter Lewy, Revisiting the Armenian Genocide, Middle East Quarterly, Herbst 2005, S. 3-12)

 

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Es kann hinsichtlich der zu wählenden Bezeichnung für die Ereignisse des Jahres 1915 von einem politischen, wissenschaftlichen oder juristischen Konsens nicht die Rede sein. Das Thema ist ein legitimer Diskursgegenstand.

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[TD]„[Doğu Perinçek hat sich mit seinen beanstandeten Aussagen] an einem seit langem bestehenden Diskurs beteiligt, den das Gericht als Angelegenheit von öffentlichem Belang ansieht und als „nicht nur in der Türkei, sondern auch auf internationaler Ebene kontroverse Diskussion“ definiert.“ (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil der Großen Kammer in der Rechtssache Perinçek/Schweiz, 15.10.2015, Paragr. 231)

 

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Die armenischen Ansichten als unbestritten zu akzeptieren, um Solidarität mit den Armeniern zu bekunden, die eine leidvolle Vergangenheit haben, lässt das von anderen Bevölkerungsgruppen erlebte große Leid außer Acht und verteufelt zu Unrecht die Türken.

 

Die Parlamentsbeschlüsse zur Anerkennung spiegeln nur den jeweiligen politischen Willen wider und haben keine rechtliche Verbindlichkeit.

 

Die in westlichen Ländern lebenden armenischen Gemeinden werden von sehr gut organisierten nationalistischen Verbänden vertreten, die das Ziel verfolgen, die Anerkennung der Ereignisse von 1915 als Völkermord durch die internationale Gemeinschaft durchzusetzen und eine hierauf aufbauende armenische Identität zu schaffen. Auf diese Weise wurde eine öffentliche Wahrnehmung hergestellt, nach welcher das armenische Narrativ allgemein Anerkennung findet, und darüber sogar ein Konsens herrscht. Aktive PR-Kampagnen führten zu einer weiten Verbreitung dieser Auffassung. Dabei herrscht zu diesem Thema kein „politischer Konsens“. Es ist hierbei irrelevant, dass die Parlamente von 25 unter nahezu 200 Staaten in Abhängigkeit von der internationalen Konjunktur in ihrer Mehrheit nicht bindende Beschlüsse verabschiedet haben, die das armenische Geschichtsnarrativ unterstützen. Es ist zudem offenkundig, dass ein Teil dieser Beschlüsse nach vollendeten Tatsachen gefasst wurde, dass es bei den Abstimmungen auch Parlamentarier gab, die gegen das armenische Narrativ stimmten und dass ohne eine Betrachtung dieses komplexen historischen Themas in seiner Gesamtheit auf Grundlage von Überzeugungen, oftmals mit Vorurteilen oder religiösen Beweggründen, an die Sache herangegangen wird.

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So hat beispielsweise das Schwedische Parlament, das 2008 einen Beschlussentwurf zur Anerkennung der Ereignisse von 1915 als Völkermord mit 245 gegen 37 Stimmen ablehnte, zwei Jahre später im Jahre 2010 einen Beschlussentwurf ähnlichen Inhalts mit 151 gegen 150 Stimmen angenommen. Was sind wohl die neuen historischen Befunde, die in dem zwischen beiden Abstimmungen liegenden Zeitraum von zwei Jahren auftauchten und das schwedische Parlament zu einer Haltungsänderung bewogen? Das Beispiel Schweden offenbart die Unbeständigkeit und Widersprüchlichkeit solcher Beschlüsse.

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„Die wirklichen Richter sind die Bevölkerungen und ihre Gewissen. Meinem Gewissen nach wiederum kann sich das Gewissen keiner Staatsgewalt mit dem Gewissen des Volkes messen. Mein einziger Wunsch ist es, die gemeinsame Vergangenheit mit meinen lieben Freunden aus der Türkei so ausführlich wie möglich und auch ohne irgendeine Feindseligkeit aus dieser Geschichte abzuleiten in Freiheit zu besprechen (…)“ Hrant Dink, 1. November 2004

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Es kann auch von keinem “akademischen Konsens” bezüglich der Ereignisse des Jahres 1915 die Rede sein.

