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Niederlande: Streit um Türken-Pflegekind für Lesben

 

15.03.2013 | 18:36 | (Die Presse)

Die gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern für Yunus (9) werden bedroht. Die Behörden fürchten, dass der türkische Premier bei seinem baldigen Besuch die Herausgabe fordert.

 

 

 

 

Den Haag/Htz. Nur eine Woche vor dem Staatsbesuch des türkischen Premiers, Reçep Tayyip Erdoğan, in Den Haag sind die diplomatischen Beziehungen zwischen Den Haag und Ankara frostig geworden. Hauptgrund: Ein heftiger Streit um das türkischstämmige Pflegekind Yunus. Die Pflegeeltern des Neunjährigen sind nämlich zwei Lesben, noch dazu christlichen Glaubens, was vielen muslimischen Türken nicht gefällt.

http://squid.diepresse.com/RealMedia/ads/adstream_lx.ads/diepresse.com/panorama/welt/L27/95200054/Middle2/diepresse/house_leer-m2_fuer-specials/house_default_deniz_031607.html/58456d38324644527767554144544768?_RM_EMPTY_&1357195&width=1024&thema=&type=article

 

Auch die leibliche Mutter von Yunus geht auf die Barrikaden. Sie will ihn zurück und trat diese Woche sogar im türkischen TV auf. Dabei bat sie Premier Erdoğan darum, ihr zu helfen, Yunus zurückzubekommen. Freilich ist der in Holland lebenden Mutter das Sorgerecht schon vor langer Zeit aberkannt worden, weil sie ihn hat verwahrlosen lassen. Zunächst schritt das Jugendamt von Den Haag ein, nachdem es über den Fall informiert worden war. Nachdem aber alle Hilfsmaßnahmen für den Buben vergeblich waren, schaltete die Behörde die Justiz ein, die darauf Yunus seiner Mutter abnahm.

Das Jugendamt suchte eine Pflegefamilie und verfiel darauf, ein lesbisches Ehepaar auszuwählen, das schon lange ein Kind wollte. Also wächst der Bub nun seit acht (!) Jahren bei den Frauen auf, die nach Angaben der Behörden gut situiert sind und ebenso für das Kind sorgen. Yunus erhält sogar Privatunterricht in Türkisch, und die Frauen fahren mit ihm oft in die Türkei, um ihm das Land seiner Herkunft zu zeigen.

Nun werden die Frauen bedroht. Sie fürchteten um ihr Leben und darum, dass jemand Yunus entführen wolle, heißt es aus dem Jugendamt. Zwei türkische Buben, die bei einer „normalen“ Pflegefamilie untergebracht waren, wurden kürzlich tatsächlich entführt und wohl in die Türkei gebracht.

 

Gegen Christen und Lesben

 

In türkischen Medien wird nach dem TV-Auftritt der leiblichen Mutter sogar dafür plädiert, Yunus in die Türkei zu holen: Er dürfe nicht von Lesben und Christen erzogen werden. Die ungewöhnliche Familie lebt nun an einem geheimen Ort unter Personenschutz; die Behörden fürchten, dass Erdoğan bei seinem Besuch tatsächlich Yunus' Herausgabe fordern könnte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.03.2013)

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Das könnte der Anlass sein für die Diskussion "zu wenig türkische Pflegefamilien in Deutschland". Da fragt man sich wer vor was mehr "Angst" hat.

 

http://diepresse.com/home/panorama/welt/1357195/Niederlande_Streit-um-TuerkenPflegekind-fuer-Lesben?_vl_backlink=/home/panorama/welt/index.do

Nun werden die Frauen bedroht. Sie fürchteten um ihr Leben und darum, dass jemand Yunus entführen wolle, heißt es aus dem Jugendamt. Zwei türkische Buben, die bei einer „normalen“ Pflegefamilie untergebracht waren, wurden kürzlich tatsächlich entführt und wohl in die Türkei gebracht.

 

Ohne Worte.

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Jugendamt muss beim Vorwurf der Kindesmisshandlung genau hinsehen

 

Straßburg (jur). Bevor Jugendämter wegen vermeintlicher Kindesmisshandlung den Eltern das Sorgerecht entziehen, sollten sie die Vorwürfe genau prüfen und sich nicht blind nur auf die Aussagen des Kindes verlassen. Dies betonte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Donnerstag, 14. März 2013, verkündeten Urteil (Az.: 18734/09 und 9424/11).

