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SelamunAleykum liebes Forum!

 

Die eigentlich seriöse Berichterstattung des staatlichen, österreichischen Rundfunks hat mich diesmal auf negative Weise überrascht. Die relevanten Punkte die hier zur Diskussion stehen sind rot markiert. Der Verfasser des irreführenden Beitrags der im Ressort "Religion" veröffentlich wurde ist weiter unten namentlich gemeinsam mit dem link erwähnt.

 

Auch in Österreich werden in Einzelfällen Bestimmungen des islamischen Rechts, der Scharia, angewendet. Was grundsätzlich internationaler Standard ist, stößt derzeit auf heftige Kritik populistischer Politiker und ruft eine spannende Frage auf den Plan: Können westliche Staaten das islamische Recht überhaupt komplett ignorieren?

 

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat im März in Österreich für Aufsehen gesorgt. Ein Ehepaar aus Saudi-Arabien, das seit über 20 Jahren hier lebt, hatte 2003 die Scheidung eingereicht. Die Frau bekam in den ersten beiden Instanzen Unterhaltszahlungen zugesprochen, wogegen der Mann beim Obersten Gerichtshof Beschwerde einreichte. Dieser entschied, dass in diesem Fall das saudi-arabische Recht, das auf der Scharia basiert, anzuwenden sei, und dass der Frau deshalb kein Unterhalt zustünde. „Scharia darf in Österreich angewandt werden“, titelte daraufhin „Die Presse“. Was auf den ersten Blick wie die Bestätigung der schlimmsten Befürchtungen rechtsradikaler Politiker klingt, steht tatsächlich in Österreich und in ganz Europa an der Tagesordnung. „In Fällen wie diesem sind schon immer ausländische Rechtsordnungen angewendet worden. Das ist internationaler Standard“, sagt Richard Potz, Religionsrechtsexperte der Universität Wien, gegenüber religion.ORF.at. „Das passiert ständig und ist sicherlich kein Grund zur Aufregung. Ich weiß nicht, was man sich bei dieser Schlagzeile gedacht hat.“

Internationales Privatrecht

 

Welche Rechtsordnung in Scheidungsfällen mit ausländischer Beteiligung zu Anwendung komme, erklärt der Religionsrechtler, werde überall auf der Welt im so genannten „Internationalen Privatrecht“ geregelt. Für dieses wiederum habe jeder Staat seine eigenen nationalen Gesetze. Dass Gesetze aus dem Ausland im Bereich des Privatrechts zur Anwendung kommen, stehe daher überall auf der Welt an der Tagesordnung.

Natürlich gibt es Ausnahmen, in denen dann doch das Recht des jeweiligen Gerichtsstandorts zum Tragen kommt. Und zwar immer dann, wenn das eigentlich anzuwendende ausländische Recht den „Grundwerten“ des inländischen widerspricht. „Ordre public“ heißt das im Rechtsjargon, und so ist es auch in Österreich.

Unterhaltszahlungen auch in Österreich kein Standard

 

Im besagten Fall sind die nicht gewährten Unterhaltszahlungen für die geschiedene Frau jedenfalls laut OGH kein Verstoß gegen die „Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung“. Auch deshalb, weil die „ordre public“ international immer sehr sparsam eingesetzt wird, wie der OGH in seiner Entscheidung ausführt. Zu beachten sei auch, so die Entscheidung des OGH, dass auch in Österreich keineswegs automatisch klar sei, ob einer Frau nach der Scheidung Unterhalt zustehe.

Potz beobachtet die internationalen Urteile auf diesem Gebiet sehr genau und meint, dass bei Urteilen, die tatsächlich gegen die besagten „Grundwerte“ verstoßen, auf die Anwendung ausländischer Rechtsnormen verzichtet wird. „In Fällen, bei denen zum Beispiel die Gleichberechtigung von Frauen nicht gewährleistet ist oder Kinderrechte verletzt werden, wird natürlich immer von der Anwendung ausländischer Normen abgesehen“, erklärt er.

Scharia-Verbot?

 

Dennoch könnte die OGH-Entscheidung ein politisches Nachspiel haben. Wie „Die Presse“ am berichtete, haben sich mehrere Politiker kritisch zu dem OGH-Urteil geäußert. Aus dem Justizministerium hieß es demnach etwa: „Unsere Rechtsprechung hat nach den Werten der christlichen, zivilisierten, westlichen Welt zu erfolgen und jedenfalls nicht nach der Scharia.“ Und auch im Frauenministerium wurde die derzeitige Rechtslage laut „Presse“ hinterfragt: „Der große Interpretationsspielraum der Richter ist sicher problematisch“, so die Stellungnahme des Büros von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Die FPÖ forderte fast reflexartig ein Verbot der Scharia in Österreich.

