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Qries Qries Qries Qries Qries Qries

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Hallo zusammen,

 

vielleicht hat der/die eine oder andere es schon gehört.

 

Eine deutsche Richterin hat entschieden, dass Frauen aus dem muslimischen Glaubenskreis auch in Deutschland mit Züchtigung in der Ehe leben müssten. Deshalb hat Sie einen Eilverfahren einer Scheidung, wo eine Frau von Ihrem Mann geschlagen worden ist, nicht zugestimmt. Die Frau müsste ja damit rechnen.

 

Was denkt ihr denn?

 

Dürfen Männer Frauen schlagen? In der Ehe oder auch nicht? (rhetorische Frage)

 

Aber kann mir jemand den Kontext aus dem Kuran zeigen wo diese bewilligt wird?

 

Ich glaube nicht. Die Gesellschaft geht jetzt davon aus, dass es so ist. Sie hinterfragen dieses garnicht. Man kritisiert nur, dass der Kuran in den Vordergrund gestellt wird...

 

Ich kann nur von der Unwissenheit der Gesellschaft den Kopf schütteln. :nonono:

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:selam:

Darüber haben wir uns auch schon unterhalten. Ich hab jez leider auch keine Quellen würde sie auch gerne bekommen, aber ich weiß dass es in der Ehe folgender Maßen aussieht:

Es gibt mehrere Schritte bei einem Streit innerhalb der Ehe. Wenn jez die Frau irgendetwas Harames also unislamisch/ Islamisch verbotenes gemacht hat/ macht, muss der Mann natürlich zu aller erst reden. Er muss sich mit ihr hinsetzen und das besprechen, ganz kla. So. Dann sieht der das bringt es nichts. Darf er sie jez vermöbeln? NEIN. Danach kommt soviel ich weiß noch die Betten trennen. So langsam merkt die Frau: Oh das wird jez ernst. Bringt das immer noch nichts darft der Mann mit einem Miswak also einem 10cm Ästchen, man stelle sich vor, einem Stift die Frau schlagen. Mit einem Stock kann man eine Frau weder lehmen noch krankenhaus reif schlagen noch sonst etwas. Es ist symbolisch. Man will die Frau ja nich halbtot haben deswegen, man möchte ihr nur klar machen, dass sie unmittelbar vor der Scheidung steht.

Wenn ich einem Freund voll sauer schnell auf die Schulter Tippe ist es eher beleidigend als körperlich verletzend.

Da muss die Frau erkennen, dass es jez tod ernst ist und sie es wirklich unterlassen soll weil es Haram ist und dass sie, wenn sie weiter macht, den Mann los ist.

Und tatsächlich als letzer Schritt kommt dann die Scheidung.

 

Aber in Bild sprechen die von verprügelt oder so. Die hamm doch wohl Popo auf. Sowas gibt es im Islam nicht.

Der hlg Prophet Muhammed (sav) sagt doch so schön: Der beste Mann ist unter euch derjenige, der seine Frau am besten behandelt.

Und dann kommen irgendwelche Leute an und wollen das zusammenschlagen der Frau mit dem Koran rechtfertigen :unglaublich:

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genau... mit dem miswak schlagen is glaub ich immernoch ein bisschen übertrieben... ich würde es "etwas fester antippsen" nennen...

wie auch immer...

heute noch ein tolles beispiel für die inkompetenz der zeitungen:

mein japanisch-lehrer war in der bild...

ersma schreiben die andauernd Konji statt kanji... -.-

und das beste (bzw schlimmste) ist, dass sie ohne zu fragen bei dem alter der lehrers 60 hingeschrieben haben, ohne dass das stimmt.

und noch viele andere fehler, die auf grund zu wenig bzw falschen infos zustande gekommen sind :'(

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Darauf kommt es ja wohl ga nich an. Es geht ums Prinzip bzw um ihre Absicht. Wenn die zeigen wollen dass ein sehr alter Mann unterichtet, können sie doch 60 hinschreiben. Und wenn sie irgendetwas sagen wollen, dann schreiben sie sich das passend zu recht. Die sind doch nur gekommen um paar Namen und Fotos zu haben. Die Story dazu können sie auch selber schreiben... :wand:
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Aber in Bild sprechen die von verprügelt oder so. Die hamm doch wohl Popo auf. Sowas gibt es im Islam nicht.

