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Lockspitzel der Polizei stiftet zu Terrordrohungen an

Wieder einmal haben deutsche Sicherheitsbehörden offensichtlich verdächtige Personen zu Straftaten angestiftet. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, sagte Rechtsanwalt Christian Kessler, der einen 18-Jährige aus Neunkirchen vertritt. Der junge Mann soll Videos mit Terrordrohungen ins Internet gestellt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt haben sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert.

 

 

http://www.igmg.de/typo3temp/pics/631464d77a.jpg Verwaltungsgebäude des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Foto: BfV)

 

Der junge Mann aus dem Saarland soll von einem V-Mann angestiftet worden sein, in mehreren Videobotschaften Anschläge in Deutschland anzudrohen, in denen die Freilassung von Daniel Schneider gefordert wird, einem Mitglied der sogenannten „Sauerland-Gruppe“, erklärte Kessler. Aus den Ermittlungsakten gehe eindeutig hervor, dass ein V-Mann der Polizei Ende September in einer Moschee Kontakt zu dem 18-Jährigen aufgenommen habe. Es falle auf, dass die Drohvideos erst danach produziert und auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht worden sind. Der V-Mann sei den Akten zufolge sogar in einem der Videos zu sehen, die nach wie vor bei Youtube abzurufen sind, beklagte der Rechtsanwalt.

 

Dass Lockspitzel der Polizei unbescholtene Personen, denen ansonsten kein Verdacht anhängt, zu einer Straftat verleiten, kommt indessen nicht zum ersten Mal vor. Vor einiger Zeit war bekannt geworden, dass ein V-Mann des sächsischen Verfassungsschutzes in Kenntnisnahme und finanzieller Unterstützung der Behörde eine rechtsextreme Kameradschaft gegründet hat, um in der Region Mittweida eine „national befreite Zone“ zu schaffen (wir berichteten). Er habe den Behörden umfangreiche Informationen zu den Aktivitäten der Gruppierung zugeschickt, erklärte der V-Mann später dem Dresdener Landgericht. Darin befänden sich auch Fotos. Als Gegenleistung habe der einstige Polizist Kommunikationssysteme und Geldzahlungen erhalten. Der Verfassungsschutz habe im Hinblick des Strafprozesses, ihm außerdem eindringlich empfohlen, auf richtige Aussagen zu verzichten.

 

In Neu-Ulm habe in einem ähnlichen Fall ein „Hassprediger“, der über Jahre Informant des baden-württembergischen Verfassungsschutzes war, wesentlich zum Verbot eines Multi-Kultur-Haus geführt. Als V-Mann der Innenbehörde habe es in seinem Interesse gelegen, Radikalität zu finden oder zu erfinden, hieß es später in Expertenkreisen.

 

Dabei stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil im Jahre 1999 fest, dass ein unzulässiger Einsatz polizeilicher „V-Personen“ gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Provoziere ein V-Mann eine Straftat ohne vorherigen Verdacht, sei dies ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter. Das heißt, dass die Polizei unbescholtene Personen, denen ansonsten kein Verdacht anhängt, nicht zu einer Straftat verleiten darf. Das Fehlverhalten eines V-Manns, der in der Regel nicht der Polizei angehört, sei dennoch der Polizei und damit dem Staat zuzurechnen. Denn die Polizei habe das Recht und die Pflicht, den V-Mann zu überwachen. (sa)

 

 

IGMG Portal, 16. November 2010

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Auch die aktuelle Panikmache kommt mir sehr seltsam vor. Ein richtiges Hick-Hack, als ob sie sich zwar eine Terrordrohung wünschen aber zur ihrem Leidwesen keiner (Gott sei dank) einen Anschlag verübt. Anscheinend wird da gerade an einem hausgemachten Terror-Anschlag gearbeitet, nur gehen sie etwas dümmer vor als die amerikaner seinerzeit bei den Wolkenkratzern. Man kann ja auch amerikaner als eher zielgerichtete Nation sehen als die Deutschen mit ihrer Tolpatschschigkeit, die Lüge liegt ihnen wohl nicht so gut im Blut. Deswegen wird das ganze immer durchsichter, mittlerweile wird im Ausland mit "angebliche Terrordrohung" Meldungen zitiert.