Das Spannungsfeld zwischen Scharia und Internationalem Privatrecht beschäftigt aber nicht nur Österreich. Die Republikaner haben in den letzten Monaten in mehreren US-amerikanischen Bundesstaaten versucht, die Scharia per Gesetz zu verbieten. In Oklahoma schlug dieser Versuch fehl, weil der Oberste Gerichtshof der USA das Gesetz als diskriminierend gegenüber Muslimen einstufte. Um dies zu umgehen, planen Republikaner in mehreren Bundesstaaten jetzt, überhaupt sämtliche internationale Rechtsnormen per Gesetz zu ignorieren. Die Scharia wird in diesen Entwürfen nicht mehr beim Namen genannt, in den Ausführungen der agierenden Personen aber sehr wohl immer wieder als Bedrohung dargestellt. „In unserem Bundesstaat sollen nur unsere Gesetze zur Anwendung kommen“ – derart pauschal fallen die Forderungen aus.

Ignorieren wäre „Anmaßung“

 

Die Konsequenzen werden dabei komplett ausgeblendet. Eine Beschränkung auf nationale Gesetze würde de facto einer Abschaffung des Internationalen Privatrechts in dem jeweiligen Land gleichkommen. Diese würde international auf wenig Begeisterung stoßen, erklärt Prof. Irmgard Marboe von der Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Wien im Gespräch mit religion.ORF.at: „Wenn ein Staat eigene Gesetze anwendet, obwohl nach internationalen Standards Gesetze eines anderen Staates anzuwenden wären, ist das ein klarer Fall einer Jurisdiktionsüberschreitung“, so Marboe. „Das würde vermutlich als Anmaßung empfunden werden und könnte völkerrechtliche Konsequenzen haben, die bis zu einer Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof reichen.“

Die Folgen von Gesetzen, wie sie in den USA derzeit angedacht werden, könnten allerdings noch viel weiter reichen. „Im Prinzip spricht ein Staat, der nur noch nationale Gesetze anwenden will, sämtlichen Bestimmungen des Völkerrechts und damit auch den Menschenrechten ihre Geltung ab“, sagt Marboe. Ausbaden müsse die folgenden Beschwerden dann der Oberste Gerichtshof der USA, der genau aus diesem Grund wohl versuchen werde, solche Gesetze zu verhindern.

 

„Lächerlich und populistisch“

 

Angesichts dessen sind die Forderungen der US-Republikaner laut Marboe als „lächerlich und populistisch“ einzustufen. Die komplette Abschaffung der Anwendung internationalen Rechts ist in der Praxis nicht so leicht umzusetzen, wie die Forderungen vieler Populisten glauben machen wollen. Sie ist aber prinzipiell auch gar nicht notwendig, weil, wie Marboe nochmals betont, die „ordre public“-Regelung ohnehin über die Grundwerte der Rechtsordnung und die Einhaltung der Menschenrechte wacht.

 

Michael Weiß, religion.ORF.at

 

http://religion.orf.at/projekt03/news/1104/ne110413_scharia_fr.htm

Bearbeitet von yilmaz
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Die eigentlich seriöse Berichterstattung des staatlichen, österreichischen Rundfunks hat mich diesmal auf negative Weise überrascht.

 

ws, Bruder,

 

Um ehrlich zu sein verstehe ich nicht, warum du so enttäuscht bist, soll der Mann jetzt nach 20 Jahre Ehe im Ausland kein Unterhalt zahlen oder wie?

 

Ob das Scharia-Konform ,im Sinne vom Quran und Sunnah, ist bezweifle ich aber gewaltig.

Oder hab ich dich jetzt falsch verstanden? ich hab nämlich nicht den ganzen Artikel gelesen.

Bearbeitet von Lamya
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  • 2 Wochen später...
Muss er nicht eben durch die Sharia Unterhalt zahlen? Ich meine, wenns wirklich christlich wird dann bekommt sie nichtmal einen pfifferling, und das normale Justizsystem wird hier als die Krönung dargestellt und in seinm Schatten wird die Sharia als Sackgasse abgestempelt. Ist es nicht in Wirklichkeit so, daß viele Frauen durch das Scheidungsgesetz oftmals benachteiligt sind? Und gerade dieses System soll jetzt den Unterhalt von einem Saudia-Araber (ich kenn keinen einzigen GASTARBEITER aus Saudi-Arabien) die Levitenb lesen, wo er sich doch hinter der Scharia versteckt um keinen Unterhalt zu zahlen?
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