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[h=1]12.04.2013 Ausländische Presse muss Plätze im NSU-Prozess erhalten[/h][h=2]«Ein klares Signal»?[/h]Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Korrektur bei der Vergabe von Journalistenplätzen im Münchener NSU-Prozess. Nun muss schnell eine Lösung gefunden werden - der Prozess soll am Mittwoch starten.

 

 

Karlsruhe/München (dpa) - Das Oberlandesgericht München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an türkische und griechische Journalisten vergeben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag. Damit hatte ein Eilantrag der türkischen Tageszeitung «Sabah» Erfolg. Gerade die Vertreter türkischer Medien hätten ein besonderes Interesse an einer eigenständigen Berichterstattung über den Prozess, «da zahlreiche Opfer der angeklagten Taten türkischer Herkunft sind», hieß es zur Begründung des Beschlusses (Az. 1 BvR 990/13).

 

Wie das Oberlandesgericht (OLG) mit der Entscheidung umgeht, ist noch nicht klar. Zu den Konsequenzen aus der Karlsruher Entscheidung könne sie sich erst äußern, wenn der Senat diese eingehend geprüft und über das weitere Vorgehen entschieden habe, teilte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel am Freitagabend mit.

 

Der Prozess um die terroristischen Anschläge des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) soll am kommenden Mittwoch in München beginnen. Türkische Medien waren bei der Vergabe der 50 reservierten Presseplätze leer ausgegangen - obwohl acht von zehn Mordopfern türkische Wurzeln haben. Ein weiteres Opfer war griechischer Herkunft. Griechische Medien hatten sich jedoch nicht um Plätze beworben. Das Oberlandesgericht hatte die Akkreditierungen nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Im Gegensatz zu anderen Strafverfahren gab es kein spezielles Kontingent für ausländische Medien.

 

Wie die Platzvergabe im einzelnen geschehen soll, ließen die Verfassungsrichter offen. Sie weisen den Vorsitzenden Richter an, «nach einem von ihm (...) festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben.»

 

Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. «Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten», heißt es in dem Beschluss.

 

Der stellvertretende «Sabah»-Chefredakteur Ismail Erel zeigte sich erleichtert. «Wir haben uns nicht zu Unrecht ungleich behandelt gefühlt», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. «Das Gericht hat ein ganz klares Signal gesetzt.» «Sabah»-Anwalt Ralf Höcker sagte, die Entscheidung schaffe mehr Rechts- und Planungssicherheit für Gerichtsberichterstatter: «Die Vergabe von Sitzplätzen an Medienvertreter in einem derart wichtigen Verfahren muss absolut fair verlaufen», sagte Höcker. «Dazu gehört, dass ausländische Medien mit einem besonderen Bezug zum Verfahren Berücksichtigung finden müssen.»

 

Vize-Kanzler Philipp Rösler (FDP), der gerade zu einem Besuch in der Türkei war, sagte am Freitag in Berlin: «Ich freue mich, dass nun auch türkische Medien unmittelbar über den Prozess berichten können. Denn in der Türkei ist überall zu spüren, wie betroffen die Menschen auf die schreckliche NSU-Mordserie reagieren.»

 

Auch die Bundesvorsitzenden der Grünen, Claudia Roth und Cem Özdemir, begrüßten die Entscheidung. «Die höchsten Richter machen deutlich, dass gerade türkische Medienvertreter ein besonderes Interesse an diesem Prozess haben. Das ist starkes Signal nicht nur an die Menschen mit türkischen Wurzeln in unserem Land, dass dieser NSU-Prozess fair und transparent verlaufen wird», heißt es in einer Presseerklärung der Grünen-Parteispitze.

 

Islamische Zeitung, 12.04.2013

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„Fragen zum Versagen der Behörden“

Das Oberlandesgericht München hat den Beginn des Prozesses um die Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vom 17. April auf den 6. Mai verschoben. Das teilte das Büro von Rechtsanwältin Anja Sturm, der Verteidigerin der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, heute mit.

Letzt Woche hatte das deutsche Höchstgericht in Karlsruhe entschieden, das Gericht müsse in dem kleinen Gerichtssaal mehr Sitzplätze für die türkische Presse zur Verfügung stellen

Erst heute Vormittag hatten die Angehörigen eines NSU-Opfers angekündigt, auch staatliches Versagen zum Thema machen zu wollen. Semiya und Kerim Simsek erklärten in München über ihre Anwälte, zwar säßen die Sicherheitsbehörden in dem Verfahren gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer nicht auf der Anklagebank. „Und dennoch werden sie auch Fragen zum Versagen staatlicher Behörden stellen, weil diese Fragen gestellt werden müssen“, hieß es weiter.

 

Die Geschwister forderten das Gericht auf, solche Fragen zuzulassen. Semiya und Kerim Simsek sind die Kinder des Blumenhändlers Enver Simsek, der im September 2000 als erster von neun Migranten von der NSU ermordet worden sein soll. Sie werden zusammen mit vielen anderen Angehörigen als Nebenkläger auftreten.

orf.at

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  • 2 Wochen später...

Thomas Kuban recherchierte 15 Jahre lang undercover in der Nazi-Musikszene - Sein Material dokumentiert auch die Hilflosigkeit der Behörden

 

 

Thomas Kuban ist nicht sein richtiger Name. Und auch sein wirkliches Aussehen kennt die Öffentlichkeit nicht. Seine Undercover-Tätigkeit in der Neonazi-Musikszene hat er mittlerweile beendet, doch auch mit seinen öffentlichen Auftritten begibt er sich in Gefahr. Unter seinem Pseudonym steht er auf Fahndungslisten der Szene. Unter Lebensgefahr filmte Kuban jahrelang bei konspirativen Nazikonzerten, aber auch in der Rocker- und Hooliganszene. 40 digitale Identitäten hat Kuban in dieser Zeit kreiert. Er lieferte bisher nie dagewesenes Filmmaterial aus einer Szene, die stetig wächst.

 

 

Im derStandard.at-Interview erzählt Kuban über seine Erlebnisse als Undercover-Neonazi, von der Gleichgültigkeit der Behörden und der Politik sowie von einer Naziszene, die sich längst selbst finanziert. Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) sei nur eine logische Folge der idealen Bedingungen, die Neonazis in Deutschland vorfinden.

 

 

derStandard.at: Sie haben sich einen Namen gemacht durch Ihre langjährigen Undercover-Recherchen in der rechtsradikalen Musikszene Deutschlands und Europas. Daraus entstanden u.a. Buch und Film "Blut muss fließen“. Wie schwierig war es, in die Szene zu kommen?

 

 

Kuban: Das ist ein Aufwand, der sich bei mir über Jahre hinweg erstreckte. Ich habe erstmals nach einer Anbahnungs- und Recherchezeit von sechs Jahren riskiert, mit einer Knopflochkamera in eines der konspirativen Konzerte zu gehen. Wenn man auf einem geheimen Neonazi-Konzert mit versteckter Kamera erwischt wird, kann das im Krankenhaus, aber genauso gut auf dem Friedhof enden. Also musste ich mir vollkommen sicher sein, dass sowohl meine Rechercheidentität als auch meine Ausrüstung den ungewöhnlichen Anforderungen entspricht.

 

 

Ich habe in einschlägigen Foren studiert, wie die Szene tickt und versucht, in die Welt der Nazis ein Stück weit einzutauchen. Es kommt auf Details an. In meinem Geldbeutel steckten immer Kundenkarten von Nazi-Geschäften. Vor den Konzerten hörte ich intensiv Rechtsrock. Ich habe die einschlägigen Liedtexte auswendig gerlernt. Einerseits als Tarnung, andererseits um im richtigen Moment mit der Kamera günstig zu stehen.

 

 

derStandard.at: Anfang Mai beginnt der NSU-Prozess, in dem die terroristischen Aktivitäten der sogenannten "Zwickauer Zelle" beleuchtet werden. Hat Sie der Rechtsterror in Deutschland überrascht?

 

 

Kuban: Ich beobachte in den letzten Jahren, wie die Nazibewegung in Europa wächst und wächst. Von den Sicherheitsbehörden, der Politik und den Medien wird dem allerdings nicht ausreichend Bedeutung beigemessen. Das hat dazu geführt, dass die Nazibewegung mittlerweile ein Massenphänomen werden konnte. Das Ergebnis sieht man jetzt. Ohne die Nazibewegung hätte es den NSU nicht gegeben. Sie kommen aus diesem Milieu, sind extreme Rassisten. Erst dieser Tage hat der Innenminister von Baden-Württemberg bekanntgegeben, dass Mitglieder des NSU in Baden-Württemberg auf Nazikonzerten waren. Es war aber schon vor dem NSU bekannt, dass Nazis Mord und Totschlag an Ausländern und Juden nicht nur in Liedtexten bejubeln, sondern auch zur Tat schreiten.

 

 

Die Amadeu-Antonio-Stiftung spricht von etwa 180 Todesopfern rechtsextremer Gewalt seit 1990. Die polizeiliche Statistik weist hingegen "nur" 60 Todesopfer aus. Eine alarmierende Diskrepanz.

 

 

derStandard.at: Wie groß ist die rechtsradikale Bewegung in Deutschland und wie ist aktuell der Zulauf?

 

 

Kuban: Wir sprechen von tausenden Leuten alleine in Deutschland. Es gibt Großveranstaltungen mit Rechtsrockbands, die bis zu 7.000 Leute anziehen. Und natürlich ist bei weitem nicht die gesamte Naziszene auf so einer Großveranstaltung vertreten. Die Nazi-Skinheads der 80er und 90er Jahre haben mittlerweile Familie. Das jährliche Gedenkkonzert in England für Ian Stuart Donaldson, den verstorbenen Sänger der Szene-Kultband Screwdriver und Gründer des Blood-&-Honour-Netzwerks, gleicht einem Familienfest. Auch stimmt das Klischee vom ungebildeten Proletennazi nicht. Das Publikum auf den Konzerten, auf denen ich war, kommt aus allen Gesellschaftsschichten und ist bunt gemischt. Die Sänger der inzwischen nicht mehr aktiven Bands "Ultima Ratio" und "Noie Werte" waren beispielsweise Rechtsanwälte. Mittlerweile sind auch schon viel mehr Frauen Mitglieder der Szene als zu Beginn meiner Recherchen. Über den Daumen gepeilt würde ich schätzen, dass mittlerweile 25 Prozent der Szene weiblich sind.

 

 

derStandard.at: Können Sie auch zu Österreichs Szene etwas sagen?

 

 

Kuban: Ich bin auf Konzerten immer wieder Österreichern begegnet. Gut zu sehen war das vor allem bei Blood-&-Honour-Leuten, weil die die entsprechende Kleidung tragen. In Belgien habe ich Schlägereien zwischen österreichischen und deutschen Nazis auf der einen Seite und polnischen auf der anderen Seite erlebt. Trotz aller "White Power"-Ideologie, laut der die weiße Hautfarbe entscheidend ist, sind die Polen einigen Nazis dann doch nicht arisch genug, um in dieser rassistischen Szene anerkannt zu werden. Auch arbeitet die bayerische und oberösterreichische Szene intensiv zusammen.

 

 

derStandard.at: Warum konnte sich die Szene an den Behörden vorbei derart vergrößern?

 

 

Kuban: Die Nazis müssen sich vielerorts die rechtsfreien Räume gar nicht mehr erkämpfen, sie bekommen sie von der Polizei und den Behörden einfach überlassen. Ich habe Nazikonzerte erlebt, bei denen der Staatsschutz im Konzert selbst stand und nicht einmal Hitlergrüße - von volksverhetzenden Liedern will ich gar nicht reden - als Straftaten identifiziert hat und folglich nicht eingegriffen hat. Es scheinen teilweise extrem schlecht ausgebildete Beamte im Einsatz zu sein. In Bayern habe ich bei einem NPD-Konzert mit Blood-&-Honour-Hintergrund gefilmt. Die anwesende Polizei unternahm nichts. "Spiegel TV" brachte mein Filmmaterial, daraufhin hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren begonnen. Das wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil nicht mit "hinreichender Sicherheit" die Tatbeteiligung der Verdächtigen feststellbar war. Das bayerische Innenministerium hat dieses Desaster auch noch erläutert und begründet und damit letztlich verteidigt.

 

 

derStandard.at: Sie kritisieren insgesamt, dass die Nazibewegung in Deutschland von Behörden und Medien unterschätzt wird?

 

 

Kuban: Die Ermittlungen und das Medieninteresse rund um den NSU sind natürlich dringend notwendig, aber insgesamt muss man den Blick viel stärker auf die Nazibewegung richten, als das aktuell der Fall ist. Was mir besondere Sorgen macht, ist das Verschmelzen von organisierter Kriminalität und politischem Extremismus. Hier spielen insbesondere Rockergruppen eine Rolle. Wenn man sich in der Rockerszene bewegt, merkt man erst, wie viele Nazis dort anzutreffen sind. Rockerclubs haben immer wieder ihre Clubhäuser für Nazikonzerte zur Verfügung gestellt.

 

 

Ein Beispiel für die Verschmelzung dieser Milieus in Österreich ist die Kameradschaft "Objekt 21", die sich unter anderem mit dem Tatvorwurf des Waffen- und Drogenhandels konfrontiert sieht, oder in Deutschland das jüngst aufgedeckte Neonazi-Netzwerk in deutschen Haftanstalten. Die "AD Jail Crew", wie sich das Netzwerk nannte, hat die "Bikers News", eine der bekanntesten Rocker-Zeitschriften, sozusagen als Kontaktbörse genutzt. Ich musste mit Erstaunen feststellen, dass die Sicherheitsbehörden und Innenministerien der Meinung sind, dass Nazis in der Rockerszene nur Einzelphänomene sind oder es sich bei den Personen um Nazi-Aussteiger handelt. Wenn das tatsächlich so wäre, dann wären die Hells Angels und ihre Unterstützerclubs das erfolgreichste Nazi-Aussteigerprogramm, das es in Deutschland je gegeben hat, und man müsste ihnen dann eher staatliche Fördermittel zukommen lassen, als über Rockerclub-Verbote zu diskutieren.

 

 

derStandard.at: Wie finanziert sich die Nazi-Bewegung?

 

 

Kuban: Die Szene finanziert sich zu einem großen Teil selbst durch umfangreiche Geschäftsstrukturen. Plattenfirmen, Versandfirmen, Läden florieren. Ein Nazi-Geschäftsmann, der kein böses Blut schüren will, "reinvestiert" einen Teil seines Gewinns für Projekte der Szene oder zum Beispiel für Anwälte von angeklagten Neonazis. Auch werden in den einschlägigen Betrieben bevorzugt Nazis als Mitarbeiter angestellt.

 

 

derStandard.at: Könnten auch die Angeklagten im NSU-Prozess Nutznießer dieser "Reinvestierungen" sein?

 

 

Kuban: Das kann ich nicht sagen, aber möglich ist es. Ich habe auf Konzerten wiederholt erlebt, dass Spenden für Leute in U-Haft gesammelt wurden, um deren Rechtskampf zu finanzieren. Es ist also zumindest Usus, dass man sich mit Kameraden, die mit dem Staat in Konflikt geraten, solidarisch zeigt.

 

 

derStandard.at: Was halten Sie vom V-Mann-System, das auch im Rahmen der NSU-Untersuchungen massiv kritisiert wurde?

 

 

Kuban: V-Leute sind Nazis, die vom Staat dafür bezahlt werden, dass sie ihresgleichen beobachten und die Informationen weitergeben - welche Informationen, das bleibt ihnen überlassen. Es ist absurd, dass der Verfassungsschutz den Schutz der Verfassung sicherstellen will, indem Nazis Nazis beobachten. Professionell wäre ein System mit verdeckten Ermittlern, die sich ähnlich in die Szene einschleusen wie ich. Die könnten dann zum Beispiel nach den ersten strafbaren Handlungen so ein Konzert verlassen und die Bereitschaftspolizei informieren, dass sie das Konzert auflösen soll. Außerdem könnte durch die Anwesenheit solcher Profis beispielsweise das Argument entkräftet werden, dass es sich um Privatveranstaltungen handelt. Teilweise werden an einem geheimen Treffpunkt vor dem Konzert alibihalber "private Einladungen" verteilt, die dann der Polizei gezeigt werden.

 

 

derStandard.at: Wie würde ein NPD-Verbot die Naziszene verändern?

 

 

Kuban: Wer die Nazibewegung schwächen will, muss die Nachwuchs-Rekrutierung unterbinden. Was den Nachwuchs betrifft, hat die NPD eine wichtige Funktion für die Nazi-Bewegung insgesamt. Die NPD nützt ihren Parteistatus, um Großveranstaltungen wie eben Konzerte genehmigt zu bekommen. Das sind Anlaufstellen, wo junge, demokratie- und zukunftsverdrossene Leute angefixt werden können. Anfangen tut das zum Beispiel mit den sogenannten "Schulhof-CDs", die an Jugendliche verschenkt werden. Da sind nicht nur explizit rechtsextreme Songs drauf, sondern es wird zum Beispiel auch gegen Krieg angesungen. Auf den offiziellen NPD-Rechtsrock-Konzerten können dann erste Kontakte geknüpft werden. Die Musik weckt Emotionen, und auf der Gefühlsebene lassen sich die politischen Botschaften hervorragend transportieren. Spätestens wenn die Nazi-Lieder auswendig gelernt werden, setzt sich der Hass im Kopf fest. (Manuela Honsig-Erlenburg, derStandard.at, 23.04.2013)

 

 

Der Dokumentarfilm "Blut muss fließen. Undercover unter Nazis" ist am 2.5. im Programmkino Wels, am 3.5. in Graz, am 4.5. in Wien (NIG), und am 12.9 beim Musikfilm-Festival Salzburg zu sehen. Der Regisseur Peter Ohlsendorf hat den Film selbst finanziert. Bei öffentlich-rechtlichen Sendern, politischen Stiftungen und der Bundeszentrale für politische Bildung fanden sich keine Geldgeber. Das Team ist auf Spenden zur Refinanzierung angewiesen.

 

Weiteres Bild- und Videomaterial > derStandard.at

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  • 2 Wochen später...

Rechtsterrorismus

[h=3]Der NSU-Prozess[/h]Der Prozess sorgt bereits seit Monaten für Schlagzeilen: Beate Zschäpe sowie vier weitere Angeklagte stehen in München vor Gericht. Der Hauptangeklagten wird eine Mittäterschaft an den Morden und Anschlägen des NSU vorgeworfen. Die Angehörigen der Opfer hoffen auf Antworten auf die vielen offenen Fragen.

 

 

[h=1]Seitenueberschrift[/h]http://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/nsu416~_v-modPremiumHalb.jpg

 

Wegen Befangenheitsanträgen

[h=3]NSU-Prozess bis 14. Mai unterbrochen[/h]Der NSU-Prozess ist gleich zum Auftakt ins Stocken geraten: Nach zwei Befangenheitsanträgen der Verteidigung und wiederholten Verhandlungspausen setzte das Oberlandesgericht (OLG) München den Prozess bis zum 14. Mai aus. Somit konnte bisher auch die Anklageschrift noch nicht verlesen werden. Zwei ursprünglich für Dienstag und Mittwoch anberaumte Verhandlungstage wurden gestrichen.

Zuvor hatten die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe sowie des Angeklagten Ralf Wohlleben Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Wohlleben lehnte zudem auch zwei weitere Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

[h=4]Anträge verzögerten Verhandlung[/h]

 

Das Gericht hatte die Anträge zunächst immer wieder zurückgestellt. Laut Strafprozessordnung hätte darüber bis "spätestens bis zum Beginn des übernächsten Verhandlungstages" entschieden werden müssen. Der Antrag der Zschäpe-Verteidiger bezog sich auf Götzls Anordnung, die Verteidiger vor Betreten des Sitzungssaals etwa auf Waffen durchsuchen zu lassen, nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Polizeibeamte und Justizbedienstete.

Die Wohlleben-Verteidiger begründeten ihren Antrag damit, dass Ralf Wohlleben keinen dritten Pflichtverteidiger bekommen hatte.

 

Beobachter hatten erwartet, dass es im Verlauf des Prozesses noch viele solcher Anträge gibt - und das Verfahren dadurch in die Länge gezogen wird. Ein Nebenklage-Vertreter warf den Verteidigern vor, den Prozess um die "schrecklichsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte" zu verzögern. Zschäpes Anwälte wiesen dies zurück.

 

[h=4]Weiße Bluse, schwarzer Hosenanzug[/h]Die als "Jahrhundertprozess" bezeichnete juristische Aufarbeitung der Mordserie der rechten Terrorzelle NSU hatte am Vormittag mit halbstündiger Verspätung begonnen. Die Hauptangeklagte Zschäpe war ohne Handschellen ins Gericht gebracht. Die 38-Jährige, in weißer Bluse und schwarzem Hosenanzug, drehte den Kameras den Rücken zu. Sie hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert und will auch im Prozess schweigen.