 

Hier eine weitere Meldung:

Air Berlin verwundert über Test mit Bombenattrappe

 

Die Fluggesellschaft Air Berlin hat sich gestern erstaunt über die Umstände des Bombenattrappentests gezeigt. „Sicherheitstests stehen wir grundsätzlich sehr positiv gegenüber“, sagte eine Sprecherin der Airline der „Frankfurter Rundschau“ (Samstag-Ausgabe). „Aber ein Test in dieser Art ist sehr ungewöhnlich.“

 

So sei für Air Berlin bis gestern völlig unklar gewesen, ob es sich um einen realen Anschlagversuch oder um einen Test gehandelt habe und wer der Urheber des Tests gewesen sei. Die Aktion habe erhebliche Unregelmäßigkeiten im Betrieb der Fluggesellschaft verursacht.

österreichischer Rundfunk, http://www.orf.at

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  • 11 Monate später...

Islamisten-Prozess in München. Richter schonen V-Mann

 

Sie sollen Videos von Selbstmordattentaten und Geisel-Enthauptungen ins Netz gestellt haben: In München stehen acht mutmaßliche islamistische Propagandisten vor Gericht. Möglicherweise könnte sie ein V-Mann dazu angestiftet haben. Der muss aber nicht aussagen.

 

Es ist das erste große Verfahren um mutmaßliche Terrorhelfer im Internet: In München müssen sich derzeit sieben Männer und eine Frau vor dem Staatschutzsenat am Oberlandesgericht als verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, in den Jahren 2006 bis 2008 für Terrororganisationen wie al-Qaida oder Ansar al Islam auf dem deutschsprachigen Ableger der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) Propaganda betrieben zu haben.

 

Am Donnerstag aber nahm der Prozess eine neue Wende: Denn die Bundesanwaltschaft soll dem Gericht verschwiegen haben, dass der Führer der GIMF ein Vertrauensmann des Bundesamts für Verfassungsschutz gewesen sein und in dessen Auftrag gehandelt haben soll. In dieser Funktion habe der V-Mann Irfan P. die Angeklagten zu strafbaren Handlungen "angeschoben", argumentierte deren Verteidigung. Während sich die Mitläufer vor Gericht verantworten müssten, sei das Verfahren gegen P. eingestellt worden. Tatsächlich ist der 22-Jährige derzeit auf freiem Fuß.

Zwar lehnte der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München die Anträge der Verteidigung ab, Irfan P. als Zeugen zu laden. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl kündigte jedoch an, dessen geheimdienstliche Tätigkeit "im Laufe des Verfahrens" näher zu beleuchten. Götzl erklärte weiter, dass eine etwaige Provokation der Straftaten durch den V-Mann kein Verfahrenshindernis wäre. Allerdings würde sich dies auf das mögliche Strafmaß auswirken.

 

 

Bundesanwalt Michael Bruns wies den Vorwurf am Donnerstag zurück: P. habe erst nach seiner Zeit bei der Islamischen Medienfront als V-Mann gearbeitet. Dies habe das Bundesamt für Verfassungsschutz der Bundesanwaltschaft mitgeteilt, so Bruns, anderes sei "nicht bekannt". In welchem konkreten Zeitraum P. als V-Mann eingesetzt war, konnte der Ankläger nicht sagen. Das Gericht stellte diese Frage als "momentan nicht verfahrensrelevant" zurück.

"Möglicherweise fehlgeleitete, junge Leute"

 

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten im Alter von 18 bis 30 Jahren die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. 70 Seiten umfasst die Anklageschrift. Sie listet jeden Videofilm und jede Textpassage auf, die die acht Angeklagten für die "Globale Islamische Medienfront" verbreitet haben sollen. Darunter fallen laut Anklage auch Gräuelvideos von Selbstmordattentaten und Geisel-Enthauptungen. Zudem sollen sie Hetzreden von Osama bin Laden und anderen Terroristenführern im Netz verbreitet und damit um neue Mitglieder für deren Organisationen geworben haben.

