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Sehr geehrter Herr Hakan .....,

 

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 11.03.2012 und das Interesse an unseren Produkten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Alkohol und tierische Zutaten.

 

Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein. Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 - 0,5 % haben und trotzdem als "alkoholfrei" gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen.

 

Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig - wenn Alkohol verwendet wird - auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden.

 

Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

 

Bezüglich der Inhaltsstoffe mit tierischem Ursprung übersenden wir gerne die Liste im Anhang. Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung dieser Informationen nur mit Zustimmung der AUGUST STORCK KG zulässig ist.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erläuterungen helfen konnten und würden uns sehr freuen, wenn Sie weiterhin viel Spaß mit unseren Marken haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Laubenstein

 

 

------------------------------------------------------------------------

AUGUST STORCK KG

Unternehmenskommunikation

 

Ursula Laubenstein

 

Tel. +49 (0)5201 12 8557

Fax. +49 (0)5201 12 11 8557

 

mailto: ursula.laubenstein@de.storck.com

 

 

Registerangaben/Details: http://www.storck.com/details

 

http://www.storck.com/

 

STORCK - Part of Your World

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  • 1 Jahr später...

Sehr geehrter Herr .....,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.07.2013 und das Interesse an unseren Produkten. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, die auch in der beiliegenden Aufstellung berücksichtigt sind.

 

Alkohol setzen wir nicht als Bestandteil in unseren Zuckerwaren ein. Allerdings kann Alkohol in kleinsten Mengen als Lösungsmittel für Aromastoffe verwendet werden. Durch den Produktionsprozess verdunstet jedoch der meiste Alkohol, so dass der mögliche Restalkoholgehalt in aromatisierten Zuckerwaren weit unter 0,1 % liegt. Wenn man bedenkt, dass z. B. Fruchtsäfte wie Apfelsaft, Kirschsaft oder vergorene Produkte (wie z. B. Kefir) einen Alkoholgehalt von 0,3 - 0,5 % haben und trotzdem als "alkoholfrei" gelten, sind auch unsere Produkte als alkoholfrei zu bezeichnen.

 

Die Herstellung von Schokoladen und Pralinen ist nicht unbedingt mit der Verarbeitung von Alkohol verbunden. Im überwiegenden Fall wird auch gleichzeitig - wenn Alkohol verwendet wird - auf die entsprechende Spirituose hingewiesen wie z. B. Rumschokolade bzw. Rum-Trüffelschokolade oder Cointreau-Trüffel oder Champagner-Trüffel. Bei diesen Erzeugnissen ist schon aus der Verkehrsbezeichnung zu ersehen, dass Spirituosen besonderer Art verwendet wurden.

 

Bei allen anderen Schokoladen wird Alkohol höchstens als Bestandteil eines Aromas verwendet, so auch das Rosenaroma in Marzipan. Die Alkoholmengen, die dann in die entsprechenden Fertigprodukte gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die in ganz normalen Fruchtsäften enthalten sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie würden also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies ist sicher nicht nur bei gefüllten Schokoladen und Pralinen besonders hervorzuheben, sondern trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

 

Bezüglich der Inhaltsstoffe mit tierischem Ursprung übersenden wir gerne die Liste im Anhang. In dieser Aufstellung sind Ihre Fragen zum Thema tierische Zutaten berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung dieser Informationen nur mit Zustimmung der AUGUST STORCK KG zulässig ist.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erläuterungen helfen konnten und würden uns sehr freuen, wenn Sie weiterhin viel Spaß mit unseren Marken haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tina Schlienkamp

 

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AUGUST STORCK KG

Unternehmenskommunikation

 

Tina Schlienkamp

 

Tel. +49 (5201) 12 - 8391

Fax. +49 (5201) 12 - 118391

 

mailto:tina.schlienkamp@de.storck.com

Tierischer Ursprung Storck Marke April 2013.pdf

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Zu welchem Schluss kommen wir hier eigentlich? Wenn das jemand kurz erläutern könnte. Ist dieses Aroma auch wieder dieses Aroma mit dem Ethylalkohol welches wir essen dürfen?

 

Schau mal hier (blätter zu den letzten Seiten):

http://forum.misawa.de/showthread.php/8958-Alkohol-Aromen-Fruchtalkohol-Ethylalkohol?highlight=Aroma

 

Ja, ich glaube dieses Aroma ist nach der hanefitischen Rechtsschule erlaubt.

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  • 9 Jahre später...

dilos_97

 

21.1.16

 

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

 

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir Alkohol nicht als Zutat in unseren Produkten einsetzen. Bei den Produkten Toffifee, Knoppers, Werther’s Original Sahnebonbon, merci Crocant und RIESEN liegen uns zudem von den Lieferanten der eingesetzten Aromen die Informationen vor, dass Alkohol als Zutat nicht enthalten ist.

Bei allen anderen STORCK Produkten setzen wir ebenfalls keinen Alkohol als Zutat ein, jedoch wird dieser hier als Trägerstoff für Aromen verwendet.

 

 

Die Alkoholmengen, die dann in das fertige Produkt gelangen, sind sehr gering und entsprechen denen, die rechtlich für Fruchtsäfte zulässig sind. Nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte ist ein Alkoholgehalt bis zu 0,3 % zulässig. Sie könnten also, wenn Sie im Laden Fruchtsäfte kaufen, ebenfalls diese geringen Spuren von Alkohol vorfinden. Dies trifft wahrscheinlich für viele aromatisierte Lebensmittel zu.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können.

 

 

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen dass diese Angaben nach dem heutigen Stand aktuell sind und sich unsere Rezepturen ändern können.

Für Ihr Interesse möchten wir Ihnen danken und würden uns freuen, Sie auch weiterhin zu den Freunden der STORCK Marken zählen zu dürfen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

AUGUST STORCK KG

 

 

 

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Demnach enthalten Knoppers, Toffifee, Merci Crocant, Riesen und Werther's Original Sahnebonbon keine tierischen und alkoholischen Bestandteile.

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