rasam Geschrieben 2. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2008 Salam, liebe Geschwister. Sagt mal, wie groß muss der Fleck (von einer unreinen Flüssigkeit, z.b Blut, Urin, ect..) sein damit die ganze Kleidung als unrein gilt. Jemand ha tmir mal gesagt, dass sie nicht die Größe etwa einer Walnuss überschreiten darf. Stimmt dass? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serbederan-19 Geschrieben 3. Dezember 2008 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2008 Hier die Regelung für die hanefitische Rechtschule. Es wird unterschieden zwischen schwere Verschmutzung und leichte Verschmutzung. schwere Verschmutzung: -Wein/Alkohol - Blut (damit ist das Blut gemeint, das von sich aus, aus der Wunde heraustritt. wenn eine offene Wunde nicht blutet, aber die Wundflüssigkeit oder das Blut, durch die Kleidung oder durch das Verband, heraus gesaugt wird, ist abdest/whudu immer noch gültig. Denn diese Form von Blut, welches nicht flißend ist, zählt nicht zu Verschmutzung) - tierisches Blut - unbehandelter Leder - Urin der Tiere deren Verzehr nicht erlaubt ist - Hundekot - der Sabber und der Leder von wilden Tieren - das Kot der Hühner, Enten, Gänse (Geflügel)usw - alle Ausscheidungen die aus dem menschlichen Körper heraus treten und Whudu verhindern leichte Verschmutzungen - Urin von einem Pferd - Urin der Tiere deren Verzehr erlaubt ist - Kot der Vögel die nicht verzehrt werden dürfen wieviel verschmutzung wird geduldet? - bei LEICHTER Verschmutzung -wenn WENIGER als 1/4 des Kleidungsstücks mit der leichter Verschmutzung verschmutzt wird. -wenn 1/4 des Kleidungsstücks verschmutzt sein sollte wird es nicht geduldet. - Manche Gelehrten hätten aber damit folgendes Gemeint: diese Regelung betreffe nicht das ganze Kleidungsstück sondern nur die Teile davon z. B. Ärmel oder Hosenbein - wenn BIS zu 1/4 des Körpers verschmutzt ist - bei grober/schwerer Verschmutzung - wenn ein "dirhem" (etwa 3,25 gr, etwa die Größe von einer Erbse)) der schweren Verschmutzung den Körper oder das Kleidungsstück verschmutzt hat, darf man damit nicht mehr beten. Bei Urin - ist nur ein Spritzer, so groß wie die Spitze eines Nadels erlaubt. deshalb ist das Urinieren im Stehen strengstens verboten! Aus dem "Nur ul izah" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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