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NSU-Ausschuss: Otto Schily beteuert seine Unschuld

 

„Nichts Böses sehen, nichts Böses hören, nichts Böses sagen“

 

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily spielt den Ahnungslosen. Bei seinem Auftritt vor dem NSU-Ausschuss konnte er auf einen Großteil der Fragen der Ausschuss-Mitglieder nicht antworten. Begründung: Erinnerungslücken. Auch seine ehemalige Referatsleiterin zeigte sich in ihren Antworten sehr verhalten.

 

Neue Erkenntnisse gab es bei der Anhörung Otto Schilys vor dem NSU-Untersuchungsausschuss nicht. Schily war von 1998 bis 2005 Bundesinnenminister.

Er übernehme die „politische“ Verantwortung dafür, dass die Sicherheitsbehörden der „Mörderbande“ der NSU nicht rechtzeitig auf die Schliche gekommen seien. Für seine Lippenbekenntnisse soll Schily „sowohl von Koalitions- wie Oppositionsseite“ Anerkennung erhalten haben.

 

Ferner gab er zu, dass in den vergangenen Jahren die Bildung terroristischer Strukturen im rechtsextremistischen Milieu grundsätzlich ausgeschlossen wurden, berichtet die Pressestelle des Bundestags. Zu Einzelheiten des Nagelbomben-Anschlags in Köln-Mülheim am 9. Juni 2004, wollte oder konnte er sich nur schwerlich erinnern. Damals wurden 22 Deutsche mit türkischer und kurdischer Herkunft teils schwer verletzt. Otto Schily erklärte einen Tag darauf, dass der Anschlag einen „kriminellen“ und keinen „terroristischen“ Hintergrund habe. Doch die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, fügte er hinzu. Woher sich Otto Schily diese Sicherheit in seiner Argumentation nahm, ist bis heute nicht bekannt.

 

Insgesamt war der Auftritt Schilys und seiner früheren Referatsleiterin Christine Hammann, geprägt von Gedächtnislücken und Unschuldsbeteuerungen. Konsequenzen für seine fahrlässigen oder vorsätzlichen Verfehlungen im Amt muss er nicht fürchten.

 

In der Zwischenzeit belassen es einige Kirchenvertreter nicht bei Beileidsbekundungen für die NSU-Opfer-Familien. Das Erzbistum München-Freising hat allen Familien, die beim Prozess gegen die NSU-Mitglieder als Nebenkläger auftreten, finanzielle Unterstützung zugesagt. Für Fahrt- und Übernachtungskosten der Familien stünden 20.000 Euro zur Verfügung. Das gab Barbara John, Ombudsfrau für die Hinterbliebenen, bekannt.

 

 

http://www.youtube.com/watch?v=55zSwoF-tLc&feature=player_embedded

 

Deutsch Türkische Nachrichten | Veröffentlicht: 15.03.13, 18:31

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http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/terrorzelle-nsu-ein-ueberschaubares-riesenverfahren-12116270.html

15.03.2013 · Sebastian Edathy empört sich über den angeblich zu kleinen Saal für den NSU-Prozess im Oberlandesgericht München. Dabei gibt es für die Raumwahl durchaus überzeugende Argumente.

Von Karin Truscheit

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was denn, bei einer solchen Angelegenheit müsstest ihr das im Justizpalast prozessieren, nicht im Bezirksgericht. Oder habt ihr nichts vergleichbares, keine Räumlichkeiten die das Wort Gericht verdienen, keine qm²? Man könnte meinen, es ist extra-erwünscht hinter verschlossenen Türen sich wieder mal etwas untereinander auszumachen, immerhin schaut die internationale Gesellschaft jetzt ganz genau zu.
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was denn, bei einer solchen Angelegenheit müsstest ihr das im Justizpalast prozessieren, nicht im Bezirksgericht. Oder habt ihr nichts vergleichbares, keine Räumlichkeiten die das Wort Gericht verdienen, keine qm²? Man könnte meinen, es ist extra-erwünscht hinter verschlossenen Türen sich wieder mal etwas untereinander auszumachen, immerhin schaut die internationale Gesellschaft jetzt ganz genau zu.

 

 

Du brauchst nicht nur einen Arzt, du brauchst Ärzte. Komplexe Vorgänge, die das Bestreichen von Brot mit Butter übersteigen, scheinen jenseits Deines Horizontes zu liegen, wenn Du meinst, hier wären polemische Falschaussagen deinerseits angemessen. Du liest nichts.

 

 

 

 

Du Yilmaz, kümmer dich doch einfach um Sachen von denen du was verstehst, um Kindergeburtstage z.B.

 

http://forum.misawa.de/showthread.php/17693-Polizei-l%C3%B6ste-heute-unseren-Kindergeburtstag-auf

 

oder mach einen Waldspaziergang

 

 

Das macht den Kopf frei.

Bearbeitet von galama
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NSU-Prozess in München Kein Platz für türkische Medien?

 

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Hinterbliebenen der NSU-Morde, Barbara John, fordert vom Oberlandesgericht München die Zulassung türkischer Journalisten beim NSU-Prozess. "Der Prozess wird nicht nur in der Türkei aufmerksam verfolgt", sagte John der Online-Ausgabe der "Mitteldeutschen Zeitung".

Auch in Deutschland würden aus der Türkei stammende Bürger türkische Zeitungen lesen oder türkisches Fernsehen schauen. Sie verstehe das Akkreditierungsverfahren nicht und gehe auch davon aus, dass man daran noch etwas ändern werde, sagte John.

Özdemir: Verfahren ist "unsensibel und unflexibel"

 

Scharfe Kritik an den beschränkten Plätzen für Journalisten im NSU-Prozess kommt auch von Grünen-Chef Cem Özdemir. Er bezeichnete das Vergabeverfahren als "unsensibel und unflexibel". Ausländische Medien müssten aus erster Hand aus dem Gericht berichten können, um internationale Transparenz herzustellen, sagte er. Damit würde deutlich gemacht, dass Deutschland die Verbrechen detailliert aufkläre.

 

 

"Größtmöglicher kommunikativer und politischer Unfall"

 

Von einem "größtmöglichen kommunikativen und politischen Unfall mit vorheriger Ansage" sprach die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union (dju), Cornelia Haß. Nach den Pannen bei den Ermittlungen gegen den NSU dürfe sich die Bundesrepublik hier nicht ein weiteres Mal blamieren, sondern müsse den Weg frei machen für eine lückenlose und freie Berichterstattung, forderte Haß.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Michael Konken forderte, dass neben türkischen auch griechische Nachrichtenagenturen zur Verhandlung zugelassen werden. Beide Länder seien durch die Morde an neun Migranten betroffen, sagte Konken dem "Münchener Merkur". "Umgekehrt würden wir einen Riesenaufstand machen, wenn im Ausland kein deutscher Journalist in den Saal dürfte", gab er zu bedenken.

 

 

Platzvergabe nach Reihenfolge der Anmeldung

 

Das Oberlandesgericht München hatte am Montag mitgeteilt, welche Medien einen der 50 reservierten Sitzplätze bei dem am 17. April beginnenden Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer bekommen. Dabei gingen türkische und griechische Medien leer aus, weil sie nicht zu den ersten 50 Bewerbern um eine Akkreditierung gehörten. Die Akkreditierungsvergabe nach Schnelligkeit sei objektiv und unangreifbar, hieß es von Seiten des Oberlandesgerichts. Das Vorgehen sei vorher bekanntgegeben worden, so dass sich alle Medien darauf einstellen konnten.

Unter den Medien mit garantierten Plätzen sind öffentlich-rechtliche Rundfunksender, die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sowie diverse Tageszeitungen und Magazine. Türkische Medien wie die Nachrichtenagentur Anadolu, die Zeitungen "Hürriyet" und "Sabah" oder NTV Türkei können nun nur nachrücken, wenn ein fest akkreditiertes Medium am jeweiligen Prozesstag morgens bis 15 Minuten vor Prozessbeginn nicht anwesend ist.

 

 

Auch türkischer Botschafter bekam keinen Platz

 

Im Vorfeld des Prozesses war es schon einmal zu einem Eklat um die Verteilung der Sitzplätze gekommen: Weder der türkische Botschafter noch der Menschenrechtsbeauftragte des türkischen Parlaments hatten feste Plätze im Gerichtssaal bekommen. Das Gericht sei noch auf dem Weg, eine Lösung zu finden sagte der Präsident des Oberlandesgerichts, Karl Huber.

Der vorgesehene Gerichtssaal ist für das Verfahren mit mehr als hundert Beteiligten - Richter, Angeklagte, Ankläger, Verteidiger, Nebenkläger und Opferanwälte - an sich zu klein. Der Saal bietet normalerweise nur 136 feste Zuschauerplätze. Inzwischen wurde er umgebaut. Nun sollen gut 100 Plätze auf der Empore für Journalisten und Öffentlichkeit bereit stehen.

 

 

Tagesschau, 26.03.2013

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Im Vorfeld des Prozesses gegen Vertreter der deutschen Neonazi-Zelle NSU in München gibt es Aufregung über den Pressezugang. Kein einziges türkisches Medium soll einen der 50 festen Plätze für Journalisten im Gerichtssaal bekommen - es gebe zu wenige Sitzplätze im Saal. Doch das rief zahlreiche verärgerte Reaktionen hervor.