So wie es Akademiker gibt, die die armenischen Thesen verteidigen, gibt es auch ausländische Historiker, die die Völkermordthese nicht unterstützen. Diese erkennen das Leid der Armenier an, beurteilen die Geschehnisse jedoch mit einem ganzheitlichen Ansatz und kommen zu dem Schluss, dass die Ereignisse von 1915 nicht als Völkermord bezeichnet werden können.

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[TR]

[TD]„(…) Da historische Forschung ihrer Natur entsprechend strittig und kontrovers ist und nicht wirklich erlaubt, zu sicheren Ergebnissen zu gelangen oder objektive und absolute Wahrheiten zu äußern, ist es zweifelhaft, dass bezüglich Ereignissen wie dem der diesem Prozess zugrunde liegt, ein “allgemeiner Konsens” vor allem auf akademischer Ebene vorliegen kann.“ (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil der Großen Kammer in der Rechtssache Perinçek/Schweiz, 17.12.2013, Paragr. 117)

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V. Die juristische Dimension der Ereignisse von 1915

Vielleicht sollte auch -mehr als alles andere- die Unwissenheit bezüglich der rechtlichen Dimension des Themas betont werden. Völkermord ist eine im Völkerrecht klar definierte spezifische Straftat. Sie wurde erstmals in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 (UN-Völkermordkonvention) definiert. Ereignisse, die vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens geschehen sind, liegen außerhalb seines Anwendungsbereichs.

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[TR]

[TD]Der Internationale Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Konvention nicht rückwirkend gilt (…) Die wesentlichen Bestimmungen der Konvention bringen keine Verpflichtungen für einen Staat hinsichtlich Ereignissen mit sich, die stattgefunden hatten, bevor dieser Staat der Konvention beigetreten war. (Internationaler Gerichtshof, Verfahren Kroatien gegen Serbien, 3.2.2015, Paragr. 99-100)

 

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Für die Bewertung eines Ereignisses als Völkermord muss zudem mit eindeutigen Beweisen belegt werden, dass die in der Völkermordkonvention von 1948 festgelegten Bedingungen vorliegen. Es ist eine Missachtung des geltenden Rechts, durch Vorverurteilungen und vorgefasste Meinungen die Ereignisse von 1915 als Völkermord zu bezeichnen. Ein solches Vorgehen ist weder verständlich noch akzeptabel.

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[TR]

[TD]„Für die Erfüllung des Straftatbestands des Völkermords reicht es nicht aus, dass sich Handlungen gegen Mitglieder einer Gruppe richten, nur aus dem Grund, weil sie einer Gruppe angehören, sondern sie müssen gleichzeitig in der Absicht erfolgen, die Mitglieder zum Teil oder in ihrer Gesamtheit als Gruppe zu vernichten. Daher handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der eng definiert ist und zudem schwer zu beweisen ist. Der Gerichtshof war nicht davon überzeugt, dass der „allgemeine Konsens“ (darüber, dass die Ereignisse von 1915 Völkermord seien), auf den die Schweizer Gerichte bei der Rechtfertigung der Verurteilung Perinçeks verwiesen, auch die besagten sehr spezifischen Rechtsfragen umfasst.“ (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil in der Rechtssache Perinçek/Schweiz, 17.12.2013, Paragr. 116)

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Es existiert kein Urteil eines internationalen Strafgerichts, das die Ereignisse von 1915 als Völkermord bezeichnet.

 

Ob ein Ereignis einen Völkermord darstellt, kann lediglich ein zuständiges internationales Gericht entscheiden. Zudem ist die Bezeichnung eines Ereignisses als Völkermord eine sehr schwerwiegende Behauptung, die vor einem zuständigen Gericht vom Urheber der Behauptung bewiesen werden muss, wobei insbesondere der Vorsatz auch deutlich aufzuzeigen ist. Wie dies beim Holocaust und den Völkermorden in Ruanda und Srebrenica geschehen ist, kann dieses Verbrechen nur durch die sorgfältige Arbeit eines Fachgerichtes festgestellt werden. Daher ist es unrechtmäßig, für die Ereignisse von 1915 die Bezeichnung Völkermord zu verwenden.

