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SALAM ALEIKUM, DER FRIEDE SEI MIT EUCH!!!!!

 

Beim Muslim Markt gab es einen Kommentar bzw. Artikel zu einem anti-islamischen Hetzfilm

(siehe http://www.muslim-markt.de/forum/messages/3474.htm)

 

Zu diesem Thema möchte ich auch noch etwas wichtiges mitteilen:

 

vor einigen Wochen habe ich einen anderen Krimi gesehen, bei dem es um einen Anschlag

von sogenannten ,,Islamisten" (was auch immer ,,Islamisten" sein sollen) auf ein Fussballstadion geht.

Eine Polizistin verfolgt einen jungen Mann, der in ein Fussballstadion rennt, und fordert ihn auf stehen zu bleiben...

Er bleibt aber nicht stehen, schläudert stattdessen eine Tasche nach vorne und eine Bombe exblodiert.

 

Es gibt Tote und Verletzte...Menschen schreien...

 

Der junge Attentäter überlebt...

 

liegt aber unter Trümmerteilen begraben und der Arzt sagt er müsse sterben...

 

während der junge Attentäter unter den Trümmerteilen liegt, fängt einer der Polizisten an eine emotionale Diskussion

mit dem jungen Attentäter zu führen...

 

Der Polizist sagt dem jungen Attentäter, dass er feige gewesen sei und der Islam ihm nicht geholfen habe,

da er ja die Tasche so weit nach vorne geschmissen habe, da er Angst gehabt hätte...

 

Der junge Attentäter mit muslimischen Hintergrund erzählt dem Polizisten, dass die Menschen im Westen

Drogen nehmen, Selbstmord begenen und und und

 

Der Polizist erwähnt daruf hin, dass die Menschen im Westen aber keine Menschen töten(mal von Millionen von, durch westlicher Hand getöteter Muslime abgesehen. Man braucht sich ja nicht wundern, wenn man von einer Katze gekrazt wird, die man Jahre lang brutalst geqält und unterdrückt hat)....

worauf der Attentäter, muslimischer Herkunft sprachlos bleibt...

 

Ich kann die Diskussionen zwischen Attentäter und Polizisten und Attentäter

nicht mehr komplett exakt wiedergeben.

 

Jedenfalls wird der Zuschauer in dem Film auf hinterhältige, scheinheilige und falsche Art ganz langsam und emotional in den anti-islamischen

Hass hineingeschaukelt(hineingeführt) ohne zu merken....

 

Ich selbst bin vor ca. 9 Jahren zum Islam übergetreten...

 

Ich selbst war von der hiesigen Gesellschaft und Medien beeinflusst.

 

Ich war instabil(habe selbst auch einen Selbstmordversuch vor meinem Übertritt zum Islam unternommen und habe meinen inneren Frieden und Halt im Islam gefunden)

 

Hätte ich den gleichen anti-islamischen Hetzfilm so mit 15 oder 16 gesehen, als ich noch kein Muslim war,

ich wäre vor Hass auf Muslime und den Islam durchgedreht und Amok gelaufen. So sehr hätte der Film meine Emotionen angesprochen und

den blinden Hass in mir gefördert...

 

Und ich weiß nicht was dann passiert wäre...

und was ich dann mit Muslimen gemacht hätte...

 

Aber GOTT sei Dank bin ich durch GOTTes Gnade rechtzeitig zum Islam gekommen

 

 

Es wird uns weiß gemacht, dass die Sicherheitsbehörden und Sicherheitskräfte so super,

so genial, so rafiniert sind, dass sie hunderte von geplanten Anschlägen auf deutschen Boden angeblich vereiteln konnten

aber gleichzeitig konnten sie die Ermordung von neun Menschen muslimischer Abstammung auf deutschem Boden angeblich nicht vereiteln...

 

BITTE ERZÄHLT ANDEREN VON DIESEM, MEINEM KOMMENTAR ODER/UND LEITET ES WEITER ODER/UND VERBREITET ES IM INTERNET z.B. durch posten

 

VOR ALLEM AN NICHTMUSIME, DAMIT DIESE ENDLICH VERSTEHEN MÖGEN...!!!!!

 

 

§ 130 Volksverhetzung

 

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

 

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

 

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

 

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

 

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

 

a) verbreitet,

 

b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

 

c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

 

d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

 

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

 

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

 

(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

 

(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

 

WASSALAM

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