Zum Inhalt springen
Qries Qries Qries Qries Qries Qries

Empfohlene Beiträge

18.12.2014

 

Spionageverdacht

 

Mutmaßliche türkische Agenten in Deutschland festgenommen

 

Die Bundesanwaltschaft hat drei türkische Männer festnehmen lassen, die für einen Nachrichtendienst ihres Landes spioniert haben sollen. Die mutmaßlichen Agenten wurden in Hessen und Nordrhein-Westfalen gefasst.****Karlsruhe - Am Mittwoch erfolgte der Zugriff: Die Bundesanwaltschaft hat nach eigenen Angaben drei Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit festnehmen lassen. Laut Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. November besteht der dringende Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit.Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz führten die Aktion durch. Die türkischen Männer, zwei von ihnen sind 58, einer 33 Jahre alt, werden beschuldigt für einen türkischen Nachrichtendienst gearbeitet zu haben.Zwei der Männer wurden am Flughafen Frankfurt am Main, der dritte Beschuldigte an seinem Wohnort in Nordrhein-Westfalen festgenommen. Einer der Männer soll die anderen zwei bei ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit angeleitet haben. Sie sollen in seinem Auftrag Informationen über in der Bundesrepublik Deutschland lebende Landsleute und hiesige Organisationsstrukturen gesammelt und an diesen weitergegeben haben.An diesem Donnerstag wurden die mutmaßlichen Spione dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und die Untersuchungshaft angeordnet hat.

 

anr

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

[h=1]NDR-Recherchen zu BND-InformantenDer doppelte Spion[/h]Stand: 03.03.2015 19:06 Uhr

 

Um einen Informanten zu schützen, hat der Bundesnachrichtendienst (BND) offenbar die Ermittlungsarbeit des Bundeskriminalamts (BKA) massiv behindert und sogar Ermittlungsgeheimnisse verraten. Obwohl der Fall noch viele Fragen aufwirft, hat er ein Umdenken bei der Führung von Quellen innerhalb deutscher Dienste angestoßen.

Von John Goetz und Jan Strozyk, NDR

Für Alaattin A. war Weihnachten 2002 ein frohes Fest. Er war gerade seit ein paar Monaten in Deutschland. Bereits zwei Mal war sein Asylantrag abgelehnt worden. Im Dezember, kurz vor seiner Abschiebung in die Türkei, setzen sich drei Herren in einem Café zu ihm. Sie sagen, dass sie dafür sorgen können, dass er bleiben darf. Sogar seine Familie soll nachkommen. Und sie möchten ihm ein monatliches Gehalt zahlen. Einfach so. Alles was er dafür tun muss, ist ein bisschen über eine Organisation aus seinem Heimatland zu plaudern.

[h=2]In der Türkei wegen Mordes verurteilt[/h]Die drei Herren sind Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), und die Organisation ist die türkische Terrorgruppe "Revolutionäre Volksbefreiungsfront" (DHKP-C). Alaattin A. war dort bereits vor seiner Flucht nach Deutschland Mitglied. Er wird, kurz nachdem der BND ihn angeworben hat, in der Türkei in Abwesenheit wegen Mordes verurteilt. Hätte der Nachrichtendienst ihn nicht angeworben, wäre er wohl abgeschoben und lebenslang eingesperrt worden.

Der Mord, den er begangen haben soll, ist nur einer von vielen Anschlägen der DHKP-C. Allein zwischen 2002 und 2009, in dieser Zeit führte ihn der BND als Quelle, beging die Terrororganisation mehr als 70 Anschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten.

Die Türkei ist die "Front" der DHKP-C, Westeuropa inklusive Deutschland ist ihr Rückzugsort. Die Geheimdienstler möchten mit A. trotzdem zusammenarbeiten, zahlen ihm dafür zuletzt 3200 Euro im Monat und zwischendurch auch mal 10.000 Euro Sonderzahlung. Das ergibt sich aus Unterlagen, die der NDR einsehen konnte.

[h=2]Die einzige Quelle in der DHKP-C[/h]Um seine Aufenthaltsgenehmigung kümmert sich der BND offenbar auf dem kurzen Dienstweg. Denn eigentlich, so heißt es in einem Ablehnungsbescheid der zuständigen Asylstelle, bestehen "erhebliche Zweifel an den vom Antragsteller gemachten Angaben". A. sei gegenüber den Asylbehörden widersprüchlich und vage gewesen.

Aber die Informationen von A. sind dem BND wichtig, intern wird er als "B-Quelle" geführt, er wird somit als ein besonders vertrauenswerter Informant eingestuft. So wichtig, dass der BND ihn mit einem Asylbescheid vor dem rechtsstaatlichen Urteil der türkischen Richter schützt. Er ist die einzige Quelle der deutschen Geheimdienste innerhalb der DHKP-C. Ein ungewöhnliches Vorgehen - in der Regel sichern sich Ermittler mehrfach ab.

Auch der Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt (BKA) werden vom BND mit den Erkenntnissen über die Terrorgruppe versorgt, freilich ohne die Quelle offenzulegen. So entsteht der Eindruck einer breiten Erkenntnislage, an deren Anfang und Ende aber immer derselbe Informant steht.

[h=2]Waffengeschäfte und Geldtransfers[/h]

So entspinnt sich um A. ab spätestens 2009 ein groteskes Spion-gegen-Spion-Spiel. A. hat nach seiner Anwerbung nicht aufgehört, für die DHKP-C zu arbeiten, im Gegenteil: Er schleust Mitglieder durch Europa, fädelt Waffengeschäfte ein, organisiert Geldtransfers und steigt zwischenzeitlich zum wichtigsten Mann in Deutschland auf. Alles, so sagt A. es später aus, mit Wissen und Unterstützung des BND.

 

[h=2]Wer sind die "Freunde in Ankara"?[/h]Doch das BKA ist den Leuten der DHKP-C in Deutschland auf der Spur. Wenn A. seinen BND-Kontaktmann namens Cihan anruft, ist das BKA heimlich in der Leitung. Gleichzeitig gibt der BND auf dem Dienstweg Erkenntnisse weiter, die sie durch den V-Mann gewonnen haben. Und A. hat vermutlich noch einen weiteren Auftraggeber, den türkischen Auslandsgeheimdienst MIT. Immer wieder spricht er mit Vertrauten darüber, dass ihm seine "Freunde in Ankara" aus der Klemme helfen. Wie genau die Zusammenarbeit aussah, bleibt unklar.

Fest steht nur, dass A. 600.000 Euro aus der Türkei übermittelt bekommt. Angeblich erhält er die Summe von seiner eigentlich weitgehend mittellosen Familie. Einige abgehörte Telefonate nähren den Verdacht, dass auch Cihan als Doppelagent für den MIT und den BND gearbeitet haben könnte.

Das Kammergericht Berlin, wo 2012 der Fall eines anderen DHKP-C-Mitglieds verhandelt wurde, hält es in Anbetracht der Telefonate für "höchst wahrscheinlich", dass Cihan und A. mit dem MIT zusammenarbeiten und dass die "Freunde in Ankara" türkische Geheimdienstler sein müssen. Unklar ist in diesem Ränkespiel der Dienste also auch, wer letztlich die Kontrolle über den Informanten A., immerhin ein hochrangiger Terrorist, und seine Einsätze hatte. Der Kontaktmann? Der BND? Der MIT? War es eine ausgeklügelte, deutsch-türkische Gemeinschaftsoperation? Das Kanzleramt mauert zu diesen Fragen.

[h=2]A. wurde über Ermittlungen informiert[/h]

Am 25. Februar 2009, kurz vor Mitternacht ruft A. seinen Kontaktmann Cihan an. Das BKA schneidet das Telefonat mit. A. beschwert sich, dass sein Auto ständig von Zivilbeamten kontrolliert wird. Zum vierten Mal in den vergangenen zwei Monaten. Cihan reagiert verärgert. "Das kann nicht sein", sagt er und "Woher wissen sie das? Das heißt, irgendwoher wissen sie das. Das ist ein Problem."

Kurz darauf treffen sich A. und Cihan in einem Restaurant. Die "B-Quelle" ist dem BND offenbar so wichtig, dass sie die Ermittlungen des BKA an ihn verraten. Cihan erklärt A., dass sein Telefon abgehört wird. Die Ermittlungen wegen der Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation laufen. Der BND-Mann rät ihm, für eine Weile zu verschwinden, zum Beispiel in die Niederlande oder nach Belgien.

[h=2]Ein Berg an Verfehlungen[/h]Dieser Verrat ist selbst für erfahrene Agenten eine Grenzüberschreitung. Ein hochrangiger Mitarbeiter eines anderen Geheimdienstes sagt, es sei "nicht nachvollziehbar, dass man seine Quelle vor der Polizei schützt". Dabei ist das nur die Spitze eines Berges an Verfehlungen, die sich der BND im Zusammenhang mit A. erlaubt hat. Das Asylverfahren für A. wurde auf Geheiß des Dienstes extra-legal umgangen. Auch seien die Zahlungen, die der BND an A. geleistet hat, viel zu hoch gewesen, heißt es aus Geheimdienstkreisen. Durch den Kontaktmann Cihan sieht es zudem so aus, als habe der BND die Kontrolle über den V-Mann verloren.

Und zuletzt steht eine simple, aber wichtige Frage im Raum: Warum wirbt der deutsche Auslandsgeheimdienst eine Quelle in Deutschland an?

[h=2]Verhaftet und verurteilt[/h]Alaattin A. folgte dem Rat nicht und blieb in Deutschland. 2010 wurde er von den BKA-Ermittlern verhaftet. Nach zähen Verhören gestand er, für den BND gearbeitet zu haben. Er erhielt zwei Jahre auf Bewährung, in Anbetracht seiner Rolle in der DHKP-C ein niedriges Strafmaß. Das Oberlandesgericht Düsseldorf, an dem er verurteilt wurde, merkte an, dass sowohl der BND als auch das Bundeskanzleramt in dieser Angelegenheit sehr schweigsam gewesen seien.

