AlMuwahheed Geschrieben 23. Juli 2008 Teilen Geschrieben 23. Juli 2008 Kurzbemerkung von mir dazu : Ich vertrete ein sehr klassisches Verständnis der Ahlus Sunnah wal Jamaah & lade Euch dazu ein die "Fatawa Dauer Postings " zu lesen , ob ihr danach handelt oder nicht , dafür bin ich und ihr verantwortlich ,bitte vergebt mir so manches "unüberlegtes Posting ", was auch für einige Nichtmuslime vielleicht sehr verwirrend wirken könnte ,so ist meine Absicht schlicht die : Ein aufrichtige Rat zum Nachdenken ! Nr 6122 Thema Aufhängen von zu Nacktheit ermutigenden und zu Lasterhaftigkeit aufrufenden Bildern in der Öffentlichkeit Datum 24.01.2008 Frage Wie lautet die Rechtsnorm für Bilder, die man als eine Art Werbung, Reklame oder Dekoration für Läden und Warenhäusern in der Öffentlichkeit aufhängt? Es ist zu erwähnen, dass diese Bilder ja Darstellungen von ihre Reize zeigenden und nahezu nackten Frauen enthalten und manche zu unmoralischem Verhalten und Lasterhaftigkeit aufrufen. Antwort Fatwa-Stab Von der Scharia her ist es nicht erlaubt Bilder aufzuhängen, die unmoralisches Verhalten verbreiten und Anfechtung hervorrufen, sei es nun in Form von Werbung und Reklame oder Ähnlichem und sei es in der Öffentlichkeit oder besonders in Zeitungen und Zeitschriften oder im Internet, auf Straßen oder woanders. Der Hocherhabene sagt: Fürwahr, die es lieben, dass über diejenigen, die glauben, unmoralisches Verhalten verbreitet wird, denen ist schmerzliche Pein, im Diesseits und Jenseits! Und Allah weiß, und ihr wisst nicht! (Sure 24, Vers 19) Wer so handelt, der lädt auf seinen Buckel Sündenlasten all derer, bei denen er sündhaftes Fehlgehen und Unterstützung des Satans bewirkt. Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte in einem von Muslim nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah, der Erhabene, an ihm Wohlgefallen haben!) überlieferten Hadith: "Wer zum Fehlgehen aufruft, auf dem liegt die gleiche Sünde wie die Sünden dessen, der ihm folgt, ohne dass es von dessen Sünden etwas verringert." Wer sich den Anordnungen Allahs, des Erhabenen, und den Anordnungen SEINES Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) zu Sittsamkeit, Schutz und Zurückhaltung widersetzt, der setzt sich des Eintreffens der folgenden Verheißung Allahs, des Hocherhabenen, aus: ... So mögen sich die, die SEINER Anordnung zuwiderhandeln, davor hüten, dass sie nicht eine Anfechtung heimsuche oder eine schmerzhafte Pein treffe! (Sure 24, Vers 63) Im Aufhängen dieser verwerflichen Dinge und ihrem Zurschaustellen liegen ein Fechtkampf mit Allah, dem Erhabenen, mittels Sünden und ein offenes Zeigen unmoralischer Verhaltensweisen. Dies reicht als Hinweis auf eine offenkundige Sünde, da dies die Leute dazu ermuntert sich auf verwerfliche Dinge zu stürzen und ihr Fehlverhalten als Bagatelle zu betrachten. Wer derart handelt, ist ein Soldat der Soldaten von Iblis: Und meine ja nicht, Allah sei unachtsam dessen, was die Ungerechten tun. Er gewährt ihnen nichts weiter als einen Aufschub bis zu einem Tag, an dem die Blicke starr werden. (Sure 14, Vers 42) Hinzu kommt ihre Vulgarität gegenüber der Frau und ihr Hinstellen als billige Ware und Jagdbeute für unmoralische Verhaltensweisen und Lasterhaftigkeit. Damit entfernen sie sich vom von Allah, dem Erhabenen, gewollten Zweck der Frau als rechtschaffene Mutter, Ehefrau und Tochter: Es ist nur ein geringer Genuss. Daraufhin ist ihr Aufenthaltsort die Hölle. Ein schlimmes Ruhelager! (Sure 3, Vers 197) Und Allah,der Hocherhabene, weiß es am besten! Quelle : http://dar-alifta.org/ViewFatwa.aspx?LangID=4&ID=6122 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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