Webmaster Geschrieben 28. Juli 2011 Teilen Geschrieben 28. Juli 2011 "Kinder aus Familien, die ohne Aufenthaltstitel oder Duldung und ohne Kenntnis der Behörden in Deutschland leben, können ab sofort leichter Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, kinder- und jugendtherapeutischen Einrichtungen und solche der Jugendhilfe besuchen. Der Bundestag beschloss am 8.Juli.2011, Schulen und andere Erziehungseinrichtungen von der bisher uneingeschränkt geltenden aufenthaltsrechtlichen Meldepflichten gegenüber Ausländerbehörden zu entbinden. Somit müssen Familien, die sich in Deutschland illegal aufhalten, nicht fürchten, dass sie durch den Schulbesuch der Kinder entdeckt werden. Ihr Anspruch auf Bildung kann besser gewährleistet werden und Lehrer müssen sich zukünftig nicht fragen, ob sie einem Kind Schulbildung ermöglichen oder dem Gesetz genügen sollten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte den Beschluss in der Süddeutschen Zeitung einen „Durchbruch für die Kinder“." BMJ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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