 

Zschäpe muss sich als Mittäterin bei allen Taten der Terrorzelle verantworten. Ihr droht lebenslange Haft. Sie soll zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den NSU gebildet haben. Die Zelle soll zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2007 acht türkischstämmige Kleinwerbetreibende, einen griechischstämmigen Mann und eine deutsche Polizistin ermordet haben.

Der ehemalige NPD-Funktionär Wohlleben sowie Carsten S. sind wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Sie sollen die Pistole besorgt haben, mit der neun Morde verübt worden waren. André E. und Holger G. wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Von den rund 80 zugelassenen Nebenklägern nahmen 24 am Prozessauftakt teil - 26 hatten sich angemeldet. Die Nebenkläger werden von etwa 60 Anwälten vertreten.

 

 

Tagesschau, 06.05.2013

 

 

 

 

 

 

 

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NSU-Prozess in München Statt einem Feuerwerk an Anträgen folgt Langeweile

 

Stefan Geiger, 06.05.2013 15:26 Uhr

 

Und dann beginnt das Finassieren. In Aussicht stand ein ganzes „Feuerwerk von Anträgen“, ganz normal bei solchen Prozessen. Da geht es dann nicht um die Vorwürfe der Anklageschrift, die wohl noch eine ganze Weile lang nicht vorgetragen werden kann. Da geht es um mögliche kleine Fehler, die dem Gericht unterlaufen sein könnten und deshalb später einen Revisionsgrund liefern könnten. Kein professioneller Anwalt wird versäumen, diese so minimalen Chancen zu nutzen.

Doch statt des Feuerwerks entfalteten die Verteidiger Zschäpes im Gerichtssaal in den nächsten 45 Minuten lähmende Langeweile. Richter Götzl, der ein Fuchs sein kann, hat dafür gesorgt. Behaupte niemand mehr, er könne öffentliche Wirkungen nicht einschätzen.

 

 

Die Anwälte hatten nämlich ihren so umständlichen Befangenheitsantrag gegen Götzl bereits am Samstag per Fax dem Gericht übermittelt. Dann muss er in der Hauptverhandlung nicht vorgetragen werden und niemand würde merken, dass der Umfang in einem reziprok proportionalen Verhältnis zum Inhalt steht. Aber er würde gerade deshalb Wirkung entfalten. Götzl bittet Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl aber liebenswürdig, den Antrag doch vorzulesen. Stahl ist darauf nicht vorbereitet, er hat den Antrag nicht einmal ausgedruckt dabei. Götzl stellt ihm freundlicherweise sein Exemplar zur Verfügung. Der Anwalt ist erkennbar verärgert, meint, er sei „naiv“ gewesen.

 

Warum der Verteidiger unbedingt in ein teures Hotel will

 

Und dann liest er endlos und endlos langsam, man möchte ihm die Worte aus dem Mund ziehen, vor, was auch in zehn Sätzen zu sagen gewesen wäre. Götzl sei gegenüber Zschäpe befangen, weil deren Verteidiger, aber nicht die Bundesanwälte vor Beginn der mündlichen Verhandlung durchsucht werden. Götzl begründete dies mit der Gefahr möglicher Anschläge.

Man kann darüber streiten, ob das vernünftig war. Man kann auch darüber streiten, inwieweit die Sicherungsverfügung eines Vorsitzenden Richters, die Anwälte betrifft, auf dessen Befangenheit gegenüber der Angeklagten selbst schließen lassen. Aber darum geht es gar nicht mehr. Aufhorchen tun die Zuhörer erst wieder, als der arme Verteidiger auch noch vortragen muss, dass er die Unterbringung in höherpreisigen Hotels erbeten hatte – mit der Begründung nur dort nach eingegangenen Todesdrohungen sicherer zu sein. Es ist ätzend. Götzl wusste schon, weshalb er das vortragen lässt.

So kommt, was kommen muss: Die Anwälte der Nebenkläger beklagen die vermeintliche Prozessverzögerung, durch die die Opfer „gequält“ würden, sprechen von „verletzten Eitelkeiten der Verteidiger“, die kein Grund für einen Befangenheitsantrag seien. Zschäpes Verteidiger poltern zurück. Götzl kann sich zurücklehnen und zuhören. Dann geht man erst einmal in die Mittagspause, damit die aufgebrachten Gemüter sich wieder beruhigen.

Bis weit in den Nachmittag hinein geht das Hickhack dann weiter: Beanstandungen, Pausen, abweisende Gerichtsbeschlüsse und ein ausufernder Ablehnungsantrag, diesmal von Wohlleben. Nach einer Stunde unterbricht Götzl den Verteidiger und weist einen Nebenkläger zurecht: „Dass Sie hier jetzt Zeitung lesen, ist nicht möglich.“ Zeitung lesen ist das Vernünftigste, was man zu dieser Zeit tun kann.

Am späten Nachmittag kommt das, was so mancher schon befürchtet hat. Der Prozess wird gleich wieder unterbrochen, erst am 14. Mai soll es weitergehen, kündigt Richter Götzl an – wegen der nötigen Entscheidung über Befangenheitsanträge.

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nsu-prozess-in-muenchen-die-gesichter-der-zwickauer-zelle-page2.065647a3-7de1-4a2b-ae39-2cca3d3ba8ef.html

 

Die Sache mit dem besseren Hotel für die Verteidiger .... -.- Ob wir das Ende des Prozesses jemals erleben, wenn jedes Mal so ein Heckmeck um Kleinigkeiten gemacht wird?

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Die Sache mit dem besseren Hotel für die Verteidiger .... -.- Ob wir das Ende des Prozesses jemals erleben, wenn jedes Mal so ein Heckmeck um Kleinigkeiten gemacht wird?

 

Eher nicht. Es gibt wichtige Dinge zu regeln, so scheint es.^^

 

 

http://www.pz-news.de/nachrichten_artikel,-NSU-Prozess-Tuerkischen-Abgeordneten-stoert-Kreuz-_arid,416184.html

 

[h=2]NSU-Prozess: Türkischen Abgeordneten stört Kreuz[/h]Berlin. Deutsche Politiker und die katholische Bischofskonferenz haben sich gegen die Forderung eines türkischen Abgeordneten gewandt, das Kreuz im Gerichtssaal des NSU-Prozesses zu entfernen. "Das Kreuz gehört dahin, wo es hängt: in den Gerichtssaal", sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, laut der “Bild"-Zeitung (Mittwoch).

 

CDU/CSU-Bundestagsfraktionsvize Günter Krings sagte dem Blatt, das Kreuz symbolisiere Nächstenliebe und Toleranz und sei Ausdruck der christlich-abendländischen Wurzeln. “Es ist gut und richtig, auch im Gericht daran erinnert zu werden," so Krings. Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer sagte der Zeitung: "Es gilt die deutsche Rechtsordnung. Das Kreuz bleibt."

 

 

Der Parlamentarier Mahmut Tanal hatte das Kreuz beim NSU-Prozess in München als “Verletzung des laizistischen Rechtsstaates„ bezeichnet. Das christliche Symbol sei ein Zeichen der “Bedrohung„ für Nichtchristen, sagte Tanal, Abgeordneter der säkularistischen Oppositionspartei CHP und Mitglied der türkischen Beobachter-Delegation, laut türkischen Medien am Dienstag. Er forderte seine Entfernung.

 

Autor: kna

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[h=1]Türkischer Politiker gegen Kruzifix in Münchener Gericht[/h]Ein türkischer Beobachter beim NSU-Prozess verlangt vom Oberlandesgericht München, dass das Kruzifix aus dem Verhandlungssaal entfernt wird. Das Kruzifix verstoße gegen die Prinzipien des säkularen Rechtsstaates - und sei eine „Bedrohung“ für alle Nichtchristen.

 

Oberlandesgericht in München aufgefordert, das Kruzifix aus dem Verhandlungssaal zu entfernen. Das christliche Symbol stelle einen Verstoß gegen die Prinzipien des säkularen Rechtsstaats dar, sagte der Parlamentsabgeordnete Mahmut Tanal laut Presseberichten vom Dienstag.

Das Kreuz sei zudem eine „Bedrohung“ für alle Nichtchristen, sagte er mit Blick auf die muslimischen Angehörigen der türkischen NSU-Opfer. Deshalb müsse das Kruzifix „sofort“ verschwinden. Tanal gehört der säkularen Oppositionspartei CHP an und war Mitglied der sechsköpfigen Parlamentarierdelegation aus Ankara, die bei derProzesseröffnung am Montag im Gerichtssaal anwesend war.

 

Der Politiker bekräftigte den in der Türkei bereits zuvor erhobenen Verdacht, dass der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund von Kräften im deutschen Staatsapparat unterstützt worden sei. Wenn eine Bande in verschiedenen Städten Deutschlands mit ein und derselben Waffe acht Türken und einen Griechen ermorden könne, ohne entdeckt zu werden, dann bedeute dies, „dass dahinter staatliche Kräfte stehen“, sagte Tanal. Ohne den Schutz durch Kräfte im deutschen Sicherheitsapparat hätte der NSU die Verbrechensserie nicht so ungestört begehen können, fügte er hinzu.

 

In dem am Montag in München gestarteten Verfahren, das am 14. Mai fortgesetzt werden soll, muss sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe als einzige Überlebende des Zwickauer Neonazitrios wegen Mittäterschaft bei zehn Morden verantworten. Ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatten sich im November 2011 selbst getötet.

Vier Mitangeklagten Zschäpes wird Unterstützung des jahrelang unentdeckten NSU beziehungsweise Beihilfe zu dessen Taten vorgeworfen. Die Zelle soll zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2007 acht türkischstämmige Kleinunternehmer, einen griechischstämmigen Mann und eine deutsche Polizistin ermordet haben. (afp)

 

Tagesspiegel, 07.05.2013

 

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Ohne den Schutz durch Kräfte im deutschen Sicherheitsapparat hätte der NSU die Verbrechensserie nicht so ungestört begehen können

 

Seltsamerweise scheinen Rechte derselben Meinung zu sein: Die NSU-Morde wären vom Staat verübt oder zumindest angestiftet worden, um "die Nationalen" in den Dreck zu ziehen. Man behauptet auch, der Verfassungsschutz schleuse gezielt V-Männer ein, um zu Verbrechen anzustiften...

 

Man schleust sowohl ganz gezielt Leute ein UND rekrutiert natürlich auch in der "Szene". Kein Nationaler würde sich vom VS anwerben lassen, weil das immer automatisch zum Ausschluss aus der jeweiligen Gruppe führt. Man schwärzt vom VS liebend gern Leute beim Arbeitgeber an, sodass es in der Tat einige gibt, die kein Rückrat haben und sich daher vom Staat kaufen lassen, die sind natürlich auch in der Mehrzahl, aber dennoch gehören diese Subjekte sicher nicht zu uns und haben auch völlig andere, nähmlich private/finanzielle Interessen.

 

Entschuldigung, aber das ist echt linke Propaganda in Reinform und nicht mehr. Es gibt nicht AUCH Kräfte, die mit den NSU-Taten nichts zu tun haben wollen, sondern es gibt AUSSCHLIESSLICH solche Kräfte. Ich habe viele unterschiedliche Leute in meinem engen und weiteren Bekanntenkreis, die hinter verschlossener Tür sehrwohl Klartext sprechen und es gab NIE auch nur im Ansatz Zustimmung für diese Deppen.

Es gibt natürlich Kameraden im Untergrund und auch genug im Ausland, die finanziell und logistisch unterstützt werden, aber ganz sicher nicht, weil sie ein Terrorkommando aufstellen. Die Frage ist eher, wer von den Taten der NSU wusste (von den Unterstützern) und ob die angeblichen Täter überhaupt die tatsächlichen waren. Fakt ist jedenfalls (und das ist keine Propaganda, weil ich auch allerlei Abschaum kennengelernt habe), dass es keine Unterstützung für derlei dämliche Aktionen in der Szene gibt.

 

irgendwelchen "Nazis" (sofern sie das waren) hilft man[der Verfassungsschutz, Anmerkung von AmiraNaza] bei ekelhaften Morden an Unschuldigen

 

(nachzulesen in diesem Forum http://www.maedchen.de/forum/politik-kultur-kunst/234240-die-nsu-der-verfassungsschutz-und-andere-schraege-voegel-6.html)

 

Ob dies ein echter Rechter ist, kann ich natürlich nicht sagen. Aber ist schon lustig, dass beide Seiten den Staat beschuldigen... ich denke, dass es sich dabei allerdings nur um Einzelmeinungen handelt.

 

LG, Amira

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[h=1]10.05.2013 Das offizielle Märchen in der Kurzfassung: Debattenbeitrag von KenFM zum NSU-Prozess München[/h][h=2]The Farce must go on[/h](KenFM). Drei Schulabbrecher, aus dem idyllischen Zwickau, Uwe, Uwe und Beate, schaffen es zehn Jahre lang, in Deutschland unterzutauchen. Ab und an überfallen sie Banken, um an Cash zu kommen. Wenn die Zeit da ist, ermorden das Trio Menschen mit Migrationshintergrund. Im großen Stil.

 

http://www.stern.de/politik/deutschland/kaltbluetig-ermordet-die-zehn-opfer-der-terrorzelle-nsu-1972669.html

 

In den Pausen gehen die NSU-Mitglieder, obwohl zur Fahndung ausgeschrieben, gern in ihre Stamm-Kneipe, wo alle sie kennen.

Immer wieder.

 

Als man dem Trio zu nahe kommt, erschießen sich die zwei Uwe‘s gegenseitig.

 

http://friedensblick.de/4393/raf-nsu-terroristen-begingen-dubiose-selbstmorde/

 

Beate Zschäpe dagegen flüchtet erst, um sich Tage später der Polizei zu stellen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Beate_Zschäpe

 

Frau Zschäpe steht jetzt mehr oder weniger oft vor Gericht. Dieses versucht nun, dieses tierisch komplizierte Puzzle zusammenzubekommen. Das kann natürlich kaum oder nur in Teilen gelingen, denn man hat kaum Anhaltspunkte. Und zwei davon sind ja tot.

 

Was könnte Licht ins Dunkel bringen - wenn man denn wollte?

 

Nehmen wir die V-Leute (Vertrauensleute) des Verfassungsschutzes. Plural. Da waren X unterschiedliche Behörden permanent auf Tuchfühlung mit dem NSU-Trio.

Verfassungsschutzbehörden diverser Bundesländer, Polizei, LKA. Aber, das ist nicht relevant.

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-ausschuss-thueringens-ex-verfassungsschutz-chef-sippel-sagt-aus-a-880872.html

 

Da haben wir zum Beispiel den V-Mann Andreas Temme. Oberinspektor beim Geheimdienst. Temme war an sechs von zehn NSU-Tatorten. Muss er in München antreten? Nö. Das ist nicht relevant.

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neonazi-skandal-der-flirtende-agent-der-einen-mord-uebersah.6abe1c06-81af-4127-93cc-dc5deb41c72b.html

 

Temme ist ein Staatsdiener. Keiner bestreitet das. Aber das heißt noch lange nicht, dass der Staat involviert war, oder?

Also nochmal. Nur weil ein Geheimdienstmann beim überwiegenden Teil der NSU-Morde am Tatort war, kann man doch nicht behaupten, es gäbe eine Spur, die direkt zum Staat führt. Verrückt? Nein. Die Aussage von Dr. Herbert Diemer von der Bundesanwaltschaft. Minute 22.

 

 

Die Tatwaffe. Eine Tatwaffe wie die Česká CZ 83 ist extrem selten.

Selbst Waffennarren hätten Probleme gehabt, dieses Sondermodell zu beschaffen. Wie kam das Trio an dieses exotische Mordgerät? Die Antwort zu dieser Frage wäre bestimmt aufschlussreich. Aber, das ist nicht relevant.

 

Das NSU-Trio war in Besitz von Papieren, die man sonst nur bei Geheimagenten findet. So genannte „echte falsche“ Papiere.

Derartige Dokumente bekommt man, z.B. bei der Bundesdruckerei in Berlin, auch dann nicht, wenn man ganz lieb fragt.

 

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neonazi-ermittlungen-gefaelschte-papiere-vom-verfassungsschutz/5831704-3.html

 

Welcher Insider hat dem Trio diese Papiere beschafft? Es muss ein Mensch aus dem Staatsdienst sein. Aber, wir ahnen es, das ist nicht relevant.

 

Wieso hat eine „politische Terrorzelle“ nicht das getan, was „politische Terrorzellen“ sonst tun, wenn sie einen „politisch motivierten Anschlag“ begangen haben - ein Bekennerschreiben einwerfen? Zehn Jahre lang hatte die NSU keine Zeit für so etwas. Als der Laden aufflog, sprich Beate Zschäpe ihre Homebase abfackelte, hatte sie plötzlich diverse aufwendig produzierte DVDs dabei, um diese schnell noch sauber frankiert einzuwerfen.

Wann hat die NSU diese DVDs produziert, und wieso hat sie es nie geschafft, ihre Bekennervideos zur Post zu bringen?

 

Warum ist auf den DVDs alles zu sehen, nur nicht die Täter? Sie sind auch nicht zu hören. Es ist eine Collage aus „Paulchen Panther“-Folgen und TV-Nachrichten, über die damals noch „Döner-Morde“. Jeder könnte diese DVDs hergestellt haben!

 

Warum sieht man auf der „Bekenner-DVD“ alles, nur nicht die Bekennenden selber? All das könnte man fragen. Könnte. Nur, ist das eben auch nicht relevant.

 

 

Abschließend muss man anerkennen, dass die NSU in Sachen Materialforschung ganz vorne lag. So ist es ihr gelungen, Datenträger zu entwickeln, wie z.B. die Paulchen-DVDs, die unkaputtbar zu sein scheinen. Obwohl Zschäpes Wohnung vollständig ausbrannte, haben diverse Terror-DVDs völlig unbeschadet überlebt.

 

Wird SONY oder PHILIPS Zschäpe eine Patent-Anfrage in die U-Haft schicken?

 

Der Prozess wird sich bis 2014 ziehen. Was dabei rauskommen wird, steht jetzt schon so gut wie fest.

 

Die NSU war ein Dreimann-Einzeltäter. Die Behörden wurden grob getäuscht, und als man aus Versehen anfing, in Köln während des Karneval am 11.11.11 tonnenweise Akten zum Fall NSU zu schreddern, geschah das aus Gründen des Datenschutzes z.B. gegenüber Personen, die öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben waren.

 

http://ueberhauptgarnix.blogspot.de/2012/10/111111-nsu-bundesamt-fur.html

 

Als diese Schredderaktion bekannt wurde, rollten Köpfe. Parallel dazu wurden weitere Akten geschreddert.

 

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-10/verfassungsschutz-nsu-untersuchungsausschuss-aktenvernichtung

 

Ladies, Gentlemen, Menschen mit und „ohne“ Migrationshintergrund!

 

 

Ganz ehrlich, diesen Prozess kann man sich schenken.

Die Opfer wurden und werden bis heute verhöhnt.

Das geht schon seit Jahren so und zieht sich bis zu der Tatsache, dass man in München offensichtlich keinen Ort fand, der groß genug wäre, um alle Pressevertreter unterzubringen.

Also musste ausgelost werden! Überregionale deutsche Zeitungen hatten dabei weniger Glück.

 

http://www.fr-online.de/meinung/kommentar-zum-nsu-prozess-wenn-das-los-entscheidet,1472602,22618968.html

 

Absicht? Ich glaube ja.

 

Fakt ist: Das alles kann nur deshalb so nebenbei über die Bühne gehen, da es sich bei den NSU-Opfern für die Behörden offensichtlich um Menschen zweiter Klasse handelt: Muslime.

 

Was mir überhaupt nicht in den Kopf will ist, dass die Muslime in der BRD nicht einfach mal 2 Wochen zu Hause bleiben, um dieser unglaublichen Verhöhnung etwas entgegen zu setzen.

 

Ich frage mich: wo ist eure Wut? Wo ist euer Stolz? Wo ist euer Sinn für Gerechtigkeit und Fairness? Warum lasst ihr euch so mit Füßen treten?!

 

Ich bin kein Muslim, aber wäre ich einer, würde ich einen Generalstreik organisieren.

 

Es NICHT zu tun, ist ein Fehler. EUER Fehler.

 

Weitere Quellen:

https://www.youtube.com/watch?v=Zbeq06cSGi4

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1896032/ZDFspezial-Der-NSU-Prozess

http://www.tagesschau.de/inland/nsuangeklagte100.html

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  • 2 Wochen später...

[h=3]"Report Mainz" liegt internes Dokument vor

NSU seit 2000 als Terrortrio bekannt[/h] Dem ARD-Magazin "Report Mainz" ist ein amtlich geheim gehaltenes Dokument zugespielt worden, das belegt, dass die Behörden bereits seit 13 Jahren von der Existenz des Zwickauer Terrortrios gewusst haben. Dieses Dokument, welches bis heute nur in sogenannten Geheimschutzstellen der Parlamente eingesehen und nicht kopiert werden darf, enthüllt, dass das Neonazi-Trio bereits im Jahre 2000 von Verfassungsschützern als Terrorgruppe eingestuft worden ist.

