Merve Geschrieben 21. März 2007 Teilen Geschrieben 21. März 2007 Frankfurt/Main (dpa) - Das Frankfurter Amtsgericht hat eine Richterin in einem Ehescheidungsverfahren für befangen erklärt, weil sie mit Bezug auf den Koran eine vorzeitige Scheidung der muslimischen Partner abgelehnt hatte. Das hat ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch bestätigt. Eine Frau hatte die Scheidung noch vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt, nachdem sie eigenen Angaben zufolge von ihrem marokkanischen Mann geschlagen wurde. Die Amtsrichterin habe in dem Verfahren gesagt, in dem marokkanischen Kulturkreis der Ehepartner sei das Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Frau nicht unüblich, berichtete das Gericht. Sie hielt es deshalb für «keine unzumutbare Härte», das Trennungsjahr abzuwarten. Die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, hatte den Marokkaner 2001 in dem nordafrikanischen Land «gemäß den Vorschriften des Korans» geheiratet, wie das Amtsgericht berichtete. Nachdem die Richterin vorgeschlagen hatte, das Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen, lehnte die 26-jährige Klägerin die Juristin wegen Befangenheit ab. Dem Antrag gab ein anderer Richter am Mittwoch statt. Damit ist für das weitere Verfahren eine andere Richterin des Amtsgerichts zuständig. Die Ehefrau hatte nach Angaben des Gerichts Prozesskostenhilfe für den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt. Sie argumentierte, es sei für sie unzumutbar, weiter mit ihrem Mann verheiratet zu sein, weil sie von dem 28-Jährigen schwer misshandelt und auch nach der Trennung im Mai 2006 noch von ihm bedroht worden sei. Das Familiengericht hat daraufhin im Juni 2006 der Frau die eheliche Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen, der Ehemann durfte sie nicht mehr betreten und sich der Wohnung auch nur bis auf eine Entfernung von 50 Metern nähern. Die Anwältin der 26-Jährigen, Barbara Becker-Rojczyk, sagte, die nun abgelehnte Richterin habe sich auf die Sure 4.34 des Korans berufen und argumentiert, Männer aus einem Land wie Marokko könnten danach ihre Frau schlagen, wenn sie ungehorsam sei. Ungehorsam könne nach der Argumentation der Richterin schon dann vorliegen, wenn die Frau einen westlichen Lebensstil pflege. Der Fall rief bei Politikern in Bund und Land Empörung hervor. Gewalt an Frauen sei durch nichts zu rechtfertigen, sagte der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Peter Beuth. Zu «Spiegel online» sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach, die Entscheidung der Richterin sei «abenteuerlich». Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte dem selben Medium, es handele sich aus seiner Sicht «um eine massive Rechtsstaatswidrigkeit». Das Netzwerk muslimischer Frauen HUDA erklärte in Bonn, deutsche Gerichte sollten sich bei ihrer Urteilsfindung auf Verfassung und Grundgesetz stützen und die Auslegung kritischer Koranverse Fachleuten überlassen. ------------- Was sagt ihr denn dazu ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hamza R Geschrieben 21. März 2007 Teilen Geschrieben 21. März 2007 mir erscheint es so, dass der mann sich gar nicht auf den quran stützt... (er wird auch gar nicht zitiert oder so) stattdessen reden die richter für ihn und verteidigen sein handeln sogar mit ihren persönlichen quran interpretationen... nach dem motto: "jaja der kann sowieso nichts dafür... der is ja muslim" für mich gibt es kein anzeichen in diesem text, dass sich dieser mann auf den quran gestützt hat... Nun... wiedermal gut ausgetrickst von der presse indem man dem mann die stimme der richter gab -.-' Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Merve Geschrieben 22. März 2007 Autor Teilen Geschrieben 22. März 2007 keine ahnung.. aba ich finde man sollte sich für die menschenrechte einsetzen wie es sich auch gehört... egal welcher abstammung und welche religion... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gülseven Geschrieben 22. März 2007 Teilen Geschrieben 22. März 2007 Toll. Dann steht der Koran also doch über dem Grundgesetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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