Mit dem ersten großen Prozess gegen mutmaßliche Terrorhelfer im Internet will die Bundesanwaltschaft ein Zeichen setzen: "Das Internet hat sich zu einem der wesentlichen Mittel des internationalen Terrorismus entwickelt, um gefährliche Propaganda zu betreiben", so Bundesanwalt Bruns.

Ob sich der massive Vorwurf gegen die Angeklagten letztlich halten lässt, daran bestehen nach dem dritten Tag zumindest Zweifel: Drei Angeklagte waren zur Tatzeit noch Jugendliche, zwei waren Heranwachsende. Sie stammen zum Teil aus problematischen Familien mit Alkoholproblemen und Gewalterfahrung. Einer der Angeklagten ist überdies psychisch krank. Selbst Bundesanwalt Bruns nannte sie "möglicherweise fehlgeleitete junge Leute".

 

 

Süddeutsche, 15.04.2011

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  • 5 Monate später...

V-Mann soll zu Terror-Drohvideos angestiftet haben

 

Der in der vergangenen Woche verhaftete 18-Jährige drohte auf YouTube mit Anschlägen – auf Anregung eines V-Manns, so sein Verteidiger.

 

 

Der vergangene Woche im Saarland festgenommene Terrorverdächtige ist offenbar von einem V-Mann der Polizei zu seinen Taten angestiftet worden. Der Anwalt des Beschuldigten, Christian Kessler, bestätigte einen Bericht des Saarländischen Rundfunks, wonach laut Ermittlungsakten ein V-Mann der Polizei auf seinen Mandanten angesetzt gewesen sei.

 

 

Der V-Mann habe Ende September in einer Moschee in Neunkirchen Kontakt zu dem 18-Jährigen aufgenommen. Es falle auf, dass die Drohvideos erst danach produziert und auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht worden seien. Außerdem handele es sich bei einer zweiten Person, die in einem der drei Videos zu sehen ist, laut Akten um den V-Mann. Damit habe dieser rechtliche Grenzen überschritten, denn V-Männer dürften keine Straftaten begehen oder dazu anstiften, sagte Kessler. Der Anwalt will kommende Woche Haftbeschwerde einreichen.

Die Generalstaatsanwaltschaft des Saarlands will sich zu dem Vorwurf nicht äußern. Generalstaatsanwalt Ralf Dieter Sahm betonte aber am Freitag in Saarbrücken, dass der Einsatz von V-Männern und Informanten bei Ermittlungen gegen radikale Islamisten ein zulässiges Mittel der Strafverfolgung und durch höchstrichterliche Urteile gedeckt sei. Sahm sagte zu dem laufenden Verfahren, dieses sei nicht öffentlich. „Die Staatsanwaltschaft betreibt keine Prozessführung über Medien“, fügte er hinzu.

Auch das saarländische Landeskriminalamtes wollte den Vorwurf nicht kommentieren.

Ein Sondereinsatzkommando der Polizei hatte den jungen Mann aus Kamerun am vergangenen Freitag nach monatelanger Observation in Neunkirchen festgenommen. Zuvor hatte er in Videoclips mit Bombenanschlägen gedroht, falls der inhaftierte islamistische Terrorist Daniel Schneider, ein Mitglied der terroristischen „Sauerland-Gruppe“, nicht freigelassen werde. Die Behörden gehen von einem Einzeltäter ohne Kontakte zu islamistischen Terrorgruppen aus. Der junge Mann sitzt zurzeit in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

Welt, 12.11.2010

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  • 3 Jahre später...

