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Die Bundesrepublik Deutschland hat zugestimmt, zwei Terroristen an die Türkei zu übergeben. Derzeit stehen allerdings 170 Auslieferungsgesuche im Raum. Erst kürzlich wurde erneut Kritik wegen der vermeintlich mangelhaften Kooperation Europas mit der Türkei im Kampf gegen den Terror laut.

Erst Mitte Februar rügte Muammer Türker, Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrates (MGK), die europäischen Staaten, dass diese in den vergangenen fünf Jahren nur sieben Terroristen an die Türkei ausgeliefert hätten (mehr hier). Er schloss sich damit der wiederholt geäußerten Kritik des türkischen Premiers Recep Tayyip Erdoğan an. Europa müsse die Türkei im Kampf gegen den Terror stärker unterstützen (mehr hier).

 

38 Terroristen sind Anhänger der DHKP/C

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde während ihrer zweitägigen Türkei-Visite mit dem Thema konfrontiert. Die Türkei verlangt von Deutschland die Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung von insgesamt 170 Terroristen. Interpols kategorische Einstufung der Terroristen deckt sich mit der türkischen Ansicht. Die Bundesrepublik, so berichtet die Zeitung Star, habe sich jedoch nur zur Auslieferung von zwei Terroristen entschlossen.

 

38, der 170 Terroristen, so heißt es weiter, seien Anhänger der als Terrororganisation eingestuften Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (türkisch: Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi) DHKP/C. Türkische Fachleute gingen demnach davon aus, dass die Auslieferung aller angefragten Personen die Probleme, die durch die DHKP/C verursacht würden, zu einem großen Teil gelöst werden könnten. Unter den besagten Terroristen befinde sich auch Bedri Yağan. Er soll derzeit die zweit mächtigste Figur innerhalb der DHKP/C sein. Andere Auslieferungsersuche gelten verurteilten Mördern, Schmugglern und anderen terroristischen Führern.

 

Türkische Polizei führt großangelegte Razzien durch

Erst vor wenigen Tagen waren die Behörden in der Türkei bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr massiv gegen Mitglieder der DHKP/C vorgegangen. Insgesamt wurden 167 Personen verhaftet. Die Polizei führte Razzien in insgesamt 28 türkischen Städten, darunter auch İzmir und Ankara, durch. Bereits Mitte Januar gab es eine großangelegte Razzia gegen die marxistische Organisation. Damals fanden in Istanbul, Ankara, Izmir und anderen Städten Polizeieinsätze statt. Einige Operationen in den insgesamt sieben Provinzen waren sogar durch Helikopter unterstützt worden. Dabei waren mindestens 85 Personen festgenommen worden, darunter auch 15 Anwälte der die türkischen Anwaltsvereinigung ÇHD (mehr hier). Die DHKP/C bekannte sich zudem für den Bombenanschlag auf die US-Botschaft am 2. Februar dieses Jahres in Ankara verantwortlich zu sein.

 

Zwischen Deutschland und der Türkei gilt das europäische Auslieferungsübereinkommen aus dem Jahre 1957 bereits seit 1959. Ebenso besteht zwischen der Türkei und Europa seit 1980 das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus. Neben diesen internationalen Vereinbarungen hat die Türkei auch das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen ratifiziert. Bisher, so informierte kürzliche die türkische Zeitung Zaman, sei dies jedoch nicht einmal zur Anwendung gekommen. Bei den meisten Gefängnissinsassen, die an die Türkei überstellt worden wären, sei dies auf eigenen Wunsch geschehen.

 

Die Türkei kämpft bereits seit 1984 gegen die terroristische PKK. Mehr als 40.000 Soldaten und Zivilisten sind bei den Auseinandersetzungen bisher getötet worden.

DT-Nachrichten 04.03.2013

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Ich glaube dass der Kampf gegen den Terror nie einen Ende finden wird. Die Menschen leben in einer Zeit wo sie "alles" haben können jedoch immer unzufrieden sind. Es wird nur geschaut was der andere macht.... Warum Deutschland die Terroristen an die Türkei nicht ausliefern will ist mir ein Rätsel?!
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Metin Kaplan

 

 

  • Am 27. Mai 2003 wurde Kaplan aus der Haft entlassen, nachdem das Oberlandesgericht die Auslieferung Kaplans an die Türkei abgelehnt hatte und der Auslieferungshaftbefehl aufgehoben worden war.
     
  • Am 27. August 2003 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass Kaplan in Deutschland bleiben darf. Er habe zwar kein Recht auf Asyl mehr, dürfe aber auch nicht abgeschoben werden, da ihm in der Türkei ein nicht rechtsstaatliches Strafverfahren drohe.
     