 

Auch ist es nicht möglich, die Ereignisse von 1915 mit dem Holocaust gleichzusetzen. Zwischen beiden bestehen sowohl in rechtlicher als auch historischer Hinsicht und zudem im Hinblick auf die bis heute reichenden Nachwirkungen erhebliche Unterschiede.

 

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[TD]„Dieses Verfahren unterscheidet sich deutlich von den Verfahren wegen Leugnung der Holocaust-Verbrechen (…) Was [bei den Holocaust-Verfahren] geleugnet wird, sind Verbrechen, die vom Nazi-Regime verübt wurden und (…) mit Verurteilungen endeten, die sich auf eine eindeutige Rechtsgrundlage stützten (…) Es wurde von einem internationalen Gericht festgestellt, dass die bei den [Holocaust-Verfahren] in Frage gestellten historischen Sachverhalte deutlich bewiesen wurden (…) Das Gericht teilt die Auffassung, dass die Leugnung des Holocaust heute die eigentlich treibende Kraft des Antisemitismus darstellt. Es vertritt die Auffassung, dass es sich um ein Phänomen handelt, das nach wie vor aktuell ist und dem gegenüber die internationale Gemeinschaft Entschlossenheit und Wachsamkeit zeigen muss. Man kann nicht behaupten, dass die Ablehnung, die tragischen Ereignisse von 1915 und den Folgejahren juristisch als Völkermord zu bezeichnen, dieselbe Wirkung hätte.

(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil in Rechtssache Perinçek/Schweiz, 17.12.2013, Paragr. 117 und 119)

 

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VI. Wiederaufbau der historischen Freundschaft und Zusammenarbeit

 

Türken und Armenier sollten, ohne die schwierigen Zeiten in ihrer gemeinsamen Vergangenheit zu vergessen, auf den Wiederaufbau ihrer historischen Freundschaft hinarbeiten. Es ist nicht normal, dass ein Ereignis, das vor hundert Jahren geschehen ist, die Gegenwart und die Zukunft zweier Nachbarn und einander naher Völker derart in Geiselhaft nimmt. Heute erinnern sich viele Menschen nicht daran, dass sich Armenier und Türken in aller Welt bis zu den Anschlägen armenischer Terrororganisationen auf türkische Diplomaten und der darauffolgenden Völkermordpropaganda auf sozialer Ebene sehr nahestanden.

 

Für die Wiederherstellung dieser Nähe sollte ein Dialogprozess eingeleitet, andere Meinungen respektiert und versucht werden, Empathie aufzubauen. Dadurch könnte der Weg frei gemacht werden für eine Annäherung des türkischen und des armenischen Geschichtsnarrativs um eine „gerechte Erinnerung“.

 

In der Überzeugung, dass dies wahr werden kann, hatte die Türkei für die Erforschung der Ereignisse von 1915 in den Archiven der Türkei, Armeniens und von Drittstaaten die Einrichtung einer gemeinsamen Historikerkommission aus türkischen, armenischen und Experten anderer Länder vorgeschlagen. Die Ergebnisse dieser Kommission könnten ein besseres und faireres Verständnis dieser tragischen Periode auf beiden Seiten ermöglichen und zu einer Normalisierung zwischen Türken und Armeniern beitragen.

 

Es ist eine weitere Notwendigkeit, mit einem in die Zukunft gerichteten Verständnis einen dem Zeitgeist entsprechenden konstruktiven Diskurs aufzubauen, in dem Vorurteile aufgebaut werden und mit aus der Kampfkultur auswendig Gelerntem gebrochen wird.

 

Die Kondolenzbotschaft, die Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan mit diesem Verständnis am 23. April 2014 als damaliger Ministerpräsident veröffentlichte, stellt einen wichtigen Wendepunkt dar. Die Botschaft, die die Achtung vor den bei den Ereignissen von 1915 ums Leben gekommenen ins Zentrum stellt, spricht sich für eine Erforschung der historischen Gegebenheiten auf Basis einer gerechten Erinnerung und eine gleichzeitige Ausrichtung auf die Zukunft aus. Sie betont, wie wichtig es ist, einen verletzenden Diskurs zu meiden und verschiedenen Ansichten mit Empathie zu begegnen. Auf gleiche Art und Weise wird auch in den Erklärungen des Ministerpräsidenten Prof. Dr. Ahmet Davutoğlu vom 20. Januar 2015 anlässlich des Todestages von Hrant Dink und vom 24. April 2015 für die Armenier, die beim Zerfall des Osmanischen Reiches um ihr Leben kamen, dieser Diskurs der Türkei verinnerlicht.

