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Hassprediger kassierte 100 000 Euro Hartz-IV-Leistungen

 

Von Horst Kuhnes

 

 

Kölner Hassprediger lebt von Hartz IV. Jetzt werden seine Finanzen durchleuchtet. Justizexperte spricht von Betrug.

 

 

Köln. Er wohnt mit seiner Familie in einem Reihenhaus im Kölner Norden, fährt eine Mercedes-C-Klasse-Limousine, verbreitet über seine Internet-Seite radikal-islamistische Botschaften, hetzt dabei gegen unsere staatlichen Werte – nimmt aber vom deutschen Staat gerne Geld.

Er erhalte seit etwa fünf Jahren monatlich 1860 Euro an Hartz-IV-Leistungen, bestätigte Ibrahim Abou-Nagie, gebürtiger Palästinenser mit inzwischen deutschem Pass, der Bild-Zeitung. In der Summe ergibt das rechnerisch mehr als 100 000 Euro, die er, seine Frau und die drei Kinder an staatlichen Leistungen kassiert haben.

Polizei- und Justizexperten fordern behördliche Ermittlungen

In Kreisen von Polizei- und Innenpolitik-Experten stößt das zunehmend auf Unmut. „Das ist eine Zumutung für jeden Steuerzahler“, sagte Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gestern unserer Zeitung. „Es kann nicht sein, dass wir Geld für die Beobachtung und den Lebensunterhalt von Leuten wie Ibrahim Abou-Nagie ausgeben.“

Der NRW-Justizexperte Peter Biesenbach (CDU) sieht in dem Salafisten-Prediger, der nach eigenem Bekunden die Verteilung von 2,5 Millionen Koran-Exemplaren organisiert, „eine Provokation für unser Sozialsystem“.

Biesenbach: „Auch ein Mensch wie Abou-Nagie hat grundsätzlich Anspruch auf die Hartz-IV-Leistungen. Aber beim Betrachten der Umstände drängt sich der Verdacht auf, dass betrügerische Machenschaften im Spiel sind.“

 

 

Diesen Verdacht haben inzwischen auch die Behörden: Nach Informationen unserer Zeitung beschäftigen sich Ermittler von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft mit den finanziellen Verhältnissen des Hass-Predigers.

Ob Abou-Nagie allerdings tatsächlich Straftaten gerichtsfest nachgewiesen werden können, ist fraglich. „Der beherrscht die Spielregeln aus dem Effeff“, stöhnt hinter vorgehaltener Hand ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur, die aus Datenschutzgründen keine offiziellen Erklärungen zu dem Fall abgibt.

Dritte übernehmen viele Kosten für Abou-Nagie

Das Problem der Behörden: Der C-Klasse-Mercedes (Neupreis rund 35 000 Euro) gehört Abou-Nagie offiziell nicht. Die Miete für sein Reihenhaus wird teilweise durch Dritte beglichen, ebenso wie die Rechnung über seine hohen Handy-Kosten.

Und Spendengelder, die an den Hassprediger fließen, sind für die Behörden so lange nicht relevant, wie sie nicht für persönliche Ausgaben wie etwa Verwaltungskosten genutzt werden. Doch Spendensammler Abou Nagie betont stets, dass sämtliches Geld in seine Koran-Verteilung der Aktion „Lies!“ fließt . . .

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  • 2 Wochen später...
Ich habe keine Vorurteile gegen Hartz 4 Empfänger. Klar gibt es schwarze Schafe, wie überall. Aber bei diesem Exemplar habe ich gar kein Verständnis. Er propagiert nichts als Gewalt gegen alles was nicht den Fatwas seiner ausgesuchten Sheiks entspricht und kassiert ohne Hemmungen das Geld der "Kuffar". Pfui, kann ich da nur sagen. Und nein so was will ich nicht alimentieren. Der kann froh sein, dass er Kinder hat. das macht es für mich erträglicher, denn die können nichts dafür. Später sieht das anders aus, denn für ihren Papa ist ja so ziemlich alles in Deutschland haram und genau so gibt er es weiter, leider nicht "nur" an die eigenen Kinder.
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  • 2 Jahre später...

06.01.2015 - 13:02 Uhr

[h=1]SOZIALLEISTUNGENAbou-Nagie wegen Betrugs vor Gericht[/h]Von MANFRED REINNARTH

 

Zwischen Februar 2010 und Mai 2012 soll Salafistenprediger Ibrahim Abou-Nagie vom Jobcenter Köln mehr als 53.000 Euro zu Unrecht bezogen haben. Das jetzt eröffnete Betrugsverfahren gegen Abou-Nagie kommt aber nur schleppend in Gang.

KÖLN –

Ibrahim Abou-Nagie war bekannt geworden, weil er mit Spendengeldern einen Koran in salafistischer Auslegung drucken und verteilen ließ. Die Staatsanwaltschaft ist seit 2013 sicher, beweisen zu können, dass der Kölner vom Spendenkonto Tausende Euro für seinen Lebensunterhalt abzweigte, während der 1964 in Palästina geborene Mann Hartz-IV-Bezüge kassierte. Zwischen Februar 2010 und Mai 2012 soll Abou-Nagie vom Jobcenter Köln auf diese Weise mehr als 53 000 Euro zu Unrecht bezogen haben.

Das Betrugsverfahren gegen Abou-Nagie kommt aber nur schleppend in Gang. Eine Einzelrichterin am Amtsgericht hatte den im Oktober 2013 angeklagten Betrugsfall als komplex und höchst öffentlichkeitswirksam eingeschätzt und an das Landgericht abgegeben. Dies eröffnete am 6. Juni 2014 das Verfahren, reichte die Akten aber im gleichen Monat zum Schöffengericht am Amtsgericht weiter.

"Seit Ende Juni liegen die Akten nun wieder hier vor", sagte Amtsgerichts-Sprecher Dr. Marcus Strunck. Für eine Verhandlung gibt es jedoch immer noch keinen Termin. "Dies ist nicht unüblich. Es gibt keine Gefahr der Verjährung", erklärte der Sprecher des Amtsgerichts.

Laut Anklage handelt es sich um einen "gewerbsmäßigen Betrug" und damit um einen besonders schweren Fall von Betrug. Ein weiterer Angeklagter muss sich als Helfer verantworten. Er war laut Anklageschrift der Inhaber eines von zwei Konten, von denen sich Abou-Nagie bedient habe, um Leasingraten für einen Mercedes, 366,35 Euro im Monat, sowie in 149 Fällen das Tanken dieses Autos zu bezahlen. Abou-Nagie habe 16 000 Euro abgehoben und etliche Rechnungen bei Lokalen, Friseuren, Supermärkten und Hotels aus diesem Guthaben beglichen.

Das Schöffengericht kann nun festlegen, wann und unter welchen Sicherheitsbedingungen es gegen den Koranverteiler verhandeln will.

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