Adem Geschrieben 15. August 2008 Teilen Geschrieben 15. August 2008 Danke Schwester aber Korkut interpretiert immer hinein sie es ihn halt passt und legt Sachen in mein Mund von den ich überhaupt nicht spreche. Ich bin Moslem, ich habe tausend Beiträge geschrieben über die Wunderbarkeit des Korans. Ich habe für den Koran gedichte geschrieben. Deswegen kann ich es nicht verstehen wie Korkut auf die Idee kommt dass ich behaupte der Koran hat Widersprüche! Das ist so ne sache für sich. Was hab ich davon wenn jemand falsch liegt und in die Hölle kommt? Ist das mein Vorteil oder wird mein Wert wahsen? Ich möchte das weder Korkut noch jemand in die Hölle kommt. Deswegen macht es mir auch nicht ehrlich gesagt spass wenn ich schwerwiegende Fehler über den Koran sehe von irgendwelchen Moslems. Aber für einige ist das doch kein Problem. Ein Ayat besagt "Die Heuchler kommen in die Hölle" und es gibt Moslems die nehmen diese und verwenden für irgendwelche Glaubensbrüder wie eine Waffe. Wo bleibt die BArmherzigkeit? Adem Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
korkut Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Sagt mal bitte, bin ich der einzige der sich hier aufregt weil einige behaupten, dass gewisse Verse im Quran aufgehoben werden? Und dabei beziehen sich auf den Vers 2:106... Wenn einer behauptet gewisse Verse haben ihre Gültigkeit verloren ist er nach meiner Ansicht nicht rechtgeleitet, er ist eher vom Satan geleitet weil er damit versucht einige Verse Gottes von ihrere Rrechtskraft aufzuheben... Kein einziger Vers im Quran ist je aufgehoben worden. Im Vers 2:106 ist nicht die Rede von Quranversen sonder von Gottes Ayets...... Und Adem behauptet halt das einige Verse Nesh gemacht wurden....... @selim: Die Leute sehen angebliche wiedersprüche im Quran, und diese Angeblichen Wiedersprüche lösen sie in dem sie sich auf den Vers 2:106 beziehen und sagen das einige Verse Ihre Gültigkeit verloren hätten und heben wilkürlich die Rechtskraft des einen Verses auf. Wenn die Leute keine Wiedersprüche sehen würden würden sie auch keine Verse Nesh machen..... Natürlich reden sie selber nicht von Wiedersprüchen, sonden schmücken die ganze Geschichte, das Gott die harten Islamischen Gesetze nicht schlagartig sondern schritt für schritt eingeführt haben soll (z.B. Alkohol).... Hier könnt ihr einiges darüber lesen (türkisch) http://www.kurandakidin.net/bolumler/25-dini-oyuncaga-cevirme-nesih-mensuh.asp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adem Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Anstatt zu demagogieren solltest du auf die Stellen eingehen. Oder fällt dir nichts ein? Ich nenne dir Fakten und Stellen. Nicht du enscheidest was Allah tut. Ich ändere nichts sondern zeige dir was Allah macht. Der Koran ist vollkommen. Das einige Stellen geändert worden sind bedeutet kein Vorwurf an den Koran. Es kann viele Gründe haben. zB bei der Alkoholverbot erfahren wir dass Allah auf die Sozialpsygologie achtet. Erst wird auch die Nachteile aufmerksam gemacht, dann wird es verboten damit zu beten und am Ende wird es total abgeschaft. Hier sehe ich keine Widersprüche und keine Mangel. Ich sehe den Koran wie es ist und nicht wie es einige von sich behaupten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
korkut Geschrieben 17. August 2008 Teilen Geschrieben 17. August 2008 Ich bin auf Vers 2:106 eingegangen und habe dir deutlich gezeigt das da nicht die Quranverse gemeint sein können, aber du bist bis jetzt nicht auf diesen Punkt eingegangen und beschuldigst mich........ Schau dir mein beitrag 42 noch mal an und antworte darauf! http://www.misawa.de/cgi-bin/sbb/sbb.cgi?&forum=1&show=530&a=show&start=30#42 Und sag mir warum du diesem Vers das Wort "ayet" für Quranverse hernimmst? Und ein paar Beispiele: Über Zina Nisa 15-16 Berauschendes Nisa 43. über Teheccüd Gebet mümezzil 2. Hier hast du ja schon einige Verse genannt die nach deiner Meinung keine Gültigkeit mehr haben sollen? Warum haben sie keine gültigkeit mehr? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adem Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Du verwechselst einiges. Was heisst keine Gültigkeit? Das sind immer noch Koranayats. Angenommen du hast recht! Trotzdem hast du doch kein Recht weil bei dieser Sache ein einziger Ayat ausreichen würde dich zu widerlegen. Ich hab schon detaiiliert Beispiele genannt. Das mit der Berauschendes hab ich öfter genannt. Das da eine gewisse Reiehnfolge besteht kennt jedes Kind. Und das mit Ayat bedeutet Koranverse. Ich weis was du meinst. Kann ich sogar erweitern. Es gibt viele Stellen in den die Erde, Blumen usw als Ayat genannt werden. Aber die Art und Weise der genannten Ayat schliesst dies auch. Im Ayat sagt Gott "106. Welches Zeichen Wir auch aufheben oder dem Vergessen anheimgeben, Wir bringen ein besseres dafür oder ein gleichwertiges. " Soweit ich weis steht da Ayat. "Aufheben" kann man für andere Zeichen nicht verwenden. Es würde unlogisch sein. Man hebt Gesetze, Vorschriften u.ä. auf. Und du kannst die möglichkeit nicht ausschliessen. Du kannst nicht behaupten es werden nicht die Offenbarungen gemeint. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
