Gast galama Geschrieben 8. März 2012 Teilen Geschrieben 8. März 2012 http://www.igfm.de/Apostasie-im-Iran.3025.0.html "Apostasie" - ein Kapitalverbrechen in der Islamischen Republik Iran Iran: Todesurteil wegen "Abfalls vom Islam" http://www.igfm.de/typo3temp/pics/89229c40af.jpgApostasie, der "Abfall vom Glauben" gilt im Iran als ein schwerwiegendes "Verbrechen" http://www.igfm.de/typo3temp/pics/f4c9a0c3cd.jpgAjatollah Ruholla Khomeini zur Bestrafung "abtrünniger" Frauen: "An den fünf täglichen Gebetszeiten muss sie ausgepeitscht werden, und ihre Lebensqualität und die Menge des Essens, der Bekleidung und des Wassers muss herabgesetzt werden, bis sie Reue zeigt." Apostasie, der "Abfall vom Glauben" gilt im Iran sowohl nach der bisherigen Rechtslage als auch nach den aktuellen - noch nicht ratifizierten - Reformen des Strafrechtes, als ein schwerwiegendes "Verbrechen", wenn es sich um den Abfall vom Islam handelt. Die Konversion von Christen zum Judentum ist ebenfalls verboten, der "Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte" (IGFM) ist aber im Iran kein Fall in dieser Richtung bekannt. Die Konversion zum Islam wird im Iran sehr stark gefördert. Mit Apostasie (irtidad) ist im rechtlichen und im alltäglichen Sprachgebrauch ausschließlich der Abfall vom Islam gemeint. Nach dem neuen Islamischen Strafrecht, Art. 225.7 und 225.8 ist "Die Bestrafung für einen (...) [männlichen] Apostaten (...) der Tod". "Die Höchststrafe für abtrünnige Frauen (...) ist lebenslängliche Haft. Während dieser Strafe werden ihr auf Anweisung des Gerichts erschwerte Lebensbedingungen bereitet und es wird versucht, sie zum rechten Weg zu geleiten, und sie wird zum Widerruf ermutigt werden." Der Gründer der Islamischen Republik Iran, Ajatollah Ruholla Khomeini, hat diese "erschwerten Lebensbedingungen" präziser formuliert: "An den fünf täglichen Gebetszeiten muss sie ausgepeitscht werden, und ihre Lebensqualität und die Menge des Essens, der Bekleidung und des Wassers muss herabgesetzt werden, bis sie Reue zeigt." Der Hintergrund für dieses Gesetz ist die klassische islamische Auffassung, dass der Abfall vom Islam ein todeswürdiges Verbrechen gegen Gott und die islamische Gemeinschaft sei. Mit der Einführung der Scharia im März 1979 ist diese Rechtsauffassung zu geltendem Recht geworden. Hinrichtung auch ohne kodifiziertes Gesetz möglich Auch wenn Apostasie aus dem iranischen Strafrecht gestrichen würde, wäre die iranische Justiz nach wie vor verpflichtet, in gleicher Weise weiter zu urteilen. Die Grundlage dafür ist eine Anweisung der iranischen Verfassung, die in Art. 167 festhält: "Sind solche Gesetze nicht vorhanden, so muss er [der Richter] seinen Urteilsspruch auf der Grundlage der authentischen islamischen Quellen oder der gültigen Fatwas fällen. Er ist nicht befugt, die Eröffnung des Verfahrens oder den Urteilsspruch unter dem Vorwand fehlender, unzureichender, zu allgemein formulierter oder sich widersprechender gesetzlicher Regelungen zu verweigern." Die iranische Strafprozessordnung enthält diese Anweisung in § 214 ebenso und fast wortgleich. In den Jahren nach der Gründung der Revolutionsgerichte 1979 und noch vor der Kodifizierung des allerersten Teils des iranischen Strafrechtes 1982 sind, soweit bekannt, wahrscheinlich mehrere tausend Menschen "auf der Grundlage der authentischen islamischen Quellen oder der gültigen Fatwas" hingerichtet worden. Darüber hinaus weist die iranische Verfassung in Art. 170 alle Richter an, Regelungen der Regierung dort zu missachten, wo sie "im Widerspruch zu islamischen Gesetzen und Bestimmungen" stehen. Die mit Apostasie befassten