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  • 1 Monat später...

sa, liebes Forum.

es gibt einige Themen, bezüglich Mahram und Namahram, die nicht unbedingt allen Muslimen bekannt sind.

Um auch zu zeigen, wieviel unsere pornografisierte Gesellschaft an islamischen Familien kaputt macht, wenn man sich dem hingibt, hier einige Inhalte kurz und Kompakt:

(Quelle: Helal ve Haram von Hasip Atasoy. Die Inhalte sind für die hanefitische Rechtschule)

 

MAHRAM - NAMAHRAM

 

Als Mahram bezeichnet man Personen, die man auf ewig nicht ehelichen darf. Frauen die man nur vorübergehend nicht ehelichen darf, wie die Schwägerinnen (Schwester der Frau),gelten nicht als Mahram.

Als Namahram bezeichnet man Personen die man ehelichen darf.

 

 

Verbote bezüglich des Namahram

 

Für Männer sind die Verbote bezüglich des Namahram folgende:

 

a) Anfassen,berühren, Begrüßung mit Handschlag.

 

b) Alleine in ein einem Raum aufhalten.

 

c) Zusammen verreisen.

 

d) Die Körperstellen außer Gesicht und Hände ansehen.

 

Wenn die Frau aber mahram ist, dann sind die ersten drei Punkte erlaubt under darf der Frau auf die Körperstellen, außer Rücken, Bauch, von Nabel bis zuden Knien, sehen.

 

 

 

Musahere

 

Als Musahere bezeichnet man die Verwandtschaft, diedurch die Ehe entsteht.

 

 

 

Hürmet-i Musahere

 

Hürmet-i Musahere ist das Eheverbot, gegenüber derVerwandtschaft, die durch die Eheschließung entsteht.(148)

 

Beispiel: Wenn Jemand eine Frau heiratet, so wird die Tochter und die Mutter der Frau für ihn haram.

 

 

(148) Hindiyye, 1/274.

 

 

Hürmet-i Musahere außerhalb der Ehe

 

Hürmet-i Musahere außerhalb der Ehe entsteht durch einender drei Handlungen:

 

a) Zina/Unzuchtmit einer Frau (außereheliches Geschlechtsverkehr)

 

b) EineFrau mit Begierde/Wollust berühren.

 

c) EinerFrau mit Begierde/Wollust in das Geschlechtsorgan sehen.(149)

Nach einer Meinung entsteht durch die drei Handlungen das Verbot einer Ehe aber esentsteht kein Mahram-Zustand.(150)

(Nach Schafii-Gelehrten gibt es außerhalb der Ehe keine Hürmet-i Muhasere. Nur wenn Jemand denkt, dass es sich dabei umseine eigene Ehefrau handelt und hat Geschlechtsverkehr mit einer anderen Frau,so entsteht nur ein „Tahrim (Verbot)“)(151)

 

(151) Mit Tahrim meint man, dass die Tochter und die Mutter der besagten Frau, für

den Mann für immer haram sind; nicht geehelicht werden dürfen. Aber das

bedeutet nicht, dass daraus ein Mahram-Zustand entsteht.

 

Damit durch das Berühren mit Begierde/WollustHürmet-i Musahere entstehen kann, müssen diese drei Voraussetzungen gegeben sein:

 

a) Dieberührte Person, muss in einem Alter sein, in dem man sexuelle Lust empfindet.

 

b) DerJenigen der berührt, muss eine sexuelle Erregung erlebt haben.

c) Bei dem Jenigen, der berührt, darf kein Ejakulat ausgetreten sein.

 

 

 

(149) Mecmau´l-Enhur, 1/326.

(150) Bahru´r-Raik, 8/220.

 

 

 

Wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind, entstehtd urch das wollüstige Anblicken Hürmet-i Musahere.

 

Durch die wollüstige Berührung der Frau oder ihr wollüstiges Anblicken eines männlichen Geschlechtsorgans, entsteht ebenfalls Hürmet- i Musahere.

 

 

 

Wann die Ehefrau ihrem Mann auf ewig haram wird

 

Wenn eines dieser Umstände gegeben ist, wird die eigene Ehefrau für den Mann auf ewig haram:

 

a) Wenn der Schwiegervater mit Wollust (sexuelle Begierde) seine Schwiegertochter berührt, wird sie für deinen Sohn auf ewig haram.

 

b) Wenn der Schwiegersohn seine Schwiegermutter mit Wollust berührt, wird seine Frau für ihn auf ewig haram.

