15MuRaT15 Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Es geht um die rituelle große Waschung bzw. Boy Abdest/Gusül Abdest Wird diese große Waschung auch gültig, wenn ich vergessen hab das ich noch in mein Ohr wasser laufen muss? Also ich weis jetzt nicht genau, ob ich inm ein Ohr wasser laufen hab. Dies ist mir auch erst nach dem Abdest eingefallen, erst da hate ich die frage, hab ich wasser in mein Ohr laufen lassen. Und was ist wenn mein Ohr nichts vom wasser abbekommen hat? wird torzdem gültig. Danke im vorraus Und tut man sein fasten immer bei aksam brehcen, bei dem takvim? Auch außerhalb des ramadan? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nur Efsan Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Ja das Fasten wird immer mit Anbruch des Abendgebetes/aksam gebrochen, auch außerhalb von Ramadan. Wenn du bei der Ganzwaschung etwas vergessen hast zu waschen, kannst du das eine was du vergessen hast einfach nachholen, die ganze Prozedur brauchst du nicht von Neuem zu beginnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
15MuRaT15 Geschrieben 29. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 ja auch wenns schon ein tag vorüber ist? und was ist wenn ich gusül gemascht hab, und ich habs jetzt mir den ohren vergessen und habe am nächsten tag gefasstet, wird dann das fasten gültig. Da ist man ja dann im zustand wo man schmutzog ist. Aber ich glaub nicht das es ungültig wird das fasten oder? nur weil ich vergssen habe meine ohre noch bei der Großnewaschng zu befeuchten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wetterhexe444 Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 hab ich nicht kapiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nur Efsan Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Allahu alem, aber das würde man als einen Ausnahmezustand ansehen. Die anderen Forumuser können mich korrigieren, falls sie es anders kennen. Also dein Fasten wäre gültig, da dabei gusul zweitrangig ist, wobei nicht gesagt wird, dass man fürs Fasten kein gusul benötigt. Aber das würde meines Wissens als Außnahmezustand bewertet werden, wobei du deine Gebete jedoch nachholen müsstest. Es steht im Ilmihal zwar, dass man vergessene Partien einfach nachwaschen könne und gusul nicht von vorne zu machen brauche, aber wenn du dir wegen dem einen Tag sicher gehen möchtest, würde ich an deiner Stelle das ganze gusul erneuern - da die Rede von einem ganzen Tag ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
15MuRaT15 Geschrieben 29. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 ja aber ich will wissen ob mein fasten gültig wird. ich kann ja nochmal gusül abdest nehmen, aber wird mein fasten gültig? weil wenn ich bei dem gusül abdest vergessen habe in mein Ohr wasser laufen zu lassen, dann fang ich ja schmutzig das faasten an und hör schmutzig auf. Also dies frage ist mir wichtig, fasten gültig oder ungültig? ( Und bitte nicht so viele fremdwörter benutzen^^ ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nur Efsan Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Also Bruder, meine Post quirlt schon über^^ Ich kann dir jetzt schwer sagen: ja dein Fasten ist mit Sicherheit angenommen, oder nein dein Fasten ist nicht angenommen. Wie gesagt, ich meine, dass dein Fasten eigentlich gültig sein müsste, da dies ein Ausnahmezustand war und von dir nicht beabsichtigt war sondern weil du es vergessen hattest. Ich hab jetzt auch keine fetva dazu gefunden, weil es eine etw verzwicktere Situation ist. Wenn einer der Forumuser näheres dazu weiss, bitte nur her damit. Wenn du dich etw gedulden kannst, lasse ich eine Freundin die Tage Abdurrahman Reidegeld anfragen, er selbst ist sehr wissend in solchen Themen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Also Bruder, meine Post quirlt schon über^^ deine auch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 30. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2009 Murat, bitte keine PN mehr schicken!! Schreibe deine Fragen hierhin. Dein Fasten ist gültig. Die Waschung ist keine Pflicht für das Fasten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nur Efsan Geschrieben 30. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2009 Danke Webmaster, habe mich jetzt auch vergewissert. Die Waschung würde ich eventuell wiederholen, das Fasten ist gültig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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