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„In der Hoffnung und Überzeugung, dass die Völker einer uralten und einzigartigen Region, die ähnliche Traditionen und Bräuche teilen, mit Reife über ihre Vergangenheit sprechen können und ihrer Toten in der ihrer würdigen Art und Weise gemeinsam gedenken werden, wünschen wir, dass die Armenier, die unter den Bedingungen zu Anfang des 20. Jahrhunderts ihr Leben verloren, in Frieden ruhen, und sprechen ihren Enkeln unser Beileid aus.“ (Recep Tayyip Erdoğan, 23. April 2014)

 

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Die Türkei unternimmt weiterhin neue Schritte, um diesen aufrichtigen Diskurs aufrechtzuerhalten und ihn mit Inhalt zu füllen. In diesem Rahmen ist das Eintreten für das Andenken der osmanischen Armenier und das armenische kulturelle Erbe ein wichtiges Ziel. An der am 24. April 2015 im armenischen Patriarchat in Istanbul zum Gedenken an die Verluste von 1915 veranstalteten religiösen Zeremonie nahm zum ersten Mal in Vertretung der Republik Türkei ein Minister teil.

 

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„Ich sage nochmals, dass wir um die traurigen Ereignisse, die das armenische Volk in der Vergangenheit erlebt hat, wissen und dass wir Ihren Schmerz aufrichtig teilen. Ich möchte auch, dass Sie wissen, dass unsere Herzen den Nachfahren der osmanischen Armenier in aller Welt weit aufgeschlossen sind.“ (Recep Tayyip Erdoğan, aus der Botschaft, die zur religiösen Zeremonie im armenischen Patriarchat in İstanbul geschickt wurde, 24. April 2015)

 

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Es ist entmutigend, dass diese Schritte in Richtung der Freundschaft und Normalisierung vonseiten Armeniens noch keine Erwiderung gefunden haben.

Schließlich gilt festzustellen, dass es in diesem Zeitalter die einzig richtige Vorgehensweise ist, den Weg zur Aussöhnung zu öffnen, mit einer aufrichtigen und menschlichen Haltung die Zukunft im Blick zu haben und anstelle der Hass- und Rachegefühle, mit denen versucht wird, die jungen Generationen zu vergiften, Begriffe wie gegenseitiges Verständnis und Mitgefühl in den Vordergrund zu stellen.

 

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„Es ist durchaus möglich, dass diese beiden alten Nationen die Reife erlangen, sich gegenseitig zu verstehen und gemeinsam in die Zukunft zu blicken. Die Türken und die Armenier, die dieselbe Region und eine lange Geschichte miteinander teilen, können alle ihre Angelegenheiten nur untereinander besprechen und nur gemeinsam nach Lösungswegen suchen.“ (Prof. Dr. Ahmet Davutoğlu, aus der Erklärung anlässlich des Todestages von Hrant Dink, 20. Januar 2015)

 

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„Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das gegenseitige Aufzwingen von Erinnerungen, die sich entgegenstehen, zu keinem Ergebnis führt (…) Um zur Wahrheit zu gelangen, sind eine faire Perspektive des Gedenkens, der Empathie, eine respektvolle Sprache sowie eine vernünftige und sachliche Sichtweise hinreichend (…) Als Nachkommen zweier Völker, die vor hundert Jahren in Freude und Leid dasselbe Schicksal geteilt haben, kommt uns die gemeinsame Verantwortung zu, die ein Jahrhundert alten Wunden zu schließen und unsere menschlichen Bande wiederherzustellen.“ (Prof. Dr. Ahmet Davutoğlu, aus der Erklärung zu den osmanischen Armeniern, die beim Zerfall des Osmanischen Reiches ums Leben kamen, 24. April 2015)