Das Münchener Oberlandesgericht ließ die Akkreditierungen strikt nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Doch das begrenzte Platzkontingent des kleinen Gerichtssaals war schnell erschöpft - kein Vertreter eines türkischen Mediums war darunter. Unter den 50 zugelassenen Medien sind sieben öffentlich-rechtliche Sender (BR, MDR, WDR, SWR, NDR, ZDF und Deutschlandfunk), die Nachrichtenagenturen dpa, dapd und Reuters sowie diverse Tageszeitungen und Magazine.

 

Terroropfer mehrheitlich türkischer Abstammung

Die Vergabe strikt nach Reihenfolge der Anmeldungen sei bürokratisch, die Nichtberücksichtigung türkischer Medien nicht geeignet, das verloren gegangene Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat wiederherzustellen, wurde kritisiert. Dabei hat das hohe Interesse seitens der türkischen Medien einen guten Grund: Schließlich waren die Opfer von acht der zehn Morde, die dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zugeschrieben werden, türkischer Abstammung.

 

Auch der Verein der ausländischen Presse in Deutschland (VAP) kritisierte die Entscheidung. Es sei „ziemlich überraschend, dass die türkischen Medien nicht mit Sicherheit im Gerichtssaal sitzen können, obwohl die meisten Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds türkischer Herkunft sind“, sagte VAP-Vizechef Pascal Thibaut der „Berliner Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe).

 

„Türkische Öffentlichkeit ausschließen?“

„Auch viele Türkischstämmige in Deutschland lesen noch türkische Zeitungen oder schauen türkisches Fernsehen. Darum wäre es nicht nur wünschenswert, sondern wichtig, dass sie Zutritt haben“, sagte Barbara John, die Ombudsfrau der deutschen Bundesregierung für die Opfer des NSU-Terrors. Sie verstehe das Akkreditierungsverfahren nicht und gehe auch davon aus, dass man daran noch etwas ändern werde, so John. Zudem sei der Prozess auch in der Türkei von großem öffentlichem Interesse.

 

Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, sprach von einem fragwürdigen Vorgang. „Ich frage mich, was das Gericht eigentlich will? Will es die türkische Öffentlichkeit aus dem Prozess ausschließen?“ Auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) kritisierte das Vorgehen des Gerichts - es handle sich um eine „sehr unglückliche Entscheidung“. Diese schade dem Vertrauen der deutschen Muslime in die Aufarbeitung der Mordserie, sagte ZMD-Vorsitzender Aiman Mazyek.

 

„Bild“ bot „Hürriyet“ Platz an

In Reaktion auf die Debatte bot die deutsche „Bild“-Zeitung der türkischen „Hürriyet“ ihren Platz im Saal an - doch die Rochade dürfte laut Gericht an den Akkreditierungsbedingungen scheitern. Gerichtssprecherin Margarete Nötzel sagte, ein solcher Tausch sei nicht möglich. Jeder Journalist müsse namentlich sowie für das Medium akkreditiert sein. Eine Nachmeldung sei nicht möglich. „Wir können nicht im Nachhinein die Akkreditierungsbedingungen ändern.“

 

Auch deutsche Politiker reagierten auf den laufenden Disput: SPD-Chef Sigmar Gabriel und Grünen-Chef Cem Özdemir kritisierten das Verfahren. „Das Oberlandesgericht sollte seine Haltung überdenken und sich nicht auf irgendwelche formelle Begründungen zurückziehen“, verlangte Gabriel. Özdemir sagte: „Sich nun allein auf die zeitliche Reihenfolge der Akkreditierungsanträge zu berufen ist nur bürokratisch.“ Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte der „Süddeutschen Zeitung“, nötig sei „größtmögliche Transparenz und Offenheit, um bei Menschen hierzulande und in der Türkei für neues Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat zu sorgen“.

 

Gericht verteidigt Formalitäten

Das Vorgehen des chronologischen Anmeldeverfahrens sei vorher bekanntgegeben worden, so dass sich alle Medien darauf hätten einstellen können, rechtfertigte das Münchner Oberlandesgericht die Modalitäten. Als Alternative wäre nur ein Losentscheid infrage gekommen, meinte eine Gerichtssprecherin. Dieser hätte aber noch mehr Schwierigkeiten aufgeworfen, hieß es.

 

123 Medien hatten sich um eine Akkreditierung bemüht, unter ihnen acht türkische. Sie erhalten nun eine Akkreditierungskarte, jedoch ohne sicheren Platz. Auch große internationale Medien wie die Nachrichtenagenturen AP und AFP, die „New York Times“, die BBC und die „International Herald Tribune“ sind auf der Nachrückerliste. Die mutmaßliche Rechtsterroristin und Hauptangeklagte Beate Zschäpe muss sich vom 17. April an zusammen mit vier mutmaßlichen Helfern verantworten.

 

Die Mordserie der rechtsextremen Zwickauer Terrorzelle ist beispiellos: Zehn Menschen sollen die Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ermordet haben. Zwischen den Jahren 2000 und 2007 töteten sie in Deutschland acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer und eine Polizistin.

Das ist das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen. Die Opfer wurden kaltblütig erschossen, aus nächster Nähe. Hinzu kamen zwei Sprengstoffanschläge mit 23 Verletzten. Die mutmaßlichen Täter und NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich kurz vor der Festnahme töteten, entkamen immer unerkannt. Beate Zschäpe, einzige Überlebende des Trios, muss sich ab April vor Gericht verantworten. Eine Übersicht über die Verbrechen:

 

9. September 2000, Nürnberg: Mundlos und Böhnhardt überraschen den türkischen Blumenhändler Enver Simsek (38) beim Sortieren von Pflanzen in seinem Kleintransporter. Sie feuern neunmal auf den Vater von zwei Kindern. Simsek stirbt zwei Tage später an den Folgen seiner Schussverletzungen.

 

19. Januar 2001, Köln: In einem iranischen Lebensmittelgeschäft explodiert ein Sprengsatz. Die 19-jährige Tochter des Inhabers wird schwer verletzt. Mundlos oder Böhnhardt deponierten die Bombe in dem Geschäft - versteckt in einer Christstollendose.

 

13. Juni 2001, Nürnberg: Abdurrahim Özüdogru arbeitet in seiner Änderungsschneiderei, als die Terroristen das Geschäft betreten und zweimal auf ihn schießen. Der 49-jährige Türke stirbt noch am Tatort. Er hinterlässt eine Tochter.

 

27. Juni 2001, Hamburg: Mundlos und Böhnhardt töten den türkischen Händler Süleyman Tasköprü mit drei Kopfschüssen in seinem Lebensmittelgeschäft. Der 31-Jährige hinterlässt eine Tochter.

 

29. August 2001, München: Habil Kilic steht hinter dem Verkaufstresen, als die Mörder in sein Gemüsegeschäft kommen und unvermittelt auf ihn schießen. Eine Kundin findet den 38-Jährigen wenig später. Für ihn kommt jede Hilfe zu spät. Kilic hinterlässt eine Tochter.

 

25. Februar 2004, Rostock: Mundlos und Böhnhardt töten den türkischen Imbissverkäufer Yunus Turgut in einem Dönergrill. Sie feuern viermal auf den 25-Jährigen. Turgut lebte eigentlich in Hamburg, in Rostock war er nur zu Besuch. In dem Imbiss half er aus. Der junge Mann war unverheiratet und kinderlos.

 

9. Juni 2004, Köln: Die Terroristen zünden eine Nagelbombe in der Keupstraße vor einem türkischen Friseursalon. Der Sprengsatz ist auf dem Gepäckträger eines Fahrrads befestigt. Die Wucht der Explosion lässt Fenster noch in mehr als 200 Meter Entfernung zu Bruch gehen. 22 Menschen werden verletzt, einige lebensgefährlich.

 

9. Juni 2005, Nürnberg: Ismail Yasar wird in seinem Dönerimbiss getötet. Die Rechtsterroristen schießen den 50-jährigen Türken kaltblütig nieder. Er hinterlässt einen Sohn.

 

15. Juni 2005, München: Mundlos und Böhnhardt tauchen plötzlich in dem Schlüsseldienst auf, den der Grieche Theodoros Boulgarides gemeinsam mit einem Partner betreibt. Den 41-Jährigen treffen drei Schüsse in den Kopf. Der zweifache Vater stirbt noch am Tatort.

 

4. April 2006, Dortmund: Der türkischstämmige Kioskbetreiber Mehmet Kubasik (39) steht hinter der Verkaufstheke, als seine Mörder durch die Eingangstür des Geschäfts treten. Mundlos und Böhnhardt töten den dreifachen Vater mit mehreren Schüssen. Eine Kundin entdeckt ihn wenig später. Retten kann sie ihn nicht.

 

6. April 2006, Kassel: Halit Yozgat betreibt ein Internetcafe in der Innenstadt. Mehrere Kunden sind zum Telefonieren und Chatten in dem Geschäft, als Mundlos und Böhnhardt das Cafe betreten. Unter den Kunden ist auch ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Yozgat sitzt hinter seinem Schreibtisch, ihn treffen zwei Schüsse in den Kopf. Keiner der Anwesenden will die Täter gesehen haben. Yozgat wird 21 Jahre alt, Kinder hatte der türkischstämmige Mann nicht.