[h=1]Dubiose Machenschaften des Verfassungsschutzes sind nichts Neues[/h]Eren Güvercin 17.11.2011

[h=2]V-Männer des Verfassungsschutzes sind nicht nur in der Neonazi-Szene in zweifelhaften Rollen aufgefallen[/h]Deutschland erlebt momentan einen seiner größten Geheimdienstskandale seiner Geschichte. Die politischen Verantwortlichen sind um Schadensbegrenzung bemüht. Es ist aber fraglich, ob sie das Vertrauen der Bürger in die Institutionen wieder herstellen können. Einige Politiker faseln - wie immer wenn es um Terror geht - von der Vorratsdatenspeicherung und einem NPD-Verbot. Es ist die übliche Pawlowsche Reaktion, die man immer wieder zu hören bekommt, wenn es etwa um den islamistischen Terrorismus geht.

Die Richtung, die die derzeitige Debatte um den Verfassungsschutz nimmt, führt aber an der eigentlichen Problematik vorbei. Schon werden der Öffentlichkeit Bauernopfer in Form einiger zwielichtiger Beamten beim Verfassungsschutz geliefert, deren Fehlverhalten und bedenkliche Gesinnung zu diesem Supergau geführt habe. Das Grundproblem liegt aber woanders.

Denn V-Männer des Verfassungsschutzes spielen nicht nur in der Neonazi-Szene eine dubiose Rolle. Wenn wir uns die spektakulären Fälle "islamistischer Zellen" in den letzten Jahren vergegenwärtigen, spielten V-Männer immer eine besondere Rolle.

[h=3]V-Männer in Islamistenszenen[/h]Der Mentor der Sauerland-Gruppe etwa war ein gewisser Yehia Yousif, der mittlerweile in Saudi-Arabien lebt und eine Schlüsselrolle in der Radikalisierung der Mitglieder dieser Gruppe spielte. Yehia Yousif war zwischen 1995 bis 2002 im Dienste des baden-württembergischen Verfassungsschutzes. Interessant ist, dass bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung von Yehia Yousifs Sohn, Omar Yousif, Unterlagen für die Herstellung des Flüssigsprengstoffs TATP gefunden wurden, mit dem später die Sauerland-Gruppe auf dilettantische Weise experimentiert hatte. Seltsamerweise wurde sowohl gegen Yehia Yousif als auch seinen Sohn kein Auslieferungsantrag gestellt, nachdem sie sich 2004 nach Saudi-Arabien abgesetzt hatten.

Wieso wird in den Mainstream-Medien bisher die Rolle des Hasspredigers Yousif, der gleichzeitig auch Informant des Verfassungsschutzes war, nicht hinterfragt? Yousif hatte entscheidend zum Erstarken salafitischer Gruppen beigetragen. Gleichzeitig war er aber auch Lohnempfänger des Verfassungsschutzes.

[h=3]V-Mann wird vor Gericht geschont[/h]Erst im April diesen Jahres sorgte in einem weiteren Islamisten-Prozess in München ein V-Mann für Aufsehen. Acht mutmaßliche Terrorhelfer wurden beschuldigt, mit Videos von Selbstmordattentaten in Deutschland für den Terror geworben zu haben. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Teil der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) zu sein.

Während des Gerichtsverfahrens kam aber heraus, dass der Anführer dieser Gruppe ein V-Mann des Verfassungsschutzes war. Die Bundesanwaltschaft hatte dies dem Gericht nicht mitgeteilt, obwohl sie davon unterrichtet war.

Der V-Mann Irfan P. habe aktiv die anderen Angeklagten "angeschoben", so die Verteidigung. Die Mitläufer mussten sich vor Gericht verantworten; Irfan P. als Anführer dagegen wurde erst gar nicht angeklagt. Der 22 Jahre alte GIMF-Führer und mutmaßliche V-Mann soll monatlich 2500 bis 3000 Euro bekommen haben, seine Wohnung sei vom Verfassungsschutz bezahlt worden.