korkut Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Das Wort Ayet in Einzahl wird über 80 mal im Quran verwendet und nirgends wo wird es für die Verse des Korans benutzt! Hier die Liste : [2:106,118,145,211,248,259; 3:13,41,49,50; 5:114; 6:,25,35,37,109; 7:73,106,132,146,203; 10:20,92,97; 11:64,103; 12:105; 13:7,27,38; 15:77; 16:11,13,65,67,69,101; 17:12; 19:21; 20:22,47,133; 21:5,91; 23:50; 25:37; 26:4,8, 67,103,121,128,139, 154,158 ,174,190,197; 27:52; 29:15,35,44; 30:58 34:9,15; 36: 33,37,41,46; 37:14; 40:78; 43:48; 51:37; 54:2,15; 79:20] Und nach deiner Logik wird es nur bei 2:106 für Quranverse benutz? Auch Tire usw. sind Gottes Ayets und wahrlich es sind bestimmt viele Tirere die es mal gab und nun nicht mehr gibt oder auch Galaxien, Sonnensysteme...., die es nicht mehr gibt und sie sind in Aufgehoben und in Vergessenheit geraten, auch unzählige Wunder die die Propheten erhalten haben (welche nicht im Quran erwähnt sind) sind in aufgehoben und Vergessenheit geraten. Aber kein einziger Quranvers ist in Vergessenheit geraten??? Und in dem Vers ist überhaupt nicht die Rede vom Quran, warum beziehst du es auf den Quran? Ja ja die Logik... Naja zum glück werden wir menschen nach unserer eigenen kapazität verurteilt und man kann bei dir auf mildende umstände hoffen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adem Geschrieben 18. August 2008 Teilen Geschrieben 18. August 2008 Du nennst mich also doof. Das ist also dein Moralzustand. Hiermit zeigst du wie niveaulos du bist. Ich bin das was Gott mir gegeben hat. Sei es Klug, sei es doof, nur hoffentlich bin ich kein Heuchler wie einige. Und was ist denn da gemeint im Vers wenn es nicht der Koran oder die Ayats sind? Bäume? Blumen? Erde? Geister? Was ist aufgehoben und in Vergessenheit geraten? Allahs Wissen ist unendlich. Ihm ist nichts übel zu nehmen, Er kann alles machen was Er möchte. In Koran sind nicht Glaubenssätze geändert worden denn die Wahrheit ändert sich nicht unter Umständen. Aber Ge und Verbote können sich ändern. Beantwortest du absichtlich nicht meine Stellungnahme zu den Alkoholverbot in Koran? Adem PS: Bruder Webmaster wie man sieht hat mich Korkut beleidigt. Ich hoffe auf eine Verwarnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cemil Kaya Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 Sagt mal bitte, bin ich der einzige der sich hier aufregt weil einige behaupten, dass gewisse Verse im Quran aufgehoben werden? Und dabei beziehen sich auf den Vers 2:106... Es gibt gewisse "aufgehobene" Verse im Qur'an, wie Bruder Adem sie aufzeigte. Dies ist offenkundig, egal wie man es dreht und wendet. Jetzt kommt das große "Aaaber": Warum wurden sie danach im Qur'an beibehalten (um den scheinbaren Widerspruch aufzuheben und das Verständnis zu erleichtern), wo doch auch welche andere gab, die Gott vergessen lassen hat? Um die Antwort (aus meiner Sicht) zu verstehen, muß man natürlich erst die Existenz der Ajet-Aufhebungen als solche anerkennen, sonst dreht man sich im Kreise der Frage, ob mit "Ajet" eben die Qur'an-Ajets (Verse) gemeint sind oder ihre andere Bedeutungen (Zeichen, Beweis, Hinweis etc.). Jeder einigermaßen Informierter Muslim weiß, daß der ganze Qur'an, der ganze Islam, erst in 23 Jahren vollendet war, nicht vorher, nicht auf einmal, nicht also in einem Stück (1). Dieses diente der stufenweisen Erziehung der Muslime. Das ähnelt etwas an die Stufenweisen Befreiung der Sklaven aus der Sklaverei. Die "aufgehobenen Verse haben also ihre Gültigkeit insofern, (f)als eine ähnliche Situation auftreten sollte. Und das ist, abgesehen von nichtmuslimischen Ländern, fast in allen oder zumindest in jenen muslimischen Ländern der Fall, in denen der Islam bekanntlich keine große Gültigkeit und Funktion mehr hat. Es wäre eine schwere Last für die Menschen, den islam von heute auf morgen hundertprozentig praktizieren zu lassen. Außerdem haben all die sogenannten aufgehobenen Verse immer noch ihre gültige Richtigkeit, wie beispielsweise in 2:219, wo es über Wein/Berauschendes gesagt wird, daß darin sowohl Vor- als auch Nachteile enthalten sind, jedoch die Nachteile überwiegen würden. Dies hat immer noch seine Gültigkeit und ist nicht zu widerlegen (die Muslime haben Alkohol in der Medizin verwendet). Das sind meine