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Deutschland ist Spitzenreiter beim YouTube-Sperren

 

Kein Land hat so viele gesperrte Videos unter den Top1000 wie Deutschland

 

Foto: Infografik Die Welt

 

Erstaunliche Zahl: 60 Prozent der 1000 beliebtesten Videos sind für deutsche Nutzer gesperrt. Selbst der Vatikan oder ein islamisches Land wie Afghanistan kommen nicht auf solch hohe Quoten.

 

In Ländern mit einem strengen religiösen Sittenkodex sind Internet-Inhalte oft nicht frei verfügbar. Doch bei der Blockade vonYouTube-Videos hat Deutschland jetzt sogar dem Vatikan, Süd-Sudan und Burma den Rang abgelaufen. Das geht aus einer Statistik der JournalismusagenturOpenDataCity*hervor.

 

Nach der auf dem Portal*"Datenjournalist"veröffentlichten Analyse sind in Deutschland bereits mehr als 60 Prozent der 1000 beliebtesten YouTube-Videos gesperrt. Selbst im Süd-Sudan sind es nur 15 Prozent, in Vatikan-Stadt lediglich fünf Prozent. In vielen Ländern wird den Zugang zu Internet-Videos eingeschränkt, weil es dort nach dem Geschmack der Zensoren zu viel nackte Haut zu sehen gibt.

 

Die YouTube-Blockade in Deutschland hat einen völlig anderen Hintergrund: Die zum Google-Konzern gehörende Filme-Plattform sperrt wegen ihres Streits mit der*Gema*um Urheberrechte immer mehr Zuschauer aus. Die Verwertungsgesellschaft Gema vertritt die Interessen von Musikern in Deutschland: Sie wehrt sich dagegen, dass YouTube deren Aufführungen massenhaft und kostenlos im Internet verbreitet.

 

Gema klagt gegen Hinweis auf YouTube

 

In einem Musterprozess um zunächst 1000 Lieder verlangt die Gema je Musikvideoabruf 0,375 Cent. Dazu kommt ein so genannter Verletzerzuschlag in gleicher Höhe, so ergibt sich eine Gesamtsumme von 1,6 Millionen Euro. Youtube wehrt sich allerdings gegen die Forderung einer Mindestvergütung pro Klick. "Wir wollen eine prozentuale Summe, sonst müssten wir alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform verbannen", sagte die Sprecherin.

 

Inzwischen sehen deutsche Youtube-Besucher immer häufiger nach dem Klicken einen schwarzen Balken mit Sperrhinweis: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat". Gegen diesen Hinweis hat die Gema mittlerweile beim Landgericht München eine Unterlassungsklage eingereicht, wie die "Wirtschaftswoche" berichtet.

 

Die Verwertungsgesellschaft beklagt, dass der falsche Eindruck entstehe, die Gema würde die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigern. Würde YouTube jedoch die Lizenzen, so wie es das Gesetz vorsieht, erwerben, gebe es keinerlei Probleme. YoTube sei jedoch in der Vergangenheit dazu nicht bereit gewesen.

 

Technische Plattform oder Inhalteanbieter?

 

Rechtlich ist die Lage kompliziert. Die Gema argumentiert, dass YouTube als Inhalteanbieter die Werke öffentlich zugänglich mache und somit für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke zahlen müsse. YouTube-Betreiber Google sieht in dem Angebot jedoch eine rein technische Plattform.

 

Trotzdem sperrt YouTube nach eigenen Aussagen Musikinhalte für Deutschland in einem automatisierten Verfahren. "Das Prozessrisiko ist für uns ansonsten zu hoch", sagte eine Sprecherin gegenüber OpenDataCity. Es sei nicht möglich zu überprüfen, für welche Clips die Gema Rechte vertrete und welche rechtefrei seien. Zum Teil sperren auch die Musikfirmen selbst Lieder, die sie veröffentlicht haben.

 

YouTube und Google geben keine Statistiken darüber bekannt, wie viele Videos gesperrt werden. Die Macher von datenjournalist.de setzen daher eine spezielle Software, einen so genannten Scraper, ein, der einige Dutzend Suchanfragen in verschiedenen Sprachen über alle Kategorien hinweg in zehn verschiedenen Ländern stellt.

 

Dabei durchsucht das Programm Videos mit mehr als 40 Millionen Aufrufe. 200.000 Anfragen hat das Programm bereits gestellt, daraus die Top 1000 der meistgefragten Videos ermittelt und die Länder-Rangliste erstellt. Alle 24 Stunden werden die Listen aktualisiert. An der Spitzenposition Deutschlands wird sich aber wohl so schnell nichts ändern.

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  • 1 Jahr später...

Kommentar

Lässt Angela Merkel Teile des Internets sperren?

Nach kritischem Bericht über deutsche Haltung gegenüber der Terrororganisation PKK lässt deutscher Staatssender Inhalte von YouTube und Facebook entfernen.

