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  1. In einem Punkt gebe ich den Muslimen völlig recht. Israel bombadiert die ganze Welt und niemand traut sich etwas zusagen. Ein unmenschlicher Krieg dass dort stattfindet.
  2. Arzt unter Verdacht Ein 44-jähriger Arzt aus Ebergassing dürfte den Sprengstoffanschlag auf eine Moschee in Wien-Hernals im November 2005 verübt haben. Der Mann gestand vor einem missglückten Selbstmordversuch das Attentat in einem Abschiedsbrief. Der mysteriöse Sprengstoffanschlag gab der Polizei bis zu dem überraschenden Geständnis Rätsel auf. Nun gebe es Klarheit über den Täter, bestätigten der Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), Werner Autericky, und der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, den Bericht des Magazins "News". Demnach wurde der Arzt vor wenigen Wochen im Landesgericht Korneuburg wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt: Er hatte vergangenen Sommer in Ebergassing einen 18-Jährigen mit einer Pistole niedergeschossen, weil er sich von dem Jugendlichen ausländischer Abstammung bedroht und provoziert fühlte. Der Bursch ist seither querschnittgelähmt. Wenige Tage nach der Verhandlung wollte der Arzt seinem Leben ein Ende setzen, nachdem er das Urteil akzeptiert hatte. Ehe er sich in seiner Zelle die Pulsadern aufschnitt, verfasste er noch einen Abschiedsbrief mit einer umfassenden "Lebensbeichte". Darin soll der Mann mehrere ausländerfeindliche Straftaten zugegeben haben, darunter auch den nächtlichen Anschlag auf die Moschee. Quelle: http://wien.orf.at/stories/259825/
  3. Den Text, dass nicht die Muslime die Auftraggeber sind, erhalte ich nun zum zigsten Mal. Ich finde es einfach nur noch lächerlich! Muslime sollten sich nicht damit beschäftigen, sich rechtzufertigen, dass sie nichst mit dem Anschlag zu tun haben. Wir MÜSSEN nicht dafür Rechtfertigung abgeben, weil diese Tat, egal von wem auch immer ausgeführt (CIA ode Bin Laden) einfach unmenschlich ist. Also, hörrt endlich auf damit. Die Wahrheit ist immer wichtig. Sie muss immer ans Tageslicht. Aber nicht auf diese Art und Weise. Auch wenn es Muslime waren, muss sich der Islam nicht für so eine grausame Tat rechtfertigen. ES WAR NICHT IM SINNE oder im Namen ALLAH´s! Mit den besten Wünschen Webmaster
  4. Die deutsche Bundesanwaltschaft hat einen mutmaßlichen Komplizen des Neonazi-Trios festgenommen, das neben der Ermordung einer Polizistin auch hinter einer Mordserie an Ausländern stehen soll. Bei dem Verhafteten soll es sich um einen 37-Jährigen aus der Nähe von Hannover handeln. Wie die Polizei heute mitteilte, sei die Wohnung des Verdächtigen bereits durchsucht worden. Der Mann werde dringend verdächtigt, Mitglied der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu sein. Polizei untersucht weitere Anschläge Nach Bekanntwerden des rechtsextremistischen Hintergrundsder als „Döner-Mordserie“ bekanntgewordenen Verbrechen untersuchen die Sicherheitsbehörden zudem, ob weitere Taten auf das Konto der Thüringer Neonazis gehen. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger sagte, es werden Verbindungen zu Anschlägen in Nordrhein-Westfalen geprüft. Auch in Berlin und Saarbrücken werden Medienberichten zufolge ungeklärte Anschläge neu aufgerollt - darunter auch der Anschlag auf das Grab des langjährigen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Heinz Galinski. Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich alarmiert. Erste Ergebnisse der Ermittlungen seien beunruhigend. Nun müsse geklärt werden, ob die Terrorgruppe Teil eines größeren Netzwerks gewesen sei. http://orf.at/#/stories/2089217/