 

:bism:

 

:selam: @ iboo ,

 

im Netz gibt es eine der besten Seiten dazu :

www.islam-verstehen.de

 

Stellungsnahme :

 

21.03.2007 - 02. Rabi' al-Awwal 1428

 

Skandal: Deutsche Richterin billigt Gewalt in der Ehe bei Muslimin

 

Fälschliche Berufung auf Koran - Gilt Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Grundgesetz nicht für Muslime?

 

Weil sie von ihrem Mann schwer misshandelt wurde, wollte eine Muslimin ihre Scheidung beschleunigen. Ihren Härtefallantrag lehnte eine Frankfurter Richterin unter Berufung auf den Koran ab. Nun ist die Richterin wegen Befangenheit von dem Fall ausgeschlossen worden.

Die Amtsrichterin habe in dem Verfahren gesagt, dass für Muslime eine körperliche Züchtigung keine unzumutbare Härte sei. Die vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahressei durch Schläge nicht zu rechtfertigen.

 

Die 26 Jahre alte Frau argumentierte, es sei für sie unzumutbar, weiter mit ihrem Mann verheiratet zu sein, weil sie von ihm schwer misshandelt und auch nach der Trennung im Mai 2006 noch von ihm bedroht worden sei. Die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, hatte den Marokkaner 2001 in dem nordafrikanischen Land geheiratet.

 

Die Richterin hatte laut Amtsgericht argumentiert, sie sehe die Voraussetzung für eine Härtefallentscheidung nicht gegeben. Denn beide Parteien stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Dort sei es nicht unüblich, dass der Mann seiner Frau gegenüber ein Züchtigungsrecht ausübe und hat sich dabei auch auf den Koran berufen wollen. Daraufhin hat die 26-Jährige die Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Jetzt ist für das weitere Verfahren eine andere Richterin zuständig. Bleibt

 

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist der Auffassung, dass die Richterin im vorliegenden Fall unbedingt im Sinne der deutschen Verfassung hätte urteilen müssen.

 

Der ZMD bekennt sich uneingeschränkt zum Grundgesetz. Gewalt und Misshandlung von Menschen, egal ob Mann oder Frau, sind zudem natürlich auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigen. Insofern gibt es auch hier keinen Widerspruch von Islam und Grundgesetz. Einer misshandelten Frau ist es auf gar keinen Fall zuzumuten, die Ehe weiterzuführen.

 

Die Vorsitzende des Frauen-Netzwerks in Deutschland HUDA e.V., Karimah Körting-Mahran, sagte dazu: "Als muslimische Frauen fragen wir uns, ob wir neben manch frauenfeindlich denkenden Muslimen jetzt auch noch deutsche Gerichte davon überzeugen müssen, dass die Frau auf der gleichen Stufe steht wie der Mann. Und weiter meinte sie: "Die Richterin stellt sich auf die Stufe der Taliban".

 

Falls die Richterin auf den einen Koranvers eingehen wollte, wo ein vermeintliches Schlagen gegenüber Frauen das Wort geredet wird, so meint die Sprecherin für Islamische Frauenforschung heute in Köln: "Betrachtet man diese Stelle historisch-wissenschaftlich, bedeutet sie nicht, dass Männer gegenüber Frauen Gewalt anwenden dürfen, sondern das Gegenteil. Sie drückt aus, dass Mann und Frau miteinander sprechen, und, falls keine Einigung erzielt wird, eine Distanz zwischen sich legen sollen, verschiedene Wege einschlagen sollen". Das arabische Wort für "schlagen" habe fünf Bedeutungsebenen.

 

Siehe dazu folgenden Link:

Darf der Ehemann die Ehefrau schlagen? Interpretationen der Aya (4:34).doc

 

Presseerklärung von HUDA e. V.

HUDA e.V. ist ein unabhängiger Zusammenschluss muslimischer Frauen in Deutschland

 

Bonn, 21.03.2007

 

Die Ablehnung des Scheidungsantrags einer deutschen, muslimischen Frau mit Hinweis auf den Koran weist HUDA entschieden zurück. Der Beschluss des Frankfurter Amtsgerichtes würde dazu führen, dass die in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau für eine muslimische Frau in Deutschland nicht gilt!