Laut dem Bundesanwalt sei P. erst nach seiner Zeit bei der Islamischen Medienfront als V-Mann aktiv gewesen, daher treffe der Vorwurf nicht zu. In welchem konkreten Zeitraum P. als V-Mann eingesetzt war, konnte der Ankläger jedoch nicht sagen. Das Gericht entschied daraufhin, dass diese Frage "momentan nicht verfahrensrelevant" sei. So verschonte man Irfan P. davor, im Zeugenstand Rede und Antwort zu stehen ( Terroristen und Sicherheitsbehörden).

Das sind nur zwei Beispiele aus den letzten Jahren dafür, wie V-Männer eben nicht lediglich Informationen für den Verfassungsschutz sammelten, sondern tragende Rollen einnahmen und aktiv ihren Beitrag zur Radikalisierung von Muslimen leisteten.

Durch eine Vorratsdatenspeicherung und damit einer weiteren Aushöhlung des Rechtsstaates wird man das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat nicht wiedergewinnen. Dafür ist vor allem eins nötig: eine lückenlose Aufarbeitung der dubiosen Machenschaften des Verfassungsschutzes.

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Ein Islamist im Staatsauftrag

Ex-V-Mann des Verfassungsschutzes bricht sein Schweigen

 

Der Verfassungsschutz soll eine Straftat vertuscht und Terror-Unterstützer mit Geld ausgestattet haben. So berichtet ein ehemaliger Islamist und V-Mann deutscher Sicherheitsbehörden. Stern und ZDF berichten über die Vorwürfe gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.

von Elmar Theveßen"Er hat da so eine Art James-Bond-Leben in Aussicht gestellt", so erinnert sich Irfan Peci an den Moment, als der Verfassungsschutz ihn als V-Mann anwarb. "Und das meiste war ja dann auch, wie er es beschrieben hat."

Vor uns sitzt ein 26-Jähriger mit erstaunlich viel Lebenserfahrung zwischen Gut und Böse. Terrorvideos verbreiten – das war für Irfan Peci ein Abenteuer. Das Angebot des Verfassungsschutzes "Islamist im Staatsauftrag"- offenbar auch.

Deutschland-Chef für Al-Kaida-Propaganda

Damals galt Peci als Deutschland-Chef der Globalen Islamischen Medienfront, die im deutschsprachigen Raum mit Terrorbotschaften und Drohvideos im Internet Propaganda für Al-Kaida verbreitete.

 

Der Deutsch-Bosnier saß ab September 2008 wegen Beteiligung an einer Gewalttat und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft, als er im Gefängnis in Nürnberg von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz angesprochen wurde. Offenbar weil er mit den Behörden kooperierte, musste er sich später nicht vor Gericht verantworten.

Stattdessen wurde er zum V-Mann des Nachrichtendienstes und zu einer der wichtigsten und bestbezahlten Quellen in der deutschen Islamistenszene. Der Verfassungsschutz, so Peci, habe ihm eine monatliche Summe gezahlt: "Es fing dann halt so an mit 1.400 Euro, dann waren es zum Schluss fast so 3.000 Euro netto. Aber halt dann dazugerechnet die Miete, 400 Euro." Darüber hinaus seien alle weiteren Kosten bezahlt worden, inklusive teure Hotels und Restaurantbesuche.

"Sonderprämie" für Kontaktnummern

Von Winter 2009 bis Herbst 2010 lieferte der Deutsch-Bosnier Informationen über Terrorverdächtige in Berlin, darunter Mitglieder der sogenannten "Berliner Gruppe" und der "Deutschen Taliban Mujaheddin" (DTM). Für Handynummern und Bilder von Kontaktmännern der Al-Kaida bekam er Sonderprämien. Um ihr Vertrauen zu gewinnen, so Peci, habe er "Extrageld" vom Verfassungsschutz erhalten, das er dann als Spenden weitergab: "Das habe ich dann weitergeleitet an diesen Al-Kaida-Kontaktmann." Er habe sich gefragt, wie sich das miteinander vereinbaren ließ, "einerseits die Bekämpfung" des Terrorismus, "andererseits diese Finanzierung".