Ansichten, können Fehler enthalten, hoffe aber nicht. ------------ 1) "Heute habe ich für euch euere Religion vollendet...und euch den Islam zur Religion gegeben" (4:3) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adem Geschrieben 19. August 2008 Teilen Geschrieben 19. August 2008 Das mit den Berauschendes ist völlig richtig. Die erste hat zwar seine legislative Aktualität verloren, beinhaltet dennoch Begründungen wieso Berauschende Mittel überhaupt zum Verbot gekommen sind. Man versteht durch Nesih Ayats den Sinn der Sache. In Nahl 101 wird sowieso Korkuts Einwand widerlegt: 101. Und wenn Wir ein Zeichen an Stelle eines anderen bringen - und Allah weiß am besten, was Er offenbart -, sagen sie: «Du bist nur ein Erdichter.» Nein, aber die meisten von ihnen wissen es nicht. Hier wird deutlich dass mit "Zeichen" die Offenbarung gemeint wird. Ein deutlicher Beispiel ist auch das Nesh zwischen Bakara 240 und 234 240. Und die von euch sterben und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen Versorgung auf ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus dem Hause müßten. wurde geändert durch 234. Und wenn welche unter euch sterben und Gattinnen hinterlassen, so sollen diese in bezug auf sich selbst vier Monate und zehn Tage warten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oum Amin Geschrieben 30. August 2008 Teilen Geschrieben 30. August 2008 Danke Bruder Adem für deine Wertvolle Beiträge. Möge Allah dich reichlich belohnen und das Paradies gewähren! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adem Geschrieben 30. August 2008 Teilen Geschrieben 30. August 2008 aleykum selam Schwester. Amin und ecmain. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
korkut Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Es wäre eine schwere Last für die Menschen, den islam von heute auf morgen hundertprozentig praktizieren zu lassen. Es geht nicht darum o es schwer ist oder nicht, wer an Gott glaubt tut das was ihm von Gott angeordnet wurde... 1) "Heute habe ich für euch euere Religion vollendet...und euch den Islam zur Religion gegeben" (4:3) Das ist ein schöner Vers, was sagst du zu Gelehrten die bei etwas Vollständigem was neues bringen unter dem Denknamen Fatwa? Das mit den Berauschendes ist völlig richtig. Die erste hat zwar seine legislative Aktualität verloren, beinhaltet dennoch Begründungen wieso Berauschende Mittel überhaupt zum Verbot gekommen sind. Man versteht durch Nesih Ayats den Sinn der Sache. Ok, ihr sagt Alkohol ist verboten. Bringt mir ein Vers wo Steht Alkohol ist Haram. Ich bestehe darauf das im Vers Haram steht.... Und nirgends steht Alkohol, es steht immer Gehirn/Kopf/Verstand Betuchendes, also ehre Berauschendes... 101. Und wenn Wir ein Zeichen an Stelle eines anderen bringen - und Allah weiß am besten, was Er offenbart -, sagen sie: «Du bist nur ein Erdichter.» Nein, aber die meisten von ihnen wissen es nicht. Hier wird deutlich dass mit "Zeichen" die Offenbarung gemeint wird. Ach so, es könnte nicht heißen das die Verse von der Biebel mit dem im Quran ersetzt werden.... Wenn du Weiter lesen würdest, wirst du erkennen das sie allgemein den Quran nicht akzeptieren und es als Lüge versuchen darzustellen... Es ist nirgends die Rede das die Verse vom Quran mit neuen ersetzt werden. Dieser Gedanke widerspricht außerdem folgenden Versen. 4:82. Sie machen sich keine Gedanken über den Quran. Wäre er von einem anderen als Allah, so würden sie darin gewiß viel Widerspruch finden. Es gibt keine Widersprüche im Quran, weswegen es auch keine Verse gibt die sich gegenseitig aufheben würden... Selam, Ein deutlicher Beispiel ist auch das Nesh zwischen Bakara 240 und 234 240. Und die von euch sterben und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen Versorgung auf ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus dem Hause müßten. wurde geändert durch 234. Und wenn welche unter euch sterben und Gattinnen hinterlassen, so sollen diese in bezug auf sich selbst vier Monate und zehn Tage warten. Ich weiß nicht was sich hier aufgehoben haben soll. Bei dem einen (2:234) geht es darum, dass die Frau, mindesten ein Jahr ohne das sie Arbeiten gehen muss, versorgt ist. Und bei dem anderen (2:240) ist die Wartezeit für die Frau um wieder Heiraten zu können.... liebe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cemil Kaya Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 Es wäre eine schwere Last für die Menschen, den islam von heute auf morgen hundertprozentig praktizieren zu lassen. Es geht nicht darum o es schwer ist oder nicht, wer an Gott glaubt tut das was ihm von Gott angeordnet wurde... Sicherlich geht es auch darum, sonst hätte der Islam nicht 23 Jahre für seine Vervollständigung gebraucht (Q. 4:3). "Heute habe ich für euch euere Religion vollendet...und euch den Islam zur Religion gegeben" (4:3) Das ist ein schöner Vers, was sagst du zu Gelehrten die bei etwas Vollständigem was neues bringen unter dem Denknamen Fatwa? Neue Probleme, welche die Zeit und die Entwicklung mit sich bringen, brauchen neue Antworten/Lösungen. Cemil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
