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08.07.2015 Spiegel

 

Anti-Terror-Einsatz

Razzia in Bremer Moschee war rechtswidrig

Von Ansgar Siemens

 

DPA

Polizist vor IKZ-Moschee: Rechtswidrige Razzia

 

Die Bremer Polizei hat bei ihrem Anti-Terror-Einsatz in einer Moschee im Februar gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Das Landgericht übte nun scharfe Kritik an den Ermittlern.

 

 

Die Bremer Polizei hätte während ihres Anti-Terror-Einsatzes Ende Februar die Moschee des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) nicht durchsuchen dürfen. Die Razzia sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Landgericht Bremen in einem Beschluss vom 3. Juli. Es gab damit einer Beschwerde des IKZ recht.

 

Die Richter üben in dem noch nicht veröffentlichten zehnseitigen Schriftsatz, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, scharfe Kritik am Vorgehen der Ermittler. "Hinreichend konkrete Tatsachen, die die Anordnung der Durchsuchung gerechtfertigt hätten, kann die Kammer nicht feststellen."

 

Das IKZ stand im Mittelpunkt von Terrorwarnungen. Auf der Suche nach Waffen filzten Ermittler am 28. Februar die Räume des Vereins. Die Aktion erfolgte in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen zwei libanesische Brüder aus dem IKZ-Umfeld. Nach Angaben des Verfassungsschutzes ist der Moscheeverein ein Sammelbecken für Salafisten.

 

Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze

 

Die Ermittler befürchteten damals, dass Gewehre und Pistolen bereitlagen und ein Terrorakt unmittelbar bevorstehen könnte. Der Verdacht stützte sich auf die Angaben einer Vertrauensperson. Demnach seien vier bewaffnete Personen angereist, die Kontakt zu dem verdächtigen Libanesen hielten. Eine "konkrete Anschlagsgefahr" habe man nicht ausschließen dürfen, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).

 

Die Richter bezweifeln, dass es den Hinweis einer Vertrauensperson überhaupt gab. Der Staatsanwalt habe die Information der Ermittlungsrichterin damals nur mündlich mitgeteilt. Auf Nachfrage habe er sich mit Verweis auf den Quellenschutz geweigert, den Vorgang schriftlich zu den Akten zu nehmen.

Diese Begründung sei "in keiner Weise hinnehmbar". Ein Ermittlungsverfahren erhalte eine "nicht hinzunehmende Beliebigkeit", wenn "auf Zuruf" gerichtliche Beschlüsse erwirkt werden könnten.

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