In Verfahren gegen andere Mitglieder der DHKP-C darf A. gar nicht aussagen, weil der BND ihm verboten hat, über seine Tätigkeit als V-Mann zu sprechen. Um Öffentlichkeit zu vermeiden, drängte der BND A. sogar dazu, nicht in Revision zu gehen. Obwohl seine Chancen gut gewesen wären: Nach eigener Aussage hat A. sich alle seine Einsätze für die Terrorgruppe vom BND absegnen lassen. Der Dienst trägt also mindestens eine Mitschuld an seinem Aufstieg zum Deutschland-Chef.

[h=2]Neue Regeln für die Nachrichtendienste[/h]Auch gegen einen der Verantwortlichen beim BND wurde ein Verfahren eingeleitet. Es wurde eingestellt. Trotzdem bleibt der Fall nicht ohne Folgen, die deutschen Geheimdienste haben ihren Umgang mit V-Leuten verändert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat zum Beispiel damit aufgehört, V-Leute mit Hilfstransporten nach Syrien zu schicken. Zu groß sei die Gefahr, dass daraus am Ende die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wie dem IS resultiert. Ein neues Gesetz soll nun Fälle wie den von A. künftig vermeiden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

BIELEFELD/KARLSRUHETürkische Spione in Bielefeld aktiv

 

Bundesanwalt erhebt Anklage gegen drei Agenten

 

Bielefeld/Karlsruhe. Weil sie in Deutschland für den türkischen Nachrichtendienst MIT Kritiker ausspioniert haben sollen, hat der Generalbundesanwalt jetzt drei Männer wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Angeklagt sind zwei Türken (58, 59) und ein Deutsch-Türke (34), teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Das Interesse des Trios galt dabei verschiedenen Oppositionellen des türkischen Staates. So soll die dreiköpfige Spionagezelle sowohl PKK-Aktivisten wie auch die Gülen-Bewegung im Visier gehabt haben. Immer wieder berichteten sie über Kundgebungen kurdischer Aktivisten. Auch aus Bielefeld, wie Spiegel Online berichtet: "Die Männer machten unter anderem Fotos von Teilnehmern einer Jesiden-Demonstration im April 2014." Der Sprecher der Generalbundesanwalt wollte zu Details der Ermittlungen keine Auskunft geben.

 

Der Hauptbeschuldigte (58), laut Spiegel ein Politiker des rechtskonservativen Flügels von Erdogans Partei AKP, soll in Deutschland ein Spitzelsystem aufgebaut haben. So war er früh über Demoaktivitäten unterrichtet, die im Frühjahr 2014 in Bielefeld mit kaum mehr als 200 Teilnehmern noch sehr überschaubar waren. Ab August - mit der Offensive der IS-Truppen gegen Jesiden im Nordirak - wurden die Proteste in Bielefeld regelmäßig von 1.000 und mehr Jesiden besucht. Höhepunkt war die zentrale Kundgebung mit 6.000 Teilnehmern aus ganz Deutschland. Die Kundgebungen waren stets begleitet von PKK-Aktivisten und offener Kritik an der Türkei.

Laut Bundesanwaltschaft arbeitete das Trio spätestens seit Februar 2013 bis zur Festnahme am 17. Dezember 2014 für den türkischen Nachrichtendienst. Für den Hauptverdächtigen und seinen Begleiter (34) klickten die Handschellen am Frankfurter Flughafen, der 59-Jährige wurde in seiner Wuppertaler Wohnung festgenommen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hatte die Skype- und WhatsApp-Kommunikation des Trios abgehört. Die Auswertung ihrer Handys nach der Verhaftung brachte nun auch Belege für ihre Agententätigkeit in Bielefeld.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

FOCUS Magazin | Nr. 27 (2015)[h=1]Erdogans SchattenkriegerSo ungeniert spioniert Erdogan seine Gegner aus – mitten in Deutschland[/h]Samstag, 04.07.2015, 21:19 · von FOCUS-Reporter Josef Hufelschulte und FOCUS-Redakteur Axel Spilcker

 

Türkische Spione in Deutschland sollen Erdogan-Gegner ans Messer geliefert haben. Ein Prozess gegen einen Top-Spion zeigt jetzt, wie Ankaras Geheimdienst massiv Spitzel nach Deutschland einschleust.

Richterin Yvonne O. geriet ins Stocken. Die Verlesung des Haftbefehls gegen den mutmaßlichen türkischen Spion Taha Gergerlioglu, 59, hatte um 11.30 Uhr just begonnen, da stolzierte ein elegant gekleideter Herr in den Verhandlungssaal. Der Mann übersah mit diplomatischer Arroganz die einfachen Justizbeamten und erwartete Respekt. Immerhin, sagte er zu der Haftrichterin am Karlsruher Bundesgerichtshof, sei er der türkische Generalkonsul Serhat Aksen, 44. In schwerer Stunde wolle er seinem Landsmann Gergerlioglu beistehen, eingesperrt wegen angeblicher feindlicher Agententätigkeit in Deutschland.

Die sichtlich überraschte Richterin wollte gerade weiter den Haftbefehl vortragen, als das Telefon neben ihr klingelte. Ein Anwalt teilte im Auftrag eines Professors aus Ankara mit, dass der mutmaßliche Agentenführer zum einflussreichen Beraterstab des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gehöre.

„Damit“, so ein Ermittler zu FOCUS, „war die Katze aus dem Sack. Die Türken haben versucht, massiv auf die deutsche Justiz einzuwirken.“ Die mutmaßliche Botschaft, überbracht von Generalkonsul und Professor: Wenn dem Angeklagten auch nur ein Haar gekrümmt wird, bekommt ihr Erdogans Jähzorn zu spüren.

[h=2]Den Boss nennen sie "Großbruder"[/h]Die Bundesanwaltschaft stuft die Intervention im Gerichtssaal durchaus als „besonderen Umstand“ ein, lässt sich ansonsten aber nicht irritieren. Auch wenn Erdogans Top-Spion eine hohe Stellung im Staatsgefüge der Türkei bekleide, so sei er nach Staatsschutz-Ermittlungen gleichwohl der Anführer eines Agentenrings in der Bundesrepublik. Zwei seiner besonders aktiven Spitzel, der Arbeitslose Göksel G., 34, aus Bad Dürkheim und Reisekaufmann Duran Y., 59, aus Wuppertal, werden sich mit ihrem Chef Gergerlioglu vor Gericht verantworten müssen.

Die Spionage-Clique hatte ein klares Ziel: Verfolgung und Ausspähung von türkischen und kurdischen Dissidenten, die bei der Rückkehr in ihre Heimat vermutlich verhaftet und gefoltert wurden. Ende April 2014 teilte zum Beispiel Duran Y. seinem Führungsoffizier Gergerlioglu mit, dass einer der „Hetzer“ gegen Erdogan bald in die Türkei fahre. Der Boss, von seinen Spitzeln stets demütig als „Großbruder“ oder „Gouverneur“ angesprochen, versprach, dass man das Lästermaul nach der Einreise in die Türkei „sofort fertigmachen“ werde.

In Deutschland lebende Aktivisten der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie rebellische Jesiden waren in den Augen des Erdogan-Vertrauten die größten Staatsfeinde. Überdies galten auch Kommunisten der Partei DHKP-C als Top-Zielpersonen.

[h=2]Das Stammkapital kommt aus der Operativ-Kasse[/h]Der vierfache Familienvater Gergerlioglu, seit Studentenzeiten ein fleißiger Unterstützer Erdogans islamischkonservativer Partei AKP, begann offenbar 2011 seine erste Geheimmission in Deutschland. In Bad Dürkheim gründete der Textilingenieur mit seinem Komplizen Göksel G. eine Agentur zur Beratung von Firmen im deutsch-türkischen Handel. Eine Tarnadresse?

Das Stammkapital von 25 000 Euro kommt offenbar aus der Operativ-Kasse von Hakan Fidan, 46, Boss des mächtigen und allseits gefürchteten Geheimdienstes MIT. Fidan, Intimus von Erdogan, führt Agentennetze im In- und Ausland. Seine Kundschafter in Deutschland sind ihm besonders wichtig. Umso mehr dürfte es ihn geschmerzt haben, dass seine Spitzenkraft Gergerlioglu im Untersuchungsgefängnis landete.

Fidan, ein intelligenter und bulliger Typ, kennt die deutschen Sicherheitsbehörden sehr gut. Als türkischer Verbindungsoffizier zur Nato war er eine Zeitlang am „Allied Command Europe Rapid Reaction Corps“ in Mönchengladbach-Rheindahlen stationiert. Seit dieser Zeit gilt er als großer Fußballfan von Borussia Mönchengladbach.

 

 

So smart Fidan wirken mag, so knallhart setzt er Erdogans Ideen um. Vor knapp zwei Jahren protokollierte der US-Geheimdienst NSA ein Telefonat von Fidan, in dem er mit einem hohen Offizier den heimtückischen Plan erörterte, in einer verdeckten Operation von syrischer Seite aus das Grabmal eines berühmten türkischen Religionslehrers beschießen und zerstören zu lassen.

Nach Fidans Konzept hätte dies der Anlass sein können, mit türkischen Truppen in Syrien einzumarschieren. Der Plan liegt bis heute in der Schublade. Stattdessen muss Erdogans Adlatus seit Monaten sein Image aufpolieren. Nahezu alle Geheimdienste in Europa werfen ihm vor, gefährliche Islamisten auf dem Weg nach Syrien ungehindert durch die Türkei ziehen zu lassen. Fahndungsersuchen aus Deutschland oder Frankreich wurden nachweislich missachtet.