 

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tragosso

[h=1]Warum die Türkei den Genozid nicht anerkennt[/h]Unter dem Vorwand militärischer Notwendigkeit versuchte das Osmanische Reich 1915, die Armenier auszulöschen. Eine Historikerin erklärt, warum die Türkei den Genozid bis heute nicht anerkennt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Welt: Die türkische Regierung verwahrt sich bis heute gegen den Vorwurf, es hätte im Osmanischen Reich einen Völkermord an den armenischen Bürgern gegeben. Man spricht lieber von tragischen Ereignissen. Gibt es ernst zu nehmende Belege, die dem Befund eines Genozids widersprechen würden?

 

hristin Pschichholz: Es gibt Historiker, die der offiziellen türkischen Geschichtsschreibung folgen und versuchen zu belegen, dass die Ereignisse von 1915/16kein Völkermord, sondern "bürgerkriegsähnliche Zustände" waren, bei denen es auf beiden Seiten Todesopfer gab. Solche Stimmen gibt es vereinzelt auch unter nicht türkischen Historikern. In der internationalen Forschung sind diese allerdings absolut in der Minderheit.

Die Welt: Welche Erkenntnisse sind gesichert? Wie viele Opfer gab es in welchem Zeitraum?

Pschichholz: Für den Zeitraum März 1915 bis Dezember 1916 geht die Genozidforschung von etwa 1,1 Millionen Todesopfern aus.

Die Welt: Die Türken sprechen von massenhafter Umsiedlung aus Angst vor Rebellion. Dabei hätte es dann leider Tote gegeben. Was ist davon zu halten?

Pschichholz: Das ist die Version der offiziellen türkischen Geschichtsschreibung, die sich dabei auf Aussagen der Einparteiendiktatur unter Talât, Enver und Cemal Pascha bezieht. Die damalige Darstellungsweise war, dass in der Kriegssituation die armenische Bevölkerung zu illoyal wäre und das Frontgebiet gefährde.

Unter dem Vorwand der militärischen Notwendigkeit sollte allerdings eine radikale Bevölkerungspolitik betrieben werden. Ziel war es, Anatolien weitgehend zu homogenisieren und die armenische Frage zu "lösen". Christliche Bevölkerungsgruppen galten in dieser Ideologie als Agenten fremder Mächte, die den Bestand eines türkischen Reiches gefährden.

Die Welt: Die Hauptverantwortlichen des Völkermords wurden 1919/1920 in der Türkei in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Also muss es für kurze Zeit eine Phase gegeben haben, in der sich die Erben des Osmanischen Reichs dem Völkermord gestellt haben?

 

 

Pschichholz: Ja, es kam zu dieser Zeit in Istanbul zu Kriegsgerichten gegen führende Jungtürken. Der Staatsanwalt sprach davon, dass "Verbrechen gegen die Menschheit" verübt worden sind. 17 Todesurteile wurden ausgesprochen, von denen aber nur drei vollstreckt werden konnten. Diese Auseinandersetzung rückte aber angesichts der türkischen Nationalbewegung Anfang der 20er-Jahre in den Hintergrund.

Die Welt: Einer der Paschas wurde 1921 in Berlin von einem armenischen Attentäter erschossen. Er wurde von einem Berliner Strafgericht freigesprochen, obwohl seine Tat erwiesen war. Warum?

Pschichholz: Soghomon Tehlirian wurde freigesprochen, weil es der Verteidigung gelungen war, erfolgreich auf eine eingeschränkte Willensfreiheit zu plädieren. Gutachter und Verteidiger schafften es, dass es eher zu einer Verhandlung über die Taten des Opfers Mehmet Talât kam. Dem stimmte auch die internationale zeitgenössische Presse zu, und man könnte so auch von einem indirekten Völkermordprozess sprechen.

 

 

Die Welt: Trotz der Urteile in der Türkei blieb eine kritische Auseinandersetzung später aus. Warum ist es in 100 Jahren nicht gelungen, die Legendenbildung in der Türkei zu korrigieren?