 

25. April 2007, Heilbronn: Die 22-jährige Polizistin Michele Kiesewetter und ihr 24 Jahre alter Kollege machen eine Pause auf der Theresienwiese. Die beiden sitzen in ihrem Streifenwagen, als sich Mundlos und Böhnhardt dem Auto nähern und auf sie schießen. Kiesewetter stirbt noch am Tatort. Ihr Kollege überlebt schwer verletzt.

 

österreichischer Rundfunk, orf.at

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ORF: NSU-Netz größer als gedacht

129 Personen im Umfeld der Terrorzelle

Das Netzwerk der rechtsextremen deutschen Terrorzelle NSU war möglicherweise größer als bisher angenommen. Demnach gehörten 129 Personen aus der rechtsextremen Szene zum engeren und weiteren Umfeld des Neonazi-Trios, dem zehn Morde an Migranten und einer deutschen Polizistin angelastet werden, wie die „Bild am Sonntag“ berichtete.

 

Die 129 Namen stünden auf einer geheimen Liste der Sicherheitsbehörden, die dem NSU-Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestags nun zugegangen sei. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) sagte der Zeitung: „Die neue Zahl ist erschreckend hoch. Jetzt muss schnell geklärt werden, ob es darunter Mitwisser der NSU-Verbrechen und weitere V-Leute gab.“

 

Als harter Kern der Untergrundgruppe gelten dem Zeitungsbericht zufolge die vier Angeklagten, die neben dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe ab dem 17. April vor Gericht stehen, sowie knapp ein Dutzend weiterer Beschuldigter, gegen die noch ermittelt wird. Dazu kämen zahlreiche Helfer und Helfershelfer, die direkt oder indirekt Kontakt mit der mutmaßlichen Neonazi-Zelle gehabt hätten, der sie unter anderem Geld, falsche Papiere und Waffen beschaffen sollten.

 

Imme mehr rechte Straftaten

Politisch rechts motivierte Straf- und Gewalttaten verzeichneten im vergangenen Jahr in Deutschland eine steigende Tendenz. Laut vorläufigen Zahlen zeichnet sich bei den rechten Straftaten ein Anstieg um etwa vier Prozent auf rund 17.600 ab, wie der deutsche Innenminister Peter Friedrich (CDU) dem „Tagesspiegel am Sonntag“ sagte. Bei den rechtsextremen Gewaltdelikten gebe es einen Anstieg um rund zwei Prozent. Friedrich kündigte zugleich an, er wolle mit den Ländern noch einmal über die Erfassung rechtsextremer Gewalttaten sprechen. Hintergrund sind teilweise unterschiedliche Zahlenangaben.

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Islamrat für Korrektur der Vergabe der Presseplätze bei NSU-Prozess

27.03.2013

 

Der Islamrat für die Bundesrepublik hat die Art der Vergabe der Presseplätze im Münchner NSU-Prozess kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass kein einziger Vertreter türkischer Medien berücksichtigt werden solle, sagte der Islamrats-Vorsitzende Ali Kizilkaya am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd. Dieses Vorgehen des Oberlandesgerichts sei "sehr unsensibel".

 

Köln/München (dapd). Der Islamrat für die Bundesrepublik hat die Art der Vergabe der Presseplätze im Münchner NSU-Prozess kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass kein einziger Vertreter türkischer Medien berücksichtigt werden solle, sagte der Islamrats-Vorsitzende Ali Kizilkaya am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd. Dieses Vorgehen des Oberlandesgerichts sei "sehr unsensibel".

 

Kizilkaya fügte hinzu: "Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein hohes Gut - und davor haben wir auch Respekt." Aber im vorliegenden Fall müsse an das Oberlandesgericht appelliert werden, die Vergabe der Presseplätze zu überdenken. Es müsse nach Möglichkeiten gesucht werden, dass auch türkische Medien bei dem Prozess vertreten sind. Kizilkaya warnte, sonst drohe ein "Vertrauensverlust".

 

Für den Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle NSU hatten Medien aus der Türkei und Griechenland keinen festen Platz bekommen, obwohl die meisten NSU-Opfer aus diesen Ländern stammen. Aus Platzgründen dürfen nur 50 Journalisten im Gerichtssaal sein. Das Gericht hatte jenen 50 Medienvertretern einen festen Platz gegeben, die sich als erstes angemeldet hatten.

 

 

 

 

Islamrat, 27.03.2013

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NSU-Prozess Türkische und internationale Medien: Bitte warten!

 

Türkische und andere internationale Medien haben beim NSU-Prozess nur einen Platz auf der Warteliste. Verbände und Politiker sind entrüstet, das Gericht verteidigt sich

 

 

 

 

München Einer hat es geschafft. Rahmi Turan ist freier Journalist - und wohl der einzige Medienvertreter türkischer Abstammung, der beim NSU-Prozess in München sicher dabei sein wird. Froh ist er darüber nicht. "Es ist peinlich und schadet dem Ansehen Deutschlands in der Welt", sagt Rahmi Turan, der auch nur auf einem Umweg einen Platz ergattert hat.

 

 

Die Vorwürfe an die Münchner Justiz hören nicht auf: Seit Wochen erntet das Oberlandesgericht (OLG) Kritik und Entrüstung, weil der Saal, in dem ab 17. April der NSU-Prozess beginnen wird, zu klein ist. Nicht jeder, der will, darf rein.

Jetzt wurde veröffentlicht, welche Pressevertreter einen Platz im Gerichtssaal bekommen – und wieder gibt es Zoff. 123 Medien und freie Journalisten sind zugelassen - aber nur 50 haben einen reservierten Platz, darunter kein türkisches Medium. Und das, obwohl die meisten der NSU-Opfer türkischer Abstammung waren. Auch andere renommierte ausländische Medien gehen leer aus. Dafür schickt die ARD gleich fünf Vertreter einzelner Anstalten, und auch ein Münchner Lokalradio hat einen festen Platz.

Die türkischen Zeitungen Hürriyet und Sabah, die Nachrichtenagentur Anadolu und der Sender NTV Türkei stehen zumindest auf der Warteliste. Wenn 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn noch Plätze frei sind, werden sie an Medien auf dieser Liste vergeben. Gerade zu Beginn und gegen Ende des Prozesses wird das aber kaum passieren.

Das Gericht verteidigt sich und gibt an, die Plätze streng nach Eingang der Anfragen vergeben zu haben. Wer zuerst mailt, mahlt zuerst. Nur so (oder per Losverfahren) sei die Auswahl „objektiv und überprüfbar“. Die Aufforderung zur Anmeldung wurde per Mail verschickt – natürlich vor allem an deutsche Medien. Allerdings war die Pressemitteilung auch für alle anderen im Internet sichtbar.

Vor allem muslimische Verbände sind trotzdem wütend. Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime in Deutschland kritisiert die Platzvergabe aber als „sehr unglückliche Entscheidung“. Damit schade das Gericht dem Vertrauen der deutschen Muslime in die Aufarbeitung der Mordserie. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, sagt: „Ich fordere das Gericht und auch die Politik auf, hier eine Lösung zu finden“. Er will, dass auch türkische Medien garantierte Sitzplätze haben. „Ich werde da nicht locker lassen.“

Unterstützung kommt aus der Politik: Ausländische Medien müssten aus erster Hand berichten, um internationale Transparenz herzustellen, sagte Grünen-Chef Cem Özdemir. Auch die Journalistenverbände sind verärgert. Michael Konken vom Deutschen Journalisten-Verband sagte: „Umgekehrt würden wir einen Riesenaufstand machen, wenn im Ausland kein deutscher Journalist in den Saal dürfte.“

Die Kritiker fordern mehr Flexibilität vom Gericht – doch die Lage ist kompliziert. Es gibt keine Alternative zu dem ausgewählten Saal, sagt das Gericht (AZ berichtete). Und eine Live-Übertragung in einen anderen Raum wie beim Prozess gegen den norwegischen Attentäter Anders Breivik sei nach deutschem Recht nicht möglich – es wäre sogar ein Grund, das Verfahren am Ende anzufechten.

 

 

Abendzeitung, 26.03.2013

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NSU-Prozess: Streit um Plätze für ausländische Journalisten

 

 

 

Nachdem das Münchner Oberlandesgericht bekannt gegeben hat, dass es beim bevorstehenden NSU-Mordprozess keinen der reservierten Presseplätze an ein türkisches Medium vergeben hat, bricht bei Ausländer- und Muslimverbänden ein Sturm der Entrüstung los: Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) empört sich über die "sehr unglückliche Entscheidung". Auch der Verein der ausländischen Presse in Deutschland (VAP) und die türkischen Zeitung "Hürriyet" üben scharfe Kritik.

Der Chefkorrespondent der Zeitung "Hürriyet", Achmed Kühlaci, fordert vom Oberlandesgericht München "mehr Sensibilität und Flexibilität" bei der Zulassung von Journalisten zum NSU-Prozess.

