Zum Inhalt springen
Qries Qries Qries Qries Qries Qries

Empfohlene Beiträge

habe ich aus einem anderen forum kopiert.

____________________________________________________________________________

Das Bestreichen der Khuffayn

 

المسح على الخفين

 

DAS BESTREICHEN DER KHUFFS*

 

Nach den Regeln der Hanafi Schule

 

 

 

1) Es ist erlaubt fuer Mann und Frau über die Khuffs zu streichen um sich von der kleinen rituellen Unreinheit (nicht von der grossen Unreinheit) zu befreien.

 

2) Das Gehwerk (Khuff) muss nicht notwendigerweise aus Leder sein, solange es folgende Bedingungen erfüllt:

- Es hat die selben Qualitäten wie ein Khuff aus Leder

- Es ist dick und fest genug um eine lange Distanz damit gehen zu können (die Meinungen der Distanz variieren, aber es muss mindestens der Strecke einer Reise standhalten)

- Es muss die Fußgelenke bedecken

- Es muss so wasserdicht sein, dass beim Bestreichen mit der nassen Hand kein Wasser in den Khuff dringen kann

- Es sollte flexibel sein (d.h. Gehwerk aus Eisen oder Glas gilt nicht)

- Es soll eng genug am Fuß anliegen ohne, dass es festgebunden werden muss

- Es enthällt kein Loch, das größer als die 3 kleinsten Zehen ist oder keine Löcher, die zusammen größer als die 3 kleinsten Zehen sind (dies gilt für jeden Khuff seperat)

 

3) Das Waschen der Füße vor dem Anziehen der Khuffs ist Bedingung.

 

Es ist erlaubt die Khuffs anzuziehen bevor man die kleine rituelle Waschung (Wudu) vervollständigt hat, unter der Bedingung, dass man die Waschung vervollständigt bevor etwas auftritt, das normalerweise Wudu bricht (z.B. Windlassen, etc.).

 

4) Der vordere Teil des Fußes (Länge und Breite von den 3 kleinsten Fingern der Hand) muss vorhanden sein um Mas’h (das Bestreichen) gültig zu machen.

 

 

Die Dauer der Gültigkeit

 

Für den Ansässigen (Muqeem): 1 Tag und 1 Nacht (24h)

Für den Reisenden (Musaafir): 3 Tage und 3 Nächte (72h)

 

Die Dauer beginnt ab dem Auftreten eines Umstandes, der Wudu bricht nach der vorherigen Vervolllständigung von Wudu und dem Anziehen der Khuffs.

 

Beispiel: Jemand führt die kleine Waschung durch und zieht sich darauf die Khuffs an. Die Dauer beginnt NICHT ab dem Zeitpunkt des Überziehens der Khuffs, sondern erst ab dem Zeitpunkt, an dem Wudu bricht.

 

Verreist ein Ansässiger während seiner gültigen Mas’h-Dauer (24h), verlängert sich die Dauer auf die eines Reisenden (72h) ab dem Zeitpunkt des ersten Hadath (Brechen des Wudu), der auftritt nach dem Anziehen der Khuffs als Ansässiger.

 

Wird ein Reisender zum Ansässigen während seiner gültigen Mas’h-Dauer, verkürzt sich die Zeit nun auf 24h ab dem ersten Hadath.

 

 

 

Die Methode des Bestreichens:

 

Fard:

- Man muss mindestens eine Fläche von der Größe der 3 kleinsten Finger der Hand bestreichen

- Das Bestreichen muss am Oberteil des Fußes (Khuffs) ausgeführt werden und NICHT an der Sohle

- Jeder Khuff muss mit der feuchten Hand bestrichen werden

 

Sunnah:

- Bei den Zehen beginnen und mit gespreizten Fingern bis zum Schienbein streichen

 

 

Faktoren, die Mas’h brechen:

 

1) Alles, das auch die kleine rituelle Waschung (Wudu) bricht

 

Bricht Wudu, bricht auch die Gültigkeitsdauer von Mas’h. Daher muss man Wudu wiederholen und die Khuffs dabei
neu
bestreichen. Man muss dabei die Khuffs NICHT ausziehen und waschen. Das Bestreichen ist ausreichend.

 

2) Das Abziehen des Khuff

 

Das Abziehen bricht das Mas’h, jedoch NICHT Wudu. Der Fuß muss neu gewaschen werden, Wudu muss nicht wiederholt werden.

 

3) Das Herausziehen desGroßteils des Fußes aus dem Khuff

 

Kommt der Großteil des Fußes aus dem Gehwerk, muss der Fuß neu gewaschen werden. Wudu muss nicht wiederholt werden.

 

4) Das Naßwerden des Großteil des Fußes

 

Wird mehr als der halbe Fuß naß, ist Mas’h nicht mehr gültig. Der Fuß muss neu gewaschen werden, Wudu bleibt jedoch intakt.

 

5) Das Ende der Gültigkeitsdauer des Mas’h

 

Nach Ende der Dauer bricht das Mas’h. Man muss den Fuß neu waschen, Wudu bleibt intakt. Die neue Dauer beginnt wieder ab dem ersten Hadath nach dem Anziehen des Khuffs.

 

 

* „Khuff“ wurde nicht übersetzt, da im deutschen Sprachbereich kein gleichbedeutendes Wort verfügbar ist. Das dem Wort wohl am ähnlichsten wäre "Gehwerk".

 

Quelle:
http://euro-sunni.com/forum/viewtopic.php?f=51&t=336

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...