korkut Geschrieben 5. Februar 2009 Teilen Geschrieben 5. Februar 2009 "Heute habe ich für euch euere Religion vollendet...und euch den Islam zur Religion gegeben" (4:3) Das ist ein schöner Vers, was sagst du zu Gelehrten die bei etwas Vollständigem was neues bringen unter dem Denknamen Fatwa? Neue Probleme, welche die Zeit und die Entwicklung mit sich bringen, brauchen neue Antworten/Lösungen. Also doch nicht Vollendet!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lamya Geschrieben 18. Februar 2010 Teilen Geschrieben 18. Februar 2010 asalamu alailum wa rahmatullah wa barakatu, letztens meinte jmd zu mir der islam sei keine friedliche religion und begründete dies mit folgendem hadith: "Zu ihm (dem "Heiligen Propheten" kam eine Frau von Ghamid und sagte: Allahs Bote, ich habe Ehebruch begangen, also reinige mich. Er (der "Heilige Prophet" wies sie zurück. Am folgenden Tag sagte sie: Allahs Bote, warum weist du mich zurück? … Bei Allah, ich bin schwanger geworden. Er sagte: Nun, wenn du darauf bestehst, dann geh weg und komm wieder, sobald dein Kind zur Welt gekommen ist. Als ihr Kind geboren worden war, wickelte sie es in ein Tuch und sagte zum "Propheten": Hier ist das Kind, das ich geboren habe. Er sagte: Geh weg und säug es, bis es entwöhnt ist. Als das Kind entwöhnt war, kam sie zurück und sagte: Allahs Apostel. Hier ist das Kind. Es ist entwöhnt und isst feste Nahrung. Er (der "Heilige Prophet" vertraute das Kind einem der Muslime an und verkündete dann die Strafe. Sie wurde in einen Graben geworfen, und er befahl den Anwesenden, sie zu steinigen. Khalid bin Walid kam mit einem Stein nach vorn und warf ihn gegen ihren Kopf. Blut spritzte auf das Gesicht von Khalid, und er beschimpfte sie. Allahs Apostel hörte seinen (Khalids) Fluch, den er ihr entgegengeschleudert hatte. Daraufhin sagte er (der "Heilige Prophet": Khalid, sei gütig. Durch Ihn, in dessen Hände mein Leben gegeben ist, hat sie so sehr bereut, dass selbst einem Steuereintreiber vergeben würde, wenn er so bereut hätte. Dann gab er seine Anweisungen bezüglich der Frau und betete über sie. Danach wurde sie beerdigt." entpricht dieser hadith der wahrheit?? wie kann man diesen hadith verstehen? würde mich freuen wenn mir jmd diesen hadith erklären könnte bzw widerlegen könnte mit entsprechenden belegen vesselam Im Quran steht: (Dies ist) eine Sura, die Wir hinabsandten und die Wir zum Gesetz erhoben, und worin Wir deutliche Zeichen offenbarten, auf das ihr ermahnt sein möget. [24:1] Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen. [24:2] Ein Unzüchtiger darf nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Unzüchtige darf nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener heiraten; den Gläubigen aber ist das verwehrt. [24:3] Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasset ihre Zeugenaussage niemals gelten; denn sie sind es, die Frevler sind ; [24:4] außer jenen, die es hernach bereuen und sich bessern; denn wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig. [24:5] Und (was) jene (betrifft), die ihren Gattinnen (Ehebruch) vorwerfen und keine Zeugen (dafür) außer sich selber haben - von solchen Leuten soll die Aussage des Mannes allein (genügen), wenn er viermal bei Allah schwört, daß er die Wahrheit rede ; [24:6] und (sein) fünfter (Eid) soll sein, daß der Fluch Allahs auf ihm lasten möge, falls er ein Lügner sei. [24:7] Von ihr aber soll die Strafe abgewendet werden, wenn sie viermal den Schwur bei Allah leistet, daß er ein Lügner sei. [24:8] Soo! Wörtlich steht hier nicht "die Strafe", sondern " Schmerz". Und welche Strafe/Schmerz eigentlich??? hier ist die Rede nur von Peitschen! Daher bin ich persönlich überzeugt, dass wenn der Prophet saw. überhaupt die Steinigung bei Ehebruch durchgeführt hat, dann war das bestimmt vor der Herabsendung diese Sure. Ergo die Steinigung wurde durch diese Sure Aufgehoben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carpe_fortunam Geschrieben 18. Februar 2010 Teilen Geschrieben 18. Februar 2010 jazakallahu khairan schwester. hierzu möchte ich eine kleines aber wichtiges detail hinzufügen: [...] vier Zeugen (dafür) beibringen [...] (24:4) in der islamischen rechtslehre (al-fiqh) ist es unabdingbar, dass diese 4 zeugen die besagten personen beim akt des ehebruchs sehen - d.h. in flagranti ertappen. diese bedingungen