Archiv Altes Forum Geschrieben 13. März 2023 Teilen Geschrieben 13. März 2023 Guest Neuling Posted September 21, 2017 Salam alaikum, sorry für den etwas längeren Text aber ich habe zwei drei Fragen über Nachholgebete, da ich lange Zeit nichts über das Thema gewust habe. Ich bin zum Islam konvertiert und habe meine Schahada vor ca. 7 Jahren bewusst gesagt. Ich war vorher schon ca 10 Jahre sehr stark am Islam interessiert. Ich habe sogar regelmäßig im Ramadan gefastet, doch manchmal musste ich mit meinen Eltern Mittagessen und setzte danach mein Fasten fort. Also ich weiß nicht wieviel Tage ich im Ramadan eigtl gefastet habe. Ich hatte immer die feste Absicht zu konvertieren eines Tages und in meinem Herzen fühlte ich eigtl schon als "Muslim". Doch wenn jmd mich gefragt hat, welche Religion/Konfession ich habe, sagte ich "Christ" (auf dem Papier) oder "Ich glaube an Gott". Ich wusste nicht, dass man zum Islam auch außerhalb der Moschee konvertieren kann und auch ohne zwei Zeugen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Schahada für mich selber ausgesprochen habe um mir selber zu zeigen, dass ich sie sagen kann und weil ich die Schahada mag. Aber es eher sehr wahrscheinlich, dass ich sie ausgesprochen habe und gleichzeitig auch an den Inhalt geglaubt habe. Nur wusste ich nicht, dass man auf diese Weise konvertieren kann. Der Grund für die Verzögerung meiner eigentlichen Shahada ist, weil ich nicht wirklich wusste wie man betet (ich hatte weder Internet noch eine örtliche Moschee wo ich hin konnte). Außerdem hatte ich wenig Wissen und war auch nicht mutig genug mich als Muslim zu präsentieren. Aber wie gesagt glaubte ich insgeheim die ganze Zeit an den Islam. Meine Frage ist: Könnte es sein dass ich auch vor meiner bewussten Schahada zum Islam konvertiert bin ohne dass es mir bewusst war? Und falls ja, wäre es empfohlen oder notwendig meine verpassten Gebete nachzuholen? 2. Als ich angefangen habe zu beten, habe ich soweit ich mich erinnere das Wudu durch ein Video im Internet gelernt, in dem das Wudu jedoch falsch gemacht wurde. Weil die Person in dem Video hat seine Hände nur am Anfang als Sunnah gewaschen, aber nicht während er seine Arme gewaschen hat. Ca anderthalb Jahre später erfuhr ich von jmd, dass das Wudu im Video falsch ist. Doch ich wusste nicht, dass man Gebet nachholen muss. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob mein Wudu ausschließlich auf besagtes Video basierte oder auch auf anderen Quellen. Zudem habe ich vor dem Gebet nicht immer Wudu gemacht sondern auch geduscht. So weiß ich nicht genau, wieviel Gebete ich mit falschem Wudu gebetet habe. 3.Vor ca fünf oder sechs Jahren habe ich eine Lederjacke gekauft ohne zu wissen, dass sie aus Schweineleder ist bis es mir jmd gesagt hat. So suchte ich an der Jacke nach Hinweisen und fand im Inneren einen kleinen, versteckten Zettel und sah, dass die Jacke tatsächlich aus Schweineleder ist. Daraufhin fragte ich einen Bekannten, der Prediger war, um Rat und nachdem er für mich im Internet recherchiert hat, sagte er mir, dass es einen Meinungsunterschied gäbe ob man in so einer Jacke bete darf. So vergaß ich das Thema, aber trotzdem kann ich mich nicht mehr erinnern ob ich davon abgelassen habe mit der Jacke zu beten. Das Problem ist, dass ich sowieso schon mit der Jacke gebetet habe, als ich zur Uni ging und manchmal benutzte ich die Jacke auch als Ersatz für den Gebetsteppich. Und wahrscheinlich habe ich auch kein Fajr mit der Jacke gebetet. Ich weiß leider nicht genau, wie oft und lange ich mit der Jacke gebetet habe. Ob ein Jahr, zwei Jahre oder ein paar Monate. Wäre es Sünde, wenn meine Einschätzung total falsch ist und ich in Wirklichkeit weniger Gebete nachole? 4. Wegen welchen Grund ist es dringender meine Gebete nachzuholen? Zuerst wegen Wudu oder wegen der Jacke? Wie schätze ich die Gebete richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Archiv Altes Forum Geschrieben 13. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2023 MitgliedX Posted September 21, 2017 Wa aleikum assalam, Also in den Islam tritt man ein indem man die Shahada sagt und daran glaubt. Nach der Shahada sind dann alle Sünden vergeben. Was das Wudhu angeht so sind die meisten Gelehrten der Ansicht das man die von den Ellbogen bis zu den Fingerspitzen wäscht. Demnach wäre der Wudhu und somit auch das Gebet nicht Gültig, ob deine unwissenheit dich entschuldigt ? ich glaube nicht. Beim Duschen ist die Absicht von Bedeutung. Wolltest nur Duschen oder hattest du die Absicht des Wudhu. Meines Wissens gibt es die meinung das gegerbtes Schweineleder nicht mehr unrein ist, ich bin nicht sicher glaube aber es ist eine minderheitenmeinung. Manche gelehrte sagen, wenn man aufrichtig bereut und nicht mehr zum alten verhalten zurückkehrt so ist es genug. Andere Empfehlen , das man die Gebete nachholen soll. Indem man zu jedem Pflichtgebet die gleiche Anzahl betet. Es wird auch Empfohlen viele freiwillige Gebete zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Archiv Altes Forum Geschrieben 13. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2023 Guest Neuling Posted September 21, 2017 Danke für deine Antwort. Aber ist es eigtl Pflicht, die Hände und die Arme direkt hintereinander zu waschen? In der hanafitischen Rechtsschule ist die Reihenfolge doch kein fard oder? Könnte die Sunnah für die Hände nicht im Nachhinein als Fard durchgehen? Und soviel ich weiß ist alles vom Schwein unrein. Auf jeden Fall, folge ich die Meinung der überwiegenden Mehrheit, dass man die verpassten oder ungültigen Gebete nachholen soll. Einfach bereuen wäre für mich keine Option; ich weiß nur nicht wie es in meinem Fall aussieht. Ich hoffe, jmd weiß noch etwas.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Archiv Altes Forum Geschrieben 13. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2023 Guest Neuling Posted September 24, 2017 Also bzg der Hand war mein Wudu inshallah gültig. Habe nochmal im Internet nachgelesen und dort stand, wenn man vorher die Hand als Sunnah gewaschen hat, dann erfüllt dies auch den Fard, aber besser ist es die Hände nochmal extra zu waschen. [ Ibn Abidin, Radd al-Muhtar ]. Wie das mit Schweineleder aussieht weiß ich nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Archiv Altes Forum Geschrieben 13. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2023 Mitglied X Posted September 27, 2017 Du solltest jetzt nicht penibel nachzählen, wie viele Gebete du verpasst hast. Versuch einfach ein bisschen mehr zu schätzen und das wars dann. Bereuen kann sehr schwierig sein und ist nicht als klein zu sehen sondern hat großen Wert. Wenn du es schaffen kannst solltest zu jedem Pflichtgebet die gleiche Anzahl beten (man betet also das Pflichtgebet und wenn man fertig ist steht man auf und betet wieder, genau wie vorher). Wenn es dir aber schwer fällt und es dich eher davon abhalten würde deine Gebete nachzuholen, solltest du viele freiwillige Pflichtgebete beten, vor allem die Empfohlenen, wie das Nachtgebet und Witr oder die As-Sunan ar-Rawatib, die vor oder nach dem Pflichtgebet gebetet werden. Oder auch das Duha Gebet, dass nach Sonnenaufgang bis zum Mittagsgebet gebetet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Archiv Altes Forum Geschrieben 13. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2023 Guest Neuling Posted October 15, 2017 Nachdem ich ein paar Fatwas nachgelesen hatte, habe ich erfahren, dass ich nach Meinung fast aller Gelehrter nur die Gebete mit der Lederjacke nachholen muss, obwohl es eine kleine Minderheit gibt, die selbst da widersprechen. Auf jeden Fall gibt es eine große Meinungsverschiedenheit bzgl des Punkt 1 mit der Shahada. Sowohl die Meinung dass ich dese Gebete NICHT nachholen brauche ist stark, wie auch das Gegenteil. Auf jedenfall wäre es empfohlen und mustahab diese Gebete nachzuholen, selbst wenn man inshallah nicht sündigt wenn man sie nicht nachholt. Meine Frage ist jetzt: Wenn ich jetzt wegen diesen beiden Gründen die Gebete nachholen möchte. Und für die Gebete mit der großen Meinungsverschiedenheit würde ich z.B 5 Jahre benötigen. Und für die anderen Gebete sagen wir mal grob gesagt 2 Jahre. Wäre es mir erlaubt einfach 5 Jahre Gebete nachzuholen mit der doppelten Niya (Absicht) also dass ich danach alle Gebet egal aus welchem Grund gebetet habe (Anstatt 2 Jahre Gebete nachholen und zusätzlich nochmal weitere 5 Jahre Gebete nachholen?) Also eigtl wäre ich ja nur für Jahre (großzügig geschätzt) verantwortlich. Aber für mich wären 5 Jahre kein Problem und ich hätte den Vorteil dass ich mir keine Gedanken machen müsste wie viele Jahre ich jetzt tatsächlich mit der Lederjacke gebetet habe. Also könnte ich mit doppelter Niya beten? Aber bitte nur Antworten mit einer Grundlage und keine persönlichen Spekulationen. Barak Allahu fikum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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