In dem Dokument vom 28. April 2000 heißt es: "Das Vorgehen der Gruppe (gemeint ist das Neonazi-Trio) ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen." Außerdem heißt es weiter: Der Zweck der Vereinigung sei es, "schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen". Bei dem Trio sei "eine deutliche Steigerung der Intensität bis hin zu schwersten Straftaten feststellbar."

 

 

[h=4]Innenministerium und Verfassungsschutz informiert[/h]

Absender des Schreibens ist das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz in Dresden. Das Papier trägt den Briefkopf des Präsidenten. Gerichtet ist es unter anderem an den damaligen Innenminister des Landes, Klaus Hardraht (CDU), und mehrere Verantwortliche seines Hauses. Vom Brief selbst gibt es nur zwei Ausfertigungen. Mit dem Schreiben wird die geheime Überwachung der Telefone und des Briefverkehrs des Trios und vier weiterer namentlich genannter Unterstützer beantragt.

Über die Unterstützer heißt es in dem Dokument: Die schnelle, professionelle und praktisch spurlose Flucht des Trios im Jahr 1998 ist ein Anhaltspunkt dafür, dass sie "ohne die entsprechende Unterstützung (…) so nicht realisierbar gewesen wäre. Nur durch engste Bindungen in einem abgeschlossenen Zirkel mit wenigen verschwiegenen Mitwissern wird eine solche Flucht möglich."

Als Unterstützer werden unter anderem Mandy S. genannt. Deren Identität hat Beate Zschäpe nach ihrem Untertauchen benutzt. Außerdem tauchen die Namen Jan W. (er sollte für das untergetauchte Trio Waffen besorgen) und Thomas S. auf. Dieser hat dem Trio vor ihrem Untertauchen 1,4 Kilogramm Sprengstoff geliefert und war ab Ende 2000 als V-Mann tätig.

 

 

[h=4]"Mordserie wäre vermeidbar gewesen"[/h] Für den ehemaligen Geheimdienstler Winfried Ridder, jahrzehntelang tätig für das Bundesamt für Verfassungsschutz, ist dieses Dokument "heute eine Sensation." Völlig neu und überraschend für ihn sei, dass man schon damals "vollumfänglich die Gesamtstruktur des Netzwerkes NSU zu diesem Zeitpunkt gekannt" habe, noch bevor der erste Mord in Nürnberg im September 2000 geschah.

Nach Auffassung von Hajo Funke, eines Sachverständigen in NSU-Untersuchungsausschüssen, hätten die Morde verhindert werden können. "Wenn man angemessen gehandelt hätte - man hat das ja versucht, aber nicht konsequent gemacht - dann wäre die gesamte Mordserie vermeidbar gewesen", meint der Politikwissenschaftler. Für ihn ist das Papier "eine klare Analyse der Gruppe und des Unterstützerumfeldes in Hinsicht auf das, was sie vorhaben: Nämlich steigernd schwerste Straftaten zu begehen. Außerdem gibt es einen Willen zur Fortsetzung. Also, das was kriminelle und terroristische Vereinigung nach dem Strafgesetzbuch heute ausmacht."

 

 

[h=4]BKA hätte alarmiert werden müssen[/h]

Der Obmann für Bündnis 90/Grüne im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Wolfgang Wieland, nennt das Papier eine "geradezu prophetische Analyse", die "nie zum richtigen Handeln geführt" hat. Auch der ehemalige niedersächsische Justizminister, Christian Pfeiffer, hält den Aktenfund für hochbrisant, weil er deutlich macht, hier habe es "eine Behörde gegeben, den Verfassungsschutz, die schon im Jahr 2000, vier Monate vor dem ersten Mord, deutlich gesagt hat: Die Drei sind terrorgefährlich im Sinne rechten Terrors." Nach Einschätzung des Kriminologen wäre nach diesen Erkenntnissen damals zwingend geboten gewesen, das Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft einzuschalten.

Von den Überwachungsmaßnahmen wussten damals nachweislich die beiden Landeskriminalämter und Verfassungsschutzämter in Sachsen und Thüringen sowie die Terrorabteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Ferner war die dafür zuständige Kommission des sächsischen Landtages informiert. Insgesamt steht damit fest, dass deutsche Sicherheitsbehörden und Teile der Politik umfassend und frühzeitig über das Terrortrio informiert waren.

 

 

[h=4]Überwachung eingestellt[/h] Diese Überwachung ist unter dem Namen "Operation Terzett" seinerzeit auch von Mai bis August 2000 durchgeführt worden. Sie erbrachte nur wenige Erkenntnisse, unter anderem deshalb, weil die Kontrollen völlig sporadisch erfolgten.

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Dresden erklärte zu dem Bericht, die "Operation Terzett" sei der Bundesanwaltschaft und den Untersuchungsausschüssen des Bundes- und der Landtage bereits bekannt. Da während der Überwachung keine Erkenntnisse zum Verbleib der damals drei Flüchtigen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe anfielen, sei die Maßnahme nach drei Monaten beendet worden.

Als das NSU-Trio dann im November 2011 aufflog, hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in den Tagesthemen vom 16. November 2011 erklärt: "Man konnte sich bis vor wenigen Tagen nicht vorstellen, dass es tatsächlich terroristische Organisationen geben könnte oder Zellen geben könnte, die mordend durchs Land laufen."

"Report Mainz" sendet den Beitrag am Dienstag, 21.5.2013 um 21:55 Uhr im Ersten.

 

 

http://www.tagesschau.de/inland/nsu-terror-bekannt100.htmlAuf der Seite gibt es auch ein Video dazu und so.

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  • 1 Monat später...

[h=4]HONORARE FÜR RECHTE V-LEUTE[/h][h=1]20.000 Mark für den „Tacho“[/h]Rechte V-Leute des Verfassungsschutzes kassierten ab Mitte der 90er hohe Summen. Nach Beginn der NSU-Ermittlungen 2011 wurden deren Akten vernichtet.

 

BERLIN afp | Die V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), deren Akten nach dem Auffliegen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im BfV vernichtet worden waren, waren offenbar doch von größerer Bedeutung für das Amt als bislang dargestellt.

Nach Informationen der Berliner Zeitung kassierten fünf dieser V-Leute seinerzeit jährlich zwischen 6000 und 9000 D-Mark für ihre Informationen – ein nach Expertenmeinung überdurchschnittlich hoher Honorarsatz für Informanten aus der rechten Szene.

 

Spitzenreiter war laut dem Blatt der V-Mann (VM) „Tacho“, der 1999 fast 20.000 Mark erhielt. Eine solche Summe werde sonst nur Spitzenquellen gezahlt. Ende Juni 2012 war bekannt geworden, dass am 11. und 12. November 2011 – also unmittelbar nachdem die Bundesanwaltschaft die NSU-Ermittlungen eingeleitet hatte – im BfV insgesamt sieben VM-Akten von Spitzeln aus der rechten Szene geschreddert worden waren.

Angeblich sei die außerplanmäßige Vernichtungsaktion erfolgt, weil Aufbewahrungsfristen abgelaufen waren. Der Skandal kostete BfV-Chef Heinz Fromm das Amt.

[h=6]Konzentration auf extremistische Gruppen[/h]Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat sich der Bundesverfassungsschutz nach dem Skandal um die jahrelang unentdeckte Mordserie des NSU und die Aktenvernichtung neue, klare Regeln für die interne Arbeit verordnet. Eine von Fromms Nachfolger Hans-Georg Maaßen vor einem knappen Jahr gestartete umfassende Reform des Inlands-Geheimdienstes sei weitgehend abgeschlossen, berichtete das Blatt.

Wichtigster Punkt der Reform, die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Maaßen am Mittwoch in Berlin vorstellen wollen, ist demnach die geheimdienstliche Konzentration auf gefährliche und gewaltbereite extremistische Gruppen. Radikale Splitterorganisationen am rechten oder linken Flügel sollen nur ausnahmsweise mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden.Zudem wurden die internen Arbeitsregeln verschärft: Fälle wie die vor Jahresfrist öffentlich gewordene - offenkundig willkürliche - Vernichtung von Unterlagen über Rechtsextremisten sollen sich nicht wiederholen können, schreibt dieSüddeutsche.

Im Juni 2012 war bekannt geworden, dass ein Referatsleiter des BfV unmittelbar nach Aufdeckung der NSU-Mordserie Dokumente über Neonazis in Thüringen geschreddert und seine Vorgesetzten monatelang über das Datum der Vernichtung belogen hatte.

 

Eine neue Dienstvorschrift sieht nach Angaben aus Sicherheitskreisen vor, dass Referatsleiter ihre Akten nicht mehr auf eigene Faust, sondern nur nach intensiver Prüfung und in Absprache mit der zentralen Registratur des Dienstes vernichten können, berichtete das Blatt weiter.

 

 

TAZ, 01.07.2013

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[h=1]10.05.2013 Das offizielle Märchen in der Kurzfassung: Debattenbeitrag von KenFM zum NSU-Prozess München[/h][h=2]The Farce must go on[/h](KenFM). Drei Schulabbrecher, aus dem idyllischen Zwickau, Uwe, Uwe und Beate, schaffen es zehn Jahre lang, in Deutschland unterzutauchen. Ab und an überfallen sie Banken, um an Cash zu kommen. Wenn die Zeit da ist, ermorden das Trio Menschen mit Migrationshintergrund. Im großen Stil.

 

http://www.stern.de/politik/deutschland/kaltbluetig-ermordet-die-zehn-opfer-der-terrorzelle-nsu-1972669.html

 

In den Pausen gehen die NSU-Mitglieder, obwohl zur Fahndung ausgeschrieben, gern in ihre Stamm-Kneipe, wo alle sie kennen.

Immer wieder.

 

Als man dem Trio zu nahe kommt, erschießen sich die zwei Uwe‘s gegenseitig.

 

http://friedensblick.de/4393/raf-nsu-terroristen-begingen-dubiose-selbstmorde/

 

Beate Zschäpe dagegen flüchtet erst, um sich Tage später der Polizei zu stellen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Beate_Zschäpe

 

Frau Zschäpe steht jetzt mehr oder weniger oft vor Gericht. Dieses versucht nun, dieses tierisch komplizierte Puzzle zusammenzubekommen. Das kann natürlich kaum oder nur in Teilen gelingen, denn man hat kaum Anhaltspunkte. Und zwei davon sind ja tot.

 

Was könnte Licht ins Dunkel bringen - wenn man denn wollte?

 

Nehmen wir die V-Leute (Vertrauensleute) des Verfassungsschutzes. Plural. Da waren X unterschiedliche Behörden permanent auf Tuchfühlung mit dem NSU-Trio.

Verfassungsschutzbehörden diverser Bundesländer, Polizei, LKA. Aber, das ist nicht relevant.

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-ausschuss-thueringens-ex-verfassungsschutz-chef-sippel-sagt-aus-a-880872.html

 

Da haben wir zum Beispiel den V-Mann Andreas Temme. Oberinspektor beim Geheimdienst. Temme war an sechs von zehn NSU-Tatorten. Muss er in München antreten? Nö. Das ist nicht relevant.

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neonazi-skandal-der-flirtende-agent-der-einen-mord-uebersah.6abe1c06-81af-4127-93cc-dc5deb41c72b.html

 

Temme ist ein Staatsdiener. Keiner bestreitet das. Aber das heißt noch lange nicht, dass der Staat involviert war, oder?

Also nochmal. Nur weil ein Geheimdienstmann beim überwiegenden Teil der NSU-Morde am Tatort war, kann man doch nicht behaupten, es gäbe eine Spur, die direkt zum Staat führt. Verrückt? Nein. Die Aussage von Dr. Herbert Diemer von der Bundesanwaltschaft. Minute 22.

 

 

Die Tatwaffe. Eine Tatwaffe wie die Česká CZ 83 ist extrem selten.

Selbst Waffennarren hätten Probleme gehabt, dieses Sondermodell zu beschaffen. Wie kam das Trio an dieses exotische Mordgerät? Die Antwort zu dieser Frage wäre bestimmt aufschlussreich. Aber, das ist nicht relevant.

 

Das NSU-Trio war in Besitz von Papieren, die man sonst nur bei Geheimagenten findet. So genannte „echte falsche“ Papiere.

Derartige Dokumente bekommt man, z.B. bei der Bundesdruckerei in Berlin, auch dann nicht, wenn man ganz lieb fragt.

 

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neonazi-ermittlungen-gefaelschte-papiere-vom-verfassungsschutz/5831704-3.html

 

Welcher Insider hat dem Trio diese Papiere beschafft? Es muss ein Mensch aus dem Staatsdienst sein. Aber, wir ahnen es, das ist nicht relevant.

 

Wieso hat eine „politische Terrorzelle“ nicht das getan, was „politische Terrorzellen“ sonst tun, wenn sie einen „politisch motivierten Anschlag“ begangen haben - ein Bekennerschreiben einwerfen? Zehn Jahre lang hatte die NSU keine Zeit für so etwas. Als der Laden aufflog, sprich Beate Zschäpe ihre Homebase abfackelte, hatte sie plötzlich diverse aufwendig produzierte DVDs dabei, um diese schnell noch sauber frankiert einzuwerfen.

Wann hat die NSU diese DVDs produziert, und wieso hat sie es nie geschafft, ihre Bekennervideos zur Post zu bringen?

 

Warum ist auf den DVDs alles zu sehen, nur nicht die Täter? Sie sind auch nicht zu hören. Es ist eine Collage aus „Paulchen Panther“-Folgen und TV-Nachrichten, über die damals noch „Döner-Morde“. Jeder könnte diese DVDs hergestellt haben!

 

Warum sieht man auf der „Bekenner-DVD“ alles, nur nicht die Bekennenden selber? All das könnte man fragen. Könnte. Nur, ist das eben auch nicht relevant.

 

 

Abschließend muss man anerkennen, dass die NSU in Sachen Materialforschung ganz vorne lag. So ist es ihr gelungen, Datenträger zu entwickeln, wie z.B. die Paulchen-DVDs, die unkaputtbar zu sein scheinen. Obwohl Zschäpes Wohnung vollständig ausbrannte, haben diverse Terror-DVDs völlig unbeschadet überlebt.

 

Wird SONY oder PHILIPS Zschäpe eine Patent-Anfrage in die U-Haft schicken?

 

Der Prozess wird sich bis 2014 ziehen. Was dabei rauskommen wird, steht jetzt schon so gut wie fest.

 

Die NSU war ein Dreimann-Einzeltäter. Die Behörden wurden grob getäuscht, und als man aus Versehen anfing, in Köln während des Karneval am 11.11.11 tonnenweise Akten zum Fall NSU zu schreddern, geschah das aus Gründen des Datenschutzes z.B. gegenüber Personen, die öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben waren.

 

http://ueberhauptgarnix.blogspot.de/2012/10/111111-nsu-bundesamt-fur.html

 

Als diese Schredderaktion bekannt wurde, rollten Köpfe. Parallel dazu wurden weitere Akten geschreddert.

 

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-10/verfassungsschutz-nsu-untersuchungsausschuss-aktenvernichtung

 

Ladies, Gentlemen, Menschen mit und „ohne“ Migrationshintergrund!

 

 

Ganz ehrlich, diesen Prozess kann man sich schenken.

Die Opfer wurden und werden bis heute verhöhnt.

Das geht schon seit Jahren so und zieht sich bis zu der Tatsache, dass man in München offensichtlich keinen Ort fand, der groß genug wäre, um alle Pressevertreter unterzubringen.

Also musste ausgelost werden! Überregionale deutsche Zeitungen hatten dabei weniger Glück.

 

http://www.fr-online.de/meinung/kommentar-zum-nsu-prozess-wenn-das-los-entscheidet,1472602,22618968.html

 

Absicht? Ich glaube ja.

 

Fakt ist: Das alles kann nur deshalb so nebenbei über die Bühne gehen, da es sich bei den NSU-Opfern für die Behörden offensichtlich um Menschen zweiter Klasse handelt: Muslime.

 

Was mir überhaupt nicht in den Kopf will ist, dass die Muslime in der BRD nicht einfach mal 2 Wochen zu Hause bleiben, um dieser unglaublichen Verhöhnung etwas entgegen zu setzen.

 

Ich frage mich: wo ist eure Wut? Wo ist euer Stolz? Wo ist euer Sinn für Gerechtigkeit und Fairness? Warum lasst ihr euch so mit Füßen treten?!

 

Ich bin kein Muslim, aber wäre ich einer, würde ich einen Generalstreik organisieren.

 

Es NICHT zu tun, ist ein Fehler. EUER Fehler.

 

Weitere Quellen:

https://www.youtube.com/watch?v=Zbeq06cSGi4

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1896032/ZDFspezial-Der-NSU-Prozess

http://www.tagesschau.de/inland/nsuangeklagte100.html

 

 

http://kenfm.de/unterstutze-kenfm/

 

http://www.politaia.org/sonstige-nachrichten/kenfm-im-gesprach-mit-christoph-horstel-neue-mitte/

 

Die neue Mitte

 

http://www.neue-mitte.net/pdf/neue-mitte_wahl_2013_flyer.pdf

 

Zitat:

Wir wollen mehr und besser bezahlte Polizisten, die wir persönlich kennen.

Ausländer wollen wir künftig besser aussuchen, auch viel besser respektieren und behandeln.

Und wenn sie sich nicht einfügen wollen: auch schneller zurückschicken.

Die Bildung von Migrantenghettos und Migrantenbanden

wird tatkräftig unterbunden

 

 

Soviel zu KenFM und Ken Jebsen^^

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  • 1 Monat später...

[h=3]Verhandlungstage bis Ende 2014 angesetzt[/h][h=1]Sommerpause im NSU-Prozess – Wo steht das Verfahren?[/h]

[h=4]Nach 32 Verhandlungstagen geht der NSU-Prozess in die Sommerpause. Für Beate Zschäpe hätte die Sache bislang durchaus schlechter laufen können. Doch die akribische Beweisaufnahme steht erst am Anfang. (Foto: dpa)[/h]

 

 

 

 

 

 

Von DTJ-ONLINE | 04.08.2013 12:53

Die Zuschauerreihen im NSU-Prozess sind noch immer gut besetzt. Viele junge Leute sitzen dort, einige mit ausländischen Wurzeln, äußerst selten mal jemand, der Sympathien für die Angeklagten zeigt. Auch auf der Pressetribüne bleibt kaum ein Platz frei. Die wichtigen überregionalen Medien sind an jedem Verhandlungstag vertreten, aber auch viele Regionalzeitungen schicken regelmäßig Berichterstatter nach München. Ein türkischer Fernsehsender hat sogar eigens einen Korrespondenten eingestellt.

 

Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und die mutmaßlichen Helfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) beherrscht nicht mehr die Titelseiten - doch von mangelndem Interesse der Öffentlichkeit ist im Saal nichts zu spüren. An diesem Dienstag (6. August) ist der 32. Prozesstag, danach macht das Gericht vier Wochen Pause. Wo steht das Verfahren? Die Antwort hängt davon ab, wen man fragt, und auf wen man blickt. Schwierig ist die Antwort aber auch, weil das Gericht zwischen den verschiedenen Tatkomplexen hin und her springt, ohne dass bislang Teile abgeschlossen wären.

 

BEATE ZSCHÄPE: Es ist eine Art Ritual vor Beginn jeder Verhandlung: Die Hauptangeklagte kommt in den Gerichtssaal, geht zu ihrem Platz und dreht den Fotografen den Rücken zu. Die Versuche, ihren Gesichtsausdruck zu deuten, ihre Frisuren, Ohrringe und Poloshirts zu kommentieren, haben sich weitgehend erschöpft. Generell lässt sich sagen, dass Zschäpe lieber wegschaut, wenn die blutigen Bilder von den Tatorten der NSU-Morde gezeigt werden.

 

Im Prozess läuft es gar nicht so schlecht für sie. Zschäpe ist als Mittäterin an allen Anschlägen des NSU angeklagt. Sie soll für die legale Fassade des Trios gesorgt haben. Hinweise auf eine konkrete Beteiligung an einzelnen Taten gibt es aber bislang nicht. Der Mitangeklagte Holger G., der im Ermittlungsverfahren einiges über Zschäpes Rolle in der Gruppe gesagt hatte, las vor Gericht nur eine Erklärung vor. Dabei blieb er ein gutes Stück hinter dem zurück, was er in den Vernehmungen zuvor gesagt hatte. Stattdessen wurden die Kriminalbeamten gehört, die G. vernommen hatten. Das ist nicht ungewöhnlich, aber weniger aussagekräftig.

 

Heikel dürfte für Zschäpe der Brand in der Frühlingsstraße werden. Es besteht kaum ein vernünftiger Zweifel daran, dass Zschäpe die gemeinsame Wohnung der „Zwickauer Zelle“ nach dem Suizid ihrer Kumpanen angezündet hat. Fraglich ist, ob sie dabei bewusst den Tod dreier Menschen riskierte. Die Bundesanwaltschaft geht von Mordversuch aus.