  • Am 17. Oktober 2003 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der fundamentalistischen Vereinigung „Kalifatstaat“ vom Dezember 2001.
     
  • Am 11. Dezember 2003 wurden bei einer bundesweiten Razzia rund 1.100 Wohnungen von Anhängern des verbotenen „Kalifatstaats“ durchsucht, darunter auch die Wohnung Kaplans.
     
  • Am 19. Mai 2004 bestätigte das Kölner Verwaltungsgericht die von der Stadt Köln beantragte Ausweisung Kaplans. Damit wird Kaplan in Deutschland nur noch geduldet und besitzt keine Aufenthaltserlaubnis mehr.
     
  • Am 26. Mai 2004 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass keine schwerwiegenden Hindernisse für die Abschiebung Kaplans vorliegen. Das Amtsgericht Köln erließ darauf einen Haftbefehl auf Antrag der Stadt Köln.
  • Kaplan wurde bei dem Versuch der Verhaftung nicht zu Hause angetroffen und darauf europaweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die Fahndung und der Haftbefehl wurden jedoch einen Tag später am 27. Mai 2004 aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben bzw. eingestellt, da das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster noch nicht rechtskräftig und Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich war. Diese Information wurde dem Amtsgericht Köln bei der Erwirkung des Haftbefehls unterschlagen, so dass Kritiker von einem Erschwindeln des Haftbefehls sprachen.
     
  • Am 7. Dezember 2004 wurde die Revision von Kaplan gegen seine Abschiebung durch das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.
     
  • Am 20. Juni 2005 wurde er in der Türkei zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter des Istanbuler Gerichts befanden ihn des Hochverrats für schuldig. Mit dem Urteil folgte man dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es sei erwiesen, dass Kaplan 1998 einen Anschlag auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara befohlen habe

http://de.wikipedia.org/wiki/Metin_Kaplan

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Metin Kaplan

 

 

 

  • Am 27. Mai 2003
     
    ...
     
    in Ankara befohlen habe

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Metin_Kaplan

 

Tja, danke Yilmaz. Da hast du gleich mal gezeigt, wie schwer es sogar ist, jemanden los zu werden, den wir nun wirklich weder brauchen noch wollen. Schließlich sind bei uns alle Kalifen-Planstellen besetzt und in diversen Internetforen drängeln sich die Bewerber.

 

Aber Spaß beiseite. Bei den katastrophalen Zuständen im türkischen Rechtsystem kann man sich gut vorstellen, wie wohlbegründet die Auslieferungsanträge - oder was türkische Juristen dafür halten - sind. Man denke nur an den auch hier angesprochenen Fall von Pinar Selek.

 

Man hat ja fast den Eindruck, dort unten gehe es zu wie im Moskau der 30er Jahre unter Tschugaschwili und Wyschinskij.

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Man hat ja fast den Eindruck, dort unten gehe es zu wie im Moskau der 30er Jahre unter Tschugaschwili und Wyschinskij.

Hat aber "da oben" gut ins Konzept gepasst ha? Parteibüro (Verfassungsschutz) hat auch nix zu meckern gehabt.

Selbst für Dich als als erfahrener alter Haflinger ist das dort kein Zuckerschlecken.

Das was Du verwechselst ist Haftanstalt und Gefängnis! Also Nix mit offenem Strafvollzug.

 

Und jetzt kommst spaßend mit:

Tja, danke Yilmaz. Da hast du gleich mal gezeigt, wie schwer es sogar ist, jemanden los zu werden, den wir nun wirklich weder brauchen noch wollen.

 

Wenn das alles war was Du hast, hast Du nichts gehabt.

Aber wir können gerne mit Pinar Selek weitermachen...

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Hat aber "da oben" gut ins Konzept gepasst ha? Parteibüro (Verfassungsschutz) hat auch nix zu meckern gehabt.

Selbst für Dich als als erfahrener alter Haflinger ist das dort kein Zuckerschlecken.

Das was Du verwechselst ist Haftanstalt und Gefängnis! Also Nix mit offenem Strafvollzug.

 

Und jetzt kommst spaßend mit:

 

 

Wenn das alles war was Du hast, hast Du nichts gehabt.

Aber wir können gerne mit Pinar Selek weitermachen...

 

Betrachtet man dein wirres Zeugs, dann beschleicht einen doch der Gedanke, du könntest heute wieder mal deinen "HB-Männchen-Gedächtnistag" haben.