 

Die Richterin stellt sich damit auf die Stufe von Regimen wie Taliban, Iran oder Saudi-Arabien, wo Frauenrechte mit Füßen getreten werden. Der Beschluss ist ein Schlag ins Gesicht für alle diejenigen Muslime, die sich um eine zeitgemäße, geschlechtergerechte Auslegung des Korans bemühen. Es wirkt wie Öl ins Feuer von Männern, die Frauen unterdrücken, und von Leuten, die einer Hysterie gegenüber dem Islam den Weg bereiten.

 

Deutsche Gerichte sollten sich bei Ihrer Urteilsfindung immer auf Verfassung und Grundgesetz stützen und die Auslegung kritischer Koranverse Fachleuten überlassen.

 

Die Vorsitzende des Netzwerks, Karimah Körting-Mahran, sagte: "Als muslimische Frauen fragen wir uns, ob wir neben frauenfeindlich denkenden Muslimen jetzt auch noch deutsche Gerichte davon überzeugen müssen, dass die Frau auf der gleichen Stufe steht wie der Mann. Dass sie wie jeder andere Mensch das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit hat. Dass ihre Würde unter allen Umständen geschützt werden muss."

 

Und Michaela Sulaika Kaiser ergänzte: "Die im 7. Jahrhundert offenbarten Verse müssen in ihrem jeweiligen Kontext betrachtet werden. Zur Auslegung der Verse sind historische, linguistische und koraninterne Analysen zu machen. Für den zitierten Koranvers 4:34 führt diese Analyse dazu, dass das arabische Wort "daraba" im Fall einer ehelichen Krisensituation nicht mit "Schlagen"übersetzt werden darf. Denn das Schlagen der Frau widerspricht eindeutig dem Anlass dieser Offenbarung wie auch dem Verhalten des Propheten Muhammad. Und es steht im Gegensatz zu anderen Koranversen, die sich mit dem Verhältnis von Mann und Frau beschäftigen. Selbst traditionelle Auslegungen des Verses 4:34 kommen zu dem Ergebnis, dass es sich beim Schlagen der Frau allenfalls um einen "leichten Klaps" handeln dürfe. Dies zeigt einerseits, dass selbst traditionelle Männer ein Verprügeln der Frau für nicht richtig halten. Andererseits macht dies leider auch deutlich, dass wir bei Auslegungen des Koran auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit noch am Anfang stehen."

 

Darf der Ehemann die Ehefrau schlagen? Interpretationen der Aya (4:34).doc

Quellen:

 

http://www.islam.de/8122.php

http://islam.de/8121.php

 

 

 

 

ws

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Ein Bekannter von früher, noch aus Berlin, meinte mal: "Ein Mann, der eine Frau schlägt, ist kein Mann." Recht hatte er...

 

Was ich euren Beiträgen noch hinzufügen möchte (inshaALLAH hab ich es nicht übersehen, dass es evtl schon geschrieben wurde), ist, dass ein Mann seine Frau niemals ins Gesicht schlagen darf, man darf keine körperlichen Verletzungen (dazu gehören auch blaue Flecken) zufügen und der Klaps muss so schwach sein, dass man keine sichtbaren Spuren davon trägt... Und das ist dann wirklich kein Vermöbeln, wenn ich bedenke, von welch leichten "Attacken" (entschuldigt das Wort, ich weiß mal wieder nicht, wie ichs ausdrücken soll) bereits etwas sichtbar zurückbleibt.

Passt nicht ganz in dieses Thema, aber nur mal, damit man es sich bildlich vorstellen kann: Meine Nichte hat so ne dünne silberne Halskette, mit der hatte sie mal irgendwie gespielt (sie so "rumwirbeln" lassen) und ich bin an ihr vorbei gegangen. Ich hab die Kette an den Arm bekommen. Es hat nicht weh getan, aber die Stelle, wo die Kette auf meinem Arm gelandet ist, war rot und dick (wie ne Narbe), die Schwellung ging erst nach ner halben Stunde zurück...

Also wenn man solche Details betrachtet, kann wirklich nicht die Rede davon sein, dass der Islam körperliche Züchtigung bei Ehestreitigkeiten oder so billigt.

Aber die Leute, die was Negatives finden wollen, picken es sich aus dem Zusammenhang und maßen sich an, die entsprechenden Verse auslegen zu können. Sie nehmen ja nicht mal nen vernünftigen Tafsir in die Hand...