 

Zwei Handwerker, die normalerweise in der Wohnung oberhalb arbeiteten, hatten schon Feierabend gemacht. Mehrere Zeugen sagten, dass das Haus ziemlich hellhörig war. Zschäpe könnte also gehört haben, dass die beiden weg waren. Dann gibt es noch die 89 Jahre alte Nachbarin. Irgendjemand hat wohl bei ihr geklingelt, bevor der Brand ausbrach. Könnte Zschäpe versucht haben, sie zu warnen? Diese Vermutung hat ein Polizeibeamter in den Akten notiert. „Wenn sich das in der Hauptverhandlung bestätigt, dann ist der Vorwurf des Mordversuchs entkräftet“, meint Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer.

 

DIE ANDEREN ANGEKLAGTEN: Carsten S. hat an acht Verhandlungstagen ausgesagt, mehr als 26 Stunden lang. Dabei schonte der 33-jährige Neonazi-Aussteiger weder sich noch andere. Er machte sich „nackig“, wie er es selbst formulierte. S. gab zu, dass er im Auftrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben eine Waffe zu den drei Untergetauchten transportiert hatte - wahrscheinlich jene Ceska, mit der Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Menschen ermordeten. Und er führte die Ermittler auf eine völlig neue Spur: Möglicherweise verübten die untergetauchten Neonazis bereits 1999 einen Anschlag mit einer als Taschenlampe getarnten Bombe.

 

Holger G. hat vor Gericht nur eine Erklärung verlesen. Der 39-Jährige ist wahrscheinlich der Zeuge, der Zschäpe am gefährlichsten werden könnte. Er kannte das Trio über einen langen Zeitraum, er könnte einiges über ihre Rolle in der Gruppe sagen. „Grundsätzlich bleibt Holger G. aussagebereit“, sagt sein Verteidiger Stefan Hachmeister. „Aber er will sich derzeit nicht einer Situation aussetzen, in der ihn 80 Nebenkläger mit fünf Millionen Fragen bedrängen. Man muss bei der Entscheidung auch die Persönlichkeit des Mandanten berücksichtigen.“

 

Die anderen Angeklagten, der ehemalige NPD-Funktionär Wohlleben und der mutmaßliche NSU-Helfer André E., bleiben vor Gericht stumm. „Die Atmosphäre zwischen den Angeklagten ist kalt“, sagt Hachmeister. E., der auf freiem Fuß ist, soll sich bei seinen Besuchen in München in der rechten Szene bewegen. Auf seiner Brust trägt er die Tätowierung „Die Jew Die“ - „Stirb, Jude, stirb“. In Verhandlungspausen steht er - eher kleinwüchsig und bärtig - manchmal vor Gericht. Meist alleine.

 

DIE BUNDESANWALTSCHAFT: Die vier Vertreter des Generalbundesanwalts treten vor Gericht mit einem unerschütterlich wirkenden Selbstbewusstsein auf. „Wir sind mit dem bisherigen Verlauf des Prozesses zufrieden“, sagt Bundesanwalt Herbert Diemer. Die Angaben von Carsten S. und Holger G. hätten die Ermittlungsergebnisse bestätigt. Anträgen von Verteidigung oder Nebenklägern widersprechen Diemer und seine Kollegen regelmäßig - und meist gibt das Gericht ihnen recht. Das Ziel ist klar: Der Prozess soll sich auf die Vorwürfe in der Anklage beschränken und nicht dazu dienen, frühere Ermittlungsfehler aufzuarbeiten.

 

DIE NEBENKLÄGER: Die Angehörigen der Opfer sind nur noch selten im Gerichtssaal zu sehen. In der Woche vor der Sommerpause kam Semiya Şimşek nach München, die Tochter des ersten NSU-Mordopfers. „Langsam habe ich den Eindruck, es geht voran“, sagte sie. Nach dem Mord war ihre Familie selbst in das Visier der Ermittler geraten. Für Şimşek ist es wichtig, dass vor Gericht ausgesprochen wird, dass diese Verdächtigungen haltlos waren. „Da erleben wir gerade eine sehr gute Entwicklung“, meint Anwalt Stephan Lucas. Noch vor einigen Wochen musste er darüber streiten, ob Fragen zu den diversen falschen Fährten - von Drogenhandel bis Schutzgelderpressung - überhaupt zulässig sind. „Wir stellen heute fest, dass bereits der Vorsitzende Richter diese Fragen für sich aufnimmt.“

 

DER VORSITZENDE RICHTER: Wenn Manfred Götzl Zeugen befragt, hat er das Protokoll früherer Vernehmungen vor sich liegen. Manche Stellen sind mit Leuchtstift markiert, so viel ist von den Zuschauerplätzen zu erkennen. Und oft scheint es, als ginge es Götzl vor allem darum, die für ihn wesentlichen Punkte einer Aussage abzuhaken. Die Neugierde, etwas zu erfragen, was noch nicht in den Akten steht, lässt er nur selten erkennen. Als er Witwe und Schwiegermutter eines Opfer befragen musste, wirkte Götzl eher unbeholfen.

 

Alles in allem aber hat Götzl den Saal mit den zahlreichen Beteiligten - meist sind etwa 60 Nebenklage-Anwälte da, dazu die fünf Angeklagten mit ihren Verteidigern und die Vertreter der Bundesanwaltschaft - recht gut im Griff. Wird es zu emotional, beruhigt er die Lage mit einer kurzen Unterbrechung. Eine nicht zu unterschätzende Leistung. „Das Klima ist insgesamt nicht konfrontativ“, lobt Bundesanwalt Diemer.

 

„Ich habe den Eindruck, dass sich der Vorsitzende um eine umfassende Beweisaufnahme bemüht und am Ende eine knallharte Beweiswürdigung vornimmt“, meint Verteidiger Stefan Hachmeister. „Götzl ist ein Ausbund an Gründlichkeit.“ Das bedeutet auch: Der Prozess kann noch eine Weile dauern. Schon jetzt hat das Gericht Verhandlungstage bis Ende 2014 angesetzt. Hachmeister formuliert es so: „Wir haben noch viel Spielzeit vor uns.“

 

Überblick über die wichtigsten Ereignisse im bisherigen Prozess:

 

6. Mai 2013 - 1. Verhandlungstag: Der erste öffentliche Auftritt Zschäpes. Die Verteidiger von Zschäpe und Ralf Wohlleben stellen Befangenheitsanträge, das Gericht setzt die Verhandlung für eine Woche aus. Schon der Prozessbeginn hatte sich um fast drei Wochen verzögert, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vergabe der Presseplätze beanstandet hatte.

 

14. Mai 2013 - 2. Verhandlungstag: Bundesanwalt Herbert Diemer verliest die Anklage.Zschäpe hört ohne sichtbare Regung zu. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft bei allen Anschlägen der Gruppe vor - darunter zehn Morde und zwei Bombenanschläge. Ihre Verteidiger erklären, dass sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern werde.

 

4. Juni 2013 - 5. Verhandlungstag: Der Angeklagte Carsten S. sagt aus. Der Neonazi-Aussteiger gibt zu, eine Pistole mit Schalldämpfer für die mutmaßlichen Terroristen besorgt zu haben. Laut Anklage handelt es sich dabei um die Waffe der Marke „Ceska“, mit der neun Menschen ausländischer Herkunft ermordet wurden.

 

6. Juni 2013 - 7. Verhandlungstag: Der Angeklagte Holger G. verliest eine vorbereitete Erklärung. Er gibt zu, dass er Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos über Jahre bei ihrem Leben im Untergrund unterstützt hatte. Einmal habe er ihnen im Auftrag des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben eine Pistole gebracht. Von Terroranschlägen habe er aber nichts geahnt.

 

11. Juni 2013 - 8. Verhandlungstag: Carsten S. bringt die Ermittler auf eine neue Spur. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen eines Rohrbombenanschlags 1999 in Nürnberg.

 

24. Juni 2013 - 14. Verhandlungstag: Die Bekennervideos des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) werden vorgeführt, außerdem werden Bilder vom zweiten Mord der Rechtsterroristen in Nürnberg gezeigt. Zschäpe schaut nicht auf die Leinwand.

 

25. Juni 2013 - 15. Verhandlungstag: Ein Brandermittler erklärt, wie die Wohnung der mutmaßlichen NSU-Terroristen in Zwickau in Brand gesetzt wurde. Zschäpe soll das Feuer gelegt haben.

 

24. Juli 2013 - 27. Verhandlungstag: Ein Nachbar berichtet über gesellige Abende mit Zschäpe im Keller des Wohnhauses in Zwickau. Auf dem Fernseher stand ein Bild von Adolf Hitler. Mit Politik habe das aber nichts zu tun gehabt, sagt der Nachbar. (dpa/dtj)

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  • 3 Wochen später...

Newsletter vom 20.08.2013 - Belange des Bundeswohls

 

BERLIN (Eigener Bericht) - Das Bundesinnenministerium verlangt

zahlreiche Streichungen im Abschlussbericht des

NSU-Untersuchungsausschusses. Insgesamt 118 Textstellen müssten in dem

Bericht, der am Donnerstag vorgestellt werden soll, geändert, 47 davon

komplett gestrichen werden, fordert das Ministerium laut dem

Internetportal "Spiegel Online". So müsse etwa eine Passage, die ein

"Positionspapier" des Bundeskriminalamts (BKA) aus dem Jahr 1997

zitiere, entfernt werden. In dem Papier, über das schon letztes Jahr

öffentlich berichtet wurde, beschwert sich das BKA, der

Verfassungsschutz warne seine V-Männer vor polizeilichen

Durchsuchungen und verhindere durch verspätete Weiterleitung von

Hinweisen ein Einschreiten gegen Neonazi-Aktionen. Treffen die Angaben

in dem "Positionspapier" zu, dann haben vom Verfassungsschutz

angeworbene V-Leute 1994 einen Aufmarsch deutscher Neonazis in

Luxemburg organisiert, der dort auf heftige Empörung stieß; die

Polizei wurde vom Geheimdienst nicht rechtzeitig informiert und konnte

den Aufmarsch daher nicht verhindern. Währenddessen werden stets neue

Vertuschungsmaßnahmen der Behörden und Unklarheiten über deren

Beziehungen zur Neonazi-Szene bekannt. Ein einstiger

baden-würtembergischer Verfassungsschutz-Mitarbeiter gibt an, er habe

2003 über einen Informanten von einer "Gruppe in Ostdeutschland namens

NSU" erfahren, den Bericht darüber aber auf Anweisung "von oben"

vernichten müssen. Polizeibeamte, die in Thüringen nach dem NSU

fahndeten, mutmaßen inzwischen, die Terrororganisation habe in der

ersten Zeit nach ihrem Untertauchen "staatliche Unterstützung"

erhalten.

 

 

German Foreign Policy

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  • 2 Monate später...

[h=3]DER TIEFE STAAT[/h][h=2]

 

Ein ausgeliehenes Gespenst?[/h]Heute vor zwei Jahren enttarnte sich die NSU selbst. Seitdem wird darüber spekuliert, ob und inwieweit der Staat in die NSU-Morde verwickelt ist und ob es einen tiefen Staat in Deutschland gibt. Wolf Wetzel kommentiert im MiGAZIN das Für und Wider.

 

Viele, die seit zwei Jahren die ‘Aufklärungsarbeit’ der deutschen Behörden im Fall der neonazistischen Terror- und Mordserie des NSU verfolgen, wollen und können das Eingeständnis eines kompletten Behördenversagens nicht akzeptieren bzw. annehmen. Zuviel bedauerliche Einzelfälle reihen sich aneinander, zu viele Akten wurden im Zuge der ‘Aufklärung’ nicht ausgewertet, sondern vernichtet. Zu viele hochrangige Beamte machten Falschaussagen vor den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Zu viele Ermittlungen, die geradezu auf der Hand liegen (wie im Fall des Mordanschlages auf Polizisten in Heilbronn 2007), werden bis heute be- und verhindert.

 

Wenn man dieser Kettenserie von Pannen und Versehen nicht Glauben schenken kann, dann stellt sich die Frage nach der Systematik, nach den Gründen gewollter Nicht-Aufklärung.

Dabei wird immer wieder auf die in der Tat besondere Rolle der Geheimdienste (VS/MAD) verwiesen. Haben sie sich verselbstständigt? Haben sie die Polizeiarbeit hintergangen, torpediert? Waren die Ermittlungsbehörden Spielball der Geheimdienste? Wurden sie an der Nase herumgeführt?

Die für eine parlamentarische Demokratie entscheidenden Fragen stehen im Raum: Agierten die Geheimdienste tatsächlich außerhalb jeglicher politischer/parlamentarischer Kontrolle? Führen sie ein Eigenleben als wesentlicher Bestandteil des Staates im Staat?

Obwohl sich diese Fragen geradezu aufdrängen, ist das publizistische Interesse geradezu bescheiden. Zu Beginn des ‘NSU-Skandals’ 2011 fiel noch gelegentlich das Wort vom ‘tiefen Staat’, vom ‘Staat im Staat’. Doch anstatt diesem Vorwurf analytisch und argumentativ nachzugehen, überwiegt heute das Schweigen.

 

Dankenswerterweise hat sich das Politikmagazin Cicero dieser Fragestellung angenommen. Um die Existenz des ‘tiefen Staates’ in der Türkei zu beschreiben, geht der Autor Michael Kraske in seinem Beitrag ‘In den Tiefen des Staates’ vom 14.9.2012 auf Ereignisse in 2007/8 ein: Die Polizei findet in einem Haus in Istanbul 27 Handgranaten, Sprengstoff und Geheimdokumente, die auf eine Verschwörung namens ‘Ergenekon’ hinweisen sollen. Am Ende werden mehr als 250 Personen angeklagt. Ihr Ziel: Sturz der derzeitigen Regierung Erdogans, die 2002 an die Macht gekommen war. Das Personal dieser Verschwörung ist hochkarätig: hochrangige Mitglieder des alten kemalistischen Regimes, wie der Ex-Kommandant der 1. Armee, der Ex-Chef der Gendarmerie, der General Ilker Basbug (türkischer Generalstabschef von 2008 bis 2010), der Chef der Arbeiterpartei, (Ex-)Abgeordnete der Republikanischen Volkspartei (CHP) usw.

 

Mit diesem Bild vom tiefen Staat wendet sich der Autor den deutschen Verhältnissen zu. Er führt die zahllosen Fälle im Kontext der neonazistischen Mordserie auf, in denen Beweise vernichtet, Akten vorenthalten, Untersuchungsausschüsse belogen, „staatliche Kollaboration mit Nazis“ betrieben wurden … und kommt zu dem naheliegenden Schluss: „Wenn offen erörtert wird, ob es in Deutschland einen ‘tiefen Staat’ gibt, soll damit nicht die Verschwörung und Verbrüderung staatlicher Institutionen mit Neonazis behauptet werden. Hingegen lassen sich beunruhigende Indizien dafür finden, dass in Teilen der Polizei, Justiz und Politik eine unausgesprochene Übereinkunft darüber herrscht, Rechtsextremismus zu vertuschen und zu verharmlosen. Eine Art Staatsräson, in der das Image als saubere Demokratie Primat des Handelns ist.“

Zweifellos gibt es für diese Art von Staatsräson zahllose Belege. Doch all dies, was der Autor zu Recht beklagt und anklagt, beantwortet die Frage nicht: Wozu braucht es für diese rassistisch geprägte Grundhaltung, für diesen „unausgesprochenen Common Sense“, einen tiefen Staat, einen Staat im Staat?

 

Als deutliches Indiz für seine Annahme führt er an: „Der demokratiegefährdende Skandal ist, dass sich Verfassungsschützer und Geheimdienstler über die gewählten Parlamentarier erheben, dass sie selbst entscheiden, worüber sie informieren und was sie besser verschweigen.“ Diese Willkür offenbare einen „eklatanten Mangel an demokratischer Loyalität“, ebenso an Kontrolle, dass als Konsequenz die Aufgabenbereiche wie auch die Struktur, besonders die parlamentarische Kontrolle der beteiligten Behörden in Bund und Ländern überprüft und korrigiert werden müssten. „Die Verfassungsschutzämter führen ein Eigenleben“, meint Kraske. „In diesem Sinne kann man von einem ‘tiefen Staat’ sprechen: Als einem System, das unterhalb der geltenden Vorschriften und Gesetze ein Eigenleben führt.“

Der Versuch, hinter dem Pannensystem das Systemische herauszuarbeiten, leidet an zweierlei: an der (türkischen) Vorlage und an dem angeführten Beleg. Die hier skizzierte Version vom tiefen Staat in der Türkei zeichnet einen massiven Konflikt zwischen der alten (kemalistischen) und der neuen (islamisch geprägten) politischen Klasse nach. Gehen wir von der Existenz einer Organisation namens ‘Ergenekon’ aus, dann war dies ganz offensichtlich ein Versuch, die alten politischen (kemalistischen) Machtverhältnisse mittels eines Putsches wiederherzustellen.

 

Von einem solchen politischen Konflikt kann man in Deutschland nicht ausgehen, denn die Staatsräson wird von der politischen Opposition (SPD, Grüne) gleichermaßen geteilt und verteidigt wie von der gegenwärtigen Regierung (CDU/CSU, FDP). Für die Option eines Staates im Staat gibt es keinerlei Anhaltspunkte, keinerlei Notwendigkeit. Im Gegenteil: Der NSU-VS-Komplex belegt in einem Zeitraum von über 13 Jahren, dass das ‘Versagen’ keine Besonderheit der amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung ist. Die neonazistische Mordserie begann im Jahr 2000, zuzeiten einer rot-grünen Bundesregierung. Den Common Sense bei der aktiven Nichtaufklärung, bei der Weigerung, die Ermittlungen in Richtung Neonazismus aufzunehmen, teilten sich sozialdemokratische und christdemokratische Innenminister. Der Staatsanteil am NSU, die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch zahlreiche deutsche Behörden, wird von einer parteiübergreifenden Koalition unterschlagen und gedeckt. Die juristisch mehr als evidente Frage, ob sich deutsche Behörden der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht haben, wird weder gestellt noch mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geprüft.

Neben dieser gewählten Vorlage, die sich nicht auf deutsche Zustände übertragen lässt, ist aber auch der Beleg für einen hier existierenden tiefen Staat falsch. Als Beweis führt Kraske das „Eigenleben“ der Geheimdienste an, die sich jeder parlamentarischen und politischen Kontrolle entzogen hätten.

Für die Existenz eines tiefen Staates bräuchte es jedoch mehr als das Eigenleben von Geheimdiensten. Ein Staat im Staat setzt voraus, dass bestimmte staatliche Operationen und Zielsetzungen nicht mehr innerhalb bestehender staatlicher Strukturen durchsetzbar sind, dass rechtswidrige, staatsterroristische Handlungen nicht mehr durch entsprechende Gesetzesänderungen ‘legalisiert’ werden können.

Alles, was man bisher zum NSU-VS-MAD-Komplex weiß, indiziert etwas anderes: Es gab in den dreizehn Jahren NSU keinen politischen Dissens zwischen den Regierungsparteien und regierungswilligen Oppositionsparteien. Niemand forderte eine Kehrtwende (bei den Ermittlungen), niemand forderte dazu auf, einen anderen Weg (in Hinsicht auf den staatlichen Begleitschutz des Neonazismus) einzuschlagen.

 

Der ‘Konsens der Demokraten’ war in all den Jahren nicht gefährdet. CDU-CSU-SPD-FDP-GRÜNE agierten unter den gleichen Vorgaben, unter denselben Prämissen. Bei der Abschiebung der neonazistischen Mordserie ins ausländische kriminelle Milieu stand der parteiübergreifende Konsens an oberster Stelle.

Wer diese Belege und Argumente für glaubwürdig hält, wird nicht länger nach einer verborgenen Schaltzentrale suchen, nach einemStaat im Staat. Mit diesem Wissen würden wir vielmehr mitten im realexistierenden Staat ankommen. Anders gesagt: Was bedacht und oftmals unbedacht ins Geheimnisvolle und Obskure abgeschoben wird, was oftmals und vielsagend als Spitze des Eisberges entlarvt wird, ist hier in Deutschland der Staat selbst.

Eine Sternstunde der parlamentarischen Opposition, der Partei Die Linke?

Eigentlich böte der NSU-VS-MAD-IM-Komplex der Partei Die Linkedie Chance, sich als Oppositionspartei, als wirkliche Opposition zum ‘Konsens der Demokraten’ zu profilieren. Ihre Abgeordneten sitzen in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, sie sind in parlamentarischen Kontrollgremien vertreten, sie haben Kenntnis von Dingen, die in nichtöffentlichen Sitzungen ans Licht gekommen sind. Warum initiieren sie nicht eine eigenständige, unabhängige Aufklärung? Warum greifen sie nicht den Vorschlag auf, ein Russel-Tribunal einzurichten? Warum ergreifen sie nicht die Chance, all das an die Öffentlichkeit zu bringen, was in dem NSU-Prozess in München von vorneherein ausgeschlossen wurde? Warum unterstützen sie nicht eine Strafanzeige gegen die jeweiligen Innenminister, die zwischen 2000 und 2007 im Amt waren, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bzw. Beihilfe zu Mord?