 

 

 

Konkret ging es um zwei türkischstämmige, in Duisburg lebende Österreicher, denen das Familiengericht Krefeld 2008 das Sorgerecht für ihre zwei Kinder entzogen hat. Die zwölfjährige Tochter hatte in der Schule erzählt, dass sie und ihr achtjähriger Bruder immer wieder von ihrem Vater geschlagen würden, wenn sie keine guten Schulnoten nach Hause brächten. Sie beklagte, dass ihr Vater sie immer wieder mit einer Eisenstange schlage. Damit keine Spuren der Misshandlung sichtbar werden, sollte sie ihre Füße ins kalte Wasser halten. Auch der Junge gab an, immer wieder geschlagen zu werden.

 

Die Lehrer hatten bemerkt, dass die Eltern das Mädchen über ihr Handy immer wieder überwachen. Am Sexualkunde-Unterricht durfte sie ebenfalls nicht teilnehmen. Als eine Klassenfahrt stattfand, wurde das Mädchen krankgemeldet.

 

Jugendamt und Familiengericht sorgten dafür, dass die Kinder in einem Kinderheim untergebracht wurden. Dort blieben sie über ein Jahr ohne jeglichen Kontakt zu ihren Eltern. Erst 2009 gestand die Tochter, dass alles gelogen war. Die Kinder durften schließlich zu ihren Eltern zurückkehren.

 

Die Eltern forderten nun eine Entschädigung. Ihr Menschenrecht auf ein Privat- und Familienleben sei durch den Entzug des Sorgerechts und dem fehlenden Kontakt zu ihren Kindern während des Heimaufenthaltes verletzt worden. Jugendamt und Gerichte hätten sich nie allein auf die Aussagen der Kinder stützen dürfen. Ihre Tochter sei während des Kinderheimaufenthaltes sexuell missbraucht worden. Die ganze Geschichte habe dazu geführt, dass der Vater seiner Arbeit nicht mehr nachgehen konnte und arbeitslos wurde.

 

Der EGMR sprach den beiden Eltern eine Entschädigung in Höhe von jeweils 25.000 Euro zu sowie insgesamt weitere 1.834,93 Euro für erlittene Vermögensschäden. Jugendamt und Gerichte hätten sich alleine auf die Aussagen der Kinder gestützt, rügte der EGMR. Dabei habe es mehrere Hinweise gegeben, die eine Kindesmisshandlung unwahrscheinlich machen. Dazu zählten nicht nur die regelmäßigen Untersuchungen des Kinderarztes, auch der Schulpsychologe, der die Kinder seit längerem kannte, habe keinerlei Hinweise auf Misshandlungen feststellen können.

 

 

Jura Agentur, 15.03.2013

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Man sieht daran aber, dass es Jugendamtsmitarbeiter nicht leicht haben. Gehen sie auf Hinweise nicht oder nicht genügend ein, ist der Ärger spätestens dann groß, wenn eine Kinderleiche vor laufenden Kameras aus dem Haus getragen wird. Hier waren sie zu leichtgläubig - vielleicht auch stümperhaft schlampig.

 

Allerdings sollte man sich auch über das Eltern-Kinder-Verhältnis im vorliegenden Fall Gedanken machen. Die Geschwister denunzierten ihren Vater scheinbar eiskalt und erbarmungslos als brutalen Verbrecher. Und dies immerhin so glaubwürdig, dass Jugendamtsmitarbeiter darauf hereinfielen. So richtig normale Zustände können in dieser Familie nicht geherrscht haben.

 

Gut und richtig ist das Urteil aber auf alle Fälle. Den leiblichen Eltern das Sorgerecht zu entziehen sollte in jedem Fall erst nach genauester Prüfung geschehen und nur die letztmögliche Lösung eines Problems sein.

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Ece ist wieder bei ihrer Familie!

 

Die sechs Monate alte Ece, die wegen Gewaltanwendung durch ihre Familie vom Jugendamt in Gelsenkirchen ihren Eltern weggenommen und einer Pflegefamilie anvertraut wurde, ist wieder bei ihren und ihrem Zwillingsbruder Ege.

