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Valensina verzichtet auf Fisch- und Schweinegelatine

 

10.01.2014

 

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Säfte von Valensina enthalten keine versteckten tierischen Bestandteile mehr. Dies hat der Hersteller gegenüber foodwatch erklärt. Valensina reagierte damit auf die Beschwerden zahlreicher Konsumenten. Bislang enthielt der* Multivitaminsaft von Valensina Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamine, der Orange-Ananas-Saft wurde mit Schweinegelatine von Trübstoffen befreit – beides wurde auf dem Etikett nicht angegeben.

 

Nachdem foodwatch im Sommer 2012 öffentlich gemacht hatte, dass in vielen vermeintlich veganen oder vegetarischen Lebensmitteln Tierprodukte versteckt sind, forderten zehntausende Verbraucher eine bessere Kennzeichnung tierischer Bestandteile. Eine entsprechende E-Mail-Aktion von foodwatch an die Bundesregierung unter*http://www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiereunterzeichneten bis heute mehr als 80.000 Bürger. Einige Hersteller wie Eckes Granini (Hohes C) oder Milram hatten nach der Kritik bereits ihre Rezepturen geändert – nun folgte mit Valensina ein weiteres Unternehmen. Das zeigt: Wenn Konsumenten sich zusammenschließen, können sie etwas erreichen.

 

Versteckte Tiere im Einkaufskorb?

 

Trotzdem können Kunden im Supermarkt nicht sicher sein, ob versteckte Tiere im Einkaufskorb landen. Denn nach wie vor fehlt eine gesetzliche Regelung: Enthält ein Lebensmittel tierische Bestandteile muss dies nicht immer auf der Packung angegeben werden. Im deutschen Lebensmittelrecht gibt es keine verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten oder Zusatzstoffen tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion. Ob Aroma aus Geflügel in Kartoffelchips oder Cystein *(meist hergestellt aus Schweineborsten) zur Mehlbehandlung in Bäckereien – auf der Verpackung muss dies bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch“ oder „vegan“ kennzeichnen, kann dies alles oder nichts bedeuten. Denn die Begriffe sind gerichtlich nicht definiert.

 

Gesetzentwurf von foodwatch fordert klare Kennzeichnung

 

Um Transparenz und Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die zentrale Forderung: Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich und inklusive Angabe der Tierart erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen. foodwatch meint: Wer auf tierische Bestandteile in Lebensmitteln aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen verzichten will, muss endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen. Wo Tier drin ist, muss auch Tier drauf stehen.

 

Im September hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ gesetzlich definiert werden sollen und die Bundesregierung aufgefordert, bei der EU eine zeitnahe Regelung dafür einzufordern. Die Initiative greift jedoch zu kurz: Bei Produkten wie Saft oder Chips erwarten viele Verbraucher schließlich keine tierischen Bestandteile – unabhängig davon, ob sie explizit als „vegetarisch“ beworben werden oder nicht. Auch wenn „vegetarisch“ und „vegan“ gesetzlich definiert würden, bleiben zahlreiche Kennzeichnungslücken bestehen, beispielsweise für Aroma oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs.

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  • 1 Jahr später...

Valensina

 

Datum: 06.02.2014

 

Sehr geehrte Frau Xxx,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Für unsere Valensina- Säfte und Limonaden setzen wir ausschließlich Rohstoffe ein, die keine tierischen Hilfs- oder Zusatzstoffe enthalten.

 

Bei der Klärung der Fruchtsäfte und Konzentrate wird keine Gelatine verwendet.

 

Unsere zugesetzten Vitamine enthalten keine tierischen Bestandteile.

 

Kreuzkontaminationen können wir ausschließen.

 

Auf unserer Internetseite –*http://www.valensina.de*-, finden Sie eine Übersicht der Produkte, die ohne tierische Bestandteile hergestellt werden und für Veganer geeignet sind.

 

Die Frühstücksnektare sind mit Blütenhonig gesüßt. Diese Produkte sind vegetarisch, aber aufgrund des von Bienen gewonnenen Rohstoffs nicht vegan.

 

Fruchtsaft und fruchtsafthaltige Getränke enthalten natürlicherweise Alkohol in geringer Menge, der Grenzwert für Fruchtsäfte liegt bei 3,0 g/l bzw. 0,4 %vol.

 

Der enthaltene Alkohol stammt aus den Früchten und / oder aus dem Aroma.

 

Da der Rohware bei der Konzentrierung das Aroma entzogen wird, muss es bei der Herstellung eines Saftes wieder zugeführt werden

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

 

E-Mail:**info@valensina-serviceteam.de

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