Programmatisch kann man dieses kritische Mittun nicht verstehen. Erklärbar ist es nur damit, dass man koalitionsfähig bleiben möchte. Auch die Partei DIE LINKE weiß: Wer den besagten ‘Common Sense’, die Staatsraison nicht mitträgt, wird nicht zu Sondierungs- und Koalitionsgesprächen eingeladen, sondern abgestraft – vom Konsens der Demokraten.

 

 

Wolf Wetzel, Migazin, 04.11.2013

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[h=1]Böhnhardt-Mutter: „LKA stellte mir Erschießung des Trios in Aussicht“[/h]

[h=4]Die mit großem Interesse erwartete Zeugenvernehmung der Mutter des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt wurde verschoben. Unterdessen berichten Nachrichtenportale über angebliche weitere Kontakte des Trios zu staatlichen Stellen.[/h]

 

 

 

 

 

 

 

Sie antwortete wortkarg und oft ausweichend und verstrickte sich immer wieder in Widersprüche: Eine wortkarge Zeugin hat dem Oberlandesgericht München im NSU-Prozess am Dienstag einen wahren Verhandlungsmarathon beschert und die Geduld der Prozessbeteiligten auf die Probe gestellt.

Die 33 Jahre alte Friseurin aus Hannover, deren Namen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zeitweise als falsche Identität genutzt hatte, räumte zwar ein, dem als Unterstützer des NSU-Trios angeklagten Holger G. einst ihre Krankenkassenkarte für 300 Euro verkauft zu haben. „Ich hab' in dem Moment auch nur das Geld gesehen. Ich bin eine arme Friseurin und Punkt.“

Wofür er die Karte brauchte, habe sie weder gefragt noch habe sie das interessiert. „Wir haben Alkohol getrunken, vielleicht auch einen geraucht, und da fragt man doch nicht irgendwelche Sachen und was der mit der Karte macht“, so die Zeugin. „Ich habe mit dem Ganzen gar nichts zu tun. Ich kenne sie auch nicht, diese Beate. Ich hätte ihr doch nie die Karte gegeben, hätte ich das gewusst. Dann kann ich ja gleich ins Gefängnis.“

Weil sie sich immer wieder auf Gedächtnislücken, einen „Blackout“ oder ihre große Aufregung berief, um Fragen nicht zu beantworten, sprach eine Vertreterin der Nebenklage schon von „Aussageverweigerung“.

Terrorverdächtiger im Zeugenschutzprogramm traf Zeugin

Schließlich berichtete die Frau, sie habe Holger G. - den sie durch ihren Mann, einen bekennenden Rechtsextremen und ehemaligen Skinhead, kennengelernt hatte - auch nach Beginn der Verhandlung vor dem OLG getroffen. „Er hat sich tausendmal dafür entschuldigt, dass er mich in so eine Situation gebracht hat.“ Auch G. habe ihrer Ansicht nach nichts von den Plänen des NSU-Trios Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Zschäpe gewusst.

Diese Aussage sorgte für Wirbel im Gericht. Nebenkläger wollen wissen, warum der Angeklagte Holger G. im Zeugenschutzprogramm und in Begleitung von Polizeibeamten Zeugen getroffen habe. „Der Zeugenschutz ermöglicht ein unüberwachtes Treffen zwischen dem Angeklagten und den Zeugen, die ihn in dieser Hauptverhandlung überführen sollen“, kritisierte Rechtsanwalt Thomas Bliwier. Er forderte in einem Antrag, den Vorgang aufzuklären. Zahlreiche andere Nebenklagevertreter schlossen sich an. Die Bundesanwaltschaft betonte, ein Angeklagter in Freiheit dürfe sich treffen, mit wem er wolle.

Die zähe Vernehmung der Frau zog sich so lange hin, dass der ursprünglich für Dienstag geplante Auftritt von Brigitte Böhnhardt - der Mutter des verstorbenen Neonazis und mutmaßlichen Terroristen Uwe Böhnhardt - verschoben werden musste. Sie soll nun am 19. November gehört werden. Fast bis 19.30 Uhr dauerte die Verhandlung am Dienstag - und entlassen ist die Zeugin damit noch immer nicht. Am 28. November soll sie wiederkommen. Dann ist auch ihr Ehemann als Zeuge geladen.

Unterdessen berichtet „Publikative“ von schweren Vorwürfen der Eltern der beiden toten Terroristen, die diese bereits vor dem Untersuchungsausschuss erhoben hätten.

So habe der Vater von Uwe Mundlos mit Blick auf die Polizei und den Geheimdienst die Auffassung geäußert, es wäre – hätte man es wirklich darauf angelegt – problemlos und schnell möglich gewesen, das Trio zu finden. Die Neonazi-Szene sei durch Steuergelder aufgebaut worden, so Siegfried Mundlos.

Mundlos-Vater: „Liste zeigt ein Verfassungsschutz-Netz“

Unter Berufung auf das Portal „haskala” gibt der ARD-Journalist Patrick Gensing Aussagen von Siegfried Mundlos wieder, wonach alle drei mutmaßlichen NSU-Terroristen eines Tages in Chemnitz gemeinsam zu „Herrn Starke“, einem früheren Gespielen Zschäpes, gefahren seien. Dieser sei Ex-Stasi-Agent und Vertrauensperson der Chemnitzer Polizei. Auch soll dieser das TNT für das Trio gebracht haben. „Wenn sie 1+1 zusammenzählen können, dann können sie zum Schluss kommen [...] man hat gewusst, dass sie in Chemnitz sind! Man hätte in den ersten vier Wochen die unbedingt fassen können”, alles andere sei „Unfug”, so Mundlos.

Unter Berufung auf Recherchen antifaschistischer Gruppen berichtet die Publikative weiter, Starke habe unter der Kennung VP 562 zehn Jahre lang als Spitzel für das LKA gearbeitet und mehrmals Hinweise auf das gesuchte Trio geliefert. Für die späteren Rechtsterroristen soll er bereits in den 1990er-Jahren Sprengstoff besorgt haben. Er soll zudem tief in die sächsischen Strukturen des Nazinetzwerkes von „Blood & Honour” verwickelt gewesen sein.

Das LKA habe den Untersuchungsausschuss des Bundestags über Monate hinweg darüber im Unklaren gelassen. Erst im März 2012 soll der Ausschuss erst über den Bundesanwalt, der seinerseits von Berliner Polizisten unterrichtet worden sei, von dieser Tätigkeit erfahren haben.

Zur Adressen-Liste, die bei seinem Sohn gefunden wurde, erklärte Mundlos: „Das ist doch kein NSU-Netz, das ist ein Verfassungsschutz-Netz!” Unter Nennung der Namen mehrerer bereits enttarnter Zuträger des Inlandsgeheimdienstes, unter anderem Kai Dalek, Tino Brandt und Thomas Starke behauptete Mundlos, Sohn sei „von einem V-Mann zum nächsten V-Mann weitergereicht” worden.

Auch die Mutter Uwe Böhnhardts, deren Aussage durch die reichhaltigen Erinnerungslücken der am gestrigen Dienstag vernommenen Zeugin verhindert wurde, hatte im Juni 2013 vor dem Thüringer U-Ausschuss über kryptische Andeutungen berichtet, die den Eindruck hervorrufen können, die Sicherheitsbehörden hätten das Terrortrio möglicherweise doch nicht völlig aus den Augen verloren.

Böhnhardt-Mutter berichtet von kryptischen Andeutungen

Die Mutter Böhnhardts hatte nach der Flucht der Neonazis noch Kontakt zu diesen. „haskala” zufolge soll sie vor dem U-Ausschuss ausgesagt haben, das LKA Thüringen habe ihr gedroht, ihren Sohn zu erschießen. „Wenn wir die treffen und aufspüren, [...] wenn sie zucken [...], unsere Leute haben das gelernt, die sind schneller”, soll ein Polizist gesagt haben – eine Anspielung, die drei zu erschießen, so die Zeugin. Es sei für sie klar geworden, dass man gar nicht wollte, dass die drei sich stellen.

Zudem seien, so berichtet die „Publikative“, Polizisten heimlich bei der Familie Böhnhardt eingedrungen, um ihrem Sohn Uwe Gegenstände „unterzuschieben”: „Die Polizei hatte einmal drei Dolche gefunden, da dachte sie „du lieber Gott”, Sohn Uwe hätte doch gewusst, dass sie Angst vor Messern habe. Auch wurde mal eine große Armbrust gefunden, Zeugin Böhnhardt fragte sich aber, wo die hätte versteckt werden sollen.”

Dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) wird die Ermordung von neun türkisch- und griechischstämmigen Einwanderern und einer deutschen Polizistin zwischen 2000 und 2007 zur Last gelegt. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios. Böhnhardt und Mundlos hatten sich laut Bundesanwaltschaft im November 2011 das Leben genommen, als sie nach einem Banküberfall von der Polizei eingekreist worden waren. Aussagen von Waffenexperten bezweifeln mittlerweile die These vom Doppelselbstmord.

Im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht am heutigen Mittwoch um die Tatwaffe. Als Zeuge geladen ist Andreas S., der die Pistole an den Angeklagten Carsten S. verkauft haben soll. Mit der Waffe, einer Pistole vom Typ Ceska 83, waren laut Anklage neun von zehn Morden des Neonazi-Trios NSU verübt worden. Ursprünglich stammte die Waffe aus der Schweiz, wo sie durch mehrere Hände ging und dann nach Deutschland verkauft wurde. (dpa/dtj)

 

DTJ, 13.11.2013

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  • 4 Wochen später...

[h=3]NSU[/h][h=2]

 

Erst verbrennen Akten, dann Zeugen[/h]Wenn staatliche Stellen Täterwissen haben, vor dessen Offenlegung sich Behörden mehr fürchten als der NSU, muss man genau hinschauen. Wolf Wetzel hat das gemacht und stellt Fragen, die bisher niemand beantworten möchte.

 

Bis heute halten Ermittler und Staatsanwaltschaft daran fest, dass der Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007 von den beiden toten NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „ohne Mithilfe ortskundiger Dritter“ verübt wurde.

 

Das tun sie, obwohl kein einziger Beweis für deren direkte Tatbeteiligung vorgelegt werden kann. Fakt hingegen ist, dass die Spuren und Hinweise, die es zuhauf gibt, zu anderen/weiteren neonazistischen Tätern führen.

Warum wird seit sechs Jahren diesen Spuren nicht gefolgt? Will man Täter schützen, die noch leben? Muss man sie schützen, weil diese Täter Verbindungen zu staatlichen Behörden bloßlegen, die unter allen Umständen geheim gehalten werden müssen?

Auf welche Gratwanderung begeben sich Ermittlungsbehörden, wenn staatliche Stellen Täterwissen haben, vor dessen Offenlegung sich staatliche Behörden mehr fürchten als der NSU?

Und welche institutionellen Spannungen nimmt man in Kauf, wenn die Aufklärung des Mordanschlages auf Polizisten zum Schutz ›höherer Interessen‹ verhindert wird?

Erst verbrennen Akten, dann Zeugen

Am 16. September 2013 leiht sich Florian Heilig das Auto seines Vaters. Er hat einen Termin um 17 Uhr beim Landeskriminalamt in Stuttgart. Dort soll er weitere Aussagen zum Mordfall Heilbronn machen. Er wohnt im Landkreis Heilbronn und fährt über die Autobahn nach Stuttgart. Er legt ca. 50 Kilometer zurück, ist fast am Ziel, in Stuttgart-Cannstatt. Anstatt die eineinhalb Kilometer zum LKA in der Taubenstraße 85 zu fahren, hält er auf dem Cannstatter Wasen an, „auf der Zufahrt zum dortigen Campingplatz – einem Ort, an dem sich die der Zwickauer Terrorzelle zugerechneten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos aufgehalten hatten.“ (Kontext/Thomas Moser vom 25.09.2013).

 

Dort parkt er sein Auto. Wohin er geht, ist bislang unbekannt. Ebenso unklar ist, wie lange die Unterbrechung dauerte. Florian Heilig kehrt zurück zu seinem Auto. Zeugen zufolge kam es zu einer Explosion, „kurz nachdem der Mann nahe dem Cannstatter Wasen in Stuttgart in sein Auto eingestiegen war. Erst danach habe das Fahrzeug Feuer gefangen und sei ausgebrannt, sagen diese Zeugen.“ (Berliner Zeitung vom 1.10.2013)

Florian Heilig verbrennt im Auto. Der Zeuge ist tot.

Die BILD-Zeitung veröffentlichte ein Tatortbild: Auf diesem sieht man Umrisse einer Gestalt, nach hinten gebeugt, fast überstreckt. Der Körper ist eng an die Rückenlehne des Fahrersitzes gepresst. Eine Körperhaltung, die ein Toter einnimmt, wenn er von Gurten gehalten wird. Ob diese Annahme berechtigt ist, ist leicht zu überprüfen: Nicht nur der Fotograf, auch Feuerwehr und Polizei sind in Besitz zahlreicher Tatortfotos, die auch den Augenblick festhalten, als das Brandauto von der Feuerwehr gelöscht worden war.

Nach Angaben von Thomas Ulmer, Pressesprecher der Stuttgarter Polizei, fanden die Ermittler einen geschmolzenen Plastikbehälter. „Der Brandschutt wird auf Rückstände von Brandbeschleuniger untersucht“, sagt Ulmer. Das Ergebnis der Untersuchung stehe noch aus.

So langwierig eine Spurensuche und vor allem eine Spurenauswertung auch – normalerweise – ist: Der Pressesprecher im Innenministerium Rüdiger Felber hat schon das Ergebnis: „Wie bei jedem anderen Suizid wurde auch hier gewissenhaft geprüft, ob eine Fremdeinwirkung vorliegen könnte. Das ist eindeutig zu verneinen.“

Auch das Motiv ist schnell erkannt: Florian H. habe „wegen Beziehungsproblemen“ Selbstmord begangen.

Im Rahmen dieser Recherche bat ich die Pressstelle der Polizei darum, Tatortfotos zur Verfügung zu stellen. Das wurde aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ abgelehnt.

Zugleich bat ich darum, die Behauptung zu belegen, dass Florian H. „Beziehungsprobleme“ hatte, die ihn in den Selbstmord getrieben haben sollen. Alle Anfragen und Fragen blieben bis heute unbeantwortet.

Auch die Feuerwehr Stuttgart bat ich darum, Fotos zuzusenden, die das Auto nach dem Löschen des Brandes zeigen, mit der Bitte, mir mitzuteilen, in welcher Lage sie den Toten vorfanden, bevor sie aus dem Auto herausgenommen wurde. Die Feuerwehr verwies auf die Polizei.

Damit schließt sich der Kreis des Schweigens.

Sind das nicht genug Gründe, an der Selbstmordthese zu zweifeln? Ist es nicht Aufgabe von Ermittlungsbehörden, gegenüber Behörden misstrauisch zu sein, die jahrelang und fortgesetzt Beweismittel unterschlagen und vernichtet, Falschaussagen gemacht haben und Spuren für irrelevant erklärt hatten, die heißer nicht sein konnten (wie die 1998 gefundene Garagenliste in Jena z.B.)?

Man muss kein Tatort-Fan sein, um über zahlreiche Ungereimtheiten zu stolpern, denen erst nachgegangen werden müsste, bevor man ein Ermittlungsergebnis festschreibt.

Warum handelt Florian Heilig erst genau wie ein Zeuge, der zu einem Vorladungstermin erscheinen will, um im letzten Moment aus Liebeskummer Selbstmord zu begehen?

Welchen Grund hatte die Unterbrechung auf dem Cannstatter Wasen?

Warum hält er direkt vor dem Campingplatz, wo auch NSU-Mitglieder 2007 ihren Campingwagen abgestellt hatten?

Was hat die Auswertung der Handydaten von Florian Heilig ergeben? Wen hat er angerufen, mit wem hatte er Kontakt?

Wenn die Zeugenaussagen zutreffen, dann liegt der Verdacht nahe, dass Florian Heilig nicht Selbstmord begangen hat, sondern Opfer eines (zwischenzeitlich) manipulierten Autos geworden ist. Wenn es stimmt, dass Florian Heilig angeschnallt war, als sich die Explosion ereignete, dann wollte Florian Heilig nicht sterben, sondern seine Fahrt fortsetzen.

Bis heute haben weder Polizei noch Staatsanwaltschaft einen einzigen Beleg für das ins Feld geführte Selbstmordmotiv vorgelegt. Ein sehr massives Indiz dafür, dass das Selbstmordmotiv erfunden ist, liefert die Mutter von Florian Heilig. Sie kommentierte dem Kontext-Beitrag ›Ungeklärter Todesfall‹ vom 25.9.2013 wie folgt:

Legislative, Judikative, Exekutive, ausführende Gewaltteilung des Staates, dies habe ich mehrmals in der Schule und in all meinen Weiterbildungen gelernt. Inzwischen haben diese Formen einen sehr negativen Beigeschmack. Florian war ein sehr lebenslustiger und kritischer Mensch. Er hatte so viele Träume Wünsche und Ziele. Wer ihn gekannt hat, geht nicht von einem Suizid aus.“ (Heike Heilig, 06.10.2013 14:29)

 

Der erste Satz klingt merkwürdig abstrakt. Vielleicht wollte sie damit andeuten, dass sich ihr Sohn im Ausstiegsprogramm ›Big Rex‹ für Rechtsextreme befand, etwas, was sie so nicht sagen wollte oder durfte. Dass genau dies der Fall war, bestätigte jetzt auch das Innenministerium. Damit machte sich Florian Heilig viele Feinde: nicht nur unter Neonazis, sondern auch in Kreisen von „Legislative, Judikative, Exekutive“, die an der Legende vom Zwickauer Terrortrio genauso festhalten, wie an der Behauptung, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Schützen in Heilbronn waren.

Dank der Südwest Presse vom 15.10.2013 wissen wir noch mehr: Die Aussagen, die Florian Heilig im Rahmen seiner Vernehmung machen wollte, drehten sich nicht ganz allgemein um „rechtsextremistische Strukturen“ in Baden-Württemberg, wie die Ermittlungsbehörden in ihrer Pressemitteilung suggerieren wollten:

Das ist nur die halbe Wahrheit, wie sich nun herausstellt. Die SÜDWEST PRESSE hatte Einsicht in geheime Dokumente der Sonderkommission ›Parkplatz‹, die nach dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter (2007) in Heilbronn eingerichtet wurde. Demnach vertraute sich Florian H. 2011 Mitschülern einer Krankenpflegeschule an: Er wisse, wer die Polizistin getötet hat.“

Ein Freund aus dem persönlichen Umfeld, der dabei half, dass Florian Heilig Kontakt zum Aussteigerprogramm ›Big Rex‹ für Neonazis bekam, offenbarte gegenüber der Südwest Presse auch das Gefühl, das ihn beschlich, als er vom ›Selbstmord‹ erfahren hatte:

„Mein erstes Gefühl sagte mir, jetzt haben sie ihn doch noch gekriegt.“ (Südwest Presse vom 15.10.2013)

Sicherlich gibt es Selbstmorde. Aber es gibt auch ›Selbstmorde‹, die sich vor allem jene herbeiwünschen, die berechtigte Angst vor dem haben, wofür sich die Lebenden entschieden hatten, nämlich Aussagen zu machen. Wie ein Uwe Barschel zum Beispiel, der öffentlich angekündigt hatte, umfänglich auszupacken und dann Selbstmord begangen hat oder Heinz Lembke, Neonazi und Gladio-Mitglied, der Aussagen zu dem neonazistischen Mordanschlag auf das Oktoberfest in München 1980 machen wollte und sich tags zuvor in der Zelle erhängte …

Obwohl weder Ort und Zeit, noch die erklärte Absicht des Opfers einen Selbstmord plausibel machen, ist das Ermittlungsergebnis der Polizei in Stein gemeißelt. Ein Ergebnis, das so schnell feststeht wie bei den vorangegangenen NSU-Morden, bei denen in atemberaubender Geschwindigkeit, also faktenfrei, ausgeschlossen wurde, dass es sich um neonazistische Mordanschläge handelte.

Florian Heilig ist ein Neonazi und den Ermittlungsbehörden seit Langem bekannt. Bereits im Januar 2012 hat er Aussagen gemacht. In dieser Vernehmung gab er an, dass es neben dem NSU noch eine weitere neonazistische Terrorgruppe gibt. Ihr Name: ›Neoschutzstaffel‹ (NSS): „Diese NSS sei von H. als ›zweite radikalste Gruppe‹ neben dem NSU bezeichnet worden. Den Aussagen des Zeugen zufolge hätten sich auch Aktivisten beider Gruppierungen einmal in Öhringen, etwa 25 Kilometer östlich von Heilbronn gelegen, getroffen.“ (s.o.)

