61Trabzonlu Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 Selamun aleykum liebe Geschwister, ich hab eine Frage. Wenn man Ghusl macht, und dabei die Nase blutet, und man sich trotzdem abtrocknet, ist das Ghusl dann gültig? Also, es gibt ja zwei Arten - erstens, dass man mit dem Ghusl gereinigt ist von irgendwas, zum Beispiel der Istimna und zweitens, dass man mit dem Ghusl beten kann so lange man es "verscheucht", durch Methangas usw. (hoffe ihr wisst was ich meine ) ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sunnit Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 (bearbeitet) 'aleykumselâm, Wenn die Nase viel blutet, dann ist die rituelle Gebetswaschung ungültig. Jedoch frag ich mich jetzt,. nach dem ich deine Frage gelesen habe, wie groß muss die Blutmenge sein, damit die rituelle GW ungültig wird. Gibt es ein Maß dafür oder nicht. Wie ich mich erinnern kann, gibt es eine bestimmte Menge, wann die W. ungültig wird. Aus der hanaf. Schule. Gut, jedoch bezogen auf Gusl (Ganzkörperwaschung rituelle) ist es anders zu behandeln.Die rituelle Ganzkörperwaschung ist nicht fürs Gebet gedacht, sondern damit man sich von der Unreinheit innerlich wie äußerlich säubert. Ist ne gute Frage von dir. Was ist wenn es während der Körperwaschung die Nase anfängt zu bluten. Das interessiert mich jetzt auch. Ich habe jedoch gehört von Wissenden, dass mit dem Gusl das Gebet verrichtet werden kann. Vielleicht weiss es jemand im Forum. LG Bearbeitet 9. Januar 2012 von Sunnit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aciz kul Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 es geht doch hier um die ganzkörperwaschung und nicht um die gebetswaschung. es ist doch bekannt wann die ganzkörperwaschung "erlischt", also nicht beim bluten.... oder hab ich deine frage falsch verstanden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sunnit Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 Ich habe gerade erfahren, dass man abwarten muss bis die Nasenblutung aufhört oder man wiederholt den Gusl nach dem die Blutung aufgehört hat. Der Gusl mit Blutung ist nach dieser Aussage nicht akzeptabel. Dies gilt für die hanaf. Schule. LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
61Trabzonlu Geschrieben 9. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 Ich habe gerade erfahren, dass man abwarten muss bis die Nasenblutung aufhört oder man wiederholt den Gusl nach dem die Blutung aufgehört hat. Der Gusl mit Blutung ist nach dieser Aussage nicht akzeptabel. Dies gilt für die hanaf. Schule. LG Vielen Dank Akhi. Was ist, wenn die Nase nur innerlich blutet, also, man nur den Eisengeschmack spürt, doch das Blut nicht heraustritt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sunnit Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 (bearbeitet) Trabzonlu, ALLAH seni sevdigi kullarindan, fehmi acik olanlardan eylesin. Du stellst sehr gute Fragen. Gott möge dich von denVerstehenden und den Frommen mit den Frommen werden lassen. LG Bearbeitet 9. Januar 2012 von Sunnit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
61Trabzonlu Geschrieben 9. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 es geht doch hier um die ganzkörperwaschung und nicht um die gebetswaschung. es ist doch bekannt wann die ganzkörperwaschung "erlischt", also nicht beim bluten.... oder hab ich deine frage falsch verstanden? Bruder. Die Ganzkörperwaschung ist dafür da, um sich von Unreinheiten zu säubern. Man kann mit ihr auch das Gebet verrichten, Koran lesen etc. Ist wie die Gebetswaschung, nur sie hat mehr sevap, weil man den ganzen Körper wäscht, und nicht nur bestimmte Teile, so mein Hoca. Wenn man, sagen wir mal auf Toilette geht, dann erlischt die normale Gebetswaschung und die Ghusl-Gebetswaschung, verstehst du? Nachdem du uriniert hast, ist dein Ghusl zur hälfte sozusagen weg, weil du damit nicht mehr beten kannst, außer, du machst die Gebetswaschung. Aber, damit kannst du in die Moschee und bis somit rein. Verstehst du jetzt? Der Ghusl hat 2 "Sachen"; 1. Von den Unreinheiten sauber sein, bis man sich wieder beschmutzt (dann ist wieder die Ganzkörperwaschung nötig) 2. Man kann damit beten, bis man etwas tut, was es erlischen lässt, zum Beispiel bluten etc. (dann ist nur die normale Gebetswaschung nötig) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