 

 

"Hürriyet" pocht auf Pressefreiheit

 

Im Bayerischen Rundfunk sagte der Journalist am Mittwoch, dass türkische Medien ausgeschlossen seien, transportiere ein falsches Bild von Deutschland. Im Grundgesetz sei Pressefreiheit garantiert, insofern hätten türkische Menschen laut Verfassung das Recht, sich über den Prozess zu informieren.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, sagte, die Entscheidung des Gerichts schade dem Vertrauen der deutschen Muslime in die Aufarbeitung der Mordserie. "Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass das kein Strafprozess ist wie jeder andere, er hat vielmehr die Tragweite wie der Breivik-Fall in Norwegen."

 

 

Türkische Medien nicht im Prozess

 

Kein türkisches Medium hatte im Terrorprozess um die Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen festen Platz im Zuschauerraum erhalten.

Es erhärte sich der Eindruck, dass sich einige der Organisatoren "über die Bedeutung des Prozesses nicht im Klaren" seien, sagte Mazyek. "Es geht hier nicht um Privilegierung türkischer Medien - der Anschein des Gegenteils darf aber auch nicht entstehen."

Vertrauen der Muslime ist gestört

 

Wichtig sei der Wiederaufbau von Vertrauen in die deutsche Aufarbeitung des NSU-Terrors. "Dieses Vertrauen ist bei vielen Muslimen in Deutschland derzeit nicht vorhanden", sagte der ZMD-Vorsitzende.

Daher habe die Bedeutung türkisch- und arabischsprachiger Medien im Zusammenhang mit den NSU-Morden "enorm zugenommen". Dass nun türkische Medien nur als Nachrücker in den Gerichtssaal kommen können, "trägt nicht gerade zur Vertrauensbildung bei, sondern verhärtet noch die Fronten".

Aufruf zur "pragmatischen Lösung"

 

Er wünsche sich nun "pragmatische Lösungen, die unser Gerichtswesen zwar durchaus möglich macht - sie scheinen in München aber derzeit nicht ausgeschöpft zu werden", sagte Mazyek. Er habe den zuständigen Richter schon vor mehreren Wochen schriftlich um einen Zuschauerplatz für seinen Verband gebeten, jedoch noch keine Antwort erhalten.

Der Verein ausländischer Presse (VAP) äußerte ebenfalls Kritik: Er finde es "ziemlich überraschend, dass die türkischen Medien nicht mit Sicherheit im Gerichtssaal sitzen können, obwohl die meisten Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds türkischer Herkunft sind", sagte VAP-Vizechef Pascal Thibaut der "Berliner Zeitung". Gleiches gelte für die großen ausländischen Nachrichtenagenturen in Deutschland.

Kritik vom ausländischem Presseverein

 

"Es sieht so aus, als hätte man das Ganze wie einen Verwaltungsakt abgearbeitet", sagte Thibaut. Im Übrigen könne er nicht beurteilen, "inwiefern diese Anmeldegeschichte von ahnungslosen Justizbeamten bearbeitet wurde oder von den Richtern selbst". "Die Richter sollten auf alle Fälle ein Gespür für die Brisanz der Thematik haben", sagte Thibaut.

Gericht wehrt sich

 

Nach Angaben des OLG München waren die Akkreditierungen für Journalisten strikt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben worden. Der NSU-Prozess beginnt am 17. April. Dem "Nationalsozialistischen Untergrund" werden rassistisch motivierte Morde an neun ausländischen Kleinunternehmern sowie an einer deutschen Polizistin zur Last gelegt. Acht der Opfer waren türkischstämmig, ein Opfer war griechischer Abstammung.

 

 

Quelle: dapd, AFP, dpa 27.03.2013

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An bereits anderer Stelle geschrieben:

 

Da hakts doch schon an der Planung. Dieser Fall ist doch angefangen mit den kontaminierten Wattestäbchen bis heute hollywoodreif.

Tut mir leid, aber ich finds auch daneben, dass bei diesem Prozess Platzmangel überhaupt ein Thema ist. Keine Ahnung ob sich ein größerer Verhandlungssaal gefunden hätte, aber besser wärs gewesen. Sperrt man jetzt die türkissche Presse quasi aus, so hat das gleich wieder ä Gschmäckle, für alle! Und mal ernsthaft, bis jetzt waren Paragraphen dem VS auch nicht sooo wichtig, das sollte auch vom OLG berücksichtigt werden.

Und das hat nichts mit besagten Logenplätzen zu tun, das ist einfach nur noch peinlich. Bearbeitet von galama
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Justiz muss Vorurteile abbauen.

 

Keine türkische Presse im NSU-Verfahren

 

(iz). Am 17. April beginnt in München das Verfahren gegen die NSU-Terrorzelle (Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer), die am Tod von 10 Menschen, darunter acht Türken, verantwortlich sind. Sowohl die Türken in Deutschland als auch in der Türkei erhoffen sich Gerechtigkeit von der deutschen Justiz. Doch schon jetzt gibt es große Zweifel am Verfahren. Wer am Prozess als Journalist teilnehmen wollte, musste sich vom 5.3.-14.3. akkreditieren lassen. Dies taten Pressevertreter aus aller Welt. Der Knackpunkt: Nur die ersten 50 Anträge wurden genommen. Der Rest bleibt draußen. 
So können alle türkischen Medien, aber auch Medien wie New York Times, BBC oder die Nachrichtenagentur AP das Verfahren nicht mitverfolgen. Dabei beruft sich die Akkreditierungsstelle des Oberlandesgerichtes München auf die alte Weisheit „wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Das hört sich natürlich im ersten Moment sehr logisch und objektiv an. Ist es aber nicht. Wer als Journalist arbeitet, weißt, dass es für jede noch so mickrige Veranstaltung Akkreditierungskriterien gibt. Nur wer diese Kriterien erfüllt, wird zugelassen. Zudem gibt es immer schon im Vorfeld Plätze, die für Fachmedien etc. reserviert sind.

Daher ist es in diesem Fall völlig unverständlich, warum man von Anfang an nicht bestimmte Plätze für bestimmte Medien freigehalten hat. Man hätte z.B. 5 Plätze für die türkischen Medien reservieren können und die restlichen 45 hätte man nach dem obigen Muster verteilt. Beispiele hierfür gibt es: Beim Prozess gegen Jörg Kachelmann wurden vom Landgericht Mannheim 10 der 48 Plätze von Vornherein an die schweizer Medien vergeben, das Kachelmann die Schweizer Staatsangehörigkeit besaß.

 

Leider wurde hier im NSU Verfahren nicht so vorgegangen. So gingen alle türkischen Medien leer aus. Kein einziger türkischer Journalist wird an dem Verfahren teilnehmen können. Stattdessen werden lokale Zeitschriften und Radiosender mit einer sehr geringen Reichweite anwesend sein.

 

Mehr noch: Der türkische Botschafter in Berlin Hüseyin Avni Karslıoğlu und der Menschenrechtsbeauftragte des türkischen Parlaments hatten sich ebenfalls für eine Teilnehme beworben und wurden abgelehnt. Umso mehr ist nun die Frust unter den Türken in Deutschland. Sie wollen das Verfahren aus erster Hand mitverfolgen, was ihr gutes Recht ist. Letztendlich geht es um eine Terrorzelle, die es vor allem auf Menschen mit türkischer Herkunft abgesehen hat.

Nur so kann Transparenz hergestellt werden. Ansonsten wird immer der Nachgeschmack einer Ungerechtigkeit zurückbleiben. Und vor allem: Die erwartete Gerechtigkeit, das Wiederherstellen des Vertrauens und der Abbau von Vorurteilen wird so nicht gelingen.

Cemil Şahinöz

Islamische Zeitung, 27.03.2013

http://www.islamische-zeitung.de/?id=16633

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[h=1]NSU-Prozess Gericht will türkischen Medien entgegenkommen[/h]

Das Münchner Oberlandesgericht hat sich bereit erklärt, türkische Pressvertreter in den NSU-Prozess einzubinden. Wie das geschehen soll, ließ es noch offen.

Im Streit um die Akkreditierung von Journalisten beim bevorstehenden NSU-Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht gibt es Bewegung. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer der NSU-Morde, Barbara John, sagte der Passauer Neuen Presse, das Gericht habe ihr nach einem Gespräch zugesagt, die türkischen Medien einzubinden. Allerdings bleibe unklar, wie genau das passieren solle. "Ich hoffe, dass das Problem gelöst werden kann", sagte John.

"Mir wurde gesagt, dass die Zulassung der Presse nach dem üblichen vorgegebenen Verfahren gelaufen ist", sagte die Ombudsfrau. Offensichtlich sei nicht daran gedacht worden, dass Medienvertreter aus dem Ausland nicht über die Akkreditierungsregeln in Deutschland informiert sein könnten. "Es wäre besser gewesen, den Prozess in einen größeren Saal zu verlegen", sagte John.

Für das Verfahren, das am 17. April beginnt, hatte kein türkisches Medium einen der 50 reservierten Plätze für Journalisten im Gerichtssaal bekommen, obwohl acht der zehn Mordopfer der rechtsextremen Terrorzelle NSU türkischer Abstammung waren.