Das Familiengericht in Gelsenkirchen hat ihre Rückgabeentscheidung vorgestern Abend dem Anwalt der Familie Kışla mitgeteilt. Das Jugendamt hat gestern früh Ece ihren Eltern zurückgegeben. Vater Ferhat und Mutter Yasmin kamen mit Verwandten zum Amt und holten Ece von der Pflegefamilie ab. Die überglückliche Mutter sagte: „Ich freue mich sehr. Ich kann mein Glück nicht in Worten ausdrücken.“ Der Vater: „Wir sind sehr glücklich. Das ist Eces zweiter Geburtstag.“ Die Eltern haben sich bei allen bedankt, die sie in dieser schwierigen Phase unterstützt haben. Sie erklären, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes die Familie in regelmäßigen Abständen besuchen und nach dem kleinen Mädchen schauen werden.

 

Sabah, 17.03.2013

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Der „Fall Yunus“: Kulturkampf, Medienhetze und erschreckende Fakten

 

Seit einigen Wochen erregt das Schicksal des 9-jährigen Yunus die Gemüter in den Niederlanden sowie der Türkei: Nachdem das Jugendamt Haaglanden den Jungen im Jahre 2004 von seinen biologischen, türkischstämmigen Eltern getrennt hatte, wurde er bei einem lesbischen Paar untergebracht. Inzwischen handelt es sich um einen Fall, der viele Facetten und einen großen Verlierer kennt: Yunus.

 

 

Es geschah im Dezember 2004: Das Baby Yunus wurde mit einem gebrochenen Arm und einer Schwellung am Kopf ins Krankenhaus eingeliefert. Während die Kindesmutter behauptete, gefallen zu sein, vermuteten die Ärzte, mit den Folgen einer schweren Misshandlung konfrontiert zu sein.

 

 

 

Zudem behauptete der Jugendschutzrat, dass das älteste Kind der Familie zuvor wegen einer vermeintlich falschen Medikamentenverabreichung ins Koma gefallen war. Das Jugendamt sprach der Mutter vor diesem Hintergrund letztendlich die Fähigkeit ab, ihre insgesamt drei Kinder adäquat erziehen zu können. Folge: Yunus und seine Geschwister mussten ihr Elternhaus zunächst einmal für ein Jahr verlassen. Fortan kümmerten sich Pflegefamilien um die angeblich misshandelten bzw. vernachlässigten Kinder. Yunus wuchs bei einem lesbischen Paar auf.

Allerdings ist der Fall nicht so eindeutig, wie er auf dem ersten Blick ausschaut: Ein Radiologe stellte zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass es bei Yunus keinerlei Hinweise auf eine Misshandlung gäbe. Doch damit nicht genug: Auch das älteste Kind der Familie soll weder im Koma gelegen noch Medikamente falsch verabreicht bekommen haben. Die Mutter gab überdies an, zum Zeitpunkt der vermeintlichen Misshandlung selbst unter allerlei familiären Problemen gelitten zu haben: Yunus’ Zwillingsbruder war kurz vorher verstorben und ihr Mann hatte sich von ihr getrennt. Deshalb sprach sie sich selbst zeitweilig die Fähigkeit ab, ihre (verbliebenen) Kinder zu versorgen. Ein Schritt, der objektiv betrachtet für ein gesundes Maß an Einsicht und Verantwortungsbewusstsein spricht.

Nach einer Weile fanden Yunus’ Eltern jedoch wieder zueinander. Die Situation entspannte sich, da es ihnen darüber hinaus gelang, ein Netzwerk aufzubauen, das ihnen bei der Erziehung helfen konnte. Daher verfügte ein Richter, dass die Kinder zu ihrer Familie zurückkehren dürften. Allerdings wurde dieses Urteil aus unerklärlichen Gründen ignoriert. Stattdessen sollte eine neue Untersuchung über die Situation der biologischen Eltern durchgeführt werden. Auch wenn es unglaublich klingt: Diese Untersuchung fand niemals statt.

Im Anschluss verschlechterte sich das Verhältnis zwischen dem Jugendamt und den Eltern. Letztere waren nicht mehr bereit, zu kooperieren. Darüber hinaus brachen innerhalb der Familie laut Jugendamt angeblich neue Konflikte aus. Schlussendlich erfolgte im Jahre 2012 das bis zum heutigen Tage gültige Urteil, welches Yunus’ Eltern die Fähigkeit abspricht, ihre Aufgaben als Erzieher zu erfüllen.

Kurzum: Es ist viel schief gelaufen.

