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Ich habe mal gehört,daß man im Islam glaubt,daß ein Selbstmörder sein Sterben im Jenseits immer und immer wieder erleben muß,solange bis es zum Gericht kommt.

Stimmt das so?

 

Wo beginnt eigentlich der Selbstmord und wo hört er auf?

 

Beispiel: In Italien wollte ein Mann,der fast vollständig gelähmt war,nur noch die Augen bewegen konnte und auf künstliche Beatmung angewiesen war,daß die Beatmungsmaschine abgestellt wird.

Schließlich erbarmte sich jemand und stellte die Beatmungsmaschine ab.

 

Ist das Selbstmord?

 

Ein katholischer Bischof wertete es zumindest so und verweigerte das christliche Begräbnis.

 

Gruß vom Mister Pi

 

P.S. Es gibt schon ein Thema "Selbstmord führt in die Hölle",aber das Thema wurde geschossen.

(Warum eigentlich?)

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Es gibt ein Hadis der besagt, dass man stirbt wie man lebte und aufwacht wie man starb.

Demnach ist eine Meinung dass diese Person die Selbstmord begangen hat dies immer wieder erleben wird, bis zur Auferstehung eben, nicht in der Hölle. Allahualem.

 

Ich denke doch nicht das dieses Beispiel in Italien zu Selbstmord zählt, habe jedoch keine konkreten Beweise. Die lassen aber sicherlich nicht lange auf sich warten.

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Hallo Mister Pi,

 

Ich persönlich glaube auch nicht, dass im Islam als Selbstmord zählt, weil der armer Mann, der hat sich nicht selbst umgebracht, sondern wollte eigentlich nur nicht, dass man ihn künstlich im Leben erhält. und das ist ein riesen Unterschied und ich weiss, dass bei der Muslimen allgemein die künstliche Lebenserhaltung unerwünscht ist. Grund ist: alle betroffenen werden darunter leiden und ist auch eine aufwendige Angelegenheit, kostet Nerven, Geld und Zeit....

 

 

Ich bin aber kein Mufti, das ist nur meine persönliche Meinung.

 

Ein katholischer Bischof wertete es zumindest so und verweigerte das christliche Begräbnis.

 

Das ist traurig für die Angehörigen, aber ist auch unwichtig, wichtig ist, dass der Mann nicht in die Hölle kommt. :)

 

Schöne Grüsse

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:bism:

 

Hallo Mister Pi,

 

Ich habe mal gehört,daß man im Islam glaubt,daß ein Selbstmörder sein Sterben im Jenseits immer und immer wieder erleben muß,solange bis es zum Gericht kommt.

Stimmt das so?

 

Es stimmt, daß der Selbstmörder seine Tat, sich, den materiellen Körper, zu töten, im Astral- oder sogenannten Zwischenbereich im Kreislauf wiederholend erlebt, bis er davon irgendwie nach Gottes Barmherzigkeit erlöst wird.

 

Diese islamische Lehre wird von medial veranlagten Nichtmuslimen bestätigt.

 

Die Umstände und sogar der Ort eines Selbstmords bleiben die selben. Die unbestimmte Zahl von Selbtmordwiederholungen im Geiste, in der Seele, stelle ich mir sehr, sehr schrecklich vor. Denn es werden die gleichen Probleme, Schmerzen etc. mitwiederholt und empfunden. Man kann daraus entnehmen, wie recht die Religionen, hier der Islam, mit der Lehre haben/hat, daß der Selbstmord zu den größten Sünden gehört.

 

Grüße

Cemil

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Ist das Selbstmord?

 

Ein katholischer Bischof wertete es zumindest so und verweigerte das christliche Begräbnis.

 

Man sollte diesen Bischof eine Patientenverfügung unterschreiben lassen:

Daß es sein Wunsch ist,alle medizinischen Maßnahmen bis zum Exzess bei ihm selbst durchführen zu lassen,auch wenn nicht die geringste Hoffnung mehr besteht! :-(

 

Vielleicht etwas sarkastisch ausgedrückt,aber ich empfinde diese Haltung des Bischofs als gnadenlos und arrogant! :-(

 

Grüßle vom Unglaub

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  • 4 Wochen später...

 

 

Selbstmord sowie Selbstmordattentate sind verboten (haram) , zwei islamische Bücher belegen dies :

 

1.Aus Islamischer Perspektive :

Terror

Ergün ÇAPAN

Verlagsnummer : 9783935521109

ISBN : 3-935521-10-3

Format : 15x22,7

Seitenzahl : 154

 

2.Scheikh Muhammad Afifi al-Akiti

VERBOT VON ANGRIFFEN AUF ZIVILISTEN

Verteidigung der Unterdrückten durch Zurechtweisung

der Rücksichtslosen die Zivilisten töten

mit einer Einleitung von Gibril F. Haddad,

übersetzt und herausgegeben von Abd al-Hafidh Wentzel,

64 Seiten, ca. 14,5 x 21 cm, Preis 4,90 €

 

Beide Bücher sind für jeden auch Nichtmuslim empfehlenswert , da in beiden , das Letztere eher aus rechtswissenschaftlicher Sichtweise konzipiert ist , während das Erste die Begleiterscheinungen & Behauptungen beschrieben & widerlegt werden ....

 

mfg

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