 

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), verteidigte das Gericht. "Ob türkisch oder nicht türkisch, danach unterscheidet die Justiz nicht. Im Übrigen wird immerhin die Hälfte der Sitzplätze für Journalisten freigehalten. Die Entscheidungen des Gerichts bewegen sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen", sagte Kauder dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Die türkische Tageszeitung Sabah prüft eine Klage gegen das Gericht. "Wir werden alles tun, was rechtlich möglich ist", sagte der stellvertretende Chefredakteur der Sabah-Europa-Ausgabe, Ismail Erel.

Das Gericht hätte wegen der Besonderheit in diesem Prozess die Möglichkeit gehabt, türkischen Medien feste Plätze zu reservieren, sagte Erel. Er verwies dabei auf den Prozess gegen den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann. Das Landgericht Mannheim hatte von den 48 Sitzplätzen 10 an Schweizer Medien vergeben mit der Begründung, wegen der Schweizer Staatsangehörigkeit Kachelmanns seien die dortigen Medien angemessen zu berücksichtigen.

 

Auch die Bundesregierung hatte am Mittwoch Verständnis dafür gezeigt, dass das Interesse der türkischen Medien an dem Verfahren groß ist. "Die Hoffnung muss sein, dass mit diesem Medieninteresse auch sensibel umgegangen wird", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Das OLG hatte die Akkreditierungen nach eigener Darstellung nach Eingang der Anträge vergeben – demnach waren andere Medien schneller als die türkischen.

 

Zeit, 28.03.2013

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[h=1]Akkreditierungsanfragen für NSU-Prozess[/h]Windhund-Verfahren? Deutsche und internationale Medien hatten bei der Akkreditierung zum NSU-Prozess nur knapp drei Stunden Zeit, einen der begehrten garantierten Presseplätze zu ergattern

 

Das 50. Gesuch sei am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen. Das behauptete zumindestens die Gerichtssprecherin des OLG München heute. Das Gericht hatte am 5.3.2013 um 8.56 Uhr eine E-Mail mit den Akkreditierungsbedingungen versandt. Berücksichtigt wurden die Anfragen nach ihrem Eingang.

Dass das Winhund-Rennen evtl. noch viel schneller gelaufen war, legt ein Interview des NSU-Buchautors Christian Fuchs nahe:

"Fuchs selbst hatte nach eigenen Angaben schon drei Minuten nach dem Erhalt einer Nachricht seine Akkreditierung beantragt. Trotzdem sei er in der Mitte der Liste gelandet. Man hätte sehr schnell sein müssen, so Fuchs: "Das war eine klare Benachteiligung auch der Medien, die im Ausland sitzen."" MDR 27.3.2013

Das OLG ließ in seiner Verfügung vom 4.3.2013 verlautbaren, alle Medienvertreter sollten sich bis spätestens zum 14.3. bei der Pressetelle des OLG akkreditieren. Darunter folgte der Hinweis:

"Die hiernach zulässigen Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt ...Über die Zulassungen entscheidet der Vorsitzende des 6. Strafsenats nach vollständigem Eingang der Akkreditierungsgesuche."

Offensichtlich erfolgte dieser Eingang jedoch innerhalb weniger Minuten. Der Journalist und NSU-Buchautor Christian Fuchs verschickte seinen Akkreditierungsversuch um 8:59 Uhr, also 3 Minuten nach der Akkreditierungseinladung des OLG am 5. März 2013 um 8:56 Uhr via Mail. Fuchs landete hiermit auf Platz 27 der begehrten Liste für 50 feste Plätze.

Wenn das 50. Gesuch am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen ist, wie das OLG behauptet, bedeutet das im Umkehrschluss, dass in der Zeit zwischen 9:00 und 11:42 Presseprofis der New York Times, der BBC, AP, AFP, Deutsche Welle, der Standart, Mediengruppe Madsack, FAZ, Berliner Morgenpost, ORF, N 24, International Herald Tribune, Hürryet, etc. geschlafen oder getrödelt haben. War die Limitierung der festen Plätze überhaupt bekannt? Erschwerten Sprachbarrieren oder Zeitzonen-Unterschiede den ausländischen Medien einen fairen Wettbewerb um die Plätze? Oder bestand etwa kein ernsthaftes Interesse einen Pressesitzplatz im Gerichtssaal einzunehmen?

Kein Interesse an einer beispiellosen rassistischen Mordserie vor dem Hintergrund eines handfesten Geheimdienstskandals ?

Der deutsche Staat finanzierte rechte Strukturen (Thüringer Heimatschutz), schützte Naziquellen, warnte sie vor der Polizei, beschäftigte mehrere V-Leute im NSU Umfeld, evtl. sogar Zschäpe persönlich, zumindest eine Festnahme der Rechtsterroristen wurden abgesagt, die Mär vom Leben des "Terror Trios"im Untergrund erfunden, Akten wurden massiv geschreddert und zurückgehalten, der Untersuchungsausschuss vermutete eine Vertuschung der Behörden, Familienangehörige der Opfer wurden verdächtigt, die deutsche Presse sprach von "Dönermorden" und "Pannen" und nun dürfen die türkischen und viele ausländische Medien auf feste Plätze vor Gericht verzichten, weil sie nicht im Mail-Verteiler des OLG München stehen oder getrödelt haben? Das macht Sinn.

Update 29.3.2013

Nach und nach werden vom OLG München die Zeiten einzelner Akkreditierungsgesuche bekannt gegeben:

"Deutsche und internationale Medien hatten bei der Akkreditierung zum Münchner NSU-Prozess nur knapp drei Stunden Zeit, einen der begehrten garantierten Presseplätze zu ergattern. Das 50. Gesuch sei am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen, teilte die Sprecherin des Oberlandesgerichts, Margarete Nötzel, mit. Berücksichtigt wurden die Anfragen nach ihrem Eingang. Nur die ersten 50 Medien bekamen garantierte Sitzplätze. Nötzel weist darauf hin, dass die Verfahrensfragen am Tag zuvor teilweise sogar telefonisch erläutert worden waren. Auch die türkische Hürriyet habe man auf diesem Wege informiert. Diese habe sich dann aber am Tag darauf erst um 16.33 Uhr gemeldet." n-tv 28.3.2013

"Das 50. Gesuch sei am 5. März um 11.42 Uhr eingegangen, teilte die Sprecherin des Oberlandesgerichts, Margarete Nötzel, auf Anfrage der Nachrichtenagantur dpa mit. Das Gericht hatte um 8.56 Uhr eine E-Mail mit den Akkreditierungsbedingungen versandt. Berücksichtigt wurden die Anfragen nach ihrem Eingang. Als erstes Akkreditierungsgesuch eines ausländischen Mediums ging um 09.39 Uhr das des "Nederlands Dagblad" ein, um 09.47 Uhr folgte RTL Niederlande, der britische "Independent" um 09.56 Uhr. Die "Neue Züricher Zeitung" bewarb sich um 12.10 Uhr und bekam damit keinen garantierten Platz mehr. Die türkische Zeitung «Hürriyet» bewarb sich um 16.13 Uhr. Das letzte Gesuch sei am Tage des Fristablaufs um 23.40 Uhr eingegangen. Die Akkreditierungsfrist lief am 14. März ab." heute.de 29.3.2013

Moment. Hat Hürriyet sich nun um 16:13 oder 16:33 beworben ?Warum werden zwei unterschiedliche Zeiten bekannt gegeben ?

Aber es kommt noch besser und ich empfehle die von SPONveröffentlichte Liste der akkreditierten Medien in der richtigen Reihenfolge zu lesen. Laut dieser Liste belegen folgende Medien diePlätze 21 bis 33:

 

  • Niederlande Dagblad und De Telegraaf
  • dapd (Nachrichtenagentur)
  • Mandoga
  • Zeitenspiegel
  • RTL Niederlande
  • Fuchs, Christian (freier Journalist)
  • Völkerling, Jörg (freier Journalist)
  • Stuttgarter Zeitung (Poolführer im Pool mit Berliner Zeitung, Rheinpfalz, Kölner Stadtanzeiger und Mitteldeutsche Zeitung)
  • Sat 1
  • Le Jeune, Martin (freier Journalist)
  • Eumann, Jens (Freie Presse / freier Journalist)
  • Independent Berlin

Nederlands Dagblad = 09:39

dapd = keine Zeitangabe

Mandoga = keine Zeitangabe

Zeitenspiegel = keine Zeitangabe

RTL Niederlande = 09:47

Christian Fuchs = 08:59

Jörg Völkerling = keine Zeitangabe

Stuttgarter Zeitung = keine Zeitangabe

Sat 1 = keine Zeitangabe

Martin Le Jeune = keine Zeitangabe

Jens Eumann = keine Zeitangabe

Independent Berlin = 09:56

Spätenstens jetzt sollte das OLG München darüber nachdenken die exakten Zeiten der Akkreditierungsgesuche zu veröffentlichen. Es kursieren zwei verschiedene Versionen zur Bewerbung von Hürriyetund warum der Journalist Fuchs, der sein Gesuch um 08:59 versandte auf Platz 27 landete und das Nederlands Dagblad, dessen Bewerbung um 09:39 einging es auf Platz 22 schaffte, bedarf einer Erklärung.

der Freitag, 28.03.2013

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Zschäpe-ProzessDiese Medien haben einen festen Platz im Gerichtssaal

Das Interesse am Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche NSU-Helfer ist gewaltig. Das Oberlandesgericht München hat 123 Akkreditierungen vergeben. Nur 50 Medienvertreter finden direkt im Gerichtssaal Platz - die Liste im Überblick.