61Trabzonlu Geschrieben 9. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 Trabzonlu, ALLAH seni sevdigi kullarindan, fehmi acik olanlardan eylesin. Du stellst sehr gute Fragen. Gott möge dich von denVerstehenden und den Frommen mit den Frommen werden lassen. LG Amen Bruder, uns alle inschAllah! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 wenn du WÄHREND des Ghusl geblutet hast, musst du es natürlich wiederholen. Danach ist kein Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
61Trabzonlu Geschrieben 9. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 wenn du WÄHREND des Ghusl geblutet hast, musst du es natürlich wiederholen. Danach ist kein Problem. Also, als ich in der Dusche war, und meine Nase gespült habe, dann hab ich diesen komischen Eisengeschmack gespürt, ich habe zwar vermutet, dass es Blut sein kann, aber es kam nicht heraus. (?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 9. Januar 2012 Teilen Geschrieben 9. Januar 2012 Es kam nicht einmal heraus? Dann mach dir keine Gedanken darüber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
61Trabzonlu Geschrieben 10. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 10. Januar 2012 Es kam nicht einmal heraus? Dann mach dir keine Gedanken darüber. Da ich Ihre Nachricht nicht sehen konnte Bruder Webmaster, habe ich vorsichtshalber noch einmal Ghusl gemacht. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sunnit Geschrieben 12. Januar 2012 Teilen Geschrieben 12. Januar 2012 Bismillāhi r-Raḥmāni r-Raḥīm Die rituelle Ganzwaschung gemäß Ḥanafī Die rituelle Ganzwaschung (Ghusl): Pflicht (farḍ) Handlungen: Die obligatorischen Handlungen des reinigenden Bades sind: (1) das Ausspülen des Mundes (2) der Nase, und (3) das Waschen des gesamten Körpers einschließlich der Möglichkeit, ihn ohne übermäßige Beschwernis zu waschen. Für eine Frau ist es nicht notwendig ihre geflochtenen Haare zu lösen, wenn das Wasser die Wurzel ihrer Haare erreicht (und es ist nicht notwendig, dass das Wasser alles von ihrem geflochtenen Haar erreicht.) Es ist notwendig für einen Mann, welcher Zöpfe (geflochtenes Haar) hat, sie aufzumachen (um sicherzustellen, dass das Wasser jedes einzelne Haar erreicht.) Bestätigte Sunnah-Handlungen (sunnah al-muakkadah) Dessen bestätigte Sunan sind: (1) Damit zu beginnen, Bismillah (Im Namen Allahs) vor der Aufdeckung der Nacktheit (ʿawrah) zu sagen, und die Absicht (wie bei der Gebetswaschung) zu fassen. (2) Damit zu beginnen, die Hände, die Schamteile und jegliche Unreinheiten (Najāsa) zu waschen, die sich auf dem Körper befinden können. (3) Anschließend wäscht man beide Schamteile (vorne und hinten), auch wenn sie frei von Unreinheiten sind. (4) Dann führt man die Waschung (Gebetswaschung) durch. (5) Weiteres schüttet man Wasser drei Mal auf den Körper, sicherstellend, dass der gesamte Körper jedes Mal gewaschen wird. (6) Man beginnt mit dem Kopf, dann die rechte Schulter, dann die linke, und dann den Rest des Körpers. Man reibt bereits bei der ersten Waschung. (7) Die Körperteile sollten nacheinander gewaschen werden (ohne übermäßige Pausen). Im Gegensatz zu der Gebetswaschung ist es gültig einen Körperteil mit dem Wasser zu waschen, welches bereits für das Waschen eines anderen Körperteils verwendet wurde, solange es in der Menge ist, das es tröpfelt. Wenn man sich in fließendem Wasser untertauchen lässt, oder sich in