 

P.S.: Für unsere jüngeren Zuschauer, die nicht wissen, was mit dem "HB-Männchen" gemeint ist, hab ich mal zwei Filmchen verlinkt. Also, ich finde, wenn man dem eine der typischen Yilmaz-Krakelereien unterschieben würde - würde passen wie der Hintern in die Schüssel.

 

 

Bearbeitet von iorekbyrnison
2 Lehrvideos angefügt, und dann vergessen, die Links zu kopieren - c&p kann ich leider nicht so gut wie yilmaz
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Hier schreibe ich, getreu dem Strangtitel: „Kampf gegen den Terror: Deutschland will nur 2 von 170 Terroristen an die Türkei ausliefern“, etwas zum „warum“ des Nichtauslieferns:

 

„Tja, danke Yilmaz. Da hast du gleich mal gezeigt, wie schwer es sogar ist, jemanden los zu werden, den wir nun wirklich weder brauchen noch wollen. Schließlich sind bei uns alle Kalifen-Planstellen besetzt und in diversen Internetforen drängeln sich die Bewerber.

 

Aber Spaß beiseite. Bei den katastrophalen Zuständen im türkischen Rechtsystem kann man sich gut vorstellen, wie wohlbegründet die Auslieferungsanträge - oder was türkische Juristen dafür halten - sind. Man denke nur an den auch hier angesprochenen Fall von Pinar Selek.

 

Man hat ja fast den Eindruck, dort unten gehe es zu wie im Moskau der 30er Jahre unter Tschugaschwili und Wyschinskij.“

 

Daraufhin rastet Poster yilmaz vollkommen aus und kommt strangfremd und reichlich wirr auf ein Thema zurück, bei dem es ihm schon einmal nicht gelang zu punkten:

 

„Hat aber "da oben" gut ins Konzept gepasst ha? Parteibüro (Verfassungsschutz) hat auch nix zu meckern gehabt.

Selbst für Dich als als erfahrener alter Haflinger ist das dort kein Zuckerschlecken.

Das was Du verwechselst ist Haftanstalt und Gefängnis! Also Nix mit offenem Strafvollzug.“

 

 

Was hier seine Unkenntnis - und über diese sollte er eigentlich froh sein - über die Bedeutung von Haft mit den scheinbar skandalösen Zuständen bei Teilen der türkischen Justiz zu tun hat, bleibt sein Geheimnis. Aber erst mal treten, kreischen, spucken und rumbrüllen.

 

 

Nun haben sein HB-Männchen-haftes Verhalten ja auch schon eine Reihe anderer User abbekommen. Besonders interessant jüngst in einem anderen Strang. Da bekommen wir einen Einblich in die Zustände bei Familie yilmaz:

 

„schau, so geht es nicht mehr weiter mit Dir...Du hast keines der Rezepte die ich

Dir ausgestellt habe angewendet! Ok, kannst nicht verreisen, vielleicht hast

Probleme auch wegen der schlechten deutschen Wirtschaft, kein Geld, Brot ist hart

geworden, Deine Klamotten sind noch aus den achtzigern. Aber wir reden hier von

Gesundheit, das ist kein Spaß. Wenn Du schon nicht an Dich denkst, dann denk

wenigstens an Deine Enkelkinder. Stell Dir vor, was Du eigentlich für eine Monster-Oma

bist! Du schadest nicht nur Dir selbst!

Vergiss erstmal die Antifalten-Cremes, die kriegst Du nicht mehr weg, sieh Dir Deine

tiefe Bauchfalte an, dann checkst Du schon das Dein Gesicht dem immer ähnlicher wird,

also spar Dir das Geld und investiere richtig, setze Prioritäten! Deine Probleme sind

akut, aber das alles ist mit der modernen Medizin behandelbar, das ist ganz normal,

haben viele Frauen in Deinem Alter.

 

>> Geh jetzt in die Apotheke, sag ihnen ich hab Dich geschickt, sie sollen Dir was

gegen Deine Hitzewallungen geben, sag ihnen es geht um die Menopause, zusätzlich

sollen sie Dir Passelyt geben, das hilft auch gegen Dein minderes Gemüt. Alles wird

wieder gut, Alles Gute, und heb´ Die Füße beim gehen!

arrivederci salamucci!“

 

Ich nehme mal an, dass ist die 1 : 1 Wiedergabe einer Rede an seine Mutter. Vielleicht hasst er sie ja in seinem Innersten, weil sie ihn so miserabel erzogen hat.

 

Familie Flodder aus Österreich – zum Knutschen sind die aber garantiert nicht.

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