AlMurabit Geschrieben 24. Juli 2008 Teilen Geschrieben 24. Juli 2008 Nr 4382 Thema Hörbare Bittgebete nach Beendigung des Gebets Datum 02.03.2008 Frage Die vorliegende Frage dreht sich um die Rechtsnorm für das Bittgebet der Betenden während des nächtlichen zusätzlichen Gebets mit deren Worten: "O Lobgepriesener, Hochheiliger, Herr der Engel und des Geistes! Wir bitten DICH um das Verrichten guter Handlungen und Unterlassen des Verwerflichen und Vergebung der Sünden und Liebe gegenüber den Bedürftigen! O Allah, du bist der Allverzeihende, der die Verzeihung liebt, so verzeihe uns!" Auch geht es hier um die Rechtsnorm der hörbaren Bittgebete nach Beendigung des Gebets; denn es gibt einige, die meinen, dass beides eine unerlaubte Erneuerung sei. Antwort Fatwa-Stab In der Scharia ist vorgesehen, dass es sich bei der Angelegenheit des Gedenken Allahs und des Bittgebets um eine umfangreiche Angelegenheit handelt; denn die absolute Angelegenheit soll Menschen, Situationen, Zeiten und Orte umfassen. Wenn Allah, der Erhabene, eine Angelegenheit auf einen absoluten Aspekt festgelegt hat und sie bei deren Durchführung und der Methode deren Ausüben mehr als einen Aspekt hat, so muss man sich an ihre Absolutheit und Allgemeinheit halten, wobei man sie nicht auf einen Aspekt ohne einen anderen beschränken darf, es sei denn, es gibt einen Beweis dafür. Sonst gilt das als eine unerlaubte Erneuerung in der Religion, und zwar durch Beschränkung einer Angelegenheit, die Allah und DESSEN Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie nd schneke ihnen Wohlergehen!) für umfangreich erklärt haben. Darüber hinaus ist der Lobpreis besonders nach der Beendigung des Gebets sowie des Stehens in der Nacht erwünscht. So ordnete Allah, der Erhabene, damit in des Gepriesenen Worten: Und zu den (verschiedenen) Stunden der Nacht preise (IHN)!... (Sure 20, Vers 130) Und in des Gepriesenen Worten: Und (in einem Teil) von der Nacht, da preise IHN und beim Schwinden der Sterne. (Sure 52, Vers 49) Und in des Hochmajestätischen Worten: Und (in einem Teil) vo der Nacht, da preise IHN und am Ende der Niederwerfung. (Sure 50, Vers 40) Ferner pflegte der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) Allah beim Ende des Witr-Gebets mit lauter Stimme lobzupreisen. In einem von An-Nasaii in seiner Hadith-Sammlung mit einer aunthentischen Überliefererkette nach einer Aussage von Ubai Ibn Kaab und Abdu-r-Rahman Ibn Abza (möge Allah an beiden Wohlgefallen haben!) überlieferten Hadith pflegte der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) beim Witr Suren (Preise den Namen deines höchsten Herrn...) und (Sprich: O ihr Ungläubigen...) und (Sprich: „ER, Allah ist der Eine...) zu rezitieren. Wenn er das Gebet beendet, dann sagte er dreimal: "Der Lobpeis der Erhabenheit über jeden Mangel ist (Allahs) der König, der Hochheilige!" Abdu-r-Rahman fügte in seinem Hadith hinzu: "Er spricht das laut". In einer anderen Hadith-Version steht: "Er spricht laut beim dritten Mal." Dementsprechend, wer den Lobpreis und das Bittgebet laut spricht, der handelt sich nach der Sunna. Und wer dies still spricht, der handelt sich auch nach der Sunna; denn alldies machte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!). So sollen wir keine umfangreiche Angelegenheit beschränken, sondern ist das Unterlassen der Menschen so in ihren Eigenschaften richtiger. Und wenn eine Gruppe in einer Moschee sieht, dass sie laut spricht, so macht sie das. Im Gegensatz dazu, wenn eine andee Gruppe sieht, dass sie still zu sprechen pflegte, so macht sie das. Das Entscheidende hier ist, was das Herz eines Muslims für richtig betrachtet. Ebenfalls hat keiner das Recht, einen anderen diesbezüglich zu leugnen, solange die Angelegenheit hier umfangreich ist. Ebenfalls handelt es sich bei der Angelegenheit des Gedenken Allahs nach dem Gebet laut oder still um eine umfangreiche Frage und die Meinungsverschiedenheit darüber ist näher. Die göttliche Anweisung kam beim Gedenken Allahs nach dem Ende des Gebets überhaupt in des Erhabenen Worten: Wenn ihr das Gebet vollzogen habt, dann gedenkt Allahs stehend, sitzend und auf der Seite (liegend)... (Sure 4, Vers 103) Darüber hinaus soll man sich an die absolute Angelegenheit halten, bis in der Scharia kommt, was sie beschränkt. Es wurde in der Sunna überliefert, was das Gedenken Allahs nach dem Ende des Gebets mit lauter Stimme beweist. Ibn Abbas (möge Allah an beiden Wohlgefallen haben!) berichtete in einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith: " Die Erhebung der Stimme mit dem Gedenken Allahs, wenn die Leute das Pflichtgebet beendet hatten, fand zur Zeit des Propheten Allahs (Allah segne ihm und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) statt." Ibn Abbas (möge Allah an beiden Wohlgefallen haben!) sagte weiter: "Ich wußte, dass die Leute das Gebet beendet hatten, wenn ich dies hörte." In einer anderen Hadith-Version: "Ich wußte, dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnene Wohlergehen!) das Gebet beendet hatte, wenn ich Takbir hörte." Wer von den Gelehrten nach dem äußern Inhalt der Texte handelt, der betrachtet das Gedenken Allahs nach dem Ende des Gebets als zulässig. Und wer erläutert dies, dass damit das Lernen gemeint ist, der meint, dass das Gedenken Allahs mit stiller Stimme angemessener ist, wobei beide Gruppen sich einig sind, dass beide Handlungen zulässig sind. Die beste Rede in diesem Zusammenhang ist das, was Imam At-Tahawi in seiner Bemerkung über dem werk (Maraqi -l-Falah) gesagt hat, und zwar über das Zusammenziehen zwischen den Hadithen und den Aussagen der Gelehrten, die hinsichtlich der Vorzüglichkeit zwischen dem Sprechen des Gedanken Allahs und des Bittgebets mit leiser oder mit lauter Stimme unterschiedlicher Meinung sind, in dem er sagte: "Dies unterscheidet sich je nach der Verschiedenheit der Menschen, der Situationen, Zeiten und der Zwecke. So ist in der Zeit, in der man die Augendienerei befürchet oder jemanden darunter leidet, das Sprechen mit leiser Stimme besser. Gibt es solche Dinge nicht, ist das Sprechen mit lauter Stimme besser." So! Anschließend müssen die Muslime dies nicht als Streitpunkt und Verschiedenheit zwischen ihnen betrachten; denn es gibt keine Verleugnung in bezug auf die Streit-Angelegenheiten. Außerdem ist es richtig, dass man die Menschen so in ihren Eigenschaften lässt. Wer möchte, dass er laut spricht, der macht das und wer möchte, dass er still spricht, der macht auch das; denn bei der Angelegenheit des Gedenken Allahs handelt es sich um eine umfangreiche Angelegenheit. Das Entscheidende ist das, was das Herz eines Muslimes findet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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