Seinem Top-Spion Gergerlioglu und dessen Komplizen war offenbar kein Trick zu schmutzig. Ende 2013 nahmen sie sich den Anführer einer oppositionellen Glaubensgruppe vor. Staatsschützer des Hessischen Landeskriminalamts (LKA) konnten in abgehörten Telefonaten verfolgen, wie das Trio ihr Opfer Fetullah Güllen erledigen wollte. Mit Hilfe eines Fälschers sollte ein Dokument erstellt werden, aus dem hervorging, dass sich Güllen im Korankurs sexuell an Jungen vergangen habe. Diese belastende Nachricht, so die Ermittlungen, war eigens für den „Oberchef“ bestimmt - gemeint ist Recep Erdogan.

[h=2]Er würde seinem Vorbild angeblich bis in den Tod folgen[/h]Der türkische Staatspräsident war zu dieser Zeit ohnehin rachsüchtig. Kurz vor seinem Besuch in Köln erfuhr er im Mai 2014, dass Plakate in der Domstadt ihn als „unerwünschte Person“ dargestellt hatten. Zwei Wochen später nannten Erdogans Spezialagenten einen der angeblichen Aufwiegler: Diesen Mann, so hörten die LKA-Lauscher, müsse man „ficken“.

Der Prozess gegen das Spionage-Trio könnte die deutschtürkischen Beziehungen weiter belasten. Angebliche V-Mann-Operationen des Bundesnachrichtendienstes im Umfeld von Mördern eines Staatsanwalts brachten die Türken kürzlich in Rage.

Umgekehrt agiert man dezenter. Die deutschen Sicherheitsbehörden wissen seit Jahren, wie rücksichtslos die Spione von Hakan Fidan in der Bundesrepublik agieren - dennoch nimmt man auf den Nato-Partner Rücksicht. „Wenn's nach den Türken ginge, könnten wir jede Woche ein Dutzend PKK-Leute festnehmen“, sagte ein früherer BKA-Staatsschutzchef zu FOCUS.

Hakan Fidan, der seinem Vorbild Erdogan angeblich treu bis in den Tod folgen würde, gilt als cleverer Geheimdienst-Boss. Seine Deutschland-Spione sitzen nicht nur in sogenannten legalen Residenturen wie Botschaft und Konsulate, sondern auch als Undercover-Agenten in türkischen Reisebüros, Redaktionen, Banken und Gebetshäusern.

[h=2]Seine Trümpfe sind junge Türken[/h]Die staatliche DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld gilt als wichtiger Stützpunkt von Hakan Fidans Geheimdienst MIT. Die Vorbeter werden angeblich angewiesen, Informationen über Erdogans Kritiker sowie Personenfotos über vermeintliche Landesverräter zu liefern. Falls ein Rollkommando für harte Bestrafungsaktionen benötigt wird, stehen die Schläger der nationalistischen Grauen Wölfe gern bereit.

 

 

Fidans Trümpfe sind junge Türken, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Für viele von ihnen ist der Wehrdienst verpflichtend. Wenn sie einwilligen, dem Geheimdienst MIT aus patriotischen Gründen zu helfen, verkürzt sich ihre Militärzeit erheblich.

Zurück in Deutschland, arbeiten die zweisprachigen jungen Türken in Stadtverwaltungen, Hotels und Banken. Somit haben sie Zugang zu Daten, die den Agentenboss Fidan interessieren könnten. „Hakans Arm“, so ein LKA-Man, „ist verdammt lang.“

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

[h=2]Focus-Bericht über türkische Agententätigkeiten in Deutschland[/h][h=1]Erdoğans Krieg im Nahen Westen[/h]

Der Focus berichtete jüngst über türkische Agententätigkeit in Deutschland, allerdings nicht ohne handwerkliche Fehler. Die sind zum Teil gravierend.

 

Von İsmail Kul | 15.07.2015 15:00

Focus berichtet in einem Artikel in Ausgabe 27 dieses Jahres über Erdoğans Agenten in Deutschland. In dem Artikel mit der Überschrift „Erdoğans Schattenkrieger: So ungeniert spioniert Erdoğan seine Gegner aus - mitten in Deutschland“, der durch mehrere handwerkliche Fehler auffällt, geht es vorrangig um drei Spione, die wegen unerlaubter Spionage in Deutschland verhaftet wurden und ihnen nun der Prozess gemacht wird.

Was den Vorfall interessant macht: Taha Gergerlioğlu, der als Anführer des Spionagerings vorgestellt wird, soll zum engen Beraterstab von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan gehören. Zusammen mit ihm angeklagt ist ebenfalls ein gewisser Duran Y., Reisekaufmann aus Wuppertal, sowie der arbeitslose Göksel G. aus Bad Dürkheim.

Sie sollen in Deutschland lebende Aktivisten der verbotenen Arbeiterpartei PKK sowie Angehörige der Minderheit der Jesiden und Mitglieder der marxistisch-leninistischen Untergrundorganisation DHKP-C ausspioniert haben. Seit 2013 befanden sich offenbar auch führende Mitglieder der Hizmet-Bewegung im Visier der Agenten.

[h=3]Mit schmutzigen Tricks Gülen ausschalten?[/h]Im Falle der Hizmet-Bewegung gingen die Aktivitäten der Agenten scheinbar über Überwachungstätigkeiten hinaus. Sie sollen sich um eine Dokumentenfälschung bemüht haben, um eben diese Gruppe zu belasten. Zitat: „Mit Hilfe eines Fälschers sollte ein Dokument erstellt werden, aus dem hervorgehen sollte, dass sich Gülen im Korankurs sexuell an Jungen vergangen habe. Diese belastende Nachricht, so die Ermittlungen, war eigens für den "Oberchef" bestimmt – gemeint ist Recep Erdoğan.“

Das alles sollen Staatsschützer des Hessischen Landeskriminalamts (LKA) in einem abgehörten Telefonat notiert haben.

Focus berichtet auch, dass die amerikanische NSA die Türkei abgehört habe. So habe der US-Geheimdienst NSA vor knapp zwei Jahren protokolliert, wie der Chef des türkischen Geheimdienstes MİT (Milli İstihbarat Teşkilatı) in einem Telefonat mit einem hohen Offizier den Plan erörterte, in einer verdeckten Operation von syrischer Seite aus das Grabmal eines berühmten türkischen Religionslehrers beschießen und zerstören zu lassen. Focus dazu: „Nach Fidans Konzept hätte dies der Anlass sein können, mit türkischen Truppen in Syrien einzumarschieren.“

Focus berichtet ferner, türkische Spione befänden sich in Deutschland nicht nur in Botschaften und Konsulaten, was in der Welt so üblich und normal ist, sondern auch als Undercover-Agenten in Reisebüros, Redaktionen, Banken und Gebetshäusern. Besonders die DITIB-Zentrale in Köln wird als Hort von Agenten erwähnt und Imame unter Spionage-Generalverdacht gestellt. „Die Vorbeter werden angeblich angewiesen, Informationen über Erdoğans Kritiker sowie Personenfotos über vermeintliche Landesverräter zu liefern“, schreibt Focus.

[h=3]Handwerkliche Fehler von Focus[/h]So informativ und interessant der Artikel von Focus sein mag, so wirft er auch Fragen auf, da er handwerkliche Fehler enthält. Es wird schwierig, zwischen harten Fakten, Vermutungen und Verschwörungsphantasien des Focus-Redakteurs zu unterschieden.

Focus behauptet beispielsweise, der 59-jährige Taha Gergerlioğlu würde „seit Studentenzeiten ein fleißiger Unterstützer Erdoğans islamisch-konservativer Partei AKP“ sein. Da aber die AKP erst seit 2001 besteht, müsste Gergerlioğlu noch in seinen 50ern Student gewesen sein, was für die Türkei eindeutig zu alt ist. Dort sind Absolventen der Universität um die 20 Jahre alt.

Auch das Telefonat des türkischen Geheimdienstchefs mit einem hohen Offizier war in Wahrheit kein Telefonat. Es ging damals um ein Gespräch in einem Raum im Außenministerium in Ankara, in der vier Personen saßen. Der sogenannte türkische Religionslehrer, dessen Grabstätte bombardiert werden sollte, war ebenfalls kein Religionslehrer, sondern Süleyman Şah, der Großvater von Osman, dem Begründer des Osmanischen Reiches.

Dass sich „Schläger der nationalistischen Grauen Wölfe“ sich für die Bestrafung der Erdoğan-Gegner zur Verfügung stellen sollen, scheint der Phantasie des Autors zu entspringen, da sich deren Mutterpartei eigentlich als ausgesprochene Erdoğan-Kritikerin hervorgetan hat.

Focus schreibt weiter, dass sich die Militärzeit von in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Türken verkürze, wenn sie aus patriotischen Gründen dem Geheimdienst MİT helfen. Das ist mehr als fragwürdig. Zum einen leisten die jungen Türken gegen die Zahlung einer Summe (6000 Euro) überhaupt keinen Wehrdienst mehr, zum anderen kam eine Verkürzung des Wehrdienstes auch früher nicht in Frage, da er nur einen Monat dauerte und mehr einen Urlaubscharakter hatte.

Dass Focus zum Schluss auch junge Türken unter Generalverdacht stellt, ist mehr als kritikwürdig. „Zurück in Deutschland, arbeiten die zweisprachigen jungen Türken in Stadtverwaltungen, Hotels und Banken. Somit haben sie Zugang zu Daten, die den Agentenboss Hakan Fidan interessieren könnten. "Hakans Arm", so ein LKA-Mann, ist verdammt lang.“

Aber auch die Phantasie des Focus-Redakteurs scheint verdammt bunt zu sein. Stellt sie doch junge Türken unter Generalverdacht, die es sowieso schwer haben bei der Jobsuche.

[h=3]DITIB sollte Behauptungen nicht im Raum stehen lassen[/h]Die Veröffentlichung des Gesprächs im Außenministerium wurde damals der Gülen-Bewegung angelastet, wie alles, das der Regierung nicht passte. Laut Focus hat die NSA das Gespräch mitgehört. Der bekannte Journalist Fehmi Koru fragte zu Recht, warum sich die Türkei nicht wegen dieser Information über die NSA bei den USA beschwere.