Pschichholz: Das Osmanische Reich wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch italienische, französische und britische Truppen besetzt. Dann begannen die Befreiungskriege unter Atatürk. Die Gründung der modernen Türkei 1923 in den jetzigen Grenzen basiert auf diesen erfolgreichen Befreiungskriegen – ein sehr heroischer Nationalmythos konnte entstehen, der immer noch eine sehr große Identifikationskraft hat. Dass die Homogenisierung des Landes aber auf einem Völkermord basiert, lässt sich in diesen Gründungsmythos kaum integrieren.

Zudem gibt es auch nach 1923 personelle und ideologische Kontinuitäten. Es finden auch weiterhin Vertreibungen von nicht erwünschten und nicht "assimilierbaren" Bevölkerungsgruppen statt, vor allem christliche und alevitische Gruppen. 1923 wird zudem der griechisch-türkische Bevölkerungsaustausch beschlossen. Das heißt, der Völkermord findet im Kontext radikaler demografischer Politik statt, die vor 1915 beginnt und in der Türkei erst in den 50er-Jahren aufhört.

Die Welt: Türkische Verbände verweisen auf zahlreiche muslimische Opfer und sprechen von Bürgerkrieg. Gab es nennenswerte militärische Auseinandersetzungen zwischen osmanischer Armee und armenischen Rebellen?

Pschichholz: Es gibt, nachdem die Deportationen eingesetzt hatten, Widerstände der armenischen Bevölkerung, sich deportieren zu lassen, etwa in Van. Aber die sind nicht politisch motiviert, sondern als Notwehr zu bezeichnen. Die Deportation einer so großen Bevölkerungsgruppe hatte auch eine enorme wirtschaftliche Schwächung des Landes zur Folge. Es kam zu Hungersnöten, die alle Bevölkerungsgruppen betrafen und viele Todesopfer forderten. Die Machthaber nahmen das in Kauf.

 

 

Die Welt: Wie offen geht die Türkei mit der Öffnung historischer Archive um?

Pschichholz: Es kann in zahlreichen türkischen Archiven geforscht werden. Besonders die Regionalarchive unterliegen keinen so starken Restriktionen, sie sind aber für die Erforschung des Genozids sehr wichtig. Einige Bestände innerhalb der türkischen Archive vor allem in Ankara und Istanbul werden noch unter Verschluss gehalten. Es wäre sinnvoll, diese der Forschung bereitzustellen.

Die Welt: Gibt es internationale wissenschaftliche Konferenzen, wo Forschungsergebnisse zum Thema vorgestellt werden? Welche Rolle spielen dabei türkische Historiker?

Pschichholz: Es finden zahlreiche Konferenzen statt, auf denen Ergebnisse der Genozidforschung diskutiert werden. Selbstverständlich sind dort auch türkische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vertreten. Auch in vielen Bereichen der türkischen Wissenschaft wird dieses Thema unter der Bezeichnung "Völkermord" erforscht.

Es gibt hervorragende türkische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen großen Beitrag dazu geleistet haben, dass wir heute sehr viel mehr über den Völkermord an den Armeniern wissen. Im April letzten Jahres fand in Istanbul an der privaten Bilgi-Universität eine Konferenz über den Ersten Weltkrieg statt. Der Begriff "Völkermord" hat dort nicht für Aufregung gesorgt.

 

 

 

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article139981810/Warum-die-Tuerkei-den-Genozid-nicht-anerkennt.html

