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Pflicht zur Herkunftsangabe bei*

Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch

 

Ab April 2015 muss unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend mit dem Aufzuchtsort und dem Schlachtort des Tieres gekennzeichnet werden.Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch verpflichtend, Quelle:*Fotalia/Christian JungAuf EU-Ebene ist Anfang Dezember 2013 der Entwurf für eine entsprechende Regelung der Herkunftskennzeichnung angenommen worden. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser als bisher über die Herkunft von frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch informiert. Die Transparenz der Herkunft von Fleisch wird über die gesamte Produktionskette deutlich verbessert.Hintergrund für die Regelung ist die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung. Bisher gab es eine umfassende Herkunftskennzeichnung nur für unverarbeitetes Rindfleisch. Die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung enthält den Auftrag, obligatorische Herkunftsangaben auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch zu erarbeiten. Mit den im Dezember 2013 erlassenen Regelungen sind die wesentlichen Fleischarten erfasst.Die Regelung berücksichtigt insbesondere:Unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss mit dem Aufzuchtsort und dem Schlachtort des Tieres (jeweils Angabe des EU-Mitgliedstaats oder des nicht zur EU gehörenden Staates) gekennzeichnet werden.Bei der Angabe des Aufzuchtsorts von Schweinen ist entscheidend, wo sie vor der Schlachtung zuletzt für mindestens vier Monate gehalten wurden (sind die Tiere bei der Schlachtung jünger als sechs Monate, ist das Land maßgeblich, in dem die so genannte Endmast stattfindet). Bei Schafen und Ziegen kommt es auf die Aufzuchtphase von mindestens sechs Monaten an, sofern die Tiere früher geschlachtet werden, auf die gesamte Aufzuchtsperiode. Bei Geflügel wird auf die letzte Aufzuchtphase von mindestens einem Monat bzw. bei früherer Schlachtung auf die gesamte Aufzuchtsperiode abgestellt.Werden diese Kriterien in keinem Land erfüllt, muss das Fleisch mit der Angabe "Aufgezogen in mehreren Mitgliedstaaten der EU" oder – sofern das Fleisch importiert wurde – "Aufgezogen in mehreren Nicht-EU-Ländern" gekennzeichnet werden. Optional ist auch die konkrete Nennung der jeweiligen Länder vorgesehen.Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem nicht zur EU gehörenden Staat, darf auch nur eine Angabe gemacht werden (Beispiel: "Ursprung: Deutschland").Zusätzliche freiwillige geografische Angaben sollen zulässig sein (z.B. Angabe einer Region).Für Hackfleisch und Abschnitte (Trimmings), die gemischt werden, gibt es Sonderregelungen. Auch hier sind Angaben zu Aufzucht und Schlachtung zu machen, die wahlweise auch so ausgedrückt werden können, dass sie sich auf die EU und/oder ein Land bzw. Länder "außerhalb der EU" beziehen.Die Vermischung von Fleisch unterschiedlicher Herkunft in der Produktionskette wird durch Vorgaben zur Partienbildung begrenzt. Es wird ein Rückverfolgbarkeits- und Überwachungssystem über die gesamte Produktionskette anhand eines Codes etabliert.Die Regelung konnte nicht 1:1 an die bereits geltende Regelung zur Rindfleischetikettierung angelehnt werden, da es beispielsweise bei Schweinen und Geflügel keine vergleichbare Einzeltierkennzeichnung mit Datenbanksystem gibt. Es erfolgt aber die partienweise Kennzeichnung der Herkunft. Die Rückverfolgbarkeit des Fleisches wird über Codes gewährleistet.Damit wirddem Interesse der Verbraucher an ausführlicheren Produktinformationen und mehr Transparenz,den Möglichkeiten des Wirtschaftssektors, dies mit vertretbarem Aufwand umzusetzen sowieden Möglichkeiten der Behörden, die Anwendung der Vorschriften effizient zu kontrollieren,entsprochen.

 

Was gilt bei der Rindfleischetikettierung?

 

Mit der Etikettierung von Rindfleisch wurde ein System der Herkunftssicherung für Rindfleisch geschaffen, das zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gilt. Eingeführt wurde die Etikettierung von Rindfleisch im Anschluss an das Auftreten von BSE. Die BSE-Krise hatte bei den Verbrauchern zu einem Vertrauensverlust in die Qualität von Rindfleisch und zu einem drastischen Rückgang des Rindfleischverbrauchs geführt.Folgende Pflichtangaben müssen gemacht werden:Referenznummer/Referenzcode: Dient zur Rückverfolgbarkeit des Fleisches zu einem Tier oder einer Gruppe von Tieren.Geboren/Gemästet/Geschlachtet in: Anzugeben ist hier der jeweils entsprechende EU-Mitgliedstaat oder das Drittland. Erfolgen Geburt/Mast/Schlachtung in einem Land, kann vereinfacht der Begriff "Herkunft" angegeben werden.Zerlegt in: Anzugeben ist der entsprechende EU-Mitgliedstaat oder das Drittland, in dem die Zerlegung erfolgt ist.Zulassungsnummer des SchlachtbetriebesZulassungsnummer des Zerlegebetriebes

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