 

c) Wenn Jemand mit Wollust seine Stieftochter berührt, wird die Ehefrau (Mutter desMädchens) für diesen Mann auf ewig haram.

 

d) Wenn Jemand seine Stiefmutter mit Wollust berührt, wird sie für seinen Vater auf ewig haram.

 

Wenn die oben genannten Handlungen in umgekehrter Form stattfinden, dann wird der Mann für seine Frau auf ewig haram.

Bearbeitet von Serbederan-19
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(ich dachte der zweite teil könnte euch auch interessieren.

vorsichtig und aufmerksam lesen, da etwas kompliziert)

 

 

Frauen,deren Ehelichen auf ewig haram ist

 

 

 

a) Frauen, die von ihrer Abstammung her haram sind

 

Frauen, deren Ehelichen, wegen ihrer Abstammung auf ewig haram sind, sind sieben:

 

1) Mütter:Genauso wie es einem Mann die eigene Mutter (als Ehefrau) haram ist, so ist auch die Mutter der eigenen Mutter und die des Vaters haram (Großmütter).

 

2) Töchter:Genauso wie es einem Mann die eigene Tochter haram ist, so ist die Tochter der eigenen Tochter und die des Sohnes (Enkelinnen) haram.

 

3) Schwestern:Sowie die leiblichen Schwestern haram sind, sind auch Halbschwestern, egal ob mütterlicher- oder väterlicherseits, haram.

 

4) Tanten(Schwestern des Vaters): Einem Mann sind die leiblichen Schwestern seinesVaters genauso haram wie die Halbschwestern des Vaters, egal ob väterlicher-oder mütterlicherseits. Das gilt nicht nur für die Tanten (väterlicherseits) des Vaters und die des Großvaters, sondern auch für die Tanten (väterlicherseits) der Mutter und der Großmutter.

 

5) Tanten(mütterlicherseits): Einem Mann sind die leiblichen Schwestern seiner Mutter genauso haram wie die Halbschwestern der Mutter, egal ob väterlicher- oder mütterlicherseits. Das gilt auch für die Tanten (mütterlicherseits) des Vaters und der Mutter.

 

6) DieTöchter des Bruders

Einem Mann sind nicht nur die Töchter des leiblichen Bruders haram, sondern auch die Töchter des Halbbruders, egal ob väterlicher oder mütterlicherseits.

 

7) DieTöchter der Schwester:

Einem Mann sind nicht nur die Töchter der leiblichen Schwester haram, sondern auch die Töchter der Halbschwester, egal ob väterlicher oder mütterlicherseits.

 

 

 

b) Haram-Frauen wegen angeheirateter Verwandtschaft

 

Frauen, die wegen angeheirateter Verwandtschaft nicht geehelicht werden dürfen sind vier:

 

1) Schwiegermütter:Genauso wie es einem Mann die Mutter der eigenen Frau haram ist, so sind auch die Mutter der (eigenen) Mutter und die Mutter des Vaters haram.

 

2) Stieftöchter:Wenn ein Mann eine sexuelle Beziehung zu einer Frau gehabt hat, so werden dieTöchter aus den früheren Beziehungen der Frau und die Töchter der Stiefsöhne auch haram.

 

3) Schwiegertöchter:Einem Mann sind sowohl die Frau des eigenen Sohnes als auch die Schwiegertochter des eigenen Sohnes und die Schwiegertochter der eigenen Tochter haram.

 

 

Aber die Frau des Stiefsohnes ist nicht haram.!!

 

4) Stiefmütter:Einem Mann ist die Ehefrau des Vaters (Stiefmutter) haram und auch die Frau des Großvaters (Stiefgroßmutter) ist haram.

 

 

 

c) Frauen,die haram werden durch die „Milchverwandtschaft“*

 

Frauen die wegen ihrer Abstammung und Frauen die wegen der angeheiratetenVerwandtschaft haram sind, sind auch wegen der Milchverwandtschaft haram. Denn einem Mann sind Mütter, Töchter, Schwestern, Tanten (väterlicherseits undmütterlicherseits) und Nichten, nicht nur wegen ihrer Abstammung haram sondern auch wegen der Milchverwandtschaft. Genauso wie aus angeheirateten Gründen die Schwiegermütter haram sind, so sind auch Milch-Schwiegermütter,Milch-Stieftöchter, Milch-Schwiegertöchter, Milch- Stiefmütter haram.

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