 

Von NEX - Aug 18, 2015

Facebook Twitter

tweet

 

(Foto: screenshot youtube)

 

 

ZDF versucht mittels „Zensur über Bande“ Kritiker mundtot zu machen

 

Ein Kommentar von Remzi Aru

 

Berlin (nex) – Wer kann sich noch daran erinnern, wie laut die deutschen Leitmedien, unter anderem das ZDF, Zeter und Mordio geschrien hatten, als über einige Tage hinweg im Vorfeld der Kommunalwahlen 2014 in der Türkei der Zugang zu Twitter und YouTube gesperrt war? „Zensur“, „Sultan Erdoğan schafft die Medienfreiheit ab“, „immer autoritärer agierende Regierung in Ankara“, ja, sogar „Erdoğan schaltet DAS INTERNET ab“ – dies alles und noch mehr ließ uns nicht zuletzt auch das ZDF hinsichtlich der Situation in der Türkei wissen. Damals sahen übrigens nicht Regierungsbehörden, sondern unabhängige Gerichte, die auf Antrag eines Staatsanwalts tätig wurden, keine andere Möglichkeit, als eine temporäre Zugangssperre zu verhängen, nachdem mutmaßliche Angehörige einer Parallelstruktur im Staatsapparat illegal angefertigte oder gefälschte Aufnahmen von führenden Politikern und sogar aus dem Nationalen Sicherheitsrat über die Netzwerk verbreitet hatten. Ein gelinderes Mittel war nicht zugänglich, da Twitter und YouTube noch nicht einmal Niederlassungen in der Türkei hatten, an die man Verfügungen zustellen hätte können.

 

Nun ist es das ZDF, das in sozialen Medien Videos sperren lässt. Eigentlich nicht einmal ein besonders sensationeller Vorstand, denn Deutschland gehört weltweit zu den Ländern mit den meisten gesperrten YouTube-Videos, und einmal mehr beruft sich jemand, der einen solchen Schritt anstrebt, auf das Urheberrecht. Im Unterschied zu den meisten anderen Fällen geht es hier jedoch nicht um die GEMA und erst recht nicht um illegale Inhalte, sondern es geht um Leistungen, für deren Inanspruchnahme jeder Haushalt GEZ-Gebühren bezahlt und damit einen Zwangsbeitrag entrichtet. Konkret ließ das ZDF kürzlich etwa ein Video auf Facebook und mittlerweile auch auf YouTube sperren, das sich in Form einer Persiflage kritisch mit einer vom Sender selbst entwickelten Reportagen befasst, in diesem Fall mit einem Beitrag auf der Facebook-Seite der Sendung „heute plus“, sich in stark verharmlosender Weise mit der PKK auseinandergesetzt hatte und auf diese Weise Millionen Einwohner und vor allem Zwangsgebührenzahler aus der türkischen Einwanderercommunity vor den Kopf stieß.

 

Natürlich kann es in dem einen oder anderen Fall eine Gratwanderung sein, zum einen das Urheberrecht an einem Werk zu respektieren, zum anderen dessen Inhalte angemessen zu dokumentieren, um sich kritisch mit dessen Inhalt auseinanderzusetzen. Im konkreten Fall wurde der weitgehend intakte Beitrag mit einem alternativen Text unterlegt und ganz zum Ende hin um Aufnahmen ergänzt, die Unterstützung für den türkischen Kampf gegen den Terror sowie Respekt vor den im Antiterrorkrieg gefallenen Soldaten bekundet. Der Sinn und Zweck des Videos war also in klar erkennbarer Weise gerade nicht, sich unbefugter Weise eine geistige Schöpfung eines Urhebers anzueignen und diese als eigene auszugeben, also sozusagen „Inhalte zu klauen“, sondern, dem Zuschauer durch Dokumentation des Originalbeitrages und dazu angefertigte Interlinearglossen Manipulationsmechanismen aufzuzeigen und deren Funktionsweise nachvollziehbar zu machen. Betrachtet man die gängige Definition von Persiflage, gehört es zu ihren Kernelementen, nachahmend und kritisch zu sein.

 

Eine Vorgehensweise ist nicht nur längst etwa auf Fernsehkanälen in den USA Gang und Gäbe, sondern umso mehr berechtigt, als es sich bei Nachrichtensendungen und Reportagen, die vom ZDF selbst produziert wurden, um öffentlich-rechtliche Leistungen handelt, die vom Gebührenzahler und der Allgemeinheit selbst bezahlt wurden, auf die seitens der Allgemeinheit deshalb auch ein Anrecht hat und die sich auch der kritischen Beurteilung durch die Allgemeinheit stellen muss. Vor allem würde es geradezu an eine durch Art. 3 GG untersagte Willkür bzw. einen Rechtsmissbrauch grenzen, wollten öffentlich-rechtliche Medien Bürgern den Zugriff auf Inhalte verwehren, deren Herstellung zuvor mittels ihrer Zwangsbeiträge mitfinanziert worden ist. Es ist beschämend und kennzeichnend, wenn das ZDF nun dazu übergeht, „Zensur über Bande“ zu üben und kontroverse Beiträge gegenüber Kritik abzuschirmen, indem man unter Berufung auf urheberrechtliche Fragen die Verwendung von Inhalten durch Medien-Watchdogs oder Künstler hintertreibt.

 

Die Öffentlichkeit hat als zwangsverpflichteter Finanzier des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Recht darauf, dessen Inhalte zu hinterfragen und vor allem, über Manipulationen und andere journalistische Mängel informiert zu werden, die nicht dem gesetzlichen Auftrag dieser Medien und nicht deren Ausgewogenheitsgebot entsprechen. Will man unter Berufung auf das Urheberrecht Dritte in weitreichender Weise an der Dokumentation oder künstlerischen Umarbeitung öffentlich-rechtlicher Inhalte hindern, sollte man konsequent sein und den eigenen öffentlich-rechtlichen Status aufgeben. Denn dann wäre man ein Medienunternehmen, das sich auf dem Markt behaupten muss und dessen Urheberinteressen gegenüber dem Recht der Öffentlichkeit auf inhaltliche Kontrolle des eigenen Gebarens vergleichsweise schwerer wiegen würden – zumal man nicht auf der Basis eines Gesetzes errichtet wäre.

 

Remzi Aru

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