meina Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 salamualeykum, meine Freundin hat mir erzählt das wenn man die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will und man ein Bild für denn Ausweis macht man das Kopftuch abnehmen muss??? Man braucht kein biomerisches Bild sondern ein Lichtbild! Steht jedenfalls auf mein Fomular ..:S Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dz25130 Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 man kann ein biomerisches Bild nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
meina Geschrieben 24. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. August 2010 hmm.. ich meinte eig. das ich ein lichtbild brauche und kein biometrisches .. aber meine Frage ist ob man das Kopftuch anbehalten darf ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dz25130 Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 ich habe ein biomerisches genommen, ein lichtbild wird nur empfohlen (billiger). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dz25130 Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_epassMstr.html http://de.wikipedia.org/wiki/Passbild Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Afterlife Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 ach was, brauchst es nicht abzunehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 24. August 2010 Teilen Geschrieben 24. August 2010 Das Kopftuch muss NICHT abgenommen werden für den Personalausweis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wetterhexe444 Geschrieben 25. August 2010 Teilen Geschrieben 25. August 2010 KOPFBEDECKUNG Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen. man braucht es nicht runternehmen..glaubt nicht an alles was erzählt wirdd... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
meina Geschrieben 25. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. August 2010 ok dankeschöön Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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