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muvahid1

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  1. Der wahre und gültige Islam hat zwei Bedingungen: 1. Die Verleugnung des Taghut. 2. Der Glaube an Allah (swt). Der Taghut Taghut ist ein arabischer Begriff, der in dem Wort „Tagha“ („er hat seine Grenze überschritten“) wurzelt und bedeutet soviel wie „ein Geschöpf, das sich über Grenzen hinwegsetzt“. Zum Taghut gehört alles, was den Diener daran hindert und ihn davon fern hält Allah (swt) zu dienen, in der Religion aufrichtig zu sein, und Allah (swt) und Seinem Gesandten zu gehorchen. Ein Taghut kann ein von den Menschen oder von den Jinn stammender Satan sein, es kann sich dabei aber auch um einen Baum, einen Stein, das eigene Ego, ein Tier, Geld, eine Frau oder eine Grabstätte handeln. Gewiss zählt dazu auch die Außerachtlassung des Islams und seiner Gesetze, oder das Regieren mit Gesetzen fremden Ursprungs. Dazu gehört auch, dass über Fragen des Lebens, des Eigentums und der Ehre weltliche, vom menschlichen Verstand entsprungene Gesetze Anwendung finden. Hierzu gehört ebenfalls die Aufhebung der Scharia Allahs als Strafrecht, oder das Erlauben von Zinsen, der Unzucht und des Alkohols. Gleiches gilt für die amtliche Einführung solcher Gesetze, oder die Gewährleistung ihrer Anerkennung und Bewahrung. Diese Gesetze sind die Taghut selbst. Jene, die sie schreiben (erlassen), sowie jene, die sie verbreiten, gehören ebenfalls zu den Taghut. Jedes Buch menschlichen Ursprungs, das zur Entfernung von der Wahrheit, mit dem der Gesandte Allahs (saws) entsandt wurde, führt, ist ein Taghut - ganz gleich ob es bewusst oder unbewusst verfasst wurde. Zu den Taghut eines jeden Volkes gehören all jene, vor denen man sich richten lässt, statt vor Allah (swt) und Seinem Gesandten; alles, was außer Allah (swt) angebetet wird; und all jene, denen man sich ohne einen rechtmäßigen Beweis unterwirft; oder denen man in Angelegenheiten gehorcht, die allein Allah (swt) vorbehalten sind. Allah (swt) sagt: „Er teilt Seine Entscheidung mit keinem.“ (al-Kahf: 26) „Die Entscheidung gehört allein Allah. Er hat euch befohlen, dass ihr keinem anderen, sondern nur Ihm dienen sollt. Das ist die richtige Religion, jedoch die meisten Menschen wissen es nicht.“ (Yusuf: 40) Was das Leugnen des Taghuts betrifft, davon kann nur dann die Rede sein, wenn wir daran glauben, dass jegliche Dienerschaft, die zu anderen statt Allah (swt) verrichtet wird, ungültig ist, wenn wir es ablehnen dem Taghut zu dienen, uns von den Taghut und ihren Anhängern distanzieren, ihnen den Glauben absprechen und ihnen gegenüber Feindschaft hegen. Beispiel: Allah (swt) sagt in Seinem Buch: „Allah hat den Handel erlaubt und den Zins verboten.“ (al-Baqara: 275) In diesem Qur’anvers verbietet Allah (swt) deutlich den Umgang mit Zinsen in jeglicher Form. Sollte nun ein Staatsoberhaupt trotz dieses Qur’anverses und dem Urteil Allahs ein Gesetz erlassen, das den Banken das Arbeiten mit Zinsen erlaubt, so hätte er dem Gesetz Allahs zuwidergehandelt und etwas, was Allah (swt) für Haram (verboten) erklärt hat, für Halal (erlaubt) erklärt, selbst dann, wenn er dies nicht offen zugeben würde. Dadurch hätte er sich selbst ein Recht angemaßt, das nur dem Herrn und dem Schöpfer der Welten zusteht, nämlich das Recht über die Menschen zu richten und Gesetze zu erlassen. Demnach hätte dieser Staatsmann allein mit dieser Untat sich über die Grenzen Allahs hinweggesetzt und sich zu einem Gott erklärt, auch wenn er niemals offen behaupten würde „Ich bin ein Gott neben Allah“, wie Pharao es seinerzeit tat. Folglich wäre er ein Taghut. Für uns ist es dann unabdingbar ihn zu verleugnen, ihn zu bekämpfen und ihn als Kafir zu bezeichnen. Auch denen ist der Glaube abzusprechen, die diese Taghut nicht des Unglaubens bezichtigen. Denn schließlich würden sie selbst zu Kuffar werden, wenn sie sich von dieser Art Staatsmännern nicht distanzieren, ihnen den Gehorsam nicht verweigern, oder sie nicht als Kuffar betrachten. Daher muss man jenen, die diese Taghut nicht als Ungläubige ansehen, ebenfalls den Glauben absprechen, da man sonst selbst zu einem Kafir werden würde. Auch hier ist der Grund ihres Unglaubens die Tatsache, dass sie - der ersten Bedingung des Islams folgend - sich nicht vom Taghut abgekehrt und diesen nicht verleugnet haben. Schließlich ist die Erfüllung dieser Bedingung für alle, die in den wahren Islam eintreten wollen, unabdingbar.
  2. "Und wer nicht nach dem richtet was Allah herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen" Sure Maida:44 Was sagen die großen Gelehrten dazu ? Imam Qurtubi sagte: „Ibn Mas’ud und Hasan al-Basri sagten: Diese Verse gelten im Allgemeinen für alle, die nicht mit Allahs Gesetzen richten, seien es Juden, Christen oder Muslime.“ (Tafsir Qurtubi S. 2187) Hasan al-Basri sagte: „Diese Verse wurden über die Juden hinabgesandt, doch ihr Urteil kann auch auf uns angewendet werden.“ (Tabari, Ad Darul Mansur) Subki sagte über den Vers Ma’ida: 44: „Wer bewusst das verlässt, was Allah (swt) hinabgesandt hat und ungerechterweise damit nicht urteilt, wird zu einem Kafir.“ (Tafsir at-Tabari) Ibn Kathir sagt: „Wer auch immer sich vor aufgehobenen Gesetzen richten lässt und nicht vor den Gesetzen des Propheten (saws), wird eindeutig zu einem Kafir. Wenn dies so ist, wie ist wohl die Situation jener, die die islamische Scharia verlassen und sich vor dem Yasaq richten lassen und die Gesetze des Yasaq über die Gesetze der islamischen Scharia stellen? Dies muss man wissen: Wer so handelt ist mit dem Konsens der Muslime ein Kafir.“ (Al-bidaya wan-nihaya Band: 13, S. 119)
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