 

Und dann die Sache mit dem GG. Einerseits werden die muslimischen Vereine in Deutschland streng daraufhin beobachtet, wie sie zur Verfassung - und damit dem GG - stehen, andererseits soll diese Verfassung für Muslime nicht gelten, wenn es darum geht, ihre Rechte zu wahren? Was für ein Paradox ist das denn?

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:selam:

 

Alle haben schon das nötige gesagt.

 

Ich fand, wenn ich erhrlich sein soll, die Urteilsbegründung der Richterin ziemlich dämlich.

 

Was ich aber den Leuten sagen möchte, ist, dass sie differenzieren sollen. Jener Vorfall darf darf nicht zum Anlass genommen werden, das Islamische Recht einmal mehr in den Dreck zu ziehen. Das Islamische Recht ist nicht gleich rechtsstaatsfeindlich. Man bedenke, dass der Prophet (s.a.v.) damals in Medina einen Rechtsstaat errichtet hat, während im für Muslime lebensfeindlichen Umland kein Rechtsstaat exisiterte, sondern einzig das Recht des Stärkeren existierte. Sogar im entfernten Byzantinischen Reich und bei den Sassaniden (beide damals Supermächte) war Willkürherrschaft üblich, also weit davon entfernt, rechtsstaatlich zu sein. Wäre es nicht so, hätte die eimheimische Bevölkerung Syriens, Plästinas, Iraks damals die Muslime nicht mit offenen Armen empfangen. Die Behauptung, Scharia und Rechtsstaatlichkeit schließen sich aus, ist falsch!

 

Komisch, dass sich eine Alice Schwarzer zu Wort meldet, jedoch kein islamischer Theologe. Nicht einmal der Zentralrat der Muslime, der die Muslime in Deutschland vertritt, kam in den Medien vor.

 

Nicht dass ihr jetzt denkt, dass ich mir die islamische Rechtspraxis in Deutschland wünsche oder so. Das ist islamisch gesehen ohnehin nicht vertretbar, da wir in einem Land mit nichtmuslimischer Bevölkerungsmehrheit leben. Die Anwendung des islamischen Rechts ist nur dann vertretbar, wenn mindestens zwei Drittel der Bevölkerung eines islamischen Landes echte tiefgläubige praktizierende Muslime sind. In dieser Hinischt ist es also auch nicht vertretbar, dass islamisches Recht selbst in den meisten heutigen islamischen Ländern anzuwenden. Ansonsten läuft man Gefahr, dass das islamische Recht missbraucht wird.

 

Und auch immer daran denken: Scharia ist auch, wenn ein Muslim die Gesetze jenes Landes, in der er lebt, einhält, sofern diese ihn nicht dazu zwingen, unislamische Dinge zu tun.

 

Vesselam!

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:selam: Bruder und schwestern aber Im Koran steht unter Nisa Süresi-Cüz5-34 Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen,was :Allah: den einen vor den anderen gegeben hat und weil sie von ihrem Geld(für die Weiber) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit(ihrer Gatten) wie :Allah: für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet-warnet sie,verbannet sie in die Schlafgemächer und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen,so suchet keinen Weg wider sie,siehe :Allah: ist hoch und groß
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Ja wie oben genannt dürfen Männer die Frauen nur mit dem miswak schlagen :-) Aber da es so einen Fall zu 99,999 % nicht gibt, das Muslimische Männer ihre Frauen schlagen finde ich es in Ordnung!

Nur wenn man die Frauen wirklich was falsches gemacht haben, darf man leicht mit dem miswak schlagen, so das es nicht weh tut ^^

Aber mann kann immer noch aus dem Miswak nen Baseball Schläger machen :-D

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Versteht mich nicht falsch, aber es gibt genug muslimische Männer, die sich nicht richtig verhalten.

Wenn also die Frau etwas falsch macht, darf der Mann sie "zurechtweisen", aber was bringt bitte so ein kleiner Hau mit einem Miswak- meiner Meinung nach nichts...

 

Ich hab die Frage ja schon gestellt:

Aber was ist, wenn der Mann etwas "Unislamisches" tut?

 

Und die Antwort lautete:

Gleichem mit gleichem !

 

Nun zeigen aber die Beiträge praktisch Bestätigung seitens Männer und Jungs im Forum, die Frau mit dem Miswak zu schlagen/ berühren was auch immer...

