Der wahre und gültige Islam hat zwei Bedingungen:
1. Die Verleugnung des Taghut.
2. Der Glaube an Allah (swt).
Der Taghut
Taghut ist ein arabischer Begriff, der in dem Wort
„Tagha“ („er hat seine Grenze überschritten“) wurzelt
und bedeutet soviel wie „ein Geschöpf, das sich über
Grenzen hinwegsetzt“.
Zum Taghut gehört alles, was den Diener daran hindert
und ihn davon fern hält Allah (swt) zu dienen, in der
Religion aufrichtig zu sein, und Allah (swt) und Seinem
Gesandten zu gehorchen.
Ein Taghut kann ein von den Menschen oder von den
Jinn stammender Satan sein, es kann sich dabei aber auch
um einen Baum, einen Stein, das eigene Ego, ein Tier,
Geld, eine Frau oder eine Grabstätte handeln. Gewiss
zählt dazu auch die Außerachtlassung des Islams und
seiner Gesetze, oder das Regieren mit Gesetzen fremden
Ursprungs. Dazu gehört auch, dass über Fragen des Lebens,
des Eigentums und der Ehre weltliche, vom
menschlichen Verstand entsprungene Gesetze Anwendung
finden. Hierzu gehört ebenfalls die Aufhebung der
Scharia Allahs als Strafrecht, oder das Erlauben von Zinsen,
der Unzucht und des Alkohols. Gleiches gilt für die
amtliche Einführung solcher Gesetze, oder die Gewährleistung
ihrer Anerkennung und Bewahrung. Diese Gesetze
sind die Taghut selbst. Jene, die sie schreiben
(erlassen), sowie jene, die sie verbreiten, gehören ebenfalls
zu den Taghut. Jedes Buch menschlichen Ursprungs,
das zur Entfernung von der Wahrheit, mit dem
der Gesandte Allahs (saws) entsandt wurde, führt, ist ein
Taghut - ganz gleich ob es bewusst oder unbewusst verfasst
wurde.
Zu den Taghut eines jeden Volkes gehören all jene, vor
denen man sich richten lässt, statt vor Allah (swt) und
Seinem Gesandten; alles, was außer Allah (swt) angebetet
wird; und all jene, denen man sich ohne einen
rechtmäßigen Beweis unterwirft; oder denen man in Angelegenheiten
gehorcht, die allein Allah (swt) vorbehalten
sind.
Allah (swt) sagt:
„Er teilt Seine Entscheidung mit keinem.“ (al-Kahf: 26)
„Die Entscheidung gehört allein Allah. Er hat euch
befohlen, dass ihr keinem anderen, sondern nur Ihm
dienen sollt. Das ist die richtige Religion, jedoch die
meisten Menschen wissen es nicht.“ (Yusuf: 40)
Was das Leugnen des Taghuts betrifft, davon kann nur
dann die Rede sein, wenn wir daran glauben, dass jegliche
Dienerschaft, die zu anderen statt Allah (swt) verrichtet
wird, ungültig ist, wenn wir es ablehnen dem
Taghut zu dienen, uns von den Taghut und ihren Anhängern
distanzieren, ihnen den Glauben absprechen und
ihnen gegenüber Feindschaft hegen.
Beispiel:
Allah (swt) sagt in Seinem Buch:
„Allah hat den Handel erlaubt und den Zins verboten.“
(al-Baqara: 275)
In diesem Qur’anvers verbietet Allah (swt) deutlich den
Umgang mit Zinsen in jeglicher Form. Sollte nun ein
Staatsoberhaupt trotz dieses Qur’anverses und dem Urteil
Allahs ein Gesetz erlassen, das den Banken das Arbeiten
mit Zinsen erlaubt, so hätte er dem Gesetz Allahs zuwidergehandelt
und etwas, was Allah (swt) für Haram (verboten)
erklärt hat, für Halal (erlaubt) erklärt, selbst dann,
wenn er dies nicht offen zugeben würde. Dadurch hätte
er sich selbst ein Recht angemaßt, das nur dem Herrn
und dem Schöpfer der Welten zusteht, nämlich das Recht
über die Menschen zu richten und Gesetze zu erlassen.
Demnach hätte dieser Staatsmann allein mit dieser Untat
sich über die Grenzen Allahs hinweggesetzt und sich zu
einem Gott erklärt, auch wenn er niemals offen behaupten
würde „Ich bin ein Gott neben Allah“, wie Pharao es
seinerzeit tat. Folglich wäre er ein Taghut. Für uns ist es
dann unabdingbar ihn zu verleugnen, ihn zu bekämpfen
und ihn als Kafir zu bezeichnen. Auch denen ist der
Glaube abzusprechen, die diese Taghut nicht des Unglaubens
bezichtigen. Denn schließlich würden sie selbst
zu Kuffar werden, wenn sie sich von dieser Art Staatsmännern
nicht distanzieren, ihnen den Gehorsam nicht
verweigern, oder sie nicht als Kuffar betrachten. Daher
muss man jenen, die diese Taghut nicht als Ungläubige
ansehen, ebenfalls den Glauben absprechen, da man
sonst selbst zu einem Kafir werden würde. Auch hier ist
der Grund ihres Unglaubens die Tatsache, dass sie - der
ersten Bedingung des Islams folgend - sich nicht vom
Taghut abgekehrt und diesen nicht verleugnet haben.
Schließlich ist die Erfüllung dieser Bedingung für alle,
die in den wahren Islam eintreten wollen, unabdingbar.