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Götz Aly: "Der armenische Nationalismus war aggressiv und auf die Loslösung großer türkischer Gebiete gerichtet. Er wurde über Jahrzehnte mit allen geheimdienstlichen, militärischen und finanziellen Mitteln von der britischen und der russischen Regierung mit dem Ziel gefördert, das Osmanische Reich fortgesetzt zu demütigen und zu zerstören. Der sprichwörtliche "kranke Mann am Bosporus" wurde vorsätzlich krank gemacht, um die territorialen Reste zwischen London, Moskau, Paris und Rom, zwischen Athen, Wien und Sofia aufzuteilen. Die von den europäischen Großmächten aufgestachelten Nationalbewegungen der Griechen, Armenier, Serben und Bulgaren gingen bis in das frühe 20. Jahrhundert hinein mit Hunderten großen Massakern an muselmanischen Männern, Frauen und Kindern einher. All das gehörte zum politischen Programm des europäischen, stets als "christlich" kaschierten Imperialismus. Über dieses trübe Kapitel muss gesprochen werden, wenn der 1915 begangenen Morde an den Armeniern heute historisch aufgeklärt werden soll. Dazu gehört selbstverständlich auch Mitverantwortung des Deutschen und des Habsburgischen Reiches, die 1915 als Kriegsverbündete mit zahllosen Militärberatern in der Türkei unterwegs waren.Die türkische Regierung hat zugesagt, einer gemischten Historikerkommission alle Archive zugänglich zu machen. Die armenische Regierung lehnt diese Kommission jetzt ab und behauptet, es handle sich um eine "türkische Falle". Das ist unaufrichtig. Vor allem aber hätten russische, britische, französische und deutsche Historiker daran mitzuwirken und die Archive ihrer Länder weit zu öffnen.Die heutigen Türken sollten sich der historischen Verantwortung für den Mord an den Armeniern stellen. Aber es zeugt von Geschichtsvergessenheit und grober Ungerechtigkeit gegenüber der Türkei, wenn Europa heute noch immer so tut, als hätte es mit den Ursachen nichts zu tun gehabt."

 

 

 

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Völkermordstreit mit der Türkei

 

Kommentar: Wie der Bundestag von Lobbyorganisationen beeinflusst wird

 

Veröffentlicht am*31. Mai 2016

 

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Foto: Von Tobias Koch - OTRS, CC BY-SA 3.0 de,https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35569448

 

(iz). Am Donnerstag möchte der Deutsche Bundestag eine gemeinsame Armenien-Resolution von CDU/CSU, SPD und Grünen beschließen, welches die damaligen Ereignisse im Osmanischen Reich als „Völkermord“ einstuft. Staatsministerin Aydan Özoguz (SPD) wies darauf hin, dass es zu erwarten sei, „dass durch diese Abstimmung Türen eher zugeschlagen und die geschichtliche Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien sogar verhindert wird“.

 

In der Tat ist es nicht Aufgabe des durch Lobbyorganisationen beeinflussten Parlaments, darüber zu befinden, ob und was Völkermord ist. Dafür gibt es Juristen und Gerichte sowie Wissenschaftler, Archive und Quellen. Ein Ereignis, das sich vor über hundert Jahren abspielte, muss von Historikern, insbesondere beider Völker untersucht und diskutiert werden.

 

Kompetenzüberschreitung des Bundestags

Es ist daher zu fragen, ob der Bundestag als wichtigstes Organ der Legislative nicht seine Kompetenzen überschreitet und für sich Aufgaben der Judikative und der Forschung vereinnahmt. Genau deshalb ist zu konstatieren, dass die historischen Beziehungen zwischen Türken und Armeniern heute von den falschen Instanzen diskutiert werden.

 

Die Politik hat bei dieser Thematik lediglich die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die historischen Archive geöffnet und die darin befindlichen Materialien den Wissenschaftlern zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Politik hat ferner die Pflicht, sich konstruktiv, neutral und unabhängig zu positionieren, damit eine Lösung* für eine bestehende Angelegenheit gefunden wird. Die Resolutionen, die die verschiedenen Parlamente heute fassen, dienen vielmehr dazu, Teile der armenischen und türkenfeindlichen Diaspora zufrieden zu stellen und anstatt eine Lösung zu finden, die Debatte und den Sachverhalt leichtfertig noch weiter durcheinander zu bringen.

 

Diese antitürkische Diaspora kooperiert zudem sehr eng mit separatistischen, ethno-nationalistischen, linksfaschistischen und pseudokonfessionellen Organisationen. Leider erwecken mehrere Bundestagsabgeordnete den Anschein, sich dem Druck und der Agitation dieser Kreise ergeben zu haben.

 

Ehre gebührt allen Opfern gleicherweise

Während des Ersten Weltkriegs sind neben Türken, Kurden und Armeniern auch andere Menschen aus unterschiedlichsten Volksstämmen ums Leben gekommen. Es stellt sich daher die Frage, wie eindimensional, anmaßend und niederträchtig es ist, nur einem einzigen Volk oder nur einer Religion zu gedenken.

