afg Geschrieben 16. September 2011 Teilen Geschrieben 16. September 2011 Im Koran steht (es geht über die scheidung): ...Und ihre ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben. Und ihnen (den Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. >> Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Was soll das denn jetz bedeuten 'die Männer stehen eine Stufe über ihnen' ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 16. September 2011 Teilen Geschrieben 16. September 2011 Bitte Ayetnummer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afg Geschrieben 16. September 2011 Autor Teilen Geschrieben 16. September 2011 al-baqara vers 227-228 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
61Trabzonlu Geschrieben 16. September 2011 Teilen Geschrieben 16. September 2011 Um genau zu sein: "Doch wenn sie den festen Entschluss zur Scheidung gefasst haben, dann ist Alláh wahrlich Allhörend, Allwissend. (2:227) Geschiedene Frauen sollen selbst drei Perioden abwarten, und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verbergen, was Alláh in ihrer Gebärmutter erschaffen hat, wenn sie an Alláh un den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben vorrangig das Anrecht, sie dann zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben. Und ihnen (den Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer zur gültigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Alláh ist Allmächtig, Allweise. (2:228) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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