  5. Lockspitzel der Polizei stiftet zu Terrordrohungen an Wieder einmal haben deutsche Sicherheitsbehörden offensichtlich verdächtige Personen zu Straftaten angestiftet. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, sagte Rechtsanwalt Christian Kessler, der einen 18-Jährige aus Neunkirchen vertritt. Der junge Mann soll Videos mit Terrordrohungen ins Internet gestellt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt haben sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert. http://www.igmg.de/typo3temp/pics/631464d77a.jpg Verwaltungsgebäude des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Foto: BfV) Der junge Mann aus dem Saarland soll von einem V-Mann angestiftet worden sein, in mehreren Videobotschaften Anschläge in Deutschland anzudrohen, in denen die Freilassung von Daniel Schneider gefordert wird, einem Mitglied der sogenannten „Sauerland-Gruppe“, erklärte Kessler. Aus den Ermittlungsakten gehe eindeutig hervor, dass ein V-Mann der Polizei Ende September in einer Moschee Kontakt zu dem 18-Jährigen aufgenommen habe. Es falle auf, dass die Drohvideos erst danach produziert und auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht worden sind. Der V-Mann sei den Akten zufolge sogar in einem der Videos zu sehen, die nach wie vor bei Youtube abzurufen sind, beklagte der Rechtsanwalt. Dass Lockspitzel der Polizei unbescholtene Personen, denen ansonsten kein Verdacht anhängt, zu einer Straftat verleiten, kommt indessen nicht zum ersten Mal vor. Vor einiger Zeit war bekannt geworden, dass ein V-Mann des sächsischen Verfassungsschutzes in Kenntnisnahme und finanzieller Unterstützung der Behörde eine rechtsextreme Kameradschaft gegründet hat, um in der Region Mittweida eine „national befreite Zone“ zu schaffen (wir berichteten). Er habe den Behörden umfangreiche Informationen zu den Aktivitäten der Gruppierung zugeschickt, erklärte der V-Mann später dem Dresdener Landgericht. Darin befänden sich auch Fotos. Als Gegenleistung habe der einstige Polizist Kommunikationssysteme und Geldzahlungen erhalten. Der Verfassungsschutz habe im Hinblick des Strafprozesses, ihm außerdem eindringlich empfohlen, auf richtige Aussagen zu verzichten. In Neu-Ulm habe in einem ähnlichen Fall ein „Hassprediger“, der über Jahre Informant des baden-württembergischen Verfassungsschutzes war, wesentlich zum Verbot eines Multi-Kultur-Haus geführt. Als V-Mann der Innenbehörde habe es in seinem Interesse gelegen, Radikalität zu finden oder zu erfinden, hieß es später in Expertenkreisen. Dabei stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil im Jahre 1999 fest, dass ein unzulässiger Einsatz polizeilicher „V-Personen“ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Provoziere ein V-Mann eine Straftat ohne vorherigen Verdacht, sei dies ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter. Das heißt, dass die Polizei unbescholtene Personen, denen ansonsten kein Verdacht anhängt, nicht zu einer Straftat verleiten darf. Das Fehlverhalten eines V-Manns, der in der Regel nicht der Polizei angehört, sei dennoch der Polizei und damit dem Staat zuzurechnen. Denn die Polizei habe das Recht und die Pflicht, den V-Mann zu überwachen. (sa) IGMG Portal, 16. November 2010
  6. Die kanadische Regierung hat eingeräumt, dass der Geheimdienst des Landes Internet- und Telefonverkehr im Ausland abfängt. „Das passiert seit Jahren“, sagte Verteidigungsminister Peter MacKay vor dem Parlament. Er bestätigte damit Berichte der Zeitung „Globe and Mail“. Demnach unterhält der kanadische Nachrichtendienst CSE ein Programm, um verdächtige Aktivitäten aufzuspüren. „Der CSE überwacht nicht die Kommunikation von Kanadiern“, betonte MacKay. Es handle sich um „Geheimdienstaktivitäten im Ausland." Der Minister lehnte eine Antwort auf die Frage ab, ob sich Kanada an dem jüngst aufgedeckten US-Überwachungsprogramm Prism beteiligt. Oppositionspolitiker kritisierten sein Schweigen. Die kanadische Datenschutz-Kommissarin Jennifer Stoddart zeigte sich besorgt und kündigte eine Untersuchung an, ob Kanadier von Prism betroffen seien. Kanada arbeitet eng mit den anderen angelsächsischen Staaten USA, Großbritannien, Australien und Neuseeland beim Geheimdienstnetzwerk Five Eyes zusammen. orf.at
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