Die DITIB-Zentrale in Köln sollte reagieren und den Vorwurf nicht im Raum stehen lassen, sie beherberge türkische Spione und Imame und würde sich durch den MİT zum Ausspionieren türkischstämmiger Menschen instrumentalisieren lassen. Ansonsten würde die Vertrauenswürdigkeit von DITIB und seinen Imamen großen Schaden davon tragen.

Aber auch Focus sollte sich selbstkritisch hinterfragen: Wie ernst nimmt er noch den Slogan und das Versprechen seines ehemaligen Chefredakteurs Helmut Markwort: Fakten, Fakten, Fakten!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Wochen später...

İsmail Kul | 13.08.2015 09:36

 

Die Linke fordert Ende der Zusammenarbeit mit dem MİT

Türkische Agententätigkeit in Deutschland: Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage

 

Die Linke-Fraktion hat die Bundesregierung nach geheimdienstlichen Tätigkeiten der Türkei in Deutschland gefragt. Nun liegt die Antwort vor. Nicht alle Fragen wurden beantwortet, doch die übrigen Antworten lassen ebenfalls Rückschlüsse zu.

 

MIT

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag geantwortet. Sie hatte am 22. Juli 2015 die Bundesregierung nach den Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MİT (Milli İstihbarat Teşkilatı) in Deutschland gefragt (Drucksache 18/5646). Dem war die Verhaftung von drei Personen im Dezember 2014 vorausgegangen, die in Deutschland türkischstämmige Bürger ausspioniert haben sollen. Die Generalbundesanwaltschaft hatte gegen die drei Angeklagten im Mai 2015 am Oberlandesgericht Koblenz Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben.

 

Die Bundesregierung hat ihre Antwort auf die Fragen am 7. August dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Nicht alle Antworten wurden jedoch veröffentlicht. In der Vorbemerkung hält die Bundesregierung fest, dass die Beantwortung der Fragen 4 und 10 aus „Gründen des Staatswohls“ teilweise nicht in offener Form erfolgen könne. Aus ihrem Bekanntwerden könnten „Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes“ gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt.

 

Nicht alle Antworten öffentlich gemacht

Bei den Fragen 4 und 10 handelt es sich um die Fragen, ob der Bundesregierung andere türkische Nachrichtendienste als der MİT bekannt sind, welchen Personen sie unterstehen und welchen Aufgaben sie nachgehen. Ferner geht es um die Frage, welche Personen, ethnischen oder religiösen Gruppen besonderes Aufklärungsziel des MİT in Deutschland sind.

 

Die Bundesregierung unterstrich auch, dass sie nach Erwägung zu der Überzeugung gelangt sei, dass auch die Beantwortung der Fragen 5b und 7 teilweise nicht offen erfolgen könne. Da ging es darum, welche konkreten Äußerungen türkischer Regierungsmitglieder oder Behördenvertreter bezüglich der drei mutmaßlichen Agenten der Bundesregierung bekannt sind sowie welche vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit es zwischen dem MİT und den Bundesbehörden gibt. Da die Türkei offiziell eine Aktivität des MİT in Deutschland nicht zugibt, ist wohl davon auszugehen, dass die deutschen Erkenntnisse diesbezüglich auf Äußerungen und Bewertungen innerhalb türkischer Behörden zurückgehen.

 

Effektive Spionageabwehr schützt Migranten vor Ausspähung

Die anderen Fragen wurden beantwortet. So erfährt man, dass seit 2010 in Deutschland insgesamt vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste geführt wurde. Drei der Verfahren habe man jedoch eingestellt. Bei den derzeit angeklagten drei Personen könne nach Paragraph 99 des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden.

 

Die Aufklärungsziele der mutmaßlichen türkischen Agenten entsprächen nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnislage grundsätzlich auch dem generellen Aufklärungsinteresse des türkischen Geheimdienstes. Auf die Frage, ob die DITIB-Zentrale in Köln von MİT als Stützpunkt genutzt werde, antwortet die Bundesregierung, dass sie dazu keine Erkenntnisse hätte. Die Bundesregierung betont auch, dass eine effektive Spionageabwehr von Bund und Ländern für die genannten Personengruppen die Gefahr reduziere, von fremden Nachrichtendiensten ausgespäht zu werden.

 

Jelpke fordert Ende der Zusammenarbeit mit MİT

Ulla Jelpke, Linke-Abgeordnete im Bundestag und einer der Trägerin der Kleinen Anfrage, wurde auf die Antwort der Bundesregierung von den Medien mit der Feststellung zitiert, die Aktivitäten des MİT in Deutschland stellten für die Oppositionellen eine Gefahr dar. Sie stellte fest, dass bei der Ermordung dreier kurdischer Mitglieder der Terrororganisation PKK in Paris im Jahr 2013 als Drahtzieher auch der Name des MİT falle und forderte die Sicherheitsbehörden auf, die Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst so schnell wie möglich zu beenden.

 

Bei einem der drei Angeklagten soll es sich um einen früheren Berater des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan handeln. Als Objekte der Spionage wurden kurdische Verbände, türkische Linksradikale, Angehörige der alevitischen Religionsgemeinschaft sowie die inzwischen in Opposition zu Erdoğan stehende Hizmet-Bewegung genannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5742

18. Wahlperiode 10.08.2015

K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805742\1805742.fm, 14. August 2015, Seite 1

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. August 2015

übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken,

Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 18/5646 –

 

Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland

Vorbeme rkung de r F r age s t e l l e r

Im Dezember 2014 wurden drei mutmaßliche Spione des türkischen Geheimdienstes

MIT in Deutschland aufgrund eines Haftbefehls der Generalbundesanwaltschaft

festgenommen. In der Anklageschrift wird den zwei in Deutschland

lebenden türkischen Staatsangehörigen sowie einem türkeistämmigen

Deutschen „geheimdienstliche Agententätigkeit“ vorgeworfen. Bei dem in

Untersuchungshaft sitzenden M. T. G. soll es sich um einen früheren Berater

des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan handeln. Der Unternehmer

G. gehört demnach der Regierungspartei AKP an und bekleidete verschiedene

Ämter in der türkischen Staatsbürokratie. Unter seiner Leitung sollen die beiden

anderen mutmaßlichen Agenten „Informationen über in der Bundesrepublik

lebende Landsleute und hiesige Organisationsstrukturen gesammelt“ haben,

so die Generalbundesanwaltschaft. Medienberichten zufolge haben die

mutmaßlichen Agenten kurdische Verbände, türkische Linksradikale, Angehörige

der alevitischen Religionsgemeinschaft sowie die inzwischen in Opposition

zu Recep Tayyip Erdoğan stehende Fethullah-Gülen-Bewegung ausgespäht.

G. soll seine Order vom türkischen Geheimdienst MIT, dessen Chef,

Hakan Fidan, ein enger Vertrauter Recep Tayyip Erdoğans ist, erhalten haben.

Ein Zentrum der MIT-Aktivitäten für Deutschland sei demnach die zum staatlichen

Religionsamt der Türkei gehörende DITIB-Zentralmoschee in Köln-

Ehrenfeld. Die türkische Regierung hatte nach der Festnahme der drei Männer

dementiert, dass es sich um Spione des MIT handele. Allerdings soll die türkische

Regierung unter anderem mit einem Anruf bei der Haftrichterin am

Karlsruher Bundesgerichtshof versucht haben, in dieser Angelegenheit auf die

deutschen Behörden einzuwirken (http://www.tagesspiegel.de/politik/tuerkischergeheimdienst-

liess-erdogan-gegner-in-deutschland-ausspionieren/

12027820.html; http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_72623800/tid_pdf_o/

bundesanwalt-wirft-erdogans-ex-berater-spionage-vor.html; http://www.jungewelt.de/

2014/12-23/040.php).

Vor b eme r ku n g d e r B u n de s r e g i e r u n g

1. Die Beantwortung der Fragen 4 und 10 kann aus Gründen des Staatswohls

teilweise nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von

Einzelheiten zu Aufklärungserkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes

(BND) könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland

auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die

Arbeitsweise und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes gezogen

werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt,

was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

gefährdet. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern

(BMI) zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen

(VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“

eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.

2. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung

gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 5b und 7 teilweise nicht offen erfolgen

kann. Die Antwort ist aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig.

Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden

Einzelheiten über die Grundlagen und Ausgestaltung der Kooperation vertraulich

behandelt. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit

ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten.

Ein Verstoß gegen die vorausgesetzte Vertraulichkeit würde die Fortführung

der laufenden Gespräche in erheblichem Maß gefährden. Die Verlässlichkeit

der Nachrichtendienste des Bundes generell als Kooperationspartner wäre in

Frage gestellt. Negative Folgewirkungen, insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft

auch anderer Nachrichtendienste, eine Zusammenarbeit mit ihnen

einzugehen, wären zu befürchten. Der Informationsaustausch mit anderen

Nachrichtendiensten ist jedoch eine unersetzbare Quelle nachrichtendienstlicher

Informationsbeschaffung. Ein Rückgang von Informationen aus diesem

Bereich würde zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage

durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. In der Folge wäre deren

künftige Aufgabenerfüllung stark beeinträchtigt.

Insofern würde die öffentliche Bekanntgabe der erbetenen Informationen die

Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. ihren Interessen

schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als

Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft und

in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.

1. Inwieweit und gegebenenfalls in welchem Umfang und aufgrund welcher

zwischenstaatlichen Abkommen ist türkischen Sicherheitsbehörden einschließlich

des türkischen Geheimdienstes eine Tätigkeit auf deutschem

Boden erlaubt?

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei

haben am 3. März 2003 ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung

von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, insbesondere des Terrorismus

und der Organisierten Kriminalität, unterzeichnet, das am 19. September

2004 in Kraft getreten ist.

Das Sicherheitsabkommen selbst bietet keine eigenständige Rechtsgrundlage

für die Durchführung bestimmter Maßnahmen, sondern verweist umfassend auf

das jeweils anwendbare nationale Recht.