 

Die Unterstützung von Terroraktivitäten durch staatliche Gelder wäre ein Rechtsbruch. Nach der sogenannten "Dienstvorschrift für die Beschaffung" des Bundeamtes für Verfassungsschutz müssen sich V-Leute, genau wie die Behörde selbst, an Recht und Gesetz halten.

Straftaten ohne rechtliche Konsequenzen

Im ZDF und im Nachrichtenmagazin stern berichtet der V-Mann auch, dass er im Sommer 2010 gemeinsam mit Freunden aus der Islamistenszene im Berliner Bahnhof Friedrichstraße einen US-Soldaten zusammenschlug und verletzte.

Die Täter konnten entkommen. Peci's V-Mann-Führer vom Verfassungsschutz sei "nicht erfreut" gewesen, habe aber dafür gesorgt, dass die Straftat ungesühnt blieb, um die Tarnung des V-Manns nicht zu gefährden: "Dann hat er schließlich gesagt: 'Ja, das haben wir schon mit der Polizei geklärt. Da haben wir uns unterhalten. Da kommt nichts mehr. Das wird nicht weiter verfolgt.'"Stellungn. Generalbundesanwalt DKdihraAAAA=Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte die Vorwürfe zunächst nicht kommentieren. Zu operativen Maßnahmen gebe man grundsätzlich keine Auskunft. Am Abend dementierte der Verfassungsschutz gegenüber dem ZDF die Vorwürfe der Strafvereitelung und der indirekten Terrorfinanzierung. Der Generalbundesanwalt (GBA) bestätigt, dass der Bundesanwaltschaft die Tätigkeit Peci's als V-Mann bekannt war und dies auch im Verfahren gegen die sogenannten "Deutsche Taliban Mujaheddin" erörtert wurde. Zu der eigentlichen Tätigkeit als V-Mann verweist der GBA auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Kein Akteneintrag bei Berliner Polizei

Nach Recherchen des stern gab es am 2. Juli 2010 im Bahnhof Friedrichstraße eine Gewalttat, die zu Pecis Schilderung passt. In den Akten der Bundespolizei, die formal zuständig ist, gibt es eine entsprechende Vorgangsnummer – genau diese Nummer ist jedoch bei der Berliner Polizei nicht auffindbar. Sie hatte die Ermittlungen zeitnah übernommen. Sollten Informationen auf Druck entfernt worden sein, hätte sich der Verfassungsschutz der Strafvereitelung schuldig gemacht.

Offenbar wusste die Sicherheitsbehörde auch nicht, dass ihr V-Mann im Frühjahr 2010 an einem Waffentraining in einem salafistischen Terrorcamp in Bosnien teilnahm. "Der Höhepunkt", so Peci, "war dann diese Übung mit der Kalaschnikow - halt die Terroristenwaffe schlechthin". Auch wenn die Ausbildung in einem Terrorcamp damals nicht explizit unter Strafe stand, zeigt der Vorfall, dass ein V-Mann offenbar trotz staatlicher Führung weiter terroristische Aktivitäten entfalten könnte.

Peci als V-Mann enttarnt

Irfan Peci wurde im Februar 1989 in Bosnien geboren. Er kam 1991 mit seiner Familie nach Deutschland und wurde später deutscher Staatsbürger. Im Zuge des Prozesses gegen seine Kameraden bei der Propaganda-Plattform "GIMF" und wegen des Verfahrens gegen die sogenannte "Berliner Gruppe" wurde der V-Mann enttarnt. Danach sorgte zunächst das Bundeskriminalamt für seinen Schutz, später konnte Peci im Betreuungsprogramm des Verfassungsschutzes für ehemalige V-Leute seinen Schulabschluss nachholen.

Peci will nun, wie er sagt, vor dem Islamismus warnen und sich am Kampf gegen die Radikalisierung junger Muslime in Deutschland beteiligen. Deshalb redet er mit den Medien und hat ein Buch über sein Leben geschrieben. Es ist eine Geschichte an der Grenze zwischen Gut und Böse, als Handlanger einer menschenverachtenden und gewaltverherrlichenden Ideologie und als risikobereiter Agent im Staatsauftrag. Wie gesagt, ein Leben als eine Art James Bond.