Dass diese Verbindungen nicht aus der Luft gegriffen sind, belegt auch eine sichergestellte SMS auf dem Handy von Beate Zschäpe: „Im Oktober 2011 erhielt Zschäpe eine SMS von einem Handy, das in Stuttgart zugelassen war. Ein Mitläufer der rechten Szene soll ein gemeinsames Treffen von NSU und einer Gruppierung namens ›Neoschutzstaffel‹ (NSS) in Öhringen erwähnt haben.“ (Moser/Kontext vom 28.8.2013)

Die Ermittlungsbehörden wollen diese Aussagen als zu vage und nicht verifizierbar eingeordnet haben. Wenn man weiß, dass dieselben Ermittlungsbehörden dreizehn Jahre zahlreiche Spuren für wertlos und irrelevant erklärten, weil sie ihre ›Aufklärung‹ störten, kann und muss man auch in diesem Fall von einer gewollten Irreführung ausgehen.

Selbstverständlich wissen die Ermittler heute mehr denn je: Würde ein Zeuge, ein nicht mehr aus der Welt zu schaffender Beweis belegen, dass der NSU noch nie aus drei Mitgliedern bestand, dass der Mordanschlag auf die Polizisten in Heilbronn von weiteren Neonazis begangen wurde, würde nicht nur die Fiktion vom ›Zwickauer Terrortrio‹ in sich zusammenstürzen, sondern auch die Anklage im Münchner NSU-Prozess.

Die Angst vor den wahren Tätern des Mordanschlages in Heilbronn 2007

Wie bereits erwähnt, weist kein einziges Indiz auf eine direkte Beteiligung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hin. Das wissen alle beteiligten Behörden. Will man diese Irreführung durchsetzen, müssen alle anderen Indizien, die zu anderen, weiteren neonazistischen Tätern führen, beseitigt bzw. entwertet werden.

Zweifelsfrei kann man diese Strategie am Beispiel der zahlreichen Phantombilder nachweisen, die mithilfe des schwer verletzten Polizisten Martin Arnold und anderer Zeugen erstellt wurden.

Kein einziges Phantombild ähnelt den bekannten NSU-Mitgliedern. Das ist kein Geheimnis. Schlimm, um nicht zu sagen suizidal wäre es jedoch, wenn man mit diesen Phantombildern nach den wahren Tätern fahnden würde. Genau dies wurde von der Staatsanwaltschaft unterbunden. Warum?

Niemand verzichtet ohne Not auf Hilfsmittel, die einen Mordanschlag aufklären können – schon gar nicht, wenn es um Polizisten geht. Wenn man davon vorsätzlich keinen Gebrauch macht, weiß man um das Ergebnis. Und genau dies ist im Fall der Phantombilder geschehen.

In Heilbronn, rund um die Theresienwiese gab es nicht nur das besagte Polizeiauto, x-Täter und eine Anzahl von ZeugInnen. Trotz vorsätzlicher Falschaussagen des Innenministeriums, zu Tatzeit wären keine V-Leute in Tatortnähe gewesen, ist der Stand heute ein ganz anderer:

Offenbar wimmelte es am Mordtag nur so von V-Leuten in Heilbronn. Insgesamt haben sich mindestens fünf Informanten von Polizei und Verfassungsschutz sowie mindestens ein LfV-Führer um den bis heute ungeklärten Mordfall herum bewegt.“ (Moser/Kontext vom 25.9.2013/Ausgabe 130)

„Ein Zeuge, der kurz nach den Schüssen auf die zwei Beamten in Heilbronn einen blutverschmierten Mann gesehen hat, war ein V-Mann der Polizeidirektion Heilbronn. (…) Der Zeuge hielt sich wenige Hundert Meter vom Tatort Theresienwiese auf. Er gab an, ein Mann sei direkt vor ihm in ein Auto mit laufendem Motor gesprungen. Der rechte Arm des Mannes soll voller Blutflecken gewesen sein. Auch auf seinem T-Shirt soll vorne rechts Blut zu sehen gewesen sein. Der Fahrer des Autos soll ›dawei, dawei‹ gerufen haben (Russisch für ›schnell, schnell‹). Das Auto sei mit quietschenden Reifen davongefahren. Der Zeuge meldete sich am selben Tag bei der Polizei. Die erstellte zwei Tage später ein Phantombild. Es ist Bild 9 der insgesamt 14 Fahndungsbilder, die Kontext in der Ausgabe 120 Mitte Juli 2013 veröffentlichte.“ (s.o.)

Der V-Mann der Polizei wird als ›V-Person 1749‹ geführt.

„Neben VP 1749 gab es zwei weitere V-Personen der Heilbronner Polizei, die zeitlich und räumlich in der Nähe des Tatorts gewesen sein müssen. (…) Aus dem Umfeld des baden-württembergischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) erfährt Kontext, dass eines der Phantombilder einem früheren Informanten verblüffend ähnlich sehe. Es ist das Phantombild Nummer 8. Es zeigt einen Mann, der etwa eine Stunde vor dem Anschlag zusammen mit drei anderen Männern am Rand des Festplatzes Theresienwiese im Gras saß. Das Innenministerium will Fragen dazu nicht beantworten. Einsätze einzelner Vertrauenspersonen würden ›grundsätzlich weder bestätigt noch dementiert‹ werden.“ (s.o.)

Das Phantombild Nr. 8 dürfte der Polizei bzw. dem Verfassungsschutz also alles andere als unbekannt vorkommen, zum einen als polizeibekannter führender Neonazi, zum anderen als V-Mann: Es ähnelt in hohem Maße Alexander Neidlein.

Eine weitere vertrauenswürdige Quelle hat zudem Informationen darüber, dass es eine „Anbindung an den BND/Bundesnachrichtendienst“ gab/gibt.

Alexander Neidlein stammt aus Crailsheim. In den 90er Jahren war er Söldner der faschistischen kroatischen HOS Miliz in Bosnien. Nach diesem Aufenthalt hatte er enge Kontakte zu führenden KKK Mitgliedern in Südafrika. Wegen zweifachen Mordversuchs an südafrikanische Polizeibeamte saß er in Auslieferungshaft. Ein für Geheimdienste idealer Zeitpunkt, einen Faschisten anzuwerben. Von 1998 bis 2000 war er ›Stützpunktleiter‹ der Jungen Nationaldemokraten/JN im baden-württembergischen Schwäbisch Hall/Ostalb. 2003 wurde er zum Landesvorsitzenden der JN, 2004 zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden der JN gewählt … kurzum eine neonazistische Bilderbuchkarriere.

Ob sich das Phantombild Nr. 8 mit dem heutigen NPD-Funktionär Alexander Neidlein deckt, ob sich dieser Neonazis mit drei weiteren Kameraden am Mordtag auf der Theresienwiese aufgehalten hat, ob das Ganze mit einer V-Mann-Tätigkeit einherging, werden am aller wenigsten die Ermittlungstätigkeiten der zuständigen Behörden ergeben.

 

Wolf Wetzel, Migazin, 21.10.2013

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[h=3]NSU[/h][h=2]

 

Erst verbrennen Akten, dann Zeugen[/h]Wenn staatliche Stellen Täterwissen haben, vor dessen Offenlegung sich Behörden mehr fürchten als der NSU, muss man genau hinschauen. Wolf Wetzel hat das gemacht und stellt Fragen, die bisher niemand beantworten möchte.

 

Bis heute halten Ermittler und Staatsanwaltschaft daran fest, dass der Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007 von den beiden toten NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „ohne Mithilfe ortskundiger Dritter“ verübt wurde.

 

Das tun sie, obwohl kein einziger Beweis für deren direkte Tatbeteiligung vorgelegt werden kann. Fakt hingegen ist, dass die Spuren und Hinweise, die es zuhauf gibt, zu anderen/weiteren neonazistischen Tätern führen.

Warum wird seit sechs Jahren diesen Spuren nicht gefolgt? Will man Täter schützen, die noch leben? Muss man sie schützen, weil diese Täter Verbindungen zu staatlichen Behörden bloßlegen, die unter allen Umständen geheim gehalten werden müssen?

Auf welche Gratwanderung begeben sich Ermittlungsbehörden, wenn staatliche Stellen Täterwissen haben, vor dessen Offenlegung sich staatliche Behörden mehr fürchten als der NSU?

Und welche institutionellen Spannungen nimmt man in Kauf, wenn die Aufklärung des Mordanschlages auf Polizisten zum Schutz ›höherer Interessen‹ verhindert wird?

Erst verbrennen Akten, dann Zeugen

Am 16. September 2013 leiht sich Florian Heilig das Auto seines Vaters. Er hat einen Termin um 17 Uhr beim Landeskriminalamt in Stuttgart. Dort soll er weitere Aussagen zum Mordfall Heilbronn machen. Er wohnt im Landkreis Heilbronn und fährt über die Autobahn nach Stuttgart. Er legt ca. 50 Kilometer zurück, ist fast am Ziel, in Stuttgart-Cannstatt. Anstatt die eineinhalb Kilometer zum LKA in der Taubenstraße 85 zu fahren, hält er auf dem Cannstatter Wasen an, „auf der Zufahrt zum dortigen Campingplatz – einem Ort, an dem sich die der Zwickauer Terrorzelle zugerechneten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos aufgehalten hatten.“ (Kontext/Thomas Moser vom 25.09.2013).

 

Dort parkt er sein Auto. Wohin er geht, ist bislang unbekannt. Ebenso unklar ist, wie lange die Unterbrechung dauerte. Florian Heilig kehrt zurück zu seinem Auto. Zeugen zufolge kam es zu einer Explosion, „kurz nachdem der Mann nahe dem Cannstatter Wasen in Stuttgart in sein Auto eingestiegen war. Erst danach habe das Fahrzeug Feuer gefangen und sei ausgebrannt, sagen diese Zeugen.“ (Berliner Zeitung vom 1.10.2013)

Florian Heilig verbrennt im Auto. Der Zeuge ist tot.

Die BILD-Zeitung veröffentlichte ein Tatortbild: Auf diesem sieht man Umrisse einer Gestalt, nach hinten gebeugt, fast überstreckt. Der Körper ist eng an die Rückenlehne des Fahrersitzes gepresst. Eine Körperhaltung, die ein Toter einnimmt, wenn er von Gurten gehalten wird. Ob diese Annahme berechtigt ist, ist leicht zu überprüfen: Nicht nur der Fotograf, auch Feuerwehr und Polizei sind in Besitz zahlreicher Tatortfotos, die auch den Augenblick festhalten, als das Brandauto von der Feuerwehr gelöscht worden war.

Nach Angaben von Thomas Ulmer, Pressesprecher der Stuttgarter Polizei, fanden die Ermittler einen geschmolzenen Plastikbehälter. „Der Brandschutt wird auf Rückstände von Brandbeschleuniger untersucht“, sagt Ulmer. Das Ergebnis der Untersuchung stehe noch aus.

So langwierig eine Spurensuche und vor allem eine Spurenauswertung auch – normalerweise – ist: Der Pressesprecher im Innenministerium Rüdiger Felber hat schon das Ergebnis: „Wie bei jedem anderen Suizid wurde auch hier gewissenhaft geprüft, ob eine Fremdeinwirkung vorliegen könnte. Das ist eindeutig zu verneinen.“

Auch das Motiv ist schnell erkannt: Florian H. habe „wegen Beziehungsproblemen“ Selbstmord begangen.

Im Rahmen dieser Recherche bat ich die Pressstelle der Polizei darum, Tatortfotos zur Verfügung zu stellen. Das wurde aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ abgelehnt.

Zugleich bat ich darum, die Behauptung zu belegen, dass Florian H. „Beziehungsprobleme“ hatte, die ihn in den Selbstmord getrieben haben sollen. Alle Anfragen und Fragen blieben bis heute unbeantwortet.

Auch die Feuerwehr Stuttgart bat ich darum, Fotos zuzusenden, die das Auto nach dem Löschen des Brandes zeigen, mit der Bitte, mir mitzuteilen, in welcher Lage sie den Toten vorfanden, bevor sie aus dem Auto herausgenommen wurde. Die Feuerwehr verwies auf die Polizei.

Damit schließt sich der Kreis des Schweigens.

Sind das nicht genug Gründe, an der Selbstmordthese zu zweifeln? Ist es nicht Aufgabe von Ermittlungsbehörden, gegenüber Behörden misstrauisch zu sein, die jahrelang und fortgesetzt Beweismittel unterschlagen und vernichtet, Falschaussagen gemacht haben und Spuren für irrelevant erklärt hatten, die heißer nicht sein konnten (wie die 1998 gefundene Garagenliste in Jena z.B.)?

Man muss kein Tatort-Fan sein, um über zahlreiche Ungereimtheiten zu stolpern, denen erst nachgegangen werden müsste, bevor man ein Ermittlungsergebnis festschreibt.

Warum handelt Florian Heilig erst genau wie ein Zeuge, der zu einem Vorladungstermin erscheinen will, um im letzten Moment aus Liebeskummer Selbstmord zu begehen?

Welchen Grund hatte die Unterbrechung auf dem Cannstatter Wasen?

Warum hält er direkt vor dem Campingplatz, wo auch NSU-Mitglieder 2007 ihren Campingwagen abgestellt hatten?

Was hat die Auswertung der Handydaten von Florian Heilig ergeben? Wen hat er angerufen, mit wem hatte er Kontakt?

Wenn die Zeugenaussagen zutreffen, dann liegt der Verdacht nahe, dass Florian Heilig nicht Selbstmord begangen hat, sondern Opfer eines (zwischenzeitlich) manipulierten Autos geworden ist. Wenn es stimmt, dass Florian Heilig angeschnallt war, als sich die Explosion ereignete, dann wollte Florian Heilig nicht sterben, sondern seine Fahrt fortsetzen.

Bis heute haben weder Polizei noch Staatsanwaltschaft einen einzigen Beleg für das ins Feld geführte Selbstmordmotiv vorgelegt. Ein sehr massives Indiz dafür, dass das Selbstmordmotiv erfunden ist, liefert die Mutter von Florian Heilig. Sie kommentierte dem Kontext-Beitrag ›Ungeklärter Todesfall‹ vom 25.9.2013 wie folgt:

Legislative, Judikative, Exekutive, ausführende Gewaltteilung des Staates, dies habe ich mehrmals in der Schule und in all meinen Weiterbildungen gelernt. Inzwischen haben diese Formen einen sehr negativen Beigeschmack. Florian war ein sehr lebenslustiger und kritischer Mensch. Er hatte so viele Träume Wünsche und Ziele. Wer ihn gekannt hat, geht nicht von einem Suizid aus.“ (Heike Heilig, 06.10.2013 14:29)

 

Der erste Satz klingt merkwürdig abstrakt. Vielleicht wollte sie damit andeuten, dass sich ihr Sohn im Ausstiegsprogramm ›Big Rex‹ für Rechtsextreme befand, etwas, was sie so nicht sagen wollte oder durfte. Dass genau dies der Fall war, bestätigte jetzt auch das Innenministerium. Damit machte sich Florian Heilig viele Feinde: nicht nur unter Neonazis, sondern auch in Kreisen von „Legislative, Judikative, Exekutive“, die an der Legende vom Zwickauer Terrortrio genauso festhalten, wie an der Behauptung, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Schützen in Heilbronn waren.

Dank der Südwest Presse vom 15.10.2013 wissen wir noch mehr: Die Aussagen, die Florian Heilig im Rahmen seiner Vernehmung machen wollte, drehten sich nicht ganz allgemein um „rechtsextremistische Strukturen“ in Baden-Württemberg, wie die Ermittlungsbehörden in ihrer Pressemitteilung suggerieren wollten:

Das ist nur die halbe Wahrheit, wie sich nun herausstellt. Die SÜDWEST PRESSE hatte Einsicht in geheime Dokumente der Sonderkommission ›Parkplatz‹, die nach dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter (2007) in Heilbronn eingerichtet wurde. Demnach vertraute sich Florian H. 2011 Mitschülern einer Krankenpflegeschule an: Er wisse, wer die Polizistin getötet hat.“

Ein Freund aus dem persönlichen Umfeld, der dabei half, dass Florian Heilig Kontakt zum Aussteigerprogramm ›Big Rex‹ für Neonazis bekam, offenbarte gegenüber der Südwest Presse auch das Gefühl, das ihn beschlich, als er vom ›Selbstmord‹ erfahren hatte:

„Mein erstes Gefühl sagte mir, jetzt haben sie ihn doch noch gekriegt.“ (Südwest Presse vom 15.10.2013)

Sicherlich gibt es Selbstmorde. Aber es gibt auch ›Selbstmorde‹, die sich vor allem jene herbeiwünschen, die berechtigte Angst vor dem haben, wofür sich die Lebenden entschieden hatten, nämlich Aussagen zu machen. Wie ein Uwe Barschel zum Beispiel, der öffentlich angekündigt hatte, umfänglich auszupacken und dann Selbstmord begangen hat oder Heinz Lembke, Neonazi und Gladio-Mitglied, der Aussagen zu dem neonazistischen Mordanschlag auf das Oktoberfest in München 1980 machen wollte und sich tags zuvor in der Zelle erhängte …

Obwohl weder Ort und Zeit, noch die erklärte Absicht des Opfers einen Selbstmord plausibel machen, ist das Ermittlungsergebnis der Polizei in Stein gemeißelt. Ein Ergebnis, das so schnell feststeht wie bei den vorangegangenen NSU-Morden, bei denen in atemberaubender Geschwindigkeit, also faktenfrei, ausgeschlossen wurde, dass es sich um neonazistische Mordanschläge handelte.

Florian Heilig ist ein Neonazi und den Ermittlungsbehörden seit Langem bekannt. Bereits im Januar 2012 hat er Aussagen gemacht. In dieser Vernehmung gab er an, dass es neben dem NSU noch eine weitere neonazistische Terrorgruppe gibt. Ihr Name: ›Neoschutzstaffel‹ (NSS): „Diese NSS sei von H. als ›zweite radikalste Gruppe‹ neben dem NSU bezeichnet worden. Den Aussagen des Zeugen zufolge hätten sich auch Aktivisten beider Gruppierungen einmal in Öhringen, etwa 25 Kilometer östlich von Heilbronn gelegen, getroffen.“ (s.o.)

Dass diese Verbindungen nicht aus der Luft gegriffen sind, belegt auch eine sichergestellte SMS auf dem Handy von Beate Zschäpe: „Im Oktober 2011 erhielt Zschäpe eine SMS von einem Handy, das in Stuttgart zugelassen war. Ein Mitläufer der rechten Szene soll ein gemeinsames Treffen von NSU und einer Gruppierung namens ›Neoschutzstaffel‹ (NSS) in Öhringen erwähnt haben.“ (Moser/Kontext vom 28.8.2013)

Die Ermittlungsbehörden wollen diese Aussagen als zu vage und nicht verifizierbar eingeordnet haben. Wenn man weiß, dass dieselben Ermittlungsbehörden dreizehn Jahre zahlreiche Spuren für wertlos und irrelevant erklärten, weil sie ihre ›Aufklärung‹ störten, kann und muss man auch in diesem Fall von einer gewollten Irreführung ausgehen.

Selbstverständlich wissen die Ermittler heute mehr denn je: Würde ein Zeuge, ein nicht mehr aus der Welt zu schaffender Beweis belegen, dass der NSU noch nie aus drei Mitgliedern bestand, dass der Mordanschlag auf die Polizisten in Heilbronn von weiteren Neonazis begangen wurde, würde nicht nur die Fiktion vom ›Zwickauer Terrortrio‹ in sich zusammenstürzen, sondern auch die Anklage im Münchner NSU-Prozess.

Die Angst vor den wahren Tätern des Mordanschlages in Heilbronn 2007

Wie bereits erwähnt, weist kein einziges Indiz auf eine direkte Beteiligung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hin. Das wissen alle beteiligten Behörden. Will man diese Irreführung durchsetzen, müssen alle anderen Indizien, die zu anderen, weiteren neonazistischen Tätern führen, beseitigt bzw. entwertet werden.

Zweifelsfrei kann man diese Strategie am Beispiel der zahlreichen Phantombilder nachweisen, die mithilfe des schwer verletzten Polizisten Martin Arnold und anderer Zeugen erstellt wurden.

Kein einziges Phantombild ähnelt den bekannten NSU-Mitgliedern. Das ist kein Geheimnis. Schlimm, um nicht zu sagen suizidal wäre es jedoch, wenn man mit diesen Phantombildern nach den wahren Tätern fahnden würde. Genau dies wurde von der Staatsanwaltschaft unterbunden. Warum?

Niemand verzichtet ohne Not auf Hilfsmittel, die einen Mordanschlag aufklären können – schon gar nicht, wenn es um Polizisten geht. Wenn man davon vorsätzlich keinen Gebrauch macht, weiß man um das Ergebnis. Und genau dies ist im Fall der Phantombilder geschehen.

