Webmaster Geschrieben 21. März 2023 Teilen Geschrieben 21. März 2023 Moschee-Steuer – Juristisch, Politisch und Theologisch Die Frage der Finanzierung von Moscheegemeinden ist nicht neu. Sie wird mindestens einem Jahrzehnt diskutiert. Volle Fahrt haben die Diskussionen aufgrund der angespannten Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei genommen. Aufseiten der Politik in Deutschland wird das Ziel verfolgt, Auslandsfinanzierungen und damit indirekt Einflüsse von ausländischen Staaten zu verhindern. Daher wird nach Lösungen und Optionen gesucht. Der Vorschlag, eine Moschee-Steuer analog zur Kirchensteuer einzuziehen, ist aber weder juristisch noch theologisch möglich. Deshalb werden die gegenwärtigen Diskussionen nur in eine Sackgasse führen. Ohne Anerkennung keine Steuer Juristisch ist es nicht möglich, da islamische Religionsgemeinschaften keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Dies ist aber eine Voraussetzung, um eine solche Steuer überhaupt erheben zu können. Zunächst müsste also diese Frage geklärt werden. Die islamischen Religionsgemeinschaften erhalten gegenwärtig die Anerkennung als Körperschaft nicht, da sie Kriterien, wie z.B. Mitgliedsstrukturen, nicht erfüllen sollen. Der Islam ist keine Kirche Damit sind wir auch schon bei der theologischen Problemstellung. Eine Moschee-Steuer entspricht dem Selbstverständnis des Islams nicht. Denn der Islam kennt keine Institutionen oder Mitgliedsstrukturen wie die Kirchen. Dass heißt z.B., ein Eintritt zur oder Austritt aus der Religion wie in der Kirche ist im Islam nicht an die Institution Moschee gebunden. Man ist nirgends als Muslime registriert. Wie sollte man dann die Muslime, die diese Steuern zahlen sollen, erfassen? Da kann man sich auch nicht an die Mitgliederlisten in den Moscheegemeinden orientieren. Denn man kann als Muslim in keiner einzigen Moschee Mitglied sein, oder auch in 10 verschiedenen gleichzeitig. Die Mitgliederzahlen sagen also nicht viel aus. Hier herrschen andere Strukturen als in der Kirche. Es gibt theologisch ein anderes Verständnis. Gleichstellung notwendig Was die muslimische Community bei all den Diskussionen kritisiert, ist auch der Wunsch nach Augenhöhe und Gleichbehandlung. Denn es ist bekannt, dass z.B. Kirchen und kirchliche Einrichtungen im Ausland von Deutschland aus finanziert werden. Gleichzeitig gibt es in Deutschland einige Religionsgemeinschaft, die, ähnlich wie bei den muslimischen Gemeinden, vom dem Ausland finanziert werden, und auch ihre Geistlichen aus dem Ausland holen. Hier fehlt eine Klarstellung, dass der Verbot von Auslandsfinanzierung nicht nur die Muslime betreffen darf und es damit keine benachteiligende Sonderregelung für Muslime geben kann. Denn grundsätzlich regeln die Religionsgemeinschaften die Ausbildung ihrer Geistlichen und die Finanzierung ihrer Gemeinschaften selbst. Was sind die Alternativen? Das Thema, wie sich Moscheegemeinden finanzieren könnten, ist seit vielen Jahren auch innerhalb der muslimischen Community ein Thema. Die Frage geht parallel mit der Fragestellung, ob man Imame, die in Deutschland geboren, hier sozialisiert und hier ausgebildet sind, in Moscheegemeinden einsetzen kann. Da muss man realistisch sein, selbst wenn man eine Moscheesteuer einführen würde, und auf Imame aus dem Ausland nicht mehr angewiesen wäre, hätte man trotzdem nicht einmal ansatzweise genügend Imame für die Moscheen in Deutschland. Es gibt ca. 2000 Moscheen in Deutschland, ca. 1000 beziehen ihre Imame aus dem Ausland. Islamische Theologie kann man seit knapp 10 Jahren in Deutschland studieren. Bis man also so viele Imame hat, die