Aber das ist doch nur möglich, weil der Mann der Frau körperlich überlegen ist... Und die Frauen sind halt schwächer und können sich nicht wehren. Wenn ne Fraue (egal ob muslimisch oder nicht) einen Mann schlagen wollen würde, dann würde sie doch die doppelte Wucht zurück kriegen...

 

Was ich sagen will ist

nur mit dem miswak schlagen
... nur ist gut...

Wie gesagt, versteht mich nicht falsch, aber ich versteh das irgendwie nicht so recht... :ugh:

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Sorry dass ich das nomma ausgegraben hab, aber

ich hab da mal so eine Untersuchung gemacht hier mit meinen Koranübersetzungen. Deshalb, weil ich erstens die Übersetzung von Max Henning mit muslimscher Überarbeitung immer vorurteilsvoll betrachtet habe und zweitens weil ich wissen wollte wie diese Stelle denn so übersetzt wird...

Aaalso:

Ausschnitt aus 4:34

 

Der edle Koran, Übersetzt von Dr. Hüseyin Arak

(...)Und diejenigen, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und [glow=red,2,400]schlagt sie.[/glow](...)

 

Der edle Qur`an -und die Übersetzung seiner Bedeutung in die deutsche Sprache, Übersetzung von Scheich `Abdullah as-Samit, Frank Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas

(...) Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, - ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und [glow=red,2,400]schlagt sie.[/glow]´(...)

 

Die ungefähre Bedeutung des Al-Qur`an Al-Karim in deutscher Sprache, Aus dem Arabischen von Abu-r-Rida Muhammed Ibn Ahmad Ibn Rassoul

(...)Und jene, deren Widerspenstigkeit* ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und [glow=red,2,400]schlagt sie![/glow](...)

*D.h.: Auflehnun gegen die Bestimmung Allahs.

 

Der Koran -Das Heilige Buch des Islam - Aus dem Arabischen von Max Henning, Überarbeitet von Murad W. Hoffmann (ich hab hier einmal nur deutsch und einmal arabisch-deutsch, ist aber bei deiden gleich)

(...) Die jenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und [glow=red,2,400]schlagt sie.*[/glow](...)

[glow=red,2,400]*Nur auf symbolische Weise, im Interesse der Aufrechterhaltung einer stark gefährdeten Ehe.[/glow]

Gefiel mir dann doch die letzte Übersetung am besten.

 

Ja aber dann noch diese .doc von AlMuwahid.

Ersma Allah razi olsun, die is echt seehr gut. Schön auseinander genommen und ausführlich nachvollziehbar Ausgelegt.

Übersetzung

Amir M. A. Zaidan:

(...)Die¬jenigen (Ehefrauen), deren mutwillige Verweigerung ihr fürchtet, sollt ihr (zunächst) ermahnen, dann sie in den Ehebetten meiden und [glow=red,2,400](zuletzt) euch von ihnen (für eine Weile) trennen![/glow](...)

Fand ich interessant. Mal was ganz anderes^^

Dann bei der Tavsir erst allgemein zu diesem Ayat (Hinabsendungsanlass etc) etwa eine Seite &+, dann was heißt Wa’z, Hadschr und Darb, also was häufig mit "warnen", "Ehebett meiden" und "schlagen" übersetzt wurde.

Und dann bei Darb, stehen dann etwa eine Seite lang Beispiele wie das so übersetzt werden kann. Unmengen von Übersetzungsmöglichkeiten...

Und hier paa Ausschnitte von dem was danach kommt:

 

(...)Bei der angeordneten Konfliktlösung stehen vor dem Einsatz von körperlicher Gewalt, das Gespräch, die Ermahnung und die Trennung im Bett, womit ein „Schlagen“ im Affekt ausgeschlossen wurde. Durch die

Bedeutungseinschränkung des Wortes wurde zudem der Anwendung von „daraba“ als „Schlagen“ klare Grenzen gesetzt, da unter „daraba“ hier nur die Berührung mit dem Siwak verstanden wird und somit dem „Schlagen“ als Misshandlung klare Grenzen gesetzt werden.

(...)

Zu beachten ist zudem, dass es neben dieser Ayah zum Thema Umgang der Ehepartner miteinander in Konfliktsituationen noch weitere Ayat und auch die Sunnah des Gesandten (sal-lal-lahu 'alaihi wa sal-lam) gibt, die zu befolgen ebenfalls zu den Pflichten der Muslime gehört.