 

 

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  • 7 Jahre später...

[h=1]Bundesanwaltschaft ermitteltVerfassungsschützer soll V-Mann Geld für Al-Qaida gegeben haben[/h]Sonntag, 14.02.2016, 12:01

 

Einem Zeitungsbericht zufolge ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wegen des Verdachts der Unterstützung einer Terrororganisation. Es sollen über einen V-Mann in der Islamisten-Szene Gelder an Al-Qaida geflossen sein.

 

Die Bundesanwaltschaft ermittelt einem Zeitungsbericht zufolge gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung. Der Nachrichtendienst soll einem V-Mann in der Islamisten-Szene im Jahr 2010 Geld für Al-Qaida zugesteckt haben, berichtete die"Berliner Morgenpost"unter Berufung auf die Bundesanwaltschaft.

 

Das von Amts wegen eingeleitete Ermittlungsverfahren richtet sich der Zeitung zufolge "gegen einen namentlich bekannten und weitere namentlich nicht bekannte Mitarbeiter". Die Unterstützung einer Terrororganisation kann laut Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

[h=2]Führungsoffizier soll gewusst haben, dass das Geld für Al-Qaida war[/h]Die Ermittlungen gehen dem Bericht zufolge auf Schilderungen des aus der Islamisten-Szene ausgestiegenen einstigen V-Mannes Irfan Peci zurück. In seinem Buch "Der Dschihadist", das im vergangenen Sommer erschien, schreibt Peci, dass er mit einer Spende von 500 Euro das Vertrauen einer wichtigen Führungsfigur derBerlinerIslamisten-Szene erlangen sollte. Sein Führungsoffizier beim BfV habe gewusst, dass das Geld für Al-Qaida bestimmt war.

 

Der hauptamtliche Mitarbeiter des BfV habe der Übermittlung nach einer Prüfung der hausinternen Juristen der Behörde dennoch zugestimmt. Das Geld habe das BfV eigens dafür bereitgestellt. Bereits zuvor soll Peci mit dem Wissen des BfV einem Verbindungsmann der Terrorgruppe Deutsche Taliban Mudschaheddin 300 Euro gegeben haben. Das Geld nahm er laut eigener Aussage aus der regulären Bezahlung, die das BfV ihm für seine Dienste angeblich regelmäßig zukommen ließ.

 

 

[h=2]Ströbele fordert lückenlose Aufklärung "ohne Rücksicht auf die Person und Institution"[/h]Das BfV hatte die Tätigkeit Pecis als V-Mann schon 2010 im Rahmen einer Gerichtsverhandlung offen gelegt. Zum Vorwurf der Geldübergabe an das Terrornetzwerk Al-Qaida wollte das Amt gegenüber der "Morgenpost" keine Stellung nehmen. Die Bundesregierung hatte die Vorwürfe schon zuvor zurückgewiesen.

 

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele forderte, die Bundesanwaltschaft müsse die Vorwürfe "ohne Rücksicht auf die Person und Institution konsequent verfolgen und nicht nur pro forma". Es sei "unerträglich, wenn terroristische Vereinigungen ihre Tätigkeit über den Verfassungsschutz und seine V-Person auch mit deutschen Steuergeldern finanzieren", zitiert ihn die "Berliner Morgenpost".

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[h=1]Oberlandesgericht StuttgartTerrorverdächtiger als V-Mann[/h]Stand: 21.04.2016 16:28 Uhr

 

 

Als Terrorverdächtiger steht er vor Gericht: Nusran B. soll die Ausrüstung für die Organisation "Ahrar al Sham" besorgt haben. Jetzt wurde bekannt, dass er eine "Vertrauensperson" der Polizei ist und dass das LKA in Stuttgart schon lange von den Geschäften wusste.