München - Insgesamt sind für den NSU-Prozess 123 Akkreditierungen vergeben worden. 50 Medien und Journalisten haben zusätzlich einen Ausweis erhalten, der dazu berechtigt, einen Pressesitzplatz im Gerichtssaal einzunehmen. Allerdings müssen sie spätestens 15 Minuten vor Sitzungsbeginn vor Ort sein - ansonsten gehen die Plätze an weitere akkreditierte Reporter, die keinen festen Platz bekommen haben.

Das Gericht hat die Reihenfolge der Listen chronologisch geordnet nach Eingang der Anmeldung. Der "Nordbayerische Kurier" wäre also das erste Medium, das als Nachrücker einen Platz erhalten würde, sollte jemand seinen Platz nicht beanspruchen.

*Die Liste der Medien mit festen Platz im Überblick:*

 

* Die Tageszeitung (taz)

* Süddeutsche Zeitung (SZ)

* Bayerischer Rundfunk Hörfunk und Fernsehen (BR)

* Norddeutscher Rundfunk (NDR)

* Deutsche Presse Agentur (dpa)

* Tagesspiegel

* Südwestrundfunk (SWR)

* Bild-Zeitung

* Bayerische Lokal - Radioprogramme (BLR)

* Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)

* RTL

* Nürnberger Zeitung

* Deutschlandfunk

* Pressebüro Karlsruhe (Stuberger, Savelia)

* Westdeutsche Rundfunk (WDR)

* Thomson Reuters

* Ramm, Wiebke (freie Journalistin)

* SPIEGEL und SPIEGEL ONLINE

* Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)

* Preuss, Oliver (freier Journalist)

* Nürnberger Nachrichten

* Niederlande Dagblad und De Telegraaf

* dapd (Nachrichtenagentur)

* Mandoga

* Zeitenspiegel

* RTL Niederlande

* Fuchs, Christian (freier Journalist)

* Völkerling, Jörg (freier Journalist)

* Stuttgarter Zeitung (Poolführer im Pool mit Berliner Zeitung, Rheinpfalz, Kölner Stadtanzeiger und Mitteldeutsche Zeitung)

* Sat 1

* Le Jeune, Martin (freier Journalist)

* Eumann, Jens (Freie Presse / freier Journalist)

* Independent Berlin

* Münchner Pressebüro (Dr. Stumberger, Rudolf)

* Die Zeit und Zeit Online

* Thüringer Allgemeine

* Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)

* Die Welt und Die Welt am Sonntag

* Neues Deutschland

* Radio Arabella

* Mainpost

* Abendzeitung (Az)

* Münchner Merkur

* Focus und Focus Online

* Augsburger Allgemeine

* Stern

* Vorwärts

* Burschel, Friedrich (freier Journalist)

* Kontext (Moser, Thomas)

* Sächsische Zeitung

 

*Diese Medienvertreter haben keine Reservierung und rücken in dieser Reihenfolge nur nach, wenn akkreditierte Journalisten ausfallen:*

 

* Nordbayerischer Kurier

* Junge Welt

* Neue Zürcher Zeitung (NZZ)

* Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ)

* Du Mont

* Mayer-Tien, Katja (freie Journalistin)

* Möller, Arnd (freier Journalist)

* Luzerner Zeitung

* Stuttgarter Nachrichten/Heilbronner Stimme (Pool)

* Salzburger Nachrichten

* Mittelbayerische Zeitung

* Cihan News Agency

* Agence France - Press (AFP)

* Mair, Birgitt (Institut für Sozialwissenschaft und Forschung / freie Journalistin)

* Antenne Bayern

* Agenda Media GmbH

* Dagens Nyheter

* Hürriyet

* Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung

* Berliner Morgenpost

* Buschmüller, Marcus (freier Journalist)

* ORF

* Badische Zeitung und Südwest Presse

* Burda Media / Superillu

* Sabah Gazetesi

* al-Dschasira

* München TV

* Donaukurier

* NSU-Watch unabhängige Beobachtungsstelle e.V.

* Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG)

* Tagesanzeiger

* Radio NRW

* Jarach Andrea M. (freier Journalist)

* Anadolu Ajansi

* British Broadcasting Corporation (BBC)

* Tageszeitung (tz)

* Radio Gong

* New York Times

* Bezler, Tobias (freier Journalist)

* Zaman Tageszeitung

* Bloomberg News

* N 24

* The Irish Times

* Hebeisen, Benedikt (freier Journalist)

* HRT Agency, Sultans Magazin und Tageszeitung

* NTV Türkei

* NOS Nieuws

* France Television 2

* International Herald Tribune

* Yahoo News und Finanzen

* Bayerische Staatszeitung

* Türkiye Tageszeitung

* Junge Freiheit

* Deutsche Welle

* Der Standard

* Holzer, Alexander (freier Journalist)

* Hessen Toplum

* Overdieck, Ulrich (freier Journalist)

* Aftenposten

* Associated Press (AP)

* Mediengruppe Madsack (Hannoversche Allgemeine, Leipziger Volkszeitung, Lübecker Nachrichten, Ostsee Zeitung, Märkische Allgemeine und andere )

* Amm, Riccardo (freier Journalist)

* Daily Telegraph

* De Standaard

* Ihlas Haber Ajansi (IHA Nachrichtenagentur)

* Ginzel, Arndt (freier Journalist)

* Nachrichtenmanufaktur Berlin

* Eikon Media GmbH Film- und Fernsehproduktion

* National Public Radio (NPR News)

* Nattke, Michael Kulturbüro Sachsen e.V.

* Just, Matthias (Antifaschistisches Pressearchiv /freier Journalist)

* Herrmann, Stefan (Press + Media Services GmbH /freier Journalist)

* Datt, Thomas (freier Journalist)

 

Spiegel, 27.03.2013

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Endlich der Durchbruch im Streit.

 

 

[h=3]NSU-Prozess: Beate Zschäpe bietet türkischer Zeitung ihren Sitzplatz an[/h]

http://3.bp.blogspot.com/-d9fdw8VX3rI/UVn0WVNh2fI/AAAAAAAAUqo/nb9me_W9USY/s200/Zsch%C3%A4pe.JPGMünchen (dpo) - Es ist ein Lichtblick im schwelenden Streit um die Sitzvergabe beim NSU-Prozess am Münchner Oberlandesgericht: Um die Wogen der Empörung zu glätten, hat die Angeklagte Beate Zschäpe nun selbst angeboten, ihren Sitzplatz im Gerichtssaal zugunsten der türkischen Tageszeitung Hiciv zu räumen. Damit wolle sie ein Zeichen setzen, so die Anwälte der 38-Jährigen. Zuvor war es zu hitzigen Diskussionen um den Ausschluss türkischen Medien von dem Mammut-Prozess gekommen.

 

"Frau Zschäpe hat sich aus Sorge um die Fairness bei der Platzvergabe schweren Herzens dazu bereit erklärt, dem von ihr mit so viel Spannung erwarteten Prozess fernzubleiben, um wenigstens einem einzelnen türkischen Nachrichtenmedium die Chance zu geben, diesem wichtigen Ereignis beizuwohnen," teilte ihr Anwalt-Team am Wochenende mit. "Das ist schließlich eine Frage der Menschlichkeit."

Die Anwälte betonten, dass es der Angeklagten keinesfalls leicht gefallen war, ihren Platz zur Verfügung zu stellen. "Frau Zschäpe hätte nur zu gerne an dem Jahrhundertprozess teilgenommen und hat sich bereits sehr darauf gefreut, im Zentrum der Aufmerksamkeit so vieler Menschen zu stehen – gerade nach den einsamen Jahren im Untergrund mit Mundlos, Böhnhart und Paulchen Panther."

Deshalb wolle sich Zschäpe auch nach der freiwilligen Aufgabe ihres Sitzplatzes noch ausführlich über alle Ereignisse im Gerichtssaal informieren, am liebsten ganz unkompliziert anhand einer argentinischen oder dominikanischen Tageszeitung.

 

 

http://www.der-postillon.com/2013/04/nsu-prozess-beate-zschape-bietet.html

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[h=1]NSU-Prozess – Zeitung will wegen Platzvergabe klagen[/h]Das Oberlandesgericht in München bleibt hart, nun sollen es die Verfassungsrichter in Karlsruhe klären: Haben türkische Medien einen Anspruch auf einen Platz im NSU-Terror-Prozess?

 

Der Streit um die Platzvergabe für Pressevertreter im Münchner NSU-Prozess wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die türkische Zeitung "Sabah"will eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.

"Wir werden klagen", sagte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel am Mittwochabend in München. Die Beschwerde sei aber noch nicht eingereicht.

Im ZDF verwies Erel auf das Grundgesetz und forderte gleiche Grundrechte: "Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland."

Die Presse- und die Informationsfreiheit müssten auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten. Auch die türkische Tageszeitung "Hürriyet" prüft eine Klage.

[h=2]Beschwerde gegen Ausweiskopien[/h]Vor dem Bundesverfassungsgericht ist bereits eine erste Beschwerde um die Einlassregelung für Zuschauer eingegangen. Nach einemBericht des "Münchener Merkurs" vom Dienstag wehrt sich eine in Deutschland lebende Türkin dagegen, dass alle Zuschauer beim Betreten des Gerichtssaals ihren Ausweis kopieren lassen müssen.