sind sehr hart (erschweren das zeugnis); daher ist es äußerst unws.lich, dass es überhaupt zu einem solchen zeugnis kommt. d.h. sollte man diese personen nur hören - das ist islamisch gesehen keine zeugenaussage (zeuge (arabisch): schâhid - vom wortstamm: "scha-ha-da" - dt.: "sehen" ) - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lamya Geschrieben 19. Februar 2010 Teilen Geschrieben 19. Februar 2010 jazakallahu khairan schwester. Wajazki Schwester wa Jamia Al Muslimin. Eine Bemerkung hätte ich noch zu der Fragestellung von Bruder alchimist, was den Hadith betrifft: letztens meinte jmd zu mir der islam sei keine friedliche religion und begründete dies mit folgendem hadith Was hat dieser Hadith gegen Frieden oder Krieg zu tun??? Das verstehe ich nicht! Wenn aber hier, die Grausamkeit oder Unbarmherzigkeit des Propheten saw. (Hascha wakalla) gemeint ist, dann trifft hier auch nicht zu, im Gegenteil, der Prophet saw.war sehr barmherzig sowohl zu der Frau als auch zu ihr Kind, denn es heisst hier: "Zu ihm (dem "Heiligen Propheten" kam eine Frau von Ghamid und sagte: Allahs Bote, ich habe Ehebruch begangen, also reinige mich. Er (der "Heilige Prophet" wies sie zurück." Reinige mich hier heisst, bestrafe mich nach dem damals gültigen Gesetz, d.h. steinige mich. Also die Frau wollte freiwillig besteingt werden, weil sie es so sehr bereut hat und wollte sich mit der Strafe von ihrer Sünde reinigen. Erstmal hat der Prophet saw. sie zurückgewiesen. Am folgenden Tag sagte sie: Allahs Bote, warum weist du mich zurück? … Bei Allah, ich bin schwanger geworden. Aber dann kam sie wieder zu ihm, das heisst sie besteht drauf besteinigt zu werden, vorallem, als sie mitbekommen hat, dass sie auch noch Schwanger geworden ist, d.h. ihre Sünde hat folgen gehabt: Schwangerschaft. Aber der Prophet saw.war wieder barmherzig zu dem Kind und seiner Mutter und wies sie wieder zurück: Er sagte: Nun, wenn du darauf bestehst, dann geh weg und komm wieder, sobald dein Kind zur Welt gekommen ist. Als ihr Kind geboren worden war, wickelte sie es in ein Tuch und sagte zum "Propheten": Hier ist das Kind, das ich geboren habe. Er sagte: Geh weg und säug es, bis es entwöhnt ist. Er saw. wies sie wieder zurück! Als das Kind entwöhnt war, kam sie zurück und sagte: Allahs Apostel. Hier ist das Kind. Es ist entwöhnt und isst feste Nahrung. Er (der "Heilige Prophet" vertraute das Kind einem der Muslime an und verkündete dann die Strafe. Khalid, sei gütig. Durch Ihn, in dessen Hände mein Leben gegeben ist, hat sie so sehr bereut, dass selbst einem Steuereintreiber vergeben würde, wenn er so bereut hätte. Dann gab er seine Anweisungen bezüglich der Frau und betete über sie. Danach wurde sie beerdigt." So barmherzig war unser Prophet saw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lamya Geschrieben 21. Februar 2010 Teilen Geschrieben 21. Februar 2010 Sogar Jesus distanziert sich nicht von der Steinigung. Er sagt nicht, Ehebruch ist gut, sondern er verhindert die Steinigung, indem er sagt, diejenigen sollen den ersten Stein werfen, die keine Sünden haben. Jesus wurde die Frage "Soll diese Frau gesteinigt werden" als Fangfrage gestelt."Dies aber fragten sie,damit sie etwas gegen ihn hätten." steht so trefflich in der Bibel. Eine Fangfrage ist es aber doch nur,wenn die Fragesteller mit einem "Nein" rechnen konnten.Bei einem mit dem jüdischen Gesetz konformen "Ja" hätten sie ja nichts gegen ihn gehabt. Da die Fragesteller also mit einem "Nein" rechneten,gehe ich davon aus,daß sich Jesus kritisch gegenüber diesem Gesetz geäußert haben muß! Grüßle vom ungläubigen Unglaub Man darf den historischen Kontext nicht außer Acht lassen, wenn man sich mit der Religion und Aussagen und Handlungen der Propheten a.s. befasst. Jesus a.s. wurde zu den Juden gesandt und seine Antwort weist nur auf die Heuchelei der Juden hin und kritisiert diese, denn im Quran steht dasgleiche: "Wollt ihr den Menschen Aufrichtigkeit gebieten und euch selbst vergessen, wo ihr doch das Buch lest! Habt ihr denn keinen Verstand?" Schöne Grüsse [2:44] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mister Pi Geschrieben 17. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. Juli 2010 Eine Steinigung soll stattfinden.Aber keiner der Anwesenden bringt es übers Herz,einen Stein zu werfen.Weil ihm der Angeklagte in der Seele leid tut. Wäre das nicht großartig? Stelle dir vor, jemand muss ins Gefängnis. Aber die Richter und die Anwälte bringen es nocht übers Herz, ihn zu verklagen. Weil ihnen der Angeklagte in der Seele leid tut. Wäre dies gerecht ;-) Das kann man überhaupt nicht vergleichen! Wenn ein Verbrecher zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wird,so würde ich höchstpersönlich den Schlüssel für die Gefängniszelle herum drehen! Mit bestem Gewissen. Aber einen Menschen zu steinigen,das ist außerordentlich grausam! Gruß vom Mister Pi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gatonegro123 Geschrieben 18. Juli 2010 Teilen Geschrieben 18. Juli 2010 was ich besonders problematisch beim Thema Steinigung im Islam finde, ist die Anwendung der scharia. Oft wird eine Frau vergewaltigt, hat aber keine vier männlich-muslimischen Zeugen die das bestätigen können (wie denn auch, eine Vergewaltigung findet meistens an einem einsamen Platz statt). Als Folge steht die Frau ohne Zeugen da. Oft kommt es dann vor, das die Frau den Mann zwar anzeigt. Dieser aber den Tatvorwurf wiederspricht. Als Folge wird die frau bestraft wegen Verleumdung. Oder noch schlimmer wie vor kurzem in Somalia geschehen: Frau wird vergewaltigt, es gibt keine Zeugen, Frau wird schwanger, für das islamische scharia Gericht ein klarer Beweis für unehelichen Sex, Folge: Frau wird gesteinigt. Dem mutmaßlichen Täter passiert nichts. So schlimm eine Steinigung auch ist. Der Kern des problems ist nicht die Steinigung, sondern das islamische scharia-gesetz, das aufgrund seiner Fehler zu Missbrauch einlädt. Ein anderes Beispiel ist die Blasphemie. laut scharia steht auf schändung des Korans oder des propheten die todesstrafe. In Pakistan z.B. nutzen immer wieder Muslime dieses Gesetz aus um unliebsame christliche nachbarn zu eliminieren. Denn anders als beim deutschen Gesetz steht in der scharia nicht Aussage gegen Aussage! Nur die Aussage eines muslimischen Mannes gilt vollwertig. Muslimische Frauen und Nicht-Muslime brauchen vier muslimische Zeugen, damit man ihrer Aussage glauben schenkt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das ist eine unglaubliche Diskriminierung und lädt natürlich zu Missbrauch ein! Immer wieder werden in Pakistan Christen zum tode verurteilt, weil Muslime behauptet haben, diese Christen hätten den Koran entweiht, beschmutzt über Mohammed gelästert oder ähnliches. Natürlich haben die Christen keine muslimischen Zeugen die sie in Schutz nehmen!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nur Efsan Geschrieben 18. Juli 2010 Teilen Geschrieben 18. Juli 2010 Wenn man schon einen wissenden Eindruck macht, du sagst, das Problem wäre hier das "islamische Scheria-Gesetz". Was ist denn per Definitionem Scheria, was alles schließt es ein, was aus? laut scharia steht auf schändung des Korans oder des propheten die todesstrafe Wo steht das Scheria-Gesetz, in welchem Sammelsurium von Buch das uns allen zugänglich ist und wenn dieses zutrifft, kannst du bitte die Stelle bennenen? Wem gegenüber gilt das, in welchem Kontext- falls überhaupt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gatonegro123 Geschrieben 18. Juli 2010 Teilen Geschrieben 18. Juli 2010 Quelle: http://europenews.dk/de/node/4219 • Die Scharia - Eine Einführung Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft. Sie gilt als Ordnung Gottes und darf daher prinzipiell nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden. Die Scharia ist die Gesamtheit des islamischen Gesetzes, wie es im Koran, in der islamischen Überlieferung und in den Auslegungen maßgeblicher Theologen und Juristen vor allem der frühislamischen Zeit niedergelegt wurde. Die Scharia gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie und Gesellschaft (z. B. zum Ehe- oder Strafrecht), aber sie reglementiert auch die Gottesverehrung (die Praktizierung der "Fünf Säulen": Bekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen und Wallfahrt). Der Ablauf des täglichen rituellen Gebets ist also ebensowenig in das Belieben des Einzelnen gestellt wie der Abschluss eines Ehevertrags. Quellen der Scharia: Koran, Überlieferung, Theologie Die Bestimmungen der Scharia basieren auf drei Quellen: dem Koran, der Überlieferung und ihrer normativen Auslegung durch frühislamische Juristen und Theologen. Diese juristisch-theologischen Erwägungen mündeten in den ersten islamischen Jahrhunderten in Gelehrtenzirkel und bis zum 10. Jahrhundert n. Chr. in die Bildung mindestens einer schiitischen und vier sunnitischer "Rechtsschulen" (Rechtstraditionen) der Hanafiten, Hanbaliten, Schafiiten und Malikiten. Neben dem Koran behandelt auch die Überlieferung (die Berichte über Muhammad und seine Gefährten) zahlreiche Rechtsfragen. Diese dort niedergelegten rechtlichen Regelungen sind ebenso verbindlich wie der Koran. Der Grundkorpus an Gesetzen aus dem Koran und der Überlieferung wird in seinen knappen Anweisungen jedoch erst durch die Auslegung der Rechtsschulen auf konkrete Fälle anwendbar. In Fragen der Anwendung existieren jedoch z. T. erhebliche Differenzen zwischen einzelnen Theologen, daher gibt es keine