AlMurabit Geschrieben 28. August 2008 Teilen Geschrieben 28. August 2008 Nr 5782 Thema Datum 24.01.2008 Frage Wie lautet die Rechtsnorm für das Verwenden von Siwak oder Zahnpasta und -bürste während des Fastens? Antwort Fatwa-Stab Ein Fastender darf den Siwak zur Reinigung des Mundes, der Zähne und der Zunge verwenden. Dies ist sogar insbesondere am Morgen nach dem Aufstehen und zur Beseitigung von Mundgeruch von der Scharia her erwünscht. Imam Asch-Schafii sah das Verwenden des Siwaks für einen Fastenden ab Mittag als nicht wünschenswert, und zwar gemäß einem ehrwürdigen Hadith, in dem es heißt, dass der Mundgeruch eines Fastenden bei Allah besser als Moschusduft ist. Dies ist eine schöne Bedeutung, wenn die Leute dem Mundgeruch eines Fastenden nicht ausgesetzt sind. Arbeitet ein Fastender indes mit Menschen zusammen, ist es für ihn besser, dass er sogar nach der Mittagszeit den Geruch seines Mundes beseitigt, damit er sie durch seinen Geruch nicht belästigt. Denn das Abwenden von Ursachen der Unmoral wird dem Wahren von Interessen vorgezogen. Ebenso ist der Fall beim Verwenden der Zahnpasta und -bürste tagsüber im Monat Ramadan. Bedingung ist, dass der Mund von den Spuren der Zahnpasta mit Wasser gut gereinigt wird, damit ihre Substanz nicht in den Rachen gelangt. Bleiben Geruch oder Geschmack der Zahnpaste, hat dies keinen Einfluss, solange die Zahnpastasubstanz selbst verschwunden ist. Zur besonders stark wünschenswerten Sunna für einen Fastenden gehört das gute Säubern der Zähne mit einem Siwak, wobei es empfehlenswert ist, dass man ihn immer dann verwendet, wenn dafür Bedarf besteht. Zu den zu berücksichtigenden islamischen Umgangsformen gehört es, dass man den Siwak nicht vor Leuten und in der Öffentlichkeit wie etwa in Verkehrsmitteln und Büros oder unmittelbar vor dem Gebet und Aussprechen von Allahu akbar am Anfang eines Gebets. Denn das Verwenden des Siwaks erfordert danach das Ausspülen des Mundes und Säubern des Siwaks. Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afghaner Geschrieben 31. August 2008 Teilen Geschrieben 31. August 2008 zahnpasta darf ich benutzen wenn ich meine zähne putze ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lebaneseboy Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 zahnpasta darf ich benutzen wenn ich meine zähne putze ? salam u alaikum also ich werde in zukunft keine mehr benutzen weil ich das hier gefunden habe „Allah, erhaben ist Er, sagte: ‚Jede gute Tat des Sohnes Adams tut er für sich und sie wird entsprechend belohnt, außer dem Fasten, denn es ist für Mich, und Ich gewähre die Belohnung dafür.’ Das Fasten ist ein Schutz. Wer fastet, soll keine ungehörigen Reden führen und sich nicht ungehalten verhalten. Und wenn jemand gegen einen Fastenden vorgeht oder ihn beleidigt, soll dieser sagen: „Ich faste!“ Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist! Der Mundgeruch des Fastenden ist noch angenehmer als der Duft von Moschus. Dem Fastenden stehen zwei Freuden bevor: Wenn er sein Fasten bricht freut er sich und wenn er seinem Herrn begegnet freut er sich übers sein Fasten.“ (Buchari, Muslim) hoffe euch weitergeholfen zu haben alle möge uns alle rechtleiten inshallah schönen ramdan noch salam EDIT : @15MuRaT15 ja wird es bete gott darum dir dabei zu helfen deine lüste und sinne im zaum zu halten und inshallah wird es helfen salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fatih.I. Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 also ich werde in zukunft keine mehr benutzen weil ich das hier gefunden habe Ist schön und gut, aber man sollte auf sein Gesundheit achten und morgens ohne die Zähne zu Putzen den ganzen Tag unterwegs zu sein, wäre sehr unangenehm... Unser Prophet (s.a.v.) hat auch immer seine Zähne mit 'Misvak' geputzt... Ich finde, dass von dir gefundene Hadis anders interpretiert werden sollte, denn die Reinigung kommt von dem Iman (Temizlik imandandir!) und man sollte nicht absichtlich versuchen Mundgeruch zu haben, klingt doch meines wissens irrational, oder nicht?! ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 ja, ich stimme dir zu Fatih, man sollte den Hadith nicht so annehmen, wann könnte rein theoretisch die ZÄhne putzen, aber darauf achten, das man nicht runter schluckt;) Misvak wie fatih gesagt hat, könnte man anwenden.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oum Amin Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 Hier ist ein Fatwa: Ein Fastender darf den Siwak zur Reinigung des Mundes, der Zähne und der Zunge verwenden. Dies ist sogar insbesondere am Morgen nach dem Aufstehen und zur Beseitigung von Mundgeruch von der Scharia her erwünscht. Imam Asch-Schafii sah das Verwenden des Siwaks für einen Fastenden ab Mittag als nicht wünschenswert, und zwar gemäß einem ehrwürdigen Hadith, in dem es heißt, dass der Mundgeruch eines Fastenden bei Allah besser als Moschusduft ist. Dies ist eine schöne Bedeutung, wenn die Leute dem Mundgeruch eines Fastenden nicht ausgesetzt sind. Arbeitet ein Fastender indes mit Menschen zusammen, ist es für ihn besser, dass er sogar nach der Mittagszeit den Geruch seines Mundes beseitigt, damit er sie durch seinen Geruch nicht belästigt. Denn das Abwenden von Ursachen der Unmoral wird dem Wahren von Interessen vorgezogen. Ebenso ist der Fall beim Verwenden der Zahnpasta und -bürste tagsüber im Monat Ramadan. Bedingung ist, dass der Mund von den Spuren der Zahnpasta mit Wasser gut gereinigt wird, damit ihre Substanz nicht in den Rachen gelangt. Bleiben Geruch oder Geschmack der Zahnpaste, hat dies keinen Einfluss, solange die Zahnpastasubstanz selbst verschwunden ist. Zur besonders stark wünschenswerten Sunna für einen Fastenden gehört das gute Säubern der Zähne mit einem Siwak, wobei es empfehlenswert ist, dass man ihn immer dann verwendet, wenn dafür Bedarf besteht. Zu den zu berücksichtigenden islamischen Umgangsformen gehört es, dass man den Siwak nicht vor Leuten und in der Öffentlichkeit wie etwa in Verkehrsmitteln und Büros oder unmittelbar vor dem Gebet und Aussprechen von Allahu akbar am Anfang eines Gebets. Denn das Verwenden des Siwaks erfordert danach das Ausspülen des Mundes und Säubern des Siwaks. Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 ist aber auf arabisch;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 oky jetzt habe ich es;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nur Efsan Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 Nach Imam Ebu Yusuf ist das benutzen eines mit Wasser benetzten siwaks/miswaks oder einer Zahnbürste mekruh. Doch nach Imam-i Azam ist es erlaubt jedoch wird vom Gebrauch von Zahnpasta abgeraten und Zahnpasta wird als mekruh gewertet... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
K36 Geschrieben 24. Juli 2013 Teilen Geschrieben 24. Juli 2013 (bearbeitet) Was sagt die Al-Azhar oder andere große islamische Einrichtungen/Gelehrte dazu? habe folgendes gefunden: http://forum.misawa.de/showthread.php/12456-Zahnpasta-beim-Fasten?highlight=fasten+z%E4hne Bearbeitet 24. Juli 2013 von K36 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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