In Heilbronn, rund um die Theresienwiese gab es nicht nur das besagte Polizeiauto, x-Täter und eine Anzahl von ZeugInnen. Trotz vorsätzlicher Falschaussagen des Innenministeriums, zu Tatzeit wären keine V-Leute in Tatortnähe gewesen, ist der Stand heute ein ganz anderer:

Offenbar wimmelte es am Mordtag nur so von V-Leuten in Heilbronn. Insgesamt haben sich mindestens fünf Informanten von Polizei und Verfassungsschutz sowie mindestens ein LfV-Führer um den bis heute ungeklärten Mordfall herum bewegt.“ (Moser/Kontext vom 25.9.2013/Ausgabe 130)

„Ein Zeuge, der kurz nach den Schüssen auf die zwei Beamten in Heilbronn einen blutverschmierten Mann gesehen hat, war ein V-Mann der Polizeidirektion Heilbronn. (…) Der Zeuge hielt sich wenige Hundert Meter vom Tatort Theresienwiese auf. Er gab an, ein Mann sei direkt vor ihm in ein Auto mit laufendem Motor gesprungen. Der rechte Arm des Mannes soll voller Blutflecken gewesen sein. Auch auf seinem T-Shirt soll vorne rechts Blut zu sehen gewesen sein. Der Fahrer des Autos soll ›dawei, dawei‹ gerufen haben (Russisch für ›schnell, schnell‹). Das Auto sei mit quietschenden Reifen davongefahren. Der Zeuge meldete sich am selben Tag bei der Polizei. Die erstellte zwei Tage später ein Phantombild. Es ist Bild 9 der insgesamt 14 Fahndungsbilder, die Kontext in der Ausgabe 120 Mitte Juli 2013 veröffentlichte.“ (s.o.)

Der V-Mann der Polizei wird als ›V-Person 1749‹ geführt.

„Neben VP 1749 gab es zwei weitere V-Personen der Heilbronner Polizei, die zeitlich und räumlich in der Nähe des Tatorts gewesen sein müssen. (…) Aus dem Umfeld des baden-württembergischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) erfährt Kontext, dass eines der Phantombilder einem früheren Informanten verblüffend ähnlich sehe. Es ist das Phantombild Nummer 8. Es zeigt einen Mann, der etwa eine Stunde vor dem Anschlag zusammen mit drei anderen Männern am Rand des Festplatzes Theresienwiese im Gras saß. Das Innenministerium will Fragen dazu nicht beantworten. Einsätze einzelner Vertrauenspersonen würden ›grundsätzlich weder bestätigt noch dementiert‹ werden.“ (s.o.)

Das Phantombild Nr. 8 dürfte der Polizei bzw. dem Verfassungsschutz also alles andere als unbekannt vorkommen, zum einen als polizeibekannter führender Neonazi, zum anderen als V-Mann: Es ähnelt in hohem Maße Alexander Neidlein.

Eine weitere vertrauenswürdige Quelle hat zudem Informationen darüber, dass es eine „Anbindung an den BND/Bundesnachrichtendienst“ gab/gibt.

Alexander Neidlein stammt aus Crailsheim. In den 90er Jahren war er Söldner der faschistischen kroatischen HOS Miliz in Bosnien. Nach diesem Aufenthalt hatte er enge Kontakte zu führenden KKK Mitgliedern in Südafrika. Wegen zweifachen Mordversuchs an südafrikanische Polizeibeamte saß er in Auslieferungshaft. Ein für Geheimdienste idealer Zeitpunkt, einen Faschisten anzuwerben. Von 1998 bis 2000 war er ›Stützpunktleiter‹ der Jungen Nationaldemokraten/JN im baden-württembergischen Schwäbisch Hall/Ostalb. 2003 wurde er zum Landesvorsitzenden der JN, 2004 zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden der JN gewählt … kurzum eine neonazistische Bilderbuchkarriere.

Ob sich das Phantombild Nr. 8 mit dem heutigen NPD-Funktionär Alexander Neidlein deckt, ob sich dieser Neonazis mit drei weiteren Kameraden am Mordtag auf der Theresienwiese aufgehalten hat, ob das Ganze mit einer V-Mann-Tätigkeit einherging, werden am aller wenigsten die Ermittlungstätigkeiten der zuständigen Behörden ergeben.

 

Wolf Wetzel, Migazin, 21.10.2013

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[h=3]LEGENDE VOM NSU BEHÖRDENWIRRWARR[/h][h=2]

 

Wie alle Behörden an einem Strang zogen und ziehen[/h]Die Nicht-Aufklärung des NSU Mordes in Kassel war alles andere als zufällig. Und alle Behörden, die an der Verwischung von Spuren und Beweisen beteiligt waren, zogen – entgegen der Legende vom Behördenwirrwarr – an einem Strang.

 

‘Cleaner’ nennt man Spezialisten, deren Beruf es ist, Tatorte und Beweise so präparieren, dass sie zu dem erwünschten Ermittlungsergebnis führen.

 

In Kassel ereignete sich am 6. April 2006 der neunte Mord, der dem Nationalsozialistischen Untergrund/NSU zugeordnet wird. Dieses Mal wurde der Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat kaltblütig ermordet. Wie in den vorangegangenen Morden wurde ‘zufällig’ auch dieser ins ausländische Milieu abgeschoben. Wieder aus Zufall wurde „nie Richtung Rechtsextremismus ermittelt“ (FR vom 24.11.2011). Ebenso zufällig wurden Täter im familiären und beruflichen Umfeld des Ermordeten gesucht.

Dennoch weist der Mord in Kassel eine Besonderheit auf: Zur Tatzeit war der hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme (dienstlicher Aliasname: Alexander Thomsen) in besagtem Internet-Café – selbstverständlich zufällig. Ein Verfassungsschutzmitarbeiter, der den Spitznamen ‘Klein-Adolf’ trug, einen ortsbekannten Neonazi als V-Mann ‘führte’, mit dem er am Mordtag in telefonischem Kontakt stand.

In diesem Beitrag geht es darum, zu belegen, dass die Nicht-Bereitschaft zur Aufklärung dieses Mordes alles andere als zufällig war und ist. Außerdem belegt dieser Fall sehr eindringlich, dass an der Nicht-Aufklärung, an der Verwischung von Spuren und Beweisenalle Behörden beteiligt waren/sind und – entgegen der Legende vom Behördenwirrwarr – alle an einem Strang zogen, bis heute: Von der Polizei, über den Verfassungsschutz bis hin zum hessischen Innenministerium und der Generalbundesanwaltschaft.

 

Das Internetcafé ist am 6. April 2006 durchschnittlich besucht, als ein Mann das Geschäft gegen 17 Uhr betritt, an die Theke tritt, eine Pistole mit Schalldämpfer zieht und kurz darauf mit zwei Schüssen in den Kopf den Internetbesitzer Halit Yozgat schwer verletzt. Halit Yozgat stirbt noch am Tatort.

Die Mordkommission sichert kurze Zeit später den Tatort. Man hält die Personalien der noch anwesenden Internetbesucher fest, sichert die Spuren, die Internetbenutzerdaten.

Dem Aufruf der Polizei, sich als mögliche ZeugInnen des Mordes zu melden, folgen fünf Personen, die einen weiteren Besucher erwähnen. Die Polizei kann die Identität dieser Person feststellen: Es ist Andreas Temme, der sich im Internet als ‘Jörg Schneeberg’ ausgegeben hatte. Daraufhin setzen interne und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ein. Dabei zeigt sich seine Erinnerung als äußerst flexibel oder anders gesagt: er änderte je nach (ihm zugänglich gemachten) Ermittlungsstand seine Aussagen: „Erst kannte er – in den Glauben, die Anwesenheit sei ihm nicht nachweisbar – das Café angeblich nicht, dann war er zu einem anderen Zeitpunkt, am 5.4.2006, dort und schließlich will er von den maßgeblichen Vorgängen nichts mitbekommen haben.“ (Beweisantrag der Nebenkläger vom 12.11.2013)

Nachdem er nicht mehr leugnen konnte, zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein, erinnerte er sich wieder ganz genau: er habe dort als Privatperson in einem Erotik-Portal gesurft. Und er erinnerte sich wieder an den Grund des Nicht-Erinnerns: Er wollte nicht als User eines Erotik-Portals entdeckt werden.

Mit diesen Aussagen macht sich die Mordkommission an die Arbeit. Sie bringt in Kenntnis, dass Andreas Temme neben behaupteter ‘Chat-Affäre’ zur selben Zeit im operativen Einsatz war. Auf seinem Handy werden Verkehrsdaten sichergestellt, die belegen, dass er sowohl vor als auch nach seinem Internetbesuch Telefonkontakt zu Neonazis hatte. Damit konfrontiert erklärt Andreas Temme, dass er V-Mann-Führer dieses Neonazis sei. Um aufzuklären, welche Rolle seine Anwesenheit am Tatort, die Telefonate mit einem Neonazi spielen, beantragt die Polizei u.a. eine Aussagegenehmigung für den vom VS-Mitarbeiter Temme geführten Neonazi. Diese Amtshilfe wird zuerst vom Chef des hessischen Verfassungsschutzes, wenig später vom hessischen Innenminister Volker Bouffier abgelehnt: Ich bitte um Verständnis dafür, dass die geplanten Fragen … zu einer Erschwerung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz führen würden.“ (Brauner Terror – Blinder Staat – Die Spur des Nazi-Trios, ZDF-Sendung vom 26.6.2012).

Auch weigerte sich der Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in einer Innenausschusssitzung vom 17. Juli 2006, zum Stand der Ermittlungen Stellung zu nehmen.

In der Folge wurde die ermittelnde Polizei mit unvollständigen, also manipulierten Aktenbeständen versorgt. Die Akten zum Neonazi und V-Mann Benjamin Gärtner waren geschwärzt. Klarakten bekamen die Ermittler nie zu Gesicht.

Außerdem behauptet der hessische Verfassungsschutz allen Ernstes, dass es von V-Mann Führer Temme angefertigte Treffberichte mit Benjamin Gärtner gäbe, nur keine für das Jahr 2006. Und das, obwohl Andreas Temme selbst bestätigt, dass er den Neonazi ein bis zwei Mal im Monat, also sehr regelmäßig und ergiebig getroffen habe, was dem V-Mann Benjamin Gärtner die Note ‘B’ einbrachte, die zweithöchste Bewertung für Quellenglaubwürdigkeit.

Dermaßen mit Verschleierungen der Umstände konfrontiert, liefen alle Bemühungen um Aufklärung ins Leere. Beschützt, gedeckt und abgeschirmt, wurden die Ermittlungen gegen den VS-Mann Temme im Januar 2007 eingestellt. Eine Meisterleistung in Sachen Behinderung der Aufklärung und des Verschwindenlassens von taterheblichen Beweismitteln.

Was haben den Chef des hessischen Verfassungsschutzes und den damaligen Innenminister Volker Bouffier als oberster Dienstherr, dazu bewogen, dem ‘Schutz’ des Verfassungsschutzes einen höheren Rang einzuräumen, als der Aufklärung eines Mordes?

Was hätte der Neonazi und V-Mann des Verfassungsschutzes aussagen können, was den Verfassungsschutz hätte gefährden können? Eine Antwort darauf zu geben, ist keine große Detektivleistung: Hätte der als V-Mann geführte Neonazi weder etwas mit dem Mord an dem Internetcafébesitzer zu tun, noch mit dem NSU, wäre er geradezu als Entlastungszeuge des in Nöten geratenen VS-Mitarbeiters Temme aufgerufen worden! Gefährden kann dieser Neonazi den hessischen Verfassungsschutz nur, wenn das Risiko besteht, dass er eine Verbindung zu dem Mord, zu den Mördern herstellt, wenn man ihn nicht für befragungsresistent einstufte!

Über vier Jahre lang gab es für diese naheliegende Schlussfolgerung keine Belege, keine Indizien. Alle an dem Mordfall beteiligten Behörden hielten dicht – von dem ansonsten so viel beschworenen Behördenwirrwarr keine Spur.>

Das änderte sich erst, als Beate Zschäpe als Folge der tödlichen Ereignisse am 4. November 2011 – mit der Versendung der Video-Kassetten – dafür sorgte, dass die Existenz des NSU nicht mehr geleugnet werden konnte.

 

Seitdem wissen wir zwar noch lange nicht alles, aber genug, um die Behinderung, um die Verhinderung der Aufklärung dieses neonazistischen Mordes belegen zu können. Fast nichts stimmte, was damals als offizielle Version bekannt gemacht wurde:

Andreas Temme war kein Verfassungsschützer, sondern ein staatlich verbeamteter Verfassungsfeind. In seiner Jugend gab man ihm den Namen ‘Kleiner Adolf’, dem er auch als V-Mann-Führer von Neonazis gerecht wurde. In seiner Wohnung fand man Auszüge aus Hitlers ‘Mein Kampf’ und weitere neonazistische Propaganda. „In T.s Büro fanden sich Bücher wie ‘Lehrplan für die weltanschauliche Erziehung der SS’, ein Lehrplan des SS-Hauptamts oder ‘Judas Schuldbuch’.“ (stuttgarter-nachrichten.de vom 3.12.2013)

Und was das hessische Innenministerium über fünf Jahre erfolgreich zu schützen versuchte, ist mittlerweile auch bekannt: Andreas Temme hat am Tattag nicht mit irgendjemand telefoniert, sondern mit dem Neonazi und V-Mann Benjamin G., einmal um 13:06 Uhr und ein weiteres Mal um 16:10 Uhr, eine Stunde vor der Mordtat. Benjamin G. wurde als Gewährsperson ‘GP 389’, also als Spitzel geführt.

„Benjamin G. hatte offenbar über seinen Stiefbruder, der in der Kasseler Szene ein bekannter Rechtsextremist gewesen sein soll, Zugang zu Neonazigruppen. Der Stiefbruder soll zum Beispiel im rechtsradikalen Netzwerk ‘Blood & Honour’ aktiv gewesen sein. Bitten der Polizei, auch diese Quellen befragen zu dürfen, um so einen ausländerfeindlichen Hintergrund des Yozgat-Mordes abzuklären, seien vom Verfassungsschutz aber abgebügelt worden, heißt es. Der ‘Spiegel’ zitiert in seiner aktuellen Ausgabe einen Verfassungsschützer, wonach derlei Geheimhaltung für ‘das Wohl des Landes Hessen’ bedeutsam gewesen sei. Der Mord an Halit Yozgat sei demgegenüber nicht so wichtig gewesen.“ (Hessische/Niedersächsische Allgemeine/HNA vom 9.9.2012)

Benjamin G. heißt Benjamin Gärtner, geboren am 23.11.1980 in Kassel und wohnt jetzt in Helsa bei Kassel. Er hatte sehr gute Kontakte zur Neonaziszene in Kassel. Dazu gehörte auch sein Stiefbruder Christian Wenzl, der eine führende Rolle in der ‘Kameradschaft Kassel’ (ehemals ‘Nationalistische Front’) spielte.

Wenn man weiß, dass bei allen neun Morden, Neonazis aus der betreffenden Region, aus der betreffenden Stadt mit dem Ausspähen von Örtlichkeiten und Opfern eingebunden waren, dann weiß man, was das hessische Innenministerium um jeden Preis verhindern wollte: Ermittlungen, die dem Verdacht nachgehen, dass ein vom Verfassungsschutz geführter Neonazi am Mord des Internetcafébesitzers beteiligt war, Ermittlungen, die dem Verdacht nachgehen, ob der V-Mann Führer Andreas Temme über seine ‘Quelle’ von den Mordvorbereitungen, vom Mord selbst gewusst haben könnte.

All dies erklärt jedenfalls viel schlüssiger, dass nicht die angebliche oder aber auch inszenierte ‘Chat-Affäre’ der Grund war, seine Anwesenheit zur Mordzeit zu verheimlichen, sondern die mögliche Verwicklung in diesen neonazistischen Mord. Bekanntlich reichen für den Vorwurf der Beihilfe zu Mord auch ‘unsichtbare Tatbeiträge’, wie das Gewährenlassen einer Tat, das Führen und Decken von Mittätern.

Nahe an der Wahrheit – das System der Deckungs- und Verdunklungsarbeit

Mittlerweilen kann man das Tun des Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme, die Dienstwege und Deckungsarbeiten deutscher Behörden einigermaßen konsistent rekonstruieren:

Der Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme traf sich mit seiner Quelle ‘GP 389’, mit dem Neonazi Benjamin Gärtner am 6.4.2006. Danach erledigte er Bürotätigkeiten. Dann kommt es zu den besagten zwei Telefonaten, das letzte ist zehn Minuten lang: „ …um 16.10 Uhr, etwa eine Stunde vor dem Anschlag, rief T. auf dem Handy von G. an.“ (welt.de vom 22.10.2013). Dann machte er sich auf den Weg nachhause, wo seine schwangere Frau wartete, überlegte sich‘s jedoch anders und stoppte für eine ‘Chat-Affäre’ an einem Internetcafé in der Holländischen Straße. Ein Internetcafé, wo ein Deutsch-Nationaler so auffällt, wie ein Bettler im Schlosscafé.

Am Rechner war er von 16:51 Uhr bis 17:01 Uhr eingeloggt – also zur Tatzeit. Der Internetbesitzer Halit Yozgat lag bereits ermordet hinter seinem Schreibtisch, als der VS-Mann seinen Platz am Computer verließ. Ohne irgendetwas Ungewöhnliches bemerkt zu haben, ohne die ‘Tropfspuren’ auf dem Schreibtisch gesehen zu haben, bezahlte der ca. 1.90 Meter große Geheimdienstmitarbeiter: „Er legte die 50 Cent für die Computernutzung auf die Ladentheke, hinter der wohl schon die Leiche lag. Die Polizei fand diese 50 Cent am Tatort.“ (FR vom 24.11.2011)

Nachdem der Mordfall auch die Mitarbeiter und Vorgesetzten im LfV erreichte, kam es am 10.4.2006 zu einer Befragung von Andreas Temme durch die Kollegin und Quellenführerin Frau Ehrig: Auf diese Ereignisse angesprochen erklärte Andreas Temme, das er weder das besagte Internetcafé, noch das Opfer kenne. Danach wurde es wieder kollegial und dienstlich. Sie beauftragte ihn, den Namen des Opfers ‘abzuklären’, was Andreas Temme mit einer – überraschend kenntnisreichen – Bemerkung kommentierte: Temme gab ihr gegenüber an, „dass der Mord offensichtlich keinen regionalen Bezug hätte, da die Waffe bereits bei mehreren Taten im gesamten Bundesgebiet eingesetzt worden sei.“ (Beweisantrag des Rechtsanwaltsbüro b|d|k aus Hamburg vom 6.11.2013)

Abgesehen von der Frage, woher der ahnungslose Verfassungsschützer seine detailreichen Kenntnisse hatte, nahm dieser Vermerk (Komplex Temme, Band 6, Blatt 81) ein merkwürdiges Ende: Die Bundesanwaltschaft unterschlug diesen Vermerk gegenüber dem in München tagenden Senat.

Dass Andreas Temme von Anfang wusste, wo er sich am 6.4.2006 aufgehalten hatte, geht auch aus einem Vermerk des KHK Wetzel vom 22.4.2006 hervor: „Wir haben ihm vorgehalten, dass er Kollegen gegenüber im Vorgespräch der Vernehmung sagte, dass ihm schon – bevor die Polizei zu ihm kam – bewusst war, dass er am Tattag am Tatort war.“ (Mord Yozgat SA | Hauptakte Bd. 2075, Bl.15)

Am 9.5.2006 kam es zu einem Telefonat zwischen dem Geheimschutzbeauftragten Herrn Hess vom Landesamt für Verfassungsschutz/LfV und den vor Vernehmungen stehenden LfV-Mitarbeiter Andreas Temme:

Herr Hess gibt den Rat, was er auch grundsätzlich bei der Arbeit sagt, so nahe wie möglich an der Wahrheit zu bleiben.“ (Komplex Temme, Band 15) – d.h. seine Falschaussage so nahe wie möglich an das tatsächliche Geschehen anzulehnen, damit eine Aufdeckung erschwert wird. Eine professionelle Anleitung zu Falschaussagen. Eine Arbeitsmethode, die der Geheimschutzbeauftragte für die gesamte Arbeit des Verfassungsschutzes verstanden wissen wollte.

Tatsächlich folgte der Verfassungsschutzmitarbeiter dieser Anweisung vorbildhaft: Fortan erinnerte er sich daran, am Tattag in besagtem Internetcafé gewesen zu sein – ohne etwas vom Mord und/oder Tätern mitbekommen zu haben.

 

Am 16.6.2006 fand im Landesamt für Verfassungsschutz eine Besprechung statt, an der Vertreter des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaft und der Polizei teilnahmen. Staatsanwaltschaft und Polizei legten dar, warum sie eine dienstliche Erklärung von Andreas Temme, die Sicherheitsakte des LfV-Mitarbeiters und die Vernehmung des Neonazis und V-Mann Benjamin Gärtner beantragen. Die Besprechung blieb ohne Erfolg.

 

Im Verlauf des Gespräches stellte Herr Hess (Geheimschutzbeauftragter des LfV) klar, dass eine Vernehmung und der damit einhergehende Verlust der Quellen das größtmöglichste Unglück für das Landesamt darstellen würden. Er meinte, dass, wenn solche Vernehmungen genehmigt würden, es für einen fremden Dienst ja einfach sei, den gesamten Verfassungsschutz lahm zu legen. Man müsse nur eine Leiche in der Nähe eines VMs bzw. eines VM-Führers positionieren.“

Das LfV lehnte jede Zusammenarbeit ab und verwies darauf, dass das Innenministerium das letzte Wort habe. Dieses entschied im Konflikt zwischen Staatsanwaltschaft/Polizei und Verfassungsschutz zugunsten Letzterer.