(...)

Der Islam will die Muslime dahingehend erziehen, Gewalt im Allgemeinen und gegen Ehefrauen im Besonderen nicht anzuwenden. Gewalt in der Ehe widerspricht eindeutig dem Ehe-Bild im Islam:(30:21), (4:19)

Dann sonne Herleitung zu dem hier:

(...)So lauten die Vorschläge zur Lösung des Nuschuz-Problems seitens der Frau folgendermaßen:

1. Der Ehemann ermahnt seine Ehefrau und erläutert ihr die negativen Folgen bei ihrem Beharren auf Nuschuz sowie die positiven Folgen für die Ehe, wenn sie dieses Verhalten korrigiert.

2. Wenn diese Vorgehensweise keine Änderung herbeiführt, geht der Mann zum nächsten härteren Schritt über und kehrt ihr im Bett den Rücken, ohne dass er sich von ihr vollständig trennt oder die Wohnung verlässt.

3. Sollte auch diese keine Änderung herbeiführen, erst dann verlässt der Mann nach dem Vorbild des Gesandten (sal-lal-lahu 'alaihi wa sal-lam) die gemeinsame Wohnung für eine Weile.

4. Wenn die Frau auch auf diese Maßnahme nicht reagiert, bleibt als Lösung nur noch die Talaq-Scheidung.

Dieser Abschnitt der Ayah (4:34) wird danach folgendermaßen übersetzt:

Und die¬jenigen Ehefrauen, deren mutwillige Verweigerung ihr fürchtet, sollt ihr (zunächst) ermahnen, dann sie in den Ehebetten meiden und [glow=red,2,400](zuletzt) euch von ihnen (für eine Weile) trennen![/glow]

(...)

Doch ALLAH (ta'ala) weiß es am besten!

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  • 4 Jahre später...

Sehe ich das richtig,Männer dürfen ihre Ehefrauen schlagen? ???

 

Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß. [4:34]

 

Ist das heute noch aktuell?

Mich würden die Antworten von männlichen und weiblichen Muslimen interessieren!

 

Gruß vom Mister Pi

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B.

Selam

 

MashaAllah, habe sehr gute Meinungen, Argumente gelesen.

 

Der Qur'an ist ein "komprimiertes Universum". Die Entkomprimierung ist zunächst der Qur'an selber, wenn dort nicht zu finden ist: in der Sunna, dann in den Interpretationen der Ulemas usw. Das "Schlagen" im Qur'an hat mehr symboliche denn konkrete Bedeutung, und auch beim Konkreten ist es fast als "lächerlich" zu bezeichnen, weil es kein Schlagen im Sinne von "pysische Schmerzen zufügen" zu verstehen ist, sondern erschreckende Wirkung hervorrufen durch böse oder wütendende Aktion des Mannes. Alles muß/sollte bewußt, wohlüberlegt vor sich gehen, nicht den emotionalen Schwächen unterliegend. Das ist natürlich oft nicht leicht, aber in einer ganzheitlich islamischen Umgebung sollten/müßten die Muslime (Männer wie Frauen) täglich an sich arbeiten, dem Anderen dabei behilflich sein. Es ist eine Frage der Entwicklung und Reife, wofür wir auf die Erde gesandt werden.

 

Ich wollte noch was bezüglich folgenden Satzes von Bruder Kudsi (Post 13) sagen:

 

Komisch, dass sich eine Alice Schwarzer zu Wort meldet, jedoch kein islamischer Theologe. Nicht einmal der Zentralrat der Muslime, der die Muslime in Deutschland vertritt, kam in den Medien vor.

 

Die bekannten Medien lassen meist nicht zu, daß echte d.h. den Islam richtig verstehende Muslime zu Wort kommen. Es gab mal bisher einige davon, die sie "versehentlich" eingeladen haben, die sie aber nach dem ersten Satz Mundtot gemacht und dann nicht mehr zu Wort kommen lassen haben. Danach natürlich nie wieder zu einer Sendung eingeladen. Hingegen laden sie solche "Islam-Experten" wie Bassam Tibi gerne ein.

 

Nach dem Zerfall des Sowjet-Kommunismus ist der Islam gegenüber dem atheistisch-materialistisch-kapitalistischen System die einzige Alternative, die wegen der Alleinherrschaft natürlich bekämpft werden muß.

 

ws

Cemil

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