Von Holger Schmidt, SWR, ARD-Terrorismusexperte

Seit Dezember 2015 sitzt Nuran B. in Stuttgart-Stammheim als Angeklagter vor Gericht. 20 Verhandlungstage lang hat er sich angehört, welche Rolle er bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für "Ahrar al Sham" (Freie Männer Syriens) gespielt haben soll. Eine Organisation, die in Deutschland als terroristische Vereinigung gilt, auch wenn sie in Genf Verhandlungspartner bei den Syrien-Gespräche ist.

[h=2]Der Staatsschutz hat nun ein Problem[/h]Was Nuran B. in all den Tagen vor Gericht nicht gesagt hat: Dass er eine so genannte "Vertrauensperson" der Polizei in Baden-Württemberg ist und schon lange vor seiner Festnahme mit Beamten über die Verkäufe gesprochen hat, die ihm nun vorgeworfen werden. Der Staatsschutzprozess hat nun ein Problem. An Nuran B. liegt das nicht.

Er hat bereits am Morgen des 24. Oktobers 2014, als das Bundeskriminalamt (BKA) in den frühen Morgenstunden seine Wohnung durchsuchte, die Beamten angesprochen: Alles sei ein Missverständnis und es gebe da jemand, der es erklären könne. Wenn man ihn nur telefonieren lasse.

Ein BKA-Beamter übernahm das selbst, rief die Nummer an, die Nuran B. ihm sagte - und sprach kurz darauf mit einem Kollegen der Landespolizei Baden-Württemberg: Ja, man kenne Nuran B. und arbeite mit ihm. Soweit ist der Vorgang in den Akten dokumentiert, die alle Prozessbeteiligten seit der Anklageerhebung kennen.

[h=2]Nusran B. interessiert an "Boden-Luftraketen"[/h]Doch wie ausführlich Nuran B. mit den Polizisten seines Vertrauens plauderte, wird erst jetzt deutlich. Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Verhandlungstag einen Vermerk aus dem LKA in Stuttgart verteilt. Er liegt dem SWR vor und beschreibt auf vier Seiten, wie und worüber man mit Nuran B. gesprochen hat.

Es wird deutlich, dass das LKA seit mindestens März 2014 von den Verkaufsaktivitäten seiner Vertrauensperson wusste - also schon sieben Monate vor seiner Festnahme. Dabei ging es nicht nur um Uniformteile wie nun vor Gericht. Sogar von Interesse an "Boden-Luft-Raketen" berichtete der Spitzel den Beamten.

Im April 2014, ein halbes Jahr vor der Festnahme, traf sich das LKA Baden-Württemberg wieder mit Nuran B. und warnte ihn laut Vermerk eindringlich: Ein Verkauf gewisser Gegenstände sei strafbar und könne seine "mühsam aufgebaute" Existenz zerstören.

[h=2]Platzt der Prozess?[/h]Haben Bundeskriminalamt und Generalbundesanwalt von all dem nichts gewusst? Als die Bundesermittler im Oktober 2014 bei Nuran B. in der Wohnung stehen, sind sie offenbar überrascht über die Offenbarung ihres Verdächtigen. Doch in Sicherheitskreisen hört man, auf "anderer Ebene" sei "immer" klar gewesen, dass Nuran B. eine Vertrauensperson sei, allerdings in ganz anderen Zusammenhängen, nicht im Bereich Staatsschutz. Die Verteidiger der anderen drei Angeklagten wussten es nicht - und sind nun empört.

 

Mehrere Aussetzungsanträge beschäftigen seit heute den Staatsschutzsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts. Die Anwälte argumentieren: Das Verfahren sei nicht fair geführt worden, die anderen Angeklagten seien getäuscht worden und hätten sich gänzlich anders verhalten, wenn sie die Sachlage gekannt hätten. Offenbar ist die ganze Geschichte ans Licht gekommen, weil Nuran B. sich selbst Vorteile davon versprochen hat, wenn bekannt wird, dass er Vertrauensperson gewesen ist. Die Rechnung könnte aufgehen, falls der Prozess nun deswegen platzt. Er ist jedenfalls in schwere See geraten.

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