Der Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) beginnt am 17. April vor dem Oberlandesgericht München.

Das Gericht war vor allem in die Kritik geraten, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert. Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Terrorzelle NSU haben türkische Wurzeln.

[h=2]Strikt nach Eingang der Akkreditierung vergeben[/h]Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich für eine Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen.

"Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen", heißt es in einem offenen Brief der JPK.

Die 50 festen Presseplätze waren strikt nach Eingang der Akkreditierung vergeben worden. Bislang hat das OLG eine Änderung an der Platzvergabe abgelehnt. Zuletzt hatte der CSU-Innenexperte Stephan Mayer zehn feste Plätze für ausländische Medien verlangt. Dafür solle das Oberlandesgericht München die Zuschauerplätze im Gerichtssaal entsprechend verringern, sagte Mayer der "Bild"-Zeitung.

 

dpa/fp, 03.04.2013

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[h=2]NSU-Prozess: Gericht räumt Pannen bei Platzvergabe ein[/h]

Einzelne Journalisten wurden vorab informiert, andere wurden durch eine technische Panne benachteiligt: Das OLG München hat gegenüber dem Bundesverfassungsgericht Pannen bei der Sitzplatzvergabe zum NSU-Prozess eingestanden. Den Vorsitzenden Richter scheint das nicht zu stören.

 

Eines kann man dem Oberlandesgericht (OLG) München nicht vorwerfen: Dass es nicht schnell reagiert hätte auf die Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung "Sabah" und deren Deutschland-Korrespondenten Ismail Erel. Am 8. April - gerade mal einen Tag nach Eingang der Beschwerde gegen die Sitzplatzvergabe zum bevorstehenden NSU-Prozess - hatte Verfassungsrichter Johannes Masing das OLG um Stellungnahme dazu ersucht. Und ebenso prompt, wiederum einen Tag später, kam die Antwort aus München.

 

Was das OLG zu den Abläufen ausführte, kommt allerdings einem Offenbarungseid gleich. So gibt die Pressesprecherin, die OLG-Richterin Margarete Nötzel, nun selbst zu, dass sie manchen Journalisten schon vorab Informationen zum Akkreditierungsverfahren gab: Pressevertretern, die sich in der Woche vor dem Beginn der Akkreditierung bei ihr meldeten. Ihnen habe sie gesagt, sie hoffe, am 4. März vom Senat die Sicherheitsverfügung zu erhalten. In der Verfügung werden die Bedingungen für die Akkreditierung festgelegt. Den Anrufern, fährt Nötzel in ihrer Stellungnahme für das Verfassungsgericht fort, habe sie mitgeteilt, dass sie die Bedingungen dann "frühestens am Morgen des darauf folgenden Werktages" der Presse nennen werde. Und: Sie halte es "nicht für ausgeschlossen", dass sie dabei auch sagte, dass dies "nicht vor 8 Uhr des dementsprechenden Werktages der Fall sein dürfte".

"Unzustellbar"

Offenbar haben also etliche Journalisten, die mehr oder weniger zufällig in den Tagen vor der Bekanntgabe der Akkreditierungsbedingungen anriefen, zumindest einen deutlichen Hinweis bekommen, ab wann sie ihren E-Mail-Eingang besonders im Auge haben müssten. Und wo nötig, konnten die so informierten Journalisten auch dafür sorgen, dass jemand anderes für sie den E-Mail-Eingang überwacht und die Akkreditierung übernimmt.

Wer zufällig nicht in dieser Phase anrief - und dazu gehörte auch der "Sabah"-Korrespondent Erel - hatte diese Möglichkeit dagegen nicht.

Hinzu kommt: Während wohl die allermeisten Journalisten, die sich zuvor in den Presseverteiler des OLG zum NSU-Verfahren hatten aufnehmen lassen, am 5. März um 8.56 Uhr die Akkreditierungsmail erhielten, bekam Erel zu diesem Zeitpunkt: nichts. Erst um 9.15 Uhr - das hat nun das OLG selbst eingeräumt - bekam er diese Mail, andere womöglich sogar noch später.

Der Grund: technische Probleme beim Mail-Versand. Eigentlich sollte die Pressemitteilung mit der Sicherheitsverfügung um 8.30 Uhr versandt werden, teilte die zuständige Mitarbeiterin der Pressestelle nun dem Bundesverfassungsgericht mit. Doch nachdem sie "Senden" gedrückt habe, "kam die Meldung in einem neu geöffneten Fenster: 'Übermittlung unzustellbar: Fehler bei der Nachrichtenübermittlung an folgende Empfänger oder Gruppen'".

Schnell fand die Justizhauptsekretärin heraus, dass einige Adressen fehlerhaft eingegeben waren und deswegen die Mail insgesamt nicht gesendet worden war.

Götzl hätte nur abschreiben müssen

Ein Techniker im Hause riet ihr dann, sie solle aus dem Verteiler "die farblich markierten Namen herausnehmen, da diese die Ursache des Problems seien". Gesagt, getan. Die E-Mail ging raus - ohne die zuvor entfernten Adressen, darunter die von Erel. Immerhin gelang es der Pressestelle, innerhalb kürzester Zeit die richtigen E-Mail-Adressen zu ermitteln. Um 9.15 Uhr erhielt dann auch Erel die Mail - da waren bereits 12 der 50 Presseplätze vergeben.

Dass der Senatsvorsitzende Manfred Götzl diese hanebüchenen Abläufe in seiner Antwort an das Bundesverfassungsgericht mit keinem Wort würdigt, dürfte bei den Verfassungsrichtern für einiges Erstaunen sorgen. Stattdessen verteidigt er erneut die Position des Gerichts, von der es seit Tagen trotz heftiger Kritik nicht abrückt.

Er habe sich, schreibt Götzl, "nicht in der Lage gesehen, eine sachgerechte und angemessene Differenzierung unter den verschiedenen Typen der in- und ausländischen Medien und Medienunternehmen vorzunehmen, ohne mich dem Vorwurf der Bevorzugung und Benachteiligung einzelner Medienvertreter auszusetzen".

Götzl ist also nicht in der Lage, eine ähnliche differenzierende Regelung zu treffen, wie sie andere OLG-Richter - etwa in Hamburg in einem Verfahren gegen einen der Attentäter vom 11. September 2001 - oder Richter eines Landgerichts - in Mannheim im Prozess gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann - schon ohne Probleme gefunden und erprobt haben. Götzl hätte eigentlich nur abschreiben müssen, dazu bedarf es weder Mut noch Kreativität.

Ein Problem, das gar keines ist

Der Münchner Richter argumentiert, wegen der Vielzahl der Tatorte und dem damit bestehenden Interesse auch vieler verschiedener lokaler Medien sei eine Einteilung in verschiedene Kontingente je nach Herkunft, Art und Interessen der Medien nicht möglich gewesen.

 

Das mutet nicht nur für den Kölner Anwalt Ralf Höcker geradezu absurd an. Höcker, der die Zeitung "Sabah" und ihren Korrespondenten in Karlsruhe vertritt, bringt es in seiner Erwiderung auf den Punkt: Götzl konstruiert hier ein Problem, das gar keines ist.

Denn wenn in mehreren Bundesländern Morde und Anschläge begangen werden, spricht alles dafür, dass es sich, so Höcker, "um ein Verfahren von überragendem bundesweiten, ja weltweiten Interesse handelt" - so dass sich niemand aus dem Lokalteil über das Verfahren wird informieren müssen.

Ohnehin bleibt der Eindruck: Nach den Abläufen in der Pressestelle des OLG hätten die Münchner selbst zu der Erkenntnis kommen können, dass das Akkreditierungsverfahren hätte neu gestartet werden müssen.

 

Spiegel, 10.04.2013

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[h=1]Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist besorgt über die fehlenden Plätze für internationale Journalisten beim bevorstehenden NSU-Prozess. „Der Zugang von türkischen und anderen interessierten Medien (...) wäre im öffentlichen Interesse“, erklärte die Organisation gestern in Wien.[/h]Sehr zu begrüßen sei indes „die außergewöhnlich differenzierte und lebhafte öffentliche Debatte, die sich in Deutschland abspielt“, hieß es mit Blick auf die hitzige Debatte zur umstrittenen Platzvergabe.

Das Oberlandesgericht München hatte die Presseplätze für den NSU-Prozess nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben. Dabei gingen die meisten internationalen und alle türkischen Medien leer aus, was inner- und außerhalb Deutschlands heftige Kritik nach sich zog.

orf.at

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Am 17. April 2013 beginnt einer der wichtigsten und brisantesten Gerichtsprozesse der deutschen Nachkriegszeit. Es geht um den Mord an zehn Menschen. Darunter acht Türken, ein Grieche sowie eine deutsche Polizeikommissarin. Bei diesem Prozess steht Deutschland national wie international unter besonderer Beobachtung. Das, was oftmals euphemistisch als „Versagen der Sicherheitsbehörden“ genannt wird, lenkt in den nächsten Wochen die Blicke der Welt nach Deutschland.