2. Sieht die Bundesregierung bei nachrichtendienstlichen Tätigkeit durch den

türkischen Geheimdienst in der Bundesrepublik Deutschland die Grenze zu

strafbarem Handeln überschritten?

Ob eine „nachrichtendienstliche“ Tätigkeit des Geheimdienstes einer fremden

Macht nach deutschem Recht strafbar ist, richtet sich nach der Vorschrift des

§ 99 des Strafgesetzbuchs (StGB; geheimdienstliche Agententätigkeit). Nach

§ 99 Absatz 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft (wenn die Tat nicht in § 94 oder § 96 Absatz 1, in § 97a oder in

§ 97b in Verbindung mit § 94 oder § 96 Absatz 1 StGB mit Strafe bedroht ist),

wer für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit

gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder

Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder

gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner

sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt.

3. In wie vielen und welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung

in der Vergangenheit von deutschen Behörden wegen des Verdachts

der Agententätigkeit gegen mutmaßliche Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes

ermittelt, und wie gingen diese Verfahren aus (gefragt wird

hier nach abgeschlossenen und nicht nach noch laufenden und möglicherweise

einem Geheimhaltungsinteresse unterliegenden Verfahren)?

Seit dem Jahr 2010 wurden insgesamt vier Ermittlungsverfahren wegen des

Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste

geführt. Drei der Verfahren wurden nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung

(StPO) eingestellt. In einem Verfahren gegen drei Angeklagte wurde im

Mai 2015 Anklage zum Oberlandesgericht Koblenz wegen geheimdienstlicher

Agententätigkeit erhoben.

a) Sollten in der Vergangenheit keine türkischen Geheimdienstmitarbeiter

in Deutschland wegen Agententätigkeit angeklagt worden sein, warum

kam es in diesem Fall nach Kenntnis der Bundesregierung zu Festnahmen

und einer Anklageerhebung?

Eine Anklageerhebung hat dann zu erfolgen, wenn die Ermittlungen genügenden

Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten (§ 170 Absatz 1 StPO).

Dies war in dem zum Oberlandesgericht Koblenz angeklagten Verfahren der

Fall. Andernfalls wird das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt.

Ein Haftbefehl ergeht dann, wenn die Voraussetzungen des § 112 StPO erfüllt

sind. Auch dies war in dem zum Oberlandesgericht Koblenz angeklagten Verfahren

der Fall.

b) Inwieweit wich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tätigkeit der

drei im Dezember 2014 festgenommenen mutmaßlichen türkischen

Agenten von der generellen Tätigkeit von Angehörigen des türkischen

Geheimdienstes in Deutschland ab?

Die im Rahmen des jüngsten Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts

(GBA) bekannt gewordenen Aufklärungsziele der mutmaßlichen türkischen

Agenten entsprechen nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnislage grundsätzlich

auch dem generellen Aufklärungsinteresse des türkischen Nachrichtendienstes

MIT („Milli Istihbarat Teskilati“).

4. Sind der Bundesregierung andere türkische Nachrichtendienste als der MIT

bekannt, und wenn ja, um welche Dienste handelt es sich, welchen Personen

oder Behörden unterstehen diese, welchen Aufgaben gehen diese nach, und

inwieweit sind diese Dienste nach Kenntnis der Bundesregierung in

Deutschland aktiv?

Der Bundesregierung sind neben dem Allgemeinen Nachrichtendienst MIT

(„Milli Istihbarat Teskilati“) zwei weitere türkische Nachrichtendienste bekannt:

der militärische Nachrichtendienst GIB („Genelkurmay Istihbarat

Baskanligi“) und die Abteilung Nachrichtendienst der Generaldirektion für

Staatssicherheit IDB („Istihbarat Daire Baskanligi“).

Ferner wird in den Medien ein Nachrichtendienst der Gendarmerie mit der Bezeichnung

JITEM („Jandarma Istihbarat ve Terörle Mücadel“) erwähnt. Es soll

sich dabei um einen Dienst handeln, dessen Auftrag die Bekämpfung von Terrorismus

und organisierter Kriminalität umfassen soll. Dessen Existenz wurde von

der türkischen Regierung aber stets abgestritten.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über etwaige nachrichtendienstliche

Aktivitäten dieser Dienste in Deutschland vor.

Die weitere Teilantwort auf Frage 4 ist als Verschlusssache gemäß der VSA mit

dem VS-Grad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft; sie wird

dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* Zur Begründung wird auf die

Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 1) hingewiesen.

5. Inwieweit und zu welcher Gelegenheit gegenüber welcher deutschen Behörde

hat die türkische Regierung sich nach Kenntnis der Bundesregierung

anlässlich der Festnahme und Anklage gegen die drei mutmaßlichen türkischen

Agenten in welcher Form geäußert?

Weder gegenüber dem GBA noch gegenüber Vertretern der Bundesregierung hat

sich die türkische Regierung anlässlich der Festnahme und Anklage gegen die

drei mutmaßlichen türkischen Agenten geäußert.

a) Inwieweit und bei welcher Gelegenheit und mit welcher Intention hat

die Bundesregierung die mutmaßlichen türkischen Agenten und ihre

Aktivitäten sowie das gegen sie eingeleitete Ermittlungsverfahren gegenüber

türkischen Behörden oder Regierungsstellen thematisiert, und

welche Reaktion erfolgte darauf von türkischer Seite?

Der GBA hat gegenüber dem jeweils zuständigen Generalkonsulat der türkischen

Republik in Karlsruhe und Mainz auf deren Nachfrage die nach dem

Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen

vorgesehenen Auskünfte erteilt. Von türkischer Seite erfolgte hierzu keine Reaktion.

Seitens der Bundesregierung ist das fragegegenständliche Ermittlungsverfahren

gegenüber türkischen Behörden oder Regierungsstellen nicht thematisiert worden.

b) Welche konkreten Äußerungen türkischer Regierungsmitglieder oder

Behördenvertreter bezüglich der drei mutmaßlichen Agenten sind der

Bundesregierung bekannt?

Der Bundesregierung sind in den Medien zitierte Aussagen der türkischen Regierung

bekannt, wonach diese Personen nicht in Verbindung zum türkischen

Nachrichtendienst MIT stünden (so etwa der türkische Außenminister Mevlüt

* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.

Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von

Berechtigten eingesehen werden.

 

Cavusoglu im Dezember 2014; vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkeiangebliche-

spione-sollen-nicht-fuer-geheimdienst-arbeiteten-a-1009697.html).

Die weitere Teilantwort auf Frage 5b ist als Verschlusssache gemäß der VSA mit

dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft; sie wird bei der Geheimschutzstelle des

Deutschen Bundestages hinterlegt.* Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung

der Bundesregierung (Nummer 2) hingewiesen.

c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Versuche türkischer Behörden

oder Regierungsvertreter, Einfluss auf das Ermittlungsverfahren gegen

die drei mutmaßlichen Agenten zu nehmen, und wenn ja, in welcher

Form fand wann und durch welche Behörde gegenüber welcher Behörde

eine solche Einflussnahme statt?

Gegenüber dem GBA sind keine „Versuche türkischer Behörden oder Regierungsvertreter,

Einfluss auf das Ermittlungsverfahren gegen die drei mutmaßlichen

Agenten zu nehmen“, getätigt worden. Soweit der türkische Generalkonsul

aus Karlsruhe anlässlich der Eröffnung von Haftbefehlen beim Ermittlungsrichter

des Bundesgerichtshofes vorstellig wurde, diente dies der Wahrnehmung der

ihm zustehenden Rechte aus dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963

über konsularische Beziehungen.

6. Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Informationen, wonach von

der DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes

ausgehen oder diese vom Geheimdienst MIT als Stützpunkt genutzt

wird (http://www.tagesspiegel.de/politik/tuerkischer-geheimdienst-liesserdogan-

gegner-in-deutschland-ausspionieren/12027820.html)?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Mitarbeiter

oder Mitglieder der DITIB-Moschee für den MIT arbeiten?

b) Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Informationen zu möglichen

Kontakten zwischen dem Verband DITIB und dem MIT?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

7. Inwieweit bzw. auf welcher gesetzlichen und vertraglichen Grundlage gibt

es eine Zusammenarbeit zwischen dem MIT und Bundesbehörden, wie dem

Bundeskriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für

Verfassungsschutz und anderen?

Maßgebliche gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes

(BND) bzw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mit

dem MIT ist das BND-Gesetz (BNDG) bzw. das Bundesverfassungsschutzgesetz

(BVerfSchG). Seitens des Bundeskriminalamts (BKA) oder des Militärischen

Abschirmdienstes (MAD) findet keine Kooperation mit dem MIT statt.

Die weitere Teilantwort auf Frage 7 ist als Verschlusssache gemäß der VSA mit

dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft; sie wird bei der Geheimschutzstelle des

Deutschen Bundestages hinterlegt.* Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung

der Bundesregierung (Nummer 2) hingewiesen.

* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in

der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der

Geheimschutzordnung eingesehen werden.

 

8. Inwieweit ist die mutmaßliche Agententätigkeit des MIT zur Ausspähung

türkischer und kurdischer Oppositioneller in der Bundesrepublik Deutschland

für Bundesbehörden ein Anlass oder Grund, ihre Zusammenarbeit

mit dem MIT – insbesondere im Bereich der Datenweitergabe – zu überdenken

und gegebenenfalls einzuschränken?

9. Inwieweit sind die Gesetzesänderungen vom April 2014 (http://www.zeit.de

vom 17. April 2014 „Türkischer Geheimdienst erhält mehr Befugnisse“),

die dem türkischen Geheimdienst MIT mehr Befugnisse verleihen, für das

Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für

Verfassungsschutz ein Anlass oder Grund, ihre Zusammenarbeit mit dem

MIT – insbesondere im Bereich der Datenweitergabe – zu überdenken und

gegebenenfalls einzuschränken?

Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit dem MIT wird sich

auch in Zukunft nach den für die jeweiligen Dienste geltenden rechtlichen Befugnissen

richten und gegebenenfalls unter sorgfältiger Abwägung mit den

schutzwürdigen Belangen des von einer Übermittlung Betroffenen erfolgen. In

Bezug auf BKA und MAD wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

10. Welche Personen und Personengruppen, ethnischen und religiösen Gemeinschaften,

politische Organisationen und wirtschaftliche Unternehmen

in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung ein besonderes

Aufklärungsziel des türkischen Geheimdienstes?

Besonderes Aufklärungsziel des MIT sind terroristische Organisationen, die die

Sicherheit der Türkei gefährden und die auch in Deutschland aktiv sind bzw.

Deutschland als Rückzugsraum nutzen.

Die weitere Teilantwort ist als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VSGrad

„VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft; sie wird dem

Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung

der Bundesregierung (Nummer 1) hingewiesen.

11. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um in

Deutschland lebende türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Angehörige

von aus der Türkei stammenden religiösen Gemeinschaften, Exiloppositionelle

aus der Türkei und generell die türkeistämmige Migration

vor möglichen Nachstellungen, Bespitzelungen und Bedrohungen durch

den türkischen Geheimdienst zu schützen?

Etwaige konkrete Schutzmaßnahmen für Personen, die durch Aktivitäten türkischer

Nachrichtendienste möglicherweise konkret gefährdet sind, wie z. B. in

Form tätlicher Übergriffe oder Bedrohungen, liegen in der Verantwortung der

betreffenden Länder.

Soweit auf Bundesebene ernstzunehmende Hinweise bzw. Erkenntnisse auf solche

möglichen konkreten Gefährdungen einzelner Personen durch türkische

Nachrichtendienste vorliegen, erfolgt hierzu unverzüglich ein Informationsaustausch

zwischen dem Bundeskriminalamt und den jeweiligen Landeskriminalämtern.

Diese bewerten die entsprechende Gefährdungslage in eigener Zustän-

* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.

Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von

Berechtigten eingesehen werden.

digkeit und initiieren ggf. angemessene Schutzmaßnahmen für die betreffenden

Personen durch die jeweils örtlich zuständigen Landespolizeibehörden.

Zum Schutz vor Ausspähungen der in der Frage genannten Personengruppen

durch türkische Nachrichtendienste tragen ferner auch Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörden

von Bund und Ländern bei. Im Übrigen reduziert eine

effektive Spionageabwehr von Bund und Ländern für die genannten Personengruppen

die Gefahr, von fremden Nachrichtendiensten ausgespäht zu werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5742

18. Wahlperiode 10.08.2015

K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805742\1805742.fm, 14. August 2015, Seite 1

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. August 2015

übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken,

Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 18/5646 –

 

Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland

Vorbeme rkung de r F r age s t e l l e r

Im Dezember 2014 wurden drei mutmaßliche Spione des türkischen Geheimdienstes

MIT in Deutschland aufgrund eines Haftbefehls der Generalbundesanwaltschaft

festgenommen. In der Anklageschrift wird den zwei in Deutschland

lebenden türkischen Staatsangehörigen sowie einem türkeistämmigen

Deutschen „geheimdienstliche Agententätigkeit“ vorgeworfen. Bei dem in

Untersuchungshaft sitzenden M. T. G. soll es sich um einen früheren Berater

des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan handeln. Der Unternehmer

G. gehört demnach der Regierungspartei AKP an und bekleidete verschiedene

Ämter in der türkischen Staatsbürokratie. Unter seiner Leitung sollen die beiden

anderen mutmaßlichen Agenten „Informationen über in der Bundesrepublik

lebende Landsleute und hiesige Organisationsstrukturen gesammelt“ haben,

so die Generalbundesanwaltschaft. Medienberichten zufolge haben die

mutmaßlichen Agenten kurdische Verbände, türkische Linksradikale, Angehörige

der alevitischen Religionsgemeinschaft sowie die inzwischen in Opposition

zu Recep Tayyip Erdoğan stehende Fethullah-Gülen-Bewegung ausgespäht.

G. soll seine Order vom türkischen Geheimdienst MIT, dessen Chef,

Hakan Fidan, ein enger Vertrauter Recep Tayyip Erdoğans ist, erhalten haben.

Ein Zentrum der MIT-Aktivitäten für Deutschland sei demnach die zum staatlichen

Religionsamt der Türkei gehörende DITIB-Zentralmoschee in Köln-

Ehrenfeld. Die türkische Regierung hatte nach der Festnahme der drei Männer

dementiert, dass es sich um Spione des MIT handele. Allerdings soll die türkische

Regierung unter anderem mit einem Anruf bei der Haftrichterin am

Karlsruher Bundesgerichtshof versucht haben, in dieser Angelegenheit auf die

deutschen Behörden einzuwirken (http://www.tagesspiegel.de/politik/tuerkischergeheimdienst-

liess-erdogan-gegner-in-deutschland-ausspionieren/

12027820.html; http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_72623800/tid_pdf_o/

bundesanwalt-wirft-erdogans-ex-berater-spionage-vor.html; http://www.jungewelt.de/

2014/12-23/040.php).

Vor b eme r ku n g d e r B u n de s r e g i e r u n g

1. Die Beantwortung der Fragen 4 und 10 kann aus Gründen des Staatswohls

teilweise nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von

Einzelheiten zu Aufklärungserkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes

(BND) könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland

auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die

Arbeitsweise und Methoden der Nachrichtendienste des Bundes gezogen

werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt,

was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

gefährdet. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern

(BMI) zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen

(VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“

eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.

2. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung

gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 5b und 7 teilweise nicht offen erfolgen

kann. Die Antwort ist aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig.

Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden

Einzelheiten über die Grundlagen und Ausgestaltung der Kooperation vertraulich

behandelt. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit

ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten.

Ein Verstoß gegen die vorausgesetzte Vertraulichkeit würde die Fortführung

der laufenden Gespräche in erheblichem Maß gefährden. Die Verlässlichkeit

der Nachrichtendienste des Bundes generell als Kooperationspartner wäre in

Frage gestellt. Negative Folgewirkungen, insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft

auch anderer Nachrichtendienste, eine Zusammenarbeit mit ihnen

einzugehen, wären zu befürchten. Der Informationsaustausch mit anderen

Nachrichtendiensten ist jedoch eine unersetzbare Quelle nachrichtendienstlicher

Informationsbeschaffung. Ein Rückgang von Informationen aus diesem

Bereich würde zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage

durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. In der Folge wäre deren

künftige Aufgabenerfüllung stark beeinträchtigt.

Insofern würde die öffentliche Bekanntgabe der erbetenen Informationen die

Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. ihren Interessen

schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als

Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft und

in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.

1. Inwieweit und gegebenenfalls in welchem Umfang und aufgrund welcher

zwischenstaatlichen Abkommen ist türkischen Sicherheitsbehörden einschließlich

des türkischen Geheimdienstes eine Tätigkeit auf deutschem

Boden erlaubt?

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei

haben am 3. März 2003 ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung

von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, insbesondere des Terrorismus

und der Organisierten Kriminalität, unterzeichnet, das am 19. September

2004 in Kraft getreten ist.

Das Sicherheitsabkommen selbst bietet keine eigenständige Rechtsgrundlage

für die Durchführung bestimmter Maßnahmen, sondern verweist umfassend auf

das jeweils anwendbare nationale Recht.

2. Sieht die Bundesregierung bei nachrichtendienstlichen Tätigkeit durch den

türkischen Geheimdienst in der Bundesrepublik Deutschland die Grenze zu

strafbarem Handeln überschritten?

Ob eine „nachrichtendienstliche“ Tätigkeit des Geheimdienstes einer fremden

Macht nach deutschem Recht strafbar ist, richtet sich nach der Vorschrift des

§ 99 des Strafgesetzbuchs (StGB; geheimdienstliche Agententätigkeit). Nach

§ 99 Absatz 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft (wenn die Tat nicht in § 94 oder § 96 Absatz 1, in § 97a oder in

§ 97b in Verbindung mit § 94 oder § 96 Absatz 1 StGB mit Strafe bedroht ist),

wer für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit

gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder

Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder

gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner

sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt.

3. In wie vielen und welchen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung

in der Vergangenheit von deutschen Behörden wegen des Verdachts

der Agententätigkeit gegen mutmaßliche Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes

ermittelt, und wie gingen diese Verfahren aus (gefragt wird

hier nach abgeschlossenen und nicht nach noch laufenden und möglicherweise

einem Geheimhaltungsinteresse unterliegenden Verfahren)?

Seit dem Jahr 2010 wurden insgesamt vier Ermittlungsverfahren wegen des

Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste

geführt. Drei der Verfahren wurden nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung

(StPO) eingestellt. In einem Verfahren gegen drei Angeklagte wurde im

Mai 2015 Anklage zum Oberlandesgericht Koblenz wegen geheimdienstlicher

Agententätigkeit erhoben.

a) Sollten in der Vergangenheit keine türkischen Geheimdienstmitarbeiter

in Deutschland wegen Agententätigkeit angeklagt worden sein, warum

kam es in diesem Fall nach Kenntnis der Bundesregierung zu Festnahmen

und einer Anklageerhebung?

Eine Anklageerhebung hat dann zu erfolgen, wenn die Ermittlungen genügenden

Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten (§ 170 Absatz 1 StPO).

Dies war in dem zum Oberlandesgericht Koblenz angeklagten Verfahren der

Fall. Andernfalls wird das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 StPO eingestellt.

Ein Haftbefehl ergeht dann, wenn die Voraussetzungen des § 112 StPO erfüllt

sind. Auch dies war in dem zum Oberlandesgericht Koblenz angeklagten Verfahren

der Fall.

b) Inwieweit wich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tätigkeit der

drei im Dezember 2014 festgenommenen mutmaßlichen türkischen

Agenten von der generellen Tätigkeit von Angehörigen des türkischen

Geheimdienstes in Deutschland ab?