Richter der iranischen Revolutionsgerichte sind alle auch islamische Geistliche und daher mit den "islamischen Gesetzen und Bestimmungen" zur Apostasie vertraut. Rechtliche "Erlaubnis" zum Töten von Apostaten Apostaten "dürfen" nach Art. 226 des iranischen Strafrechtes ohne Anklage und Gerichtsverfahren - de facto also in Selbstjustiz - getötet werden, ohne dass dem Täter eine Sanktion droht. Wenn der Mörder "irrtümlich" annahm, er töte einen Apostaten, dann entfällt nach Art. 295 des iranischen Strafrechts die sonst vorgesehene Strafe. Der Täter wird nicht hingerichtet, sondern muss lediglich ein "Blutgeld" zahlen. Mordfälle, in denen sich die Täter auf diese Regelung beriefen, sind im Iran mehrfach vorgekommen, sie sind allerdings nicht häufig. Der im iranischen Strafrecht verwendete Rechtsbegriff aus den klassischen islamischen Rechtswissenschaften (fiqh) heißt "mahdur ad-dam". Dieser Ausdruck bezeichnet eine Person, deren "Blut wertlos ist". Diese Rechtsauffassung steht zwar im krassen Gegensatz zu internationalen Rechtsstandards. Dennoch ist sie Teil des iranischen Strafrechts. "Ehrenmorde" Bei der Ermordung durch den eigenen Vater oder väterlichen Großvater sieht das iranische Strafrecht nach Art. 220 eine ähnliche Regelung selbst dann vor, wenn sich der Mörder nicht darauf beruft, dass sein Opfer ein Apostat war. Dem Mörder droht keine Hinrichtung, sondern höchstens ein Blutgeld, wenn es von den Erben des Opfers gefordert werden sollte. Prozesse dieser Art werden oft durch Selbstanzeigen eröffnet. Alle beteiligten sind Familienangehörige - fordert niemand das Blutgeld, so ist der Täter ganz offiziell straffrei. Bei "Ehrenmorden" dieser Art wird in der Regel gar kein Prozess eröffnet, wenn aus der Familie niemand Klage erhebt. Rechtspraxis In der Rechtspraxis hat es seit mehreren Jahren keinen international bekannt gewordenen Fall mehr gegeben, bei dem ein Urteil offiziell mit Apostasie begründet wurde. Die IGFM ist der Auffassung, dass dies eine Folge der kritischen Berichterstattung durch internationale Medien ist. Nach Informationen des Verfassers wurden ehemalige Muslime ohne Angabe von Gründen verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert. Viele Apostaten sind von Angehörigen staatlicher Organisationen wie den Basij und den "Wächtern der Islamischen Revolution" (Pasdaran) eingeschüchtert, angegriffen und körperlich misshandelt worden. Einige Apostaten sind nach der Verhaftung "verschwunden". Die staatlichen Behörden verfolgen nicht alle Apostaten gleichermaßen hart. Das liegt möglicherweise daran, dass sich im Iran relativ viele Menschen vom Islam abgewandt haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 9. März 2012 Teilen Geschrieben 9. März 2012 schlimm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serbederan-19 Geschrieben 9. März 2012 Teilen Geschrieben 9. März 2012 "An den fünf täglichen Gebetszeiten muss sie ausgepeitscht werden, und ihre Lebensqualität und die Menge des Essens, der Bekleidung und des Wassers muss herabgesetzt werden, bis sie Reue zeigt." irgendwas haben die doch falsch vertanden... anders als in anderen religionen ist im islam der glaube nicht durch zugehörigkeit, geburt oder rasse gültig. damit islam als glaube gültig sein kann muss der gläubige seine überzeugung zum ausdrcuk bringen. wovon soll denn ein mensch unter folter überzeugt werden? wollen die wirklich durch misshandlung den betroffenen die gnade Allah s im islam einprügeln? ich glaube die haben schon längst aufgehört zu denken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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