 

Diese historische Gerichtsverhandlung ist zugleich eine Chance. Eine einmalige Chance, die verlorengegangenes Vertrauen in die Sicherheitsdienste, in Politik und Rechtsstaat wiederherzustellen.

 

Es geht, daran gibt es keinen Zweifel, auch darum, etwas wiedergutzumachen. Die Mentalität von einigen, leitenden Juristen jedoch scheint wohl zu sein: „Angriff ist die beste Verteidigung“. Beobachter vermuten zudem, dass eine „Einmischung“ der Türkei mit allen Mitteln verhindert werden soll. Wie ist es sonst zu erklären, dass dem türkischen Botschafter in Deutschland, Hüseyin Avni Karslıoğlu und dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament, Ayhan Sefer Üstün, bereits vor einigen Wochen ein fester Platz als Beobachter im Gerichtssaal verwehrt wurden? Dieselben Verantwortlichen haben nun die türkischen Medienvertreter und Nachrichtenagenturen abgewiesen.

 

 

Dafür stehen gleich sieben öffentlich-rechtliche Medien auf der Liste: „Bayerischer Rundfunk (BR)“, „Deutschlandradio“, „Norddeutscher Rundfunk (NDR)“, „Südwest Rundfunk (SWR)“, „Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)“, „Westdeutscher Rundfunk (WDR)“, „Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“. Überdies sind kleine Lokalradios wie „Radio Arabella“ oder die „Bayereische Lokal – Radioprogramme (BLR)“ sowie viele weitere freie Journalisten auf der Akkreditierungsliste, die die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Karfreitagsausgabe bekanntgab. Die türkischen Medienvertreter, die sich um einen Platz beworben hatten lauten: Nachrichtenagentur Anadolu (AA), Nachrichtenagentur Cihan, Tageszeitung „Hürriyet“, Nachrichtenagentur „İhlas“, Tageszeitung „Sabah“, Tageszeitung „Türkiye“ sowie die Tageszeitung „Zaman“. Kein einziger türkischer Journalist wurde jedoch in die Akkreditierungsliste aufgenommen. Das heißt im Klartext: Türkische Medienvertreter werden gemeinsam mit vielen weiteren namhaften ausländischen Medien keine Sitzplatzreservierung im Gerichtssaal haben.

 

 

Auch international anerkannte Medienvertreter wie „Agence France Press (AFP)“, „Al Jazeera“, „Associated Press (AP)“, „Neue Züricher Zeitung (NZZ)“ oder die „New York Times“ zählen dazu. Sie alle können sich kein eigenes Bild von der Verhandlung machen und wären lediglich auf die Berichte ihrer mehrheitlich deutschen Kollegen angewiesen. Der ehemalige, türkischstämmige SPD-Europaabgeordneter Ozan Ceyhun bezeichnet die Ereignisse im Berliner „Tagesspiegel“ als „Schande“. Hakkı Keskin, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Linkspartei geht dagegen noch weiter. In der „Süddeutschen Zeitung (SZ)“ wirft er „Teilen der Gesellschaft, Politik und Justiz“ „nicht nur fehlende Sensibilität, sondern eine bewusste Ignoranz“ und Diskriminierung vor. „Welt-Online“ bringt es auf den Punkt und titelt: „NSU-Akkreditierungsliste wird zur Blamage“.

 

Die Akkreditierungsbestimmungen waren ausbaufähig, um nicht zu sagen: suboptimal. Bei der Akkreditierung ging es um Minuten, wenn nicht gar Sekunden. Denn zahlreiche türkische Medienschaffende, wie etwa Celal Özcan von der Tageszeitung „Hürriyet“ berichten, sie hätten sich am Tag der Akkreditierungszulassung eingetragen. Die 50 Plätze seien bereits nach wenigen Stunden voll gewesen. Aber es gibt auch Beispiele dafür, dass es anders geht. Bei dem Wettermoderator Jörg Kachelmann oder dem damaligen angeklagten Marco Weiss, der 2007 verdächtigt wurde, ein Mädchen missbraucht zu haben, wurde das Herkunftsprinzip bei Journalisten angewandt. Bei Kachelmann haben Schweizer Journalisten aufgrund der ethnischen Herkunft des Wettermoderators ein Kontingent erhalten. Auch bei Marco Weiss durften deutsche Reporter ausgiebig und zum Teil polarisierend über die Gerichtsverhandlung in Antalya berichten.

 

 

Dass das Münchner Oberlandesgericht nicht nach ethnischer Zugehörigkeit der Journalisten unterscheidet, ist gewiss ein gutes Zeichen. Aber vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Mordopfern mehrheitlich um türkische- oder türkischstämmige Bürger handelt, deutet die Verhaltensweise des Gerichts auf eine Mischung zwischen Provokation und Nervosität hin. Eine souveräne Haltung sieht anders aus. Hier hätte das Gericht und sein Präsident ein wenig mehr Augenmaß, Empathie und Flexibilität an den Tag legen können. Gerade wenn es um Mord und die mögliche Verwicklung von V-Leuten geht, wäre Deeskalation statt Provokation eine weitsichtigere Maßnahme gewesen. Unser Rechtssystem hat ja wohl nichts zu verbergen.

 

 

Viele Türkischstämmige, vor allem jüngere Menschen, zweifeln an dem Respekt der Verantwortlichen vor den Mordopfern und deren Angehörigen. Die Art und Weise, wie mit türkischen Medien umgegangen wird, ist ein Kommunikationsdesaster. Ein Jahrhundertprozess wie dieser hätte nicht unbedingt in einem Saal stattfinden müssen, der nur Platz für insgesamt 250 Menschen, davon allein 50 für Zuschauer und lediglich 50 für Journalisten, bietet. Jedes Hochschulseminar, gerade die juristischen Fakultäten und Hörsäle, bieten Platz für mehr Menschen. Die Gerichtsleitung hätte im Vorfeld angesichts der Relevanz des Mordprozesses intensiver sprechen, kommunizieren und beraten müssen. Eine plausible und wohlwollende Lösung wäre bei so einem weltweit beachteten Prozess sicher nicht schwer gefallen. Dies hätte Vertrauen und Transparenz geschaffen. Sturheit und Pedanterie scheinen aber überwogen zu haben. Eine weitere Kommunikationspanne: Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU), die die Entscheidung des Gerichts verteidigt, kommt mit ihren Erklärungsversuchen und Interviews unglücklich rüber.

 

 

Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ wirft auch die EU-Kommission dem Gericht vor, „jedes Gespür fehlen zu lassen“ und „suboptimal“ gehandelt zu haben. Die Zeitung zitiert die EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die sagt, dass es „das Normalste von der Welt“ sei, „dass ausländische Medien, erst recht aus Ländern mit Betroffenen“, dem Prozess hätten beiwohnen müssen. Außerdem meldet sich Nils Muiznieks, der Menschenrechtskommissar des Europarats, zu Wort und lässt verlauten, dass er die Entscheidung des Gerichts kaum verstehe. Fatal für das Vertrauen in deutsche Gerichte und andere Behörden sind die Aufmacher türkischer Zeitungen der letzten Tage. Die liberal-nationale „Hürriyet“ titelt: „Türkische Presse nicht erwünscht“ und gleich daneben: „Der Gerichtsprozess beginnt bereits ungerecht“ [„O Mahkeme Daha İlk Gün Adaletsiz Başladı“]. Die „Milliyet“ titelt: „Gerechtigkeit nach deutscher Art“.

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Dank der internationaler Aufmerksamkeit und Interesse der Weltöffentlichkeit, stellen deutsche Ermittler den Ernst ihrer Arbeit eine Woche vor Prozessbeginn unter Beweis:

 

 

Neonazi-Netzwerk in Haftanstalten

Rechtsradikale haben in deutschen Gefängnissen ein bundesweit operierendes Netzwerk aufgebaut.

Das illegale Netzwerk, das nun aufgedeckt worden ist, soll inhaftierten Neonazis und ihren Familien finanzielle Unterstützung geleistet haben. Die Keimzelle für den rechtsradikalen Hilfsverein war die osthessische Justizvollzugsanstalt Hünfeld. Dies teilte der hessische Justizminister Jörg- Uwe Hahn mit. Auf die Spur des illegalen Neonazi-Geheimnetzes kamen die Ermittler, nachdem sie Briefe und private Unterlagen von rechtsradikalen Häftlingen in hessischen Haftanstalten sichergestellt und ausgewertet hatten. Aus diesen Unterlagen und Briefen gehe hervor, dass auf der Liste auch der Name des inhaftierten NSU-Mitgliedes Beate Zschäpe ist. Gegen Zschäpe beginnt am 17. April in München der Prozess wegen der NSU-Morde.

 

 

Hahn kündigte intensive Ermittlungen an. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft bestätigte betreffende Meldungen, gab jedoch keine näheren Details.

 

 

Den Ermittlungen zufolge, kommunizierten die Neonazis über versteckte Botschaften in Briefen und Kleinanzeigen in Magazinen. Dabei wurden unverdächtige Codes und Symbole benutzt.

 

 

Im Jahre 2011 hatte Innenminister Hand-Peter Friedrich die rechtsextreme „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG), mit der Begründung, der Verein lehne den demokratischen Rechtsstaat ab und verherrliche den Nationalsozialismus, verboten.

TRT

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