Die im Rahmen des jüngsten Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts

(GBA) bekannt gewordenen Aufklärungsziele der mutmaßlichen türkischen

Agenten entsprechen nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnislage grundsätzlich

auch dem generellen Aufklärungsinteresse des türkischen Nachrichtendienstes

MIT („Milli Istihbarat Teskilati“).

4. Sind der Bundesregierung andere türkische Nachrichtendienste als der MIT

bekannt, und wenn ja, um welche Dienste handelt es sich, welchen Personen

oder Behörden unterstehen diese, welchen Aufgaben gehen diese nach, und

inwieweit sind diese Dienste nach Kenntnis der Bundesregierung in

Deutschland aktiv?

Der Bundesregierung sind neben dem Allgemeinen Nachrichtendienst MIT

(„Milli Istihbarat Teskilati“) zwei weitere türkische Nachrichtendienste bekannt:

der militärische Nachrichtendienst GIB („Genelkurmay Istihbarat

Baskanligi“) und die Abteilung Nachrichtendienst der Generaldirektion für

Staatssicherheit IDB („Istihbarat Daire Baskanligi“).

Ferner wird in den Medien ein Nachrichtendienst der Gendarmerie mit der Bezeichnung

JITEM („Jandarma Istihbarat ve Terörle Mücadel“) erwähnt. Es soll

sich dabei um einen Dienst handeln, dessen Auftrag die Bekämpfung von Terrorismus

und organisierter Kriminalität umfassen soll. Dessen Existenz wurde von

der türkischen Regierung aber stets abgestritten.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über etwaige nachrichtendienstliche

Aktivitäten dieser Dienste in Deutschland vor.

Die weitere Teilantwort auf Frage 4 ist als Verschlusssache gemäß der VSA mit

dem VS-Grad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft; sie wird

dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* Zur Begründung wird auf die

Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 1) hingewiesen.

5. Inwieweit und zu welcher Gelegenheit gegenüber welcher deutschen Behörde

hat die türkische Regierung sich nach Kenntnis der Bundesregierung

anlässlich der Festnahme und Anklage gegen die drei mutmaßlichen türkischen

Agenten in welcher Form geäußert?

Weder gegenüber dem GBA noch gegenüber Vertretern der Bundesregierung hat

sich die türkische Regierung anlässlich der Festnahme und Anklage gegen die

drei mutmaßlichen türkischen Agenten geäußert.

a) Inwieweit und bei welcher Gelegenheit und mit welcher Intention hat

die Bundesregierung die mutmaßlichen türkischen Agenten und ihre

Aktivitäten sowie das gegen sie eingeleitete Ermittlungsverfahren gegenüber

türkischen Behörden oder Regierungsstellen thematisiert, und

welche Reaktion erfolgte darauf von türkischer Seite?

Der GBA hat gegenüber dem jeweils zuständigen Generalkonsulat der türkischen

Republik in Karlsruhe und Mainz auf deren Nachfrage die nach dem

Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen

vorgesehenen Auskünfte erteilt. Von türkischer Seite erfolgte hierzu keine Reaktion.

Seitens der Bundesregierung ist das fragegegenständliche Ermittlungsverfahren

gegenüber türkischen Behörden oder Regierungsstellen nicht thematisiert worden.

b) Welche konkreten Äußerungen türkischer Regierungsmitglieder oder

Behördenvertreter bezüglich der drei mutmaßlichen Agenten sind der

Bundesregierung bekannt?

Der Bundesregierung sind in den Medien zitierte Aussagen der türkischen Regierung

bekannt, wonach diese Personen nicht in Verbindung zum türkischen

Nachrichtendienst MIT stünden (so etwa der türkische Außenminister Mevlüt

* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.

Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von

Berechtigten eingesehen werden.

 

Cavusoglu im Dezember 2014; vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/tuerkeiangebliche-

spione-sollen-nicht-fuer-geheimdienst-arbeiteten-a-1009697.html).

Die weitere Teilantwort auf Frage 5b ist als Verschlusssache gemäß der VSA mit

dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft; sie wird bei der Geheimschutzstelle des

Deutschen Bundestages hinterlegt.* Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung

der Bundesregierung (Nummer 2) hingewiesen.

c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Versuche türkischer Behörden

oder Regierungsvertreter, Einfluss auf das Ermittlungsverfahren gegen

die drei mutmaßlichen Agenten zu nehmen, und wenn ja, in welcher

Form fand wann und durch welche Behörde gegenüber welcher Behörde

eine solche Einflussnahme statt?

Gegenüber dem GBA sind keine „Versuche türkischer Behörden oder Regierungsvertreter,

Einfluss auf das Ermittlungsverfahren gegen die drei mutmaßlichen

Agenten zu nehmen“, getätigt worden. Soweit der türkische Generalkonsul

aus Karlsruhe anlässlich der Eröffnung von Haftbefehlen beim Ermittlungsrichter

des Bundesgerichtshofes vorstellig wurde, diente dies der Wahrnehmung der

ihm zustehenden Rechte aus dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963

über konsularische Beziehungen.

6. Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Informationen, wonach von

der DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes

ausgehen oder diese vom Geheimdienst MIT als Stützpunkt genutzt

wird (http://www.tagesspiegel.de/politik/tuerkischer-geheimdienst-liesserdogan-

gegner-in-deutschland-ausspionieren/12027820.html)?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Mitarbeiter

oder Mitglieder der DITIB-Moschee für den MIT arbeiten?

b) Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Informationen zu möglichen

Kontakten zwischen dem Verband DITIB und dem MIT?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

7. Inwieweit bzw. auf welcher gesetzlichen und vertraglichen Grundlage gibt

es eine Zusammenarbeit zwischen dem MIT und Bundesbehörden, wie dem

Bundeskriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für

Verfassungsschutz und anderen?

Maßgebliche gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes

(BND) bzw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mit

dem MIT ist das BND-Gesetz (BNDG) bzw. das Bundesverfassungsschutzgesetz

(BVerfSchG). Seitens des Bundeskriminalamts (BKA) oder des Militärischen

Abschirmdienstes (MAD) findet keine Kooperation mit dem MIT statt.

Die weitere Teilantwort auf Frage 7 ist als Verschlusssache gemäß der VSA mit

dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft; sie wird bei der Geheimschutzstelle des

Deutschen Bundestages hinterlegt.* Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung

der Bundesregierung (Nummer 2) hingewiesen.

* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in

der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der

Geheimschutzordnung eingesehen werden.

 

8. Inwieweit ist die mutmaßliche Agententätigkeit des MIT zur Ausspähung

türkischer und kurdischer Oppositioneller in der Bundesrepublik Deutschland

für Bundesbehörden ein Anlass oder Grund, ihre Zusammenarbeit

mit dem MIT – insbesondere im Bereich der Datenweitergabe – zu überdenken

und gegebenenfalls einzuschränken?

9. Inwieweit sind die Gesetzesänderungen vom April 2014 (http://www.zeit.de

vom 17. April 2014 „Türkischer Geheimdienst erhält mehr Befugnisse“),

die dem türkischen Geheimdienst MIT mehr Befugnisse verleihen, für das

Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für

Verfassungsschutz ein Anlass oder Grund, ihre Zusammenarbeit mit dem

MIT – insbesondere im Bereich der Datenweitergabe – zu überdenken und

gegebenenfalls einzuschränken?

Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit dem MIT wird sich

auch in Zukunft nach den für die jeweiligen Dienste geltenden rechtlichen Befugnissen

richten und gegebenenfalls unter sorgfältiger Abwägung mit den

schutzwürdigen Belangen des von einer Übermittlung Betroffenen erfolgen. In

Bezug auf BKA und MAD wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

10. Welche Personen und Personengruppen, ethnischen und religiösen Gemeinschaften,

politische Organisationen und wirtschaftliche Unternehmen

in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung ein besonderes

Aufklärungsziel des türkischen Geheimdienstes?

Besonderes Aufklärungsziel des MIT sind terroristische Organisationen, die die

Sicherheit der Türkei gefährden und die auch in Deutschland aktiv sind bzw.

Deutschland als Rückzugsraum nutzen.

Die weitere Teilantwort ist als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VSGrad

„VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft; sie wird dem

Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung

der Bundesregierung (Nummer 1) hingewiesen.

11. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um in

Deutschland lebende türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, Angehörige

von aus der Türkei stammenden religiösen Gemeinschaften, Exiloppositionelle

aus der Türkei und generell die türkeistämmige Migration

vor möglichen Nachstellungen, Bespitzelungen und Bedrohungen durch

den türkischen Geheimdienst zu schützen?

Etwaige konkrete Schutzmaßnahmen für Personen, die durch Aktivitäten türkischer

Nachrichtendienste möglicherweise konkret gefährdet sind, wie z. B. in

Form tätlicher Übergriffe oder Bedrohungen, liegen in der Verantwortung der

betreffenden Länder.

Soweit auf Bundesebene ernstzunehmende Hinweise bzw. Erkenntnisse auf solche

möglichen konkreten Gefährdungen einzelner Personen durch türkische

Nachrichtendienste vorliegen, erfolgt hierzu unverzüglich ein Informationsaustausch

zwischen dem Bundeskriminalamt und den jeweiligen Landeskriminalämtern.

Diese bewerten die entsprechende Gefährdungslage in eigener Zustän-

* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.

Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von

Berechtigten eingesehen werden.

digkeit und initiieren ggf. angemessene Schutzmaßnahmen für die betreffenden

Personen durch die jeweils örtlich zuständigen Landespolizeibehörden.

Zum Schutz vor Ausspähungen der in der Frage genannten Personengruppen

durch türkische Nachrichtendienste tragen ferner auch Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörden

von Bund und Ländern bei. Im Übrigen reduziert eine

effektive Spionageabwehr von Bund und Ländern für die genannten Personengruppen

die Gefahr, von fremden Nachrichtendiensten ausgespäht zu werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

06.11.2015Schrift:

-

+

Deutsch-türkische Spionageaffäre

Verfahren gegen ehemaligen Erdogan-Berater soll eingestellt werden

Von Jörg Diehl

In der Geheimdienstaffäre um einen Ex-Berater des türkischen Präsidenten Erdogan deutet sich eine überraschende Wende an. Der Prozess in Koblenz gegen drei mutmaßliche Spione soll gegen Geldzahlungen beendet werden.