 

Wäre es nicht menschlicher und ethischer, allen Opfern die Ehre und Erinnerung zu erweisen? Zum Beispiel auch den Millionen von Opfern, die durch Zwangsumsiedlungen und kriegerische Akte aus dem Balkan, Thrazien und dem heutigen Griechenland und Russland ums Leben kamen?

 

Außerdem sei die Frage, wieso Abgeordnete des Bundestags und Kirchenvertreter in Deutschland nur an das Leid der Christen gedenken und beispielsweise die ethnischen Säuberungen und den Genozid in den 1990er Jahren mitten in Europa an muslimischen Bosniaken in Srebrenica völlig ausblenden, ebenso erstattet.

 

Der Mensch ist wertvoll, weil er ein Mensch ist

Sind nichtchristliche Opfer vielleicht weniger wertvoll? Was ist mit den Opfern in Afrika (Ruanda, Kongo, Somalia usw.)? Wieso gedenkt niemand so ausgiebig wie es jetzt der Fall ist, den Opfern in Syrien, Sri Lanka, Irak, Bosnien-Herzegowina, Afghanistan oder Gaza, Tel-Aviv, Xinjiang und Myanmar-Arakan?

 

Der ehemalige Präsident der Handelskammer von Ankara, Sinan Aygün, bezeichnet die Tragödien in Teilen dieser Orte als „postmodernen Völkermord“ und fragt, wieso kaum jemand wirksam die Stimme erhebe, wenn im Irak oder Syrien zwischen 665.000 bis 1.000.000 Menschen getötet werden.

 

Eine Art „Kreuzzugsmentalität“ führt hier nicht weiter. Menschen sollten nicht nach Religionen oder anderen Gesichtspunkten klassifiziert werden. Menschen verdienen eine Achtung allein deshalb, weil sie Menschen sind. Aus diesem Grunde verdienen sowohl Armenier als auch Bosnier, Tutsis, Rohingya, Uiguren, Yeziden, Tamilen, Thraker und sonstige Menschen, die Opfer von Gewalt, Bürgerkrieg oder grausame Verbrechen geworden sind, eine aufrichtige Anteilnahme.

 

Türkei fordert seit Jahren eine Aufarbeitung durch eine unabhängige Historikerkommission

Das Ziel solch einer Debatte sollte eine wirkliche Aussöhnung zwischen dem türkischen und dem armenischen Volk*sein. Ob dies jedoch ernsthaft bezweckt wird, bezweifeln Experten. Denn die Türkei seinerseits bietet seit Jahren an, ihre Archive einer unabhängigen Historikerkommission uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Aus Mangel an Kooperationspartnern konnte dies bis jetzt nicht in die Tat umgesetzt werden.

 

Ferner ist die Bezeichnung der katastrophalen Ereignisse im damaligen Osmanischen Reich als sogenannter „erster Völkermord des 20. Jahrhunderts“ historisch unhaltbar und zeugt von mangelnder Kenntnis oder politisch-ideologischer Realitätsverweigerung. Auch wenn die Mehrheit der deutschen Abgeordneten davon nichts wissen möchte, war die weitgehende Ausrottung der Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, zwischen 1904 und 1908 nach einhelliger Ansicht der Wissenschaft als Völkermord einzustufen.

 

Oberkommando der türkischen Truppen lag bei der deutschen Militärmission

Ein weiteres aber durchaus pikantes Detail darf ebenso nicht untergehen: Die jungtürkischen Truppen wurden damals von deutschen Offizieren kommandiert, und Reichskanzler Theobald von Bethmann-Hollweg hatte, wie der Journalist Christian Bommarius schreibt, die Losung ausgegeben: „Unser Ziel ist es, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig, ob darüber die Armenier zugrunde gehen oder nicht.“

 

Auch die Briefwechsel damaliger deutscher Diplomaten in Istanbul sind schockierend. Was die deutschen Militärdiplomaten dort über die Armenier über die Lippen bringen, ist kaum noch an rassistischer Geschmacklosigkeit und Menschenverachtung zu überbieten.

 

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