Yunus’ Mutter sah offenkundig am Ende nur einen Ausweg: In einem emotionalen Aufruf wandte sie sich an den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Er möge sich im Rahmen seines anstehenden Staatsbesuches in den Niederlanden am 21. März 2013 für sie einsetzen. Yunus’ Mutter wies bei ihrem Appell des Weiteren auf den Umstand, dass die Pflegeeltern ihres Sohnes lesbisch seien.

Insbesondere dieser Aspekt rückte in der Folge in den Fokus der niederländischen und türkischen Medien. In beiden Ländern wuchs die Aufmerksamkeit für den „Fall Yunus“ beständig. In der Türkei hieß es unter anderem, dass westeuropäische Länder generell dazu tendierten, muslimische Kinder allzu rasch in christlichen Pflegefamilien unterzubringen. Die lesbischen Pflegeltern des 9-jährigen Jungen tauchten mit ihrem Schützling aus Sicherheitsgründen sogar unter, nachdem das türkische Fernsehen ihre Gesichter einem Millionenpublikum kenntlich gezeigt hatte.

Viele niederländische Medien skizzierten die Vorkommnisse als einen (weiteren) Zusammenstoß zwischen traditionellen türkischen Werten und modernen niederländischen Einstellungen. Mit anderen Worten: Eine Neuauflage des Kulturkampfes, der seit dem 11. September 2001 die Meinungsspalten westlicher Zeitungen bzw. Zeitschriften regelmäßig beherrscht.

Auch der Staatsbesuch Erdogans stand im Zeichen des „Falles Yunus“: Auf einer Pressekonferenz missbilligte der türkische Ministerpräsident die Unterbringung eines türkischstämmigen Jungen bei einem lesbischen Paar. Dies sei mit den Normen und Werten seines Landes nicht vereinbar. Erdogan sprach die Hoffnung aus, dass Yunus bald wieder mit seinen biologischen Eltern vereint werde. Zudem meinte er, das türkische Familienministerium und das niederländische Justizministerium müssten sich ab sofort bei vergleichbaren Fällen austauschen, „um diese Art von Problemen in der Zukunft zu verhindern“.

Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte verwarf jedoch den Vorschlag seines türkischen Amtskollegen. Die Türkei habe sich nicht einzumischen. Weder die Religion noch die sexuellen Präferenzen der Pflegeeltern dürften bei der Beschlussfassung des Jugendamtes eine Rolle spielen. Es müsste einzig und allein um das Wohl des Kindes gehen. Rutte wies außerdem auf den Umstand, dass es in den Niederlanden gegenwärtig zu wenige muslimische Pflegefamilien gäbe. Daher müssten Moslems zwangsläufig bei Christen untergebracht werden.

Was bleibt zum bisweilen äußerst irritierenden „Fall Yunus“ zu sagen?

Es ist prinzipiell nicht hinnehmbar, dass sich die Türkei mit innerniederländischen Angelegenheiten befasst. Yunus ist in den Niederlanden geboren und demnach Niederländer.

Es ist zudem nicht hinnehmbar, dass die sexuellen Präferenzen von Pflegeeltern bei der Zuweisung eines Kindes mitgewogen werden. Ein lesbisches Paar ist grundsätzlich ebenso wie ein heterosexuelles Paar dazu in der Lage, ein Kind mit viel Fürsorge, Liebe und Engagement zu erziehen.

Auch die Religion der Pflegeeltern darf in einem säkularen, liberalen Rechtsstaat selbstverständlich nicht im Mittelpunkt der Erwägungen stehen. Freilich ist die Unterbringung eines muslimischen Kindes in eine muslimische Pflegefamilie aus praktischen Gründen zu bevorzugen, sofern diese ebenso geeignet ist wie eine christliche, jüdische oder atheistische Pflegefamilie.

Dennoch ist die Einmischung der Türkei im „Fall Yunus“ wenigstens ein Stück weit nachvollziehbar, da das niederländische Jugendamt in der Tat schwerwiegende Fehler zu Ungunsten der türkischstämmigen Familie des 9-jährigen Jungen begangen hat.

Und darum müsste es in der öffentlichen Debatte in erster Linie gehen. Das Versagen zahlreicher Instanzen hat nichts mit einem Kulturkampf zu tun. Wohl aber darf die Frage erlaubt sein, ob der ethnische bzw. religiöse Hintergrund von Yunus’ Eltern möglicherweise – zumindest unterschwellig – eine signifikante Rolle gespielt hat. Zur Erinnerung: Unmittelbar vor der vermeintlichen Misshandlung ist der Regisseur Theo van Gogh von einem radikalen Islamisten ermordet worden. Mit anderen Worten: Wäre eine autochthone Familie im Jahre 2004 (und danach) auch SO behandelt worden?