 

 

Wenig Zeit? Am Textende gibt's eine Zusammenfassung.

 

Es ist ein außergewöhnlicher Vorgang in der Geschichte bundesdeutscher Spionageprozesse: Gegen Zahlungen von Geldauflagen will das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz das Verfahren gegen Muhammed Taha Gergerlioglu, 59, und zwei mutmaßliche Komplizen einstellen. Der frühere Berater des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan war angeklagt, eine Spionagezelle in Deutschland gelenkt zu haben. Die Ermittler hielten ihn für einen reisenden Führungsoffizier des türkischen Geheimdienstes MIT.

Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE hat die Bundesanwaltschaft inzwischen einem Vorschlag des OLG zugestimmt. Demnach würde der Prozess beendet, wenn Gergerioglu 70.000 Euro an die Staatskasse überwiese. Der Mitangeklagte Ahmet Y., 59, soll 5000 Euro zahlen, der Mitangeklagte Göksel G., 34, wiederum 100 Sozialstunden ableisten. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Vorgang.

 

Diese Variante sei "aus prozessökonomischen Gründen" gewählt worden, das Verfahren hätte ansonsten bis in das kommende Frühjahr hinein gedauert, sagte sie. Die Chancen auf eine Verurteilung wurden ohnehin als gering eingeschätzt. Die Angeklagten wären nach einer Einstellung nicht vorbestraft und gälten als vollkommen unbescholten.

 

Das vorzeitige Ende der deutsch-türkischen Agentenaffäre erklärte sich wohl vor allem durch die dünne Beweislage. Offensichtlich rechneten nicht einmal die Ankläger mehr mit einer Bestrafung des Trios. Dass der Generalbundesanwalt sich auf die Einstellung eines Spionageverfahrens einlasse, sei alles andere als üblich, heißt es aus Kreisen der Justiz. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft wollte das Vorgehen nicht kommentieren.

 

Sozialstunden beim BND

 

"Das ganze Verfahren war von vornherein zum Scheitern verurteilt", sagt Rechtsanwalt Mutlu Günal aus Bonn. Er vertritt in Koblenz den Angeklagten Göksel G. "Für den Generalbundesanwalt ist das eine Blamage mit Ansage. Ich werde nun beim Bundesnachrichtendienst nachfragen, ob mein Mandant dort seine Sozialstunden ableisten kann."

Der Verteidiger des Hauptangeklagten Gergerioglu, der Karlsruher Rechtsanwalt Hannes Linke, sagte SPIEGEL ONLINE: "Wenn der Prozess weiter so schleppend verlaufen wäre, hätte er sich wohl bis ins kommende Jahr gezogen." Die Einstellung gegen eine Geldauflage sei für seinen Mandanten daher "der sprichwörtliche Spatz in der Hand". Hintergrund: Sein Mandant hätte auch nach einer Entlassung aus der U-Haft mehrfach pro Woche in Koblenz erscheinen müssen. Er gehe gleichwohl davon aus, dass das Verfahren "mit einem Freispruch geendet wäre", so Linke. Die Verteidigerin des Angeklagten Ahmet Y., Ricarda Lang aus München, wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

 

Die Bundesanwaltschaft hatte Gergerlioglu und seinen Vertrauten Y. und G. vorgeworfen, als Spione über Jahre türkische Oppositionelle in Deutschland ausgeforscht zu haben. Gleichwohl war die Behörde nicht sicher, ob Gergerlioglu wirklich in die offiziellen Strukturen des Geheimdienstes MIT eingebunden oder ob er "Angehöriger einer inoffiziell operierenden Gruppe" war, wie es in der Anklageschrift heißt. Die Regierung in Ankara hat stets bestritten, dass Gergerlioglu und seine mutmaßlichen Komplizen im Dienst des MIT gestanden haben.

 

"Sichtbare und unsichtbare Einheit"

 

Als besonders belastend werteten die Ankläger ein abgehörtes Gespräch, in dem Gergerlioglu vor Vertrauten über den Zustand des türkischen Sicherheitsapparats dozierte: Es werde "ein Dreier-System" angewendet, Erdogan bediene sich "einer sichtbaren und einer unsichtbaren Einheit und einer weiteren unsichtbaren Einheit, die sich untereinander nicht kennen", so Gergerlioglu. Diese Aussage untermauere den Verdacht, dass die Gruppe um Gergerlioglu Erdogan diene und für ihn ein Spitzelsystem in Deutschland errichtet habe, hieß es in einem Schriftstück der Ermittler.

 

Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen hatten deutsche Sicherheitsbehörden jedoch keine Erkenntnisse über eine verdeckte Parallelstruktur des türkischen Geheimdienstes. Es spricht inzwischen einiges dafür, dass Gergerlioglu tatsächlich bloß ein "Großbruder Großmaul" war, wie ein Artikel über die Affäre Anfang des Jahres im SPIEGEL überschrieben war.

 

Zudem hatte der mutmaßliche Agentenführer eine merkwürdige Amateurtruppe in Deutschland um sich geschart: Neben dem insolventen Dachdecker G., dessen Familie im Wesentlichen mit dem Einkommen der als Altenpflegerin arbeitenden Ehefrau auskommen musste, war das noch der in Wuppertal lebende Ahmet Y. Der Betreiber eines Reisebüros spricht auch nach mehr als 40 Jahren in der Bundesrepublik kaum Deutsch und geriet schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Vorbestraft ist er wegen Handels mit Falschgeld und Drogen.

 

Und besonders ertragreich war die vermeintliche Agententätigkeit in Deutschland ohnehin nicht: Im Wesentlichen beschränkte sich die Ausspäharbeit darauf, bei Demonstrationen türkischer Oppositioneller verwackelte Handybilder zu machen.

 

Zusammengefasst: Selbst die Anklage hat offenbar nicht mehr an eine Verurteilung geglaubt - daher wird das Verfahren gegen drei mutmaßliche türkische Spione vermutlich eingestellt. Ein solcher Vorgang wäre äußerst ungewöhnlich. Die drei Männer, die für Präsident Erdogan die türkische Opposition ausgespäht haben sollen, müssen Geldzahlungen oder Sozialstunden leisten.

ZUM AUTOR

 

Jörg Diehl ist Chefreporter von SPIEGEL ONLINE.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 7 Jahre später...

21.08.2016

 

Schrift:-+

 

Türkischer Geheimdienst

 

Bundestag verlangt Auskunft über Agenten-Netz in Deutschland

 

 

DPA

 

Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele

 

Die Sicherheitsbehörden müssen nach Ansicht von Parlamentariern ihre Kooperation mit dem türkischen Geheimdienst prüfen. Der MIT soll hierzulande über ein riesiges Informantennetz verfügen.

 

****

 

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags ist besorgt über die Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT in Deutschland und fordert Auskunft zu dessen Praktiken. "Ich werde gleich nach den Ferien im Kontrollgremium das Thema ,Arbeit des türkischen Geheimdienstes in Deutschland' auf die Tagesordnung setzen", sagte Grünen-Gremiumsmitglied Hans-Christian Ströbele der "Welt am Sonntag".

 

Es gebe "unglaubliche geheime Aktivitäten" des MIT. Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Polizei müssten dringend ihre Kooperation mit der Türkei überprüfen. "Sonst laufen sie Gefahr, bei strafbaren Handlungen mitschuldig zu werden."

 

Auch Kontrollgremiumschef Clemens Binninger (CDU) verlangt Auskunft über die bilaterale Zusammenarbeit der Dienste. "Die jüngsten Ereignisse in der Türkei haben nicht nur Auswirkungen auf die Sicherheitslage, sondern möglicherweise auch auf die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste. Deshalb werden wir uns nach der Sommerpause mit solchen Fragen auch im Kontrollgremium beschäftigen."

 

Ein Sicherheitspolitiker sagte der "Welt am Sonntag", dass der MIT neben einer großen Zahl hauptamtlicher Agenten bundesweit über ein Netz von 6000 Informanten verfüge. Rechnerisch käme somit ein Zuträger auf 500 türkischstämmige Bürger. "Die Aktivitäten des türkischen Geheimdiensts MIT wurden in Deutschland immer geduldet. Hier geht es längst nicht mehr um nachrichtendienstliche Aufklärung, sondern zunehmend um nachrichtendienstliche Repression", erklärt Geheimdienst-Experte Erich Schmidt-Eenboom. Die Überwachungsdichte sei enorm: "Selbst der Stasi ist es nicht gelungen, in der Bundesrepublik ein so großes Agentenheer aufzubauen."

 

Die türkischsprachige Zeitung "Zaman Deutschland" mit Sitz in Berlin berichtet von mehreren Aktionen des MIT gegen das Unternehmen. Chefredakteur Celik Dursun sagte, ein dem Verlag nahestehender Mitarbeiter habe einen Brief erhalten, in dem es hieß: "Möchten Sie dem Staat behilflich sein und Informationen weiterleiten?" Ein Anzeigenkunde sei von einer Person, die sich als MIT-Mitarbeiter ausgegeben habe, mit den Worten bedroht worden: "Wenn du die Zeitung weiterhin unterstützt, machen wir dich fertig."

 

Der Vorsitzende der Kurdischen Gemeinde Deutschland, Ali Toprak, fordert einen stärkeren Einsatz des Verfassungsschutzes. Er sagte der "Welt am Sonntag :"Die*Erdogan-nahen Organisationen*in Deutschland wie der Islamverband Ditib oder der AKP-Ableger UETD müssen verstärkt unter die Lupe genommen werden. Da ist auch der Verfassungsschutz gefordert." Denn man habe es hier mit politischen Aktivitäten zu tun, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten würden, betonte das CDU-Mitglied. Als Vertreter der Migranten war er jüngst in den ZDF-Fernsehrat berufen worden.

 

anr

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...