hier Theologie studiert haben und dann auch tatsächlich in den Moscheegemeinden tätig sind, wird es wohl noch lange dauern. Aber das ist ein Ziel, dass viele muslimische Gemeinden verfolgen. Optionsvorschläge für Finanzierungen, die in der muslimischen Community seit längerem diskutiert werden, sind die Gründung von Stiftungen, die es historisch in muslimischen Gemeinschaften immer wieder gab und die Zakat-Abgabe. Während bei Stiftungen es zumindest keine theologischen Schwierigkeiten geben würde, steht jedoch die Frage im Raum, ob die Ressourcen der muslimischen Community in Deutschland es zu lassen, auf diese Art und Weise hunderte von Moscheen zu finanzieren. Bei der Zakat-Abgabe (2,5% des überschüssigen Gesamtvermögens spendet ein jeder Muslim jedes Jahr) gibt es wiederum eine große theologische Diskussion darüber, ob Zakat auch an Einrichtungen und nicht nur an bedürftige Einzelpersonen gespendet werden kann. Man nehme an, Moscheen würden durch die Zakat finanziert werden. Dann müsste man sich soziologisch darauf gefasst machen, dass evtl. in einigen Jahrzehnten Zakat sich inhaltlich wandelt und tatsächlich nur noch Einrichtungen wie Moscheen damit finanziert werden. Bedürftige wären dann sekundär. Man hätte eine andere Qualität von Zakat. Dies ist eine theologische Fragestellung, die noch nicht abschließend geklärt ist. Dr. Cemil Şahinöz, IslamIQ, 01.01.2019 http://www.islamiq.de/2019/01/01/von-auslandsfinanzierung-bis-zakat-fragen-der-finanzierung-von-moscheen/ Islamische Zeitung, 01.1.2019https://www.islamische-zeitung.de/moschee-steuer-juristisch-politisch-und-theologisch/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webmaster Geschrieben 21. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 21. März 2023 MOSCHEESTEUER-KOMMENTAR : Reingequatsche Von den Argumenten, die gegen den Vorschlag einer „Moscheesteuer“ ins Feld geführt werden, greift der Soziologe Cemil Sahinöz in der neuen Ausgabe der in Berlin erscheinenden „Islamischen Zeitung“ die religiöse Organisationsfrage heraus und veranschaulicht sie als ein theologisch bedingtes bürokratisches Erfassungsproblem. Die Einführung einer Moscheesteuer – analog zur Kirchensteuer – sei „weder juristisch noch theologisch möglich“, schreibt er. Eine Moscheesteuer „entspricht nicht dem Selbstverständnis des Islam. Denn der Islam kennt keine Institutionen oder Mitgliedsstrukturen wie die Kirchen. Das heißt zum Beispiel, ein Eintritt zur oder Austritt aus der Religion wie in der Kirche ist nicht an die Institution Moschee gebunden. Man ist nirgends als Muslim registriert. Wie sollte man dann die Muslime, die diese Steuern zahlen sollen, erfassen? Da kann man sich auch nicht an den Mitgliederlisten in den Moscheegemeinden orientieren. Denn man kann als Muslim in keiner einzigen Moschee Mitglied sein, oder auch in zehn verschiedenen gleichzeitig.“ Tatsächlich setzen Politiker der Regierungskoalition auf Verkirchlichung als eine staatliche Kontrollform, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus, den die Kirchen hierzulande genießen, als Modell für den Islam ins Spiel bringen. So lasse sich die Religion von „äußeren“ Einflüssen freihalten, heißt es daumendrückend über die Moscheesteuer. Doch hätte man den Einfluss, den man sich aus dem Ausland verbittet, dann nicht aus dem Inland in Kauf genommen? […] VON CHRISTIAN GEYER Frankfurter Allgemeine (FAZ), 03.01.2019 https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kommentar-zur-moscheesteuer-theologisch-schwer-zu-rechtfertigen-15969253.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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