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Ausländische Abschlüsse werden besser anerkannt

 

Das Bundeskabinett hat am 23.03.2011 den Entwurf des Gesetzes zur

Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

(Anerkennungsgesetz) verabschiedet. Zuwanderern, die im Ausland einen Beruf

erlernt haben, wird es damit erheblich leichter gemacht, in Deutschland

eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung auszuüben. Schätzungen

zufolge könnten rund 300.000 Menschen, die bereits hier leben, von dem

Gesetz profitieren. Darüber hinaus wird Deutschland für qualifizierte

Zuwanderer attraktiver.

 

"Das Gesetz ein überfälliges Zeichen, dass wir die Qualifikationen anderer

respektieren. Es wird zum Abbau von Hochnäsigkeit führen", sagte Annette

Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Wir bieten

Zuwanderern die Chance, ihren erlernten Beruf auszuüben und damit die

Existenzgrundlage für sich und ihre Familien zu sichern. Über die stärkere

Integration in den Arbeitsmarkt leisten wir damit einen wichtigen Beitrag

zur Integration insgesamt." Mit dem Anerkennungsgesetz reagiert die

Bundesregierung auch auf den Fachkräftemangel, der sich in vielen Bereichen

abzeichnet oder schon eingetreten ist. "Wir stehen in einem weltweiten

Wettbewerb um die besten Köpfe", so Schavan. "Darum müssen wir das

Potential all derer, die bei uns leben, optimal nutzen."

 

Bisher haben nur wenige Menschen, die mit beruflichen Qualifikationen nach

Deutschland kommen, die Möglichkeit, diese bewerten zu lassen. Das Gesetz

weitet diese Möglichkeit deutlich aus: So soll es für die rund 350 nicht

reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im Berufsbildungsgesetz und im

Handwerk) künftig einen Rechtsanspruch auf Bewertung geben. Die

Staatsangehörigkeit der Antragsteller soll bei der Bewertung der Abschlüsse

künftig keine Rolle mehr spielen. Bisher ist bei einer ganzen Reihe von

reglementierten Berufen, zum Beispiel bei Ärzten, die Zulassung an die

deutsche Staatsangehörigkeit bzw. diejenige eines EU-Landes geknüpft. In

Zukunft wird nur noch die berufliche Qualifikation ausschlaggebend sein,

die der Zuwanderer mitbringt.

 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Entscheidung, ob ein Abschluss

anerkannt werden kann, innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller

erforderlichen Unterlagen erfolgen muss. Wird im Verfahren keine

Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikationen festgestellt, werden die

vorhandenen sowie die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur

deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Dies sind wichtige Informationen

für potenzielle Arbeitgeber, und sie eröffnen dem Zuwanderer die

Möglichkeit, sich entsprechend weiter zu qualifizieren.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird eine bundesweit einheitliche

Telefon-Hotline freigeschaltet, über die sich Antragsteller informieren

können. Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, werden die bestehenden

Strukturen zur Bewertung von Auslandsqualifikationen genutzt: Die bereits

jetzt für die Anerkennungsverfahren von EU-Bürgern und Spätaussiedlern

zuständigen Kammern und Behörden werden also auch die Verfahren nach dem

neuen Gesetz umsetzen.

 

Federführend für das Gesetz ist das Bundesministerium für Bildung und

Forschung. Am Entwurf beteiligt sind acht weitere, für berufliche

Fachgesetze zuständige Ressorts: das Bundesgesundheitsministerium

(Gesundheitsberufe), das Bundeswirtschaftsministerium (u.a. Handwerks- und

Gewerbeordnung), das Bundesinnenministerium (Laufbahnrecht), das

Bundesjustizministerium (Justizberufe), das

Bundeslandwirtschaftsministerium (u.a. Tierärzte), das

Bundesverkehrsministerium (u.a. Fahrlehrer); das Bundesfinanzministerium

(Steuerberater) und das Bundesfamilienministerium (Altenpfleger).

 

Der Gesetzesentwurf wird im nächsten Schritt im Bundesrat beraten und kommt

anschließend in den Bundestag. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf Berufe,

für deren Regelung der Bund zuständig ist. Für den Vollzug sind die Länder

zuständig. Die Bundesländer sind deshalb aufgefordert, ihren Behörden

einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben. In Bezug auf die

landesrechtlich geregelten Berufe - zum Beispiel Lehrer, oder Ingenieure -

planen die Länder Regelungen nach dem Muster des Bundesgesetzes.

 

 

Das Anerkennungsgesetz erhalten Sie auf der Webseite des BMBF unter:

http://www.bmbf.de/de/15644.php

 

oder direkt unter: http://www.bmbf.de/pubRD/anerkennungsgesetz.pdf

 

Quelle: Pressemitteilung 037/2011 des BMBF vom 23.03.2011

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