einheitliche, in Rechtstexte gegossene "Scharia". Einzelne Länder ziehen aus den Auslegungen der Theologen sehr unterschiedliche Schlussfolgerungen für die konkrete Gesetzgebung vor Ort. Das islamische Strafrecht Neben dem Ehe- und Familienrecht ergeben sich beim islamischen Strafrecht im Vergleich zu westlichen Menschenrechtsvorstellungen die größten Differenzen. Das islamische Strafrecht basiert nach überwiegender Meinung auf einer Dreiteilung in Grenz-, Ermessens- und Wiedervergeltungsvergehen: Grenzvergehen (hadd-Vergehen) "Grenzvergehen" (oder Kapitalverbrechen) sind Verbrechen, die der Koran oder die Überlieferung mit einem bestimmten Strafmaß belegen. Als "Grenzvergehen“ verletzen sie nicht menschliches Recht, sondern das Recht Gottes. Ein Gerichtsverfahren darf daher nicht durch eine außergerichtliche Einigung abgewendet, noch darf die Strafe verschärft oder vermindert werden. Es muss genau die in Koran oder Überlieferung vorgesehene Strafe vollstreckt werden. Zu den Grenzverbrechen gehören: Ehebruch und Unzucht (arab. zina'): Der Koran bedroht den unzüchtigen Unverheirateten nach Sure 24,2-3 mit 100 Peitschenhieben, die Überlieferung den Verheirateten mit der Todesstrafe. War die Frau unverheiratet, der Mann aber verheiratet, soll die Frau im Haus eingesperrt werden, "bis der Tod sie abberuft oder Gott ihr einen Ausweg schafft" (4,15). Ist der Mann unverheiratet, die Frau aber verheiratet, soll er für ein Jahr verbannt werden; die Frau erhält 100 Peitschenhiebe. 1. Verleumdung wegen Unzucht (arab. qadhf) erfordert nach Sure 24,2-3 80 Peitschenhiebe. Diese wohl zum Schutz vor ungerechtfertigter Anzeige gedachte Regelung kann sich auch gegen das Opfer einer Vergewaltigung wenden, wenn eine Frau weder vier männlichen Zeugen noch ein Geständnis erbringen kann. Dann droht ihr eine Gegenklage wegen Verleumdung von Unzucht und damit 80 Peitschenhiebe. 2. Schwerer Diebstahl (arab. sariqa): Sure 5,33+38 fordert ebenso wie die Überlieferung beim ersten Mal die Amputation der rechten Hand und im Wiederholungsfall des linken Fußes. Die islamische Rechtswissenschaft erkennt allerdings einen Diebstahl nur unter gewissen Bedingungen als echten Diebstahl an (z. B. keinen Taschendiebstahl). 3. Schwerer Straßen- und Raubmord (arab. qat' at-tariq) sowie Wegelagerei (ohne Raub oder Mord) soll gemäß einigen Rechtsgelehrten mit Gefängnis oder Verbannung bestraft werden. Wegelagerei in Verbindung mit Raub fordert die Amputation der rechten Hand und des linken Fußes. Kommt zur Wegelagerei die Tötung eines Menschen hinzu, ereilt den Täter die Todesstrafe. Raub in Verbindung mit Totschlag erfordert die Hinrichtung und Kreuzigung des Täters. 4. Der Genuss von Wein (arab. shurb al-hamr) bzw. aller berauschender Getränke. Vielfach wird auch jede Art von Drogen darunter gefasst. Die Überlieferung fordert 40 (andere Überlieferungen: 80) Schläge zur Bestrafung. Die Überlieferung benennt unter den Kapitalverbrechen zudem Homosexualität und Vergewaltigung, allerdings wird das Strafmaß dafür unter muslimischen Theologen kontrovers diskutiert. Auch der Abfall vom Islam verlangt nach Auffassung aller vier Rechtsschulen die Todesstrafe. Die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens ist entweder ein Geständnis bzw. die Aussage zweier männlicher Augenzeugen, bei Ehebruch und Unzucht sogar von vier männlichen Augenzeugen. Ein Geständnis muss freiwillig und der Geständige mündig und geistig gesund sein sowie vorsätzlich gehandelt haben. Geständnisse können bis zur Vollstreckung der Strafe zurückgezogen oder auch bei Unglaubwürdigkeit vom Richter zurückgewiesen werden. Kapitalverbrechen verjähren überaus rasch. Indizienprozesse (etwa anläßlich einer Schwangerschaft einer unverheirateten Frau) sind unüblich, aber in Einzelfällen möglich. Die meisten Kapitalvergehen - insbesondere Ehebruch und Unzucht - werden kaum vor Gericht gebracht, sondern vor allem Frauen in der eigenen Familie mit Schlägen, Einsperren oder Tod bestraft. Verbrechen mit Wiedervergeltung (qisas-Vergehen) Verbrechen mit Wiedervergeltung (arab. qisas) richten sich gegen Leib und Leben. Mord oder Totschlag verletzten nach Auffassung der Scharia nur menschliches Recht und gehören nicht zu den Kapialverbrechen. Verbrechen mit Wiedervergeltung erfordern die Zufügung derselben Verletzung bzw. die Tötung des Schuldigen unter Aufsicht des Richters. Falls der Berechtigte darauf verzichtet, kann dies in Zahlung von Blutgeld umgewandelt werden, sowie in eine religiöse Bußleistung wie z. B. zusätzliches Fasten (2,178-179). Allerdings kann nur der nächste männliche Verwandte des Opfers die Tötung fordern. Dabei gilt streng das Prinzip der Gleichheit: eine Frau für eine Frau, ein Sklave für einen Sklaven (Sure 