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Schweinefleischgebot im Islam

Das Schweinefleischgebot ist schon in der Bibel verankert. So heißt es z.B. im Alten Testament: „Und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, und zwar ganz gespaltene Hufe, aber es käut nicht wieder: Unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und ihr Aas nicht anrühren: Unrein sollen sie euch sein“ (3. Buch Mose 11, Vers 7-8). An anderer Stelle heißt es: „Und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es käut nicht wieder: Unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren“ (5. Mose 14, Vers 8). Daher essen auch Juden und zahlreiche christliche Gruppen kein Schweinefleisch.

Auch der Koran nimmt Bezug zum Schweinefleisch. Hier heißt es:


„Verboten hat Er euch nur (den Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, für den ist es keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“ (Koran, 2:173)

„Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuss von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist – außer dem, was ihr schlachtet – und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen.“ (Koran, 5:3)

„Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist ein Greuel – oder ein Frevel, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, – so ist dein Herr Allvergebend und Barmherzig.“ (Koran, 6:145)

„Verboten hat Er euch nur (den Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.“ (Koran, 16:115)

Die Muslime verzichten aber nicht nur auf Schweinefleisch. Sie verzichten auch auf andere Tiere, von denen sie ausgehen, dass diese nicht zum Essen geschaffen worden sind. Man geht also theologisch davon aus, dass alles Erschaffe, jedes Lebewesen, aber auch alles in der Natur, einen Sinn und Zweck hat. Jedes Tier hat eine bestimmte Aufgabe und einen Sinn, warum es existiert. Dabei gibt es Tiere, die zum Verzehren da sind und Tiere, die nicht zum Essen bestimmt sind, sondern anderen Zwecken dienen. Im Allgemeinen sind Raubtiere, Tiere mit Klauen, Aasfresser, Insekten, die unter der Erde leben, nicht erlaubt – mit geringfügigen Abweichungen in den einzelnen Rechtsschulen. Dass gerade Schweinefleisch explizit im Koran erwähnt wird, hängt damit zusammen, dass der Kontext, in dem der Koran geoffenbart wurde, eine Gegend war, in der viel Schweinefleisch gegessen wurde.

 

Cemil Şahinöz, Ayasofya Nr. 64

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