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Empfohlene Beiträge

Salam aleikum

in weniger als 2 Wochen geht unser Flug nach Deutschland....

aber die Deutsche Botschaft verweigert meiner Frau bisher das Visum (Schengen-Visum)....

Wir sind auch nach deutschem Recht verheiratet u haben auch eine deutsche Heiratsurkunde vorgelegt....

Der Sachbearbeiter hat viele Dokumente mit der Begruendung zurueckgegeben, mit der Begruendung, das wir jene Dokumente nicht braeuchten....

jetzt wurde der Visumsatrag abgelehnt, mit der Begruendung, dass genau jene Dokumente fehlen u dass wir unsere Rueckkehrwilligkeit nicht bewiesen haetten....

u der Zweck u die Bedingungen des Aufenthalts seien nicht glaubhaft....

(mein Vater hat eine Einladung geschickt Zwecks Verwandtschaftsbesuch)

u es hatten keine hinreeichenden Nachweise zur Erwerbstaetigkeit vorgelegt werden koennen....dabei steht auf dem Antrag fuer das Schengenvisum, das Angehoerige deutscher Staatsbuerger dies gar nicht nachweisen muessten.....

mein Vater schrieb eine email an die Deutsche Botschaft, aber die Antwort lautete, dass die Deutsche Botschaft Dritten keine Auskuenfte geben duerfe....

1. wie sollte ich mit der deutschen Botschaft umgehen?

2. wie allgemein vorgehen?

3. kennt ihr jemanden der jemanden kennen koennte, der jemanden kennen koennte, der zur Deutschen Botschaft Beziehungen hat? Oder zum Auswertigen Amt oder zum deutschen Aussenministerium?

4. welche Dua koenntet ihr empfehlen?

5. Was koennten ihr sonst noch raten, empfehlen....???

(ich fuehle mich wircklich nicht mehr als Buerger dieses Landes, obwohl ich Deutscher bin)

wir haben leider nicht viel Zeit, in weniger als 2 Wochen geht unser Flug, morgen fahren wir inshaALLAH

wir wieder zur Deutschen Botschaft....

ALLAH vergelte euch eure Hilfe zahlreich mit dem Besten

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Das wichtigste: Ruhe bewahren. Ist in solch einer Situation nicht einfach, aber ganz wichtig.

 

Versuche dann noch einmal alle Punkte so darzulegen, dass es auch für die Botschaft nachvollziehbar ist.

Das sind laut deiner Aussage:

Dokumente fehlen

Rückkehrwilligkeit nicht bewiesen

Zweck und die Bedingungen des Aufenthalts nicht glaubhaft

Keine hinreichenden Nachweise zur Erwerbstätigkeit

 

Verlange alles was gesagt wird als schriftliche Erklärung.

 

Damit dein Vater Informationen erhalten kann, musst du der Botschaft eine Schweigepflichtsentbindung geben und ausdrücklich darauf bestehen, dass dein Vater Auskunft erhalten darf.

 

Viel Erfolg.

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