2,178). Kann die Gleichheit nicht hergestellt werden, darf keine Wiedervergeltung geübt werden. Die Familie des Opfers kann auf die Tötung des Schuldigen verzichten und stattdessen die Zahlung eines Blutpreises (arab. diya) fordern. Im Iran beträgt der Blutpreis für einen muslimischen Mann derzeit 100 fehlerlose Kamele, 200 Kühe oder 1.000 Hammel, 200 jemenitische Gewänder und 1.000 Dinar oder 10.000 Silberdirham. Für eine Frau beträgt er in der Regel die Hälfte, ebenso ist er für einen Nichtmuslim meist geringer. Wurde einem Opfer nur eine Verletzung zugefügt, kann dem Täter dieselbe Verletzung zugefügt werden, aber nur vom Opfer selbst. Auch hier ist eine Entschädigung möglich. Ermessensvergehen (ta'zir-Vergehen) Alle anderen Fälle, die nicht zu den Kapitalverbrechen und Verbrechen mit Wiedervergeltung gehören, sind bei der Bestrafung in das Ermessen des Richters gestellt. Aufruhr, falsches Zeugnis, Beleidigung, Bestechung, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Verkehrsverstöße, Betrug, Erpressung, Kidnapping u. a., sowie Kapitalvergehen, die z. B. durch einen Mangel an Beweisen nicht als Kapitalverbrechen bestraft werden können, gehören zu den Ermessensvergehen. Der Richter kann harte Strafen verhängen, wie lange Gefängnisstrafen (begrenzte und unbegrenzte Haft), Verbannung, Auspeitschung (die Ansichten variieren von 20 bis 99 Peitschenhieben ) oder Geldstrafen. Der Richter kann den Täter seines Amtes entheben oder seinen Besitz beschlagnahmen, ihn ermahnen oder tadeln. In schweren Fällen kann der Richter nach Meinung einiger Gelehrter sogar die Todesstrafe verhängen und zwar vor allem bei Gewohnheitstätern ohne Aussicht auf Besserung: Homosexuelle, Häretiker, die die islamische Gemeinschaft spalten, Mörder, sofern ihre Tat nicht durch Vergeltung gerächt wird, Rauschgifthändler oder Spione. Die Scharia ist zu keiner Zeit und an keinem Ort je vollständig zur Anwendung gekommen. Auch heute wird sie in den Staaten (wie z. B. Sudan oder Iran), die die "volle Wiedereinführung" der Scharia postuliert haben, nur teilweise praktiziert. In den meisten islamischen Ländern kommt heute ein Konglomerat zur Anwendung aus koranischen Geboten, Elementen der islamischen Überlieferung, dem arabischen Gewohnheitsrecht, vorislamischen sowie dem europäischen Recht entlehnten Elementen, die insbesondere während der Kolonialzeit in die islamische Welt Eingang fanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Afterlife Geschrieben 23. Juli 2010 Teilen Geschrieben 23. Juli 2010 Warum immer so undeutlich. Steinigung im Islam, JA oder NEIN? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Typer Geschrieben 2. August 2010 Teilen Geschrieben 2. August 2010 Wenn ich meine Meinung erläutern würde. Also es steht nichts im Koran von der Steinigungsstrafe.Aber der Prophet hat sie angewendet siehe Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ein muslimischer Mann kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: O Gesandter Allahs, ich beging Unzucht! Da wandte sich der Prophet von ihm ab. Der Mann wiederholte seinen Ausspruch, und der Prophet wandte sich von ihm ab. Er wiederholte aber seinen Ausspruch viermal. Als er aber die Zeugenaussage viermal gegen sich selbst leistete, ließ ihn der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu sich näher kommen und fragte ihn: Bist du geisteskrank? Der Mann sagte: Nein! Der Prophet fragte ihn weiter: Hast du geheiratet? Der Mann erwiderte: Ja! Darauf sagte der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm: Nehmt ihn dann und steinigt ihn! Nummer des Hadith im Sahih Muslim [Nur auf Arabisch]: 3202 und es gibt noch andere Hadithe zu diesem thema. Ich finde das es drauf ankommt ob die Steinigung nach der Sure Nur kam oder nicht.Denn in sure Nur wird ja das mit dem Peitchen gesagt.Dazu gibt es ein hadith : Der Hadith von `Abdullah Ibn Abu Aufa, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Asch-Schaibaniy berichtete: Ich stellte `Abdullah Ibn Abu Aufa folgende Frage: Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, die Steinigungsstrafe angewendet? Er entgegnete: Ja! Ich fragte ihn weiter: War das vor oder nach der Offenbarung der Sure An-Nur (Nr.24)? Er sagte: Ich kann mich nicht erinnern! Nummer des Hadith im Sahih Muslim [Nur auf Arabisch]: 3214 Und weil es unklar ist stüzte ich mich auf den Quran und denke das es ausreicht wenn man die Leute peitscht und nicht steinigt. Aber Allahu Alim Sorry für meine Rechtschreibfehler mfg Typer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Afterlife Geschrieben 2. August 2010 Teilen Geschrieben 2. August 2010 ja klingt logisch .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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