einem großen Körper von stillem Wasser bewegt, wird es so betrachtet, dass alle Sunan-Taten durchgeführt wurden. Richtiges Benehmen und verpönte Handlungen: Die richtige Benehmen (adab) sind: Dieselben Benehmen und Verhaltensweisen wie bei der normalen Waschung, außer, dass man sich nicht gen Qibla richtet. Die verpönten Handlungen in der normalen Gebetswaschung sind dieselben wie die der Ganzwaschung. Was die rituelle Ganzwaschung erforderlich macht: Ghusl ist bedingt und notwendig nach: (1) der Ejakulation (2) dem Geschlechtsverkehr (3) der Menstruation (4) dem Wochenbett [Turmurtaschi, Tanwir al-Absar ; Schurunbulali, Maraqi al-Falah; ʿAla al-Din ibn ʿAbidin, Hadiyya] Scheich Faraz Rabbani http://madrasah.de/leseecke/rechtsthemen/%e1%b8%a5anafi/die-rituelle-ganzwaschung-nach-hanafi/ [/url] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
61Trabzonlu Geschrieben 14. Januar 2012 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2012 Bismillāhi r-Raḥmāni r-Raḥīm Die rituelle Ganzwaschung gemäß Ḥanafī Die rituelle Ganzwaschung (Ghusl): Pflicht (farḍ) Handlungen: Die obligatorischen Handlungen des reinigenden Bades sind: (1) das Ausspülen des Mundes (2) der Nase, und (3) das Waschen des gesamten Körpers einschließlich der Möglichkeit, ihn ohne übermäßige Beschwernis zu waschen. Für eine Frau ist es nicht notwendig ihre geflochtenen Haare zu lösen, wenn das Wasser die Wurzel ihrer Haare erreicht (und es ist nicht notwendig, dass das Wasser alles von ihrem geflochtenen Haar erreicht.) Es ist notwendig für einen Mann, welcher Zöpfe (geflochtenes Haar) hat, sie aufzumachen (um sicherzustellen, dass das Wasser jedes einzelne Haar erreicht.) Bestätigte Sunnah-Handlungen (sunnah al-muakkadah) Dessen bestätigte Sunan sind: (1) Damit zu beginnen, Bismillah (Im Namen Allahs) vor der Aufdeckung der Nacktheit (ʿawrah) zu sagen, und die Absicht (wie bei der Gebetswaschung) zu fassen. (2) Damit zu beginnen, die Hände, die Schamteile und jegliche Unreinheiten (Najāsa) zu waschen, die sich auf dem Körper befinden können. (3) Anschließend wäscht man beide Schamteile (vorne und hinten), auch wenn sie frei von Unreinheiten sind. (4) Dann führt man die Waschung (Gebetswaschung) durch. (5) Weiteres schüttet man Wasser drei Mal auf den Körper, sicherstellend, dass der gesamte Körper jedes Mal gewaschen wird. (6) Man beginnt mit dem Kopf, dann die rechte Schulter, dann die linke, und dann den Rest des Körpers. Man reibt bereits bei der ersten Waschung. (7) Die Körperteile sollten nacheinander gewaschen werden (ohne übermäßige Pausen). Im Gegensatz zu der Gebetswaschung ist es gültig einen Körperteil mit dem Wasser zu waschen, welches bereits für das Waschen eines anderen Körperteils verwendet wurde, solange es in der Menge ist, das es tröpfelt. Wenn man sich in fließendem Wasser untertauchen lässt, oder sich in einem großen Körper von stillem Wasser bewegt, wird es so betrachtet, dass alle Sunan-Taten durchgeführt wurden. Richtiges Benehmen und verpönte Handlungen: Die richtige Benehmen (adab) sind: Dieselben Benehmen und Verhaltensweisen wie bei der normalen Waschung, außer, dass man sich nicht gen Qibla richtet. Die verpönten Handlungen in der normalen Gebetswaschung sind dieselben wie die der Ganzwaschung. Was die rituelle Ganzwaschung erforderlich macht: Ghusl ist bedingt und notwendig nach: (1) der Ejakulation (2) dem Geschlechtsverkehr (3) der Menstruation (4) dem Wochenbett [Turmurtaschi, Tanwir al-Absar ; Schurunbulali, Maraqi al-Falah; ʿAla al-Din ibn ʿAbidin, Hadiyya] Scheich Faraz Rabbani http://madrasah.de/leseecke/rechtsthemen/%e1%b8%a5anafi/die-rituelle-ganzwaschung-nach-hanafi/ [/url] Allah razi olsun Bruder! Tut mir leid, dass ich es erst heute gesehen habe. :/ Mashallah, wunderschön. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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