Zudem sollte in den nächsten Wochen die Berichterstattung einiger Medien in der Türkei und den Niederlanden kritisch hinterfragt werden. Yunus’ Wohl stand in beiden Ländern nicht im Vordergrund. Stattdessen regierte einmal mehr die (aus kommerziellem Blickwinkel verständliche) Jagd nach hohen Einschaltquoten und Absatzzahlen. Gerade wenn es um das Schicksal eines Kindes geht, sind die Medien nach „normalen“ menschlichen Maßstäben allerdings verpflichtet, vorsichtiger bzw. zurückhaltender zu Werke zu gehen. DAS ist wahrhaftig eine Kulturfrage.

 

 

Migazin, 27.03.2013

 

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  • 9 Jahre später...

[h=2]GERICHT LEHNT AB[/h]

 

[h=1]Pflegefamilie und Jugendamt wollten muslimisches Kind christlich taufen[/h]Pflegeeltern und Jugendamt können Taufe und katholische Erziehung eines muslimischen Mädchens nicht gegen den Willen der leiblichen Eltern durchsetzen – auch dann nicht, wenn Taufe Wunsch der Neunjährigen sei. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

 

Ein Pflegekind darf einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht gegen den Willen der leiblichen Eltern eine andere Religion annehmen. Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit, bleibt das auch dann verbindlich, wenn das Kind nach Entzug der elterlichen Sorge in einer Pflegefamilie mit anderem Glauben aufwächst, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm heißt (AZ: 2 UF 223/15).

 

 

Das Gericht lehnte damit einen Antrag des Jugendamtes und der Pflegeeltern ab, die Taufe und römisch-katholische Erziehung eines muslimischen Mädchens zu genehmigen. Das Familiengericht Dorsten hatte das in erster Instanz erlaubt.

Taufe sei Wunsch der Neunjährigen

In dem Fall war der leiblichen Mutter, einer aus Nordafrika stammenden jungen Frau, unmittelbar nach der Geburt des Kindes 2007 das Sorgerecht zum Teil, 2008 ganz entzogen wurden. In dem Sorgerechtsverfahren verlangte die Muslimin in mehreren an das Familiengericht gerichteten Schreiben, dass das Kind im muslimischen Glauben groß gezogen werden solle. Auch gegenüber dem vom Gericht bestellten Sachverständigen äußerte sie die Erwartung. Der nicht sorgeberechtigte Vater stammt aus einer evangelischen Familie.

Seit 2009 lebt das Mädchen unter anderem Namen in einer Dauerpflegefamilie, die ihre eigenen Kinder nach christlichen Wertvorstellungen erzieht. Sie wollten ihre Pflegetochter nun auch katholisch taufen lassen, damit sie nach ihrer Teilnahme am katholischen Religionsunterricht auch die Erstkommunion empfangen kann. Das entspreche auch dem Wunsch des Kindes (9), erklärten sie. Die in Duisburg lebende Kindsmutter legte jedoch eine Beschwerde gegen die Genehmigung des Familiengerichts Dorsten ein.

Praxis von Jugendämtern in der Kritik

Das Oberlandesgericht Hamm gab ihr nun recht. Nach den Vorschriften des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung sei der Vormund an die Entscheidung der muslimischen Mutter gebunden, begründeten die Familienrichter ihre Entscheidung. Ihr Erstbestimmungsrecht habe die Kindesmutter noch vor dem vollständigen Entzug der elterlichen Sorge ausgeübt, erklärten sie unter Hinweis auf dokumentierten schriftliche und persönliche Äußerungen der Duisburgerin.

Jugendämter stehen schon seit vielen Jahren in der Kritik, bei Kindern mit Migrationshintergrund keine Rücksicht auf den religiösen oder kulturellen Hintergrund des Kindes zu nehmen. Auffällig ist bei Familien mit Migrationshintergrund ist zudem die vergleichsweise hohe Zahl der Interventionen der deutschen Jugendämter. Im Jahre 2013 erregte auch ein Fall aus den Niederlanden die Gemüter. Dort wurde ein türkisches Kind von seinen Eltern getrennt und bei einem lesbischen Paar untergebracht. (epd/mig)

 

Migazin, 09.05.2016

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