Vorläufiger letzter Akt dieser fortgesetzten Unterschlagung und Manipulierung von Beweismitteln und Aktenbeständen: Zum ‘Fall Temme’ existieren – soweit bekannt – insgesamt 35 Leitzordner im Hause der Generalbundesanwaltschaft. Bis heute liegen diese weder dem im München tagenden Senat noch den Rechtsanwälten vor.

Soviel zur ‘Aufklärungspflicht’ einer Generalbundesanwaltschaft und der Aufgabe des Gerichtes, im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht „alle nicht von vorneherein aussichtslosen Schritte zu unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweislage zu gelangen.“ (Beweisantrag der Nebenkläger vom 12.11.2013)

Wer immer noch glauben will und muss, das Versagen der Behörden wäre einem Behördenwirrwarr und bedauerliche Fehlleistungen Einzelner geschuldet (gewesen), wird hier eines Besseren belehrt. Auch am Fall Kassel lässt sich belegen, dass das System ‘Cleaning’ in Form von Falschaussagen, Anstiftung zu Falschaussagen, Manipulationen der Beweislage, Deckungsarbeit durch Vorgesetzte sehr koordiniert vorgenommen wurde/wird und bis heute von den jeweiligen Spitzen der beteiligten Behörden abgesegnet wird.

Politisch gewollte Rechts- und Straffreiheit

Dass bis heute an der Vertuschung der Mordumstände festgehalten wird, dass die versprochene Aufklärung ohne Ansehen der Personeine Farce ist, belegt Mely Kiyak als Beobachterin des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses in Berlin im Juni 2012. Befragt wurde Gerhard Hoffmann, Leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Nordhessen und damalige Leiter der ‘SOKO Cafe’. Aus dem Gedächtnis gibt sie folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wider:

„GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: Die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.

UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?

GH: Selbst dann nicht …

UA: Bitte?

GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.“ (FR vom 30.6.2012)

Es stockt einem der Atem, wenn man dies liest und weiß, dass niemand im Untersuchungsausschuss aufstand, um sein Mandat auf der Stelle hinzuschmeißen. Man nahm es gefasst zur Kenntnis, als hätte man nur etwas gehört, womit die ‘Aufklärer’ schon lange gelernt haben, umzugehen.

Solange diese Art der ‘Aufklärung’ hingenommen wird, haben Verfassungsschutz und Innenministerium weder das Land noch die Verfassung geschützt, sondern Beihilfe zu Mord geleistet.

Solange Verfassungsschutz und Innenministerium offen im straf- und rechtsfreien Raum agieren, ist der Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung keine maßlose Übertreibung, sondern eine vorsichtige Einordnung.

Dass der Unwille, diesen Mordanschlag aufzuklären, nicht nur im parlamentarischen Raum groß ist, sondern seine Fortsetzung im NSU-Prozess findet, stellt das OLG in München selbst unter Beweis.

Verschiedene Nebenkläger stellten den Antrag, dass die Einbeziehung von 35 Telefonüberwachungs-Akten von Andreas Temme zur Einsicht und Überprüfung vorgelegt werden. Schließlich spielen die geführten Telefonate mit dem Neonazis Benjamin Gärtner und Andreas Temme am Mordtag eine erhebliche Rolle.

Anstatt diesem Antrag stattzugeben, lehnte der Vorsitzende Richter Götzl die Hinzuziehung dieser Akten ab: Die Unterlagen würden nichts dazu beitragen, den Fall aufzuklären.

Mit dieser Entscheidung unterschreitet der Vorsitzende Richter selbst das Niveau der Staatsanwaltschaft Kassel: „Der gegen Herrn Temme bestehende Anfangsverdacht konnte auch durch die weiteren geführten Ermittlungen noch nicht ausgeräumt werden (…) Aus hiesiger Sicht ist in Anbetracht der Bedeutung der Mordserie und des bundesweiten Interesses jedoch eine sorgfältige Abarbeitung der „Spur Temme“ geboten (…)“ (Schreiben der StA Kassel vom 13. Juli 2006)

Am 28. November 2013 gab der Senat seine Beschlüsse bezüglich der von Nebenklägern beantragten Beiziehung der vollständigen Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme bekannt. Den Anträgen auf Beiziehung folgender Aktenbestandteile wird entsprochen:

 

  • Das Protokoll der Vernehmung Andreas Temmes beim Landesamt für Verfassungsschutz durch seine Kollegin Ehring
  • die Dokumentation des sogenannten „kognitiven Interviews“ mit Andreas Temme und die ‘dienstliche Erklärung’ von Andreas Temme vom 9. Mai 2005.

Eine darüber hinausgehende Beiziehung der Akten lehnte der Senat ab.

 

 

Wolf Wetzel, 09.12.2013

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  • 2 Monate später...

OFFENER BRIEF

 

 

NSU-Anwälte beklagen das große Abhaken

 

Bundeskanzlerin Merkel versprach lückenlose Aufklärung der NSU Morde. Davon ist man bislang weit entfernt. Nebenklägervertreter und Angehörige der Ermordeten ziehen zwei Jahre nach diesem Versprechen eine ernüchternde Zwischenbilanz. MiGAZIN dokumentiert den offenen Brief im Wortlaut:

 

Am 23. Februar 2012 hatte Angela Merkel in Berlin bei der zentralen Gedenkfeier für die Opfer der Mord- und Sprengstoffanschlagsserie des NSU erklärt: „Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck.“

 

Dass eine solche Aufklärung umfangreich und zeitaufwendig werden dürfte, war allen Beteiligten bewusst. Obwohl erst knapp über zwei Jahre lang die Existenz des NSU offiziell bekannt ist, hat das große Abhaken schon begonnen. Die berechtigten Interessen der Angehörigen und Verletzten – vor allem das Interesse der Aufklärung – werden insbesondere vom Generalbundesanwalt längst als lästig hinten angestellt. Notwendige politische und gesellschaftliche Diskussionen mit dem Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses des deutschen Bundestages als weitgehend abgeschlossen erachtet. Die weiterhin bestehende zentrale Forderung nach einer Neuauflage des Ausschusses wird von der großen Mehrheit des Bundestages abgelehnt. Noch immer gibt es auf die zentralen Fragen der Angehörigen und Verletzten keine Antwort:

 

  • Wer war noch im Netzwerk des NSU aktiv? Welche Beziehungen gab es ins Ausland? Wer half vor Ort? Wie erfolgte die konkrete Opferauswahl?
  • Wie finanzierte sich der NSU? Half ihm staatliches Geld bei der Planung und Ausführung seiner Taten?
  • Wieviel und was wussten die Geheimdienste in den Jahren 1998 bis zum 4.11.2011? Haben V-Männer oder ihre V-Mannführer die Taten gefördert, ermöglicht, gedeckt?
  • Warum wurden am 11. November 2011 die Akten von sieben V-Leuten mit engen Bezügen zur Neonaziszene in Thüringen geschreddert?

Angehörige, die Antworten auf diese Fragen suchen, werden von den politisch Verantwortlichen regelmäßig auf den Prozess gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem OLG München oder die Arbeit der Ermittlungsbehörden verwiesen. Dort wiederum unternimmt insbesondere die Bundesanwaltschaft alles, um diese Fragen aus dem Verfahren herauszuhalten und verweist ihrerseits darauf, dass ein Strafprozess kein Untersuchungsausschuss sei.

Akten werden zurück gehalten

Akteneinsichten werden faktisch verunmöglicht oder – in die Akten gegen eine unbekannte Anzahl an weiteren Beschuldigten – erst gar nicht gewährt. Der Generalbundesanwalt, zu Beginn des Ermittlungsverfahrens noch ganz darauf bedacht, Kooperation und Transparenz gegenüber den Verletzten und Familien der vom NSU Getöteten darzustellen, versucht heute scheuklappenartig sämtliche Aufklärung zu blockieren, die über ein bloßes Abhaken der formalen Anklagepunkte hinaus geht.

Der Generalbundesanwalt umgeht damit die berechtigten Interessen und Rechte der Opfer des NSU. Er degradiert sie zu scheinbar unnötigem Verfahrensballast, zu Statisten eines oberflächlichen Abnickens der Anklage.

Dieser Eindruck bleibt dabei nicht auf das Verhalten der Bundesanwaltschaft beschränkt. Am 21. Februar soll im Bundestag erneut über die Konsequenzen aus dem NSU-Komplex im Plenum beraten und debattiert werden. Zu erwarten ist, dass mit großer Einigkeit aller Fraktionen formal bekräftigt wird, dass die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses aus der letzten Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt werden sollen.

Im Abschlussbericht des Ausschusses konnten sich letztlich die Beteiligten jedoch nicht darauf einigen, das Problem des strukturellen und institutionellen Rassismus klar als Mitursache für das Versagen der Ermittlungsbehörden, aber auch der Medien und der Gesellschaft zu benennen. Die gemeinsam formulierten Konsequenzen – wenn sie denn jemals umgesetzt werden – werden genau dieses grundlegende Problem nicht lösen. Darauf haben Vertreter der Verletzen und der Familien der vom NSU Ermordeten, bereits bei Vorstellung des Ausschussberichtes hingewiesen und erheblich erweiterte Konsequenzen gefordert. Doch nun soll auch auf politischer Bühne das große Abhaken beginnen. Wenn das die Antwort von Ermittlungsbehörden und Politik ist, wird sich an der täglich neuen rechten Gewalt – auch mit tödlicher Dimension – in Deutschland wenig ändern.

Wir fordern:

Es muss eine Kehrtwende im Verhalten der Ermittlungsbehörden geben – hin zu Aufklärung und Transparenz!

Der Bundestag muss zumindest eine Enquetekommission einsetzen, um das Querschnittsthema institutioneller und struktureller Rassismus und wirksame Mechanismen zu seiner Bekämpfung entsprechend dem Beispiel der Macpherson-Kommission in Großbritannien voran zu treiben. Das Thema betrifft nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche. Effektive Lösungen brauchen eine parteiübergreifende und gesellschaftliche Diskussion sowie eine wissenschaftlich fundierte Begleitung.

Unterzeichnet von den Rechtsanwälten im NSU Verfahren:

Serkan Alkan, Seda Basay, Prof. Bernd Max Behnke, Antonia von der Behrens, Thomas Bliwier, Önder Bogazkaya, Christina Clemm, Dr. Mehmet Daimagüler, Hasan Dilman, Doris Dierbach, Dr. Björn Elberling, Berthold Fresenius, Carsten Ilius, Barbara Kaniuka, Ali Kara, Seyran Kerdi-Elvan, Alexander Kienzle, Detelf Kolloge, Stephan Kuhn, Angelika Lex, Stephan Lucas, Yavuz Narin, Ogün Parlayan, Jens Rabe, Eberhard Reinecke, Aziz Sariyar, Sebastian Scharmer, Reinhard Schön, Kiriakos Sfatkidis, Isaak Sidiropoulos, Peer Stolle, Bilsat Top, Turan Ünlücay

 

 

 

Migazin, 19.02.2014

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  • 1 Monat später...

NSU: Keine Rußpartikel in der Lunge von Mundlos

Marcus Klöckner 08.04.2014

Obduktionsbericht verstärkt Zweifel an dem angeblichen Selbstmord

Weder in der Lunge von Uwe Mundlos, noch in der von Uwe Böhnhardt fanden sich Rußpartikel. Das geht aus dem Obduktionsbericht hervor, den der NSU-Untersuchungsausschuss des ThüringerLandtags vor zwei Wochen erhalten hat. Zwei Jahre hat es gedauert, bis der Obduktionsbericht den Abgeordneten zugänglich gemacht wurde.

Dabei hatte laut faz.net der in der Edathy-Affäre unter Druck stehende BKA-Präsident Jörg Ziercke im November 2011 behauptet, in der Lunge von Mundlos seien Rußpartikel gefunden worden. Mit dieser Behauptung untermauerten Zierke und die Ermittler die These vom Selbstmord.

Zum Verständnis: Bislang gehen die Behörden davon aus, dass Mundlos nach dem Banküberfall am 4. November 2011 in Eisenach zunächst Uwe Böhnhardt erschoss, anschließend ein Feuer in dem gemieteten Campingwagen legte und schließlich die Waffe gegen sich selbst richtete.

Zweifel an dem angeblichen Selbstmord gibt es aufgrund zahlreicher Ungereimtheiten viele

und seit geraumer Zeit. Doch langsam scheinen Zweifel auch aufseiten der politischen Mandatsträger aufzukeimen: "Damit ist es sehr zweifelhaft, dass Mundlos erst das Wohnmobil angezündet hat und sich dann erschossen hat", sagte Dorothea Marx (SPD), Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, gegenüber dem Nachrichtenportal insuedthueringen.de. Erstaunlicherweise fand die Nachricht kaum Widerhall in den Medien.

Ein Artikel auf faz.net, der die fehlenden Rußspuren erwähnt, geht hauptsächlich auf die Aussage von Michael Menzel, dem Leiter der Polizeidirektion Gotha, ein, der damals die Ermittlungen vor Ort leitete und vor dem Ausschuss aussagte. Demnach sei erwiesen, dass aus der Pumpgun mit der Mundlos Selbsmord begangen haben soll, eine Patronenhülse aufgrund einer Stauchung der Waffe beim Herunterfallen aus der Waffe gefallen ist.

Menzel, so berichtet faz.net, habe den Mitgliedern des Ausschusses erklärt, dass Versuche ergeben hätten, die Patronenhülse sei ohne erneutes Nachladen herausgefallen. In der Faz wird das so beschrieben: "Menzel berichtete von Versuchen der Ermittler mit einer baugleichen Pumpgun. Diese hätten ergeben, dass sich das Munitionsfach nach dem Abschuss automatisch öffne, und die verbrauchte Patronenhülse dann im offenen Schacht nur noch an einem Ende durch eine halboffene Haltevorrichtung verwahrt werde. Eigentlich werde die Vorrichtung erst beim Nachladen entriegelt und damit vollständig geöffnet. Durch ein Stauchen der Pumpgun etwa durch den Aufprall auf dem Boden könne die verbrauchte Munition also auch ohne Nachladen aus dem Schacht gefallen sein. Wenzel hat eine Fotografie der im Versuch verwendeten Pumpgun zu den Akten des Ausschusses gereicht, die das offene Munitionsfach mit der Haltespange der Patrone zeigt." Als "Beweis" für seine Erklärung präsentierte Menzel dem Ausschuss eine Fotoaufnahme.

 

Im November des vergangenen Jahres hatte sich, wie Telepolis berichtete, der Waffenexperte Siegmund Mittag zu Wort gemeldet und dargelegt, dass die Behördenversion des Selbstmordes nicht stimmen könne.

Doch die Expertenmeinung scheint an den Ermittlungsbehörden vorbeizugehen.

Stattdessen interessiert sich die Bundesanwaltschaft nun mit Nachdruck für das Verhalten eines Opferanwaltes. Dieser hatte Unterlagen an den Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss weitergeleitet, weil der Ausschuss selbst darum kämpfen musste und muss, zentrale Unterlagen auf offiziellem Wege zu bekommen. Doch der Bundesanwaltschaft passte das Verhalten von Yavuz Narin nicht und die Karlsruher Behörde bat daher die Generalstaatsanwaltschaft in Thüringen um Unterstützung. Diese prüft nun, ob gegen Narin ermittelt werden soll.

 

heise.de

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[h=2]Deckname "Corelli": V-Mann aus der rechtsextremen Szene tot aufgefunden[/h]Der ehemalige V-Mann Thomas R. ist nach Informationen des SPIEGEL tot. Er lieferte dem Verfassungsschutz unter dem Decknamen "Corelli" Informationen aus der rechtsextremen Szene, später sagte er auch zum NSU aus. Ende März fand man die Leiche des 39-Jährigen.

 

Hamburg - Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz vergangene Woche dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags mitteilte, wurde Thomas R. Ende März leblos in einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen aufgefunden.

 

Unter dem Decknamen "Corelli" hatte der 39-Jährige den Verfassungsschutz jahrelang mit Informationen aus der Neonazi-Szene versorgt. Im September 2012 wurde "Corelli" enttarnt, er kam später in ein Zeugenschutzprogramm des Bundes. Im Ermittlungsverfahren gegen die NSU-Zelle musste Thomas R. bereits zweimal als Zeuge aussagen: Seine Nummer stand auf einer 1998 sichergestellten Telefonliste des mutmaßlichen NSU-Gründers Uwe Mundlos. Zudem hatte R. ein Neonazi-Magazin unterstützt, dem die Terrorzelle aus dem Untergrund Geld geschickt hatte.

In den Vernehmungen stritt Thomas R. Kontakte zum NSU ab, berichtete aber ausführlich über andere Neonazis, seine Mitgliedschaft in einem Ableger des Ku-Klux-Klans und eine der klantypischen Kreuzverbrennungen bei Schwäbisch Hall.

Nach Informationen aus Sicherheitskreisen lebte Thomas R. – offenbar unter neuer Identität – zuletzt in einer Wohnung bei Schloß Holte-Stukenbrock in der Nähe von Bielefeld, in der auch seine Leiche gefunden wurde. Nach vorläufigen Ermittlungen der Behörden in Nordrhein-Westfalen gibt es bislang keine Anhaltspunkte für eine "Fremdeinwirkung". R. starb laut Sicherheitskreisen an den Folgen einer zuvor nicht erkannten Diabetes-Erkrankung.

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Geheimdienstpersonalie „Corelli“Tod unter geheimen Umständen

 

Die Bundesregierung schweigt zum Tod des langjährigen rechten V-Mannes „Corelli“. Eine Daten-CD wirft nun neue Fragen auf.

 

Die Bundesanwaltschaft bestätigt, ihr liege die Daten-CD seit März vor.*Bild: dpa

 

BERLIN/KARLSRUHE*taz*| Offiziell bestätigt ist bisher fast nichts. Weder*der überraschende Tod des langjährigen V-Mannes Thomas R., Deckname „Corelli“, vor gut drei Wochen, noch die angeblich unerkannte Diabetes-Erkrankung, die dem früheren Neonazi mit knapp 40 Jahren das Leben gekostet haben soll. Kenner der rechtsextremen Szene hatten dem ehemaligen Verfassungsschutz-Zuträger Thomas R. zugetraut, als Zeuge erhellende Fakten zum NSU-Skandal beisteuern zu können. Nun werfen stattdessen die unklaren Umstände seines Todes neue Fragen auf.

 

Doch selbst zu einfachsten Nachfragen schweigt das Bundesinnenministerium. Trifft es wirklich zu, dass Thomas R. Ende März tot aufgefunden wurde, wie der*Spiegel*Mitte April mit Berufung auf das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags meldete? Wo starb er? Wer fand die Leiche? Seit wann ist dem Bundesinnenministerium dieser Todesfall bekannt? Gibt es einen Obduktionsbericht – welche Todesursache wird darin genannt? War Thomas R. zum Zeitpunkt seines Todes tatsächlich in*einem Zeugenschutzprogramm? Das Ministerium teilte auf taz-Anfrage dazu lediglich mit, die Regierung äußere sich „zu Inhalten der Tätigkeit der Nachrichtendienste und deren Arbeitsweise […] grundsätzlich nicht öffentlich, sondern nur gegenüber den zuständigen zur Geheimhaltung verpflichteten Gremien“.

 

Dabei könnten einige Fakten zu der Geheimdienstpersonalie helfen, die bereits sprießenden Verschwörungstheorien einzuhegen, ohne dass brisante Staatsgeheimnisse ans Licht kämen.

 

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe immerhin bestätigte am Sonntag, ihr liege seit Anfang März eine CD vor, über die der*Spiegel*und zuvor bereits das neurechte Internet-Magazineigentümlich frei*(ef)*berichtet hatten. Die CD mit insgesamt angeblich rund 15.000 Datensätzen – erstaunlicher Titel „NSU/NSDAP“ – soll dem*Spiegel*zufolge spätestens 2006 fertiggestellt worden sein. Einige Dateien seien dem damaligen V-Mann „Corelli“ zuzuordnen.

 

Die Bundesanwaltschaft habe nach dem Erhalt dieser CD umgehend das Bundeskriminalamt mit der inhaltlichen Auswertung beauftragt, bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage der taz. Sie versicherte aber, abgesehen von dem Namenskürzel NSU habe die vorläufige Auswertung des Datenträgers „keinerlei inhaltliche Bezüge zum ’NSU‘-Verfahrenskomplex des Generalbundesanwalts ergeben“. Wie die Ermittler zu diesem Ergebnis kamen, ließ sie offen.

 

Nach Informationen des*Spiegels*hatten Behördenvertreter den ehemaligen Spitzel zu dieser bemerkenswert beschrifteten CD befragen wollen – fanden ihn aber tot vor.

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